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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fixieren eines Produkts,
insbesondere einer Zigarettenpackung und/oder eines Packungsinhalts
einer Zigarettenpackung, in einer Aufnahme für das Produkt, gemäß dem Oberbegriff
der Ansprüche
1 und 15. Weiterhin betrifft die Erfindung ein entsprechendes Verfahren
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 18 und 22.
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Die
Erfindung befasst sich vorrangig mit der Herstellung von Zigarettenpackungen
oder dergleichen. Während
der Herstellung derartiger Produkte ist es in der Regel erforderlich,
dass die Packungen oder Teile derselben aus verschiedenen Gründen in Organen
einer Verpackungsmaschine gehalten werden müssen. Dies kann bei der Übergabe
des Produkts von einem Organ der Verpackungsmaschine an ein anderes
Organ erfolgen, wie beispielsweise beim Zuführen eines Packungsinhalts
zu einem Packungszuschnitt. Als weiteres Beispiel ist die Fixierung
einer frisch verleimten Zigarettenpackung bis zum Abbinden des Leims
in einem Trockenrevolver zu nennen.
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Aus
Gründen
der sprachlichen Vereinfachung wird nachfolgend das zu haltende
bzw. zu fixierende Objekt als Produkt bezeichnet. Bei dem (Zigaretten-)Produkt
kann es sich sowohl um die Zigarettenpackung als auch um einen Packungsinhalt, also
beispielsweise einen Zigaretten-Block mit Innenumhüllung (Stanniolblock)
handeln. Das Produkt kann aber auch eine Zigaretten-Gruppe sein
oder ein anderer Bestandteil der Zigarettenpackung.
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Bei
vorstehend genannten Anlässen
findet das Produkt in einem in der Regel taschenförmig ausgebildeten
Organ der Verpackungsmaschine Aufnahme. Diese Aufnahmen können unterschiedlich ausgebildet
sein. In der Regel entsprechen die Abmessungen der Tasche jedoch
zumindest teilweise entsprechenden Abmessungen des Produkts.
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Bisher
bekannte Verfahren und Vorrichtungen der eingangs genannten Art
weisen insbesondere den Nachteil auf, dass sie in der Regel speziell
an das jeweilige zu fixierende Produkt angepasst ausgebildet sind.
Sofern auf der gleichen Vorrichtung Produkte mit verschiedenen Abmessungen
gefertigt werden sollen, sind somit beim Produktwechsel umfangreiche
Umrüstarbeiten
erforderlich. Zudem kommt es bei bekannten Vorrichtungen bzw. Verfahren
dieser Art immer wieder zu Beschädigungen
der zu haltenden Produkte.
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Hiervon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die eingangs
genannte Vorrichtung bzw. das entsprechende Verfahren weiterzuentwickeln,
insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Anpassbarkeit an wechselnde
Produkte bzw. eine schonendere Behandlung der Produkte.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe weist die erfindungsgemäße Vorrichtung die Merkmale
des Anspruchs 1 auf. Es ist demnach vorgesehen, dass im Bereich
von wenigstens einer Wandung der Tasche ein pneumatisch oder hydraulisch
arbeitendes Organ zum Fixieren des Produkts in der Tasche vorgesehen ist.
Ein Vorteil dieser Lösung
besteht insbesondere darin, dass eine derartige Einrichtung ohne
Schmierstoffe auskommt, was zu einer geringeren Verschmutzung der
Vorrichtung führt.
Insbesondere verringert sich auf diese Weise die Ansammlung von Staub
bzw. Tabakpartikeln im Bereich von offenen Schmierungen.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass das Organ durch eine pneumatisch oder hydraulisch
arbeitende bzw. betätigbare
Membran gebildet wird, die in einer der Wandungen der Tasche angeordnet
ist und bei Betätigung
seitlichen Druck auf das Produkt ausübt und dieses so in der jeweiligen
Lage in der Tasche fixiert. Es ist von Vorteil, wenn der Querschnitt der
Tasche etwa den entsprechenden Querschnitts-Abmessungen des Produkts
entspricht. Vorzugsweise kann die Membran bzw. das entsprechende
Organ zum Fixieren des Produkts in eine Wandung der Tasche eingelassen
sein.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Produkt
in die Tasche ein- und/oder
ausgeschoben wird. Zu diesem Zweck wird die Tasche in der Regel
in Einschub- und/oder Ausschubrichtung des Produkts vorn und/oder
rückseitig offen
sein und im Übrigen
durch Wandungen, insbesondere Bodenwand, Seitenwände und Oberwand, derart begrenzt
sein, dass eine Fixierung des Produkts in der Tasche, vorzugsweise
durch Pressen des Produkts gegen eine der (gegenüberliegenden) Wandungen möglich ist.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass
der mit der Membran bzw. dem Organ auf das Produkt ausübbare Druck
veränderbar
ist. Vorzugsweise kommt hierzu eine Steuerungseinrichtung zum Einsatz.
