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Die
Erfindung betrifft ad-hoc aufgebaute Netze, die eine zentrale Steuereinrichtung
und einen Satz von Endgeräten
aufweisen. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren zum
Verbinden eines neuen Geräts
mit dem Netz, und eine zentrale Steuereinrichtung zum Steuern eines
Satzes von Endgeräten
in einem ad-hoc aufgebauten Netz.
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Für eine Vielzahl
von Heimmultimediaanwendungen und kommerzielle Anwendungen ist es wichtig,
Netze, vorzugsweise drahtlose Netze, zum Austausch von Daten und
Nachrichten zwischen unterschiedlichen Geräten aufzubauen, die Teil des Netzes
sind. In einem typischen Szenario für kommerzielle Anwendungen
empfängt
ein mobiles Endgerät
Dienste über
eine Firmen- oder öffentliche Festnetzinfrastruktur.
In einem beispielhaften Szenario für Heimanwendungen wird eine
preisgünstige und
flexible Vernetzung unterstützt,
um drahtlose digitale Endverbrauchergeräte zu verbinden.
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Das
ETSI Projekt BRAN (Broadband Radio Access Networks) hat den Standard
HIPERLAN (High Performance Radio Local Area Network) definiert,
der für
Hochgeschwindigkeitsmultimediaverbindungen zwischen unterschiedlichen
Breitbandkernnetzen und mobilen Endgeräten sorgt. HIPERLAN/2 stellt
eine flexible Plattform für
eine Vielzahl von kommerziellen und Heimanwendungen zur Verfügung, die
einen Satz von Bitraten bis zu 54 Mbit/s unterstützen kann. Der HIPERLAN/2 Standard
ist ein Beispiel, wie Daten zwischen unterschiedlichen Geräten in einem
drahtlosen Netz übertragen
werden können.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf drahtlose Netze gemäß dem HIPERLAN/2
Standard beschränkt.
Die Erfindung ist nicht auf drahtlose Netze beschränkt. Sie kann
auch in drahtgebundenen Netzen angewendet werden.
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Ein
typisches Netzwerk umfasst mehrere Einrichtungen, wobei eine der
Einrichtungen als zentrale Steuereinrichtung wirkt, die die anderen
Einrichtungen steuert, die als Endgeräte arbeiten. Wenn unterschiedliche
Einrichtungen in Reichweite miteinander gebracht werden, beginnen
sie, Nachrichten auszutauschen und ein sogenanntes ad-hoc Netz aufzubauen,
wobei eine der Einrichtungen die Steuerungsfunktion übernimmt.
Das erste Gerät
im ad-hoc Netz übernimmt
die Steuerungsfunktion des Netzes. Für den Fall, dass mehr als ein
steuerungsgeeignetes Gerät
im Netz existiert, könnte
jede dieser Einrichtungen das erste Gerät im Netz und damit die zentrale Steuereinrichtung
des Netzes werden.
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Zwischen
den Geräten
werden Daten gemäß vorbestimmten Übertragungsprofilen übertragen,
die sämtliche übertragungs-
und verbindungsbezogenen Parameter beschreiben, die für gewisse
Gerätetypen zwingend
erforderlich sind. Ein Übertragungsprofil definiert
die Übertragungsrate,
die Anforderungen an die Übertragungsqualität, den Fehlerkorrekturmodus usw.
Das Übertragungsprofil
spezifiziert, ob ein sogenannter "Direktmodus" mit direktem Datenaustausch zwischen
zwei Endgeräten
zugelassen ist, oder ob der Datenverkehr zwischen zwei Endgeräten über die
zentrale Steuereinrichtung geroutet werden muss.
