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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einem optischen Koppelelement zur stirnseitigen
optischen Kopplung der Wellenleiter eines ersten zweidimensionalen Wellenleiterarrays
mit den Wellenleitern eines zweidimensionalen Wellenleiterarrays
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch
eine optische Koppelanordnung mit zwei zweidimensionalen Wellenleiterarrays und
einem optischen Koppelelement gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
13.
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Zur
Erzielung hoher Übertragungsraten
in der Kommunikationstechnik werden Daten zunehmend über parallele
Verbindungen übertragen.
Bei optoelektronischen Übertragungsverfahren
werden die Daten dabei parallel über
eine Mehrzahl von optischen Kanälen übertragen.
Hierzu werden in optischen Leiterplatten zwei oder mehr optische
Lagen von Lichtwellenleitern integriert, wobei jede optische Lage
ein eindimensionales Array von Lichtwellenleitern umfasst. Derartige
optische Leiterplatten können beispielsweise
in Schalt schränken
eingesetzt werden, in denen hohe Übertragungsraten realisiert
werden müssen
und ein hohes Maß an
optischer Parallelität
der Datenübertragungswege
vorteilhaft ist.
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Um
nun beispielsweise eine optische Leiterplatte mit einem zweidimensionalen
Wellenleiterarray, auch als 2D-Leiterplatte bezeichnet, mit einer 2D-Backplane-Leiterplatte,
beispielsweise eines Schaltschranks zu koppeln, ist eine Anordnung
der beiden Leiterplatten in einem Winkel zueinander notwendig. Eine
optische Kopplung von zwei zweidimensionalen Wellenleiterarrays,
die in einem Winkel insbesondere senkrecht zueinander ausgerichtet sind,
ist beispielsweise auch erforderlich bei der Kopplung eines optischen
Sende- oder Empfangsmoduls
mit zweidimensional angeordneten optischen Sendern oder Empfängern an
eine 2D-optische Leiterplatte. Ein weiterer Anwendungsfall einer
solchen Kopplung besteht in der Kopplung elektronischer Baugruppen,
zum Beispiel elektronischer Chips mit zweidimensional angeordneten
optischen Ein- und/oder Ausgängen
an zweidimensionale optische Wellenleiterarrays.
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Aus
der nicht vorveröffentlichten
europäischen Patentanmeldung Nr.
05090102.4 geht ein gattungsgemäßes optisches Koppelelement
hervor, welches parallel verlaufende Reihen von jeweils n Spiegelbereichen
aufweist, wobei das Licht des ersten Wellenleiterarrays durch die
Spiegelbereiche auf das zweite Wellenleiterarray umgelenkt wird
und dabei jeweils einem Wellenleiterpaar des ersten und des zweiten
Wellenleiterarrays ein Spiegelbereich zur Lichtkopplung zugeordnet
ist. Darüber
hinaus offenbart diese nicht vorveröffentlichte europäische Patentanmeldung
eine gattungsgemäße optische
Koppelanordnung, bei welcher ein solches Koppelelement zur stirnseitig
optischen Kopplung der Wellenleiter des ersten Wellenleiterarrays
mit den Wellenleitern des zweiten Wellenleiterarrays verwendet wird. Dieses
optische Koppelelement zeichnet sich dadurch aus, dass es m parallel
verlaufende Reihen von jeweils n Spiegelbereichen aufweist. Das
Licht des ersten Wellenleiterarrays wird durch die Vielzahl der
Spiegelbereiche auf das zweite Wellenleiterarray umgelenkt. Dabei
ist jeweils einem Wellenleiterpaar des ersten und des zweiten Wellenleiterarrays
ein Spiegelbereich zur Lichtkopplung zugeordnet. Das Koppelelement
wird an die Enden der Lichtwellenleiter eines zweidimensionalen
Arrays angesetzt und ermöglicht
für sämtliche
Lichtwellenleiter eine Lichtkopplung mit jeweils zugeordneten Lichtwellenleitern eines
unter einem Winkel, insbesondere senkrecht angeordneten weiteren
zweidimensionalen Arrays. Problematisch bei diesem Koppelelement
ist es, dass für
die unterschiedlichen Kanäle,
die jeweils durch unterschiedliche Lagen der zweidimensionalen Wellenleiterarrays
gebildet werden, unterschiedliche Abbildungsmaßstäbe erforderlich sind, die durch
die Umlenkspiegel mit gekrümmten
Oberflächen
realisiert werden müssen.
