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DE102006035855A1 - Hub- und Absetzvorrichtung - Google Patents

Hub- und Absetzvorrichtung Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anheben einer Person aus einer Rückenlage auf dem Boden in eine Sitzposition über dem Bodenniveau, wobei das Verletzungsrisiko dieser Person ausgeschaltet werden soll, und zunächst eine stabile Rückenlage und danach eine stabile Sitzposition erreicht werden soll, wobei die Herstellungs- und Betriebskosten einer solchen Vorrichtung auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollen und darüber hinaus die Vorrichtung zusammengeklappt werden kann und ortsbeweglich ist. DOLLAR A Diese Aufgabe wird gelöst durch wenigstens eine aufblasbare Ringkonstruktion, die eine Ausbauchung, eine flexible Membran und ein zusammenklappbares Stützelement aufweist, wobei die flexible Membran sich über wenigstens einen Teil der Ausbauchung erstreckt, um eine Sitzoberfläche für die Person zu bilden, und das zusammenklappbare Stützelement sich im aufgerichteten Zustand in einer im wesentlichen nach oben weisenden Richtung erstreckt, um die Person abzustützen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Heben und Senken von Personen. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zum Heben einer Person vom Bodenniveau und Positionierung der Person in einer Sitzstellung auf Stuhlniveau.
  • Die Erfindung wurde hauptsächlich für die Verwendung als Hilfe für kranke, verletzte oder gebrechliche Personen geschaffen, die hingefallen sind und aufgerichtet und eine Sitzposition geholben werden müssen. Derartige Personen können von Hand durch andere Personen hochgehoben werden, jedoch erfordert diese Methode gewöhnlich mehr als eine anhebende Person, und es gibt Risiken, daß sich die anhebende oder anhebenden Personen verletzen, insbesondere dann, wenn die hochzuhebende Person schwer ist.
  • Es können zwar Gerätschaften wie Aufzüge benutzt werden, jedoch können diese umständlich und ihre Aufstellung zeitaufwendig sein, und sie sind häufig nicht tragbar. Außerdem gibt es Einrichtungen, die Sattellastzügen ähnlich sind, welche mit geeigneten Absetzvorrichtungen ausgestattet sind, jedoch stehen diese Einrichtungen dort, wo sie benötigt werden, also wo eine Person hingefallen ist, nicht ohne weiteres zur Verfügung.
  • Aufblasbare Hubkissen lassen sich ebenfalls zum Anheben von Personen vom Bodenniveau verwenden, jedoch erfordern die bekannten Einrichtungen, daß die Person von Hand in eine Sitzposition gebracht wird, bevor sie hochgehoben wird. Dazu kommt, daß dann, wenn die Person physisch nicht in der Lage ist, eine Sitzposition beizubehalten, die hebende Person Hilfestellung leisten muß, damit die Sitzposition aufrechterhalten wird. Der Anmelder besitzt Patente für eine pneumatisch aktivierbare Rückenstütze, nämlich das britische Patent 2 301 028 und das US-Patent 5 970 545. Diese Patente offenbaren eine Einrichtung zum Anheben einer Person aus einer zurückgelehnten in eine Sitzposition, wobei jedoch die Einrichtung zur Verwendung auf einem Bett bestimmt ist und deshalb die erreichte Sitzposition die ist, in der die Beine im wesentlichen waagerecht liegen, wie sie von dem Bett getragen werden. Der Anmelder besitzt auch ein Patent für eine pneumatische Hubeinrichtung, nämlich das britische Patent 2 296 429, das eine aufblasbare Sitzkonstruktion und eine Rückenlehne betrifft. Diese Einrichtung erfordert die Hilfe eines Hebers, um sie zusammenzubauen, so daß sie gebrauchsbereit ist, sowie zum Stützen der Person, wenn diese angehoben wird.
  • Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Einrichtung zu schaffen, die die Risiken verringert, die beim Anheben einer Person vom Bodenniveau aus entstehen und beim Positionieren dieser Person in einer Sitzstellung auf Stuhlhöhe. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine aufblasbare, schlauchförmige Konstruktion mit Ecken und/oder Bögen zu schaffen, die stärker ist als bekannte Konstruktionen. Noch eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung derartiger schlauchförmiger Konstruktionen zu schaffen.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Hochheben einer Person aus einer Rückenlage auf dem Boden in eine Sitzposition über Bodenhöhe vorgeschlagen, die wenigstens eine aufblasbare Ringstruktur mit einer Ausbauchung bzw. Vertiefung, einer flexiblen Membran und einem zusammenklappbaren Tragelement aufweist, wobei die flexible Membran sich über wenigstens einen Teil der Ausbauchung erstreckt, um eine Sitzoberfläche für die Person zu schaffen, und das zusammenklappbare Tragelement im aufgerichteten Zustand im wesentlichen nach oben gerichtet ist, um die Person zu tragen.
  • Die flexible Membran ist vorzugsweise lösbar an wenigstens einer aufblasbaren Ringstruktur befestigt, und das zusammenklappbare Tragelement ist vorzugsweise mit der flexiblen Membran verbunden.
  • Das zusammenklappbare Tragelement ist vorzugsweise an einem Rand der flexiblen Membran angebracht. Noch vorteilhafter ist, wenn die flexible Membran einen Rand aufweist, an dem das zusammenklappbare Tragelement angebracht ist, und wenigstens zwei andere Ränder, an denen die aufblasbare Ringstruktur angebracht ist. Die flexible Membran ist vorzugsweise an der aufblasbaren Struktur in einer Weise angebracht, so daß dann, wenn die Vorrichtung sich in zusammenklappbarem Zustand befindet, die flexible Membran lose wenigstens einen Teil der Ausbauchung bzw. Vertiefung bedeckt.
  • Vorzugsweise wird beim Aufblasen von wenigstens einer aufblasbaren Ringstruktur und beim Errichten des Tragelementes die flexible Membran über wenigstens einen Teil der Ausbauchung festgezogen. Wenn die flexible Membran festgezogen wird, wird die Sitzoberfläche der Person stabiler, so daß auf diese Weise die Bewegung der Person in eine Sitzposition unterstützt wird.
  • Das zusammenklappbare Tragelement besteht vorzugsweise aus zwei Körpern. Vorzugsweise weist wenigstens einer der beiden Körper eine aufblasbare Struktur auf. In aufgerichtetem Zustand bilden die beiden Körper vorzugsweise eine umgekehrte "Y"-Anordnung. Bei dieser Anordnung ragt wenigstens ein Körper im wesentlichen in Richtung nach oben und der andere liegt an diesem Körper und der wenigstens einen aufblasbaren Struktur an. Die Körper sind vorzugsweise so gebaut, daß sie für die Person, wenn sie sich in aufgerichteter Stellung befindet, eine feste Rückenstütze bilden.
  • Die Vorrichtung weist vorzugsweise eine Reihe aufblasbarer Ringstrukturen auf, die aufeinander gestapelt sind. Noch vorteilhafter ist, wenn die Ringstrukturen durch Verschweißung aneinander befestigt sind. Von besonderem Vorteil ist, wenn die Ringstrukturen eine rechtwinklige Form aufweisen.
  • Die aufblasbaren Ringstrukturen können aus rohrförmigen Strukturen hergestellt werden, und vorzugsweise weist ein Teil der Wand der rohrförmigen Struktur einen Zwickel auf. Der Zwickel ist vorzugsweise auf der Innenseite des Bogens oder der Ecke angeordnet. Die rohrförmige Struktur ist vorzugsweise mit einer unteren Mantelplatte, einer oberen Mantelplatte und einem Zwickel versehen. Besonders vorteilhaft ist, daß der Zwickel mit der oberen und der unteren Mantelplatte so verbunden ist, daß die Verbindungssäume zwischen dem Zwickel und den Platten nicht auf einer mittleren Axiallinie der Oberfläche der rohrförmigen Struktur liegen. Mit der Bezeichnung mittlere axiale Linie ist gemeint eine Linie lotrecht zur Hauptachse der Ecke oder des Bogens der rohrförmigen Struktur, in der Mitte zwischen zwei axialen Extremitäten der Struktur, wobei die beiden axialen Extremitäten als in derselben Ebene liegend angenommen werden wie die Hauptachse.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine rohrförmige Struktur vorgesehen, die einen Bogen oder eine Ecke aufweist, wobei ein Teil der rohrförmigen Struktur einen Zwickel bildet.
