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DE60109157T2 - Handover eines zentralen Kontrollers in einem ad-hoc aufgebauten Netz - Google Patents

Handover eines zentralen Kontrollers in einem ad-hoc aufgebauten Netz Download PDF

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DE60109157T2
DE60109157T2 DE60109157T DE60109157T DE60109157T2 DE 60109157 T2 DE60109157 T2 DE 60109157T2 DE 60109157 T DE60109157 T DE 60109157T DE 60109157 T DE60109157 T DE 60109157T DE 60109157 T2 DE60109157 T2 DE 60109157T2
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DE
Germany
Prior art keywords
new
network
central control
control device
profile
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60109157T
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English (en)
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DE60109157D1 (de
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Frank Dawidowsky
Lothar Stadelmeier
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Sony Deutschland GmbH
Original Assignee
Sony International Europe GmbH
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Publication date
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Publication of DE60109157D1 publication Critical patent/DE60109157D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60109157T2 publication Critical patent/DE60109157T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W48/00Access restriction; Network selection; Access point selection
    • H04W48/20Selecting an access point
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W40/00Communication routing or communication path finding

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Security & Cryptography (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Small-Scale Networks (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ad-hoc aufgebaute Netze, die eine zentrale Steuereinrichtung und einen Satz von Endgeräten aufweisen. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Verbinden eines neuen Geräts mit dem Netz, und eine zentrale Steuereinrichtung zum Steuern eines Satzes von Endgeräten in einem ad-hoc aufgebauten Netz.
  • Für eine Vielzahl von Heimmultimediaanwendungen und kommerzielle Anwendungen ist es wichtig, Netze, vorzugsweise drahtlose Netze, zum Austausch von Daten und Nachrichten zwischen unterschiedlichen Geräten aufzubauen, die Teil des Netzes sind. In einem typischen Szenario für kommerzielle Anwendungen empfängt ein mobiles Endgerät Dienste über eine Firmen- oder öffentliche Festnetzinfrastruktur. In einem beispielhaften Szenario für Heimanwendungen wird eine preisgünstige und flexible Vernetzung unterstützt, um drahtlose digitale Endverbrauchergeräte zu verbinden.
  • Das ETSI Projekt BRAN (Broadband Radio Access Networks) hat den Standard HIPERLAN (High Performance Radio Local Area Network) definiert, der für Hochgeschwindigkeitsmultimediaverbindungen zwischen unterschiedlichen Breitbandkernnetzen und mobilen Endgeräten sorgt. HIPERLAN/2 stellt eine flexible Plattform für eine Vielzahl von kommerziellen und Heimanwendungen zur Verfügung, die einen Satz von Bitraten bis zu 54 Mbit/s unterstützen kann. Der HIPERLAN/2 Standard ist ein Beispiel, wie Daten zwischen unterschiedlichen Geräten in einem drahtlosen Netz übertragen werden können. Die Erfindung ist jedoch nicht auf drahtlose Netze gemäß dem HIPERLAN/2 Standard beschränkt. Die Erfindung ist nicht auf drahtlose Netze beschränkt. Sie kann auch in drahtgebundenen Netzen angewendet werden.
  • Ein typisches Netzwerk umfasst mehrere Einrichtungen, wobei eine der Einrichtungen als zentrale Steuereinrichtung wirkt, die die anderen Einrichtungen steuert, die als Endgeräte arbeiten. Wenn unterschiedliche Einrichtungen in Reichweite miteinander gebracht werden, beginnen sie, Nachrichten auszutauschen und ein sogenanntes ad-hoc Netz aufzubauen, wobei eine der Einrichtungen die Steuerungsfunktion übernimmt. Das erste Gerät im ad-hoc Netz übernimmt die Steuerungsfunktion des Netzes. Für den Fall, dass mehr als ein steuerungsgeeignetes Gerät im Netz existiert, könnte jede dieser Einrichtungen das erste Gerät im Netz und damit die zentrale Steuereinrichtung des Netzes werden.
  • Zwischen den Geräten werden Daten gemäß vorbestimmten Übertragungsprofilen übertragen, die sämtliche übertragungs- und verbindungsbezogenen Parameter beschreiben, die für gewisse Gerätetypen zwingend erforderlich sind. Ein Übertragungsprofil definiert die Übertragungsrate, die Anforderungen an die Übertragungsqualität, den Fehlerkorrekturmodus usw. Das Übertragungsprofil spezifiziert, ob ein sogenannter "Direktmodus" mit direktem Datenaustausch zwischen zwei Endgeräten zugelassen ist, oder ob der Datenverkehr zwischen zwei Endgeräten über die zentrale Steuereinrichtung geroutet werden muss.
