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DE102008036647A1 - Taumelgelenkbeschlag für einen Kraftfahrzeugsitz - Google Patents

Taumelgelenkbeschlag für einen Kraftfahrzeugsitz Download PDF

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DE102008036647A1
DE102008036647A1 DE102008036647A DE102008036647A DE102008036647A1 DE 102008036647 A1 DE102008036647 A1 DE 102008036647A1 DE 102008036647 A DE102008036647 A DE 102008036647A DE 102008036647 A DE102008036647 A DE 102008036647A DE 102008036647 A1 DE102008036647 A1 DE 102008036647A1
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DE
Germany
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spring
hinge axis
wedge segments
articulated arm
eccentric
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DE102008036647A
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English (en)
Inventor
Wilfried Dr. Beneker
Wilhelm Wingensiefen
Reinhard Vogel
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Johnson Controls Metals and Mechanisms GmbH and Co KG
Original Assignee
C Rob Hammerstein GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/02Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
    • B60N2/22Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being adjustable
    • B60N2/225Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being adjustable by cycloidal or planetary mechanisms
    • B60N2/2252Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being adjustable by cycloidal or planetary mechanisms in which the central axis of the gearing lies inside the periphery of an orbital gear, e.g. one gear without sun gear

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Abstract

Der Taumelgelenkbeschlag für einen Kraftfahrzeugsitz, insbesondere Lehnenversteller, ist versehen mit a) einem ersten Gelenkarm 20, mit b) einem zweiten Gelenkarm 26, der um eine Gelenkachse 30 relativ zum ersten Gelenkarm 20 einstellbar und verschwenkbar ist, mit c) einem Zahnkranz 32, der mit dem zweiten Gelenkarm 26 verbunden ist, der einen Innenverzahnung aufweist und zentrisch zur Gelenkachse 30 ist, mit d) einem verzahnten Innenrad 34, das in Eingriff mit dem Zahnkranz 32 ist, das ein um ein Exzentermaß e gegenüber der Gelenkachse 30 radial versetztes Zentrum aufweist und eine zu dem Zentrum koaxiale Bohrung 36 hat, und mit e) einem Exzenter, der mittels einer Antriebswelle um die Gelenkachse 30 drehbar ist und sich in der Bohrung 36 befindet. Der Exzenter hat zwei Keilsegmente 50. Es ist eine Feder 62 vorgesehen, die die Keilsegmente 50, 52 in eine Anlagestellung vorbelastet. Die Feder 62 weist einen Abstützbereich 70 auf. Der Abstützbereich 70 teilt die Feder 62 in zwei Federbereiche auf und der eine Federbereich weist eine Federkraft auf, die mindestens 1,5 x so groß ist wie die Federkraft des anderen Federbereichs.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Taumelgelenkbeschlag für einen Kraftfahrzeugsitz mit a) einem ersten Gelenkarm, mit b) einem zweiten Gelenkarm, der um eine Gelenkachse relativ zum ersten Gelenkarm einstellbar und verschwenkbar ist, mit c) einem Zahnkranz, der mit dem ersten Gelenkarm verbunden ist, eine Innenverzahnung aufweist und zentrisch zur Gelenkachse ist, mit d) einem verzahnten Innenrad, das im Eingriff mit dem Zahnkranz ist, das ein Zentrum aufweist, das um ein Exzentermaß e gegenüber der Gelenkachse radial versetzt ist und eine zu diesem Zentrum koaxiale Bohrung aufweist, und mit e) einem Exzenter, der mittels einer Antriebswelle um die Gelenkachse drehbar ist und sich in der Bohrung befindet, wobei der Exzenter zwei Keilsegmente aufweist und eine Feder vorgesehen ist, die die Keilsegmente in eine Anlagestellung vorbelasten. Insbesondere ist dieser Taumelgelenkbeschlag für einen Versteller einer Rückenlehne vorgesehen.
