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Die
Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug umfassend eine in der Seitenverkleidung
einer Seitentür integrierte
Beleuchtungseinrichtung zur Beleuchtung des türnahen Bereichs außerhalb
des Fahrzeugs beim Öffnen
der Seitentür.
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Vor
allem höherwertige
Kraftfahrzeuge weisen in der Seitentürverkleidung integriert eine
Beleuchtungseinrichtung auf, die als Einstiegsbeleuchtung dient
und den türnahen
Bereich außerhalb
des Fahrzeugs beim Öffnen
bzw. bei geöffneter
Seitentür ausleuchtet.
Eine solche Beleuchtungseinrichtung kann an allen Seitentüren des
Fahrzeugs vorgesehen sein. Hierdurch kann insbesondere die aussteigende
Person den beleuchteten Bereich gut einsehen und erkennen, ob dort
eine Pfütze,
eine Unebenheit etc. ist. Nachteilig jedoch ist, dass bekannte Einstiegesbeleuchtungen,
die üblicherweise
nur eine einfache, relativ schwache Glühlampe aufweisen, den relevanten
Bereich nur sehr schwach ausleuchten, sie sind häufig auch schlecht ausgerichtet,
sodass der relevante Bereich häufig
auch nur teilweise ausgeleuchtet wird. Infolge dessen und dem Umstand,
dass zum Aussteigen die Tür üblicherweise ganz
aufgeschwenkt wird und sich deshalb die Beleuchtungseinrichtung
sehr weit von dem Ein- oder Ausstiegsbereich befindet, ist folglich
keine zweckmäßige Ein-
oder Ausstiegsbeleuchtung gegeben.
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Der
Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein Kraftfahrzeug anzugeben,
das eine verbesserte Ein- oder Ausstiegsbeleuchtung im Türbereich
aufweist.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist bei einem Kraftfahrzeug der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Beleuchtungseinrichtung mehrere entlang der Seitenverkleidung verlaufend
angeordnete Lichtquellen aufweist.
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Beim
erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug kommt
nicht wie bisher üblich
nur eine einzige Lichtquelle zum Einsatz, vielmehr sind mehrere
separate Lichtquellen entlang der Türinnenverkleidung angeordnet,
bevorzugt über
die gesamte Verkleidungslänge
verteilt. Dies ermöglicht
es, in optimaler Weise den gesamten türnahen Bereich auszuleuchten. Denn
während
im Stand der Technik bei aufgeschwenkter Tür die einzige Lichtquelle üblicherweise im
Bereich des herausgeschwenkten Türendes
angeordnet ist, befinden sich hier über die gesamte Verkleidungslänge verteilt
mehrere Lichtquellen, mithin also auch in dem der Türanlenkung
benachbarten Bereich. Infolge der erfindungsgemäß vorgesehenen Verteilung kann
so bis unmittelbar an den Ein- bzw. Ausstiegsbereich des Fahrzeugs
eine optimale Ausleuchtung erfolgen. Dies gelingt insbesondere dann, wenn
als Lichtquellen weißes
Licht emittierende LEDs verwendet werden. Diese Lichtquellen sind zum
einen sehr kleinbauend, können
also ohne Weiteres integriert werden. Zum anderen emittieren sie sehr
helles Licht, sodass eine starke Ausleuchtung mit diesen LEDs möglich ist.
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Nach
einer ersten Erfindungsalternative kann dabei die Beleuchtungseinrichtung
als Leiste mit mehreren an oder in dieser angeordneten Lichtquellen
ausgeführt
sein, wobei die Leiste entlang der Seitenverkleidung verlaufend
angeordnet ist. Die Leiste ist also als Lichtquellenträger vorgesehen,
an der die Lichtquellen, wie beschrieben bevorzugt die kleinen LEDs,
angeordnet sind. Der Betrieb der Lichtquellen erfolgt selbstverständlich über eine
geeignete Steuerungseinrichtung, die sämtliche Lichtquellen entsprechend
ansteuert.