  • Derzeit werden zwei unterschiedliche Übertragungsprofile hauptsächlich verwendet: ein "kommerzielles Anwendungsprofil" und ein "Heimanwendungsprofil". Beim kommerziellen Anwendungsprofil gibt es keinen "Direktmodus" für einen direkten Austausch von Nachrichten zwischen zwei Endgeräten. Sämtlicher Datenverkehr wird über einen zentralen Zugangspunkt geroutet. Im Gegensatz dazu wird beim Heimanwendungsprofil der "Direktmodus" zugelassen. Die vom "Heimanwendungsprofil" definierte Übertragungsrate ist höher als die, die vom "kommerziellen Anwendungsprofil" definiert ist.
  • Ein Problem tritt auf, wenn ein ad-hoc Netz mit einer zentralen Steuereinrichtung aufgebaut wird, die lediglich ein bestimmtes Übertragungsprofil unterstützt, z. B. das kommerzielle Anwendungsprofil. Wenn ein neues Gerät, das lediglich ein anderes Übertragungsprofil, z. B. das Heimanwendungsprofil, unterstützt, eine Verbindung zum Netz anfordert, wird die zentrale Steuereinrichtung die Anbindung verweigern. Es ist für die zentrale Steuereinrichtung unmöglich, ein Endgerät zu steuern, wenn die zentrale Steuereinrichtung das Übertragungsprofil des Endgerätes nicht unterstützt. In diesem Fall ist es nicht möglich, ein Netz aufzubauen, das sowohl Geräte mit einem kommerziellen Anwendungsprofil als auch Geräte mit einem Heimanwendungsprofil aufweist.
  • "Broad band radio access networks (BRAN); HIPERLAN type 2 system overview" ETSI TR 101 683 V 1.1.1, 8. Februar 2000, Seiten 1 bis 20, XP002176358 erörtert mögliche Anwendungen des HIPERLAN/2-Systems, insbesondere Dienste und Funktionen einer data link control (DLC)-Schicht und einer physikalischen Schicht sowie Sicherheitsaspekte des HIPERLAN/2-Systems.
  • Das Dokument von Royer E. M. et al.: "A review of current routing protocols for ad-hoc mobile wireless networks", IEEE PERSONAL COMMUNICATIONS, IEEE COMMUNICATION SOCIETY, US Band 6, Nr. 2, April 1999, Seiten 46 bis 55, XP000823968 offenbart ein ad-hoc mobiles Netz, das ein Routing-Protokoll verwendet, um Routen zwischen Netzknoten zu ermitteln.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und Mittel zum Verbinden eines neuen Gerätes mit einem ad-hoc aufgebauten Netz bereitzustellen, auch wenn die zentrale Steuereinrichtung das Profil des neuen Gerätes nicht unterstützt.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Verfahren zum Verbinden eines neuen Geräts mit einem ad-hoc aufgebauten Netz nach Anspruch 1, durch eine zentrale Steuereinrichtung zum Steuern eines Satzes von Endgeräten nach Anspruch 14 und durch ein Computersoftwareprodukt nach Anspruch 21.
  • Erfindungsgemäß weist das Verfahren zum Verbinden eines neuen Gerätes mit einem ad-hoc aufgebauten Netz, wobei das Netz eine zentrale Steuereinrichtung und einen Satz von Endgeräten aufweist, einen Schritt des Überprüfens auf, ob die zentrale Steuereinrichtung das Übertragungsprofil eines neuen Gerätes unterstützt, das die Anbindung anfordert. Im Falle, dass das Übertragungsprofil des neuen Gerätes nicht unterstützt wird, wird eine Datenbank nach einem Endgerät durchsucht, das geeignet ist, als Steuergerät zu fungieren und das sowohl die Übertragungsprofile der Netzeinrichtungen als auch das Übertragungsprofil des neuen Gerätes unterstützt. Im Falle, dass mindestens ein solches Endgerät gefunden wird, wird ein Handover der Steuerungsfunktionalität durchgeführt, um das Endgerät als neue zentrale Steuereinrichtung festzulegen.
  • Immer wenn ein neues Gerät die Anbindung an ein Netz anfordert und die zentrale Steuereinrichtung das Profil des neuen Gerätes nicht unterstützt, wird ein profilbasierter Handover der Netzsteuerungsfunktionalität durchgeführt. Das Gerät, das in der Lage ist, als Steuereinrichtung sowohl für die Netzeinrichtungen als auch für das neue Gerät zu fungieren, kann mittels einer Datenbank ermittelt werden. Die bisherige Steuereinrichtung, die nicht in der Lage ist, das neue Gerät zu steuern, gibt die Steuerungsfunktionalität an das steuerungsgeeignete Gerät weiter, die zur neuen zentralen Steuereinrichtung wird. Diese neue zentrale Steuereinrichtung ist geeignet, als Steuereinrichtung des gesamten Netzes zu fungieren und sie kann ebenfalls das neue Gerät steuern. Dadurch ist es möglich, das neue Gerät mit dem Netz zu verbinden.
