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Aufgabe der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein handgeführtes Eintreibgerät der im
Oberbegriff von Patentanspruch 1 genannten Art. Derartige handgeführte Eintreibgeräte verfügen über einen
versetzbar geführten
Eintreibstössel über den
Befestigungselemente in einen Untergrund eintreibbar sind.
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Als
Antriebsquelle für
den Eintreibstössel dient
dabei eine mechanische Antriebsfeder, die über einen Spannmechanismus
spannbar ist. Von Vorteil ist dabei, dass die mechanische Antriebsfeder
kostengünstig
ist, wodurch ein derartiges Eintreibgerät preiswert herzustellen ist.
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Aus
der
US 3 847 322 A ein
gattungsgemässes
Eintreibgerät
bekannt, bei dem ein Eintreibstössel über einen
motorbetriebenen Spannmechanismus gegen ein Antriebsfederelement
spannbar ist. Der Eintreibstössel
und das Federelement sind in einer gespannten Stellung über eine
Sperreinrichtung arretierbar. Die Sperreinrichtung weist dazu ein Sperrelement
auf, das an einer Sperrfläche
des Eintreibstössels
sperrwirksam angreift. Über
einen Auslöseschalter
kann die Sperreinrichtung entsichert werden, so dass sie über einen
motorbetätigten
Mechanismus aus ihrer Sperrstellung ausgehoben und in eine Freigabestellung überführbar ist.
Der Eintreibstössel
wird in dieser Freigabestellung der Sperreinrichtung unter der Kraft
des Antriebsfederelementes in Setzrichtung bewegt, um ein Befestigungselement in
ein Werkstück
einzutreiben.
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Von
Nachteil bei dem bekannten Eintreibgerät ist, dass bei einer ungewollten
Beschleunigung des Eintreibgerätes,
z. B. wenn dieses von einer erhöhten
Position in eine relativ niedrigere Position fällt, die Sperreinrichtung unbeabsichtigt
in ihre Freigabestellung überführt werden
könnte.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt daher darin, ein Eintreibgerät der vorgenannten
Art zu entwickeln, das die vorgenannten Nachteile vermeidet.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäss
durch die in Anspruch 1 genannten Massnahmen gelöst. Demnach ist an dem Eintreibgerät eine vom
Auslöseschalter
unabhängige
mechanische Blockiereinrichtung für die Sperreinrichtung vorgesehen,
die zwischen einer Aktivstellung und einer Passivstellung hin und
her schaltbar ist, wobei die Sperreinrichtung in der Aktivstellung
der mechanischen Blockiereinrichtung in ihrer Sperrstellung arretiert
und in der Passivstellung der mechanischen Blockiereinrichtung in
ihre Freigabestellung überführbar ist.
Durch diese Massnahme kann sichergestellt werden, dass ein unbeabsichtigtes
Betätigen
der Sperreinrichtung durch Stösse
oder andere Fremdeinwirkung nicht auftreten kann. Es ist dadurch
ferner sichergestellt, dass durch eine elektronische Fehlfunktion
der Steuerelektronik nicht ungewollt ein Setzvorgang ausgelöst werden
kann.
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Vorteilhaft
weist die mechanische Blockiereinrichtung wenigstens ein Blockiermittel
auf, das mit einem mechanischen Anpressfühler gekoppelt ist, wobei die
Sperreinrichtung ein Gegenelement, das über das Blockiermittel blockierbar
ist, aufweist. Auf diese Weise kann über die mechanische Blockiereinrichtung
abgefragt werden, ob das Eintreibgerät ordnungsgemäss an ein
Werkstück
angepresst ist. Es wird also ermittelt, ob der Anwender einen Eintreibvorgang vorbereitet
und das Eintreibgerät
in Setzbereitschaft ist.
