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Die
Erfindung betrifft eine Einbaudose, insbesondere Unterputzdose,
für elektrische
Installationen mit mindestens zwei vom Mantel der Dose abragenden
Anschlussstutzen, die zum Steckverbinden mehrerer Einbaudosen und
zur Kabelein- beziehungsweise – durchführung dienen,
wobei die Anschlussstutzen tunnelförmig ausgebildet sind, einen Tunnelboden
sowie eine etwa U-förmige
Tunnelwandung aufweisen und jeweils ein Paar von Anschlussstutzen
einen patrizenartigen und einen matrizenartigen Anschlussstutzen
umfasst, wobei der matrizenartige Anschlussstutzen der Stutzenwandstärke entsprechende,
Trennschlitze zwischen Tunnelwandung und Tunnelboden aufweist, so
dass der patrizenartige Anschlussstutzen in der Steckverbindungslage mit
dem Außenmantel
seiner Tunnelwandung am Innenmantel der Tunnelwandung des matrizenartigen Anschlussstutzens
anliegt, mit dem Übergangsbereich
zwischen Tunnelwandung und Tunnelboden in die Trennschlitze eingreift
und mit der Innenfläche seines
Tunnelbodens unter die Außenfläche des Tunnelbodens
des matrizenartigen Anschlussstutzens greift, wobei die lichte Weite
des matrizenartigen und des patrizenartigen Anschlussstutzens in
jeder Richtung mindestens 25 mm beträgt, wobei zu diesem Zweck der
Tunnelboden des patrizenartigen Anschlussstutzens nach außen hin,
von dem von ihm umgebenen Hohlraum weggerichtet ausgewölbt ist, so
dass sowohl in den patrizenartigen als auch in den matrizenartigen
Anschlussstutzen ein Schlauch oder Rohr mit einem Außendurchmesser
von 25 mm einsteckbar ist.
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Eine
derartige Einbaudose ist aus der
DE 102 53 252 A1 bekannt. Obwohl sich eine
derartige Einbaudose in der Praxis bewährt hat, besteht ein Bedarf
dahingehend, eine Einbaudose dieser Art zu schaffen, die einfach
und mit hoher Montagesicherheit montiert und mit anderen gleichartigen
Einbaudosen zusammengesteckt werden kann, wobei zudem auch in einfacher
Weise die Verbindung der Anschlussstutzen der Einbaudose mit Schläuchen oder Rohren
von 20 mm Durchmesser und von 25 mm Durchmesser realisierbar sein
soll.
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Insbesondere
zur Schaffung einer einfachen Montage und hohen Montagesicherheit
schlägt
die Erfindung vor, dass von der Außenwandung der Einbaudose oberhalb
eines der Anschlussstutzen, vorzugsweise oberhalb des matrizenartigen
Anschlussstutzens, ein axial gerichtetes Wandteil abragt und von
der Außenwandung
der Einbaudose oberhalb eines anderen Anschlussstutzens, vorzugsweise
oberhalb des patrizenartigen Anschlussstutzens, eine etwa quaderförmige Aufnahmekammer
abragt, die frontseitig einen der Abmessung des Wandteils angepassten
Eingriffschlitz für
das Wandteil aufweist.
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Die
jeweilige Einbaudose ist üblicherweise ein
Kunststoffformteil, welches einstückig aus geeignetem Werkstoff
spritztechnisch erzeugt wird. Das entsprechende Wandteil und die
Aufnahmekammer sind demzufolge einstückig an die Wandung der Einbaudose
angeformt. Bei der Montage von nebeneinander angeordneten Einbaudosen
dieser Art kann eine Einbaudose an die andere Einbaudose angenähert werden,
so dass ein patrizenartiger Anschlussstutzen der einen Dose in den
matrizenartigen Anschlussstutzen der anderen Dose eingreift, wobei durch
das von der einen Einbaudose abragende Wandteil eine Montagehilfe
gebildet ist, weil dieses Wandteil bei der Montage in den Eingriffsschlitz
der Aufnahmekammer der anderen Einbaudose eingreift. Hierdurch ist
eine zusätzliche
Führung
beim Zusammenstecken zweier benachbarter Einbaudosen gebildet, welche
die Montage und insbesondere das Zusammenstecken der Einbaudosen
erheblich erleichtert.
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Vorzugsweise
ist dabei vorgesehen, dass das Wandteil an seiner oberen Stirnkante
einen Vorsprung und die Aufnahmekammer oberseitig einen Durchgriffsschlitz
für den
Vorsprung aufweist, in den der Vorsprung in Montagelage zweier benachbarter Einbaudosen
eingreift.