  • Die Erfindung erlaubt die Integration von Geräten in einem gemeinsamen Netz, die unterschiedliche Profile unterstützen, wenn mindestens eine steuerungsgeeignete Einrichtung existiert, die geeignet ist, alle unterschiedlichen Profile zu unterstützen. Die Suche nach der neuen zentralen Steuereinrichtung und der Handover der Steuerungsfunktionalität finden automatisch statt. Anstatt die Einbindung des neuen Gerätes zu verweigern wie bei den Lösungen des Standes der Technik, wird ein profilbasierter Handover der Steuerungsfunktionalität durchgeführt, und danach ist es möglich, das neue Gerät einzubinden. Der Handover findet so schnell statt, dass der Benutzer annimmt, dass das neue Gerät sofort verbunden wurde.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Auffinden der geeigneten zentralen Steuereinrichtung und zum Übertragen der Übertragungsfunktionalität auf diese neue zentrale Steuereinrichtung beseitigt einen großen Nachteil von ad-hoc aufgebauten Netzen, der darin besteht, dass die erste Einrichtung eines ad-hoc Netzes automatisch die zentrale Steuereinrichtung des Netzes wird. Mit Hilfe der Erfindung kann die Steuerungsfunktionalität schnell auf die geeignetste Steuereinrichtung übertragen werden. Anstatt eine Versuchs- und Irrtums-Strategie zu verwenden, wird die richtige Steuereinrichtung mittels einer Datenbank ermittelt, und anschließend muss lediglich ein Handover durchgeführt werden.
  • Die Erfindung ermöglicht, ein neues Gerät, das ein kommerzielles Anwendungsprofil unterstützt, mit einer zentralen Steuereinrichtung zu verbinden, die lediglich das Heimanwendungsprofil unterstützt. Umgekehrt kann ein neues Gerät, das nur das Heimanwendungsprofil unterstützt, mit einer zentralen Steuereinrichtung verbunden werden, die lediglich das kommerzielle Anwendungsprofil unterstützt. Dadurch verbessert die Erfindung die Interoperabilität von mehreren Geräten, die unterschiedliche Profile unterstützen.
  • Vorzugsweise wird das neue Gerät mit der neuen zentralen Steuereinrichtung verbunden. Die neue zentrale Steuereinrichtung unterstützt das Profil des neuen Gerätes, und dadurch ist es möglich, das neue Gerät im Netz zu integrieren.
  • Vorzugsweise ist die bisherige zentrale Steuereinrichtung als Endgerät mit der neuen zentralen Steuereinrichtung verbunden. Nach dem Handover ist die bisherige zentrale Steuereinrichtung immer noch Teil des Netzes.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Satz von Profilen ein Unterhaltungselektronikprofil und ein Geschäftsprofil auf. Derzeit wird jedes dieser beiden Profile von den meisten Herstellern unterstützt. Durch Verwendung dieser Profile ist eine Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Geräten gewährleistet.
  • Vorzugsweise wird die Suche nach einem steuerungsgeeigneten Endgerät in einer Datenbank durchgeführt, die seitens der zentralen Steuereinrichtung gehalten wird. Immer wenn ein neues Endgerät die Verbindung mit dem ad-hoc Netz anfordert, wird die zentrale Steuereinrichtung über die Steuerungsfähigkeiten des neuen Gerätes und über die von dem neuen Gerät unterstützten Profile informiert. Die zentrale Steuereinrichtung erhält so automatisch die Informationen zum Aufbauen, Pflegen und Aktualisieren der Datenbank.
  • Vorzugsweise wird die Datenbank von der bisherigen zentralen Steuereinrichtung auf die neue zentrale Steuereinrichtung immer dann übertragen, wenn ein Handover der Steuerungsfunktionalität durchgeführt wird. Sobald die Steuerungsfunktionalität auf die neue zentrale Steuereinrichtung übertragen wird, empfängt die neue zentrale Steuereinrichtung alle Verbindungsanfragen von neuen Geräten. Die neue zentrale Steuereinrichtung besitzt alle Informationen zum Aktualisieren und Pflegen der Datenbank. Des halb sollte die Datenbank auf die neue zentrale Steuereinrichtung übertragen werden.