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Vorteilhaft
weist die mechanische Blockiereinrichtung wenigstens ein Blockiermittel
auf, das mit einem mechanischen Detektionsmittel für eine Stromquelle
gekoppelt ist, wobei die Sperreinrichtung ein Gegenelement, das über das
Blockiermittel blockierbar ist, aufweist. Auf diese Weise kann über die
mechanische Blockiereinrichtung abgefragt werden, ob eine Stromquelle,
wie z. B. ein Akku oder eine Batterie, in der entsprechenden Aufnahme
am Eintreibgerät
vorhanden ist. Es kann also kein Eintreibvorgang ausgelöst werden,
wenn keine Stromquelle in der Aufnahme anwesend ist.
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Von
Vorteil ist es ebenfalls, wenn die mechanische Blockiereinrichtung
so ausgelegt ist, dass sich in der Aktivstellung der mechanischen
Blockiereinrichtung wenigstens immer eines der Blockiermittel in einer
das zugeordnete Gegenelement blockierenden Stellung befindet. Um
die mechanische Blockiereinrichtung in die Passivstellung zu überführen, so
dass die Sperreinrichtung über
den Auslöseschalter
in die Freigabestellung überführbar ist,
müssen
also alle Blockiermittel in ihre die Sperreinrichtung bzw. die zu dieser
gehörenden
Gegenelemente nicht blockierende Stellung verfahren worden sein.
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Vorteilhaft
ist das wenigstens eine Blockiermittel über ein Federelement in Richtung
auf seine das zugeordnete Gegenelement blockierende Stellung beaufschlagt,
so dass die mechanische Blockiereinrichtung also immer automatisch
wieder in ihre Aktivstellung versetzbar ist, z. B. wenn das Eintreibgerät von einem
Werkstück
abgehoben wird oder wenn die Stromquelle bzw. der Akku aus der Aufnahme
entnommen wird.
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In
den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt.
Es zeigen:
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1 ein
erfindungsgemässes
Eintreibgerät im
Längsschnitt
in der Spannstellung des Antriebsfederelements bei aus der Aufnahme
entnommener Stromquelle,
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2 das
Eintreibgerät
aus 1 in einem an ein Werkstück angepresstem Zustand,
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3 ein
Detail des Eintreibgerätes
gemäss dem
Ausschnitt III aus 2.
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Das
in den 1 bis 3 dargestellte Eintreibgerät 10 weist
ein Gehäuse 11 und
eine darin angeordnete, insgesamt mit 30 bezeichnete Antriebsanordnung
für einen
Eintreibstössel 13 auf,
der in einer Führung 12 versetzbar
geführt
ist. Der Eintreibstössel 13 weist
dabei einen Eintreibabschnitt 14 für ein Befestigungselement 80 und
einen Kopfabschnitt 15 auf.
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An
dem in Eintreibrichtung 27 liegenden Ende der Führung 12 schliesst
sich eine koaxial zu dieser verlaufende Bolzenführung 17 an diese
an. Seitlich von der Bolzenführung 17 abragend
ist ein Befestigungselementemagazin 81 angeordnet in dem
Befestigungselemente 80 bevorratet sind.
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Die
Antriebsanordnung 30 beinhaltet ein Antriebsfederelement 31 welches
sich mit einem Ende an einer Abstützstelle 36 indirekt
am Gehäuse 11 abstützt und
welches mit einem anderen Ende an dem Kopfabschnitt 15 des
Eintreibstössels 13 angreift. Das
Antriebsfederelement 31 kann z. B. als Compositefeder oder
als Stahlfeder ausgebildet sein und ist z. B. als Schraubenfeder
ausgebildet.
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In
der aus 1 ersichtlichen Spannstellung 22 des
Eintreibstössels 13 ist
dieser elastisch gegen das Antriebsfedermittel 31 vorgespannt,
und ist mit dem freien Ende seines Kopfabschnitts 15 in
einen zylindrischen Führungsraum 37 eingetaucht,
der durch das Antriebsfederelement 31 und die Abstützstelle 36 definiert
wird. Durch die Möglichkeit
den Kopfabschnitt 15 in den Führungsraum 37 innerhalb dieser
Elemente und insbesondere innerhalb des Antriebsfederelementes 31 zu
führen
wird vorteilhaft eine kompakte Bauweise erzielt.