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Durch
diese Ausbildung wird erreicht, dass nicht nur eine Führung beim
Zusammenführen
zweier benachbarter Einbaudosen realisiert ist, sondern auch eine
Lagesicherung der beiden Einbaudosen, die mit ihren Stutzen ineinander
gesteckt sind. In der Montagesolllage greift nämlich der an der oberen Stirnkante
des Wandteiles vorgesehene Vorsprung in den oberseitig der Aufnahmekammer
vorgesehenen Durchgriffsschlitz ein, so dass die Montagesolllage gesichert
ist.
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Um
die Lagesicherung in der Montagesolllage noch zu verbessern, kann
vorgesehen sein, dass der Vorsprung nach Art eines Rastvorsprunges
ausgebildet ist und in Montagelage an einem Steg oder Rand des Durchgriffsschlitzes
verrastet ist.
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Um
für den
Monteur eine Möglichkeit
vorzusehen, die bei einer versehentlichen Kombination von zwei Einbaudosen
auch deren zerstörungsfreies Lösen voneinander
ermöglicht,
ist vorgesehen, dass der Vorsprung an beiden Randkanten gerundet
ist und in der Montagelage an einem Steg oder Rand des Durchgriffsschlitzes
verhakt ist.
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Durch
die Rundung der Randkante wird einerseits eine Lagesicherung und
Arretierung in der Montagesolllage erreicht, wobei andererseits
die Arretierung durch die Rundung des Vorsprunges zerstörungsfrei
aufgehoben werden kann und die Dosen voneinander wieder getrennt
werden können.
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Zudem
kann vorgesehen sein, dass die mit dem Wandteil versehene Einbaudose
einer mit dieser benachbarten weiteren Einbaudose in einer Vormontagelage
leicht gegenüber
der Mittelachse der ersten Einbaudose geneigten Stellung zugeführt und das
Wandteil in den Eingriffsschlitz eingeführt ist, sowie nachfolgend
um die obere Randkante des Wandteiles oder um den in den Durchgriffsschlitz
eingreifenden Vorsprung in Montagesolllage schwenkbar ist, in der
der patrizenartige Anschlussstutzen lagerichtig in den matrizenartigen
Anschlussstutzen eingreift.
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Durch
diese Anordnung und Ausbildung wird das Zusammenstecken der Anschlussstutzen
zweier benachbarter Einbaudosen weiterhin erleichtert.
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Eine
weitere Hilfe zur Feststellung der richtigen Montagesolllage nach
der Montage wird dadurch erreicht, dass der Vorsprung akustisch
wahrnehmbar in dem Durchgriffsschlitz verhakt oder verrastet ist.
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Um
die Lagesicherheit zweier benachbarter Einbaudosen in der Montagesolllage
weiterhin zu verbessern, ist vorgesehen, dass am Tunnelboden des
patrizenartigen Anschlussstutzens eine Rastnase und am Tunnelboden
des matrizenartigen Anschlussstutzens eine Gegenrast, vorzugsweise
in Form einer Ausnehmung ausgebildet ist, wobei die Rastnase in
Montagesolllage an der Gegenrast verrastet ist.
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Durch
diese Ausbildung erfolgt nicht nur eine Verhakung oder Verrastung
des Wandteiles in der Aufnahmekammer, sondern es erfolgt eine zusätzliche
Verrastung in einem diesem Element diametral gegenüberliegendem
Bereich, nämlich
am Tunnelboden der Anschlussstutzen der miteinander steckverbundenen
Einbaudosen. Die Montagesolllage ist damit vorzüglich gesichert.
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Ein
Problem, welches sich bei der Anordnung solcher Einbaudosen ergibt,
ist, dass solche Einbaudosen nicht nur miteinander steckverbunden werden,
sondern dass im Bereich der Anschlussstutzen auch Schläuche oder
Rohre mit unterschiedlichen Außendurchmessern,
nämlich
einerseits mit einem Außendurchmesser
von ca. 20 mm und andererseits mit einem Außendurchmesser von ca. 25 mm eingesteckt,
durchgesteckt und lagegesichert gehalten werden sollen.
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Um
also die Einbauvielfalt einer solchen Einbaudose zu erweitern, schlägt die Erfindung
vor, dass der Mantel der Einbaudose im Bereich der Anschlussstutzen
jeweils ein erstes herausbrechbares kreisrundes Wandteil aufweist,
dessen Durchmesser so bemessen ist, dass in den vom herausgebrochenen
ersten Wandteil freigegebenen Ausschnitt ein Schlauch oder Rohr
mit einem Außendurchmesser von
20 mm einsteckbar ist, und dass das erste herausbrechbare Wandteil
von der Kontur eines zweiten herausbrechbaren Wandteiles umgeben
ist, deren Durchmesser so bemessen ist, dass in den vom herausgebrochenen
zweiten Wandteil freigegebenen Ausschnitt ein Schlauch oder Rohr
mit einem Außendurchmesser
von 25 mm einsteckbar ist.
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Diese
Ausbildung wird als selbständig
erfinderisch angesehen.
