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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Kommunikationssystems
und zum Übermitteln
von paketorientierten Daten von und/oder zu einem Kommunikationsteilnehmer.
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Zum Übermitteln
von paketorientierten Daten, beispielsweise in Form von Datenpaketen
gemäß dem Internetprotokoll
(IP), steht heutzutage eine Vielzahl unterschiedlicher Arten von
Kommunikationssystemen zur Verfügung.
Bei solchen Kommunikationssystemen kann es sich sowohl um Festnetze
als auch um Mobilfunknetze handeln.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein dynamisches
und flexibles Verfahren zum Betreiben eines Kommunikationssystems
und zum Übermitteln
von Daten von und/oder zu einem Kommunikationsteilnehmer anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren zum Betreiben eines Kommunikationssystems und zum Übermitteln
von paketorientierten Daten von und/oder zu einem Kommunikationsteilnehmer
mit den folgenden Schritten:
- – Empfangen
einer Anforderungsnachricht von dem Kommunikationsteilnehmer durch
das Kommunikationssystem,
- – Prüfen, ob
die Anforderungsnachricht ein Preisangabe-Signal bezüglich der
von dem Kommunikationsteilnehmer maximal für das Übermitteln der Daten akzeptierten
Kosten enthält,
durch das Kommunikationssystem,
- – Vergleichen
des Preisangabe-Signals mit einem für das Übermitteln von Daten festgelegten
Kosten-Signal durch das Kommunikationssystem und
- – Starten
des Übermittelns
der Daten von und/oder zu dem Kommunikationsteilnehmer durch das
Kommunikationssystem, sofern das Kosten-Signal das in der Anforderungsnachricht enthaltene
Preisangabe-Signal nicht übersteigt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
bietet den Vorteil, dass es dem Betreiber eines Kommunikationssystems
bzw. einem das Kommunikationssystem nutzenden Dienstanbieter situationsabhängig ermöglicht,
Daten von und/oder zu einem Kommunikationsteilnehmer bzw. einem
von diesem benutzten Kommunikationsendgerät zu übermitteln. Dabei erfolgt eine
situationsabhängige
Steuerung durch den Betreiber des Kommunikationssystems derart,
dass ein Kosten-Signal für
das Übermitteln
von Daten durch das Kommunikationssystem festgelegt wird. Die Festlegung
des Kosten-Signals erfolgt dabei vorzugsweise dynamisch, d.h. unter
Berücksichtigung der
aktuellen Betriebssituation des Kommunikationssystems. Darüber hinaus
kann die Festlegung des Kosten-Signals jedoch auch statisch beispielsweise in
Abhängigkeit
von der Tageszeit erfolgen.
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Erfindungsgemäß wird es
nun einem Kommunikationsteilnehmer ermöglicht, eine Anforderungsnachricht
zum Übermitteln
von Daten von und/oder zu dem Kommunikationsteilnehmer mit einem
Preisangabe-Signal bezüglich
der von dem Kommunikationsteilnehmer maximal für das Übermitteln der Daten akzeptierten
Kosten zu versehen. Dabei wird der in der Anforderungsnachricht
mit dem Preisangabe-Signal übermittelte
Preis in der Regel niedriger als der standardmäßig für das Übermitteln von Daten anfallende
Preis sein. Die Preisangabe selbst kann auf verschiedene Arten und
Weisen erfolgen, wie beispielsweise durch die Angabe eines Gesamtpreises
für das Übermitteln
einer bestimmten Datei. Vorzugsweise entspricht die Preisangabe
jedoch einem Preis für
eine bestimmte Datenvolumeneinheit und/oder eine bestimmte Zeiteinheit.
Dabei kann die Angabe des betreffenden Preises mit dem Preisangabe-Signal
direkt (z.B. in Form von Ct/kByte oder Ct/Minute) oder indirekt
(z.B. in Form einer Preiskategorie) erfolgen.
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Das
Kommunikationssystem prüft,
ob die Anforderungsnachricht ein Preisangabe-Signal enthält und vergleicht
dieses gegebenenfalls mit einem für das Übermitteln von Daten festgelegten
Kosten-Signal. Sofern die mit dem Kosten-Signal übermittelten Kosten das in
der Anforderungsnachricht enthaltene Preisangabe-Signal nicht übersteigen, d.h.
sofern die Preisangabe zumindest den festgelegten Kosten entspricht,
startet das Kommunikationssystem die mit der Anforderungsnachricht
angeforderte Übermittlung
der Daten. Im Falle des Übermittelns
von Daten von dem Kommunikationsteilnehmer erfolgt dies vorzugsweise
dadurch, dass das Kommunikationssystem an den Kommunikationsteilnehmer
ein Freigabe-Signal zum Starten des Übermittelns der Daten sendet.
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Entsprechend
den vorherigen Ausführungen ermöglicht das
erfindungsgemäße Verfahren
vorteilhafterweise eine flexible, situationsabhängige Steuerung der Auslastung
des Kommunikationssystems. So werden zu einem bestimmten Zeitpunkt
jeweils nur solche Anforderungsnachrichten berücksichtigt, deren Preisangabe-Signal
zumindest dem für
den jeweiligen Zeitpunkt festgelegten Kosten-Signal für das Übermitteln
von Daten entspricht. Darüber
hinaus besteht vorzugsweise auch weiterhin die Möglichkeit, Anforderungsnachrichten
ohne Preisangabe-Signal an
das Kommunikationssystem zu senden. Solche Anforderungsnachrichten
werden durch das Kommunikationssystem vorzugsweise bevorzugt bearbeitet, wobei
in diesem Fall vorzugsweise ein vorab zwischen dem Kommunikationsteilnehmer
und dem Betreiber des Kommunikationssystems (bzw. einem Dienstanbieter)
vertraglich vereinbarter Preis für
das Übermitteln
der Daten fällig
wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann das erfindungsgemäße Verfahren
so ablaufen, dass das Kosten-Signal für das Übermitteln von Daten durch
das Kommunikationssystem in Abhängigkeit von
den aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems festgelegt wird. Dies ist vorteilhaft,
da somit beispielsweise im Falle einer großen Menge bzw. Anzahl aktuell
verfügbarer Übertragungsressourcen,
d.h. bei einem geringen Auslastungsgrad des Kommunikationssystems,
die Kosten für
das Übermitteln
von Daten unter Verwendung des Kosten-Signals durch das Kommunikationssystem
gesenkt werden können.
