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DE102006032587B4 - Luftausströmeinrichtung für Fahrzeuge - Google Patents

Luftausströmeinrichtung für Fahrzeuge Download PDF

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Abstract

Luftausströmeinrichtung (1) für Fahrzeuge, mit – einem Luftkanal (2), der, in einem Längs- bzw. Vertikalschnitt gesehen, einen ersten Wandungsbereich (4) und einen dem ersten Wandungsbereich (4) gegenüberliegenden zweiten Wandungsbereich (5) aufweist, – einer Luftauslassöffnung (6), über die im in das Fahrzeug eingebauten Zustand Luft aus dem Luftkanal (2) in einen Fahrgastraum (3) des Fahrzeugs strömt, – mindestens einem zwischen den beiden Wandungsbereichen (4, 5) und im Bereich der Luftauslassöffnung (6) angeordneten lamellenartigen Luftleitelement (9–11), dadurch gekennzeichnet, dass – das mindestens eine Luftleitelement (9, 10) mindestens zweiteilig ausgebildet ist und einen, vom Fahrgastraum (3) auf die Luftauslassöffnung (6) gesehen, vorderen Lamellenabschnitt (12, 13) und einen scharnierartig damit verbundenen hinteren Lamellenabschnitt (14, 15) aufweist, – der vordere Lamellenabschnitt (12, 13) schwenkbar in Bezug auf den Luftkanal (2) um eine Längsachse des vorderen Lamellenabschnitts (12, 13) angeordnet ist und – der hintere Lamellenabschnitt (14, 15) über eine Schiebeführung (18, 19) mit einem der beiden Wandungsbereiche (4, 5) verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Luftausströmeinrichtung für Fahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Eine derartige Luftausströmeinrichtung ist z. B. aus der DE 102 22 506 B4 bekannt.
  • Zum technischen Hintergrund der Erfindung zählen die DE 693 09 973 T2 , DE 43 15 220 C1 , sowie die DE 100 63 189 A1 .
  • Bei modernen, hochwertigen Fahrzeugen wird ein erheblicher Aufwand betrieben, um Strömungsgeräusche zu minimieren und Zuglufterscheinungen im Fahrgastraum möglichst zu vermeiden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Luftausströmeinrichtung für Lüftungsanlagen von Fahrzeugen zu schaffen, die eine weitere Verringerung störender Strömungsgeräusche ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Ausgangspunkt der Erfindung ist eine Luftausströmeinrichtung für Fahrzeuge, die einen Luftkanal aufweist, der in einem Längs- bzw. Vertikalschnitt gesehen, einen ersten, oberen Wandbereich und einen gegenüberliegenden zweiten, unteren Wandbereich aufweist und der über eine Luftauslassöffnung mit einem Fahrgastraum des Fahrzeugs in Fluidverbindung steht. Über den Luftkanal und die Luftauslassöffnung kann also Luft in den Fahrgastraum geleitet werden. Zwischen den beiden Wandungsbereichen ist im Bereich bzw. in der Nähe der Luftauslassöffnung mindestens ein lamellenartiges Luftleitelement angeordnet.
  • Der Kern der Erfindung besteht darin, dass dieses mindestens eine Luftleitelement ”zweiteilig” ausgebildet ist. ”Zweiteilig” bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Luftleitelement, vom Fahrgastraum auf die Luftauslassöffnung gesehen, einen vorderen Lamellenabschnitt und einen scharnier- oder gelenkartig damit verbundenen hinteren Lamellenabschnitt aufweist. Dadurch wird erreicht, dass die im wandungsnahen Bereich des Luftkanals strömende Luft zunächst ähnlich wie bei einer Rampe etwas zur Mitte des Luftkanals hin kanalisiert wird und anschließend über die Luftauslassöffnung in den Fahrgastraum strömt. Versuche haben ergeben, dass sich dadurch Strömungsgeräusche verringern lassen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind die beiden Lamellenabschnitte des mindestens einen zweiteilig ausgebildeten Luftleitelements über ein Filmscharnier, d. h. über eine dünne Kunststoff- oder Metallfolie o. ä. ”gelenkig” miteinander verbunden. Anstatt eines Filmscharniers kann auch eine andere gelenkige Verbindung zwischen den beiden Lamellenabschnitten vorgesehen sein.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der vordere Lamellenabschnitt des mindestens einen zweiteilig ausgeführten Luftleitelements schwenkbar in Bezug auf den Luftkanal angeordnet ist und zwar schwenkbar um eine Längsachse des vorderen Lamellenabschnitts. Es kann vorgesehen sein, dass das mindestens eine zweiteilig ausgebildete Luftleitelement dazu vorgesehen ist, die aus dem Luftkanal ausströmende Luft nach oben bzw. unten abzulenken. In diesem Fall ist der vorderen Lamellenabschnitt des mindestens einen zweiteilig ausgeführten Luftleitelements um eine Horizontalachse des Fahrzeugs schwenkbar angeordnet.
