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DE102006037700B3 - Einbaudose für elektrische Installationen - Google Patents

Einbaudose für elektrische Installationen Download PDF

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DE102006037700B3
DE102006037700B3 DE102006037700A DE102006037700A DE102006037700B3 DE 102006037700 B3 DE102006037700 B3 DE 102006037700B3 DE 102006037700 A DE102006037700 A DE 102006037700A DE 102006037700 A DE102006037700 A DE 102006037700A DE 102006037700 B3 DE102006037700 B3 DE 102006037700B3
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Abstract

Die Erfindung beschreibt eine Einbaudose (1) für elektrische Installationen mit vom Mantel der Dose abragenden Anschlussstutzen (2, 3), wobei von der Außenwandung der Einbaudose (1) oberhalb eines matrizenartigen Anschlussstutzens (3) ein Wandteil (22) abragt und von der Außenwandung der Einbaudose (1) oberhalb eines patrizenartigen Anschlussstutzens (2) eine etwa quaderförmige Aufnahmekammer (23) abragt, die frontseitig einen der Abmessung des Wandteils (22) angepassten Eingriffschlitz (24) für das Wandteil (22) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einbaudose, insbesondere Unterputzdose, für elektrische Installationen mit mindestens zwei vom Mantel der Dose abragenden Anschlussstutzen, die zum Steckverbinden mehrerer Einbaudosen und zur Kabelein- beziehungsweise – durchführung dienen, wobei die Anschlussstutzen tunnelförmig ausgebildet sind, einen Tunnelboden sowie eine etwa U-förmige Tunnelwandung aufweisen und jeweils ein Paar von Anschlussstutzen einen patrizenartigen und einen matrizenartigen Anschlussstutzen umfasst, wobei der matrizenartige Anschlussstutzen der Stutzenwandstärke entsprechende, Trennschlitze zwischen Tunnelwandung und Tunnelboden aufweist, so dass der patrizenartige Anschlussstutzen in der Steckverbindungslage mit dem Außenmantel seiner Tunnelwandung am Innenmantel der Tunnelwandung des matrizenartigen Anschlussstutzens anliegt, mit dem Übergangsbereich zwischen Tunnelwandung und Tunnelboden in die Trennschlitze eingreift und mit der Innenfläche seines Tunnelbodens unter die Außenfläche des Tunnelbodens des matrizenartigen Anschlussstutzens greift, wobei die lichte Weite des matrizenartigen und des patrizenartigen Anschlussstutzens in jeder Richtung mindestens 25 mm beträgt, wobei zu diesem Zweck der Tunnelboden des patrizenartigen Anschlussstutzens nach außen hin, von dem von ihm umgebenen Hohlraum weggerichtet ausgewölbt ist, so dass sowohl in den patrizenartigen als auch in den matrizenartigen Anschlussstutzen ein Schlauch oder Rohr mit einem Außendurchmesser von 25 mm einsteckbar ist.
  • Eine derartige Einbaudose ist aus der DE 102 53 252 A1 bekannt. Obwohl sich eine derartige Einbaudose in der Praxis bewährt hat, besteht ein Bedarf dahingehend, eine Einbaudose dieser Art zu schaffen, die einfach und mit hoher Montagesicherheit montiert und mit anderen gleichartigen Einbaudosen zusammengesteckt werden kann, wobei zudem auch in einfacher Weise die Verbindung der Anschlussstutzen der Einbaudose mit Schläuchen oder Rohren von 20 mm Durchmesser und von 25 mm Durchmesser realisierbar sein soll.
  • Insbesondere zur Schaffung einer einfachen Montage und hohen Montagesicherheit schlägt die Erfindung vor, dass von der Außenwandung der Einbaudose oberhalb eines der Anschlussstutzen, vorzugsweise oberhalb des matrizenartigen Anschlussstutzens, ein axial gerichtetes Wandteil abragt und von der Außenwandung der Einbaudose oberhalb eines anderen Anschlussstutzens, vorzugsweise oberhalb des patrizenartigen Anschlussstutzens, eine etwa quaderförmige Aufnahmekammer abragt, die frontseitig einen der Abmessung des Wandteils angepassten Eingriffschlitz für das Wandteil aufweist.
  • Die jeweilige Einbaudose ist üblicherweise ein Kunststoffformteil, welches einstückig aus geeignetem Werkstoff spritztechnisch erzeugt wird. Das entsprechende Wandteil und die Aufnahmekammer sind demzufolge einstückig an die Wandung der Einbaudose angeformt. Bei der Montage von nebeneinander angeordneten Einbaudosen dieser Art kann eine Einbaudose an die andere Einbaudose angenähert werden, so dass ein patrizenartiger Anschlussstutzen der einen Dose in den matrizenartigen Anschlussstutzen der anderen Dose eingreift, wobei durch das von der einen Einbaudose abragende Wandteil eine Montagehilfe gebildet ist, weil dieses Wandteil bei der Montage in den Eingriffsschlitz der Aufnahmekammer der anderen Einbaudose eingreift. Hierdurch ist eine zusätzliche Führung beim Zusammenstecken zweier benachbarter Einbaudosen gebildet, welche die Montage und insbesondere das Zusammenstecken der Einbaudosen erheblich erleichtert.
  • Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, dass das Wandteil an seiner oberen Stirnkante einen Vorsprung und die Aufnahmekammer oberseitig einen Durchgriffsschlitz für den Vorsprung aufweist, in den der Vorsprung in Montagelage zweier benachbarter Einbaudosen eingreift.