Dies hat zur Folge, dass auch solche Anforderungsnachrichten zum Übermitteln
von Daten von und/oder zu einem Kommunikationsteilnehmer bearbeitet
werden, deren Preisangabe-Signal zuvor noch unterhalb des für das Übermitteln
von Daten festgelegten Kosten-Signals lag. Die konkrete Art der Übertragungsressourcen
ist dabei insbesondere von der jeweiligen Art des Kommunikationssystems
abhängig.
Handelt es sich bei dem Kommunikationssystem beispielsweise um ein Mobilfunknetz,
so können
die Übertragungsressourcen
beispielsweise in Form von Funkressourcen etwa als separate Zeitschlitze,
Frequenzen oder Codes gegeben sein.
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Generell
ist die Auslastung der verfügbaren Übertragungsressourcen
für einen
Netzbetreiber von hoher Bedeutung, da nicht genutzte entsprechende Kapazitäten mit
hohen Kosten verbunden sind, denen jedoch keine entsprechenden Einnahmen
durch eine Nutzung entgegenstehen. Die Bereitstellung zu geringer
Kapazitäten,
d.h. Übertragungsressourcen, führt jedoch
andererseits zu einer schlechten Verfügbarkeit beziehungsweise Nichtverfügbarkeit
des Kommunikationssystems in Hochlastzeiten, was sowohl zu Einnahmeverlusten
aufgrund des Abweisens von Anforderungsnachrichten zum Übermitteln
von Daten als auch zur Unzufriedenheit der Kommunikationsteilnehmer
des Kommunikationssystems führt.
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Gemäß der beschriebenen
vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es nun möglich, dass
anderweitig ungenutzte Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems zur Bearbeitung von Anforderungsnachrichten mit
einem Preisangabe-Signal, das in der Regel eine Preisangabe enthalten
wird, die unterhalb der üblicherweise
für das Übermitteln
von Daten festgelegten Kosten liegt, zu nutzen. Dabei erfolgt diese
kostengünstigere
Nutzung vorzugsweise ohne Güte-Garantien beispielsweise
hinsichtlich Bandbreite oder Verzögerung, wie sie im Normalfall
bei der Übermittlung
von Daten innerhalb eines Kommunikationssystems üblich sind. Vorzugsweise besteht
für den
Kommunikationsteilnehmer somit die Wahl, das Übermitteln von Daten mittels
einer Anforderungsnachricht mit oder ohne Preisangabe-Signal anzufordern.
In letzterem Fall wird die entsprechende Datenübertragung auf die übliche Art
und Weise und zu den normalen Kosten unverzüglich gestartet. Sofern der Kommunikationsteilnehmer
die Anforderungsnachricht mit einem Preisangabe-Signal bezüglich der
von ihm maximal für
das Übermitteln
der Daten akzeptierten Kosten versieht, erfolgt das Übermitteln
der Daten durch das Kommunikationssystem vorzugsweise dann, wenn
anderweitig unbenutzte Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems hierfür
zur Verfügung
stehen und deshalb das Kosten-Signal derart festgelegt wird, dass
es kleiner oder gleich dem betreffenden Preisangabe-Signal ist.
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Vorzugsweise
ist das erfindungsgemäße Verfahren
derart ausgebildet, dass Informationen bezüglich der verfügbaren Übertragungsressourcen des
Kommunikationssystems in einem Netzknoten des Kommunikationssystems
gesammelt werden. Bei den Informationen bezüglich der verfügbaren Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems kann es sich vorzugsweise um Informationen handeln,
die entweder das gesamte Kommunikationssystem oder einen Netzwerkabschnitt
des Kommunikationssystems betreffen. Im letzteren Fall verfügt der Netzknoten
des Kommunikationssystems somit nur über Informationen bezüglich derjenigen verfügbaren Übertragungsressourcen,
die den von dem Netzknoten betreuten Netzwerkabschnitt betreffen.
Die bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorteilhaft,
da hierdurch die Kosten für
das Übermitteln
von Daten in Abhängigkeit
von in dem Netzknoten gesammelten Informationen bezüglich der
verfügbaren Übertragungsressourcen
festgelegt werden können.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
läuft das
erfindungsgemäße Verfahren
derart ab, dass zu dem Kommunikationsteilnehmer zu übermittelnde
Daten in dem Kommunikationssystem zwischengespeichert und bei Verfügbarkeit
von Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems das Übermitteln
der zwischengespeicherten Daten an den Kommunikationsteilnehmer
gestartet wird. Diese Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
beispielsweise insbesondere für
den Fall vorteilhaft, dass es sich bei dem Kommunikationssystem um
ein Mobilfunknetz handelt. Mobilfunknetze bestehen üblicherweise
aus einem Zugangsnetz in Form eines Funk- beziehungsweise Radionetzes
sowie einem mit diesem Zugangsnetz verbundenen Kernnetz. Dabei sind
die Übertragungsressourcen
eines Mobilfunknetzes in der Regel durch die Übertragungsressourcen des drahtlosen
Zugangsnetzes limitiert. Sollen nun Daten über das Kernnetz sowie das
Zugangsnetz an den Kommunikationsteilnehmer übermittelt werden, so besteht
vorteilhafterweise die Möglichkeit,
diese Daten in dem Kernnetz des Mobilfunknetzes zwischenzuspeichern
und bei Verfügbarkeit
von Übertragungsressourcen
des Zugangsnetzes diese zwischengespeicherten Daten an den Kommunikationsteilnehmer
zu übermitteln.
Dies bietet den Vorteil, dass die betreffenden Daten in dem Augenblick,
in dem Übertragungsressourcen
beispielsweise in dem drahtlosen Zugangsnetz zur Verfügung stehen,
unmittelbar über das
Zugangsnetz an den Kommunikationsteilnehmer übertragen werden können, ohne
dass zunächst
noch eine Übermittlung der
Daten an das Kernnetz vorgenommen werden muss. Daher ist die bevorzugte
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
insbesondere für
solche Fälle
vorteilhaft, in denen die an den Kommunikationsteilnehmer zu übermittelnden
Daten nicht unmittelbar in dem Kommunikationssystem selbst zur Verfügung stehen,
sondern aus einem weiteren Kommunikationsnetz, wie beispielsweise
dem Internet, stammen. Durch das Zwischenspeichern wird in einer
solchen Situation die Übertragung
der Daten von dem weiteren Kommunikationsnetz an das Kommunikationssystem
sowie die Übertragung
der Daten von dem Kommunikationssystem an den Kommunikationsteilnehmer
entkoppelt.
