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Die
Erfindung betrifft eine Oberfräse
mit einem Frästisch,
der ein Frästisch-Oberteil
und ein Frästisch-Unterteil,
das lösbar
mit dem Frästisch-Oberteil
verbunden ist und eine Auflagefläche bildet,
mit der die Oberfräse
auf ein zu fräsendes Werkstück aufgesetzt
wird, aufweist, und mit einer oberhalb des Frästisch angeordneten Fräseinheit
mit einer Antriebseinrichtung, die eine Ausgangswelle aufweist,
mit der ein im verbundenen Zustand in axialer Richtung nach unten
gerichtetes Fräswerkzeug verbindbar
ist, wobei die Fräseinheit
in axialer Richtung verschiebbar mit dem Frästisch verbunden ist, der Frästisch eine
Durchtrittsausnehmung für
den Durchtritt des Fräswerkzeugs
aufweist, wobei sich die Durchtrittsausnehmungnung aus fluchtend
zueinander angeordneten Durchtrittsöffnungen des Frästisch-Oberteils
und des Frästisch-Unterteils zusammensetzt,
und am Frästisch
ein Zubehörteil,
insbesondere eine Kopierhülse,
mit einem im befestigten Zustand zur Durchtrittsausnehmung konzentrischen Befestigungsflansch
lösbar
befestigbar ist.
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Eine
Oberfräse
dieser Art ist beispielsweise aus der
US 2006/0037667 A1 bekannt.
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Durch
Verschieben einer mit einem Fräswerkzeug
versehenen Oberfräse
auf einem Werkstück
erhält
man an diesem eine dem Verlauf des Verschiebewegs entsprechende
Fräsbearbeitung. Dabei
kann die Oberfräse
einer Frässchablone
entlang geführt
werden, sodass sich eine entsprechend konturierte Fräsung ergibt.
Hierzu wird üblicherweise eine
Kopierhülse
verwendet, die mit ihrem Befestigungsflansch am Frästisch lösbar befestigt
wird und nach unten hin über
die Frästisch-Unterseite
vorsteht, sodass die Oberfräse
mit an der Frässchablone
anliegender Kopierhülse
geführt
verschoben werden kann. Dabei durchgreift das Fräswerkzeug die Kopierhülse.
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An
Stelle einer Kopierhülse
gibt es auch andere Zubehörteile
wie beispielsweise Spanfänger, Spanabsaugteile
usw., die an Stelle eines Kopierrings befestigt werden können.
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Ausgehend
hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde,
eine Oberfräse
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der sich das jeweilige
Zubehörteil
in möglichst
einfacher Weise sicher und schnell befestigen und lösen lässt. Außerdem soll
ein möglichst
spiel- und vibrationsfreier Halt des Zusatzteils am Frästisch gegeben
sein, was insbesondere für
Kopierhülsen
wichtig ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
- – dass
das Oberteil eine Zentrieraufnahme zum zentrierten Einsetzen des
Befestigungsflansches bei weggenommenen Unterteil von unten her
aufweist,
- – dass
zwischen dem Frästisch-Oberteil
und dem Frästisch-Unterteil wirkende
Verriegelungsmittel vorhanden sind, sodass das weggenommene Frästisch-Unterteil
bei in die Zentrieraufnahme des Frästisch-Oberteils eingesetztem
Befestigungsflansch von unten her an das Frästisch-Oberteil ansetzbar und
mit dem Frästisch-Oberteil
verriegelbar ist und im verriegelten Zustand den einen größeren Durchmesser
als die Durchtrittsöffnung
des Frästisch-Unterteils
aufweisenden Befestigungsflansch in der Zentrieraufnahme hält und
- – dass
den Verriegelungsmitteln von außen
her durch den Benutzer betätigbare
Betätigungsmittel zum
Entriegeln des Frästisch-Unterteils
zugeordnet sind.