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Je
nach Einsatzzweck kann der Benutzer eines der kreisrunden ausbrechbaren
Wandteile ausbrechen und die geschaffene Öffnung zur Durchführung von
Kabeln oder dergleichen benutzen. Alternativ kann der Benutzer auch
eines der kreisrunden Wandteile ausbrechen, um entweder einen Schlauch oder
ein Rohr mit einem Außendurchmesser
von 20 mm in die geschaffene Öffnung
einzustecken und durchzustecken. Oder aber der Benutzer bricht das zweite
herausbrechbare Wandteil aus, wobei dann das erste Wandteil gleichzeitig
mit entfernt wird. In diesen freigegebenen Ausschnitt kann dann
ein Schlauch oder Rohr mit einem Außendurchmesser von 25 mm eingesteckt
und durchgesteckt werden. Sofern nur das erste Wandteil ausgebrochen
ist, kann an den entsprechenden Anschlussstutzen der Einbaudose
auch ein Schlauch oder Rohr mit einem Außendurchmesser von 25 mm eingesteckt
werden, wobei das Ende des Schlauches oder Rohres dann gegen die
verbleibende Wandung anstößt, also
nicht durchgesteckt, sondern nur bis zur Anlage an das verbleibende
Wandteil eingesteckt werden kann.
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Insbesondere
für diese
Möglichkeit
der Kombination mit einem Schlauch oder Rohr von 20 mm Außendurchmesser
oder mit einem Schlauch oder Rohr von 25 mm Außendurchmesser ist vorgesehen, dass
im matrizenartigen Anschlussstutzen mit Abstand vom Scheitelbereich
der Tunnelwandung ein schmaler zweiter Scheitelwandungsbereich von
der Dosenwandung abragend vorgesehen ist, wobei der Abstand zwischen
dem zweiten Scheitelwandungsbereich und dem Tunnelboden einen Durchsteckbereich
für den
Schlauch oder das Rohr mit dem Außendurchmesser von 20 mm bildet,
sofern das erste Wandteil ausgebrochen ist, oder einen Einsteckbereich
für das
Ende des Rohres oder eines Schlauches mit dem Außendurchmesser von 25 mm, wobei die
Stirnkante des Rohres zwischen dem Scheitelbereich der Tunnelwandung
und dem zweiten Scheitelwandungsbereich eingefasst ist.
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Eine
besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, dass die
Ausbruchkonturen zum Ausbrechen des ersten und des zweiten Wandteiles exzentrisch
zueinander ausgerichtet sind, so dass die Ausbruchkonturen im dem
Tunnelboden jeweils nahe liegenden Bereich ineinander übergehen,
im dem Scheitelbereich nahe liegenden Bereich aber voneinander beabstandet
sind, wobei der zweite Scheitelwandungsbereich nahe der Ausbruchskontur des
ersten Wandteiles am zweiten Wandteil ausgebildet ist.
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Zur
Lagesicherung eines eingesteckten Rohres oder Schlauches kann zudem
vorgesehen sein, dass an die Ausbruchskonturen des ersten und/oder zweiten
Wandteiles umgebenden Bestandteilen der Anschlussstutzen und/oder
der Einbaudose Formschlussteile oder Rastteile ausgebildet sind,
an denen der mit Rippen oder dergleichen Vorsprüngen oder Rillen versehene
Mantel eines eingesteckten oder durchgesteckten Rohres oder Schlauches
gehalten oder gerastet ist.
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Insbesondere
in Kombination mit dem Merkmal gemäß Anspruch 10 ist besonders
bevorzugt vorgesehen, dass die Rastteile am Tunnelboden der Anschlussstutzen
angeordnet sind.
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Durch
diese kombinatorische Ausbildung ist sichergestellt, dass in jedem
Falle, wenn also ein Rohr oder Schlauch mit 20 mm Außendurchmesser oder
ein Rohr oder Schlauch mit einem Außendurchmesser von 25 mm eingesteckt
wird, die gleichen Rastteile die Lagesicherung des eingesteckten
Rohres oder Schlauches bewirken, da aufgrund der exzentrischen Anordnung
der Ausbruchskonturen gemäß Anspruch
10 und durch die Anordnung der Rastteile am Tunnelboden gemäß Anspruch
12 sichergestellt ist, dass in jedem Falle die Rastteile am Tunnelboden
mit dem jeweils eingesteckten Schlauch oder Rohr zusammenwirken,
gleichgültig
ob dieser nun 20 mm oder 25 mm Außendurchmesser hat.
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Um
die Handhabung weiter zu verbessern und insbesondere Möglichkeiten
für den
Monteur zu schaffen, die entsprechenden Wandteile in einfacher Weise
entfernen zu können,
ist vorgesehen, dass die Ausbruchskonturen für die ersten und/oder zweiten Wandteile
nahe des Scheitelbereichs der Tunnelwandung und/oder nahe des zweiten
Scheitelwandungsbereiches jeweils eine Eingriffsöffnung oder einen Eingriffsschlitz
für ein
Werkzeug, insbesondere die Klinge eines Schraubendrehers aufweisen.