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Vorzugsweise
kann das erfindungsgemäße Verfahren
so ausgestaltet sein, dass die Anforderungsnachricht mit einer Angabe
zu einem Beendigungszeitpunkt versehen wird, zu dem das Übermitteln
der Daten abgeschlossen sein soll. Hierdurch wird es einem Kommunikationsteilnehmer
vorteilhafterweise ermöglicht,
einen Zeitpunkt festzulegen, zu dem die Übertragung der Daten spätestens
erfolgreich abgeschlossen sein soll beziehungsweise nach dem eine
entsprechende Datenübertragung
nicht mehr erfolgen soll. Bei einer entsprechenden Datenübertragung
kann es sich beispielsweise um das Laden einer Datei durch den Kommunikationsteilnehmer
handeln. Der Beendigungszeitpunkt legt in diesem Fall fest, wann
die Datei beispielsweise vollständig
auf einem von dem Kommunikationsteilnehmer genutzten Kommunikationsendgerät vorliegen
muss, um für
den Kommunikationsteilnehmer noch von Wert zu sein.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
sendet der Kommunikationsteilnehmer zum Ändern des Preisangabe-Signals eine Änderungsnachricht
an das Kommunikationssystem. Dies bietet den Vorteil, dass der Kommunikati onsteilnehmer
für den
Fall, dass er beispielsweise aufgrund eines näher rückenden Termins, zu dem er die
Daten benötigt,
zur Zahlung eines höheren
Preises für
das Übermitteln
der Daten bereits ist, eine entsprechende Änderung des Preisangabe-Signals vornehmen
kann. Dabei kann die Änderung
des Preisangabe-Signals vorzugsweise auch derart erfolgen, dass
der Kommunikationsteilnehmer sich bereit erklärt, das Übermitteln der Daten zum regulären Standardpreis
entsprechend den generell gültigen Vertrags-
und Tarifbedingungen durchzuführen.
Eine solche Änderung
entspricht somit in ihrer Wirkung einer Änderung der Anforderungsnachricht
derart, dass sie kein Preisangabe-Signal mehr enthält.
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Vorzugsweise
kann das erfindungsgemäße Verfahren
auch so ablaufen, dass der Kommunikationsteilnehmer zum Widerrufen
der Anforderungsnachricht eine Stornierungsnachricht an das Kommunikationssystem
sendet. Hierdurch wird dem Kommunikationsteilnehmer vorteilhafterweise
die Möglichkeit
gegeben, eine durch das Kommunikationssystem noch nicht abgearbeitete
Anforderungsnachricht zum Übermitteln
von Daten zurückzuziehen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt das Übermitteln
der Daten schrittweise in Abhängigkeit von
den jeweils aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems. Dies bietet den Vorteil, dass bei Verfügbarkeit
von Übertragungsressourcen
beispielsweise zunächst
ein erster Teil der zu übermittelnden
Daten übertragen
werden kann. Sofern nun die entsprechenden Übertragungsressourcen anderweitig
benötigt
werden, so kann das Übermitteln
der Daten unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem wiederum
anderweitig ungenutzte Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems zur Verfügung stehen, fortgesetzt werden.
Ein entsprechendes schrittweises Übermitteln der Daten ermöglicht es
somit, die Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems möglichst vollständig zu
nutzen und dabei gleichzeitig zu vermeiden, dass Anforderungsnachrichten
zum Übermitteln
von Daten mit einer höheren
Priorität,
d.h. beispielsweise solche Anforderungsnachrichten, die keine Preisangabe-Signal
enthalten und somit zum Standardpreis bearbeitet werden, zurückgewiesen werden
müssen.
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Vorzugsweise
läuft das
erfindungsgemäße Verfahren
so ab, dass das Kosten-Signal in Abhängigkeit von konfigurierbaren
Regeln im Kommunikationssystem festgelegt wird. Diese Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens
ist vorteilhaft, da sie eine flexible Konfiguration des für das Übermitteln von
Daten festgelegten Kosten-Signals mittels vorzugsweise einfacher
Regeln ermöglicht.
Derartige Regeln können
beispielsweise so aussehen, dass seitens des Netzbetreibers des
Kommunikationssystems festgelegt wird, wie sich das festgelegte
Kosten-Signal in
Abhängigkeit
von der Auslastungsrate des Kommunikationssystems ändert. Dies
kann beispielsweise unter Verwendung verschiedener Auslastungsstufen
erfolgen, so dass beispielsweise eine sehr geringe, eine geringe,
eine normale und eine hohe Auslastung des Kommunikationssystems
unterschieden werden können.
Im Falle einer hohen Auslastungsrate besteht dabei beispielsweise
die Möglichkeit,
mittels der konfigurierbaren Regeln festzulegen, dass in diesem
Fall überhaupt
keine Übertragungsressourcen
zu Kosten, die unterhalb des Normalpreises liegen, abgegeben werden.
Dies hätte zur
Folge, dass Anforderungsnachrichten, die ein Preisangabe-Signal
enthalten, das unterhalb des Normalpreises liegt, zumindest bis
zu einer folgenden Änderung
des festgelegten Kosten-Signals nicht berücksichtigt werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann vorzugsweise auch so ablaufen, dass das Kosten-Signal in einem
Vergebührungssystem des
Kommunikationssystems bereitgestellt wird. Diese Weiterbildung des
erfindungsgemäßen Verfahren
ist bevorzugt, da Vergebührungssysteme üblicherweise
zur flexiblen Festlegung von Tarif- beziehungsweise Kosten-Signalen
ausgelegt sind und somit die für
das Übermitteln
von Daten anfallenden Kosten zentral verwaltet werden können. Bei
dem verwendeten Vergebührungssystem
kann es sich dabei sowohl um ein Vergebührungssystem zur Echtzeitvergebührung (Online-Charging)
als auch um ein Vergebührungssystem zur
zeitlich nachgeordneten Vergebührung
(Offline-Charging) handeln. Darüber
hinaus kann auch ein Vergebührungssystem
eingesetzt werden, das beide Arten der Vergebührung (Online- und Offline-Charging)
unterstützt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann weiterhin vorteilhafterweise auch so ausgestaltet sein, dass
das Kosten-Signal für
das Übermitteln
von Daten in Abhängigkeit
von nutzerspezifischen Daten des Kommunikationsteilnehmers erzeugt
wird. Dies ist bevorzugt, da hierdurch zusätzliche Flexibilität bei der
Festlegung des Kosten-Signals für
das Übermitteln
der Daten gewonnen wird. So kann beispielsweise Kommunikationsteilnehmern,
die das Kommunikationssystem häufig
nutzen, niedrigere Kosten für das Übermitteln
von Daten angeboten werden, so dass Anforderungsnachrichten solcher
Kommunikationsteilnehmer bereits beim Aufweisen entsprechend niedrigerer
Preisangabe-Signale
durch das Kommunikationssystem bearbeitet werden.