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Derzeit
werden zwei unterschiedliche Übertragungsprofile
hauptsächlich
verwendet: ein "kommerzielles
Anwendungsprofil" und
ein "Heimanwendungsprofil". Beim kommerziellen
Anwendungsprofil gibt es keinen "Direktmodus" für einen
direkten Austausch von Nachrichten zwischen zwei Endgeräten. Sämtlicher
Datenverkehr wird über
einen zentralen Zugangspunkt geroutet. Im Gegensatz dazu wird beim
Heimanwendungsprofil der "Direktmodus" zugelassen. Die
vom "Heimanwendungsprofil" definierte Übertragungsrate
ist höher
als die, die vom "kommerziellen
Anwendungsprofil" definiert
ist.
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Ein
Problem tritt auf, wenn ein ad-hoc Netz mit einer zentralen Steuereinrichtung
aufgebaut wird, die lediglich ein bestimmtes Übertragungsprofil unterstützt, z.
B. das kommerzielle Anwendungsprofil. Wenn ein neues Gerät, das lediglich
ein anderes Übertragungsprofil,
z. B. das Heimanwendungsprofil, unterstützt, eine Verbindung zum Netz
anfordert, wird die zentrale Steuereinrichtung die Anbindung verweigern.
Es ist für
die zentrale Steuereinrichtung unmöglich, ein Endgerät zu steuern,
wenn die zentrale Steuereinrichtung das Übertragungsprofil des Endgerätes nicht
unterstützt. In
diesem Fall ist es nicht möglich, ein
Netz aufzubauen, das sowohl Geräte
mit einem kommerziellen Anwendungsprofil als auch Geräte mit einem
Heimanwendungsprofil aufweist.
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"Broad band radio
access networks (BRAN); HIPERLAN type 2 system overview" ETSI TR 101 683
V 1.1.1, 8. Februar 2000, Seiten 1 bis 20, XP002176358 erörtert mögliche Anwendungen
des HIPERLAN/2-Systems, insbesondere Dienste und Funktionen einer
data link control (DLC)-Schicht und einer physikalischen Schicht
sowie Sicherheitsaspekte des HIPERLAN/2-Systems.
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Das
Dokument von Royer E. M. et al.: "A review of current routing protocols
for ad-hoc mobile wireless networks", IEEE PERSONAL COMMUNICATIONS, IEEE
COMMUNICATION SOCIETY, US Band 6, Nr. 2, April 1999, Seiten 46 bis
55, XP000823968 offenbart ein ad-hoc mobiles Netz, das ein Routing-Protokoll verwendet,
um Routen zwischen Netzknoten zu ermitteln.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und Mittel zum Verbinden
eines neuen Gerätes
mit einem ad-hoc aufgebauten Netz bereitzustellen, auch wenn die
zentrale Steuereinrichtung das Profil des neuen Gerätes nicht
unterstützt.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst
durch ein Verfahren zum Verbinden eines neuen Geräts mit einem
ad-hoc aufgebauten Netz nach Anspruch 1, durch eine zentrale Steuereinrichtung
zum Steuern eines Satzes von Endgeräten nach Anspruch 14 und durch
ein Computersoftwareprodukt nach Anspruch 21.
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Erfindungsgemäß weist
das Verfahren zum Verbinden eines neuen Gerätes mit einem ad-hoc aufgebauten
Netz, wobei das Netz eine zentrale Steuereinrichtung und einen Satz
von Endgeräten aufweist,
einen Schritt des Überprüfens auf,
ob die zentrale Steuereinrichtung das Übertragungsprofil eines neuen
Gerätes
unterstützt,
das die Anbindung anfordert. Im Falle, dass das Übertragungsprofil des neuen
Gerätes
nicht unterstützt
wird, wird eine Datenbank nach einem Endgerät durchsucht, das geeignet
ist, als Steuergerät
zu fungieren und das sowohl die Übertragungsprofile
der Netzeinrichtungen als auch das Übertragungsprofil des neuen
Gerätes unterstützt. Im
Falle, dass mindestens ein solches Endgerät gefunden wird, wird ein Handover
der Steuerungsfunktionalität
durchgeführt,
um das Endgerät als
neue zentrale Steuereinrichtung festzulegen.