Diese Spiegel sind beispielsweise als Hohlspiegel ausgebildet mit
einer sphärischen
Form oder in Form eines Rotationsparaboloiden. Durch Abbildungsfehler
können
so Koppelverluste auftreten, die wiederum hohe Übertragungsverluste zur Folge
haben können.
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Offenbarung der Erfindung
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Vorteile der Erfindung
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Das
erfindungsgemäße optische
Koppelelement mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 hat demgegenüber den
Vorteil, dass für
die beiden Kanäle,
jeweils realisiert durch die übereinander
in der optischen Platine angeordneten zweidimensionalen Wellenleiterarrays
identische Abbildungsmaßstäbe verwendet
werden können.
Durch die wenigstens n Linsen kann der Abbildungsmaßstab jeweils
an Lichtleitergeometrien angepasst werden. Dies hat den großen Vorteil,
dass durch angepasste Abbildungen nur geringe Koppelverluste entstehen.
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Durch
die in den abhängigen
Ansprüchen aufgeführten Merkmale
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des in dem
unabhängigen
Anspruch angegebenen optischen Koppelelements möglich.
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So
sieht eine sehr vorteilhafte Ausführungsform vor, dass im Strahlengang
des umgelenkten Lichts 2n optische Linsen angeordnet sind, deren erster
Teil einer ersten, mit dem stirnseitigen Ende des ersten Wellenleiterarrays
koppelbaren Ein-/Auskoppelfläche
zugeordnet ist und deren zweiter Teil einer zweiten mit dem stirnseitigen
Ende des zweiten Wellenleiterarrays koppelbaren Ein-/Auskoppelfläche zugeordnet
ist. Durch diese beiden Linsen ist die Anpassung des Abbildungsmaßstabs an
die Lichtleitergeometrien und damit eine Reduktion der Koppelverluste
besonders vorteilhaft möglich.
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Rein
prinzipiell können
die Linsen und die im Winkel angeordnete plane Spiegelfläche durch
unterschiedliche Bauteile realisiert werden. Eine nicht nur hinsichtlich
der Herstellung, sondern insbesondere auch hinsichtlich der Justage
sehr vorteilhafte Ausführungsform
sieht jedoch vor, dass das Koppelelement ein lichtleitender Körper ist,
an dessen erster, der ersten Ein-/Auskoppelfläche zugewandten
Fläche
der erste Teil der optischen Linsen angeordnet ist, an dessen zweiter,
der zweiten Ein-/Auskoppelfläche
zugewandten Fläche
der zweite Teil der optischen Linsen angeordnet ist und an dessen
dritter Fläche
der Spiegel angeordnet oder ausgebildet ist. Auf diese Weise sind
sämtliche
optischen Elemente einstückig
mit dem Koppelelement ausgebildet, welches so einen monolithischen
Block bildet. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass das Koppelelement zusammen
mit den Linsen und dem Spiegel als Ganzes justiert und fixiert werden
kann. Die Linsen können
dabei einstückig
mit dem lichtleitenden Körper ausgebildet
sein, sie können
aber auch als separates Teil auf dem lichtleitenden Körper befestigt,
z.B. aufgeklebt sein.
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Rein
prinzipiell ist eine Kopplung von in einem beliebigen Winkel angeordneten
Wellenleiterarrays möglich.
Bevorzugt beträgt
der Winkel zwischen der ersten und der zweiten Ein-/Auskoppelfläche 90°. Der Spiegel
ist in diesem Falle sowohl zur ersten Ein-/Auskoppelfläche als
auch zur zweiten Ein-/Auskoppelfläche unter
einem Winkel von 45° geneigt
angeordnet.