  • Derartige rohrförmige Strukturen werden vorzugsweise durch Verbinden der Enden eines Zwickels zu einem Ring hergestellt, wobei der Ring rund um eine ringförmige Gießform plaziert wird, eine untere Mantelplatte unter der Gießform ange bracht und eine obere Mantelplatte über der Gießform angebracht werden, der Zwickel mit beiden Platten verbunden wird, die Gießform entfernt und die oberen und unteren Mantelplatten miteinander verbunden werden. Vorzugsweise werden die Platten durch Schweißnähte miteinander verbunden. Noch vorteilhafter ist es, die mittlere Axiallinie auf der Innenseite des Bogens nahtfrei zu halten.
  • Die Erfindung wird nunmehr anhand eines Beispiels unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen sind:
  • 1a und 1b perspektivische Ansichten der Einrichtung in der angehobenen Position,
  • 2 bis 6 perspektivische Ansichten der Einrichtung in unterschiedlichen Betriebsstadien, und
  • 7 eine perspektivische Ansicht einer aufblasbaren Ringstruktur.
  • Die 1a und 1b zeigen die Einrichtung in einer über das Bodenniveau angehobenen Lage. Die Einrichtung weist drei Ringstrukturen 1 rechteckiger Form auf, die eine auf der anderen übereinander gestapelt sind. Jede Ringstruktur 1 hat eine zentrale Ausbauchung bzw. Vertiefung 6, die ebenfalls rechteckförmig ist. Die Ringstrukturen 1 können alle dieselbe Größe haben oder zum Kopf des Stapels hin sich größenmäßig verkleinern. Obgleich die gezeigten aufblasbaren Ringstrukturen alle rechteckförmig sind, versteht es sich, daß die Ringstrukturen auch andere Formen haben können, beispielsweise kreisrunde oder quadratische Formen benutzt werden können. Die Ringstrukturen 1 bestehen aus rohrförmigen Gebilden 20, deren Konstruktion weiter unten im Detail beschrieben wird. Die Ringstrukturen 1 können dauerhaft durch Verschweißen oder andere Mittel aneinander befestigt sein. Typischerweise sind die Strukturen 1 aus flexiblem Plastikmaterial gefertigt.
  • Eine flexible Membran 7 ist lösbar an der obersten Ringstruktur 1 angebracht, so daß sie einen Teil der Ausbauchung 6 der gestapelten Strukturen bedeckt. Die flexible Membran 7 erstreckt sich über die Ausbauchung, um für den Benutzer eine Sitzoberfläche zu bilden. Die Membran 7 ist mit Rippen 7b versehen, um das Risiko zu mindern, daß der Benutzer über die Membran rutscht. Die flexible Membran ist an der obersten aufblasbaren Ringstruktur entlang dreier Ränder ange bracht, nämlich zwei Seitenrändern A und B und einem vorderen Rand C. An der flexiblem Membran 7 ist entlang dem hinteren Rand D ein Rückenstützkörper 8 befestigt. Der Rückenstützkörper 8 weist eine Rückenplatte 9 und eine Stützplatte 10 auf. Die Rückenplatte 9 und die Stützplatte 10 sind beide, wie gezeigt, aufblasbare Strukturen, wobei jedoch die Stützplatte 9 eine steife Konstruktion bildet. In 1a ist die Rückenplatte 9 zusammengeklappt und liegt, wie dargestellt, oben auf der zusammengeklappten Tragplatte 10. In diesem Zustand versinkt die flexible Membran 7 in die Ausbauchung 6.
  • In 1b ist der Rückenstützkörper 8 aufgeblasen. Die Tragtafel 10 ruht auf der oberen Ringstruktur 1 und trägt die Rückenplatte 9, die aufgeblasen ist, so daß sie eine im wesentlichen aufrechte Position einnimmt. Die Rückenplatte 9 ist im allgemeinen genauso breit wie die oberste aufblasbare Ringstruktur 1 und liegt an der flexiblem Membran 7 und der Tragplatte 10 an. Die Tragplatte 10 ist mit der obersten Ringstruktur 1 lösbar verbunden.