  • Ein derartiger Taumelgelenkbeschlag ist aus der DE 39 41 215 A1 bekannt. Ähnliche Taumelgelenkbeschläge zeigen auch die US 2007/0108824 A1 , die DE 102 03 006 A1 und die DE 10 2005 054 489 A1 . Die Feder ist dabei direkt zwischen den beiden Teilsegmenten angeordnet. Nach der DE 39 41 215 A1 ist sie als Schraubendruckfeder zwischen einander zugewandten Breitseiten der Keilsegmente angeordnet, beim jüngeren Stand der Technik ist sie im Wesentlichen ringförmig mit dem Durchmesser von etwa dem Innenrad und hat zwei axial parallel wegstehende Endbereiche. Sie ist entsprechend dem großen griechischen Buchstaben Omega gebogen und wird auch als Omega-Feder bezeichnet. Jeweils ein Endbereich ist in Anlage an einem Teilsegment. Dabei werden jeweils die zueinander weisenden Breitseiten der Keilsegmente voneinander weggedrückt. Dadurch wird Spielfreiheit innerhalb des Gelenkbeschlags erzielt. Bei einer Verstellung wird diese Spielfreiheit zunächst aufgehoben. Das in der Drehrichtung der Verstellung klemmende Keilelement wird aktiv bewegt, das andere über die Feder mitgenommen. Sobald die Verstellbewegung beendet ist, drückt die Feder die beiden Keilsegmente wieder in die Anlagestellung, also die Klemmstellung.
  • Der vorbekannte Gelenkbeschlag hat nun folgenden Nachteil: Bei einer Abwärtsverstellung wird ein Ruckeln bzw. Schwingen des Gelenkbeschlags festgestellt, dies ist nachteilig und wird von Benutzern bemängelt. Es tritt beispielsweise bei der Verwendung des Gelenkbeschlags als Rückenlehnengelenkbeschlag auf. In der Normalstellung ist die Rückenlehne nach hinten geneigt, gegenüber der z-Achse ist sie beispielsweise um 15° nach hinten geneigt. Die Rückenlehne selbst hat ein Eigengewicht. Dieses Eigengewicht bewirkt ein Drehmoment auf den Gelenkbeschlag bei einer Verstellung kommt es dadurch zu der beschriebenen ruckweisen Bewegung bzw. zu einem Schwingen. Dieser Effekt verschlimmert sich auch dann, wenn die Lehne belastet ist. Der Effekt verschlimmert sich zudem mit größeren Neigungswinkel der Rückenlehne nach hinten. Keine Probleme treten dagegen bei der Aufwärtsbewegung auf. Dies gilt sowohl bei unbelasteter Rückenlehne als auch unbelastetem Sitz, als auch bei belasteter Rückenlehne.
  • Dem beschriebenen Problem kann man dadurch entgegenwirken, dass man eine relativ starke Feder benutzt. Dann aber muss die Federkraft relativ groß sein. Dadurch wird die Rückenlehne bei der Aufwärtsbewegung schwergängig.
  • Hier setzt nun die Erfindung ein. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Gelenkbeschlag für einen Kraftfahrzeugsitz anzugeben, bei dem ein Ruckeln bei der Abwärtsfahrt vermieden wird, ohne dass eine große Federkraft den Einstellvorgang bei der Aufwärtsbewegung schwergängig macht.
  • Ausgehend von dem Gelenkbeschlag der Eingangs genannten Art wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Feder einen Abstützbereich aufweist, dass der Abstützbereich die Feder in zwei Federbereiche aufteilt, und dass der eine Federbereich eine Federkraft aufweist, die mindestens 1,5 × so groß ist wie die Federkraft des anderen Federbereichs.
  • Erfindungsgemäß werden die beiden Keilsegmente nicht mehr unmittelbar gegeneinander vorgespannt, vielmehr ist jedem Keilsegment ein einzelner bzw. eigener Federbereich zugeordnet. Die Feder hat einen Abstützbereich, mit dem sie mit einem anderen Teil des Gelenkbeschlags in Kontakt ist, welcher bei einer Verstellbewegung relativ ortsfest bleibt, also tatsächlich die Verstellbewegung nicht mitmacht oder sich um die Gelenkachse dreht und dabei den Abstand von der Gelenkachse beibehält. Letzteres gilt beispielsweise für einen zylindrischen Bereich der Antriebswelle.