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Immer
wenn ein neues Gerät
die Anbindung an ein Netz anfordert und die zentrale Steuereinrichtung
das Profil des neuen Gerätes
nicht unterstützt, wird
ein profilbasierter Handover der Netzsteuerungsfunktionalität durchgeführt. Das
Gerät,
das in der Lage ist, als Steuereinrichtung sowohl für die Netzeinrichtungen
als auch für
das neue Gerät
zu fungieren, kann mittels einer Datenbank ermittelt werden. Die
bisherige Steuereinrichtung, die nicht in der Lage ist, das neue
Gerät zu
steuern, gibt die Steuerungsfunktionalität an das steuerungsgeeignete
Gerät weiter,
die zur neuen zentralen Steuereinrichtung wird. Diese neue zentrale
Steuereinrichtung ist geeignet, als Steuereinrichtung des gesamten Netzes
zu fungieren und sie kann ebenfalls das neue Gerät steuern. Dadurch ist es möglich, das
neue Gerät
mit dem Netz zu verbinden.
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Die
Erfindung erlaubt die Integration von Geräten in einem gemeinsamen Netz,
die unterschiedliche Profile unterstützen, wenn mindestens eine
steuerungsgeeignete Einrichtung existiert, die geeignet ist, alle
unterschiedlichen Profile zu unterstützen. Die Suche nach der neuen
zentralen Steuereinrichtung und der Handover der Steuerungsfunktionalität finden
automatisch statt. Anstatt die Einbindung des neuen Gerätes zu verweigern
wie bei den Lösungen des
Standes der Technik, wird ein profilbasierter Handover der Steuerungsfunktionalität durchgeführt, und danach
ist es möglich,
das neue Gerät
einzubinden. Der Handover findet so schnell statt, dass der Benutzer
annimmt, dass das neue Gerät
sofort verbunden wurde.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Auffinden der geeigneten zentralen Steuereinrichtung und zum Übertragen
der Übertragungsfunktionalität auf diese
neue zentrale Steuereinrichtung beseitigt einen großen Nachteil
von ad-hoc aufgebauten Netzen, der darin besteht, dass die erste
Einrichtung eines ad-hoc Netzes automatisch die zentrale Steuereinrichtung
des Netzes wird. Mit Hilfe der Erfindung kann die Steuerungsfunktionalität schnell
auf die geeignetste Steuereinrichtung übertragen werden. Anstatt eine
Versuchs- und Irrtums-Strategie
zu verwenden, wird die richtige Steuereinrichtung mittels einer Datenbank
ermittelt, und anschließend
muss lediglich ein Handover durchgeführt werden.
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Die
Erfindung ermöglicht,
ein neues Gerät, das
ein kommerzielles Anwendungsprofil unterstützt, mit einer zentralen Steuereinrichtung
zu verbinden, die lediglich das Heimanwendungsprofil unterstützt. Umgekehrt
kann ein neues Gerät,
das nur das Heimanwendungsprofil unterstützt, mit einer zentralen Steuereinrichtung
verbunden werden, die lediglich das kommerzielle Anwendungsprofil
unterstützt.
Dadurch verbessert die Erfindung die Interoperabilität von mehreren
Geräten,
die unterschiedliche Profile unterstützen.
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Vorzugsweise
wird das neue Gerät
mit der neuen zentralen Steuereinrichtung verbunden. Die neue zentrale
Steuereinrichtung unterstützt
das Profil des neuen Gerätes,
und dadurch ist es möglich,
das neue Gerät
im Netz zu integrieren.
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Vorzugsweise
ist die bisherige zentrale Steuereinrichtung als Endgerät mit der
neuen zentralen Steuereinrichtung verbunden. Nach dem Handover ist
die bisherige zentrale Steuereinrichtung immer noch Teil des Netzes.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weist der Satz von Profilen ein Unterhaltungselektronikprofil
und ein Geschäftsprofil
auf. Derzeit wird jedes dieser beiden Profile von den meisten Herstellern
unterstützt.
Durch Verwendung dieser Profile ist eine Interoperabilität zwischen
unterschiedlichen Geräten
gewährleistet.