  • Der hintere Lamellenabschnitt des mindestens einen zweiteilig ausgeführten Luftleitelements kann über eine Schiebeführung mit einem der beiden Wandungsbereiche gekoppelt sein. Vorzugsweise ist das hintere Ende des hinteren Lamellenabschnitts über eine Schiebeführung mit einem der beiden Wandungsbereiche gekoppelt. Beim Verschwenken des vorderen Lamellenabschnitts wird die ”Scharnierachse”, über die die beiden Lamellenabschnitte gelenkig miteinander verbunden sind, ebenfalls entsprechend mit verschwenkt. Ein Verschwenken der Scharnierachse führt zu einer Bewegung des hinteren Lamellenabschnitts, die eine translatorische und eine rotatorische Bewegungskomponente hat. Die Schiebeführung ermöglicht, dass beim Verschwenken des vorderen Lamellenabschnitts der hintere Lamellenabschnitt entsprechend mitverschoben werden kann.
  • Vorzugsweise sind zwischen den beiden Wandungsbereichen im Bereich der Luftauslassöffnung mehrere lamellenartige Luftleitelemente angeordnet, von denen die beiden äußeren, d. h. die den Wandungsbereichen nahen Luftleitelemente als zweiteilige Luftleitelemente ausgeführt sind, zwischen denen ein oder mehrere einteilige Luftleitelemente angeordnet sind. Vorzugsweise sind die vorderen Lamellenabschnitte der zweiteiligen Luftleitelemente und das bzw. die dazwischen angeordneten einteiligen Luftleitelemente über einen Kopplungsmechanismus miteinander gekoppelt, der sicherstellt, dass beim Verschwenken eines Luftleitelements die anderen Luftleitelemente gleichsinnig bzw. parallel mitverschwenkt werden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung im Zusammenhang mit der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 13 ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung in verschiedenen Ausströmpositionen.
  • Die 13 zeigen eine Luftausströmeinrichtung bzw. einen ”Luftauslassgrill” 1, der zum Einbau in einem Fahrzeug, insbesondere in die Instrumententafel eines Fahrzeugs, vorgesehen ist. Ein derartiger Luftauslassgrill hat die Aufgabe, die aus einem Luftkanal 2 in einen Fahrgastraum 3 ausströmende Luft in die vom Fahrgast gewünschte Richtung zu lenken.
  • Der Luftkanal 2 weist in den in den 13 gezeigten Längs- bzw. Vertikalschnittdarstellungen einen ersten bzw. oberen Wandungsbereich 4 und einen zweiten, unteren Wandungsbereich 5 auf. Der Luftkanal 2 kann einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt haben. Alternativ dazu sind auch andere Querschnittsformen denkbar, z. B. kreisförmige, ovale oder Freiformquerschnitte. Am fahrgastraumseitigen Ende des Luftkanals 2 ist eine Luftauslassöffnung vorgesehen, die hier mit dem Bezugszeichen 6 bezeichnet ist. Über die Luftauslassöffnung 6 strömt Luft aus dem Luftkanal 2 in den Fahrgastraum 3. Bei dem in den 13 gezeigten Ausführungsbeispiel sind am Ende des Lüftkanals feststehende, obere und untere Luftleitelemente 7 bzw. 8 vorgesehen, welche den Luftkanal 2 verjüngen. Der Querschnitt der Luftauslassöffnung 6 ist also etwas geringer als der Querschnitt des Luftkanals 2. Ferner sind zwischen den beiden Wandungsbereichen 4, 5 im Bereich der Luftauslassöffnung 6 Luftleitelemente 911 vorgesehen.
  • Wie aus 1 ersichtlich ist, sind die beiden Luftleitelemente 9, 10, d. h. das dem oberen Wandabschnitt 4 und das dem unteren Wandabschnitt 5 nahe Luftleitelement 9 bzw. 10 zweiteilig ausgeführt. Das zwischen den beiden zweiteilig ausgeführten Luftleitelementen 9, 10 angeordnete Luftleitelement 11 ist einteilig ausgeführt. Die beiden zweiteilig ausgeführten Luftleitelemente 9, 10 weisen, vom Fahrgastraum 3 auf die Luftauslassöffnung 6 gesehen, jeweils einen vorderen Lamellenabschnitt 12, 13 und einen hinteren Lamellenabschnitt 14, 15 auf. Der vorderen Lamellenabschnitt 12 ist über ein Filmscharnier 16 mit dem hinteren Lamellenabschnitt 14 verbunden. Dementsprechend ist der vordere Lamellenabschnitt 13 bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel über ein Filmscharnier 17 gelenkig mit dem hinteren Lamellenabschnitt 15 verbunden.
  • Die Lamellenabschnitte 12, 13 der zweiteilig ausgeführten Luftleitelemente 9, 10 sowie das einteilig ausgeführte Luftleitelement 11 sind schwenkbar um eine Horizontalachse des Fahrzeugs, d. h. um eine Achse senkrecht zur Zeichenebene angeordnet und können, wie aus den 13 zu entnehmen ist, verschwenkt werden, um den Luftauslasswinkel bezogen auf eine Horizontalebene des Fahrzeugs in gewünschter Weise zu verändern.
  • Die hinteren Enden der hinteren Lamellenabschnitte 15 sind jeweils über eine Gleitführung bzw. eine Schiebeführung oder eine Kulissenführung 18, 19 mit dem zugeordneten oberen bzw. unteren Wandungsbereich 4, 5 gekoppelt. Beim Verschwenken der vorderen Lamellenabschnitte 12, 13 der zweiteiligen Luftleitelemente 9, 10 werden die hinteren Lamellenabschnitte 14, 15 entsprechend mitbewegt, was zu einer Verschiebung des Koppelpunkts der hinteren Lamellenabschnitte mit den Wandungsbereichen 4, 5 in Längsrichtung des Luftkanals 2 führt.