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Dabei
ist bevorzugt vorgesehen, dass die Eingriffsöffnung oder der Eingriffsschlitz
vom Inneren der Einbaudose her, also von deren offener Mündung her,
zugreiflich sind.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden
näher beschrieben.
Es zeigt:
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1 eine
erfindungsgemäße Einbaudose in
Ansicht, mit Blickrichtung auf den matrizenartigen Anschlussstutzen;
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2 desgleichen
mit Blickrichtung auf den patrizenartigen Anschlussstutzen;
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3 ein
Detail der 2 in vergrößertem Maßstab;
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4 ein
Detail der 1 in vergrößertem Maßstab;
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5 das
Detail gemäß 4 im
Schnitt gesehen;
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6 das
Detail gemäß 3 im
Schnitt gesehen;
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7 die
in 5 und 6 gezeigten Elemente beim Zusammenführen zweier
benachbarter Einbaudosen im Schnitt gesehen;
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8 eine
weitere Einzelheit der 1 in größerem Maßstab;
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9 eine
weitere Einzelheit der 2 in vergrößertem Maßstab;
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10 eine
Einzelheit der 1 in Blickrichtung radial von
außen
auf die Einbaudose;
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11 das
gleiche Detail mit Blickrichtung radial von der Innenseite der Einbaudose
auf die entsprechende Wandung;
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12 das
entsprechende Detail mit Blickrichtung radial auf den patrizenartigen
Anschlussstutzen gemäß 2 gesehen;
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13 das
gleiche Detail von der Innenseite radial auf die Wandung der Einbaudose
gesehen;
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14 eine
Blickrichtung von schräg
oben auf eine Einbaudose gesehen;
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15 einen
Schnitt im Bereich des matrizenartigen Anschlussstutzens gemäß 1 gesehen;
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16 einen
Schnitt im Bereich des matrizenartigen Anschlussstutzens mit eingestecktem Rohr
mit 25 mm Außendurchmesser;
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17 eine
analoge Schnittdarstellung im Bereich des patrizenartigen Anschlussstutzens;
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18 eine
Schnittdarstellung im Bereich des matrizenartigen Anschlussstutzens
mit durchgestecktem Rohr von 25 mm Außendurchmesser;
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19 eine
Schnittdarstellung im Bereich des patrizenartigen Anschlussstutzens
mit durchgestecktem Rohr mit 25 mm Außendurchmesser;
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20 eine
Schnittdarstellung im Bereich des matrizenförmigen Anschlussstutzens mit
durchgestecktem Rohr mit 20 mm Außendurchmesser.
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In
der Zeichnung ist eine Einbaudose 1, insbesondere eine
Unterputzdose für
elektrotechnische Installationen gezeigt. Eine solche Einbaudose 1,
die im Ausführungsbeispiel
topfartig ausgebildet ist und kreisrunden Querschnitt aufweist,
weist zwei vom Mantel der Einbaudose 1 abragende Anschlussstutzen
auf, die zum Steckverbinden mehrerer Einbaudosen und zur Kabelein-
beziehungsweise Durchführung
dienen. Die Anschlussstutzen 2, 3 sind tunnelförmig ausgebildet
und weisen einen Tunnelboden 4 beziehungsweise 5 sowie
eine etwa U-förmige
Tunnelwandung 6, 7 auf. Im Ausführungsbeispiel
sind zwei Anschlussstutzen 2, 3 an diametral gegenüberliegenden
Seiten des Dosenmantels angeformt. Die Dose ist einstückig aus
Kunststoff gefertigt. Der Anschlussstutzen 3 bildet einen
matrizenartigen Anschlussstutzen, der mit einem patrizenartigen
Anschlussstutzen 2 steckverbindbar ist. Dazu weist der matrizenartige
Anschlussstutzen 3 Trennschlitze 8 zwischen der
Tunnelwandung 7 und dem Tunnelboden 5 auf, wobei
die Spaltbreite der Trennschlitze 8 der Wandstärke des
Stutzens 2 entspricht. Demzufolge liegt in der Steckverbindungslage
zweier Einbaudosen 1 der patrizenartige Anschlussstutzen 2 mit dem
Außenmantel
seiner Tunnelwandung 6 am Innenmantel der Tunnelwandung 7 des
matrizenartigen Anschlussstutzens 3 an. Mit dem Übergangsbereich 9 zwischen
Tunnelwand 6 und Tunnelboden 4 sitzt der Anschlussstutzen 2 in
den Trennschlitzen 8 des Anschlussstutzens 3 und
greift mit der Innenfläche
seines Tunnelbodens 4 unter die Außenfläche des Tunnelbodens 5 des
matrizenartigen Anschlussstutzens 3. Die lichte Weite des
matrizenartigen Anschlussstutzens 3 und des patrizenartigen
Anschlussstutzens 2 beträgt in jeder Richtung etwa 25 mm,
wobei der Tunnelboden 4 des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 eine
nach außen
von dem umgebenden Hohlraum weg gerichtete Auswölbung 10 aufweist,
so dass sowohl in den patrizenartigen Anschlussstutzen 2 als
auch in den matrizenartigen Anschlussstutzen 3 ein Rohr
oder Schlauch mit einem Außendurchmesser
von 25 mm einsteckbar ist.