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Vorzugsweise
ist das erfindungsgemäße Verfahren
derart ausgeprägt,
dass als Kommunikationssystem ein Mobilfunknetz gemäß dem GSM
(Global System for Mobile Communications)-, dem GPRS (General Paket
Radio Service)-, dem EDGE (Enhanced Data Rates for GSM Evolution)-
oder dem UMTS (Universal Mobile Telecommunications System)-Standard
verwendet wird. Dies ist vorteilhaft, da insbesondere bei Mobilfunknetzen
aufgrund der in der Bereitstellung und im Betrieb teuren Funkschnittstelle
eine optimale Ausnutzung der Übertragungsressourcen
von hoher Bedeutung ist. Bei den genannten Mobilfunknetzen handelt
es sich um solche, die das Übermitteln
von paketorientierten Daten ermöglichen
und weltweit eine große
Verbreitung, d.h. eine hohe Anzahl von Kommunikationsteilnehmern, aufweisen.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren einen Netzknoten eines Kommunikationssystems
zum Übermitteln
von Daten von und/oder zu einem Kommunikationsteilnehmer.
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Hinsichtlich
des Netzknotens liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen Netzknoten anzugeben, der das Übermitteln von Daten von und/oder
zu einem Kommunikationsteilnehmer auf dynamische und flexible Art
und Weise ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
einen Netzknoten eines Kommunikationssystems zum Übermitteln
von paketorientierten Daten von und/oder zu einem Kommunikationsteilnehmer mit
einer Empfangseinrichtung zum Empfangen einer Anforderungsnachricht
von dem Kommunikationsteilnehmer und einer Steuerungseinrichtung
zum Prüfen,
ob die Anforderungsnachricht ein Preisangabe-Signal bezüglich der
von dem Kommunikationsteilnehmer maximal für das Übermitteln der Daten akzeptierten
Kosten enthält,
zum Vergleichen des Preisangabe-Signals
mit einem für
das Übermitteln von
Daten festgelegten Kosten-Signal sowie zum Starten des Übermittelns
der Daten von und/oder zu dem Kommunikationsteilnehmer, sofern das
Kosten-Signal das in der Anforderungsnachricht enthaltene Preisangabe-Signal
nicht übersteigt.
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Der
erfindungsgemäße Netzknoten
eines Kommunikationssystems ist bevorzugt, da er eine Steuerungseinrichtung
aufweist, die derart ausgebildet ist, dass sie eine Anforderungsnachricht
dahin gehend überprüfen kann,
ob sie ein Preisangabe-Signal bezüglich der von dem Kommunikationsteilnehmer
maximal für
das Übermitteln
der Daten akzeptierten Kosten enthält. Darüber hinaus ist die Steuerungseinrichtung
des erfindungsgemäßen Netzknotens
zum Vergleichen des Preisangabe-Signals mit einem für das Übermitteln
von Daten festgelegten Kosten-Signal
sowie zum Starten des Übermittelns der
Daten von und/oder zu dem Kommunikationsteilnehmer ausgebildet,
sofern das Kosten-Signal das in der Anforderungsnachricht enthaltene
Preisangabe-Signal nicht übersteigt.
Somit ermöglicht
es der erfindungsgemäße Netzknoten,
dass Übertragungsressourcen
von dem Kommunikationssystem situationsabhängig zu festgelegten Kosten
bereitgestellt werden können,
die in der Regel unterhalb des Normalpreises liegen werden, der
für den
Fall fällig
wird, dass ein Kommunikationsteilnehmer das Übermitteln von Daten ohne ein
Preisangabe-Signal bezüglich der
von ihm maximal für
das Übermitteln
der Daten akzeptierten Kosten anfordert. Somit weist der erfindungsgemäße Netzknoten
den Vorteil auf, dass er eine besondere Behandlung von anderweitig
ungenutzten Übertragungsressourcen
ermöglicht.
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Es
sei generell darauf hingewiesen, dass der Netzknoten nicht notwendigerweise
selbst an der eigentlichen Übermittlung
der Daten von und/oder zu dem Kommunikationsteilnehmer beteiligt
ist. So ist es durchaus denkbar, dass der Netzknoten lediglich das
Starten des Übermittelns
der Daten signalisiert und die eigentliche Übertragung der Daten durch
einen anderen oder mehrere andere Netzknoten des Kommunikationssystems
erfolgt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist der erfindungsgemäße Netzknoten
Mittel zum Bestimmen der aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen des Kommunikationssystems
und Mittel zum Festlegen des Kosten-Signals für das Übermitteln von Daten in Abhängigkeit
von den aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems auf. Dies ist vorteilhaft, da somit die
Möglichkeit
besteht, dass bei der Festlegung des Kosten-Signals die aktuell
verfügbaren Übertragungsressourcen
berücksichtigt
werden können.
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In
einer weiteren bevorzugen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Netzknotens
sind die Mittel zum Bestimmen der aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen des Kommunikationssystems zum
Empfangen diesbezüglicher
Informationen von mindestens einem weiteren Netzknoten des Kommunikationssystems
ausgebildet. Dies bietet den Vorteil, dass der Netzknoten für den Fall,
dass er nicht selbst die Auslastungssituation des von ihm betreuten
Netzwerkabschnitts überwacht,
entsprechende Informationen von einem oder auch mehreren weiteren
Netzknoten des Kommunikationssystems empfangen kann, so dass die
betreffenden Informationen anschließend von den Mitteln zum Festlegen
der Kosten für
das Übermitteln
von Daten berücksichtigt
werden können.
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Vorzugsweise
ist der erfindungsgemäße Netzknoten
derart ausgebildet, dass er an eine Speichereinrichtung zum Zwischenspeichern
von zu dem Kommunikationsteilnehmer zu übermittelnden Daten angebunden
ist und die Steuerungseinrichtung zum Starten des Übermittelns
der in der Speichereinrichtung zwischengespeicherten Daten an den
Kommunikationsteilnehmer bei Verfügbarkeit von Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems ausgebildet ist. Dabei kann die Speichereinrichtung
sowohl Bestandteil des Netzknotens selbst als auch eines anderen
Netzknotens oder eine unabhängige Komponente
des Kommunikationssystems sein. Unter Verwendung der Speichereinrichtung
werden an den Kommunikationsteilnehmer zu übermittelnde Daten in dem Kommunikationssystem
vorzugsweise vorab bereit gestellt, so dass nach Starten des Übermittelns
der Daten durch den Netzknoten das Übermitteln der Daten unmittelbar,
ohne Verzögerung
beginnen kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist die Steuerungseinrichtung des erfindungsgemäßen Netzknotens zum Auslesen
einer Angabe zu einem Beendigungszeitpunkt aus der Anforderungsnachricht
sowie zum Verwerfen der Anforderungsnachricht bei Erreichen des
Beendigungszeitpunkts ausgebildet. Dies bietet den Vorteil, dass
Anforderungsnachrichten dahin gehend mit einer Gültigkeitsangabe versehen werden
können,
dass von der Steuerungseinrichtung des Netzknotens zum jeweiligen
Zeitpunkt ausschließlich
solche Anforderungsnachrichten berücksichtigt werden, deren Beendigungszeitpunkt
noch nicht erreicht, d.h. deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen
ist.