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Bei
der erfindungsgemäßen Oberfräse muss nach
dem Einlegen des Zubehörteils
lediglich das Unterteil an das Oberteil angesetzt und das Unterteil mit
dem Oberteil verriegelt werden. Das Zubehörteil sitzt dann unverrückbar fest.
Um das Zubehörteil
wieder zu entfernen, muss der Benutzer nur die Betätigungsmittel
betätigen,
sodass das Unterteil freikommt.
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Zweckmäßige Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprächen angegeben.
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Nachstehend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Oberfräse in Schrägansicht
von oben her gesehen, wobei ein oberes Gehäuseteil der Fräseinheit
weggelassen worden ist,
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2 der
Frästisch
der Oberfräse
nach 1 zusammen mit einer Kopierhülse in der 1 entsprechender
Schrägansicht,
wobei das Frästisch-Unterteil
und die Kopierhülse
vom Frästisch-Oberteil
abgehoben gezeichnet sind,
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3 die
Anordnung nach 2 in Schrägansicht von unten her gesehen,
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4 das
Frästisch-Oberteil
in Unteransicht gemäß Pfeil
IV in 2,
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5 die
Verriegelungseinrichtung des Frästisch-Oberteils
zusammen mit den Betätigungsmitteln
in gesonderter Darstellung in Schrägansicht von oben,
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6 der
Frästisch
der Oberfräse
nach den 1 bis 5 in Seitenansicht
beim Ansetzen des Frästisch-Unterteils an das
Frästisch-Oberteil,
wobei die Kopierhülse
der Übersichtlichkeit
wegen weggelassen worden ist und
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7 die
Anordnung nach 6 im außermittigen Schnitt etwa gemäß der Schnittlinie
VII-VII in 4, wobei das Frästisch-Unterteil
mit dem Frästisch-Oberteil unter Einspannen
der Kopierhülse
verriegelt ist, so dass der Befestigungsflansch der Kopierhülse zwischen
dem Frästisch-Oberteil
und dem Frästisch-Unterteil
gehalten wird.
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Die
insgesamt aus 1 hervorgehende Oberfräse 1 weist
an ihrer Unterseite einen Frästisch 2 auf,
der von einem Frästisch-Oberteil 3 und
einem Frästisch-Unterteil 4 gebildet
wird. Die Unterseite des Frästisch-Unterteils 4 wird
von einer ebenen Auflagefläche 5 gebildet,
mit der die Oberfräse 1 auf
ein zu fräsendes
Werkstück
aufgesetzt wird und auf diesem verschoben werden kann.
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Die
Oberfräse
enthält
des weiteren eine oberhalb des Frästisches 2 angeordnete
Fräseinheit 6 mit
einer in einem Motorkopf untergebrachten Antriebseinrichtung 7,
die einen An triebsmotor 8 enthält. Ein die Antriebseinrichtung 7 abdeckendes
Gehäuseteil
fehlt in der Zeichnung. Der Antriebsmotor 8 treibt bei
eingeschalteter Oberfräse
eine zum Frästisch 2 hin
gerichtete Ausgangswelle, an deren unterem Ende eine Werkzeugaufnahme 10 zum
auswechselbaren Befestigen eines die Werkstückbearbeitung durchführenden
Fräswerkzeugs
(nicht dargestellt) angeordnet ist. Auf diese Weise ergibt sich
eine drehfeste Verbindung des Fräswerkzeugs
mit der Ausgangswelle. Das befestigte Fräswerkzeug ist in axialer Richtung 11 nach
unten gerichtet.
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Die
Fräseinheit 6 ist
in axialer Richtung 11 und somit zum Frästisch 2 hin und von
diesem weg verschiebbar mit dem Frästisch 2 verbunden.