  • Durch diese Ausbildung wird erreicht, dass nicht nur eine Führung beim Zusammenführen zweier benachbarter Einbaudosen realisiert ist, sondern auch eine Lagesicherung der beiden Einbaudosen, die mit ihren Stutzen ineinander gesteckt sind. In der Montagesolllage greift nämlich der an der oberen Stirnkante des Wandteiles vorgesehene Vorsprung in den oberseitig der Aufnahmekammer vorgesehenen Durchgriffsschlitz ein, so dass die Montagesolllage gesichert ist.
  • Um die Lagesicherung in der Montagesolllage noch zu verbessern, kann vorgesehen sein, dass der Vorsprung nach Art eines Rastvorsprunges ausgebildet ist und in Montagelage an einem Steg oder Rand des Durchgriffsschlitzes verrastet ist.
  • Um für den Monteur eine Möglichkeit vorzusehen, die bei einer versehentlichen Kombination von zwei Einbaudosen auch deren zerstörungsfreies Lösen voneinander ermöglicht, ist vorgesehen, dass der Vorsprung an beiden Randkanten gerundet ist und in der Montagelage an einem Steg oder Rand des Durchgriffsschlitzes verhakt ist.
  • Durch die Rundung der Randkante wird einerseits eine Lagesicherung und Arretierung in der Montagesolllage erreicht, wobei andererseits die Arretierung durch die Rundung des Vorsprunges zerstörungsfrei aufgehoben werden kann und die Dosen voneinander wieder getrennt werden können.
  • Zudem kann vorgesehen sein, dass die mit dem Wandteil versehene Einbaudose einer mit dieser benachbarten weiteren Einbaudose in einer Vormontagelage leicht gegenüber der Mittelachse der ersten Einbaudose geneigten Stellung zugeführt und das Wandteil in den Eingriffsschlitz eingeführt ist, sowie nachfolgend um die obere Randkante des Wandteiles oder um den in den Durchgriffsschlitz eingreifenden Vorsprung in Montagesolllage schwenkbar ist, in der der patrizenartige Anschlussstutzen lagerichtig in den matrizenartigen Anschlussstutzen eingreift.
  • Durch diese Anordnung und Ausbildung wird das Zusammenstecken der Anschlussstutzen zweier benachbarter Einbaudosen weiterhin erleichtert.
  • Eine weitere Hilfe zur Feststellung der richtigen Montagesolllage nach der Montage wird dadurch erreicht, dass der Vorsprung akustisch wahrnehmbar in dem Durchgriffsschlitz verhakt oder verrastet ist.
  • Um die Lagesicherheit zweier benachbarter Einbaudosen in der Montagesolllage weiterhin zu verbessern, ist vorgesehen, dass am Tunnelboden des patrizenartigen Anschlussstutzens eine Rastnase und am Tunnelboden des matrizenartigen Anschlussstutzens eine Gegenrast, vorzugsweise in Form einer Ausnehmung ausgebildet ist, wobei die Rastnase in Montagesolllage an der Gegenrast verrastet ist.
  • Durch diese Ausbildung erfolgt nicht nur eine Verhakung oder Verrastung des Wandteiles in der Aufnahmekammer, sondern es erfolgt eine zusätzliche Verrastung in einem diesem Element diametral gegenüberliegendem Bereich, nämlich am Tunnelboden der Anschlussstutzen der miteinander steckverbundenen Einbaudosen. Die Montagesolllage ist damit vorzüglich gesichert.
  • Ein Problem, welches sich bei der Anordnung solcher Einbaudosen ergibt, ist, dass solche Einbaudosen nicht nur miteinander steckverbunden werden, sondern dass im Bereich der Anschlussstutzen auch Schläuche oder Rohre mit unterschiedlichen Außendurchmessern, nämlich einerseits mit einem Außendurchmesser von ca. 20 mm und andererseits mit einem Außendurchmesser von ca. 25 mm eingesteckt, durchgesteckt und lagegesichert gehalten werden sollen.
  • Um also die Einbauvielfalt einer solchen Einbaudose zu erweitern, schlägt die Erfindung vor, dass der Mantel der Einbaudose im Bereich der Anschlussstutzen jeweils ein erstes herausbrechbares kreisrundes Wandteil aufweist, dessen Durchmesser so bemessen ist, dass in den vom herausgebrochenen ersten Wandteil freigegebenen Ausschnitt ein Schlauch oder Rohr mit einem Außendurchmesser von 20 mm einsteckbar ist, und dass das erste herausbrechbare Wandteil von der Kontur eines zweiten herausbrechbaren Wandteiles umgeben ist, deren Durchmesser so bemessen ist, dass in den vom herausgebrochenen zweiten Wandteil freigegebenen Ausschnitt ein Schlauch oder Rohr mit einem Außendurchmesser von 25 mm einsteckbar ist.
  • Diese Ausbildung wird als selbständig erfinderisch angesehen.
  • Je nach Einsatzzweck kann der Benutzer eines der kreisrunden ausbrechbaren Wandteile ausbrechen und die geschaffene Öffnung zur Durchführung von Kabeln oder dergleichen benutzen. Alternativ kann der Benutzer auch eines der kreisrunden Wandteile ausbrechen, um entweder einen Schlauch oder ein Rohr mit einem Außendurchmesser von 20 mm in die geschaffene Öffnung einzustecken und durchzustecken. Oder aber der Benutzer bricht das zweite herausbrechbare Wandteil aus, wobei dann das erste Wandteil gleichzeitig mit entfernt wird. In diesen freigegebenen Ausschnitt kann dann ein Schlauch oder Rohr mit einem Außendurchmesser von 25 mm eingesteckt und durchgesteckt werden. Sofern nur das erste Wandteil ausgebrochen ist, kann an den entsprechenden Anschlussstutzen der Einbaudose auch ein Schlauch oder Rohr mit einem Außendurchmesser von 25 mm eingesteckt werden, wobei das Ende des Schlauches oder Rohres dann gegen die verbleibende Wandung anstößt, also nicht durchgesteckt, sondern nur bis zur Anlage an das verbleibende Wandteil eingesteckt werden kann.