  • Die Erfindung schlägt somit vor, die beiden Keilsegmente mit unterschiedlichen Vorspannkräften zu belasten. Der in Abwärtsrichtung zeigende Keil erhält eine zumindest 1,5 fach höhere Vorspannkraft als der in Aufwärtsrichtung zeigende Keil. Der Unterschied in der Federkraft kann auch noch größer sein, er kann bei mindestens 2, vorzugsweise mindestens 3 liegen, Maximalwerte bis zu einem Unterschied um den Faktor 10 sind erfolgreich getestet worden.
  • Erfindungsgemäß wird dadurch das Ruckeln der Lehne bei der Abwärtsbewegung verhindert. Bei der Aufwärtsbewegung ist nur der schwächere Federbereich aktiv, die Aufwärtsbewegung ist daher leichtgängig. Die Feder ist somit unsymmetrisch in ihrer Eigenschaft. Die beiden Federbereiche sind unterschiedlich ausgebildet. Im Abstützbereich stützt sich die Feder an einem anderen Teil des Gelenkbeschlags ab. Auf diese Weise werden dort Kräfte eingeleitet. Es findet dort zumindest eine Berührung statt, vorzugsweise erfolgt dort eine Befestigung. Auf diese Weise können die beiden Federbereiche unterschiedlich voneinander wirken. Sie wirken unabhängig voneinander. Sie können ihre individuelle Federkraft ausüben. Ohne den Abstützbereich wäre dies nicht der Fall.
  • Alternativ oder in Ergänzung der Aufteilung der Feder in zwei Federbereiche und dem dazwischen befindlichen Abstützbereich sind auch andere Lösungen der gestellten Aufgabe möglich. So können unterschiedliche Einhängpunkte für die Feder an den Keilsegmenten vorgesehen sein. Die Keilsegmente können unterschiedlich ausgebildet sein, z. B. eines mit einer Oberfläche mit hohem Gleitvermögen, eines mit einer Oberfläche mit geringem Gleitvermögen. Die Keilsegmente können auch geometrisch unterschiedliche Abmessungen haben, sie können unterschiedliche Klemmkonturen ausbilden, aus unterschiedlichen Materialien gefertigt sein. Die Anmelderin behält sich vor, auf diese Merkmale Teilanmeldungen einzureichen, die vom Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ausgehen und die jeweilige unsymmetrische Ausbildung beschreiben. Somit liegt der Unterschied zum Stand der Technik in der unsymmetrischen Ausbildung einer bisher symmet risch ausgeführten Lösung. Im Stand der Technik sind die Keilsegmente baugleich und sind auch sonst keine Maßnahmen getroffen, um unterschiedliche Klemmkräfte in den beiden Drehrichtungen zu erreichen.
  • Als besonders bevorzugt hat es sich herausgestellt, die Feder einstückig auszubilden und den Abstützbereich etwa in der Mitte der Feder, jedenfalls im mittleren Drittel, auszubilden. Dabei haben sich Federn als besonders günstig herausgestellt, die im ausgebauten Zustand relativ weit von einer Klappsymmetrie weg sind. Im Stand der Technik ist die Feder klappsymmetrisch. Aufgrund der deutlich unsymmetrischen Ausbildung liegt die erfindungsgemäße Feder im Einbauzustand mit einer erheblichen Spannung an einem Stützbereich an, an diesem Stützbereich stützt sich der Abstützbereich ab, dies kann eine Berührung oder eine Verbindung sein.
  • Alternativ können die beiden Federbereiche auch von jeweils einer einzelnen Teilfeder ausgebildet werden. Dabei sind die Teilfedern unterschiedlich. Bei der Montage muss der Einbau zweier unterschiedlicher Federn beachtet werden. Vorteilhafterweise sind die beiden Teilfedern im Einbauzustand vorgespannt, so dass sich kein Leerlauf beim Umschalten ergibt.