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Der
erste Teil der Linsen wie auch der zweite Teil der Linsen können rein
prinzipiell beispielsweise durch Aufkleben auf der ersten bzw. zweiten
Fläche des
optischen Koppelelements befestigt werden. Um jedoch an der Klebestelle Übergangsverluste
und dergleichen auszuschließen
und auch im Hinblick auf eine einfache Herstellung sieht eine vorteilhafte
Ausführungsform
vor, dass sowohl der erste als auch der zweite Teil der Linsen Teil
des lichtleitenden, das Koppelelement bildenden Körpers sind,
der lichtleitende Körper
im Bereich der Linsen also entsprechend ausgeformt ist.
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Bevorzugt
sind die Linsen zur Erzielung optimaler Abbildungen Sammellinsen,
die sphärische oder
asphärische
Stirnflächen
aufweisen können.
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Der
lichtleitende Körper
besteht bevorzugt aus einem hochbrechenden Glas, Kunststoff oder
einem ähnlichen,
für die
hier verwendeten Lichtstrahlen transparenten Material. Der Brechungsindex
des hochbrechenden Glases beträgt
dabei vorzugsweise n ≥ 1,8.
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Die
Erfindung betrifft auch eine optische Koppelanordnung mit einem
ersten zweidimensionalen Wellenleiter mit m × n-Wellenleitern, einem zweiten
zweidimensionalen Wellenleiter mit m × n-Wellenleitern, wobei m ≥ 2 und n ≥ 2 sind und
die stirnseitigen Enden der Wellenleiterarrays in einem Winkel zueinander
angeordnet sind, bei der ein vorbeschriebenes Koppelelement zur
stirnseitigen optischen Kopplung der Wellenleiter des Wellenleiterarrays
mit den Wellenleitern des zweiten Wellenleiterarrays verwendet wird.
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Dabei
ist bevorzugt zwischen den Stirnflächen des ersten Teils der optischen
Linsen und der ersten Ein-/Auskoppelfläche bzw. dem stirnseitigen Ende
des ersten Wellenleiterarrays ein Luftraum angeordnet. Genauso ist
bevorzugt zwischen den Stirnflächen
des zweiten Teils der optischen Linsen und der zweiten Ein-/Auskoppelfläche bzw.
dem stirnseitigen Ende des zweiten Wel lenleiterarrays ebenfalls ein
Luftraum angeordnet. Die beiden Lufträume sind bevorzugt miteinander
verbunden.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass zwischen den Stirnflächen des ersten Teils der optischen
Linsen und dem stirnseitigen Ende des ersten Wellenleiterarrays
ein Immersionsmittel angeordnet ist. Auch zwischen den Stirnflächen des
zweiten Teils der optischen Linsen und dem stirnseitigen Ende des
zweiten Wellenleiterarrays kann ein Immersionsmittel vorgesehen
sein. Die beiden Immersionsmittel können insbesondere identisch
sein, das heißt
einstückig
ausgebildet sein. Bei dem Immersionsmittel handelt es sich beispielsweise um
einen Kleber oder ein transparentes Vergussmaterial. Das Immersionsmittel
schützt
die optischen Pfade vor Staub und Verschmutzung, stellt einen optischen
Ausgleich von Unregelmäßigkeiten
an den Wellenleiterstirnflächen
bereit und fixiert darüber
hinaus das Koppelelement hinsichtlich seiner Lage. Das Immersionsmittel
weist dabei eine Brechzahl auf, die kleiner ist als die Brechzahl
des lichtleitenden Körpers.
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Das
Koppelelement kann als separates Teil ausgebildet sein. Ebenso ist
es möglich,
dass es Teil einer Koppeleinheit oder eines Funktionsteils ist,
welches das erste oder das zweite Wellenleiterarray umfasst.