  • Insbesondere für diese Möglichkeit der Kombination mit einem Schlauch oder Rohr von 20 mm Außendurchmesser oder mit einem Schlauch oder Rohr von 25 mm Außendurchmesser ist vorgesehen, dass im matrizenartigen Anschlussstutzen mit Abstand vom Scheitelbereich der Tunnelwandung ein schmaler zweiter Scheitelwandungsbereich von der Dosenwandung abragend vorgesehen ist, wobei der Abstand zwischen dem zweiten Scheitelwandungsbereich und dem Tunnelboden einen Durchsteckbereich für den Schlauch oder das Rohr mit dem Außendurchmesser von 20 mm bildet, sofern das erste Wandteil ausgebrochen ist, oder einen Einsteckbereich für das Ende des Rohres oder eines Schlauches mit dem Außendurchmesser von 25 mm, wobei die Stirnkante des Rohres zwischen dem Scheitelbereich der Tunnelwandung und dem zweiten Scheitelwandungsbereich eingefasst ist.
  • Eine besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, dass die Ausbruchkonturen zum Ausbrechen des ersten und des zweiten Wandteiles exzentrisch zueinander ausgerichtet sind, so dass die Ausbruchkonturen im dem Tunnelboden jeweils nahe liegenden Bereich ineinander übergehen, im dem Scheitelbereich nahe liegenden Bereich aber voneinander beabstandet sind, wobei der zweite Scheitelwandungsbereich nahe der Ausbruchskontur des ersten Wandteiles am zweiten Wandteil ausgebildet ist.
  • Zur Lagesicherung eines eingesteckten Rohres oder Schlauches kann zudem vorgesehen sein, dass an die Ausbruchskonturen des ersten und/oder zweiten Wandteiles umgebenden Bestandteilen der Anschlussstutzen und/oder der Einbaudose Formschlussteile oder Rastteile ausgebildet sind, an denen der mit Rippen oder dergleichen Vorsprüngen oder Rillen versehene Mantel eines eingesteckten oder durchgesteckten Rohres oder Schlauches gehalten oder gerastet ist.
  • Insbesondere in Kombination mit dem Merkmal gemäß Anspruch 10 ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass die Rastteile am Tunnelboden der Anschlussstutzen angeordnet sind.
  • Durch diese kombinatorische Ausbildung ist sichergestellt, dass in jedem Falle, wenn also ein Rohr oder Schlauch mit 20 mm Außendurchmesser oder ein Rohr oder Schlauch mit einem Außendurchmesser von 25 mm eingesteckt wird, die gleichen Rastteile die Lagesicherung des eingesteckten Rohres oder Schlauches bewirken, da aufgrund der exzentrischen Anordnung der Ausbruchskonturen gemäß Anspruch 10 und durch die Anordnung der Rastteile am Tunnelboden gemäß Anspruch 12 sichergestellt ist, dass in jedem Falle die Rastteile am Tunnelboden mit dem jeweils eingesteckten Schlauch oder Rohr zusammenwirken, gleichgültig ob dieser nun 20 mm oder 25 mm Außendurchmesser hat.
  • Um die Handhabung weiter zu verbessern und insbesondere Möglichkeiten für den Monteur zu schaffen, die entsprechenden Wandteile in einfacher Weise entfernen zu können, ist vorgesehen, dass die Ausbruchskonturen für die ersten und/oder zweiten Wandteile nahe des Scheitelbereichs der Tunnelwandung und/oder nahe des zweiten Scheitelwandungsbereiches jeweils eine Eingriffsöffnung oder einen Eingriffsschlitz für ein Werkzeug, insbesondere die Klinge eines Schraubendrehers aufweisen.
  • Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass die Eingriffsöffnung oder der Eingriffsschlitz vom Inneren der Einbaudose her, also von deren offener Mündung her, zugreiflich sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
  • 1 eine erfindungsgemäße Einbaudose in Ansicht, mit Blickrichtung auf den matrizenartigen Anschlussstutzen;
  • 2 desgleichen mit Blickrichtung auf den patrizenartigen Anschlussstutzen;
  • 3 ein Detail der 2 in vergrößertem Maßstab;
  • 4 ein Detail der 1 in vergrößertem Maßstab;
  • 5 das Detail gemäß 4 im Schnitt gesehen;
  • 6 das Detail gemäß 3 im Schnitt gesehen;
  • 7 die in 5 und 6 gezeigten Elemente beim Zusammenführen zweier benachbarter Einbaudosen im Schnitt gesehen;
  • 8 eine weitere Einzelheit der 1 in größerem Maßstab;
  • 9 eine weitere Einzelheit der 2 in vergrößertem Maßstab;
  • 10 eine Einzelheit der 1 in Blickrichtung radial von außen auf die Einbaudose;
  • 11 das gleiche Detail mit Blickrichtung radial von der Innenseite der Einbaudose auf die entsprechende Wandung;
  • 12 das entsprechende Detail mit Blickrichtung radial auf den patrizenartigen Anschlussstutzen gemäß 2 gesehen;
  • 13 das gleiche Detail von der Innenseite radial auf die Wandung der Einbaudose gesehen;
  • 14 eine Blickrichtung von schräg oben auf eine Einbaudose gesehen;
  • 15 einen Schnitt im Bereich des matrizenartigen Anschlussstutzens gemäß 1 gesehen;
  • 16 einen Schnitt im Bereich des matrizenartigen Anschlussstutzens mit eingestecktem Rohr mit 25 mm Außendurchmesser;
  • 17 eine analoge Schnittdarstellung im Bereich des patrizenartigen Anschlussstutzens;
  • 18 eine Schnittdarstellung im Bereich des matrizenartigen Anschlussstutzens mit durchgestecktem Rohr von 25 mm Außendurchmesser;
  • 19 eine Schnittdarstellung im Bereich des patrizenartigen Anschlussstutzens mit durchgestecktem Rohr mit 25 mm Außendurchmesser;
  • 20 eine Schnittdarstellung im Bereich des matrizenförmigen Anschlussstutzens mit durchgestecktem Rohr mit 20 mm Außendurchmesser.