  • Die Vorspannung des stärker vorgespannten Keilsegments ist nur so groß gewählt, dass kein Rückdrehen der Antriebswelle erfolgt.
  • Vorzugsweise ist die Feder etwa W-förmig. Sie hat eine etwa U-förmigen Innenbereich und einen Außenbereich, der aus zwei Bogenelementen besteht, die im rechten Winkel an die freien Schenkel des U anschließen und an ihren anderen freien Enden in die Axialrichtung abgewinkelte Endbereiche haben. Der Abstützbereich befindet sich an einer Stelle des Innenbereichs.
  • Es ist möglich, dass bei einer Verstellbewegung der Abstützbereich in geringem Maße gegenüber dem Stützbereich, der an einem anderen Teil des Gelenkbeschlags vorgesehen ist, hin und herwandert.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen sowie der nun folgenden Beschreibung von nicht einschränkend zu ver stehenden Ausführungsbeispielen der Erfindung, die unter Bezugnahme auf die Zeichnung im Folgenden näher erläutert werden. In dieser Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung in Form eines Montagebildes einer ersten Ausführung des Taumelgelenkbeschlags,
  • 2 eine Einsicht auf eine zweite Ausführung des Taumelgelenkbeschlags bei einer Sicht entlang der Schnittlinie II-II in 1, eine Buchse ist teilweise geschnitten dargestellt,
  • 3 die Darstellung wie 2, jedoch nun mit nicht mehr in die Keilsegmente eingreifenden Federenden, vielmehr ist ein Zwischenzustand der Montage gezeigt mit den für die Montage erforderlichen Federkräften F1 und F2,
  • 4 eine Draufsicht auf eine Feder, wie sie in ähnlicher Form in der Ausführung nach den 2 und 3 verwendet ist,
  • 5 ein Schnittbild entlang der Schnittlinie V-V in 4, und
  • 6 eine perspektivische Darstellung der Feder nach 4.
  • Der Taumelgelenkbeschlag hat einen ersten Gelenkarm 20, der im gezeigten Ausführungsbeispiel zusammengesetzt ist aus einem ersten Verzahnungsteil 22 und einem damit verbundenen ersten Flansch 24. Weiterhin ist ein zweiter Gelenkarm 26 vorgesehen. Ihm ist ein Halteflansch 28 zugeordnet und mit ihm verbunden. Der Halteflansch 28 übergreift einen Teilbereich des Randes des ersten Verzahnungsteils 22. Ebenso übergreift der erste Flansch 24 einen gegenüberliegenden Randbereich des ersten Gelenkarms 26. Auf diese Weise wird eine Verbindung erreicht. Die beiden Gelenkarmen 20, 26 sind um eine Gelenkachse 30 relativ zueinander verschwenkbar. Mit Hilfe weiterer, im Folgenden noch zu beschreibender Teile wird erreicht, dass die jeweilige Schwenkposition einstellbar und feststellbar ist.
  • Am zweiten Gelenkarm 26 ist ein Zahnkranz 32 ausgebildet, der eine Innenverzahnung aufweist und zentrisch zur Gelenkachse 30 ist. Ein verzahntes Innenrad 34 ist mit diesem Zahnkranz 32 im Eingriff. Dieses verzahnte Innenrad ist am ersten Verzahnungsteil 22 ausgebildet. Es hat ein Zentrum, dass um ein Exzentermaß e gegenüber der Gelenkachse 30 radial versetzt ist und hat eine zu diesem Zentrum co-axiale Bohrung 36. Das Zentrum liegt auf der Zentrumslinie 35, die parallel zur Gelenkachse 30 verläuft. In die Bohrung 36 ist ein Gleitring 38 eingesetzt. Diesem Gleitring 38 nimmt eine Buchse 40 auf und lagert sie drehbar. Diese Buchse 40 hat ein Loch 42, das durch mehrere unterschiedliche Flächen definiert ist, nämlich zwei etwa gegenüberliegende Mitnehmerflächen 44, die im Wesentlichen radial verlaufen, eine Segmentfläche 46 und eine Bogenfläche 48.