Hierzu ist die Fräseinheit 6 an
vom Frästisch 2 hochstehenden
Führungssäulen 12, 13 verschiebbar
geführt,
sodass die Fräseinheit 6 zum
Frästisch 2 hin
und von diesem weg bewegt werden kann. Die Führungssäulen 12, 13 durchgreifen
jeweils eine an der Fräseinheit 6 angeordnete
Führungsausnehmung,
die beim Ausführungsbeispiel
von einer seitlich an die Fräseinheit 6 angesetzten
Führungshülse 14, 15 gebildet wird.
Die Fräseinheit 6 wird
von einer nicht dargestellten Federeinrichtung in Richtung vom Frästisch 2 weg
beaufschlagt. Die Fräseinheit 6 weist
des weiteren seitliche Handgriffe 16, 17 auf,
an denen der Benutzer die Fräseinheit 6 ergreifen
kann.
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Zum
Fräsen
eines Werkstücks
wird die Oberfräse 1 mit
ihrem Frästisch 2 auf
das betreffende Werkstück
gestellt, wobei sich die Fräseinheit 6 zunächst noch
so weit oberhalb des Frästisches 2 befindet,
dass zwischen dem Fräswerkzeug
und dem Werkstück
noch ein Abstand vorhanden ist. Sodann bewegt man die Fräseinheit 6 entgegen
der sie beaufschlagenden Federkraft nach unten und somit das Fräswerkzeug
gegen das Werkstück,
sodass dieses entsprechend bearbeitet wird. Will man im Werkstück nicht
lediglich eine Bohrung sondern eine in der Werkstückoberfläche verlaufende
Nut oder dergleichen anbringen, verschiebt man die Oberfräse 1 auf dem
Werkstück.
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Am
Frästisch 2 ist
eine in axialer Richtung durchgehende Durchtrittsausnehmung 18 für den Durchtritt
des Fräswerkzeugs
zum Werkstück
angeordnet. Die Durchtrittsausnehmung 18 setzt sich aus einer
Durchtrittsöffnung 19 des
Frästisch-Oberteils 3 und
einer hierzu fluchtend angeordneten Durchtrittsöffnung 20 des Frästisch-Unterteils 4 zusammen.
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All
dies ist bei Oberfräsen
allgemein üblich.
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Am
Frästisch 2 kann
ein Zubehörteil 21,
im dargestellten Falle eine Kopierhülse 22, mit einem
im befestigten Zustand zur Durchtrittsausnehmung 18 konzentrischen
Befestigungsflansch 23 lösbar befestigt werden. Bei
der Kopierhülse 22 steht
von dem Befestigungsflansch 23 eine kreiszylindrische Hülsenpartie 24 ab,
die im befestigten Zustand unten aus der Durchtrittsausnehmung 18 des
Frästischs 2 austritt
und über
die Frästisch-Unterseite
vorsteht, sodass die Oberfräse 1 mit
an einer Frässchablone anliegender
Hülsenpartie 24 der
Kopierhülse 22 verschoben
werden kann. Die Hülsenpartie
der befestigten Kopierhülse 22 umschließt das Fräswerkzeug konzentrisch.
Der Befestigungsflansch 23 steht nach radial außen hin
von der Hülsenpartie 24 ab.
Im befestigten Zustand befindet sich der Befestigungsflansch 23 in
einer quer zur axialen Richtung 11 stehenden Ebene und
wird dabei zwischen dem Frästisch-Oberteil 3 und
dem Frästisch-Unterteil 4 gehalten.
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Das
Frästisch-Unterteil 4 ist
lösbar
und nach unten hin wegnehmbar am Frästisch-Oberteil 3 befestigt.
Zum Einsetzen der Kopierhülse 22 oder
wenn die Kopierhülse
nicht mehr gebraucht wird und entfernt werden soll, wird das Frästisch-Unterteil 4 vom Frästisch-Oberteil 3 weggenommen.
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Das
Frästisch-Oberteil 3 weist
eine bei weggenommenen Frästisch-Unterteil 4 von
unten her zugängliche
Zentrieraufnahme 25 zum Einsetzen des Befestigungsflansches 23 auf.