  • Vorzugsweise weist die Datenbank für jede Einrichtung des Netzes einen Datensatz auf, der anzeigt, ob ein Gerät geeignet ist, als Steuereinrichtung zu fungieren, und welche Übertragungsprofile von dem Gerät unterstützt werden. Immer wenn ein neues Gerät mit dem Netz verbunden wird, wird ein neuer Datensatz zur Datenbank hinzugefügt. Die für den neuen Datensatz erforderliche Information ist in der Verbindungsanfrage des neuen Geräts enthalten, und zu diesem Zeitpunkt wird der neue Datensatz hinzugefügt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird jedes Gerät des Netzes benachrichtigt, dass es nicht mehr durch die bisherige zentrale Steuereinrichtung gesteuert wird, und dass es von nun an durch die neue zentrale Steuereinrichtung gesteuert wird, immer dann wenn ein Handover der Steuerungsfunktionalität ausgeführt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt klar ist, welche Steuereinrichtung das Gerät steuert. Störungen zwischen der bisherigen zentralen Steuereinrichtung und der neuen zentralen Steuereinrichtung können so vermieden werden.
  • Vorzugsweise ist das Netz ein drahtloses Netz, und insbesondere ein Netz gemäß dem HIPERLAN-Standard.
  • Weitere Merkmale und Vorteile einer bevorzugten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen erläutert, in denen
  • 1A den Aufbau des Netzes zeigt, bevor die Steuerungsfunktionalität übergeben wurde;
  • 1B den Aufbau des Netzes zeigt, nachdem die Steuerungsfunktionalität übergeben wurde;
  • 2 die Nachrichten darstellt, die zwischen den Netzeinrichtungen ausgetauscht werden, wenn die Einbindung eines neuen Gerätes abgelehnt wird;
  • 3 ein Flussdiagramm zum Ausführen des erfindungsgemäßen profilbasierten Handovers zeigt.
  • In 1 bilden die drahtlosen Endgeräte 3 und 4 zusammen mit der zentralen Steuereinrichtung 5 ein drahtloses ad-hoc aufgebautes Netz. Die zentrale Steuereinrichtung unterstützt das Profil 1, das sämtliche übertragungs- und verbindungsbezogenen Parameter beschreibt, die für gewisse Gerätetypen zwingend erforderlich sind. Das drahtlose Endgerät 3 unterstützt auch das Profil 1 und deshalb kann die zentrale Steuereinrichtung 5 das drahtlose Endgerät 3 steuern (6). Im drahtlosen Endgerät 4 werden beide Profile 1 und 2 unterstützt. Aus diesem Grund kann das drahtlose Endgerät 4 entweder durch eine zentrale Steuereinrichtung gesteuert werden, die das Profil 1 unterstützt, oder durch eine zentrale Steuereinrichtung, die das Profil 2 unterstützt. Die zentrale Steuereinrichtung 5 unterstützt das Profil 1 und ist dadurch geeignet, das drahtlose Endgerät 4 zu steuern (7).
  • In 1A fordert das drahtlose Endgerät 8 die Verbindung mit dem ad-hoc aufgebauten Netz an. Das drahtlose Endgerät 8 unterstützt lediglich das Profil 2 und die zentrale Steuereinrichtung 5 unterstützt lediglich Profil 1. Deshalb ist es unmöglich, das drahtlose Endgerät 8 durch die zentrale Steuereinrichtung 5 zu steuern. Die Verbindung des drahtlosen Endgeräts 8 mit dem Netz wird deshalb verweigert (9).
  • Erfindungsgemäß sucht nun die zentrale Steuereinrichtung 5 nach einem drahtlosen Endgerät, das in der Lage ist, als Steuereinrichtung zu fungieren und das sowohl die Profile der bereits verbundenen Geräte als auch das Profil des neuen Gerätes unterstützt. Wenn ein solches Gerät existiert, und wenn die Verbindungsqualität dieses Gerätes ausreichend ist, leitet die amtierende zentrale Steuereinrichtung einen Handover der Steuerungsfunktionalität auf dieses Gerät ein.
  • In 1A ist das drahtlose Endgerät 4 geeignet, als zentrale Steuereinrichtung zu fungieren. Das drahtlose Endgerät 4 unterstützt das Profil 1, dass das Profil der bereits verbundenen Geräte ist, und das Profil 2, dass das Profil des neuen drahtlosen Endgeräts 8 ist. Dadurch ist das drahtlose Endgerät 4 in der Lage, als Steuereinrichtung für die Geräte 3, 5 und 8 zu fungieren.
