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DE29916312U1 - Höhenverstellbares Holzspaltgerät - Google Patents

Höhenverstellbares Holzspaltgerät

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Publication number
DE29916312U1
DE29916312U1 DE29916312U DE29916312U DE29916312U1 DE 29916312 U1 DE29916312 U1 DE 29916312U1 DE 29916312 U DE29916312 U DE 29916312U DE 29916312 U DE29916312 U DE 29916312U DE 29916312 U1 DE29916312 U1 DE 29916312U1
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DE
Germany
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safety
wood splitter
splitter according
wood
safety bracket
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29916312U
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16PSAFETY DEVICES IN GENERAL; SAFETY DEVICES FOR PRESSES
    • F16P3/00Safety devices acting in conjunction with the control or operation of a machine; Control arrangements requiring the simultaneous use of two or more parts of the body
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27LREMOVING BARK OR VESTIGES OF BRANCHES; SPLITTING WOOD; MANUFACTURE OF VENEER, WOODEN STICKS, WOOD SHAVINGS, WOOD FIBRES OR WOOD POWDER
    • B27L7/00Arrangements for splitting wood

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Load-Engaging Elements For Cranes (AREA)

Description

• · i
PATENTANWÄLTE HÜBNER ■ DR. VONNEMANN & PARTNER GbR
Datum: 07.09.1999
Anwaltsakte : G
GEBRAUCHSMUSTERANMELDUNG
der Herrn
Wilhelm G rot &zgr; Haus Nr. 8 1/4
87647 Oberthingau
Bezeichnung: höhenverstellbares Holzspaltgerät
-1 -
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft ein Holzspaltgerät mit einem Ständer an dessen Kopf- ein von einer Hydraulikanlage versorgter, lotrechter, durch Ventile gesteuerter Hydraulikzylinder befestigt ist, dessen Kolbenstange an seinem unteren Ende ein Spaltwerkzeug trägt, das vertikal, parallel zu einem Ständer beweglich geführt ist, weiterhin mit Betätigungselementen, die vorzugsweise als zwei, beidseitig des Ständers in einer wenigstens angenäherten Horizontalebene verschwenkbaren, nach vorn zeigenden Haltearmen ausgebildet sind, die insbesondere mit Mitteln zur Beschränkung des Ausschwenkbereichs ausgestattet sind und denen zum Verschwenken vordere Haltegriffe zugeordnet sind.
Ein solches Holzspaltgerät ist aus der DE 197 18 647 A1 bekannt. Die Haltearme sind an Schiebestücken schwenkbar gelagert, die ihrerseits auf einem an der Rückseite des Ständers befestigten Querrohr verschiebbar gelagert und in verschiedenen Schiebestellungen fixierbar sind. Als Werkzeug werden verschiedenartige Keile verwendet. Einschneidige Keile schneiden das Werkstück, zumeist Holz, in zwei Teile. Auch kommen Kreuzkeile zur Spaltung von Werkstücken zur Anwendung. Hierbei wird das Werkstück geviertelt. Zum Spalten wird das Werkstück mittels am Haltegriff angebrachten Halteorganen fixiert. Durch Umlegen der Handgriffe wird ein Ventil geöffnet um den Abwärtshub des Spaltkeils einzuleiten.
Das Werkstück wird gespalten. Dadurch, daß die Haltegriffe zurück in die ursprüngliche Position zurückbewegt werden, wird auf Rückhub umgestellt.
Besonders bei der Verwendung von Einschneidigen Werkzeugen in Kombination mit sehr harten Hölzern und einer zu geringen Leistung des Holzspalters, kann es vorkommen, daß der Keil bis zu einer gewissen Tiefe in das Werkstück eindringt und dort stecken bleibt, ohne das Werkstück zu spalten. Werden nun die Haltegriffe losgelassen, kann es vorkommen, daß das Werkstück mit Werkzeug und
Kolbenstange nach oben gehoben wird. Dabei kann es zu Beschädigungen an Holzspaltgerät kommen.