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In
der Spannstellung 22 ist der Eintreibstössel 13 durch eine
insgesamt mit 50 bezeichnete Sperreinrichtung gehalten,
die ein Sperrelement 51, wie z. B. eine Klinke aufweist,
das in einer Sperrstellung 54 (siehe 1 und 2)
mit einem als Zapfen ausgebildeten Sperrglied 59 an einer
Sperrfläche 53 an
einem Vorsprung 58 des Eintreibstössels 13 angreift
und diesen gegen die Kraft des Antriebsfedermittels 31 festhält. Das
Sperrelement 51 ist dabei an einer Welle 49 eines
Stellmotors 52 gelagert und ist über den Stellmotor 52 in
eine aus 3 ersichtliche Freigabestellung 55 überführbar (gestrichelt
dargestelltes Sperrelement 51), wie nachfolgend noch beschrieben
wird. Der Stellmotor 52 ist über eine elektrische erste
Steuerleitung 56 mit einer Steuereinheit 23 verbunden.
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An
dem Eintreibgerät 10 ist
eine insgesamt mit 60 bezeichnete mechanische Blockiereinrichtung angeordnet,
die unabhängig
von einem Auslöseschalter
des Eintreibgerätes 10 ist
und die ein erstes Blockiermittel 62 und ein zweites Blockiermittel 65 aufweist, über die
die Sperreinrichtung 50 in ihrer Sperrstellung 54 arretierbar
ist. Die mechanische Blockiereinrichtung 60 ist zwischen
einer Aktivstellung 68 und einer Passivstellung 69 hin
und her schaltbar, wobei die mechanische Blockiereinrichtung 60 in
ihrer Aktivstellung 68 die Sperreinrichtung 50 in
ihrer Sperrstellung 54 arretiert und wobei die Sperreinrichtung 50 in
der Passivstellung 69 der mechanischen Blockiereinrichtung 60 in
ihre Freigabestellung 55 überführbar ist.
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Das
erste Blockiermittel 62 der mechanischen Blockiereinrichtung 60 ist
mit einem mechanischen Anpressfühler 41 gekoppelt,
der das Anpressen des Eintreibgerätes 10 mit seiner
Mündung 82 an ein
Werkstück
U detektiert. Der Anpressfühler 41 ist dazu
als Stellstange ausgebildet und versetzbar an der Bolzenführung 17 und
im Gehäuse 11 des
Eintreibgerätes 10 geführt. In
nicht angepresstem Zustand des Eintreibgerätes 10 überragt
ein freies Ende des Anpressfühlers 41 die
Mündung 82 des
Eintreibgerätes 10 (siehe 1).
Der Anpressfühler 41 ist dabei über ein
erstes Federelement 66 in Richtung auf seine die Mündung 82 überragende
Stellung elastisch beaufschlagt. Das erste Blockiermittel 62 am
anderen Ende des Anpressfühlers 41 liegt
in diesem nicht angepresstem Zustand des Eintreibgerätes 10 einem
ersten Gegenelement 61 des Sperrelements 51 direkt
gegenüber
und blockiert dadurch ein
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Verschwenken
des Sperrelements 51 in die Freigabestellung 55.
Das zweite Blockiermittel 65 der mechanischen Blockiereinrichtung 60 ist
mit einem mechanischen Detektionsmittel 63 gekoppelt, das die
Anwesenheit einer Stromquelle 21, wie z. B. eines Akkumulators
oder eines Akkupacks, in einer Aufnahme 18 des Eintreibgerätes 10 detektiert.
Das Detektionsmittel 63 ist dazu ebenfalls als Stellstange ausgebildet
und versetzbar im Gehäuse 11 des
Eintreibgerätes 10 geführt. Wenn
sich keine Stromquelle 21 in der Aufnahme 18 befindet,
ragt ein freies Ende des Detektionsmittels 63 in die Aufnahme 18 hinein (siehe 1).
Das Detektionsmittel 63 ist dabei über ein zweites Federelement 67 in
Richtung auf seine in die Aufnahme 18 hineinragende Stellung
elastisch beaufschlagt. Das zweite Blockiermittel 65 am
anderen Ende des Detektionsmittels 63 liegt in diesem Zustand
einem zweiten Gegenelement 64 des Sperrelements 51 direkt
gegenüber
und blockiert dadurch ein Verschwenken des Sperrelements 51 in
die Freigabestellung 55.
