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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schwenkbewegungsbremse.
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Aus dem Stand der Technik sind Kraftfahrzeugsitze bekannt, die eine Rückenlehne und ein Sitzteil umfassen. Um den Gepäckraum hinter den Kraftfahrzeugsitzen zu vergrößern, können die Rückenlehnen der bekannten Sitze in Richtung des Sitzteils umgeklappt oder verschwenkt werden. Dies erlaubt beispielsweise das Ablegen der Rückenlehne über der Sitzfläche zur Vergrößerung des Stauraums. Um beim Ablegen der Rückenlehne deren freies Herabfallen zu vermeiden, werden an gebräuchlichen Kraftfahrzeugsitzen Bremsen oder Dämpfer vorgesehen (
DE 197 37 304 A1 ). Häufig kommen hierbei Linearbremsen zu Einsatz, die über eine zusätzliche Mechanik an die Drehung in dem Gelenk zwischen Rückenlehne und Sitzbasis angekoppelt werden müssen. Dies erfordert zusätzlichen Bauraum, der häufig nicht zur Verfügung steht.
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Aus der
DE 699 03 323 T2 ist ein Scheibenbremssystem bekannt. Dieses Bremssystem umfasst zwei Scheiben und eine Nabe. Die Scheiben sind derart auf der Nabe angeordnet, dass die Nabe und die Scheiben sich als eine Einheit um die Achse drehen und die Scheiben eine axiale Gleitbewegung auf der Nabe ausführen können. Die Gleitbewegung wird über Federsätze gesteuert.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schwenkbewegungsbremse mit einem besonders einfachen Aufbau zu schaffen.
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Diese Aufgabe löst die vorliegende Erfindung durch eine Schwenkbewegungsbremse mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1.
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Vorzugsweise wird bei einer solchen Schwenkbewegungsbremse der Unterschied der Bremsdrehmomente durch eine Haft- und Gleitreibungskraft in einem selbsthemmenden Energiespeicher bewirkt. Auf diese Art ist das Bremsdrehmoment von der Schwenkgeschwindigkeit unabhängig. Ein langsames Herunterkriechen der Rückenlehne in die abgelegte Lage tritt dann nicht auf.
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In einem besonders einfachen Fall kann die Reibungskraft zwischen mehrteiligen Mitteln zur Umwandlung einer relativen Drehbewegung der Teile in eine koaxial zur Drehachse verlaufende relative Verschiebebewegung ausgenutzt werden, wenn weiterhin Federmittel vorgesehen sind zur Vorspannung der mehreren Teile in der Verschieberichtung.
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Vorzugsweise können zwei Scheiben mit gegeneinander anliegenden stirnseitigen Bogenrampen genutzt werden zur Umwandlung der relativen Drehbewegung in eine relative Verschiebebewegung.
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Bei Schwenkwinkeln von weniger als 90° können jeweils zwei sich über die Drehachse (A) gegenüber liegende Bogenrampen vorgesehen sein. Dies erhöht die Robustheit des Aufbaus, weil unabhängig vom Drehwinkel immer gleich große Anpressflächen an den Bogenrampen sich zur Drehachse symmetrisch gegenüber liegend ergeben.
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Für die meisten Anwendungen sollte die Steigungen der Bogenrampen ausreichend gering bemessen ist, um eine Selbsthemmung zu bewirken. Andernfalls ergibt sich aufgrund der Umsetzung der Anpresskraft über die Bogenrampen ein die Rückenlehne aufrichtendes Drehmoment.
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Im einfachsten Fall kann die gegenseitige Anpressung der Bogenrampen durch eine Tellerfeder oder ein Tellerfederpaket erfolgen. Dies erlaubt große Federkräfte bei kleinem Bauraum.
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Noch weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend beispielshalber beschrieben, wobei auf die anhängenden Zeichnungen Bezug genommen wird. Darin zeigen:
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1 eine perspektivische schematische Ansicht auf die Struktur eines Kraftfahrzeugsitzes im Bereich der Gelenkstelle zwischen der Basis und der Rückenlehne von der Vorderseite;
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2 den Ausschnitt gemäß 1 von der Rückseite;
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3 eine perspektivische Ansicht von dem Zusammenbau der Gelenkstelle an der Rückenlehne des Kraftfahrzeugsitzes gemäß 1;
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4 eine perspektivische Explosionsansicht der Gelenkstelle gemäß 3; und
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5 eine perspektivische Ansicht von dem Zusammenbau der Gelenkstelle an der Sitzbasis des Kraftfahrzeugsitzes gemäß 1.
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Die 1 und 2 zeigen einen Ausschnitt der Gelenkstellen 2, 4 an der Sitzbasis 3 und der Rückenlehne 1 an einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugsitzes. Die Gelenkstellen 2, 4 sind durch einen Gelenkbolzen 14 um die Achse „A” verschwenkbar verbunden. Typisch sind ähnliche Gelenke links und rechts vorgesehen. Über diese ein oder beidseitigen Gelenke kann die Rückenlehne in bekannter Weise von einer leicht nach hinten geneigten Gebrauchslage in eine nach vorne über der Sitzfläche abgelegte Verstaulage bewegt werden.