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Eine
Erfindungsalternative zur Anordnung mehrerer separater Lichtquellen
sieht vor, jeder Lichtquelle einen Lichtleiter zuzuordnen, der entlang der
Seitenverkleidung verläuft
und eine seitliche Lichtabstrahlfläche aufweist. Bei dieser Erfindungsausgestaltung
kann die Anzahl der Lichtquellen bzw. LEDs verringert werden. Jede
LED dient nicht zur direkten Beleuchtung des Fahrzeugumfelds, sondern koppelt
das emittierte Licht in einen Lichtleiter ein. Dieser Lichtleiter
ist nun so angeordnet, dass seine ebene oder leicht ge wölbte seitliche
Abstrahlfläche zum
auszuleuchtenden Umfeldbereich gerichtet ist. Aus dieser Abstrahlfläche wird
das eingekoppelte Licht abgestrahlt, wozu der Lichtleiter eine entsprechende
Struktur zur Reflexion des eingekoppelten Lichts zur Abstrahlfläche und
zur dortigen Auskopplung aufweist. Mithin kommen hier also keine
Punktstrahler wie bei Verwendung einzelner LEDs an der Leiste zum
Einsatz, sondern quasi Linien- bzw. Flächenstrahler, realisiert über die
Lichtleiter. Diese sind längs
der Seitenverkleidung angeordnet, ihre Abstrahlfläche ist
bevorzugt oberflächenbündig in
die Seitenverkleidung integriert. Beispielsweise kann auf diese
Weise unter Verwendung von nur zwei oder drei LEDs und entsprechend
zwei oder drei Lichtleitern eine komplette Leuchtleiste realisiert
werden, eben durch die hintereinander fortlaufend angeordneten Lichtleiter.
Demgegenüber
sind beispielsweise bei Verwendung einer LED-Leiste sechs separate LEDs
vorzusehen. Selbstverständlich
besteht auch bei der Ausgestaltung unter Verwendung der Lichtleiter
die Möglichkeit,
die LEDs sowie deren zugeordneten Leitern an einer entsprechenden
Leiste anzuordnen, sodass sich eine komplette Beleuchtungseinrichtung
ergibt, die insgesamt verbaut werden kann.
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Eine
besonders zweckmäßige Erfindungsausgestaltung
sieht vor, dass die Lichtquellen beim Öffnen der Seitentür zeitlich
nacheinander einschaltbar sind. Die Lichtquellen werden also nicht
gleichzeitig betrieben, sondern sukzessive nacheinander zugeschaltet.
Die Ansteuerung kann über
eine Türkontakt
erfolgen, der das Öffnen
der Seitentür
erfasst, wonach die Steuerungseinrichtung die erste Lichtquelle,
also die die dem auszuschwenkenden Türende am nächsten ist, ansteuert. Anschließend wird
die zweite Lichtquelle angesteuert usw. In entsprechend umgekehrter
Weise kann der Ausschaltvorgang beim Schließen sein, auch hier können die Lichtquellen
zeitlich nacheinander ausgeschaltet werden.
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Besonders
zweckmäßig ist
es, wenn der zeitliche Ein- oder Ausschaltvorgang mit dem Türöffnungswinkel
korreliert ist. Das heißt,
der Einschaltvorgang erfolgt in Abhängigkeit des Öffnungswinkels der
Tür. Mit
zunehmendem Aufschwenken der Tür, also
mit sich zunehmend vergrößerndem Öffnungswinkel
werden immer mehr Lichtquellen zugeschaltet, bis zum Erreichen des maximalen Öffnungswinkels,
wobei dann alle Lichtquellen angeschaltet sind. In entsprechend
umgekehrter Weise kann in Abhängigkeit
des Öffnungswinkels
auch der Ausschaltvorgang erfolgen. Zur Erfassung des Öffnungswinkels kann
ein einfacher Bewegungs- oder Winkelsensor vorgesehen sein, der
im Anlenkbereich der Seitentür positioniert
sein kann und entsprechend mit der den Betrieb der Lichtquellen,
vornehmlich der LEDs steuernden Steuereinrichtung kommuniziert.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der
Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine
Prinzipdarstellung eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit geöffneter
Seitentür,
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2 eine
Prinzipdarstellung einer Seitentür mit
Blick auf deren Innenseite,
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3 eine
Tabelle zur Darstellung der Korrelation des Türöffnungswinkels mit dem zeitlichen
Einschaltverhalten der zugeordneten Lichtquelle, und
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4 eine
Prinzipdarstellung einer weiteren Ausführungsform einer seitenverkleidungsseitig
integrierbaren Beleuchtungseinrichtung.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 1 umfassend
eine Seitentür 2,
die in bekannter Weise zwischen einer geschlossenen Stellung in
eine geöffnete
Stellung, in der sie um einen maximalen Öffnungswinkel α geöffnet ist,
bewegbar ist. Der maximale Öffnungswinkel
beträgt
beispielsweise 85°.