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Der
erfindungsgemäße Netzknoten
kann weiterhin auch so ausgeprägt
sein, dass die Steuerungseinrichtung zum schrittweisen Übermitteln
der Daten in Abhängigkeit
von den jeweils aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems ausgebildet ist. Diese Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Netzknotens
ist bevorzugt, da somit das Übermitteln
der Daten nicht in einem Schritt erfolgen muss. Stattdessen ist
es insbesondere für
den Fall, dass die zu übermittelnden
Daten ein hohes Datenvolumen aufweisen, möglich, dass das Übermitteln
der Daten in zeitlich aufeinander folgenden Schritten erfolgt. Zwischen
den einzelnen Schritten können
dabei Übertragungspausen
entstehen, in denen die betreffenden Übertragungsressourcen anderweitig
genutzt werden.
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Vorzugsweise
ist der erfindungsgemäße Netzknoten
zum Festlegen des Kosten-Signals in Abhängigkeit von konfigurierbaren
Regeln ausgebildet. Dabei können
die Regeln sowohl unmittelbar auf dem Netzknoten selbst konfiguriert
werden, als auch Informationen bezüglich des anhand der konfigurierbaren
Regeln bestimmten Kosten-Signals durch den Netzknoten empfangen
werden. Das Festlegen des Kosten-Signals in Abhängigkeit von konfigurierbaren Regeln
bietet den Vorteil, dass die entsprechende Festlegung auf flexible
Art und Weise erfolgen kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist der erfindungsgemäße Netzknoten
eine Schnittstelle zu einem Vergebührungssystem zum Empfangen
des Kosten-Signals von dem Vergebührungssystem auf. So kann das
Kosten-Signal vorzugsweise beispielsweise in Abhängigkeit von der jeweiligen
aktuellen Auslastungsrate durch den Netzknoten von dem Vergebührungssystem
empfangen werden.
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Weiterhin
kann der erfindungsgemäße Netzknoten
vorteilhafterweise auch derart ausgebildet sein, dass die Steuerungseinrichtung
zum Festlegen des Kosten-Signals in Abhängigkeit von nutzerspezifischen
Daten des Kommunikationsteilnehmers ausgebildet ist. Hierdurch wird
es vorteilhafterweise ermöglicht,
dass nutzerspezifische Daten des Kommunikationsteilnehmers beispielsweise
in Form von Angaben zur Häufigkeit
der Nutzung des Kommunikationssystems durch den Kommunikationsteilnehmer oder
in Form von Angaben zu der Art des von dem Kommunikationsteilnehmer
genutzten Vertrages bei der Festlegung des Kosten-Signals berücksichtigt werden
können.
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In
einer weiteren bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Netzknotens
ist dieser derart ausgebildet, dass er ein Netzknoten eines Mobilfunknetzes
gemäß dem GSM
(Global System for Mobile Communications)-, dem GPRS (General Paket Radio
Service)-, dem EDGE (Enhanced Data Rates for GSM Evolution)- oder dem UMTS (Universal
Mobile Telecommunication Systems)-Standard ist. Dies ist vorteilhaft,
da es sich bei den genannten Mobilfunkstandards um solche mit einer
hohen Verbrei tung handelt. Darüber
hinaus ist eine möglichst
umfassende Ausnutzung von auf der Luftschnittstelle bereitgestellten Übertragungsressourcen
insbesondere bei Mobilfunknetzen technisch und wirtschaftlich von
hoher Bedeutung.
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Zur
weiteren Erläuterung
der Erfindung zeigt
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1 in
einer schematischen Skizze beispielhaft eine Anordnung mit einem
Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Netzknotens
und
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2 in
einem schematischen Ablaufdiagramm ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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1 zeigt
in einer schematischen Skizze beispielhaft eine Anordnung mit einem
Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Netzknotens
RB. Gezeigt ist ein Kommunikationssystem KS, bei dem es sich um
ein Mobilfunknetz handeln soll. An das Kommunikationssystem KS ist
ein Kommunikationsteilnehmer KT beziehungsweise dessen Kommunikationsendgerät angebunden.
Im Falle eines Mobilfunknetzes kann dies beispielsweise mittels
eines Zugangsnetzes nach dem GPRS-, dem UMTS- oder dem WLAN (Wireless
Local Area Network)-Standard geschehen. Es sei darauf hingewiesen,
dass das betreffende Zugangsnetz in der schematischen Darstellung
der 1 aus Gründen
der Übersichtlichkeit nicht
explizit gezeigt ist. Weiterhin kann das Kommunikationssystem KS
eine Vielzahl weiterer, dem Fachmann bekannter Netzknoten beispielsweise
in Form eines so genannten SGSN (Serving GPRS Support Node), eines
GGSN (Gateway GPRS Support Node) oder etwa einer Heimatdatenbank
aufweisen. Entsprechende Netzknoten sind in der schematischen, vereinfachten
Darstellung der 1 aus Gründen der Übersichtlichkeit ebenfalls
nicht gezeigt.
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Darüber hinaus
sind üblicherweise
selbstverständlich
eine Vielzahl von Kommunikationsteilnehmern KT beziehungsweise Kommunikationsendgeräten gleichzeitig
an das Kommunikationssystem KS angebunden, welches üblicherweise
jeweils aus einer Mehrzahl der beispielhaft genannten Netzknoten aufgebaut
ist.
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In
dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel dient der Netzknoten
RB zum Übermitteln
von Daten von und/oder zu dem Kommunikationsteilnehmer KT. Dies
bedeutet, dass der Netzknoten RB das Übermitteln der Daten ermöglicht bzw.
in vorteilhafter Weise unterstützt,
nicht jedoch zwangsläufig,
dass das Übermitteln
der Daten selbst über
den Netzknoten RB erfolgt. Der Netzknoten RB verfügt über eine Empfangseinrichtung
EE zum Empfang einer Anforderungsnachricht von dem Kommunikationsteilnehmer
KT. Dabei empfängt
der Netzknoten RB die Anforderungsnachricht in der Regel nicht unmittelbar von
dem Kommunikationsteilnehmer KT, sondern beispielsweise über ein
zwischengeschaltetes Zugangsnetz in Form eines Radionetzes des Kommunikationssystems
KS.