  • In der Zeichnung ist eine Einbaudose 1, insbesondere eine Unterputzdose für elektrotechnische Installationen gezeigt. Eine solche Einbaudose 1, die im Ausführungsbeispiel topfartig ausgebildet ist und kreisrunden Querschnitt aufweist, weist zwei vom Mantel der Einbaudose 1 abragende Anschlussstutzen auf, die zum Steckverbinden mehrerer Einbaudosen und zur Kabelein- beziehungsweise Durchführung dienen. Die Anschlussstutzen 2, 3 sind tunnelförmig ausgebildet und weisen einen Tunnelboden 4 beziehungsweise 5 sowie eine etwa U-förmige Tunnelwandung 6, 7 auf. Im Ausführungsbeispiel sind zwei Anschlussstutzen 2, 3 an diametral gegenüberliegenden Seiten des Dosenmantels angeformt. Die Dose ist einstückig aus Kunststoff gefertigt. Der Anschlussstutzen 3 bildet einen matrizenartigen Anschlussstutzen, der mit einem patrizenartigen Anschlussstutzen 2 steckverbindbar ist. Dazu weist der matrizenartige Anschlussstutzen 3 Trennschlitze 8 zwischen der Tunnelwandung 7 und dem Tunnelboden 5 auf, wobei die Spaltbreite der Trennschlitze 8 der Wandstärke des Stutzens 2 entspricht. Demzufolge liegt in der Steckverbindungslage zweier Einbaudosen 1 der patrizenartige Anschlussstutzen 2 mit dem Außenmantel seiner Tunnelwandung 6 am Innenmantel der Tunnelwandung 7 des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 an. Mit dem Übergangsbereich 9 zwischen Tunnelwand 6 und Tunnelboden 4 sitzt der Anschlussstutzen 2 in den Trennschlitzen 8 des Anschlussstutzens 3 und greift mit der Innenfläche seines Tunnelbodens 4 unter die Außenfläche des Tunnelbodens 5 des matrizenartigen Anschlussstutzens 3. Die lichte Weite des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 und des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 beträgt in jeder Richtung etwa 25 mm, wobei der Tunnelboden 4 des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 eine nach außen von dem umgebenden Hohlraum weg gerichtete Auswölbung 10 aufweist, so dass sowohl in den patrizenartigen Anschlussstutzen 2 als auch in den matrizenartigen Anschlussstutzen 3 ein Rohr oder Schlauch mit einem Außendurchmesser von 25 mm einsteckbar ist.
  • Der eingesteckte Schlauch ist in Stecklage von den umgebenden Wandungsteilen der Stutzen 2 beziehungsweise 3 gehalten. Des Weiteren weist der Mantel der Einbaudose 1 im Bereich beider Anschlussstutzen 2, 3 jeweils ein erstes herausbrechbares kreisrundes Wandteil 11 beziehungsweise 12 auf, welches einen Durchmesser von ca. 20 mm hat. Sofern diese Wandteile 11, 12 ausgebrochen sind, ist ein Ausschnitt freigegeben, in den ein Schlauch mit einem Außendurchmesser von 20 mm einsteckbar ist. Der Schlauch ist in dem entsprechenden kreisrunden Ausschnitt innerhalb der Stutzen 2 beziehungsweise 3 gehalten. Die Abmessungen sind so aufeinander abgestimmt, dass der Schlauch mit dem entsprechenden Durchmesser von 20 mm in der freigelegten Öffnung mindestens reibschlüssig gehalten ist und/oder auch der Schlauch mit 25 mm Durchmesser in den Anschlussstutzen 2 beziehungsweise 3 reibschlüssig gehalten ist.
  • In dem matrizenförmigen Anschlussstutzen 3 ist mit Abstand von dem oberen Scheitelbereich der Tunnelwandung 7 ein schmaler zweiter Scheitelwandungsbereich 13 in Form eines von der Dosenwandung abragenden Wandungsteils vorgesehen, wobei der zwischen den zweiten Scheitelwandungsbereich 13 und dem Tunnelboden 5 gebildete Bereich einen Einsteckbereich für einen patrizenförmigen tunnelförmigen Anschlussstutzen einer Einbaudose anderer Bauart bildet. Eine solche Einbaudose anderer Bauart entspricht der Bauart, die in der DE 24 48 137 C2 gezeigt und beschrieben ist. Dabei ist die Abmessung des patrizenförmigen tunnelförmigen Anschlussstutzens derart bemessen, dass der Anschlussstutzen in Höhenrichtung ein Außenmaß von ca. 21 mm und ebenso in Breitenrichtung ein Außenmaß von ca. 21 mm aufweist.
  • Der Spalt, der zwischen dem Scheitelbereich der Tunnelwandung 7 und dem zweiten Scheitelwandungsbereich 13 gebildet ist, ist so groß, wie etwa der Wandstärke eines Schlauches mit 25 mm Außendurchmesser entspricht.