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Vorzugsweise
wird die Suche nach einem steuerungsgeeigneten Endgerät in einer
Datenbank durchgeführt,
die seitens der zentralen Steuereinrichtung gehalten wird. Immer
wenn ein neues Endgerät die
Verbindung mit dem ad-hoc
Netz anfordert, wird die zentrale Steuereinrichtung über die
Steuerungsfähigkeiten
des neuen Gerätes
und über
die von dem neuen Gerät
unterstützten
Profile informiert. Die zentrale Steuereinrichtung erhält so automatisch
die Informationen zum Aufbauen, Pflegen und Aktualisieren der Datenbank.
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Vorzugsweise
wird die Datenbank von der bisherigen zentralen Steuereinrichtung
auf die neue zentrale Steuereinrichtung immer dann übertragen, wenn
ein Handover der Steuerungsfunktionalität durchgeführt wird. Sobald die Steuerungsfunktionalität auf die
neue zentrale Steuereinrichtung übertragen
wird, empfängt
die neue zentrale Steuereinrichtung alle Verbindungsanfragen von
neuen Geräten. Die
neue zentrale Steuereinrichtung besitzt alle Informationen zum Aktualisieren
und Pflegen der Datenbank. Des halb sollte die Datenbank auf die
neue zentrale Steuereinrichtung übertragen
werden.
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Vorzugsweise
weist die Datenbank für
jede Einrichtung des Netzes einen Datensatz auf, der anzeigt, ob
ein Gerät
geeignet ist, als Steuereinrichtung zu fungieren, und welche Übertragungsprofile
von dem Gerät
unterstützt
werden. Immer wenn ein neues Gerät
mit dem Netz verbunden wird, wird ein neuer Datensatz zur Datenbank
hinzugefügt.
Die für
den neuen Datensatz erforderliche Information ist in der Verbindungsanfrage
des neuen Geräts
enthalten, und zu diesem Zeitpunkt wird der neue Datensatz hinzugefügt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird jedes Gerät des Netzes benachrichtigt,
dass es nicht mehr durch die bisherige zentrale Steuereinrichtung
gesteuert wird, und dass es von nun an durch die neue zentrale Steuereinrichtung
gesteuert wird, immer dann wenn ein Handover der Steuerungsfunktionalität ausgeführt wird.
Dadurch ist sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt klar ist, welche
Steuereinrichtung das Gerät steuert.
Störungen
zwischen der bisherigen zentralen Steuereinrichtung und der neuen
zentralen Steuereinrichtung können
so vermieden werden.
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Vorzugsweise
ist das Netz ein drahtloses Netz, und insbesondere ein Netz gemäß dem HIPERLAN-Standard.
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Weitere
Merkmale und Vorteile einer bevorzugten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung
werden nachfolgend in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen erläutert, in
denen
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1A den
Aufbau des Netzes zeigt, bevor die Steuerungsfunktionalität übergeben
wurde;
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1B den
Aufbau des Netzes zeigt, nachdem die Steuerungsfunktionalität übergeben
wurde;
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2 die
Nachrichten darstellt, die zwischen den Netzeinrichtungen ausgetauscht
werden, wenn die Einbindung eines neuen Gerätes abgelehnt wird;
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3 ein
Flussdiagramm zum Ausführen des
erfindungsgemäßen profilbasierten
Handovers zeigt.
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In 1 bilden die drahtlosen Endgeräte 3 und 4 zusammen
mit der zentralen Steuereinrichtung 5 ein drahtloses ad-hoc
aufgebautes Netz. Die zentrale Steuereinrichtung unterstützt das
Profil 1, das sämtliche übertragungs-
und verbindungsbezogenen Parameter beschreibt, die für gewisse
Gerätetypen zwingend
erforderlich sind. Das drahtlose Endgerät 3 unterstützt auch
das Profil 1 und deshalb kann die zentrale Steuereinrichtung 5 das
drahtlose Endgerät 3 steuern
(6). Im drahtlosen Endgerät 4 werden beide Profile 1 und 2 unterstützt. Aus
diesem Grund kann das drahtlose Endgerät 4 entweder durch
eine zentrale Steuereinrichtung gesteuert werden, die das Profil 1 unterstützt, oder
durch eine zentrale Steuereinrichtung, die das Profil 2 unterstützt. Die
zentrale Steuereinrichtung 5 unterstützt das Profil 1 und
ist dadurch geeignet, das drahtlose Endgerät 4 zu steuern (7).