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Darüber hinaus
weist der Netzknoten RB eine Steuerungseinrichtung SE auf. Diese
dient zum Prüfen,
ob die empfangene Anforderungsnachricht ein Preisangabe-Signal bezüglich der
von dem Kommunikationsteilnehmer KT maximal für das Übermitteln der Daten akzeptierten
Kosten enthält.
Bei den zu übertragenden
Daten kann es sich dabei um beliebige paketorientierte Daten unterschiedlichster Dienste
handeln. So können
die zu übertragenden Daten
beispielsweise zu einer Datei in Form eines Musikstückes, eines
Videos oder eines Softwareprogramms gehören. Darüber hinaus können die
Daten aber auch im Zusammenhang mit beliebigen anderen Diensten übertragen
werden, wie beispielsweise einer Festplattensynchronisation, dem
Erstellen einer Sicherungsdatei (so genanntes Backup) oder dem Übertragen
von Fotos oder Fernsehsendungen.
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Der
Netzknoten RB ist darüber
hinaus zum Vergleichen des Preisangabe-Signals mit einem für das Übermitteln
von Daten festgelegten Kosten-Signal ausgebildet. Dabei ist das
Kosten-Signal seitens des
Kommunikationssystems KS festgelegt. Vorzugsweise ist das festgelegte
Kosten-Signal dynamisch an die jeweilige aktuelle Situation des
Kommunikationssystems KS, d.h. beispielsweise an die Auslastungsrate,
angepasst. Hierdurch besteht die Möglichkeit, neben der gewöhnlichen,
mit bestimmten Güte-Garantien
versehenen Dienstnutzung noch eine weitere, kostengünstigere
Nutzung anzubieten, die ohne entsprechende Garantien erfolgt (so
genannter „Best
Effort"-Ansatz).
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In
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sei angenommen,
dass das Kosten-Signal mit den Kosten für das Übermitteln von Daten durch das
Kommunikationssystem KS insbesondere in Abhängigkeit von den aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems KS festgelegt werden. Zu diesem Zwecke
weist der Netzknoten RB Mittel zum Bestimmen der aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems KS und Mittel zum Festlegen des Kosten-Signals in Abhängigkeit
von den aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
auf. Dabei berücksichtigt
der Netzknoten RB vorzugsweise insbesondere die gegenwärtige Auslastungssituation
eines von ihm lokal betreuten Netzwerkabschnittes des Kommunikationssystems
KS.
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In
dem in der 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
seien die Mittel zum Bestimmen der aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen des Kommunikationssystems
KS in dem Netzknoten RB derart ausgebildet, dass der Netzknoten
RB diesbezügliche
Informationen von einem weiteren Netzknoten RM des Kommunikationssystems
KS empfängt.
Dieser weitere Netzknoten RM, der in dem Kommunikationssystem KS
die Übertragungsressourcen verwaltet
und damit die Funktion eines „Ressource
Managers" übernimmt,
ist mit dem Netzknoten RB, der in seiner Funktion auch als „Ressource
Broker" bezeichnet
werden könnte,
verbunden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Mittel zum Bestimmen
der aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
in dem Netzknoten RB alternativ zu der beschriebenen Ausführungsform
auch derart ausgestaltet sein könnten, dass
der Netzknoten RB selbst unmittelbar die aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems KS verwaltet.
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Die
Steuerungseinrichtung SE des Netzknotens RB ist weiterhin zum Starten
des Übermittelns der
Daten von und/oder zu dem Kommunikationsteilnehmer KT ausgebildet.
Dabei wird von der Steuerungseinrichtung SE geprüft, ob das Kosten-Signal das
in der Anforderungsnachricht enthaltene Preisangabe-Signal übersteigt.
Sofern dies nicht der Fall ist, so wird bei Vorliegen aktuell verfügbarer Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems KS das Übermitteln der Daten von und/oder
zu dem Kommunikationsteilnehmer KT gestartet.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass das Festlegen des Kosten-Signals in Abhängigkeit
von den aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems KS beispielsweise derart geschehen kann,
dass für
unterschiedliche Kategorien von Auslastungsraten unterschiedliche
Kosten-Signale festgelegt werden. Dies bedeutet, dass der Netzknoten
RB ausgehend von den beispielsweise in regelmäßigen zeitlichen Abständen bestimmten
aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems KS festlegen kann, dass aufgrund einer
temporär
auftretenden geringeren Auslastung Übertragungsressourcen zu niedrigeren
Kosten bereitgestellt werden sollen. Dies hat zur Folge, dass Anforderungsnachrichten,
die ein Preisangabe-Signal enthalten, das größer oder gleich dem derart
festgelegten Kosten-Signal ist, seitens des Kommunikati onssystems
KS abgearbeitet werden. Umgekehrt bedeutet dies jedoch nicht, dass
im Folgenden alle noch nicht bearbeiteten Anforderungsnachrichten
unmittelbar und ohne Unterbrechung gestartet und abgearbeitet werden.
So ist es durchaus denkbar, dass auch in einer Situation, in der
die Übertragungsressourcen
des Kommunikationssystems KS im Mittel nicht vollständig ausgelastet
sind, Auslastungsspitzen auftreten, für die die gesamte Übertragungskapazität des Kommunikationssystems
KS benötigt
wird. In einem solchen Fall werden auch Anforderungsnachrichten
zurückgestellt,
die ein Preisangabe-Signal
enthalten, das dem festgelegten Kosten-Signal zumindest entspricht,
bis erneut anderweitig ungenutzte Übertragungsressourcen zur Verfügung stehen.
Dies hat zur Folge, dass die Daten von und/oder zu dem Kommunikationsteilnehmer
KT schrittweise übermittelt
werden können.
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Der
Netzknoten RB ist in dem Ausführungsbeispiel
der 1 weiterhin mit einer Netzkomponente DM verbunden. Über diese
Netzkomponente DM ist eine Speichereinrichtung DB zum Zwischenspeichern
von zu dem Kommunikationsteilnehmer KT zu übermittelnden Daten an den
Netzknoten RB angebunden. Die Netzkomponente DM ermöglicht es,
dass von dem Kommunikationsteilnehmer KT mittels der Anforderungsnachricht
angeforderte Daten vorab im Kommunikationssystem KS bereitgestellt
werden können.