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Das
erste und/oder das zweite Wellenleiterarray sind in bevorzugten
Ausgestaltungen in einer mehrlagigen optischen Leiterplatte, in
einem optischen Sende- oder Empfangsmodul mit zweidimensional angeordneten
optischen Sendern und/oder Empfängern
oder in einer elektrischen Baugruppe mit zweidimensional angeordneten
Ein- und/oder Ausgängen
realisiert.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
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Es
zeigen
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1 schematisch
im Schnitt ein Ausführungsbeispiel
einer Koppelanordnung zur Kopplung zweier zweidimensionaler Wellenleiterarrays
und
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2 eine
vergrößerte Darstellung
des Koppelelements der in 1 dargestellten
Koppelanordnung.
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Ausführungsformen der Erfindung
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In 1 ist
eine Koppelanordnung mit einer zweilagigen optischen Leiterplatte 1,
einem wellenleitenden Funktionselement 2 und einem optischen Koppelement 3 zur
optischen Kopplung von optischer Leiterplatte 1 und Funktionselement 2 dargestellt.
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Die
zweilagige optische Leiterplatte weist in zwei übereinander, in einem Abstand
a voneinander angeordneten, parallel zueinander verlaufenden Lagen
jeweils ein eindimensionales Array von n Lichtwellenleitern 11, 12 auf,
von denen die Schnittdarstellung der 1 jeweils
einen Lichtwellenleiter 11, 12 zeigt. Die anderen
Lichtwellenleiter 11, 12 sind jeweils vor bzw.
hinter der Zeichenebene angeordnet. Die optische Leiterplatte 1 weist
daher 2 × n-Wellenleiter auf,
die ein zweidimensionales Wellenleiter-Array bilden. Wenn die Leiterplatte
m Lagen derartiger Wellenleiter aufweist, wobei m ≥ 2 ist, so
umfasst die Leiterplatte 1 ein Wellenleiter-Array von m × n-Wellenleitern.
Die einzelnen Wellenleiter sind in der optischen Leiterplatte 1 auf
an sich bekannte Weise vorteilhafterweise integriert optisch ausgebildet.
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Das
Funktionselement 2 weist ebenfalls zwei im Abstand a voneinander
angeordnete Lagen von einem jeweils eindimensionalen Array von n-Lichtwellenleitern 21, 22 auf,
wobei die Schnittdarstellung der 1 wiederum
nur jeweils einen der Lichtwellenleiter 21, 22 jeder
Lage zeigt. In dem Fall, dass in dem Funktionselement m Lagen von
Lichtwellenleitern vorgesehen sind, umfasst das Funktionselement 2 ein
Wellenleiter-Array mit m × n-Wellenleitern.
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Das
Funktionselement 2 ist beispielsweise ein Teil oder ein
Teilbereich einer weiteren zweidimensionalen Leiterplatte, ein Teil
oder Teilbereich eines zweidimensionalen optischen Sende- und/oder Empfangsmoduls,
ein Teil oder Teilbereich einer elektrischen Baugruppe mit optischen
Eingängen und/oder
Ausgängen
oder ein Teil oder Teilbereich einer Koppeleinheit, die mit einem
weiteren Funktionselement verbunden ist.
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Im
Nachfolgenden wird auf die konkrete Ausbildung und die Funktionalität des Funktionselementes 2 oder
von mit dem Funktionselement 2 verbundenen Modulen und
Baugruppen nicht eingegangen, da es bei vorliegender Erfindung allein
auf die Kopplung zwischen den jeweiligen Lichtwellenleitern der beiden
zweidimensionalen Arrays von optischer Leiterplatte 1 und
Funktionselement 2 ankommt. Es wird daher im Nachfolgenden
nicht darauf eingegangen, wohin die jeweils dargestellten Wellenleiter
führen und über welche
Mechanismen Licht welcher Bauelemente und Module ein- und/oder ausgekoppelt wird.
Die vorliegende Erfindung sieht diesbezüglich keinerlei Einschränkungen
vor. Es werden im Folgenden allein die Koppelanordnung und das Koppelelement
beschrieben.