  • Es sind zwei Keilsegmente 50, 52 vorgesehen, die im zusammengebauten Zustand mit ihren äußeren, in 1 nach unten weisenden Flächen an der Segmentfläche 48 anliegen. Sie haben nach oben weisende Endbereiche, die als Schmalseiten bezeichnet werden und die mit den Mitnehmerflächen 44 zusammenwirken, und zwei zueinander weisende Breitseiten 54.
  • Ein Antriebsrad 56 hat einen Achsstummel 58, der im zusammengebauten Zustand in eine Lagerbohrung 60 eingreift, die zentrisch zur Gelenkachse 30 ist. Das Antriebsrad 56 hat weiterhin einen, in der Figur jedoch nicht erkennbaren Exzenter, der in den Raum zwischen der Bogenfläche 48 und den Keilsegmenten 50, 52 eingreift. Er ist um das Exzentermaß e versetzt gegenüber der Gelenkachse 30.
  • Es ist eine Feder 62 vorgesehen. Sie ist aus einem Drahtstück gebogen. Sie ist im Wesentlichen W-förmig. Sie hat einen U-förmigen Innenbereich 64 und einen Außenbereich, der aus zwei Bogenelementen 66 und abgewinkelten Endbereichen zusammengesetzt ist. Die Endbereiche 68 stehen quer aus der Ebene vor, welche die Bogenelemente 66 und der U-förmige Innenbereich 64 definieren. Die Endbereiche 68 sind im zusammengebauten Zustand in Anlage an den Keilsegmenten 50, 52. Diese Anlage ist wie im Stand der Technik, es sind Aufnahmen an den Breitseiten oder in deren Nähe vorgesehen, mit denen die Endbereiche zusammenwirken. Dadurch werden die Keilsegmente 50, 52 so gegeneinander vorbelastet, dass sich ihre Breitseiten 54 voneinander entfernen.
  • Innerhalb des U-förmigen Innenbereichs 64 der Feder 62 befindet sich ein Abstützbereich 70 der Feder 62. Der Abstützbereich 70 liegt im zusammengefügten Zustand an einem Stützbereich 72 des Taumelgelenkbeschlags an, im konkrten Fall liegt er am Achsstummel 58 an, wie insbesondere aus den 2 und 3 ersichtlich ist. Diese Anlage ist elastisch. Dadurch kann sich der Achsstummel 58 relativ zum Abstützbereich 70 drehen. Der Achsstummel 58 bildet den Stützbe reich 72 aus. Es ist auch möglich, dass der Stützbereich 72 an anderer Stelle vorgesehen ist, solange diese andere Stelle relativ ortsfest ist oder bei der Drehbewegung ortsfest bleibt.
  • Der Abstützbereich 70 teilt die Feder 62 in zwei Teilfedern auf. Eine Teilfeder befindet sich auf der einen Seite des Abstützbereichs 70, die andere Teilfeder auf der anderen Seite des Abstützbereichs. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Feder 62 einstückig. Sie kann aber auch durch zwei einzelne, separate Teilfedern gebildet sein.
  • Die beiden Teilfedern sind unterschiedlich ausgebildet. Dies ist insbesondere aus 2 ersichtlich. Eine Teilfeder ist deutlich länger als die andere Teilfeder. Die in 2 linke Teilfeder hat einen deutlich längeren linken U-Schenkel des U-förmigen Innenbereichs 64 als die rechte Teilfeder. Der linke U-Schenkel ist mindestens 10%, vorzugsweise mindestens 25% länger. Beide U-Schenkel gehen jeweils in einem Bogenbereich in die Bogenelemente 66 über. Man erkennt, dass der linke Bogenbereich weiter entfernt ist vom Achsstummel 58 und damit von der Gelenkachse 30 als der rechte Bogen. Der Unterschied beträgt mindestens 20%. In einer Alternative können die beiden Teilfedern auch aus unterschiedlich dickem Material gefertigt, es können unterschiedliche Formen und/oder andere Symmetrien vorgesehen sein, beispielsweise kann das eine Bogenelement 66 gewellt sein, das andere nicht.