Dies ist beispielsweise insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich,
wie angenommen, bei dem Kommunikationssystem KS um ein Mobilfunknetz
handelt und die Netzkomponente DM in dem Kernnetz dieses Mobilfunknetzes
angeordnet ist. Fordert der Kommunikationsteilnehmer KT nun aus
einem weiteren Kommunikationsnetz INTERNET Daten an, so können die
angeforderten Daten durch die Netzkomponente DM, die die Funktion
eines „Download
Managers" wahrnimmt,
vorab im Kernnetz des Mobilfunknetzes bereitgestellt werden. Zu diesem
Zwecke werden die betreffenden Daten in der Speichereinrichtung
DB gespeichert.
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Sobald
nun entsprechende Übertragungsressourcen
des von dem Kommunikationsteilnehmer KT genutzten Zugangsnetzes
des Kommunikationssystems KS zur Verfügung stehen, können die
in der Speichereinrichtung DB zwischengespeicherten Daten sofort übertragen
werden, ohne dass diese Daten zuvor über eine möglicherweise überlastete
Verbindung beispielsweise von einem externen Dienstanbieter in dem
weiteren Kommunikationsnetz INTERNET geholt werden müssen. Wie
in 1 erkennbar ist, erfolgt in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel die Übertragung
der Daten dabei unmittelbar von der Netzkomponente DM (über das
nicht dargestellte Zugangsnetz) an den Kommunikationsteilnehmer
KT, d.h. der Netzknoten RB liegt selbst nicht in dem Datenpfad.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Netzknoten RB grundsätzlich um
einen beliebigen Netzknoten des Kommunikationssystems KS handeln
kann. Dies bedeutet, dass für
den Fall, dass es sich bei dem Kommunikationssystem KS um ein Mobilfunknetz
handelt, der Netzknoten RB auf einer beliebigen Infrastrukturkomponente
des Kern- oder Radionetzes betrieben werden kann. Allerdings ist
es – zumindest
im Rahmen des beschriebenen Ausführungsbeispiels – vorteilhaft,
wenn der Netzknoten RB über
Informationen bezüglich
der gegenwärtigen Auslastungssituation
zumindest im zugehörigen
Radionetzabschnitt verfügt
oder diese zumindest von einem anderen Netzknoten erlangen kann.
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Der
Netzknoten RB wird mittels Regeln konfiguriert, die angeben, unter
welchen Umständen welche Übertragungskapazität zu welchem
Preis abgegeben werden darf, d.h. wann Überkapazitäten der Übertragungsressourcen zu anderen
als den Standardpreisen abgegeben werden dürfen. Das betreffende Kosten-Signal kann dabei
durch eine Vorkonfiguration festgelegt sein oder aber dynamisch,
beispielsweise durch eine Schnittstelle zu einem Vergebührungssystem,
ermittelt werden. Dabei kann die Festlegung des Kosten-Signals auch
unter Berücksichtigung
von kundenspezifischen Details des Kommunikationsteilnehmers KT
erfolgen.
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In
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Kommunikationsteilnehmer
KT einen so genannten „Ressource
Client" RC auf.
Dieser Ressource Client RC kann entweder auf einem mobilen Kommunikationsendgerät des Kommunikationsteilnehmers
KT oder aber auch im Kommunikationssystem KS selbst betrieben werden
und stellt auf Seiten des Kommunikationsteilnehmers KT die erforderliche
Funktionalität
zur Verfügung.
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Die
Funktion des Netzknotens RB ist so, dass dieser Anforderungsnachrichten
von dem Ressource Client RC des Kommunikationsteilnehmers KT entgegennimmt
und diese in seiner Aufgabenliste speichert. Die Anforderungsnachrichten
enthalten dabei vorzugsweise die gewünschte Dienstnutzung, d.h.
beispielsweise das Herunterladen einer Datei x von einem Server
y, sowie ein Preisangabe-Signal hinsichtlich der von dem Kommunikationsteilnehmer KT
für die
Dienstnutzung maximal akzeptierten Kosten. Das Preisangabe-Signal
bezieht sich vorzugsweise auf eine generelle Messgröße, wie
beispielsweise Preis/Datenmenge oder Preis/Zeit. Der Netzknoten
RB betrachtet nun zu einem beliebigen Zeitpunkt nur die Anfragen,
d.h. die Anforderungsnachrichten, deren Preisangabe-Signal größer oder
gleich dem aktuell festgelegten Kosten-Signal, d.h. beispielsweise
einem anhand der Auslastungsrate des Kommunikationssystems KS ermittelten
Sonderpreis, ist. Liegt das Preisangabe-Signal unter dem Kosten-Signal,
so wird die zugehörige
Anforderungsnachricht nicht berücksichtigt,
d.h. eine solche Anforderungsnachricht weist einen inaktiven Zustand
auf. Dennoch verbleiben vorzugsweise aber auch solche Anforderungsnach richten
in der Aufgabenliste des Netzknotens RB, da auch diese Anforderungsnachrichten
im Falle eines Tarifwechsels, d.h. einer Änderung des aktuellen Kosten-Signals,
beispielsweise aufgrund eines weiteren Rückgangs der Auslastungsrate,
relevant werden, d.h. in den aktiven Zustand wechseln könnten.
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Anforderungsnachrichten,
die ein Preisangabe-Signal enthalten, das gleich oder größer als
der reguläre
Preis (Standardpreis) ist, werden umgeleitet und zu diesem Standardpreis
sofort erbracht. Aktive Anforderungsnachrichten beziehungsweise
Anfragen werden nach beliebig wählbaren
Kriterien, wie beispielsweise prioritätsbasiert gemäß der Preisangabe,
oder nach dem „Rundlauf" („Round
Robin")-Verfahren
bedient, sofern der Netzknoten RB gemäß seiner Konfiguration freie, über diese
Sonderkonditionen veräußerbare
Kapazitäten
beziehungsweise Übertragungsressourcen
feststellt. Dabei erfolgt die Bedienung der aktiven Anforderungsnachrichten
vorzugsweise durch die begrenzte Zuweisung von Übertragungskapazitäten, zum
Beispiel in Form eines Zeitschlitzes von 5 Sekunden oder der Übertragung
einer Datenmenge von 100 kbyte. Dies hat zur Folge, dass aktive
Anforderungsnachrichten in der Regel über einen gewissen Zeitraum
schrittweise abgearbeitet werden. Sobald eine aktive Anforderungsnachricht
vollständig
abgearbeitet ist oder seitens des Kommunikationsteilnehmers KT storniert
worden ist, wird sie aus der Aufgabenliste des Netzknotens RB entfernt.
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Der
Ressource Client RC kann in unterschiedlichster Art und Weise ausgestaltet
sein. So ist beispielsweise eine manuelle Eingabeschnittstelle für den Kommunikationsteilnehmer
KT oder auch eine vollautomatisierte, proaktive Ausführung beispielsweise
in einem so genannten „Intelligent
Home" oder auf existierenden
oder zukünftigen,
die individuellen Bedürfnisse
des jeweiligen Kommunikationsteilnehmers KT berücksichtigenden Kommunikationsendgeräten denkbar.