Weiterhin problematisch bei den bekannten Holzspaltern ist, daß es zu schwersten Verletzungen kommen kann, wenn der Bediener während des Hochfahrens des Spaltkeils mit seinem Körper oder mit Körperteilen, zwischen Spaltkeil und vorstehenden Kopf gelangt, da sich die Kolbenstange mit dem Spaltkeil bei nicht betätigten Haltegriffen immer bis zum oberen Anschlagpunkt bewegt.
Sicherheitsbedenken bestehen bei bekannten Holzspaltgeräten in der Tatsache, daß die Mittel zur Beschränkung des Ausschwenkbereichs der Haltearme oft sehr primitiv gelöst sind. So werden beispielsweise Winkel am hinteren Ende der Haltearme angebracht, die die maximale Ausschwenkung dadurch festlegen, daß die Winkel an dem auf der Rückseite des Gerätes angebrachten Querrohr anschlagen. Es besteht enorme Quetschgefahr für Personen, insbesondere Kinder, die sich auf der Rückseite des Holzspalters aufhalten.
Ein weiteres Problem der bekannten Holzspaltgeräte ist darin zu sehen, daß die Gesamthöhe von Ständer und darüber befindlicher Druckkolbenstange Schwierigkeiten beim Transport und bei der Unterstellung des Gerätes verursacht. Um den Transport oder die Unterstellung der Geräte zu ermöglichen wird, oft unsachgemäß versucht, die Gesamtlänge des Holzspalters zu reduzieren. Dazu wird der Hydraulikzylinder bei nach unten gefahrener Kolbenstange gelöst, und rutscht ungebremst bis zum Spaltkeil nach unten. Es besteht enorme Verletzungsgefahr, da der Hydraulikzylinder ein hohes Gewicht aufweist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen höhenverstellbaren Holzspalter vorzustellen, bei dem eine sichere und einfache Bedienung auch durch ungeschulte Bediener, möglich ist.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird dadurch gelöst, daß als Sicherheitsmechanismus zwischen Kopf und Spaltwerkzeug ein die Kolbenstange mindestens teilweise umfassenden Sicherheitsbügel angeordnet ist, der auf ein Ventil wirkend ausgebildet ist, das bei einer Auslösung des Sicherheitsbügels ein weiteres Hochfahren der Kolbenstangestange verhindert.
Gelangt eine Person ungewollt zwischen hochfahrende Kolbenstange und vorstehenden Kopf, wird der Betreffende maximal bis zum Auslösen des Sicherheitsbügeis mit nach oben gehoben. Die Betätigung des Sicherheitshebels kann von Hand erfolgen, oder einfach dadurch, daß die in Gefahr befindliche Person gegen den Sicherheitsbügel gedrückt wird. Über diesen Sicherheitsmechanismus wird ein Ventil ausgelöst und die Kolbenstange kommt zum Stehen. Die Person bleibt unverletzt.
Verkeilt sich ein Holzstück im Werkzeug und wird mit nach oben gezogen wird der Sicherheitsbügel ebenfalls durch das Holzstück betätigt. Es kommt zu einem Stillstand des Kolbens und das Werkstück kann entfernt werden. Eine Beschädigung des Holzspalters kann so sehr einfach vermieden werden.
Einer der größten Vorteile der Erfindung ist darin zu sehen, daß das Holzspaltgerät eine den Sicherheitsbügel verriegelnde Feststellvorrichtung aufweist, die vorzugsweise als ein um ein Befestigungsmittel drehbares Metallstück ausgebildet ist. Wird der Bügel in betätigter Stellung mit Hilfe der Feststellvorrichtung fixiert, ist es durch die dadurch festgestellte Ventilstellung nur noch möglich, die Kolbenstange durch Betätigung der Handgriffe nach unten zu fahren. Ein Rücklauf des Spaltkeils in die Ausgangsstellung ist nicht mehr möglich.