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In 1A fordert
das drahtlose Endgerät 8 die
Verbindung mit dem ad-hoc aufgebauten Netz an. Das drahtlose Endgerät 8 unterstützt lediglich
das Profil 2 und die zentrale Steuereinrichtung 5 unterstützt lediglich
Profil 1. Deshalb ist es unmöglich, das drahtlose Endgerät 8 durch
die zentrale Steuereinrichtung 5 zu steuern. Die Verbindung
des drahtlosen Endgeräts 8 mit
dem Netz wird deshalb verweigert (9).
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Erfindungsgemäß sucht
nun die zentrale Steuereinrichtung 5 nach einem drahtlosen
Endgerät,
das in der Lage ist, als Steuereinrichtung zu fungieren und das
sowohl die Profile der bereits verbundenen Geräte als auch das Profil des
neuen Gerätes unterstützt. Wenn
ein solches Gerät
existiert, und wenn die Verbindungsqualität dieses Gerätes ausreichend
ist, leitet die amtierende zentrale Steuereinrichtung einen Handover
der Steuerungsfunktionalität
auf dieses Gerät
ein.
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In 1A ist
das drahtlose Endgerät 4 geeignet,
als zentrale Steuereinrichtung zu fungieren. Das drahtlose Endgerät 4 unterstützt das
Profil 1, dass das Profil der bereits verbundenen Geräte ist, und
das Profil 2, dass das Profil des neuen drahtlosen Endgeräts 8 ist.
Dadurch ist das drahtlose Endgerät 4 in
der Lage, als Steuereinrichtung für die Geräte 3, 5 und 8 zu
fungieren.
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Als
nächstes
wird die Steuerungsfunktionalität
von der bisherigen zentralen Steuereinrichtung 5 auf das
bisherige drahtlose Endgerät 4 übergeben, das
die neue zentrale Steuereinrichtung 10 wird. 1B zeigt
den Aufbau des Netzes nach der Durchführung des Handovers. Das drahtlose
Endgerät 3 wird
nun durch die neue zentrale Steuereinrichtung 10 gesteuert
(11), die das Profil 1 unterstützt. Aus der bisherigen zentralen
Steuereinrichtung 5 wurde ein drahtloses Endgerät 12.
Das drahtlose Endgerät 12 wird
ebenfalls durch die neue zentrale Steuereinrichtung 10 gesteuert
(13). Mit dem neuen Netzaufbau ist es möglich, das drahtlose Endgerät 8 mit
dem Netz zu verbinden, da sowohl das drahtlose Endgerät 8 als
auch die neue zentrale Steuereinrichtung 10 das Profil 2 unterstützen. Nach
der Verbindung wird das drahtlose Endgerät 8 durch die zentrale
Steuereinrichtung 10 gesteuert (14).
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In 2 sind
die Nachrichten dargestellt, die zwischen dem neuen drahtlosen Endgerät 15,
der zentralen Steuereinrichtung 16 und dem steuerungsgeeigneten
Gerät 17 ausgetauscht
werden. Das neue drahtlose Endgerät 15 sendet eine Verbindungsanforderung 18 an
die zentrale Steuereinrichtung 16. Mit der Verbindungsanforderung 18 wird
die zentrale Steuereinrichtung über
die Profile informiert, die das neue drahtlose Endgerät 15 unterstützt. Das neue
drahtlose Endgerät
unterstützt
Profil 2. Die zentrale Steuereinrichtung 16 unterstützt Profil 1,
jedoch nicht Profil 2. Deshalb sendet die zentrale Steuereinrichtung 16 eine
Verbindungsablehnungsnachricht 19 an das neue drahtlose
Endgerät 15.