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Der
eingesteckte Schlauch ist in Stecklage von den umgebenden Wandungsteilen
der Stutzen 2 beziehungsweise 3 gehalten. Des
Weiteren weist der Mantel der Einbaudose 1 im Bereich beider
Anschlussstutzen 2, 3 jeweils ein erstes herausbrechbares
kreisrundes Wandteil 11 beziehungsweise 12 auf,
welches einen Durchmesser von ca. 20 mm hat. Sofern diese Wandteile 11, 12 ausgebrochen
sind, ist ein Ausschnitt freigegeben, in den ein Schlauch mit einem
Außendurchmesser
von 20 mm einsteckbar ist. Der Schlauch ist in dem entsprechenden
kreisrunden Ausschnitt innerhalb der Stutzen 2 beziehungsweise 3 gehalten.
Die Abmessungen sind so aufeinander abgestimmt, dass der Schlauch
mit dem entsprechenden Durchmesser von 20 mm in der freigelegten Öffnung mindestens
reibschlüssig
gehalten ist und/oder auch der Schlauch mit 25 mm Durchmesser in
den Anschlussstutzen 2 beziehungsweise 3 reibschlüssig gehalten
ist.
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In
dem matrizenförmigen
Anschlussstutzen
3 ist mit Abstand von dem oberen Scheitelbereich
der Tunnelwandung
7 ein schmaler zweiter Scheitelwandungsbereich
13 in
Form eines von der Dosenwandung abragenden Wandungsteils vorgesehen,
wobei der zwischen den zweiten Scheitelwandungsbereich
13 und
dem Tunnelboden
5 gebildete Bereich einen Einsteckbereich
für einen
patrizenförmigen
tunnelförmigen
Anschlussstutzen einer Einbaudose anderer Bauart bildet. Eine solche
Einbaudose anderer Bauart entspricht der Bauart, die in der
DE 24 48 137 C2 gezeigt
und beschrieben ist. Dabei ist die Abmessung des patrizenförmigen tunnelförmigen Anschlussstutzens
derart bemessen, dass der Anschlussstutzen in Höhenrichtung ein Außenmaß von ca.
21 mm und ebenso in Breitenrichtung ein Außenmaß von ca. 21 mm aufweist.
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Der
Spalt, der zwischen dem Scheitelbereich der Tunnelwandung 7 und
dem zweiten Scheitelwandungsbereich 13 gebildet ist, ist
so groß,
wie etwa der Wandstärke
eines Schlauches mit 25 mm Außendurchmesser
entspricht.
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Die
lichte Weite und Höhe
des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 ist so bemessen,
dass in diesen ein matrizenförmiges
tunnelförmiger
Anschlussstutzen einer Einbaudose zweiter Bauart gemäß obiger
Definition passend einsteckbar ist. Ein derartiger patrizenförmiger Anschlussstutzen
der Einbaudose zweiter Bauart weist ein Außenmaß in Höhenrichtung von ca. 23 mm und
ebenso in Breitenrichtung von ca. 23 mm auf. Es ist somit eine Variationsmöglichkeit
durch die Einbaudose 1 geschaffen. Einerseits können entsprechende
Einbaudosen 1 miteinander durch Steckverbindung über die
Anschlussstutzen 2, 3 direkt verbunden werden.
Andererseits können
an die Stutzen 2 oder 3 Schläuche mit einem Außendurchmesser
von 25 mm eingesteckt werden. Ferner können in die entsprechenden ausgebrochenen Öffnungen
Anschlussschläuche
mit einem Außendurchmesser
von 20 mm eingesetzt werden. Schließlich können herkömmliche Einbaudosen zweiter
Bauart gemäß obiger
Definition ebenso mit Einbaudosen 1 unmittelbar steckverbunden werden.