Die Zentrieraufnahme 25 läuft um die Durchtrittsöffnung 19 des
Frästisch-Oberteils 3 herum
und wird von einer der Rückseite
des Befestigungsflansches 23 zugeordneten Anlagefläche 26 und einer
dem Umfang des Befestigungsflansches 23 zugeordneten Umfangsfläche 27 gebildet.
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Ferner
sind zwischen dem Frästisch-Oberteil 3 und
dem Frästisch-Unterteil 4 wirkende
Verriegelungsmittel vorhanden, so dass das weggenommene Frästisch-Unterteil 4 bei
in die Zentrierausnehmung eingesetztem Befestigungsflansch 23 von
unten her an das Frästisch-Oberteil 3 ansetzbar
und werkzeuglos mit dem Frästisch-Oberteil 3 verriegelbar
ist. Dieses Verriegeln erfolgt, wie noch beschrieben wird, selbsttätig, wenn
man das Unterteil 4 gegen das Oberteil 3 drückt.
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Die
Verriegelungsmittel enthalten eine am Frästisch-Oberteil 3 angeordnete
Verriegelungseinrichtung 28, die in einer im Wesentlichen
quer zur axialen Richtung 11 stehenden Querebene verschiebbar
am Frästisch-Oberteil 3 gelagert
ist und mittels einer Federanordnung 29 durch eine Federkraft
in Verriegelungsrichtung 30 auf eine Verriegelungsstellung hin
beaufschlagt ist. In der Zeichnung befindet sich die Verriegelungseinrichtung 28 in
der Verriegelungsstellung. Die Verriegelungseinrichtung 28 kann
entgegen der Federkraft in der Verriegelungsrichtung 30 entgegengesetzter
Löserichtung 31 in
eine Lösestellung
verschoben wird.
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Die
Verriegelungseinrichtung 28 wird zweckmäßigerweise von einer im Wesentlichen
plattenartigen Gestalt aufweisenden Verriegelungsplatte 32 gebildet.
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Zur
verschiebbaren Lagerung der Verriegelungseinrichtung 28 am
Frästisch-Oberteil 3 enthält die Verriegelungseinrichtung 28,
d. h. beim Ausführungsbeispiel
die Verriegelungsplatte 32, in Verschieberichtung 30, 31 verlaufende
Langlöcher 33,
die von feststehend am Frästisch-Oberteil 3 angeordneten Führungsbolzen 34 eingegriffen
oder durchgriffen werden. Die Führungsbolzen 34 werden
zweckmäßigerweise
von Bundschrauben gebildet. Diese Führungsbolzen 34 sind,
obwohl sie am Frästisch-Oberteil 3 sitzen,
auch in 5 eingezeichnet.
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Eine
weitere zweckmäßige Maßnahme besteht
darin, dass die Verriegelungseinrichtung 28 eine die Durchtrittsöffnung 19 des
Frästisch-Oberteils 3 U-artig
umgreifende Gestalt aufweist. Dabei ist die Verriegelungseinrichtung 28 sowohl
an den Endbereichen ihrer Schenkel 35, 36 als
auch an ihrem die beiden Schenkel 35, 36 verbindenden Übergangsbereich 37 am
Frästisch-Oberteil 3 geführt.
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Es
versteht sich, dass die Verriegelungseinrichtung auch anders als
U-artig gestaltet sein könnte.
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Prinzipiell
wäre auch
die umgekehrte Anordnung möglich,
dass die Langlöcher
am Frästisch-Oberteil 3 ausgebildet
und die zugehörigen Führungsbolzen
an der Verriegelungseinrichtung 28 angeordnet sind.
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Am
Frästisch-Unterteil 4 ist
des weiteren eine Betätigungseinrichtung 38 zum
Verschieben der Verriegelungseinrichtung 28 entgegen der
Kraft der Federanordnung 29 angeordnet. Diese Betätigungseinrichtung 38 greift
beim Bewegen des weggenommenen Frästisch-Unterteils 4 gegen
die Unterseite des Frästisch-Oberteils 3 zunächst an
der Verriegelungseinrichtung 28 des Frästisch-Oberteils 3 an
und verschiebt diese in Richtung gemäß Pfeil 31 in ihre Lösestellung.