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Seitens
der zentralen Steuereinrichtung 16 wird eine Datenbank
gehalten, die Datensätze
für jedes
der drahtlosen Endgeräte
aufweist, die durch die zentrale Steuereinrichtung 16 gesteuert
werden. Für jedes
drahtlose Endgerät
existiert ein Datensatz, der anzeigt, ob das drahtlose Endgerät geeignet
ist, als Steuereinrichtung zu fungieren. Weiterhin zeigt der Datensatz
an, welche Profile durch das entsprechende Gerät unterstützt werden. Immer wenn ein
neues Gerät
mit dem Netz verbunden wird, wird ein Datensatz mit den Parametern
des neuen Gerätes
der Datenbank hinzugefügt.
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Die
zentrale Steuereinrichtung 16 unterstützt das Profil 2 nicht
und deshalb durchsucht die zentrale Steuereinrichtung in Schritt 20 die
Datenbank nach einem steuerungsgeeigneten Gerät, das beide Profile 1 und 2 unterstützt. Das
Ergebnis dieser Suche ist, dass das steuerungsgeeignete Gerät 17 alle
Anforderungen zum Fungieren als Steuereinrichtung für sämtliche
Geräte
des Netzes und für
das neue drahtlose Endgerät 15 erfüllt, da
das steuerungsgeeignete Gerät 17 sowohl
Profil 1 als auch Profil 2 unterstützt.
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Um
den Handover der Steuerungsfunktionalität einzuleiten, wird eine Steuerungshandoveranfrage 21 von
der bisherigen zentralen Steuereinrichtung 16 an das steuerungsgeeignete
Gerät 17 gesendet. Das
steuerungsgeeignete Gerät 17 akzeptiert
die Handoveranfrage durch Erwidern einer Steuerungshandovernachricht 22 an
die bisherige zentrale Steuereinrichtung 16. Die bisherige
zentrale Steuereinrichtung 16 benachrichtigt alle mit dem
Netz verbundenen Geräte,
dass sie sie nicht mehr steuern wird, und dass die Steuerungsfunktionalität an das
steuerungsgeeignete Gerät 17 übergeben
wird. Zusätzlich benachrichtigt
die bisherige zentrale Steuereinrichtung 16 seine eigene
Convergence Layer, dass sie nicht mehr als Steuereinrichtung agieren
wird.
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Bisher
war die bisherige zentrale Steuereinrichtung 16 für das Aktualisieren
und die Pflege der Datenbank verantwortlich, die die Informationen über die
Steuerungsfähigkeiten
der verschiedenen Geräte enthält. Diese
Datenbank muss auf das steuerungsgeeignete Gerät 17 übertragen
werden, sobald die Steuerungsfunktionalität auf das steuerungsgeeignete
Gerät 17 übertragen
wird. Dann, in Schritt 23, fungiert die bisherige zentrale
Steuereinrichtung 16 nicht mehr als Steuereinrichtung des
Netzes.
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In
Schritt 24 wird das steuerungsgeeignete Gerät 17 die
neue zentrale Steuereinrichtung des Netzes. Von jetzt an ist die
neue zentrale Steuereinrichtung für das Aktualisieren und die
Pflege der Datenbank verantwortlich. Die bisherige zentrale Steuereinrichtung 16 wird
zu einem verbundenen drahtlosen Endgerät, das durch die neue zentrale
Steuereinrichtung gesteuert wird. Alle mit dem Netz verbundenen
Geräte
werden benachrichtigt, dass die neue zentrale Steuereinrichtung
die Steuerungsfunktionalität übernommen
hat und dass sie im Weiteren durch die neue zentrale Steuereinrichtung
gesteuert werden.