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Vorzugsweise
umfasst der Ressource Client RC Mittel, die es dem Kommunikationsteilnehmer
KT erlauben, einen Beendigungszeitpunkt im Rahmen der Anforderungsnachricht
anzugeben, zu dem das Übermitteln
der Daten spätestens
abgeschlossen sein soll. Dies bedeutet, dass nach Erreichen des
Beendigungszeitpunktes das Übertragen
der Daten, die zu der betreffenden Anforderungsnachricht gehören, nicht
mehr erfolgen soll.
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Vorzugsweise
kann der Ressource Client RC des Kommunikationsendgerätes des
Kommunikationsteilnehmers KT so konfiguriert werden, dass er bei
sich abzeichnender Nichterfüllung
vor Erreichen des Beendigungszeitpunktes das Übertragen der Daten zu den
regulären
Bedingungen, d.h. zu dem normalen Standardpreis, anfordert, um eine
rechtzeitige Bereitstellung der Daten zu ermöglichen. Darüber hinaus
kann der Ressource Client RC alternativ hierzu auch bei dem Kommunikationsteilnehmer
KT anfragen, wie weiter zu verfahren ist. Daraufhin besteht für den Kommunikationsteilnehmer
KT die Möglichkeit, die
Anforderungsnachricht abzubrechen, einen neuen Beendigungszeitpunkt
zu setzen oder das Übermitteln
der Daten zu regulären
Bedingungen anzufordern.
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2 zeigt
in einem schematischen Ablaufdiagramm ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Dabei sind die im Rahmen des Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens
zwischen den verschiedenen Komponenten ausgetauschten Nachrichten
dargestellt. Bei den zu diesem Zwecke in 2 gezeigten
Komponenten handelt es sich um den Kommunikationsteilnehmer KT,
den Netzknoten RB des Kommunikationssystems KS, den weiteren Netzknoten
RM sowie die Netzkomponente DM, die auch in diesem Beispiel mit einer
Spei chereinrichtung zum Zwischenspeichern von zu dem Kommunikationsteilnehmer
KT zu übermittelnden
Daten verbunden sein soll.
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In
einer Anforderungsnachricht 1 fordert der Kommunikationsteilnehmer
KT (z.B. mittels eines Ressource Clients seines Kommunikationsendgerätes) das
Herunterladen einer Videodatei aus dem Internet an. Die Anforderungsnachricht 1 wird
von dem Netzknoten RB des Kommunikationssystems empfangen. Sie enthält ein Preisangabe-Signal
bezüglich der
von Kommunikationsteilnehmer KT maximal für das Übermitteln der Daten der Videodatei
akzeptierten Kosten. Sobald das seitens des Netzknotens RB festgelegte
Kosten-Signal für
das Übermitteln
von Daten gleich oder kleiner diesem Preisangabe-Signal ist, sendet
der Netzknoten RB eine Bereitstellungsnachricht 2 an die
Netzkomponente DM. Diese beginnt daraufhin, die gewünschte Videodatei
aus dem Internet zu laden und in der Speichereinrichtung der Netzkomponente
DM zwischenzuspeichern.
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Sobald
nun in dem entsprechenden Netzwerkabschnitt des Kommunikationssystems
KS Übertragungskapazitäten verfügbar sind,
sendet der Netzknoten RM eine Verfügbarkeitsnachricht 3 an den
Netzknoten RB. Dieser fordert daraufhin in einer Datenabrufnachricht 4 das Übermitteln
der Daten von der Netzkomponente DM an. Die Netzkomponente DM liest
die betreffenden Daten aus der Speichereinrichtung und sendet sie
in einer Datenübermittlungsnachricht 5 an
den Kommunikationsteilnehmer KT. Vorzugsweise werden die Übertragungsdaten
dabei in dem Kommunikationsendgerät des Kommunikationsteilnehmers
KT so lange zwischengespeichert, bis die gesamte Videodatei übertragen
ist.
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In
dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sendet der weitere
Netzknoten RM in einer Unterbrechungsnachricht 6 die Information
an den Netzknoten RB, dass aktuell keine an derweitig ungenutzten Übertragungsressourcen
mehr zur Verfügung
stehen. Daraufhin schickt der Netzknoten RB eine Nachricht 7 an
die Netzkomponente DM, durch die das Übermitteln der Daten an den
Kommunikationsteilnehmer KT gestoppt wird. Die Netzkomponente DM
bestätigt
den Empfang der Nachricht 7 durch eine Antwortnachricht 8.
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Sobald
wieder anderweitig ungenutzte Übertragungsressourcen
zur Verfügung
stehen, sendet der weitere Netzknoten RM erneut eine entsprechende
Verfügbarkeitsnachricht 9 an
den Netzknoten RB. Dieser sendet daraufhin eine weitere Datenabrufnachricht 10 an
die Netzkomponente DM, die daraufhin die Datenübertragung an den Kommunikationsteilnehmer
KT wieder aufnimmt. Dies ist in 2 durch
die Datenübermittlungsnachricht 11 angedeutet.
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Es
sei angenommen, dass im Folgenden die gesamte Videodatei an den
Kommunikationsteilnehmer KT übermittelt
wird. Dabei erfolgt wiederum eine Pufferung beziehungsweise Zwischenspeicherung der
empfangenen Daten der Videodatei seitens des Kommunikationsendgerätes des
Kommunikationsteilnehmers KT. Sobald die Übertragung der Daten abgeschlossen
ist, sendet die Netzkomponente DM eine Beendigungsnachricht 12 an
den Netzknoten RB, der dem Kommunikationsteilnehmer KT den Abschluss
des Herunterladens der Videodatei in einer Beendigungsnachricht 13 mitteilt.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass das Festlegen des Kosten-Signals für das Übermitteln
der Daten nicht notwendigerweise in Abhängigkeit von den aktuell verfügbaren Übertragungsressourcen
erfolgen muss. So ist es beispielsweise auch denkbar, dass das Kosten-Signal
lediglich in Abhängigkeit
von der Tageszeit festgelegt wird. In diesem Fall werden Anforderungsnachrichten,
deren Preisangabe-Signal unterhalb des während der Hauptzeit angewendeten Kosten-Signals
liegen, zu einem späteren
Zeitpunkt abgearbeitet, d.h. beispielsweise in der Nebenzeit, für die ein
Kosten-Signal festgelegt ist, das gleich oder kleiner dem Preisangabe-Signal
ist.