Bewegt man das Frästisch-Unterteil 4 weiter
gegen das Frästisch-Oberteil 3,
gibt die Betätigungseinrichtung 38 die
Verriegelungseinrichtung 28 wieder frei, sodass sich die
Verriegelungseinrichtung 28 durch die Federkraft wieder
in Richtung gemäß Pfeil 30 in
ihre Verriegelungsstellung verlagert. Dabei gelangt die Verriegelungseinrichtung 28 über eine
im Einzelnen noch zu beschreibende Schrägflächenanordnung mit dem Frästisch-Unterteil 4 in
Eingriff, sodass das Frästisch-Unterteil 4 und
somit auch der Befestigungsflansch 23 der Kopierhülse 22 gegen
das Frästisch-Oberteil 3 gehalten
wird.
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6 zeigt
das Bewegen des Frästisch-Unterteils 4 gegen
das Frästisch-Oberteil 3.
In 7 ist die Endstellung erreicht und das Frästisch-Unterteil 4 mit
dem Frästisch-Oberteil 3 unter
Festhalten des Befestigungsflansches 23 verriegelt.
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Das
geschilderte Verriegeln des Frästisch-Unterteils 4 mit
dem Frästisch-Oberteil 3 erfolgt selbsttätig, wenn
man das Frästisch-Unterteil 4 gegen
das Frästisch-Oberteil 3 drückt.
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Um
das Frästisch-Unterteil 4 vom
Frästisch-Oberteil 3 wegnehmen
zu können,
sind den Verriegelungsmitteln von außen her durch den Benutzer
betätigbare
Betätigungsmittel 39 zugeordnet, bei
deren Betätigung
die Verriegelungseinrichtung 28 aus ihrer dargestellten
Verriegelungsstellung in die Lösestellung überführt wird.
Auf diese Weise wird das Frästisch-Unterteil 4 werkzeuglos
entriegelt.
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Zweckmäßigerweise
weisen das Frästisch-Unterteil 4 und
das Frästisch-Oberteil 3 abseits der
Verriegelungseinrichtung 28 an einer Einhängeseite 40 des
Frästisches 2 Einhängemittel 41 auf,
sodass das weggenommene Frästisch-Unterteil 4 in Schräglage (6)
am Frästisch-Oberteil 3 einhängbar und
im eingehängten
Zustand von unten her gegen das Oberteil schwenkbar ist. Dabei ist
die Anordnung zweckmäßigerweise
so getroffen, dass die Verriegelungseinrichtung 28 in Richtung
zur Einhängeseite 40 hin
und von dieser weg verschiebbar am Frästisch-Oberteil 3 gelagert ist. Wie
in diesem Zusammenhang ferner aus der Zeichnung hervorgeht, ist
die Verriegelungseinrichtung 28 in ihrer dargestellten
Verriegelungsstellung der Einhängeseite 40 zugewandt
und in ihrer Lösestellung
der Einhängeseite 40 abgewandt.
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Die
am Frästisch-Unterteil 4 angeordnete Betätigungseinrichtung 38 zum
Verschieben der Verriegelungseinrichtung 28 in Löserichtung 31 beim
Bewegen des Frästisch-Unterteils 4 gegen
das Frästisch-Oberteil 3 ist
zweckmäßigerweise
im der Einhängeseite 40 des
Frästisches 2 mit
Bezug auf die Durchtrittsausnehmung 18 entgegengesetzten
Bereich des Frästisch-Unterteils 4 angeordnet.