  • Die lichte Weite und Höhe des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 ist so bemessen, dass in diesen ein matrizenförmiges tunnelförmiger Anschlussstutzen einer Einbaudose zweiter Bauart gemäß obiger Definition passend einsteckbar ist. Ein derartiger patrizenförmiger Anschlussstutzen der Einbaudose zweiter Bauart weist ein Außenmaß in Höhenrichtung von ca. 23 mm und ebenso in Breitenrichtung von ca. 23 mm auf. Es ist somit eine Variationsmöglichkeit durch die Einbaudose 1 geschaffen. Einerseits können entsprechende Einbaudosen 1 miteinander durch Steckverbindung über die Anschlussstutzen 2, 3 direkt verbunden werden. Andererseits können an die Stutzen 2 oder 3 Schläuche mit einem Außendurchmesser von 25 mm eingesteckt werden. Ferner können in die entsprechenden ausgebrochenen Öffnungen Anschlussschläuche mit einem Außendurchmesser von 20 mm eingesetzt werden. Schließlich können herkömmliche Einbaudosen zweiter Bauart gemäß obiger Definition ebenso mit Einbaudosen 1 unmittelbar steckverbunden werden.
  • Um eine exakte Anpassung an die Kombinationsteile zu ermöglichen, ist der Tunnelboden 5 des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 als gerade Wandung mit aufgekanteten, nach oben gerichteten Enden geformt, wie insbesondere in 8 ersichtlich ist. Die Trennschlitze 8 sind zwischen den aufgekanteten Enden und den gegenüber diesen nach außen versetzten Enden der Tunnelwandung gebildet. Die Tunnelwandung 7 selbst ist etwa omegaförmig geformt. Ebenso ist die Tunnelwandung 6 des patrizenförmigen Anschlussstutzen 2 an ihren in den Tunnelboden 4 übergehenden Enden nach innen eingezogen. Der Tunnelboden 4 des patrizenförmigen Anschlussstutzens 2 ist in den an die Tunnelwandung 6 anschließenden Endbereichen als gerade Wandung und im Mittelbereich vom Außenende bis über einen Teil ihrer Tiefe ausgewölbt, wobei vorzugsweise über den Rest ihrer Tiefe ein gerader Verbindungsbereich zwischen den geraden Endbereichen verbleibt.
  • Der patrizenförmige Anschlussstutzen 2 liegt bei in den matrizenartigen Anschlussstutzen 3 eingesteckter Lage mit der Innenfläche der Tunnelwandung 6 auf dessen zweitem Scheitelwandungsbereich 13 auf. Auf der Außenfläche der Tunnelwandung 6 des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 sind zur Verbesserung der Passform Rippen 19 vorgesehen, die sich an der Innenfläche der Tunnelwand 7 in deren oberem Scheitelbereich und nah benachbart zum Scheitelbereich abstützen. Zudem weisen die Anschlussstutzen 2, 3 im Bereich der Tunnelböden 4, 5 Rastnasen 20 beziehungsweise eine Gegenrast 21 in Form einer Lochung auf, die in Stecklage ineinander greifen und für sicheren Sitz sorgen. Die Anordnung der Anschlussstutzen 2, 3 ist so vorgenommen, dass in der Steckverbindungslage die miteinander steckverbundenen Einbaudosen 1 niveaugleich und lagerichtig zueinander ausgerichtet sind.
  • Die oben angegebenen Bemessungsangaben sind nicht einschränkend zu verstehen. Selbstverständlich sind auch Abweichungen, die sich insbesondere aus herstellungsbedingten Toleranzen ergeben, zulässig. Die Wandstärke der Wandung der Anschlussstutzen 2, 3 beträgt vorzugsweise ca. 1 mm.
  • Um bei diesen Einbaudosen 1 die Montage und die Lagesicherheit zu verbessern, ragt von der Außenwandung der Einbaudose 1 oberhalb des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 ein axial gerichtetes, also parallel zur Hochachse der Dose verlaufendes Wandteil 22 ab. Von der Außenwandung der Einbaudose 1 oberhalb des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 ragt eine etwa quaderförmige Aufnahmekammer 23 ab, die ebenso parallel zur Hochachse der Dose ausgerichtet ist. Frontseitig weist diese Aufnahmekammer 23 einen der Abmessung des Wandteils 22 angepassten Eingriffsschlitz 24 für das Wandteil 22 auf. Zusätzlich weist das Wandteil 22 an seiner oberen Stirnkante einen Vorsprung 25 auf, während die Aufnahmekammer 23 oberseitig einen Durchgriffsschlitz 26 für den Vorsprung 25 hat, in den der Vorsprung 25 in der Montagesolllage zweier benachbarter Einbaudosen 1 eingreift. Der Vorsprung 25 ist nach Art eines Rastvorsprunges ausgebildet und verriegelt in der Montagesolllage an einem Steg oder Rand des Durchgriffsschlitzes 26, wobei aber der Vorsprung an beiden Randkanten, also in Steckrichtung vorn und hinten, gerundet ist. Dies dient dazu, dass einerseits das Zuführen erleichtert ist und andererseits auch eine Demontage zerstörungsfrei ermöglicht ist. Beim Zusammenführen der Teile ist es möglich, die mit dem Wandteil 22 versehene Einbaudose 1 einer mit dieser benachbarten weiteren Einbaudose 1 in einer Vormontage leicht gegenüber der Mittelachse der ersten Einbaudose 1 geneigten Stellung zuzuführen und das Wandteil 22 samt Vorsprung 25 in den Eingriffsschlitz 24 einzuführen. Nachfolgend ist die eine Einbaudose 1 um die obere Randkante des Wandteiles 22 um den in den Durchgriffsschlitz 26 eingreifenden Vorsprung 25 schwenkbar, wie es in der Montagesolllage der patrizenartige Anschlussstutzen 2 lagerichtig in den matrizenartigen Anschlussstutzen 3 eingreift.