  • Als nächstes wird die Steuerungsfunktionalität von der bisherigen zentralen Steuereinrichtung 5 auf das bisherige drahtlose Endgerät 4 übergeben, das die neue zentrale Steuereinrichtung 10 wird. 1B zeigt den Aufbau des Netzes nach der Durchführung des Handovers. Das drahtlose Endgerät 3 wird nun durch die neue zentrale Steuereinrichtung 10 gesteuert (11), die das Profil 1 unterstützt. Aus der bisherigen zentralen Steuereinrichtung 5 wurde ein drahtloses Endgerät 12. Das drahtlose Endgerät 12 wird ebenfalls durch die neue zentrale Steuereinrichtung 10 gesteuert (13). Mit dem neuen Netzaufbau ist es möglich, das drahtlose Endgerät 8 mit dem Netz zu verbinden, da sowohl das drahtlose Endgerät 8 als auch die neue zentrale Steuereinrichtung 10 das Profil 2 unterstützen. Nach der Verbindung wird das drahtlose Endgerät 8 durch die zentrale Steuereinrichtung 10 gesteuert (14).
  • In 2 sind die Nachrichten dargestellt, die zwischen dem neuen drahtlosen Endgerät 15, der zentralen Steuereinrichtung 16 und dem steuerungsgeeigneten Gerät 17 ausgetauscht werden. Das neue drahtlose Endgerät 15 sendet eine Verbindungsanforderung 18 an die zentrale Steuereinrichtung 16. Mit der Verbindungsanforderung 18 wird die zentrale Steuereinrichtung über die Profile informiert, die das neue drahtlose Endgerät 15 unterstützt. Das neue drahtlose Endgerät unterstützt Profil 2. Die zentrale Steuereinrichtung 16 unterstützt Profil 1, jedoch nicht Profil 2. Deshalb sendet die zentrale Steuereinrichtung 16 eine Verbindungsablehnungsnachricht 19 an das neue drahtlose Endgerät 15.
  • Seitens der zentralen Steuereinrichtung 16 wird eine Datenbank gehalten, die Datensätze für jedes der drahtlosen Endgeräte aufweist, die durch die zentrale Steuereinrichtung 16 gesteuert werden. Für jedes drahtlose Endgerät existiert ein Datensatz, der anzeigt, ob das drahtlose Endgerät geeignet ist, als Steuereinrichtung zu fungieren. Weiterhin zeigt der Datensatz an, welche Profile durch das entsprechende Gerät unterstützt werden. Immer wenn ein neues Gerät mit dem Netz verbunden wird, wird ein Datensatz mit den Parametern des neuen Gerätes der Datenbank hinzugefügt.
  • Die zentrale Steuereinrichtung 16 unterstützt das Profil 2 nicht und deshalb durchsucht die zentrale Steuereinrichtung in Schritt 20 die Datenbank nach einem steuerungsgeeigneten Gerät, das beide Profile 1 und 2 unterstützt. Das Ergebnis dieser Suche ist, dass das steuerungsgeeignete Gerät 17 alle Anforderungen zum Fungieren als Steuereinrichtung für sämtliche Geräte des Netzes und für das neue drahtlose Endgerät 15 erfüllt, da das steuerungsgeeignete Gerät 17 sowohl Profil 1 als auch Profil 2 unterstützt.
  • Um den Handover der Steuerungsfunktionalität einzuleiten, wird eine Steuerungshandoveranfrage 21 von der bisherigen zentralen Steuereinrichtung 16 an das steuerungsgeeignete Gerät 17 gesendet. Das steuerungsgeeignete Gerät 17 akzeptiert die Handoveranfrage durch Erwidern einer Steuerungshandovernachricht 22 an die bisherige zentrale Steuereinrichtung 16. Die bisherige zentrale Steuereinrichtung 16 benachrichtigt alle mit dem Netz verbundenen Geräte, dass sie sie nicht mehr steuern wird, und dass die Steuerungsfunktionalität an das steuerungsgeeignete Gerät 17 übergeben wird. Zusätzlich benachrichtigt die bisherige zentrale Steuereinrichtung 16 seine eigene Convergence Layer, dass sie nicht mehr als Steuereinrichtung agieren wird.
  • Bisher war die bisherige zentrale Steuereinrichtung 16 für das Aktualisieren und die Pflege der Datenbank verantwortlich, die die Informationen über die Steuerungsfähigkeiten der verschiedenen Geräte enthält. Diese Datenbank muss auf das steuerungsgeeignete Gerät 17 übertragen werden, sobald die Steuerungsfunktionalität auf das steuerungsgeeignete Gerät 17 übertragen wird. Dann, in Schritt 23, fungiert die bisherige zentrale Steuereinrichtung 16 nicht mehr als Steuereinrichtung des Netzes.