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Die
bereits erwähnte
Schrägflächenanordnung, über die
die Verriegelungseinrichtung 28 mit dem Frästisch-Unterteil 4 in
Eingriff gelangt, ist zweckmäßigerweise
ebenfalls im der Einhängeseite 40 des
Frästisches 2 mit
Bezug auf die Durchtrittsausnehmung 18 entgegengesetzten
Bereich des Frästisches 2 angeordnet.
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Die
Schrägflächenanordnung
weist mindestens eine am Frästisch-Unterteil 4 und/oder
am Frästisch-Oberteil 3 zum
Oberteil 3 bzw. zum Unterteil 4 hin mit Bezug
auf die rechtwinkelig zur axialen Richtung 11 stehende
Querebene schräg
verlaufende Schrägfläche (42, 43; 44, 45)
auf.
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Dabei
enthält
die Verriegelungseinrichtung 28 zweckmäßigerweise mindestens zwei
quer zu ihrer Verschieberichtung 30, 31 versetzt
zueinander angeordnete Schrägflächen 44, 45,
denen jeweils eine Schrägfläche 42, 43 am
Frästisch-Unterteil 4 zugeordnet
ist. Bewegt sich die Verriegelungseinrichtung 28 in Richtung
gemäß Pfeil 30 in
ihre Verriegelungsstellung, untergreifen die Schrägflächen 44, 45 der
Verriegelungseinrichtung 28 die Schrägflächen 42, 43 am
Frästisch-Unterteil 4,
sodass über
die Schrägflächen von
der Verriegelungseinrichtung 28 eine das Frästisch-Unterteil 4 gegen
das Frästisch-Oberteil 3 ziehende
Kraft ausgeübt
wird.
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Die
mindestens eine Schrägfläche 44, 45 an der
Verriegelungseinrichtung 28 fällt nach unten hin schräg ab. Die
mindestens eine Schrägfläche 42, 43 am
Frästisch-Unterteil 4 ist
entgegengesetzt gerichtet und steigt nach oben hin an.
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Beim
Ansetzen des Frästisch-Unterteils 4 an das
Frästisch-Oberteil 3 wird
die Verriegelungseinrichtung 28 mittels der Betätigungseinrichtung 38 in Löserichtung 31 bewegt.
Die Verriegelungseinrichtung 28 nimmt dann eine solche
Lage ein, dass die Schrägflächen 42, 43 des
Frästisch-Unterteils 4 an den
Schrägflächen 44, 45 der
Verriegelungseinrichtung 28 vorbei nach oben über die
Schrägflächen 44, 45 der
Verriegelungseinrichtung 28 gelangen können. Bewegt sich dann die
Verriegelungseinrichtung 28 wieder in ihre Verriegelungsstellung
(Pfeil 30), untergreifen die Schrägflächen 44, 45 der
Verriegelungseinrichtung 28 die Schrägflächen 42, 43 des Frästisch-Unterteils 4,
sodass die Schrägflächen 42, 43 des
Frästisch-Unterteils 4 auf
die Schrägflächen 44, 45 der
Verriegelungseinrichtung 28 aufgleiten.
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Wie
bereits erwähnt,
kann es prinzipiell genügen,
am Frästisch-Unterteil
und an der Verriegelungseinrichtung jeweils nur eine solche Schrägfläche anzuordnen.
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Insbesondere
aus den 4, 5 und 7 ist
ersichtlich, dass die an der Verriegelungseinrichtung 28 angeordneten
Schrägflächen 44, 45 jeweils
von einer schräg
abgebogenen Verriegelungszunge 46, 47 gebildet
werden können.
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An
der Verriegelungseinrichtung 28 ist des weiteren eine Angriffskante 48 angeordnet,
an der die Betätigungseinrichtung 38 des
Frästisch-Unterteils 4 bei
dessen Bewegen gegen das Frästisch-Oberteil 3 angreift,
sodass die Verriegelungseinrichtung 28 in Löserichtung 31 verschoben
wird.