  • Die Montage ist auch in der Weise möglich, dass die beiden Einbaudosen, die miteinander zu verbinden sind, parallel zueinander ausgerichtet einander zugeführt werden, wobei der den Einschub des Vorsprunges 25 behindernde Steg der Aufnahmekammer 23 gering elastisch verformbar ist, ebenso wie der Vorsprung 25, so dass auch in dieser Weise eine Montage möglich ist. Insbesondere bei solcher Montage erzeugt der Vorsprung 25 ein akustisch wahrnehmbares Geräusch, wenn er die Montagesolllage erreicht, in der er nämlich in den Durchgriffsschlitz 26 der Aufnahmekammer 23 eingreift.
  • Durch die bis auf die Schlitze geschlossene Form der Kammer 23 in Verbindung mit den beschriebenen Funktionsteilen wird eine gewisse akustische Geräuschbildung beim Verrasten bewirkt, die dem Monteur signalisiert, dass die Montagesolllage erreicht ist.
  • Zusätzlich ist am Tunnelboden 4 des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 eine Rastnase 20 und am Tunnelboden 5 des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 eine Gegenrast 21 ausgebildet, wobei diese Teile in der Montagesolllage miteinander verrastet sind.
  • In 1 und 2 ist die Einbaudose 1 jeweils von der Seite des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 beziehungsweise von der Seite des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 her dargestellt. In 3 und 4 sind entsprechende Details aus dieser Blickrichtung in vergrößertem Maßstab gezeigt. In 5 und 6 sind diese Details im Schnitt dargestellt. In 7 ist eine Vormontageposition gezeigt, in der die Anschlussstutzen 2 beziehungsweise 3 benachbarter Dosen lagerichtig einander zugeführt sind. In 8 und 9 ist nochmals das Detail der Anschlussstutzen 2 beziehungsweise 3 im vergrößerten Maßstab gezeigt.
  • Weitere besondere Details sind in den folgenden Figuren gezeigt. Dabei weist der Mantel der Einbaudose 1 im Bereich der Anschlussstutzen 2 beziehungsweise 3 jeweils ein erstes herausbrechbares kreisrundes Wandteil 11, 12 auf. Der Durchmesser dieses Wandteiles 11, 12 ist so bemessen, dass in den vom herausgebrochenen ersten Wandteil 11, 12 freigegebenen Ausschnitt ein Schlauch oder Rohr 27 mit einem Außendurchmesser von 20 mm einsteckbar und durchsteckbar ist.
  • Das erste herausbrechbare Wandteil 11, 12 ist von der Kontur eines zweiten herausbrechbaren Wandteiles 28, 29 umgeben, deren Durchmesser so bemessen ist, dass in den vom herausgebrochenen zweiten Wandteil 28, 29 freigegebenen Ausschnitt ein Schlauch oder Rohr 30 mit einem Außendurchmesser von 25 mm einsteckbar beziehungsweise durchsteckbar ist.
  • An dem matritzenartigen Anschlussstutzen 3 ist mit Abstand vom Scheitelbereich der Tunnelwandung 7 ein schmaler zweiter Scheitelwandungsbereich 13 von der Dosenwandung abragend vorgesehen, wobei der Abstand zwischen den zweiten Scheitelwandungsbereich 13 und dem Tunnelboden 5 einen Durchsteckbereich für den Schlauch oder das Rohr 27 mit dem Außendurchmesser von 20 mm bildet, sofern das erste Wandungsteil 12 ausgebrochen ist, oder einen Einsteckbereich für das Ende eines Rohres 30 oder eines Schlauches mit einem Außendurchmesser von 25 mm, wobei die Stirnkante des Rohres 30 zwischen dem Scheitelbereich der Tunnelwandung und den zweiten Scheitelwandungsbereich 13 eingefasst ist. Die Ausbruchkonturen 31, 32 für die ersten ausbrechbaren Wandungsteile 11 beziehungsweise 12 und die Ausbruchkonturen 33, 34 für das zweite herausbrechbare Wandungsteil 28, 29 sind insbesondere in den Zeichnungsfiguren 11 und 13 dargestellt. Diese Ausbruchkonturen 31 bis 34 zum Ausbrechen des ersten und zweiten Wandungsteils 11, 12 beziehungsweise 28, 29 sind exzentrisch zueinander ausgerichtet, so dass die Ausbruchkonturen 31 bis 34 im den Tunnelboden 4, 5 jeweils nahe liegendem Bereich ineinander übergehen. Im den Scheitelbereich nahe liegenden Bereich sind sie voneinander beabstandet. Hinsichtlich des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 ist der zweite Scheitelwandungsbereich 13 nahe der Ausbruchskontur 31 des ersten Wandteiles 12 am zweiten Wandungsteil 34 ausgebildet, so dass beim Ausbrechen des Wandungsteils 12 der Scheitelwandungsbereich 13 erhalten bleibt.
  • An die Ausbruchskonturen 31 bis 34 des ersten und zweiten Wandungsteiles 11, 12, 28, 29 umgebenden Bestandteilen der Anschlussstutzen 2, 3 beziehungsweise der Einbaudose 1 können Formschlussteile oder Rastteile ausgebildet sein, an denen der mit Rippen oder dergleichen Vorsprüngen oder Rillen versehene Mantel eines eingesteckten oder durchgesteckten Rohres oder Schlauches 27, 30 gehalten oder gerastet ist. Vornehmlich sind die Rastteile 35, 36 am Tunnelboden 4 beziehungsweise 5 der Anschlussstutzen 2 beziehungsweise 3 angeordnet. Somit stehen diese Rastteile 35, 36 in jedem Falle zur Verfügung, gleichgültig ob ein Rohr mit 20 mm Außendurchmesser in den Bereich eingesteckt wird, der durch die herausgebrochenen ersten Wandteile 11 beziehungsweise 12 gebildet ist oder ein Rohr mit 25 mm in den verbliebenen Spalt eingesteckt ist, oder die zweiten Wandungsteile 28, 29 herausgebrochen sind und ein Rohr mit Durchmesser von 25 mm durchgesteckt ist.