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Das
neue Endgerät 15 wurde
noch nicht mit dem Netz verbunden, da die bisherige zentrale Steuereinheit 16 das
Profil 2 nicht unterstützt
hat. Das neue Endgerät 15 sendet
eine weitere Verbindungsanfrage 25 an die neue zentrale
Steuereinrichtung. Die neue zentrale Steuereinrichtung unterstützt sowohl
das Profil 1 als auch das Profil 2 und ist dadurch in
der Lage, das neue Endgerät 15 zu
steuern, dass das Profil 2 unterstützt. Die neue zentrale Steuereinrichtung
sendet eine Verbindungsannahmenachricht 26 an das neue
Endgerät 15.
Das neue Endgerät 15 wird
im weiteren durch die neue zentrale Steuereinrichtung gesteuert.
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In 3 ist
ein Flussdiagramm für
Implementierung der Erfindung dargestellt. Das durch dieses Flussdiagramm
dargestellte Programm kann entweder in Hardware oder in Software
implementiert werden. Das Programm wird seitens der Vorrichtung ausgeführt, die
als zentrale Steuereinrichtung des Netzes agiert.
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Wenn
der Ablauf gestartet wird (27), tritt er in den Modus "auf Verbindungsanfrage
warten" 28 ein. Man
nehme an, dass ein neues Endgerät
eine Verbindungsanfrage an die zentrale Steuereinrichtung sendet,
um die zentrale Steuereinrichtung über die von dem neuen Endgerät unterstützten Übertragungsprofile
zu informieren. In Schritt 29 "Verbindungsanfrage empfangen" empfängt die
zentrale Steuereinrichtung die Verbindungsanfrage. In Schritt 30 "Profil unterstützt" überprüft die zentrale Steuereinrichtung,
ob sie das Profil des neuen Gerätes
unterstützt.
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Für den Fall,
dass die Profile, die durch die zentrale Steuereinrichtung unterstützt werden,
und das Profil des neuen Gerätes übereinstimmen
(31 "Profil
unterstützt" = WAHR), ist es
nicht notwendig, einen Handover der Steuerungsfunktionalität durchzuführen. Die
zentrale Steuereinrichtung kann als zentrale Steuereinrichtung für das neue
Endgerät fungieren.
In Schritt 32 überprüft die zentrale
Steuereinrichtung, ob das neue Gerät ein steuerungsgeeignetes
Gerät ist
oder nicht. Im Falle, dass das neue Gerät ein steuerungsgeeignetes
Gerät ist
(33 "steuerungsgeeignet" = WAHR), muss die
von der zentralen Steuereinrichtung gepflegte lokale Datenbank aktualisiert
werden. In Schritt 34 "Geräteprofile
in DB speichern" wird
ein Datensatz für
das neue Gerät
in die Datenbank eingefügt.
Der Datensatz enthält
Informationen über
die Steuerungsfähigkeiten
des neuen Gerätes
und über
die von dem neuen Gerät
unterstützten
Profile. Wenn das Ergebnis der in Schritt 32 durchgeführten Überprüfung derart
ist, dass das neue Gerät
kein steuerungsgeeignetes Gerät
ist (35 "steuerungsgeeignet" = FALSCH), muss
die lokale Datenbank der zentralen Steuereinrichtung nicht aktualisiert
werden, da die lokale Datenbank nur Einträge für Geräte enthält, die steuerungsgeeignet
sind.
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Die
zentrale Steuereinrichtung unterstützt das Profil des neuen Geräts und deshalb
wird in Schritt 36 eine Verbindungsbestätigung "Verbindungsbestätigung senden" an das neue Gerät gesendet.
Der Ablauf tritt in den "Gerät verbunden"-Modus 37 ein.
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Die
Situation wird schwieriger, wenn die zentrale Steuereinheit das
Profil des neuen Gerätes
nicht unterstützt
(38 "Profil
unterstützt" = FALSCH), weil
es in diesem Fall notwendig ist, einen Handover der Steuerungsfunktionalität durchzuführen. Bevor
dies getan wird, wird eine Verbindungsablehnungsnachricht 39 "Verbindungsablehnung
senden" an das neue
Gerät weitergeleitet,
da das neue Gerät
durch die derzeitige zentrale Steuereinrichtung nicht gesteuert
werden kann.