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Um
eine exakte Anpassung an die Kombinationsteile zu ermöglichen,
ist der Tunnelboden 5 des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 als
gerade Wandung mit aufgekanteten, nach oben gerichteten Enden geformt,
wie insbesondere in 8 ersichtlich ist. Die Trennschlitze 8 sind
zwischen den aufgekanteten Enden und den gegenüber diesen nach außen versetzten
Enden der Tunnelwandung gebildet. Die Tunnelwandung 7 selbst
ist etwa omegaförmig
geformt. Ebenso ist die Tunnelwandung 6 des patrizenförmigen Anschlussstutzen 2 an
ihren in den Tunnelboden 4 übergehenden Enden nach innen
eingezogen. Der Tunnelboden 4 des patrizenförmigen Anschlussstutzens 2 ist
in den an die Tunnelwandung 6 anschließenden Endbereichen als gerade
Wandung und im Mittelbereich vom Außenende bis über einen Teil
ihrer Tiefe ausgewölbt,
wobei vorzugsweise über den
Rest ihrer Tiefe ein gerader Verbindungsbereich zwischen den geraden
Endbereichen verbleibt.
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Der
patrizenförmige
Anschlussstutzen 2 liegt bei in den matrizenartigen Anschlussstutzen 3 eingesteckter
Lage mit der Innenfläche
der Tunnelwandung 6 auf dessen zweitem Scheitelwandungsbereich 13 auf.
Auf der Außenfläche der
Tunnelwandung 6 des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 sind zur
Verbesserung der Passform Rippen 19 vorgesehen, die sich
an der Innenfläche
der Tunnelwand 7 in deren oberem Scheitelbereich und nah
benachbart zum Scheitelbereich abstützen. Zudem weisen die Anschlussstutzen 2, 3 im
Bereich der Tunnelböden 4, 5 Rastnasen 20 beziehungsweise
eine Gegenrast 21 in Form einer Lochung auf, die in Stecklage
ineinander greifen und für
sicheren Sitz sorgen. Die Anordnung der Anschlussstutzen 2, 3 ist
so vorgenommen, dass in der Steckverbindungslage die miteinander steckverbundenen
Einbaudosen 1 niveaugleich und lagerichtig zueinander ausgerichtet
sind.
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Die
oben angegebenen Bemessungsangaben sind nicht einschränkend zu
verstehen. Selbstverständlich
sind auch Abweichungen, die sich insbesondere aus herstellungsbedingten
Toleranzen ergeben, zulässig.
Die Wandstärke
der Wandung der Anschlussstutzen 2, 3 beträgt vorzugsweise
ca. 1 mm.
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Um
bei diesen Einbaudosen 1 die Montage und die Lagesicherheit
zu verbessern, ragt von der Außenwandung
der Einbaudose 1 oberhalb des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 ein
axial gerichtetes, also parallel zur Hochachse der Dose verlaufendes
Wandteil 22 ab. Von der Außenwandung der Einbaudose 1 oberhalb
des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 ragt eine etwa
quaderförmige
Aufnahmekammer 23 ab, die ebenso parallel zur Hochachse der
Dose ausgerichtet ist. Frontseitig weist diese Aufnahmekammer 23 einen
der Abmessung des Wandteils 22 angepassten Eingriffsschlitz 24 für das Wandteil 22 auf.
Zusätzlich
weist das Wandteil 22 an seiner oberen Stirnkante einen
Vorsprung 25 auf, während die
Aufnahmekammer 23 oberseitig einen Durchgriffsschlitz 26 für den Vorsprung 25 hat,
in den der Vorsprung 25 in der Montagesolllage zweier benachbarter
Einbaudosen 1 eingreift. Der Vorsprung 25 ist nach
Art eines Rastvorsprunges ausgebildet und verriegelt in der Montagesolllage
an einem Steg oder Rand des Durchgriffsschlitzes 26, wobei
aber der Vorsprung an beiden Randkanten, also in Steckrichtung vorn
und hinten, gerundet ist. Dies dient dazu, dass einerseits das Zuführen erleichtert
ist und andererseits auch eine Demontage zerstörungsfrei ermöglicht ist.
Beim Zusammenführen
der Teile ist es möglich,
die mit dem Wandteil 22 versehene Einbaudose 1 einer
mit dieser benachbarten weiteren Einbaudose 1 in einer
Vormontage leicht gegenüber
der Mittelachse der ersten Einbaudose 1 geneigten Stellung
zuzuführen
und das Wandteil 22 samt Vorsprung 25 in den Eingriffsschlitz 24 einzuführen. Nachfolgend
ist die eine Einbaudose 1 um die obere Randkante des Wandteiles 22 um
den in den Durchgriffsschlitz 26 eingreifenden Vorsprung 25 schwenkbar,
wie es in der Montagesolllage der patrizenartige Anschlussstutzen 2 lagerichtig
in den matrizenartigen Anschlussstutzen 3 eingreift.
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Die
Montage ist auch in der Weise möglich, dass
die beiden Einbaudosen, die miteinander zu verbinden sind, parallel
zueinander ausgerichtet einander zugeführt werden, wobei der den Einschub
des Vorsprunges 25 behindernde Steg der Aufnahmekammer 23 gering
elastisch verformbar ist, ebenso wie der Vorsprung 25,
so dass auch in dieser Weise eine Montage möglich ist. Insbesondere bei
solcher Montage erzeugt der Vorsprung 25 ein akustisch wahrnehmbares
Geräusch,
wenn er die Montagesolllage erreicht, in der er nämlich in
den Durchgriffsschlitz 26 der Aufnahmekammer 23 eingreift.