Claims (8)

  1. Luftausströmeinrichtung (1) für Fahrzeuge, mit – einem Luftkanal (2), der, in einem Längs- bzw. Vertikalschnitt gesehen, einen ersten Wandungsbereich (4) und einen dem ersten Wandungsbereich (4) gegenüberliegenden zweiten Wandungsbereich (5) aufweist, – einer Luftauslassöffnung (6), über die im in das Fahrzeug eingebauten Zustand Luft aus dem Luftkanal (2) in einen Fahrgastraum (3) des Fahrzeugs strömt, – mindestens einem zwischen den beiden Wandungsbereichen (4, 5) und im Bereich der Luftauslassöffnung (6) angeordneten lamellenartigen Luftleitelement (911), dadurch gekennzeichnet, dass – das mindestens eine Luftleitelement (9, 10) mindestens zweiteilig ausgebildet ist und einen, vom Fahrgastraum (3) auf die Luftauslassöffnung (6) gesehen, vorderen Lamellenabschnitt (12, 13) und einen scharnierartig damit verbundenen hinteren Lamellenabschnitt (14, 15) aufweist, – der vordere Lamellenabschnitt (12, 13) schwenkbar in Bezug auf den Luftkanal (2) um eine Längsachse des vorderen Lamellenabschnitts (12, 13) angeordnet ist und – der hintere Lamellenabschnitt (14, 15) über eine Schiebeführung (18, 19) mit einem der beiden Wandungsbereiche (4, 5) verbunden ist.
  2. Luftausströmeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Lamellenabschnitt (12, 13) mittels eines Filmscharniers (16, 17) mit dem zugeordneten hinteren Lamellenabschnitt (14, 15) verbunden ist.
  3. Luftausströmeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein hinteres Ende des hinteren Lamellenabschnitts (14, 15) über die Schiebeführung (18, 19) mit einem der beiden Wandungsbereiche (4, 5) verbunden ist.
  4. Luftausströmeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Wandungsbereichen (4, 5) und im Bereich der Luftauslassöffnung (6) mehrere lamellenartige Luftleitelemente (911) angeordnet sind, wobei die beiden äußeren, den Wandungsbereichen (4, 5) nahen Luftleitelemente (9, 10) als zweiteilige Luftleitelemente ausgeführt sind.
  5. Luftausströmeinrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden zweiteiligen Luftleitelementen (9, 10) mindestens ein Luftleitelement (11) angeordnet ist, das einteilig ausgeführt ist.
  6. Luftausströmeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen Lamellenabschnitte (12, 13) und sämtliche einteiligen Luftleitelemente (11) über einen Mechanismus gekoppelt sind, der ein gleichzeitiges, gleichsinniges Verschwenken ermöglicht.
  7. Luftausströmeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zweiteilig ausgebildete Luftleitelement (9, 10) sich im in das Fahrzeug eingebauten Zustand im Wesentlichen in einer Horizontalrichtung des Fahrzeugs erstreckt.
  8. Luftausströmeinrichtung (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass, vom Fahrgastraum (3) auf die Luftauslassöffnung (6) aus gesehen, im Bereich hinter dem mindestens einen Luftleitelement (9, 10) mehrere sich in einer Vertikalrichtung des Fahrzeugs erstreckende Vertikallamellen angeordnet sind, die dazu vorgesehen sind, die Ausströmrichtung der aus der Luftauslassöffnung (6) ausströmenden Luft in horizontaler Richtung in gewünschter Weise abzulenken.
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