  • Aus 3 ist ersichtlich, dass bei der Montage unterschiedliche Kräfte F1 und F2 aufgewandt werden müssen, um die abgewinkelten Endbereiche 68 der Feder 62 in die Aufnahme an der jeweiligen Breitseite 54 hineinzubringen. 3 zeigt auch das Vorgehen bei der Montage. Zunächst wird der U-förmige Innenbereich 64 der Feder 62 in radialer Richtung auf den Achsstummel 58 aufgesteckt, bis Anlage gegeben ist. Die abgewinkelten Endbereiche 68 haben dann eine große Entfernung voneinander, die Feder 62 ist entspannt. Nun werden im Sinne der Vektoren F1 und F2 Kräfte aufgebracht, die and den Endbereichen 68 angreifen. Dadurch nähern sich die abgewinkelten Endbereiche 68, wobei auch die Kräfte größer werden. Für den Zwischenzustand der 3 sind die Vektoren F1 und F2 gültig. Im Einbauzustand, wie ihn 2 zeigt, werden die Keilsegmente 50, 52 mit unterschiedlichen Kräften voneinander weggedrückt. Sie werden also mit unterschiedlichen Kräften in die jeweiligen Klemmspalten gedrückt.
  • In den 4 bis 6 ist eine Feder 62 noch einmal einzeln dargestellt. In 4 ist eine Schnittlinie V-V. eingezeichnet, diese unterteilt die Feder 62 in einen linken Federbereich und einem rechten Federbereich. Im dargestellten, entspannten, weil nicht eingebauten Zustand haben die beiden Endbereiche 68 eine unterschiedliche Entfernung vom Scheitelpunkt des U-förmigen Innenbereichs. Dieser Scheitelpunkt wird definiert durch den Schnitt mit der Schnittlinie V-V. Der U-förmige Innenbereich 64 hat ein zentrales, halbkreisförmiges Teilstück, das auch die Basis des U ausbildet. Dieses ist symmetrisch zu einer Spiegelebene, die durch die Schnittlinie V-V definiert ist. Es ist zu dem zentrisch zur Gelenkachse 30. Der Übergangsbereich von dem U-förmigen Innenbereich 64 in die beiden Bogenelemente 66 ist jeweils auch etwa ein halber Kreisbogen, der Radius entspricht demjenigen des Halbkreises im U-förmigen Innenbereichs 64.
  • Wie 5 zeigt, dass sich bis auf die quer abstehenden, abgewinkelten Innenbereiche 68 alle anderen Teilstücke der Feder 62 in einer Ebene befinden. Dies muss nicht notwendigerweise so sein, andere Ausgestaltungen sind möglich.