  • In Schritt 24 wird das steuerungsgeeignete Gerät 17 die neue zentrale Steuereinrichtung des Netzes. Von jetzt an ist die neue zentrale Steuereinrichtung für das Aktualisieren und die Pflege der Datenbank verantwortlich. Die bisherige zentrale Steuereinrichtung 16 wird zu einem verbundenen drahtlosen Endgerät, das durch die neue zentrale Steuereinrichtung gesteuert wird. Alle mit dem Netz verbundenen Geräte werden benachrichtigt, dass die neue zentrale Steuereinrichtung die Steuerungsfunktionalität übernommen hat und dass sie im Weiteren durch die neue zentrale Steuereinrichtung gesteuert werden.
  • Das neue Endgerät 15 wurde noch nicht mit dem Netz verbunden, da die bisherige zentrale Steuereinheit 16 das Profil 2 nicht unterstützt hat. Das neue Endgerät 15 sendet eine weitere Verbindungsanfrage 25 an die neue zentrale Steuereinrichtung. Die neue zentrale Steuereinrichtung unterstützt sowohl das Profil 1 als auch das Profil 2 und ist dadurch in der Lage, das neue Endgerät 15 zu steuern, dass das Profil 2 unterstützt. Die neue zentrale Steuereinrichtung sendet eine Verbindungsannahmenachricht 26 an das neue Endgerät 15. Das neue Endgerät 15 wird im weiteren durch die neue zentrale Steuereinrichtung gesteuert.
  • In 3 ist ein Flussdiagramm für Implementierung der Erfindung dargestellt. Das durch dieses Flussdiagramm dargestellte Programm kann entweder in Hardware oder in Software implementiert werden. Das Programm wird seitens der Vorrichtung ausgeführt, die als zentrale Steuereinrichtung des Netzes agiert.
  • Wenn der Ablauf gestartet wird (27), tritt er in den Modus "auf Verbindungsanfrage warten" 28 ein. Man nehme an, dass ein neues Endgerät eine Verbindungsanfrage an die zentrale Steuereinrichtung sendet, um die zentrale Steuereinrichtung über die von dem neuen Endgerät unterstützten Übertragungsprofile zu informieren. In Schritt 29 "Verbindungsanfrage empfangen" empfängt die zentrale Steuereinrichtung die Verbindungsanfrage. In Schritt 30 "Profil unterstützt" überprüft die zentrale Steuereinrichtung, ob sie das Profil des neuen Gerätes unterstützt.
  • Für den Fall, dass die Profile, die durch die zentrale Steuereinrichtung unterstützt werden, und das Profil des neuen Gerätes übereinstimmen (31 "Profil unterstützt" = WAHR), ist es nicht notwendig, einen Handover der Steuerungsfunktionalität durchzuführen. Die zentrale Steuereinrichtung kann als zentrale Steuereinrichtung für das neue Endgerät fungieren. In Schritt 32 überprüft die zentrale Steuereinrichtung, ob das neue Gerät ein steuerungsgeeignetes Gerät ist oder nicht. Im Falle, dass das neue Gerät ein steuerungsgeeignetes Gerät ist (33 "steuerungsgeeignet" = WAHR), muss die von der zentralen Steuereinrichtung gepflegte lokale Datenbank aktualisiert werden. In Schritt 34 "Geräteprofile in DB speichern" wird ein Datensatz für das neue Gerät in die Datenbank eingefügt. Der Datensatz enthält Informationen über die Steuerungsfähigkeiten des neuen Gerätes und über die von dem neuen Gerät unterstützten Profile. Wenn das Ergebnis der in Schritt 32 durchgeführten Überprüfung derart ist, dass das neue Gerät kein steuerungsgeeignetes Gerät ist (35 "steuerungsgeeignet" = FALSCH), muss die lokale Datenbank der zentralen Steuereinrichtung nicht aktualisiert werden, da die lokale Datenbank nur Einträge für Geräte enthält, die steuerungsgeeignet sind.
  • Die zentrale Steuereinrichtung unterstützt das Profil des neuen Geräts und deshalb wird in Schritt 36 eine Verbindungsbestätigung "Verbindungsbestätigung senden" an das neue Gerät gesendet. Der Ablauf tritt in den "Gerät verbunden"-Modus 37 ein.
  • Die Situation wird schwieriger, wenn die zentrale Steuereinheit das Profil des neuen Gerätes nicht unterstützt (38 "Profil unterstützt" = FALSCH), weil es in diesem Fall notwendig ist, einen Handover der Steuerungsfunktionalität durchzuführen. Bevor dies getan wird, wird eine Verbindungsablehnungsnachricht 39 "Verbindungsablehnung senden" an das neue Gerät weitergeleitet, da das neue Gerät durch die derzeitige zentrale Steuereinrichtung nicht gesteuert werden kann.