  • Die Ausbruchskonturen 31, 34 für die ersten und zweiten Wandteile 11, 12, 28, 29 weisen nahe des Scheitelsbereichs der Tunnelwandung und/oder nahe des zweiten Scheitelwandungsbereiches 13 jeweils eine Eingriffsöffnung 37, 38 oder einen Eingriffsschlitz für ein Werkzeug, insbesondere die Klinge eines Schraubendrehers auf, dessen Manipulation in 14 verdeutlicht ist. Dabei sind die Eingriffsöffnungen 37, 38 vom Inneren der Einbaudose 1 her, also von deren offener Mündung her zugreiflich, wie ebenfalls in 14 veranschaulicht ist. Es ist hierdurch für den Montierenden in einfacher Weise möglich, mit einem Werkzeug in den Eingriffsschlitz oder die Eingriffsöffnung 37, 38 einzugreifen, um das entsprechende Wandungsteil aufzubrechen.
  • In den 10 und 11 ist die Einbaudose mit Blickrichtung auf die matrizenartigen Anschlussstutzen 3 dargestellt, wobei gleichzeitig die ausbrechbaren Wandungsteile und die zum Ausbruch helfenden Konturen und Eingriffsschlitze ersichtlich sind. Analog ist in 12 und 13 Einbaudosen mit Blickrichtung auf den patrizenartigen Anschlussstutzen 2 gezeigt. In 14 ist die Blickrichtung auf das Doseninnere gerichtet, wobei dort angedeutet ist, wie mit der Klinge eines Schraubendrehers in eine Eingriffsöffnung 37, 38 eingegriffen werden kann, um das entsprechende Wandungsteil herauszubrechen. In 15 ist der patrizenartige Anschlussstutzen 3 im Schnitt gezeigt, wobei weitere Details deutlich ersichtlich sind. In 16 ist ein Schnitt im Bereich des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 gezeigt, wobei das ausbrechbare Wandungsteil 12 entfernt ist. Ein Rohr oder Schlauch mit einem Durchmesser von 25 mm ist eingesteckt und liegt mit seiner Stirnseite an dem verbliebenen Ringbereich an, der durch das zweite herausbrechbare Wandungsteil gebildet ist. Dabei liegt der Schlauch oder das Rohr oben im Scheitelbereich des Tunnels an und ist von dem Scheitelwandungsbereich 13 untergriffen. Unten ist der Eingriff der entsprechenden Verrastung an der Rippung des Rohrmantels ersichtlich. In 17 ist die entsprechende Situation bei dem patrizenartigen Anschlussstutzen 2 gezeigt, wobei das Wandungsteil 11 ausgebrochen ist. In 18 ist auch das zweite Wandungsteil herausgebrochen, so dass die Durchsteckmontage eines 25 mm Rohres ermöglicht ist, wobei in der Zeichnung unten die Verrastung der Rippung des Rohres ersichtlich ist. In gleicher Weise ist dies in 19 bezüglich des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 gezeigt. In 20 ist die Situation gezeigt, bei der ein Rohr 27 oder Schlauch nach Herausbrechen des ersten Wandungsteils 12 durch den matrizenartigen Anschlussstutzen 3 durchgesteckt ist. Dabei ist wiederum unten die Verrastung des Rohrmantels mit umgebenden Konturen des Tunnels ersichtlich.
  • Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
  • Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (14)

  1. Einbaudose (1) insbesondere Unterputzdose, für elektrische Installationen mit mindestens zwei vom Mantel der Dose abragenden Anschlussstutzen (2, 3), die zum Steckverbinden mehrerer Einbaudosen (1) und zur Kabelein- beziehungsweise -durchführung dienen, wobei die Anschlussstutzen (2, 3) tunnelförmig ausgebildet sind, einen Tunnelboden (4, 5) sowie eine etwa U-förmige Tunnelwandung (6, 7) aufweisen und jeweils ein Paar von Anschlussstutzen (2, 3) einen patrizenartigen und einen matrizenartigen Anschlussstutzen umfasst, wobei der matrizenartige Anschlussstutzen (3) der Stutzenwandstärke entsprechende, Trennschlitze (8) zwischen Tunnelwandung (7) und Tunnelboden (5) aufweist, so dass der patrizenartige Anschlussstutzen (2) in der Steckverbindungslage mit dem Außenmantel seiner Tunnelwandung (6) am Innenmantel der Tunnelwandung (7) des matrizenartigen Anschlussstutzens (3) anliegt, mit dem Übergangsbereich (9) zwischen Tunnelwandung (6) und Tunnelboden (4) in die Trennschlitze (8) eingreift und mit der Innenfläche seines Tunnelbodens (4) unter die Außenfläche des Tunnelbodens (5) des matrizenartigen Anschlussstutzens (3) greift, wobei die lichte Weite des matrizenartigen und des patrizenartigen Anschlussstutzens (2, 3) in jeder Richtung mindestens 25 mm beträgt, wobei zu diesem Zweck der Tunnelboden (4) des patrizenartigen Anschlussstutzens (2) nach außen hin, von dem von ihm umgebenen Hohlraum weggerichtet ausgewölbt ist, so dass sowohl in den patrizenartigen als auch in den matrizenartigen Anschlussstutzen (2, 3) ein Schlauch oder Rohr (30) mit einem Außendurchmesser von 25 mm einsteckbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass von der Außenwandung der Einbaudose (1) oberhalb eines der Anschlussstutzen, vorzugsweise oberhalb des matrizenartigen Anschlussstutzens (3), ein vorzugsweise axial gerichtetes Wandteil (22) abragt und von der Außenwandung der Einbaudose (1) oberhalb eines anderen Anschlussstutzens, vorzugsweise oberhalb des patrizenartigen Anschlussstutzens (2), eine etwa quaderförmige Aufnahmekammer (23) abragt, die frontseitig einen der Abmessung des Wandteils (22) angepassten Eingriffschlitz (24) für das Wandteil (22) aufweist.