  • Da die flexible Membran 7 mit der Rückenplatte 9 in Verbindung steht, wird die Membran 7 aus ihrer anfänglichen in die Ausbauchung 6 eingesunkenen Lage angehoben, um über der hohlen Ausbauchung 6 eine gespannte Sitzoberfläche zu bilden, wenn der Rückenstützkörper 8 aufgeblasen wird. Die Platten 9 und 10 sind in einer umgekehrten "Y"-Konfiguration angeordnet und lassen sich zusammen oder einzeln durch (nicht dargestellte) Öffnungen aufblasen. Die Platten 9 und 10 stehen in der "Y"-Konfiguration über einem Teil 6a der Ausbauchung, die von der Membran 7 abgedeckt wird. Dies läßt sich leichter in den 5 und 6 erkennen.
  • Die 2 bis 6 zeigen die Einrichtung, wie sie benutzt wird, um eine Person 1 aus einer Rückenlage auf dem Boden in eine Sitzposition über Bodenniveau zu heben. Jede der Ringstrukturen 1 hat eine Öffnung 2, die es ermöglicht, beispielsweise Luft in die Strukturen ein- und austreten zu lassen, und jede ist mit Luftschläuchen 3 versehen, die an eine Luftzufuhr- oder andere geeignete Fluidzufuhr- (nicht gezeigt) Einrichtung angeschlossen werden können.
  • Wie in 2 gezeigt, wird eine Person 11, die sich auf dem Boden in Rückenlage befindet, zunächst auf die Vorrichtung gebracht, während diese sich in einem nicht aufgeblasenen oder zusammengeklappten Zustand befindet. Dies geschieht beispielsweise mit Hilfe einer Blockrolle. Der Kopf 13 der Person ist mit dem nicht aufgeblasenen Rückenstützkörper 8 ausgerichtet, und der Körper sowie die Ober schenkel 14 der Person sind in der Mitte auf der flexiblen Membran 7 angeordnet. Die Unterschenkel sind, wie dargestellt, durch die Einrichtung nicht abgestützt, jedoch kann die Einrichtung mit steifen Stützkörpern versehen sein, die aus der obersten Ringstruktur herausragen, um die Beine zu stützen.
  • Die unterste Ringstruktur 1 wird dann so lange aufgeblasen, bis sie steif genug ist, wie in 3 gezeigt. Der zweite und der oberste Ring werden dann nacheinander aufgeblasen, so daß sie, wie in 4 gezeigt, einen steifen Zustand erlangen. Alternativ dazu können die Ringstrukturen 1 in irgendeiner Reihenfolge aufgeblasen werden. Da die flexible Membran 7 in die Ausbauchung 6 in der Mitte der obersten Ringstruktur 1 sinkt, bleibt die Person 11 sicher in der Mitte der Einrichtung abgestützt und wird daran gehindert, von einer Seite zur anderen zu rollen, wenn die Einrichtung die Person vom Boden hochhebt. Es ist keinerlei äußere Stützkraft erforderlich.
  • Wenn alle drei Ringstrukturen 1 aufgeblasen worden sind, kann der Rückenstützkörper 8 aufgeblasen werden. Beim Aufblasen des Rückenstützkörpers 8 wird die flexible Membran 7 über die Ausbauchung 6 gespannt, weil sie an dem Stützkörper 8 angebracht ist, und schafft somit für die Person 11 dann eine feste Sitzgrundlage. Der Rückenstützkörper 8 drückt gegen die Person 11 und erleichtert so das Aufrichten der Person in eine gestützte Sitzposition. Das Aufblasen des Rückenstützkörpers 8 ist in den 5 und 6 gezeigt.
  • Eine alternative Folge des Hochhebens kann mit dem vollständig aufgeblasenen Rückenstützkörper 8 beginnen, um die Person aufrecht zu setzen. Die Ringstrukturen 1 werden dann aufeinanderfolgend aufgeblasen, wobei mit der untersten Struktur begonnen wird. In diesem Fall bleibt die flexible Membran 7 schlaff, während der oberste Ring 1 nicht vollständig aufgeblasen wird. Dadurch bildet sich eine Ausbauchung, in die die Person zur sicheren Abstützung einsinkt. Das vollständige Aufblasen des obersten Ringes strafft die Membran, so daß eine im wesentlichen ebene Sitzoberfläche entsteht.