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Die
Betätigungseinrichtung 38 wird,
wie insbesondere aus den 2 und 6 ersichtlich
ist, zweckmäßigerweise
von einem vom Frästisch-Unterteil 4 hochstehenden
Betätigungsvorsprung 49 gebildet,
der eine der Angriffskante 48 der Verriegelungseinrichtung 28 zugeordnete
schräge
Aufgleitfläche 50 und
eine sich an die Aufgleitfläche 50 zum
Frästisch-Unterteil 4 hin
anschließende
Hinterschneidung 51 bildet, in die der die Angriffskante 48 bildende
Teil der Verriegelungseinrichtung 28 eingreift, wenn sich die
Aufgleitfläche 50 oberhalb
der Angriffskante 48 befindet, sodass sich die Verriegelungseinrichtung 28 auf
Grund der Beaufschlagung durch die Federanordnung 29 in
ihre Verriegelungsstellung verlagert.
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Die
zum Entfernen des Frästisch-Unterteils 4 vom
Frästisch-Oberteil 3 dienenden
Betätigungsmittel 39 weisen
eine außen
am Frästisch 2 angeordnete
Handhabe 52 zum Verschwenken eines Exzenterteils 53 auf,
das an der Verriegelungseinrichtung 28 zu deren Verschieben
in die Lösestellung
angreift. Beim Ausführungsbeispiel
wird die Handhabe 52 von einem Schwenkgriff 44 gebildet,
der an einer am Frästisch-Oberteil 3 gelagerten
Schwenkachse 55 sitzt, an deren der Handhabe 52 entgegengesetztem Bereich
das Exzenterteil 53 angeordnet ist. Die Betätigungsmittel 39 sind
durch eine sich andernends feststehend am Frästisch-Oberteil 3 abstützende Feder 56 so
beaufschlagt, dass das Exzenterteil 53 in seiner unwirksamen,
nicht an der Verriegelungseinrichtung 28 angreifenden Lage
gehalten wird. Verschwenkt man in 5 die Handhabe 52 in
Uhrzeigerrichtung, gelangt das Exzenterteil 53 an einer
der Angriffskante 48 benachbarten Stelle 57 zur
Anlage an die Verriegelungseinrichtung 28 und drückt diese in
die Lösestellung.
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Die
der Aufgleitfläche 50 des
Betätigungsvorsprungs 49 des
Frästisch-Unterteils 4 zugeordnete
Angriffskante 48 und die Angriffsstelle 57 des
Exzenterteils 53 wird vom Rand einer Durchbrechung 58 der
Verriegelungseinrichtung 28 gebildet.
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Das
Frästisch-Unterteil 4 weist
an seiner dem Frästisch-Oberteil 3 zugewandten
Oberseite eine Befestigungsplatte 59 auf, an der die mit
den Schrägflächen 44, 45 der
Verriegelungseinrichtung 28 zusammenwirkenden Schrägflächen 42, 43 des Frästisch-Unterteils 4 angeordnet
sind. Die Befestigungsplatte 59 besteht zweckmäßigerweise
aus Metall. Auch die Verriegelungsplatte 32 der Verriegelungseinrichtung 28 ist
zweckmäßigerweise
aus Metall gefertigt.
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Dabei
werden die Schrägflächen 42, 43 des Frästisch-Unterteils 4 jeweils
von einer schräg
abgebogenen Verriegelungszunge 60, 61 der Befestigungsplatte 59 gebildet.
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Wie
bereits erwähnt,
ist das Frästisch-Unterteil 4 an
der Einhängeseite 40 des
Frästisches 2 am Frästisch-Oberteil 3 einge hängt. Die
hierzu vorhandenen Einhängemittel 41 weisen
zwei am Frästisch-Oberteil 3 mit
Abstand zueinander angeordnete Einhängestege 62, 63 auf,
denen jeweils eine am Frästisch-Unterteil 4 angeordnete
Schrägfläche 64, 65 am
Frästisch-Unterteil 4 zugeordnet
ist. Prinzipiell könnte
die Anordnung auch umgekehrt so sein, dass die Einhängestege
am Frästisch-Unterteil
und die Schrägflächen am
Frästisch-Oberteil
angeordnet sind. Ferner würde
es prinzipiell genügen,
wenn nur ein Einhängesteg
und eine diesem zugeordnete Schrägfläche vorhanden
wäre.