  • Als nächstes durchsucht in Schritt 40 "DB nach passendem Profil durchsuchen" die zentrale Steuereinrichtung ihre lokale Datenbank nach einem steuerungsgeeigneten Gerät, auf das die Steuerungsfunktionalität übertragen werden soll. Das steuerungsgeeignete Gerät muss die Profile aller Geräte unterstützen, die das Netz bilden. Zusätzlich muss das steuerungsgeeignete Gerät das Profil des neuen Gerätes unterstützen. In Schritt 41 "Gerät gefunden" wird überprüft, ob ein passendes steuerungsgeeignetes Gerät gefunden wurde. Für den Fall, dass kein passendes steuerungsgeeignetes Gerät gefunden wurde (42 "Gerät gefunden" = FALSCH), ist es nicht möglich, das neue Gerät mit dem Netz zu verbinden. Der Ablauf tritt wiederum in den "auf Verbindungsanfrage warten"-Modus 43 ein.
  • Für den Fall, dass ein passendes steuerungsgeeignetes Gerät in der Datenbank ermittelt wurde (44 "Gerät gefunden" = WAHR), wird ein Handover der Steuerungsfunktionalität von der zentralen Steuereinrichtung auf das steuerungsgeeignete Gerät eingeleitet. In Schritt 45 wird eine Steuerungshandoveranfrage "Steuerungshandoveranfrage senden" von der zentralen Steuereinrichtung zum steuerungsgeeigneten Gerät gesendet. Anschließend tritt die zentrale Steuereinrichtung in den "auf Handover warten"-Modus 46 ein. Bevor der Handover der Steuerungsfunktionalität durchgeführt werden kann, muss das steuerungsgeeignete Gerät durch Senden einer Steuerungshandoverbestätigung an die zentrale Steuereinrichtung akzeptieren, die neue zentrale Steuereinrichtung des Netzes zu werden. In Schritt 47 "Steuerungshandoverbestätigung empfangen" empfängt die zentrale Steuereinrichtung die Bestätigung des steuerungsgeeigneten Gerätes.
  • Nun wird in Schritt 48 "Handover durchführen" die Steuerungsfunktionalität von der zentralen Steuereinrichtung auf das steuerungsgeeignete Gerät übertragen, das zur neuen zentralen Steuereinrichtung wird. Zusätzlich wird die Datenbank von der bisherigen zentralen Steuereinrichtung auf die neue zentrale Steuereinrichtung übertragen. Sobald das steuerungsgeeignete Gerät als neue zentrale Steuereinrichtung fungiert, übernimmt es auch die Verantwortung für die Pflege und das Aktualisieren der Datenbank.
  • In Schritt 49 "Steuerungsfunktionen abschalten" hört die bisherige zentrale Steuereinrichtung auf, als Steuereinrichtung des Netzes zu fungieren. Die bisherige zentrale Steuereinrichtung sendet eine Benachrichtigung an sämtliche Geräte des Netzes, um diese Geräte darüber zu informieren, dass sie nicht mehr durch die bisherige zentrale Steuereinrichtung gesteuert werden. Die bisherige zentrale Steuereinrichtung wird zu einem Endgerät, das mit dem Netz verbunden ist und das durch die neue zentrale Steuereinrichtung gesteuert wird.
  • Die neue zentrale Steuereinrichtung unterstützt alle erforderlichen Protokolle zur Steuerung des gesamten Netzes. Es ist für das neue Gerät möglich, sich mit dem Netz zu verbinden, da die neue zentrale Steuereinrichtung sein Profil unterstützt. In Schritt 50 endet der Ablauf.

Claims (22)

  1. Verfahren zum Verbinden eines neuen Gerätes (8) mit einem ad-hoc aufgebauten Netz, das eine zentrale Steuereinrichtung (5) und einen Satz von Endgeräten (3, 4) aufweist, gekennzeichnet durch – Überprüfen (30), ob die zentrale Steuereinrichtung (5) das Übertragungsprofil eines neuen Gerätes (8) unterstützt, das die Einbindung anfordert; – im Falle, dass das Übertragungsprofil des neuen Gerätes nicht unterstützt wird, Durchsuchen (40) einer Datenbank nach einem Endgerät, das geeignet ist, als Steuergerät zu fungieren und das sowohl die Übertragungsprofile der Netzeinrichtungen (3, 4) als auch das Übertragungsprofil des neuen Gerätes (8) unterstützt; – im Falle, dass mindestens ein solches Endgerät (4) gefunden wird, Durchführen eines Handovers der Steuerungsfunktionalität, um das Endgerät (4) als neue zentrale Steuereinrichtung (10) festzulegen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Verbinden (14) des neuen Gerätes (8) mit der neuen zentralen Steuereinrichtung (10).
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch Verbinden (13) der bisherigen zentralen Steuereinrichtung (5) als ein Endgerät (12) mit der neuen zentralen Steuereinrichtung (10).