  2. Einbaudose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Wandteil (22) an seiner oberen Stirnkante einen Vorsprung (25) und die Aufnahmekammer (23) oberseitig einen Durchgriffsschlitz (26) für den Vorsprung (25) aufweist, in den der Vorsprung (25) in Montagelage zweier benachbarter Einbaudosen (1) eingreift.
  3. Einbaudose nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (25) nach Art eines Rastvorsprunges ausgebildet ist und in Montagelage an einem Steg oder Rand des Durchgriffsschlitzes (26) verrastet ist.
  4. Einbaudose nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (25) an beiden Randkanten gerundet ist und in der Montagelage an einem Steg oder Rand des Durchgriffsschlitzes (26) verhakt ist.
  5. Einbaudose nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Wandteil (22) versehene Einbaudose (1) einer mit dieser benachbarten weiteren Einbaudose (1) in einer Vormontagelage leicht gegenüber der Mittelachse der ersten Einbaudose (1) geneigten Stellung zugeführt und das Wandteil (22) in den Eingriffsschlitz (24) eingeführt ist, sowie nachfolgend um die obere Randkante des Wandteiles (22) oder um den in den Durchgriffsschlitz (26) eingreifenden Vorsprung (25) in Montagesolllage schwenkbar ist, in der der patrizenartige Anschlussstutzen (2) lagerichtig in den matrizenartigen Anschlussstutzen (3) eingreift.
  6. Einbaudose nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (25) akustisch wahrnehmbar in dem Durchgriffsschlitz (26) verhakt oder verrastet ist.
  7. Einbaudose nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Tunnelboden (4) des patrizenartigen Anschlussstutzens (2) eine Rastnase (20) und am Tunnelboden (5) des matrizenartigen Anschlussstutzens (3) eine Gegenrast (21), vorzugsweise in Form einer Ausnehmung ausgebildet ist, wobei die Rastnase (20) in Montagesolllage an der Gegenrast (21) verrastet ist.
  8. Einbaudose nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel der Einbaudose (1) im Bereich der Anschlussstutzen (2, 3) jeweils ein erstes herausbrechbares kreisrundes Wandteil (11, 12) aufweist, dessen Durchmesser so bemessen ist, dass in den vom herausgebrochenen ersten Wandteil (11, 12) freigegebenen Ausschnitt ein Schlauch oder Rohr (27) mit einem Außendurchmesser von 20 mm einsteckbar ist, und dass das erste herausbrechbare Wandteil (11, 12) von der Kontur eines zweiten herausbrechbaren Wandteiles (28, 29) umgeben ist, deren Durchmesser so bemessen ist, dass in den vom herausgebrochenen zweiten Wandteil (28, 29) freigegebenen Ausschnitt ein Schlauch oder Rohr (30) mit einem Außendurchmesser von 25 mm einsteckbar ist.
  9. Einbaudose nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass im matrizenartigen Anschlussstutzen (3) mit Abstand vom Scheitelbereich der Tunnelwandung ein schmaler zweiter Scheitelwandungsbereich (13) von der Dosenwandung abragend vorgesehen ist, wobei der Abstand zwischen dem zweiten Scheitelwandungsbereich (13) und dem Tunnelboden (5) einen Durchsteckbereich für den Schlauch oder das Rohr (27) mit dem Außendurchmesser von 20 mm bildet, sofern das erste Wandteil (12) ausgebrochen ist, oder einen Einsteckbereich für das Ende des Rohres (30) oder eines Schlauches mit dem Außendurchmesser von 25 mm, wobei die Stirnkante des Rohres (30) zwischen dem Scheitelbereich der Tunnelwandung und dem zweiten Scheitelwandungsbereich (13) eingefasst ist.
  10. Einbaudose nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbruchkonturen (3134) zum Ausbrechen des ersten und des zweiten Wandteiles (11, 12, 28, 29) exzentrisch zueinander ausgerichtet sind, so dass die Ausbruchkonturen (3134) im dem Tunnelboden (4, 5) jeweils nahe liegenden Bereich ineinander übergehen, im dem Scheitelbereich nahe liegenden Bereich aber voneinander beabstandet sind, wobei der zweite Scheitelwandungsbereich (13) nahe der Ausbruchskontur (31) des ersten Wandteiles (12) am zweiten Wandteil (34) ausgebildet ist.
  11. Einbaudose nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an die Ausbruchskonturen (3134) des ersten und/oder zweiten Wandteiles (11, 12, 28, 29) umgebenden Bestandteilen der Anschlussstutzen (2, 3) und/oder der Einbaudose (1) Formschlussteile oder Rastteile ausgebildet sind, an denen der mit Rippen oder dergleichen Vorsprüngen oder Rillen versehene Mantel eines eingesteckten oder durchgesteckten Rohres (27, 30) oder Schlauches gehalten oder gerastet ist.
  12. Einbaudose nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastteile (35, 36) am Tunnelboden (4, 5) der Anschlussstutzen (2, 3) angeordnet sind.
  13. Einbaudose nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbruchskonturen (3134) für die ersten und/oder zweiten Wandteile (11, 12; 28, 29) nahe des Scheitelbereichs der Tunnelwandung und/oder nahe des zweiten Scheitelwandungsbereiches (13) jeweils eine Eingriffsöffnung (37, 38) oder einen Eingriffsschlitz für ein Werkzeug, insbesondere die Klinge eines Schraubendrehers aufweisen.
  14. Einbaudose nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsöffnung (37, 38) oder der Eingriffsschlitz vom Inneren der Einbaudose (1) her, also von deren offener Mündung her, zugreiflich sind.
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