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Die
Blockiereinrichtung 60 befindet sich dabei immer dann in
ihrer Aktivstellung 68, wenn wenigstens eines ihrer Blockiermittel 62, 65 das
Sperrelement 51 der Sperreinrichtung 50 blockiert
und ein Verschwenken des Sperrelements 51 in die Freigabestellung 55 verhindert.
Das Eintreibgerät 10 weist ferner
noch einen Handgriff 20 auf, an dem ein Auslöseschalter 19 zum
Auslösen
eines Eintreibvorganges mit dem Eintreibgerät 10 angeordnet ist.
In dem Handgriff 20 ist die Aufnahme 18 (siehe 1)
für die mit 21 (siehe 2)
bezeichnete netzunabhängige Stromquelle
angeordnet, über
die das Eintreibgerät 10 mit
elektrischer Energie versorgt wird. Vorliegend beinhaltet die Stromquelle 21 wenigstens
einen Akkumulator, der in 2 in der Aufnahme 18 eingesteckt
ist. Die Stromquelle 21 bzw. der wenigstens eine Akkumulator
ist über
ein Kontaktelement 16 an der Aufnahme 18 und über eine
elektrische Versorgungsleitung 24 mit der Steuereinheit 23 verbunden. Die
Steuereinheit 23 ist dabei ferner noch über eine Schalterleitung 57 mit
dem Auslöseschalter 19 verbunden.
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Der
Anpressfühler 41 wirkt über ein
Schaltglied 42 mit einem elektrischen Schaltmittel 29 zusammen,
das über
eine Schaltmittelleitung 28 elektrisch mit der Steuereinheit 23 verbunden
ist. Das. Schaltmittel 29 sendet ein elektrisches Signal
an die Steuereinheit 23, sobald das Eintreibgerät 10 an
ein Werkstück
U angedrückt
wird, wie aus 2 ersichtlich ist, und stellt
so sicher, dass ein Setzvorgang über
die Steuereinheit 23 des Eintreibgerätes 10 nur ausgelöst werden
kann, wenn das Eintreibgerät 10 ordnungsgemäss an ein
Werkstück
U angedrückt worden
ist.
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An
dem Eintreibgerät 10 ist
ferner noch eine insgesamt mit 70 bezeichnete Spanneinrichtung
angeordnet. Diese Spanneinrichtung 70 umfasst einen Motor 71 über den
eine Antriebsrolle 72 antreibbar ist. Der Motor 71 ist über eine
zweite Steuerleitung 74 elektrisch mit der Steuereinheit 23 verbunden
und kann über
diese in Betrieb gesetzt werden, z. B. wenn sich der Eintreibstössel 13 in
seiner in Eintreibrichtung 27 liegenden Endposition befindet
oder wenn das Eintreibgerät
wieder vom Untergrund abgehoben wird. Der Motor 71 weist
ein Abtriebsmittel 75, wie ein Abtriebsrad, auf, das mit
der Antriebsrolle 72 koppelbar ist. Die Antriebsrolle 72 ist
dazu drehbar an einem längsverstellbaren
Stellarm 78 eines als Solenoid ausgebildeten Steilmittels 76 gelagert.
Das Stellmittel 76 ist dabei über eine Stellmittelleitung 77 mit
der Steuereinheit 23 verbunden. Im Betrieb wird die Antriebsrolle 72 an
das Abtriebsmittel 75 gekoppelt und über dieses in Richtung des
gestrichelt angedeuteten Pfeils 73 in Drehbewegung versetzt.
Zum Versetzen des Eintreibstössels 13 ist
die Antriebsrolle 72 dann mit diesem in Reibkontakt. Eine
andere geeignete Ausgestaltung der Spanneinrichtung 70 ist natürlich möglich.
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Wird
das Eintreibgerät 10 über einen
hier nicht dargestellten Hauptschalter in Betrieb genommen, dann
stellt die Steuereinheit 23 zunächst sicher, dass sich der
Eintreibstössel 13 in
seiner aus 1 ersichtlichen Ausgangsstellung 22 befindet.