  • Die Luftschläuche 3 können an einer Handsteuerung angebracht werden, die von der Person 11 selbst bedient werden kann. Die Luftzufuhr kann eine Druckluftquelle sein mit einem Abschaltdruck, um die Einrichtung vor einem zu hohen Druck zu schützen.
  • Aus der Sitzposition auf der Einrichtung kann die Person 11 leichter auf ihren Füssen zu stehen kommen oder zu einem Rollstuhl gelangen.
  • 7 zeigt einen Teil einer rohrförmigen Konstruktion 20, die zum Aufbau jeder Ecke einer rechtwinkligen Ringstruktur 1 benutzt wird. Die rohrförmige Konstruktion 20 weist zwei Mantelplatten auf, nämlich eine obere Mantelplatte 18 und eine untere Mantelplatte 19, die längs der Naht 21 miteinander verschweißt sind, sowie einen Zwickel 17, der in der Mitte zwischen den beiden Mantelplatten 18, 19 entlang einer axialen Länge der rohrförmigen Konstruktion 20 angeordnet ist.
  • Der Zwickel liegt auf der innersten Seite der Ecke der Struktur 1. Der Zwickel 17 ist an den beiden Mantelplatten 18, 19 durch Verschweißen befestigt. Die Hinzufügung des Zwickels 17 erzeugt zwei Schweißnähte 15, 16 zu beiden Seiten der mittleren axialen Linie 14 des Zwickels 17. Für diese Anmeldung wurde der Ausdruck Zwickel gewählt in der Bedeutung einer Materialplatte, die dazu dient, als Einsatz die Struktur der rohrförmigen Konstruktion zu verstärken. Der Zwickel kann verschiedene Formen und Gestaltungen aufweisen.
  • Die auf einer Einheitslänge der Schweißnaht 15 an einer inneren Ecke der Konstruktion auftretende Spannung wird durch die Kraft oder die Kräfte in der Konstruktion erzeugt, die auf den Bereich einwirken, der der Einheitslänge der Schweißnaht, wie durch die gestrichelten Linien gezeigt, gegenüberliegt. Die Ecken der rohrförmigen Konstruktionen sind wie beim Stand der Technik unter Verwendung von zwei zentralen Nähten 21 und 24 hergestellt. Bei der Anordnung der vorliegenden Erfindung, bei der die Bewegung der Schweißnaht 15 von der mittleren axialen Linie 14 weg erfolgt, bedeutet, daß der Bereich, der der Länge der Schweißnaht gegenüberliegt, erheblich kleiner ist als wenn der Bereich einer Naht bei 14 gegenüberliegen würde. Daher werden anstelle einer einzigen Naht entlang der zentralen Axiallinie 14, die einen Bereich hoher Spannung ist, die Nähte 15, 16 in Bereichen geringerer Spannungen der rohrförmigen Konstruktion 20 ausgebildet. Die Anwendung eines Zwickels 17 für einen rechtwinkligen Ring 1 ist nicht auf die hier beschriebene Erfindung beschränkt, sondern gilt für alle aufblasbaren Ringstrukturen mit Ecken oder Bögen, wo es möglich ist, die Lage einer Schweißnaht aus einem Bereich hoher Spannung in einen Bereich niedrigerer Spannung zu verändern.
  • Das Verfahren zur Herstellung der rohrförmigen Konstruktion 20 beinhaltet die Schritte des Verbindens der Enden des Zwickels 17 zu einem Ring. Der Zwickel wird dann über eine rechtwinklige Schweißelektrode oder eine andere in geeigneter Weise ausgebildete Form, die dieselbe Gestalt hat wie der herzustellende aufblasbare Ring gespannt. Die untere Mantelplatte der rohrförmigen Konstruktion wird dann unter der Elektrode oder Form angeordnet, und die obere Mantelplatte darüber. Der Zwickel wird daraufhin mit beiden Platten verschweißt, und die geschweißte Anordnung wird von der Elektrode entfernt. Der Umfang der oberen und unteren Mantelplattenfläche wird daraufhin durch eine herkömmliche Preßschweißnaht 21 zur Bildung einer luftdichten Konstruktion verbunden.