Soll die Gesamtlänge des Holzspalters für den Transport oder die Unterstellung von einer Gesamtlänge von bis zu 3 Metern auf weniger als 2 Meter reduziert werden,
wird die Hydraulikpumpe in Gang gesetzt. Essentiell ist, daß der Sicherheitbügel betätigt und mit Hilfe der Feststellvorrichtung fixiert wird. Dadurch ist nur noch eine Abwärtsbewegung der Kolbenstangestange möglich. Nun wird ein Gegenstand, vorzugsweise ein kleines Holzstück, auf die Grundplatte gelegt oder gestellt. Durch Betätigung des Handhebels wird der Spaltkeil bis auf das Holzstück aufgefahren, so daß die Zylinderplatte leichten Druck von unten, gegen die Gehäuseplatte erfährt. Anschließend kann die Befestigung des Hydraulikzylinders gelöst werden und dieser langsam, durch Betätigung der Haltegriffe, bis auf eine gewünschte Position abgelassen werden. Läßt man die Haltegriffe jetzt los, bleibt der Hydraulikzylinder in der eingestellten Position. Ohne Fixierung des Sicherheitsbügels, würde die Kolbenstange mit Werkzeug wieder nach oben fahren und der Hydraulikzylinder würde nach oben gedrückt.
Auch bestände bei nicht Vorhandensein eines mittes einer Feststellvorrichtung fixierbaren Sicherheitsbügels die Gefahr, daß der Druck der Zylinderplatte auf die Gehäuseplatte durch die unbeabsichtigte Aufwärtsbewegung der Kolbenstangestange genommen würde. Der Hydraulikzylinder könnte bei bereits gelösten Muttern nach unten fallen, wodurch enorme Verletzungsgefahr bestünde.
Ist kein Sicherheitsbügel vorhanden, muß beim Abbauen des Holzspaltgerätes mit mindestens zwei Personen gearbeitet werden, um die Verletzungsgefahr möglichst klein zu halten. Eine Person betätigt die Haltegriffe, so daß die Kolbenstange nicht nach oben fahren kann, während eine zweite die Befestigung des Hydraulikzylinders löst. Durch den Einbau des Sicherheitsbügels kann auf diese Person verzichtet werden.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltungsform der Erfindung sieht vor, daß die Feststellvorrichtung des Sicherheitsbügels als ein um ein Befestigungsmittel drehbares Metallstück ausgebildet ist. Das Metallstück ist mit Hilfe des
Befestigungsmittel mit dem Gehäuse verbunden und kann nicht abhanden kommen. Auch geht von dem relativ kleinen Metallstück keine Gefährdung für den Betrieb des Holzspalters aus. Sehr wichtig bei dieser Ausgestaltungsform ist, daß der beschriebene Mechanismus selbsterklärend ist. Durch einfaches Umlegen der Feststellvorrichtung wird der Sicherheitsbügel in seiner Lage fixiert.
Einen großen Vorteil für die Fertigung des drehbaren Metallstücks ist darin begründet, daß die Feststellvorrichtung eine Justiervorrichtung aufweist, die vorzugsweise als Mittel zur Längenänderung des drehbaren Metallstücks ausgebildet ist. Dadurch muß bei der Fertigung nicht auf einen millimetergenauen Abstand der Bohrung für das Befestigungsmittel vom Sicherheitsbügel geachtet werden. Zeit- und damit Kostenersparnis sind die Folge.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung ist vorgesehen, das zum Fixieren des Sicherheitsbügels mindestens eine Kette vorgesehen ist. Ketten sind günstig in der Anschaffung und leicht am Gerät zu befestigen. Die Verwendung einer Kette zur Fixierung des Sicherheitsbügels ist leicht verständlich und kann auch vom Laien gehandhabt werden, da sie nur zwischen Ständer und betätigtem Sicherheitsbügel eingehängt werden muß.
Wird gemäß einer alternativen besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ein Stahlseil zur Fixierung des Sicherheitsbügels angebracht, ergibt sich der Vorteil besonderer Stabilität. Stahlseile halten hohen Belastungen stand, sind günstig zu beschaffen und einfach anzubringen.