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Die
beiden Einhängestege 62, 63 und
die zugeordneten Schrägflächen 64, 65 sind
in Richtung quer zur Verschiebrichtung der Verriegelungseinrichtung 28 versetzt
zueinander angeordnet.
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Die
zu den Einhängemitteln 41 gehörenden Schrägflächen 64, 65 des
Frästisch-Unterteils 4 werden
zweckmäßigerweise
jeweils von einer schräg
abgebogenen Einhängezunge 66, 67 der
Betätigungsplatte 59 gebildet.
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Die
Verriegelungszungen 60, 61 der Befestigungsplatte 59 und
die Einhängezungen 66, 67 der Befestigungsplatte 59 weisen,
wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist, nach entgegengesetzten
Richtungen.
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In
der Verriegelungsstellung der Verriegelungseinrichtung 28 wird
das Frästisch-Unterteil 4 durch
die Schrägflächen 44, 45 der
Verriegelungseinrichtung 28 über die von den Schrägflächen 44, 45 der
Verriegelungseinrichtung 28 untergriffenen Schrägflächen 42, 42 des
Frästisch-Unterteils 4 nicht nur
in axialer Richtung sondern auch zur Einhängeseite 40 hin beaufschlagt,
sodass die beim Ausführungsbeispiel
von den Einhängezungen 66, 67 gebildeten
Schrägflächen 64, 65 der
Einhängemittel 41 auf
die zugeordneten Einhängestege 62, 63 gedrückt werden,
sodass sich auch hier eine das Frästisch-Unterteil 4 in
axialer Richtung gegen das Frästisch-Oberteil 3 drückende Kraftkomponente
ergibt.
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Der
Betätigungsvorsprung 38 kann
ebenfalls von der Befestigungsplatte 59 und dabei von einer nach
oben hin abgebogenen Partie der Befestigungsplatte 59 gebildet
werden.
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Die
Federanordnung 29, die die Verriegelungseinrichtung 28 auf
ihre Verriegelungsstellung hin beaufschlagt, wird beim Ausführungsbeispiel
von zwei Schraubenfedern gebildet, die sich einerseits am Gehäuse des
Frästisch-Oberteils 3 und
andererseits an einem hochstehenden Lappen der Verriegelungseinrichtung 28 abstützen.
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Das
Frästisch-Unterteil 4 wird
im Wesentlichen von einer die Unterseite des Frästisches 2 bildenden
Sohlenplatte 68 und der mit der Sohlenplatte 68 verbundenen
Befestigungsplatte 59 gebildet. Die Sohlenplatte 68 besteht
zweckmäßigerweise
aus einem geeigneten Kunststoffmaterial. Die Sohlenplatte 68 steht
am Umfang über
die Befestigungsplatte 59 vor. Die Sohlenplatte 68 und
die Befestigungsplatte 59 weisen eine der Unterseite des
Frästisch-Oberteils 3 entsprechende
Kontur auf, sodass bei am Frästisch-Oberteil 3 befestigtem
Frästisch-Unterteil 4 die
Befestigungsplatte 59 in das Gehäuse des Frästisch-Oberteils 3 eingesetzt
ist und die Sohlenplatte 68 an der Stirnseite 69 des
Gehäuses
des Frästisch-Unterteils 4 anliegt.
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Die
Sohlenplatte 68 und die Befestigungsplatte 59 sind
lösbar
miteinander verbunden, beispielsweise miteinander verschraubt. Die
Sohlenplatte 68 kann dann gegen eine andere Sohlenplatte ausgetauscht
werden.