  • Die oben beschriebene Einrichtung kann zur Lagerung leicht zusammengelegt und gefaltet werden. Sie hat auch den Vorteil, daß sie leicht zu tragen ist und sehr schnell benutzungsbereit gemacht werden kann sowie in geschlossenen Räumen verwendbar ist, die für herkömmliche Hubvorrichtungen unzugänglich sind.

Claims (21)

  1. Vorrichtung zum Hochheben einer Person aus einer Rückenlageposition auf dem Boden in eine Sitzposition über Bodenniveau, wenigstens einer aufblasbaren Ringstruktur, die eine Ausbauchung, eine flexible Membran und ein zusammenklappbares Stützelement aufweist, wobei die flexible Membran sich über wenigstens einen Teil der Ausbauchung erstreckt, um eine Sitzoberfläche für die Person zu bilden, und das zusammenklappbare Stützelement sich im aufgerichteten Zustand in einer im wesentlichen nach oben weisenden Richtung erstreckt, um die Person abzustützen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die flexible Membran lösbar an wenigstens einer aufblasbaren Ringstruktur angebracht ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das zusammenklappbare Stützelement mit der flexiblen Membran verbunden ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Stützelement an einem Rand der flexiblen Membran befestigt ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die flexible Membran einen Rand aufweist, an dem das zusammenklappbare Stützelement befestigt ist sowie wenigstens zwei andere Ränder, die an der aufblasbaren Ringstruktur angebracht sind.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die flexible Membran an der aufblasbaren Struktur in einer Weise befestigt ist, so daß dann, wenn die Vorrichtung sich in einer zusammengeklappten Lage befindet, die flexible Membran wenigstens einen Teil der Ausbauchung lose bedeckt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei beim Aufblasen wenigstens einer aufblasbaren Ringstruktur und Aufrichten des Stützelements die flexible Membran über wenigstens einen Teil der Ausbauchung festgezogen wird.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das zusammenklappbare Tragelement wenigstens zwei Körper aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei wenigstens einer der beiden Körper eine aufblasbare Struktur bildet.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, wobei beim Aufrichten die beiden Körper in einer umgekehrt Y-förmigen Anordnung positioniert werden.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Reihe aufblasbarer Ringstrukturen, die übereinander gestapelt sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die aufblasbaren Strukturen durch Verschweißen miteinander befestigt sind.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die wenigstens eine aufblasbare Ringstruktur eine rechtwinklige Form aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die wenigstens eine aufblasbare Ringstruktur aus rohrförmigen Gebilden besteht.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Teil der Wand wenigstens einer aufblasbaren Struktur einen Zwickel aufweist.
  16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 13 und 15, wobei der Zwickel in axialer Richtung längs eines Innenseitenteils einer rechtwinkligen Ringstruktur angeordnet ist.
  17. Eine aufblasbare Ringstruktur mit einer Biegung oder Ecke, wobei ein Teil der rohrförmigen Konstruktion einen Zwickel aufweist.
  18. Eine aufblasbare rohrförmige Konstruktion nach Anspruch 17, wobei der Zwickel vorzugsweise auf der Innenseite der Biegung oder Ecke der rohrförmigen Konstruktion angeordnet ist.
  19. Eine aufblasbare rohrförmige Konstruktion nach Anspruch 17 oder 18, wobei die rohrförmige Konstruktion eine obere Mantelplatte, eine untere Mantelplatte und einen Zwickel aufweist.
  20. Eine aufblasbare rohrförmige Konstruktion nach einem der Ansprüche 17 bis 19, wobei der Zwickel mit den oberen und unteren Mantelplatten so verbunden ist, daß die Verbindungsnähte zwischen dem Zwickel und den Platten nicht auf der zentralen axialen Linie der Oberfläche der rohrförmigen Konstruktion liegen.
  21. Eine aufblasbare Konstruktion nach Anspruch 19, wobei das Verfahren zur Herstellung der Konstruktion beinhaltet das Miteinanderverbinden der Enden des Zwickels zu einem Ring, das Plazieren des Rings um eine Ringform, das Anbringen einer unteren Mantelplatte unter der Form und oberen Mantelplatte über der Form, das Verbinden des Zwickels mit beiden Platten, das Entfernen der Form und das Miteinanderverbinden der oberen und unteren Mantelplatten.
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