Auch ist gemäß einer weiteren alternativen, sehr vorteilhaften Ausgestaltungsform eine Hakenvorrichtung zur Fixierung des Sicherheitsbügels vorgesehen. Der Sicherheitsbügel kann durch Einhaken fixiert werden. Vorteile sind einfache Handhabung und günstige Beschaffung der handelsüblichen Hakenvorrichtung.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß der Sicherheitsbügel mit einer Einrastvorrichtung ausgestattet ist. Wird der Sicherheitsbügel betätigt, rastet dieser ein. Ein Bewegung des Kolbens ist nicht mehr möglich. Erst wenn der Sicherheitsbügel ausgerastet wird, kann weitergearbeitet werden.
Gemäß einer sehr vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung, besteht der Sicherheitsmechanismus aus einem am Gehäuse angelenkten Sicherheitsbügel und einer von diesem betätigten Schaltstange, die wiederum, vorzugsweise über eine Wippe, mit dem Schaltventil verbunden ist. Diese einfache und effektive Bauweise gewährleistet ein sofortiges Innehalten der Aufwärtsbewegung des Kolbens bei Betätigung des Sicherheitsbügels.
Um die Verletzungsgefahr durch Mittel zur Beschränkung des Ausschwenkbereichs der Haltearme zu vermeiden, ist vorgesehen, die Mittel zur Beschränkung des Ausschwenkbereichs als in einem Gehäuse geführte Stange mit Anschlag ausgebildet sind. Im Gegensatz zu anderen, heute Anwendung findenden Lösungen, ist bei der erfindungsgemäßen Lösung des Problems keine Quetschung von Körperteilen möglich. Außerdem handelt es sich um eine sehr stabile Ausführungsform, die optimal für die rauhen Einsatzbedingungen und zur Kompensation der harten Schläge der Werkstücke gegen die Haltearme, geeignet ist. Die harten Schläge der Werkstücke kommen dadurch zustande, daß die Werkstücke unter sehr hoher Druckeinwirkung auseinandergedrückt werden. Die Einzelteile drücken nach außen gegen die Haltearme. In manchen Fällen können diese nicht mehr gehalten werden und schlagen nach hinten. Dadurch entsteht eine große Verletzungsgefahr für im Umkreis befindliche Personen.
Die Schläge des zerberstenden Werkstücks sind oft sehr hart. Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung sind zwischen Anschlag
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und Stange Dämpfungsmittel vorgesehen. Diese sind beispielsweise als Feder oder Kunststoffdämpfer ausgebildet. Durch sie werden die wirkenden Kräfte abgefangen.
Anhand der Zeichnungen, die ein Ausgestaltungsbeispiel der Erfindung darstellen,
wird diese näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1: eine Darstsellung des Holzspaltgerätes mit Sicherheitsmechanismus und fixierbarem Sicherheitsbügel;
Fig. 2: eine Detaildarstellung des Sicherheitsbügels mit Feststellvorrichtung und
Fig. 3: eine Detaildarstellung der Mittel zur Beschränkung des Ausschwenkbereichs der Haltearme.
Figur 1 zeigt ein Holzspaltgerät 1, das einen lotrechten Ständer 2 mit einem vorstehenden Kopf 3 aufweist, an dem ein lotrechter Hydraulikzylinder 4 mittels Schrauben 5 und Muttern 6, die die Zylinderplatte 7 mit der Gehäuseplatte 8 verbinden, befestigt ist. Die Kolbenstange 9 durchdringt den vorstehenden Kopf 3 und trägt an seinem Ende einen Spaltkeil 10, welcher am Ständer 2 geführt ist. An jeder Seite ist ein vorstehender Haltearm 11 angelenkt. An beiden Haltearmen 11 befinden sich Haltegriffe 12 zur Bedienung des Holzspaltgeräts 1. Am oberen Teil des Ständers 2 ist ein Sicherheitsbügel 13 angelenkt. Wird dieser nach oben bewegt, drückt der Sicherheitsbügel eine Schaltstange 14 über einen an dieser Schaltstange 14 befestigten Anschlag 15 nach unten. Dadurch wird ein an einer Wippe 16 befestigter Stößel 17 in Richtung Schaltventil 18 bewegt.