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Satz von Profilen ein Unterhaltungselektronikprofil und ein Geschäftsprofil aufweist.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterhaltungselektronikprofil einen direkten Modus aufweist, der direkte Verbindungen zwischen den Netzeinrichtungen ermöglicht.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Geschäftsprofil lediglich Verbindungen zwischen den Netzeinrichtungen und einem zentralen Zugangspunkt ermöglicht.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Suche (40) nach einem als Steuerungseinrichtung geeigneten Endgerät in einer Datenbank durchgeführt wird, die auf Seiten der zentralen Steuereinrichtung (5) gehalten wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Übertragen der Datenbank von der bisherigen zentralen Steuereinrichtung (5) zur neuen zentralen Steuereinrichtung (10) immer dann, wenn ein Handover der Steuerungsfunktionalität ausgeführt wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank für jedes Gerät des Netzes einen Datensatz aufweist, der anzeigt, ob das Gerät zum Fungieren als Steuereinrichtung geeignet ist und welche Übertragungsprofile durch die Einrichtung unterstützt werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch Hinzufügen eines neuen Datensatzes zu der Datenbank immer dann, wenn ein neues Gerät mit dem Netz verbunden wird.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Benachrichtigen jedes Gerätes des Netzes, dass es nicht mehr durch die bisherige zentrale Steuereinrichtung (5) gesteuert wird, und dass es von nun an durch die neue zentrale Steuereinrichtung (10) gesteuert wird, immer dann, wenn ein Handover der Steuerungsfunktionalität ausgeführt wird.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Netz ein drahtloses Netz ist.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Netz ein drahtloses Netz gemäß dem HIPERLAN/2-Standard ist.
  14. Zentrale Steuereinrichtung zum Steuern eines Satzes von Endgeräten (3, 4) in einem ad-hoc aufgebauten Netz, gekennzeichnet durch – eine Datenbank zum Speichern von Informationen über die Steuereinrichtungseignung der Endgeräte (3, 4) und über die von den Endgeräten (3, 4) unterstützten Übertragungsprofile, – eine Prüfeinrichtung zum Überprüfen, ob die zentrale Steuereinheit (5) das Übertragungsprofil eines neuen Endgerätes (8) unterstützt, das mit dem Netz verbunden werden soll, und zum Durchsuchen der Datenbank nach einem Endgerät, das geeignet ist, als Steuereinrichtung zu fungieren und das sowohl das Übertragungsprofil der Netzeinrichtungen (3, 4) als auch das Übertragungsprofil des neuen Gerätes (8) unterstützt, – eine Handover-Einrichtung zum Durchführen eines Handovers der Steuerungsfunktionalität an ein steuerungsgeeignetes Endgerät (4) in dem Fall, in dem die zentrale Steuereinrichtung (5) nicht geeignet ist, das Übertragungsprofil des neuen Endgeräts (8) zu unterstützen.
  15. Zentrale Steuereinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Satz von Profilen ein Unterhaltungselektronikprofil und ein Geschäftsprofil umfasst.
  16. Zentrale Steuereinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterhaltungselektronikprofil einen direkten Modus aufweist, um direkte Verbindungen zwischen den Netzeinrichtungen zu ermöglichen.
  17. Zentrale Steuereinrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Geschäftsprofil lediglich Verbindungen zwischen den Netzeinrichtungen und einem zentralen Zugangspunkt ermöglicht.
  18. Zentrale Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank für jedes Gerät des Netzes einen Datensatz aufweist, der anzeigt, ob ein Gerät geeignet ist, als Steuereinrichtung zu fungieren, und welche Übertragungsprofile von dem Gerät unterstützt werden.
  19. Zentrale Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, gekennzeichnet durch Mittel zum Übertragen der Datenbank auf die steuerungsgeeigneten Endgeräte (4) in dem Fall, dass die zentrale Steuereinheit (5) nicht geeignet ist, das Übertragungsprofil des neuen Endgeräts (8) zu unterstützen.
  20. Zentrale Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, gekennzeichnet durch Mittel zum Hinzufügen eines neuen Datensatzes zur Datenbank immer dann, wenn ein neues Gerät (8) mit dem Netz verbunden wird.
  21. Computersoftwareprodukt, das Programmcodemittel aufweist, um die Schritte des in einem der Ansprüche 1 bis 13 definierten Verfahrens auszuführen, wenn es auf einem Computer und/oder einer zentralen Steuereinrichtung wie in einem der Ansprüche 14 bis 20 definiert ausgeführt wird.
  22. Computersoftwareprodukt mit Programmcodemitteln nach Anspruch 21, das auf einer Speichereinrichtung gespeichert ist, die von einem Computer und/oder einer zentralen Steuereinheit zugänglich ist.
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