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Als
nächstes
durchsucht in Schritt 40 "DB nach passendem Profil durchsuchen" die zentrale Steuereinrichtung
ihre lokale Datenbank nach einem steuerungsgeeigneten Gerät, auf das
die Steuerungsfunktionalität übertragen
werden soll. Das steuerungsgeeignete Gerät muss die Profile aller Geräte unterstützen, die
das Netz bilden. Zusätzlich
muss das steuerungsgeeignete Gerät
das Profil des neuen Gerätes
unterstützen.
In Schritt 41 "Gerät gefunden" wird überprüft, ob ein
passendes steuerungsgeeignetes Gerät gefunden wurde. Für den Fall,
dass kein passendes steuerungsgeeignetes Gerät gefunden wurde (42 "Gerät gefunden" = FALSCH), ist es
nicht möglich,
das neue Gerät
mit dem Netz zu verbinden. Der Ablauf tritt wiederum in den "auf Verbindungsanfrage
warten"-Modus 43 ein.
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Für den Fall,
dass ein passendes steuerungsgeeignetes Gerät in der Datenbank ermittelt wurde
(44 "Gerät gefunden" = WAHR), wird ein
Handover der Steuerungsfunktionalität von der zentralen Steuereinrichtung
auf das steuerungsgeeignete Gerät
eingeleitet. In Schritt 45 wird eine Steuerungshandoveranfrage "Steuerungshandoveranfrage
senden" von der
zentralen Steuereinrichtung zum steuerungsgeeigneten Gerät gesendet.
Anschließend
tritt die zentrale Steuereinrichtung in den "auf Handover warten"-Modus 46 ein. Bevor der Handover
der Steuerungsfunktionalität
durchgeführt
werden kann, muss das steuerungsgeeignete Gerät durch Senden einer Steuerungshandoverbestätigung an
die zentrale Steuereinrichtung akzeptieren, die neue zentrale Steuereinrichtung
des Netzes zu werden. In Schritt 47 "Steuerungshandoverbestätigung empfangen" empfängt die
zentrale Steuereinrichtung die Bestätigung des steuerungsgeeigneten
Gerätes.
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Nun
wird in Schritt 48 "Handover
durchführen" die Steuerungsfunktionalität von der
zentralen Steuereinrichtung auf das steuerungsgeeignete Gerät übertragen,
das zur neuen zentralen Steuereinrichtung wird. Zusätzlich wird
die Datenbank von der bisherigen zentralen Steuereinrichtung auf
die neue zentrale Steuereinrichtung übertragen. Sobald das steuerungsgeeignete
Gerät als
neue zentrale Steuereinrichtung fungiert, übernimmt es auch die Verantwortung
für die
Pflege und das Aktualisieren der Datenbank.
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In
Schritt 49 "Steuerungsfunktionen
abschalten" hört die bisherige
zentrale Steuereinrichtung auf, als Steuereinrichtung des Netzes
zu fungieren. Die bisherige zentrale Steuereinrichtung sendet eine
Benachrichtigung an sämtliche
Geräte
des Netzes, um diese Geräte
darüber
zu informieren, dass sie nicht mehr durch die bisherige zentrale
Steuereinrichtung gesteuert werden. Die bisherige zentrale Steuereinrichtung
wird zu einem Endgerät,
das mit dem Netz verbunden ist und das durch die neue zentrale Steuereinrichtung
gesteuert wird.
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Die
neue zentrale Steuereinrichtung unterstützt alle erforderlichen Protokolle
zur Steuerung des gesamten Netzes. Es ist für das neue Gerät möglich, sich
mit dem Netz zu verbinden, da die neue zentrale Steuereinrichtung
sein Profil unterstützt.
In Schritt 50 endet der Ablauf.