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Die
optische Leiterplatte 1 und das Funktionselement 2 sind
derart zueinander angeordnet, dass die jeweiligen Lichtwellenleiter 11, 12, 21, 22 im Wesentlichen
senkrecht zueinander verlaufen. Die optische Leiterplatte 1 weist
eine Aussparung 13 auf, in die ein Teilbereich 25 des
Funktionselements 2 hineinragt. Das Funktionselement 2 weist
seitliche Vorsprünge 23 auf,
mit denen es sich auf der Oberfläche 14 der
optischen Leiterplatte 1 abstützt. Die Abstützung ist
in 1 nur schematisch dargestellt und kann auf vielfältige Weise
realisiert sein.
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Da
die Dicke der Leiterplatte 1 aufgrund von Toleranzen in
der Leiterplattenherstellungstechnik teilweise erheblich variieren
kann, erfolgt nach Anbringen des Funktionselements 2 und
des bevorzugt mit diesem bereits verbundenen Koppelelements 3 an
der Leiterplatte 1 zunächst
eine Justage, insbesondere eine aktive Justage in Bezug auf die
Leiterplatte 1 zur Ausrichtung auf die jeweiligen Wellenleiter.
Im justierten Zustand wird das Funktionselement 2 dann
beispielsweise durch einen Kleber gegenüber der Leiterplatte 1 fixiert.
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Durch
die Aussparung 13 der Leiterplatte 1 ist das Wellenleiterarray
mit den zwei 2 × n-Wellenleitern 11, 12 freigelegt,
wobei die Endflächen
der Wellenleiter 11, 12 im Wesentlichen senkrecht
zur Oberfläche 14 der
Leiterplatte stehen und im Wesentlichen senkrecht zur Längenausdehnung
der Wellenleiter 11, 12 verlaufen. Die Wellenleiter 11, 12 des zweidimensionalen
Arrays enden dabei an einer Stirnseite 15 der optischen
Leiterplatte, die durch die Aussparung 13 definiert wird.
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Wie
in 1 dargestellt, bildet die Stirnseite 15 das
seitliche Ende der optischen Leiterplatte 1, wobei das
Koppelelement 3 sich an dieses stirnseitige Ende 15 der
optischen Leiterplatte anschließt.
Der in 1 dargestellte weitere Teilbereich 1' der Leiterplatte 1 ist
in diesem Falle lediglich als Stützelement ohne
Wellenleiter ausgebildet.
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In
entsprechender Weise weist auch das Funktionselement 2 eine
Stirnseite 24 auf, an der die Stirnflächen der Wellenleiter 21, 22 des
weiteren zweidimensionalen Wellenleiterarrays freiliegen.
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Durch
das Koppelelement 3 ist nun eine optische Kopplung zwischen
den Lichtwellenleitern 11, 12 des zweidimensionalen
Lichtwellenleiterarrays der optischen Leiterplatte 1 und
den Lichtwellenleitern 21, 22 des zweidimensionalen
optischen Wellenleiterarrays des Funktionselements 2, die
in einem Winkel, im dargestellten Ausführungsbeispiel in einem Winkel
von 90° zueinander
angeordnet sind, möglich.
Es versteht sich, dass die Erfindung nicht auf die Anordnung der
beiden Wellenleiterarrays in einem rechten Winkel beschränkt ist,
sondern dass mit einer entsprechenden Anordnung rein prinzipiell beliebige
Winkel realisiert werden können.
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Das
optische Koppelelement 3 ist gemäß der 1 als separates
Teil ausgebildet. Die Erfindung ist jedoch hierauf nicht beschränkt, vielmehr
ist es auch möglich,
dass das Koppelelement 3 Teil des Funktionselements 2 oder
einer Koppeleinheit ist, die mit einem Funktionselement 2 gekoppelt
wird. Es kann beispielsweise einstückig mit dem Funktionselement 2 der 1 ausgebildet
sein, wobei dieses dann eine Koppeleinheit für ein weiteres Funktionselement
wie ein optisches Modul oder eine elektrische Baugruppe oder dergleichen
darstellen kann.