Um das Holzspaltgerät für den Transport oder die Unterstellung zu verkürzen, wird der Sicherheitsbügel 13 betätigt, wodurch das Schaltventil 18 der Hydraulikanlage betätigt wird, wodurch eine Aufwärtsbewegung die Kolbenstangestange unterbunden
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wird. Damit die Aufwärtsbewegung die Kolbenstangestange unterbunden bleibt, muß die Feststellvorrichtung 19 in die Sicherungsposition gebracht werden. Dadurch ist eine Abwärtsbewegung des Sicherheitsbügels durch eine geeignete Ventilstellung nicht mehr möglich. Jetzt kann die Kolbenstange 9 nur noch abwärts bewegt werden.
Damit die für den Transport vorteilhafte Verringerung gefahrlos gelingt, wird ein Gegenstand, vorzugsweise ein kleiners Holsstück auf die Grundplatte 20 gelegt oder gestellt. Durch Betätigung der Haltegriffe 12 wird der Spaltkeil 10 mit die Kolbenstangestange 9 bis auf das Holzstück aufgefahren, so daß die Zylinderplatte 7 leichten Druck von unten, gegen die Gehäuseplatte 8 erfährt. Nun können die Muttern 6, die den Hydraulikzylinder 4 sichern, gelöst werden und dieser langsam, durch Betätigung der Haltegriffe 12, bis auf eine gewünschte Position abgelassen werden. Läßt man die Haltegriffe 12 jetzt los, bleibt der Hydraulikzylinder 4 in der eingestellten Position, da das Schaltventil 18 durch Fixierung des Sicherheitsbügel 13 mit Hilfe der Feststellvorrichtung 19 betätigt ist. Ohne Fixierung des Sicherheitsbügels 13, würde die Kolbenstange 9 mit Spaltkeil 10 wieder nach oben fahren und den Hydraulikzylinder 4 nach oben drücken. Wäre kein fixierbarer Sicherheitsbügel 13 vorhanden, würde der Druck der Zylinderplatte 7 auf die Gehäuseplatte 8 durch Hochfahren der Kolbenstange 9 genommen und der Hydraulikzylinder 4 würde bei bereits gelöster Befestigung nach unten fallen, wodurch die Gefahr von Verletzungen entsteht.
In Figur 2 ist eine Detaildarstellung des Sicherheitsbügels 13 mit Feststellvorrichtung 19 gezeigt. Der Sicherheitsbügel 13 befindet sich in betätigter und fixierter Position. Die Feststellvorrichtung 19 ist als drehbares Metallstück 21 ausgebildet, das um eine Schraube, die als Befestigungsmittel 22 dient, drehbar gelagert ist. Außerdem sind Mittel zur Längenänderung 23 vorgesehen. Dadurch läßt sich der Schaltpunkt
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einstellen. Diese sind in diesem speziellen Ausführungsbeispiel als Schraube mit Fixiermutter ausgebildet.
Figur 3 zeigt eine Detaildarstellung der Mittel 24 zur Beschränkung des Ausschwenkbereichs der Haltearme 11. In dem speziellen Ausführungsbeispiel ist eine Stange 25 gezeigt, die in einem Gehäuse 26 geführt ist. Die Stange 25 ist mit dem Haltearm 11 gelenkig verbunden. Das Gehäuse 26 ist am Ständer 2 angelenkt. Die Haltearme 11 können nun nur so weit nach hinten bewegt werden, bis das Stangenende der im Gehäuse 26 geführten Stange 25 an der Gehäusevorderseite anschlägt. Nicht dargestellte Dämpfungsmittel dämpfen die Bewegung.