An der an der Türinnenseite
angeordneten Seitenverkleidung 3 der Seitentür 2 ist
im gezeigten Beispiel eine Beleuchtungseinrichtung 4 angeordnet,
die zur Beleuchtung des türnahen
außerhalb des
Fahrzeugs befindlichen Bereichs dient. Der Ausleuchtbereich oder
die Ausleuchtfläche 5 ist
in 1 dargestellt. Ersichtlich wird also der Bodenbereich
direkt vor der Ein- oder Ausstiegsöffnung des Fahrzeugs ausgeleuchtet.
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Hierzu
weist die Beleuchtungseinrichtung mehrere, im gezeigten Beispiel
sechs separate Lichtquellen 6 auf, bei denen es sich bevorzugt
um LEDs, die weißes
Licht emittieren, handelt. Die einzelnen LEDs sind an einer geeigneten,
als Träger
dienenden Leiste 8 angeordnet. Die Leiste ihrerseits erstreckt sich
längs der
Seitenverkleidung 3 und ist an deren Seitenfläche oder
an deren Unterseite angeordnet. 2 als Prinzipdarstellung
zeigt die Anordnung an der Seitenfläche, gleichwohl könnte die
Leiste wie beschrieben auch an der unteren Kante positioniert sein.
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Die
einzelnen LEDs 7 sind dabei so ausgerichtet, dass der emittierte
jeweilige Lichtfächer 9 zum
Boden hin ausgerichtet ist, wobei sich die einzelnen Lichtfächer 9 ergänzen und
ihrer Gesamtheit den Ausleuchtbereich 5 ergeben. In der
Prinzipskizze gemäß 2 ist
ferner eine zentrale Steuerungseinrichtung 10 dargestellt,
die den Betrieb der einzelnen LEDs 7 steuert. Die Steuerungseinrichtung 10,
die hier nur dem Prinzip nach angeordnet ist und selbstverständlich an
einer beliebigen Position im Kraftfahrzeug verbaut sein kann, kommuniziert
mit einem Sensor 11, bei dem es sich beispielsweise um
den Türkontakt
handeln kann, der ein Erfassen des Öffnens der Tür ermöglicht.
Sobald dieser Sensor 11 ein Signal an die Steuerungseinrichtung 10 gibt,
schaltet diese nach einer ersten Erfindungsausgestaltung beispielsweise
sämtliche
LEDs 7 an, sodass der Fahrer beim Aufschwenken der Tür den gesamten
Ausleuchtbereich erhellt bekommt. Der Sensor 11 kann darüber hinaus
aber auch noch eine Winkelsensorfunktion aufweisen oder es kann
ein weiterer Winkelsensor vorgesehen sein, sodass hierüber nicht
nur der Türöffnungsvorgang,
sondern auch der zunehmende Türöffnungswinkel
erfasst werden kann. Dies ermöglicht
dann ein zeitlich sukzessives, nacheinander erfolgendes Einschalten
der einzelnen LEDs 7, diese werden also nicht gleichzeitig
eingeschaltet, sondern in Abhängigkeit
des Öffnungswinkels
nacheinander. Hierauf wird nachfolgend noch eingegangen.
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Weiterhin
zeigt 2 einen weiteren Sensor 12, bei dem es
sich beispielsweise um einen Helligkeitssensor handelt. Denn die
Einstiegsbeleuchtung ist nur dann erforderlich, wenn es in der Umgebung dunkel
genug ist, sodass der Fahrer das Fahrzeugumfeld nicht mehr ohne
Weiteres einsehen kann. Gibt also der Helligkeitssensor ein entsprechendes Signal
an die Steuerungseinrichtung 10, dass eine gewisse Mindesthelligkeit
unterschritten ist, und gibt auch der Sensor 11 ein entsprechendes
Signal, das das Öffnen
der Tür
anzeigt, werden die LEDs 7 betrieben. Selbstverständlich können die
Sensoren 11, 12 an beliebiger Position im Fahrzeug
angeordnet sein. Üblicherweise
kommunizieren die Sensoren sowie die Steuerungseinrichtung über einen
geeigneten Fahrzeugbus.