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Um beim Ablegen der Rückenlehne 1 die Möglichkeit eines unerwünschten freien Herabfallens auszuschließen, ist an der Gelenkstelle 2, 4 weiterhin eine Schwenkbewegungsbremse 5 vorgesehen. Die nachfolgend in Einzelheiten beschriebene Schwenkbewegungsbremse 5 zeichnet sich dadurch aus, dass das aufgrund der von außen eingeprägten Drehbewegung resultierende Bremsdrehmoment von der Drehrichtung abhängig ist. Beim Aufrichten der Rückenlehne 1 ist das Bremsdrehmoment vorzugsweise geringer, um dem Benutzer keine zusätzliche Last zuzumuten. Beim Ablegen der Rückenlehne 1 sollte das Bremsdrehmoment jedoch größer sein, damit eine zusätzliche äußere Kraft aufgrund des Benutzereingriffs für die Bewegung erforderlich ist. Dies macht ein unerwünschtes freies Herabfallen der Rückenlehne 1 unmöglich. Ganz vorzugsweise nimmt das Bremsdrehmoment beim Ablegen der Rückenlehne 1 zu, um die wechselnden Hebelverhältnisse beim Verschwenken wenigstens teilweise zu kompensieren.
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Die Wirkung der dargestellten Schwenkbewegungsbremse 5 beruht auf der Haft- und Gleitreibungskraft zwischen zwei gegeneinander gepressten Körpern. Dies sind zwei vorzugsweise annähernd identisch geformte Scheiben 6, 7 mit stirnseitig vorspringenden Bogenrampen 8, 9. Eine Scheibe 7 ist an der Gelenkstelle 2 der Rückenlehne 1 drehfest festgelegt. Dies kann wie dargestellt auf einfache Art durch zwei oder mehrere von der Drehachse „A” beabstandete axial von der Gelenkstelle 2 vorstehende Mitnehmerstifte 11 oder anders geformte Passkörper erfolgen, die in entsprechende Aussparungen der Scheibe 7 eingreifen Die andere Scheibe 6 ist in ähnlicher Weise durch Mitnehmerstifte 10 mit der Gelenkstelle 4 an der Sitzbasis 3 drehfest verbunden. Beide Scheiben 6, 7 weisen eine mittige Bohrung auf, durch die im Zusammenbau der Gelenkbolzen 14 verläuft.
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Insbesondere gemäß den 3, 4 und 5 berühren sich die Scheiben 6, 7 über stirnseitig vorspringende Bogenrampen 8, 9. Diese bewirken, dass die Paarung aus den Scheiben 6, 7 abhängig vom relativen Winkel einen unterschiedlichen axiale Ausdehnung annimmt. Eine Verdrehung der Scheiben 6, 7 um die Achse „A” bewirkt eine Zu- oder Abnahme der axialen Ausdehnung, wodurch die Paarung der Scheiben 6, 7 geeignet ist, eine relative Drehbewegung in eine relative Verschiebebewegung umzuwandeln. Die beiden Scheiben 6, 7 sind in der beschriebenen relativen Lage zueinander zwischen den Gelenkstellen 2, 4 von Rückenlehne 1 und Sitzbasis 3 aufgenommen. Hierbei gibt der Gelenkbolzen 14 eine feste Gelenkbreite vor. Um die dauernde Berührung der gegeneinander stehenden Bogenrampen 8, 9 über alle vorgesehenen Stellungen des Gelenks hinweg zu sichern, ist die Paarung der Scheiben 6, 7 gegeneinander durch eine Feder vorgespannt. Im dargestellten Fall ist gemäß 2 eine Tellerfeder 12 oder ein Tellerfederpaket zwischen der Gelenkstelle 2 an der Rückenlehne 1 und der dazu benachbart angeordneten Scheibe 7 eingesetzt. Hierbei erlaubt die vorangehend beschriebene drehfeste Ankopplung der Scheibe 7 über die axial vorstehenden Mitnehmerstifte 11 eine Verschiebung der Scheibe 7 in axialer Richtung entsprechend der Änderung der axialen Ausdehnung der Paarung der beiden Scheiben 6, 7.
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Insbesondere gemäß den 3, 4 und 5 sind die Bogenrampen 8, 9 auf den Scheiben 6, 7 so ausgerichtet, dass beim Ablegen der Rückenlehne 1 die axiale Ausdehnung der Paarung der Scheiben 6, 7 zunimmt und die Tellerfeder 12 gespannt wird. Über die Steigung der Bogenrampen 8, 9 kann die Differenz der Bremsdrehmomente bei Vorwärts und Rückwärtsdrehung angepasst werden. Flache Bogenrampen bewirken eine geringere Differenz, steile hingegen eine größere. Vorzugsweise sollte die Steigung jedoch klein genug sein, um eine Selbsthemmung zu bewirken. Andernfalls würde die in der Tellerfeder 12 gespeicherte Kraft über die Paarung der Scheiben 6, 7 in ein die Rückenlehne 1 aufrichtendes Drehmoment umgesetzt. Dies ist für den meisten Anwendungen unerwünscht. In der Nähe der Steigung, an der gerade noch eine Selbsthemmung auftritt, ist die Differenz zwischen den Bremsdrehmomenten für die verschiedenen Drehrichtungen annähernd maximal.
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An der Stelle der in der beschriebenen Ausführungsform vorgeschlagenen Tellerfeder kann auch eine andere Feder verwendet werden, beispielsweise eine Schraubendruckfeder. Die beschriebene Schwenkbewegungsbremse kann an einer oder beiden Gelenkstellen der Anbindung der Rückenlehne an die Sitzbasis vorgesehen sein. Bei beidseitiger Anordnung von Schwenkbewegungsbremsen kann ein Verwinden der Rückenlehne, wie es sich aufgrund ungleicher Bremsdrehmomente in den beiden Gelenken ergibt, einfach vermieden werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Rückenlehnenstruktur, Ausschnitt
- 2
- Gelenkstelle an Rahmenstruktur
- 3
- Sitzbasis, Ausschnitt
- 4
- Gelenkstelle an Sitzbasis
- 5
- Schwenkbewegungsbremse
- 6, 7
- Scheiben
- 8, 9
- Bogenrampen
- 10, 11
- Mitnehmerstifte
- 12
- Tellerfeder
- 14
- Gelenkbolzen