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Durch
die bis auf die Schlitze geschlossene Form der Kammer 23 in
Verbindung mit den beschriebenen Funktionsteilen wird eine gewisse
akustische Geräuschbildung
beim Verrasten bewirkt, die dem Monteur signalisiert, dass die Montagesolllage erreicht
ist.
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Zusätzlich ist
am Tunnelboden 4 des patrizenartigen Anschlussstutzens 2 eine
Rastnase 20 und am Tunnelboden 5 des matrizenartigen
Anschlussstutzens 3 eine Gegenrast 21 ausgebildet, wobei
diese Teile in der Montagesolllage miteinander verrastet sind.
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In 1 und 2 ist
die Einbaudose 1 jeweils von der Seite des matrizenartigen
Anschlussstutzens 3 beziehungsweise von der Seite des patrizenartigen
Anschlussstutzens 2 her dargestellt. In 3 und 4 sind
entsprechende Details aus dieser Blickrichtung in vergrößertem Maßstab gezeigt. In 5 und 6 sind
diese Details im Schnitt dargestellt. In 7 ist eine
Vormontageposition gezeigt, in der die Anschlussstutzen 2 beziehungsweise 3 benachbarter
Dosen lagerichtig einander zugeführt sind.
In 8 und 9 ist nochmals das Detail der Anschlussstutzen 2 beziehungsweise 3 im
vergrößerten Maßstab gezeigt.
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Weitere
besondere Details sind in den folgenden Figuren gezeigt. Dabei weist
der Mantel der Einbaudose 1 im Bereich der Anschlussstutzen 2 beziehungsweise 3 jeweils
ein erstes herausbrechbares kreisrundes Wandteil 11, 12 auf.
Der Durchmesser dieses Wandteiles 11, 12 ist so
bemessen, dass in den vom herausgebrochenen ersten Wandteil 11, 12 freigegebenen
Ausschnitt ein Schlauch oder Rohr 27 mit einem Außendurchmesser
von 20 mm einsteckbar und durchsteckbar ist.
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Das
erste herausbrechbare Wandteil 11, 12 ist von
der Kontur eines zweiten herausbrechbaren Wandteiles 28, 29 umgeben,
deren Durchmesser so bemessen ist, dass in den vom herausgebrochenen zweiten
Wandteil 28, 29 freigegebenen Ausschnitt ein Schlauch
oder Rohr 30 mit einem Außendurchmesser von 25 mm einsteckbar
beziehungsweise durchsteckbar ist.
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An
dem matritzenartigen Anschlussstutzen 3 ist mit Abstand
vom Scheitelbereich der Tunnelwandung 7 ein schmaler zweiter
Scheitelwandungsbereich 13 von der Dosenwandung abragend
vorgesehen, wobei der Abstand zwischen den zweiten Scheitelwandungsbereich 13 und
dem Tunnelboden 5 einen Durchsteckbereich für den Schlauch
oder das Rohr 27 mit dem Außendurchmesser von 20 mm bildet,
sofern das erste Wandungsteil 12 ausgebrochen ist, oder
einen Einsteckbereich für
das Ende eines Rohres 30 oder eines Schlauches mit einem
Außendurchmesser
von 25 mm, wobei die Stirnkante des Rohres 30 zwischen
dem Scheitelbereich der Tunnelwandung und den zweiten Scheitelwandungsbereich 13 eingefasst
ist. Die Ausbruchkonturen 31, 32 für die ersten
ausbrechbaren Wandungsteile 11 beziehungsweise 12 und
die Ausbruchkonturen 33, 34 für das zweite herausbrechbare
Wandungsteil 28, 29 sind insbesondere in den Zeichnungsfiguren 11 und 13 dargestellt.
Diese Ausbruchkonturen 31 bis 34 zum Ausbrechen
des ersten und zweiten Wandungsteils 11, 12 beziehungsweise 28, 29 sind
exzentrisch zueinander ausgerichtet, so dass die Ausbruchkonturen 31 bis 34 im
den Tunnelboden 4, 5 jeweils nahe liegendem Bereich
ineinander übergehen.
Im den Scheitelbereich nahe liegenden Bereich sind sie voneinander
beabstandet. Hinsichtlich des matrizenartigen Anschlussstutzens 3 ist
der zweite Scheitelwandungsbereich 13 nahe der Ausbruchskontur 31 des ersten
Wandteiles 12 am zweiten Wandungsteil 34 ausgebildet,
so dass beim Ausbrechen des Wandungsteils 12 der Scheitelwandungsbereich 13 erhalten
bleibt.