  • Es ist auch möglich, dass der Innenbereich den Achsstummel 68 einmal vollständig umläuft. In den 4 bis 6 sind Querstriche in die Figuren eingezeichnet, die im Wesentlichen quer zur Drahtlängsrichtung verlaufen. Diese sind nicht tatsächliche Trennlinien, sondern vom Zeichnungsprogramm eingefügt, sie zeigen u. a. die Stellen, wo gradlinig verlaufende Stücke in gekrümmte Stücke übergehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3941215 A1 [0002, 0002]
    • - US 2007/0108824 A1 [0002]
    • - DE 10203006 A1 [0002]
    • - DE 102005054489 A1 [0002]

Claims (7)

  1. Taumelgelenkbeschlag für einen Kraftfahrzeugsitz, insbesondere Lehnenversteller, mit a) einem ersten Gelenkarm (20), mit b) einem zweiten Gelenkarm (26), der um eine Gelenkachse (30) relativ zum ersten Gelenkarm (20) einstellbar und verschwenkbar ist, mit c) einem Zahnkranz (32), der mit dem zweiten Gelenkarm (26) verbunden ist, eine Innenverzahnung aufweist und zentrisch zur Gelenkachse (30) ist, mit d) einem verzahnten Innenrad (34), das im Eingriff mit dem Zahnkranz (32) ist, das ein um ein Exzentermaß e gegenüber der Gelenkachse (30) radial versetztes Zentrum aufweist und eine zu dem Zentrum koaxiale Bohrung (36) hat, und mit e) einem Exzenter, der mittels einer Antriebswelle um die Gelenkachse (30) drehbar ist und sich in der Bohrung (36) befindet, wobei der Exzenter zwei Keilsegmente (50, 52) aufweist und eine Feder (62) vorgesehen ist, die die Keilsegmente (50, 52) in eine Anlagestellung vorbelastet, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (62) einen Abstützbereich (70) aufweist, dass der Abstützbereich (70) die Feder (62) in zwei Federbereiche aufteilt, und dass der eine Federbereich eine Federkraft aufweist, die mindestens 1,5 × so groß ist wie die Federkraft des anderen Federbereichs.
  2. Gelenkbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (62) einstückig ausgebildet ist oder dass jeder Federbereich von einer einzelnen Teilfeder ausgebildet ist.
  3. Gelenkbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (62) zwei Endbereiche (68) aufweist, das jeder Federbereich ei nen Endbereich (68) hat, und dass ein Endbereich (68) jeweils an einem Keilsegment (50, 52) anliegt.
  4. Gelenkbeschlag nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstützbereich (70) sich an einem Bauteil des Gelenkbeschlags abstützt, insbesondere an der Antriebswelle (58) anliegt.
  5. Gelenkbeschlag nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (62) einen Innenbereich (64) und einen Außenbereich aufweist, dass der Innenbereich (64) U-förmig ist, dass der Innenbereich (64) in Anlage an der Antriebswelle (58) ist, und dass die beiden Endbereiche (68) einer Basis des U des U-förmigen Innenbereichs (64) näher ist als Schenkeln des U-förmigen Innenbereichs (64).
  6. Gelenkbeschlag nach dem vorangegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (62) im Einbauzustand im Wesentlichen einer Klappsymmetrie ähnlicher ist als im ausgebauten Zustand.
  7. Taumelgelenkbeschlag für einen Kraftfahrzeugsitz, insbesondere Lehnenversteller, mit a) einem ersten Gelenkarm (20), mit b) einem zweiten Gelenkarm (26), der um eine Gelenkachse (30) relativ zum ersten Gelenkarm (20) einstellbar und verschwenkbar ist, mit c) einem Zahnkranz (32), der mit dem zweiten Gelenkarm (26) verbunden ist, eine Innenverzahnung aufweist und zentrisch zur Gelenkachse (30) ist, mit d) einem verzahnten Innenrad (34), das im Eingriff mit dem Zahnkranz (32) ist, das ein Zentrum aufweist, das um ein Exzentermaß e gegenüber der Gelenkachse (30) radial versetzt ist und eine zu dem Zentrum koaxiale Bohrung (36) aufweist, und mit e) einem Exzenter, der mittels einer Antriebswelle (58) um die Gelenkachse (30) drehbar ist und sich in der Bohrung (36) befindet, wobei der Exzenter zwei Keilsegmente (50, 52) aufweist und eine Feder (62) vorgesehen ist, die die Keilsegmente (50, 52) in eine Anlagestellung vorbelasten, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (62) und/oder die beiden Keilsegmente (50, 52) und/oder mit diesen beiden Keilsegmenten (50, 52) zusammenwirkende, mit den Keilsegmenten (50, 52) in Kontakt stehende Flächen unsymmetrisch zu einer Ebene, die durch die Gelenkachse (30) und durch die Mitte zwischen den zwei Keilsegmenten (50) definiert ist, ausgebildet sind.
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