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3 zeigt
eine Tabelle, in der der Öffnungswinkel
der Tür
mit dem Einschalten einer entsprechenden LED 7 korreliert
ist. Die sechs in 2 gezeigten LEDs sind in 3 mit
I-VI gekennzeichnet. Die LED I ist die in 2 links
gezeigte LED 7, während
die LED VI die in 2 rechts gezeigte LED ist. Es
sei angenommen, dass die Tür
innerhalb eines Winkelintervalls von 0°-85° verschwenkt werden kann. Beispielsweise
wird, wenn die Tür
aufgeschwenkt wird, zunächst
während
eines durchlaufenden Winkelintervalls von 0°-14° die LED I, also die in 2 ganz
links gezeigte LED, angeschaltet. Die Tür ist dann nur um ein relativ
kurzes Stück
aufgeschwenkt, weshalb die Ausleuchtung nur über die LED I ausreichend ist.
Wird die Tür
nun weiter aufgeschwenkt und das zweite Intervall von 15°-29° erreicht,
so wird die zweite LED II, in 2 die zweite LED 7,
gesehen von der linken Türseite,
zugeschaltet, es sind dann zwei LEDs, nämlich die beide LEDs I und
II, betrieben. Bei einem weiteren Öffnen und Erreichen des dritten
Intervalls zwischen 30°-44° wird die
LED III zugeschaltet. Wird die Tür
noch weiter aufgeschwenkt, und erreicht man das vierte Intervall zwischen
45° und
59°, wird
die vierte LED IV zugeschaltet, ab 60° bis 74° dann die fünfte LED V und ab 75° bis zum
Erreichen des maximalen Öffnungswinkels
noch die letzte, sechste LED VI. Auf diese Weise kann also ein öffnungswinkelabhängiger Zuschaltbetrieb
realisiert werden. In entsprechender Weise kann natürlich auch
der Ausschaltbetrieb realisiert werden. Beim Schließen der
Tür, ausgehend
von einer maximalen Öffnung
um 85°,
wird zunächst
die LED VI aus geschaltet, anschließend die LED V etc., bis die Tür ganz geschlossen
ist und alle LEDs aus sind. Die letzte LED wird ausgeschaltet, wenn
0° Öffnungswinkel
erreicht sind, also die Tür
geschlossen ist und der Türkontakt
dies entsprechend anzeigt.
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4 zeigt
eine weitere alternative Ausführung
einer in der Türverkleidung
integrierbaren Beleuchtungseinrichtung 4. Auch diese umfasst
eine Leiste 8, an der im gezeigten Beispiel drei LEDs 7 angeordnet
sind. Jedoch dienen hier die LEDs 7 nicht zur unmittelbaren
Ausleuchtung des Fahrzeugumfelds, sondern ihnen ist jeweils ein
Lichtleiter 13 zugeordnet, wobei sich die Lichtleiter 13 ebenfalls
entlang der Leistenlängsachse
erstrecken. Die Leiste 8 wird in entsprechender Weise wie
die Leiste 8 in 2 längs der Seitenverkleidung 3 angeordnet.
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Jeder
Lichtleiter 13 weist eine Lichtaustrittsfläche 14 auf,
aus der das über
die LED 8 eingekoppelte Licht, das im Lichtleiter entsprechend
zur Austrittsfläche 14 reflektiert
wird, austritt. Die entsprechenden Lichtfächer 9 sind hier deutlich
breiter als bei Verwendung der quasi punktförmigen LEDs 7 gemäß 2.
Gleichwohl kann auch hier eine sehr große Ausleuchtfläche 5 erreicht
werden, wie auch hier ein zeitlich bzw. vom Öffnungswinkel abhängiges Ein- und Ausschaltverhalten
realisiert werden kann.
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Die
verwendeten LEDs emittieren bevorzugt weißes Licht. Denkbar wäre aber
natürlich
auch die Verwendung farbiger LEDs, solange diese eine hinreichend
helle Ausleuchtung und damit Erkennbarkeit etwaiger Pfützen oder
dergleichen ermöglichen.
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Abschließend ist
noch darauf hinzuweisen, dass anstelle einzelner LEDs als Lichtquellen
auch andere Lichtquellen, beispielsweise übliche Glühlampen, dem Grunde nach verwendet
werden können. Jedoch
sind LEDs aufgrund ihrer geringen Größe und damit einfachen Integrierbarkeit
sowie der hohen Lichtausbeute bzw. Helligkeit des erzeugbaren Lichts bevorzugt.