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An
die Ausbruchskonturen 31 bis 34 des ersten und
zweiten Wandungsteiles 11, 12, 28, 29 umgebenden
Bestandteilen der Anschlussstutzen 2, 3 beziehungsweise
der Einbaudose 1 können
Formschlussteile oder Rastteile ausgebildet sein, an denen der mit
Rippen oder dergleichen Vorsprüngen oder
Rillen versehene Mantel eines eingesteckten oder durchgesteckten
Rohres oder Schlauches 27, 30 gehalten oder gerastet
ist. Vornehmlich sind die Rastteile 35, 36 am
Tunnelboden 4 beziehungsweise 5 der Anschlussstutzen 2 beziehungsweise 3 angeordnet.
Somit stehen diese Rastteile 35, 36 in jedem Falle
zur Verfügung,
gleichgültig
ob ein Rohr mit 20 mm Außendurchmesser
in den Bereich eingesteckt wird, der durch die herausgebrochenen
ersten Wandteile 11 beziehungsweise 12 gebildet
ist oder ein Rohr mit 25 mm in den verbliebenen Spalt eingesteckt
ist, oder die zweiten Wandungsteile 28, 29 herausgebrochen
sind und ein Rohr mit Durchmesser von 25 mm durchgesteckt ist.
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Die
Ausbruchskonturen 31, 34 für die ersten und zweiten Wandteile 11, 12, 28, 29 weisen
nahe des Scheitelsbereichs der Tunnelwandung und/oder nahe des zweiten
Scheitelwandungsbereiches 13 jeweils eine Eingriffsöffnung 37, 38 oder
einen Eingriffsschlitz für
ein Werkzeug, insbesondere die Klinge eines Schraubendrehers auf,
dessen Manipulation in 14 verdeutlicht ist. Dabei sind
die Eingriffsöffnungen 37, 38 vom
Inneren der Einbaudose 1 her, also von deren offener Mündung her
zugreiflich, wie ebenfalls in 14 veranschaulicht
ist. Es ist hierdurch für
den Montierenden in einfacher Weise möglich, mit einem Werkzeug in
den Eingriffsschlitz oder die Eingriffsöffnung 37, 38 einzugreifen,
um das entsprechende Wandungsteil aufzubrechen.
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In
den 10 und 11 ist
die Einbaudose mit Blickrichtung auf die matrizenartigen Anschlussstutzen 3 dargestellt,
wobei gleichzeitig die ausbrechbaren Wandungsteile und die zum Ausbruch helfenden
Konturen und Eingriffsschlitze ersichtlich sind. Analog ist in 12 und 13 Einbaudosen mit
Blickrichtung auf den patrizenartigen Anschlussstutzen 2 gezeigt.
In 14 ist die Blickrichtung auf das Doseninnere gerichtet,
wobei dort angedeutet ist, wie mit der Klinge eines Schraubendrehers
in eine Eingriffsöffnung 37, 38 eingegriffen
werden kann, um das entsprechende Wandungsteil herauszubrechen.
In 15 ist der patrizenartige Anschlussstutzen 3 im
Schnitt gezeigt, wobei weitere Details deutlich ersichtlich sind.
In 16 ist ein Schnitt im Bereich des matrizenartigen
Anschlussstutzens 3 gezeigt, wobei das ausbrechbare Wandungsteil 12 entfernt
ist. Ein Rohr oder Schlauch mit einem Durchmesser von 25 mm ist
eingesteckt und liegt mit seiner Stirnseite an dem verbliebenen
Ringbereich an, der durch das zweite herausbrechbare Wandungsteil
gebildet ist. Dabei liegt der Schlauch oder das Rohr oben im Scheitelbereich
des Tunnels an und ist von dem Scheitelwandungsbereich 13 untergriffen.
Unten ist der Eingriff der entsprechenden Verrastung an der Rippung
des Rohrmantels ersichtlich. In 17 ist
die entsprechende Situation bei dem patrizenartigen Anschlussstutzen 2 gezeigt,
wobei das Wandungsteil 11 ausgebrochen ist. In 18 ist
auch das zweite Wandungsteil herausgebrochen, so dass die Durchsteckmontage
eines 25 mm Rohres ermöglicht
ist, wobei in der Zeichnung unten die Verrastung der Rippung des
Rohres ersichtlich ist. In gleicher Weise ist dies in 19 bezüglich des
patrizenartigen Anschlussstutzens 2 gezeigt. In 20 ist
die Situation gezeigt, bei der ein Rohr 27 oder Schlauch
nach Herausbrechen des ersten Wandungsteils 12 durch den
matrizenartigen Anschlussstutzen 3 durchgesteckt ist. Dabei
ist wiederum unten die Verrastung des Rohrmantels mit umgebenden Konturen
des Tunnels ersichtlich.
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Die
Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel
beschränkt,
sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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Alle
neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel-
und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.