BEZUGSZEICHENLISTE
1. Holzsplatgerät
2. Ständer
3. Kopf
4. Hydraulikzylinder
5. Schrauben
6. Muttern
7. Zylinderplatte
8. Gehäuseplatte
9. Kolbenstange
10. Spaltkeil
11. Haltearme
12. Haltegriffe
13. Sicherheitsbügel
14. Schaltstange
15. Anschlag
16. Wippe
17. Stößel
18. Schaltventil
19. Feststellvorrichtung
20. Grundplatte
21. drehbares Metallstück
22. Befestigungsmittel
23. Mittel zur Längenänderung
24. Mittel zur Begrenzung des Ausschwenkwinkels
25. Stange
26. Gehäuse

Claims (10)

1. Holzspaltgerät (1) mit einem Ständer (2) an dessen Kopf (3) ein von einer Hydraulikanlage versorgter, lotrechter, durch Ventile gesteuerter Hydraulikzylinder (4) befestigt ist, dessen Kolbenstange (9) an seinem unteren Ende ein Spaltwerkzeug (10) trägt, das vertikal, parallel zu einem Ständer (2) beweglich geführt ist, weiterhin mit Betätigungselementen, die vorzugsweise als zwei, beidseitig des Ständers (2) in einer wenigstens angenäherten Horizontalebene verschwenkbaren, nach vorn zeigenden Haltearmen (11) ausgebildet sind, die insbesondere mit Mitteln (24) zur Beschränkung des Ausschwenkbereichs ausgestattet sind und denen zum Verschwenken vordere Haltegriffe (12) zugeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß als Sicherheitsmechanismus zwischen Kopf (3) und Spaltwerkzeug (10) ein die Kolbenstange (9) mindestens teilweise umfassenden Sicherheitsbügel (13) angeordnet ist, der auf ein Schaltventil (18) wirkend ausgebildet ist, das bei einer Auslösung des Sicherheitsbügels (13) ein weiteres Hochfahren der Kolbenstange (9) verhindert.
2. Holzspaltgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine den Sicherheitsbügel (13) verriegelnde Feststellvorrichtung (19) aufweist, die vorzugsweise als ein um ein Befestigungsmittel (22) drehbares Metallstück (21) ausgebildet ist.
3. Holzspaltgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellvorrichtung (19) eine Justiervorrichtung aufweist, die vorzugsweise als Mittel (23) zur Längenänderung des drehbaren Metallstücks (21) ausgebildet ist.
4. Holzspaltgerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum Fixieren des Sicherheitsbügels (13) mindestens eine Kette vorgesehen ist.
5. Holzspaltgerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum Fixieren des Sicherheitsbügels (13) mindestens ein Stahlseil vorgesehen ist.
6. Holzspaltgerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum Fixieren des Sicherheitsbügels (13) mindestens eine Hakenvorrichtung vorgesehen ist.
7. Holzspaltgerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum Fixieren des Sicherheitsbügels (13) mindestens eine Einrastvorrichtung vorgesehen ist.
8. Holzspaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherheitsmechanismus aus einem am Gehäuse angelenkten Sicherheitsbügel (13) und eine von diesem betätigte Schaltstange (14) besteht, die wiederum, vorzugsweise über eine Wippe (16), mit dem Schaltventil (18) verbunden ist.
9. Holzspaltgerät nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Beschränkung des Ausschwenkbereichs als in einem Gehäuse (26) geführte Stange (25) mit Anschlag ausgebildet sind.
10. Holzspaltgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Anschlag und Stange (25) Dämpfungsmittel vorgesehen sind.
DE29916312U 1999-09-16 1999-09-16 Höhenverstellbares Holzspaltgerät Expired - Lifetime DE29916312U1 (de)

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Cited By (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE20013914U1 (de) 2000-08-08 2000-12-07 Grotz, Wilhelm, 87647 Unterthingau Holzspaltgerät mit Vorrichtung zum Ankippen von Spaltmaterial
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