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Das
Koppelelement 3 ist ein lichtleitender Körper in
Form eines Prismas aus einem hochbrechenden transparenten Kunststoff
oder aus einem hochbrechenden Glas. Es kann auch aus einem anderen
für die
betrachteten Wellenlängen
transparenten Material bestehen. Das prismatische Koppelelement 3 weist
eine erste Ein-/Auskoppelfläche 33 auf, die
mit der Stirnseite 15 der optischen Leiterplatte 1 gekoppelt
ist und eine zweite Ein-/Auskoppelfläche 34, die mit der
Stirnseite 24 des Funktionselements 2 gekoppelt
ist. Die beiden Ein-/Auskoppelflächen 33, 34 des
Koppelelementes 3 sind dabei in einem Winkel zueinander
angeordnet, der dem Winkel entspricht, in dem die optische Leiterplatte 1 und
das Funktionselement 2 zueinander angeordnet sind – im betrachteten
Ausführungsbeispiel
entspricht dieser Winkel einem rechten Winkel. Es ist darauf hinzuweisen,
dass die Ein-/Auskoppelflächen 33, 34 in 1 in
einem Luftraum enden, der jeweils zwischen dem Lichtleiterkörper 3 und
den Wellenleitern 11, 12 bzw. 21, 22 angeordnet
ist. Die Erfindung ist hierauf nicht beschränkt. Vielmehr kann vorgesehen
sein, dass der besagte Luftraum zwischen den Ein-/Auskoppelflächen 33, 34 und
den nachfolgend noch näher
zu beschreibenden Oberflächen
des lichtleitenden Körpers,
der das Koppelelement 3 bildet, auch mit einem einen Füllkörper bil denden
Immersionsmittel, beispielweise einem lichtleitenden Kleber oder
einem Verguss oder dergleichen ausgefüllt sein kann.
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Ein
solches Immersionsmittel übernimmt
folgende Funktionen:
- a) den Schutz der optischen
Pfade vor Staub und Verschmutzungen,
- b) einen optischen Ausgleich von Unregelmäßigkeiten an den Wellenleiterstirnflächen, die
durch die begrenzte Qualität
der Oberflächenbearbeitung
der Leiterplatte 1 vorliegen können, beispielsweise bei einem
Ausfräsen
der Aussparung 13 aus der optischen Leiterplatte 1,
- c) eine Fixierung der Lage des Koppelelements 3.
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In
dem Fall, dass zwischen dem lichtleitenden Körper 3 und dem stirnseitigen
Ende 15 der Lichtwellenleiter 11, 12 bzw. 21, 22 ein
solcher Immersionskörper
angeordnet ist, bilden die Ein-/Auskoppelflächen 33, 34 jeweils
plane Flächen.
Für den Fall,
dass zwischen den Stirnseiten 15 bzw. 24 der Lichtwellenleiter 11, 12 bzw. 21, 22 und
dem lichtleitenden Körper 3 Luft
angeordnet ist, wird dieser Luftraum zu der Koppelanordnung gewissermaßen hinzugezählt und
insoweit bilden die Ein-/Auskoppelflächen 33, 34 gewissermaßen fiktive
Begrenzungsflächen,
die nachfolgend im Sinne einer einheitlichen Beschreibung daher
auch so bezeichnet werden.
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Das
prismatische Koppelelement 3 weist drei sich senkrecht
zur Zeichenebene erstreckende Flächen 301, 302 und 303 auf.
An einer Fläche 303,
die jeweils im gleichen Winkel zur ersten Ein-/Auskoppelfläche 33 sowie
zur zweiten Ein-/Auskoppelfläche 34 geneigt
angeordnet ist, der dem halben Winkel entspricht, unter dem das
Funktionselement 2 gegenüber der optischen Leiterplatte 1 angeordnet
ist, im gezeigten Fall 45°,
ist ein Spiegel 310 angeordnet.