Ist dieses nicht der Fall, dann wird die Antriebsrolle 72 vom Stellmittel 76 an
das bereits über
den Motor 71 in Drehung versetzte Abtriebsmittel 75 heranbewegt und
mit diesem eingekuppelt. Gleichzeitig kuppelt die Antriebsrolle 72 an
dem Eintreibstössel 13 ein,
so dass dieser über
die sich in Richtung des Pfeils 73 drehende Antriebsrolle 72 in
Richtung zur Antriebsanordnung 30 hin versetzt wird. Dabei
wird das Antriebsfederelement 31 der Antriebsanordnung 30 gespannt.
Haben der Eintreibstössel 13 und
das Antriebsfederelement 31 ihre Spannstellung 22 erreicht, dann
fällt das
Sperrelement 51 der Sperreinrichtung 50 in die
Sperrfläche 53 am
Eintreibstössel 13 ein und
hält diesen
in der Spannstellung 22. Der Motor 71 kann dann über die
Steuereinheit 23 abgeschaltet werden und das Stellmittel 76 fährt die
Antriebsrolle 72, ebenfalls gesteuert von der Steuereinheit 23,
von ihrer eingekuppelten Stellung an dem Abtriebsmittel 75 und
dem Eintreibstössel 13 in
seine ausgekuppelte Stellung.
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In 2 befindet
sich eine Stromquelle 21 in der Aufnahme 18, so
dass das Detektionsmittel 63 verschoben wurde und das mit
dem Detektionsmittel 63 gekoppelte zweite Blockiermittel 65 aus
seiner aus 1 ersichtlichen Position gegenüber dem zweiten
Gegenelement 64 des Sperrelements 51 wegbewegt
wurde. Wird das Eintreibgerät 10 an
ein Werkstück
U angedrückt,
wie aus 2 ersichtlich ist, dann wird zunächst über das
Schaltmittel 29 die Steuereinheit 23 in Setzbereitschaft
versetzt. Ferner wird der Anpressfühler 41 zum Eintreibgerät 10 hin versetzt,
so dass das mit dem Anpressfühler 41 gekoppelte
erste Blockiermittel 62 aus seiner aus 1 ersichtlichen
Position gegenüber
dem ersten Gegenelement 61 des Sperrelements 51 wegbewegt
wird. Die Blockiereinrichtung 60 befindet sich nun in ihrer Passivstellung
(wie auch in 3 deutlich zu erkennen ist),
in der das Sperrelement 51 in seine Freigabestellung überführt werden
kann.
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Wird
dann nachfolgend der Auslöseschalter 19 von
einem Bediener betätigt,
dann wird über
die Steuereinheit 23 die Sperreinrichtung 50 in
ihre Freigabestellung 55 versetzt, wobei das Sperrelement 51 über den
Stellmotor 52 von der Sperrfläche 53 am Eintreibstössel 13 abgehoben
wird. Der Eintreibstössel 13 wird
daraufhin über
das Antriebsfederelement 31 der Antriebsanordnung 30 in
Eintreibrichtung 27 bewegt, wobei ein Befestigungselement 80 in
das Werkstück
U eingetrieben wird.
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Zur
Rückführung des
Eintreibstössels 13 und zum
Spannen des Antriebsfederelementes 31 wird am Ende eines
Eintreibvorganges die Spanneinrichtung 70 über die
Steuereinheit 23 aktiviert, vorzugsweise bevor das Eintreibgerät 10 wieder
vom Werkstück
U abgehoben wird. Über
die Spanneinrichtung 70 wird der Eintreibstössel 13 in
der bereits beschriebenen Weise gegen das Antriebsfederelement 31 der Antriebsanordnung 30 gefahren
und das Antriebsfederelement 31 dabei erneut gespannt,
bis das Sperrelement 51 wieder in ihre Sperrstellung 54 an der
Sperrfläche 53 am
Eintreibstössel 13 einfallen kann.
Das Sperrelement 51 kann dazu in Richtung auf den Eintreibstössel 13 federbelastet
sein.