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Die
erste Fläche 301 ist
mit einem Abstand d1 parallel zur ersten
Ein-/Auskoppelfläche 33 angeordnet,
die zweite Fläche 302 ist
parallel zu der zweiten Ein-/Auskoppelfläche 34 und mit einem
Abstand d2 von dieser Ein-/Auskoppelfläche 34 angeordnet. An
der ersten Fläche 301 sind
Linsen 311, 312 ausgebildet, deren optische Achsen
mit den optischen Achsen der Wellenleiter 11, 12 übereinstimmen.
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An
der Fläche 302 sind
Linsen 321, 322 angeordnet, deren optische Achsen
mit den optischen Achsen der Wellenleiter 21, 22 übereinstimmen.
Die Abstände
d1 und d2 sind insoweit
durch die optischen Achsen der Wellenleiter 11, 12 bzw. 21, 22 und
die Größe und Anordnung
der Linsen 311, 312, 321, 322 definiert.
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In 2 ist
das Koppelement 3 und die an ihm angeordneten Linsen 311, 312, 321, 322 sowie der
Spiegel 310 zusammen mit Strahlengängen S1, S2 vergrößert dargestellt.
Der in einem Winkel von 45° sowohl
zur ersten Ein-/Auskoppelfläche 33 als auch
zur zweiten Auskoppelfläche 34 angeordnete Spiegel 310 wird
beispielsweise durch Metallisieren der Fläche 303 realisiert.
Der Spiegel 310 kann aber auch auf beliebig andere an sich
bekannte Weise auf der Fläche 303 angeordnet
oder befestigt werden.
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Auf
der Fläche 301 sind
zwei gewölbte
Stirnflächen 313, 314,
welche die Linsen 311, 312 bilden, vorgesehen,
wohingegen auf der Fläche 302 gewölbte Stirnflächen 323, 324,
welche die Linsen 321, 322 bilden, angeordnet
sind. Die Stirnflächen 313, 314, 323, 324 sind
so gewölbt,
dass die Linsen 311, 312, 321, 322 Sammellinsen
sind. Die Stirnflächen 313, 314, 323, 324 können hierzu
sphärisch
oder asphärisch
gewölbt
sein. Durch diese Sammellinsen 311, 312, 321, 322 werden
parallele Strahlengänge
S1, S2, die durch den planen Umlenkspiegel 310 umgelenkt
werden, realisiert. Achsparallele Strahlen sind damit nach der Abbildung
wieder achsparallel, was eine optimale NA-Anpassung für die Lichtleiterkopplung
ermöglicht.
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Der
lichtleitende Körper 3,
der auch als Umlenkblock bezeichnet werden kann, besteht vorzugsweise – wie oben
bereits erwähnt – aus einem
hoch brechenden für
die hier in Frage kommenden Lichtwellenlängen transparenten Material,
beispielsweise aus einem hochbrechenden Glas, das Idealerweise einen
Brechungsindex von n ≥ 1,8
aufweist.
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Die
Linsenelemente, das heißt
die Linsenflächen 313, 314, 323, 324,
welche die Sammellinsen 311, 312, 321, 322 bilden,
werden entweder zusammen mit dem lichtleitenden Körper 3 einstückig mit diesem
ausgebildet oder als separate Teile hergestellt und beispielsweise
auf die Flächen 301 bzw. 302 aufgeklebt.
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Für den Fall,
dass zwischen den Stirnflächen 313, 314 sowie 323, 324 und
der ersten Ein-/Auskoppelfläche 33 bzw.
der zweiten Ein-/Auskoppelfläche 34 ein
Luftraum existiert, wird der lichtleitende Körper 3 auf nicht dargestellte
Weise in dem Hohlraum 13 nach seiner Justage fixiert. Für den Fall,
dass der besagte Raum durch einen als Immersionsmittel wirkenden
Füllkleber
ausgefüllt
ist oder durch einen anderen Körper
ausgefüllt
ist, muss dieser Füllkörper eine
niedrigere Brechzahl aufweisen als die des lichtleitenden Körpers 3 und
der Sammellinsen 311, 312, 321, 322,
damit eine Abbildung der Lichtstrahlen durch die Sammellinsen 311, 312, 321, 322 möglich ist.