Dies hat den Vorteil, dass das Produkt entsprechend der kinematischen Belastung
während
des Transports in der Vorrichtung gezielt fixiert werden kann.
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Die
Steuerung des Drucks kann nach Maßgabe der Maschinengeschwindigkeit
und/oder eines entsprechenden Arbeitstaktes erfolgen. Denkbar ist auch,
dass der Druck in Abhängigkeit
vom herzustellenden Produkt veränderbar
ist. Auf diese Weise ist beispielsweise eine Anpassung des Drucks
an verschiedene Abmessungen des Produkts möglich. Dies kann zum Ausgleich
von Maßtoleranzen
verwendet werden, oder um je nach Beschaffenheit des Produkts einen
spezifischen Druck auszuüben,
der beispielsweise im jeweiligen Einzelfall ausreichend ist, um
das Produkt in der Tasche zu halten, ohne die Oberfläche des
Produkts zu beschädigen.
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Denkbar
ist weiterhin, dass der Druck nicht nur entsprechend des Arbeitstaktes
ein- bzw. ausgeschaltet wird, sondern dass auch noch die jeweilige Größe des Drucks
in Abhängigkeit
von der Maschinengeschwindigkeit gewählt wird. Beispielsweise kann
der Druck bei einem sehr schnellen Maschinentakt höher eingestellt
werden als bei einem geringeren Maschinentakt.
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Weiterhin
kann der Druck auch nach Maßgabe
des Gewichts des Produkts gesteuert werden.
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Die
vorstehenden Möglichkeiten
können
einzeln in teilweiser Kombination miteinander oder kumulativ zum
Einsatz kommen. Insofern wird für
diese Merkmale unabhängig
voneinander, also auch in beliebigen Kombinationen miteinander Schutz
beansprucht.
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Zwei
bevorzugte Einsatzorte der Erfindung sind einerseits Blocktaschen
bzw. Faltbühnen
zum Zuführen
eines Stanniolblocks zu einem in einem Faltrevolver bereit gehaltenen
Packungszuschnitt einerseits und als Teil einer Trocknungseinrichtung
für Zigarettenpackungen
zum Abbinden von Leimstellen, insbesondere innerhalb eines Trockenrevolvers, andererseits.
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Insbesondere
innerhalb eines umlaufend angetriebenen Trockenrevolvers kann es
von Vorteil sein, wenn jeder Tasche des Trockenrevolvers eine eigene
Membran bzw. ein eigenes Organ zum Fixieren der Zigarettenpackung
zugeordnet ist, das jeweils in betätigtem Zustand durch ein Ventil
verschließbar
ist, so dass das Organ bzw. die Membran nicht ständig mit einer Druckleitung
in Verbindung stehen muss.
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Ein
Verfahren zur Lösung
der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 17
auf.
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Die
Anmelderin hat erkannt, dass ein weiterer Gedanke der Erfindung
auch bei anderen Organen einer Zigarettenverpackungs- und/oder Zigarettenherstellungsmaschine
verwirklicht sein kann, so dass hierfür ein unabhängiger Schutz nach Maßgabe der
Ansprüche
15 und 22 beansprucht wird. Diese Lösungen gehen auch von der Erkenntnis
aus, dass die Aufnahme für
das Produkt nicht zwangsläufig
immer als taschenartiges Organ ausgebildet sein muss.
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Eine
Besonderheit dieser Lösungen
besteht darin, dass dem Organ ein (autarker) Druckspeicher zugeordnet
ist, zur Aufrechterhaltung der Fixierung des Produkts in der Aufnahme
insbesondere während
einer Förderbewegung
der Aufnahme Diese Lösung
weist den Vorteil auf, dass vorzugsweise während einer Förderbewegung
der Tasche bzw. Aufnahme der Druckspeicher, beispielsweise die Druckkammer,
und die Unterdruckquelle nicht in Verbindung stehen müssen. Vorzugsweise
wird der Druck auf die Membran durch den Druckspeicher aufrechterhalten.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass
der Druckspeicher lediglich beim Aktivieren des Organs mit einer
Druckquelle in Verbindung steht.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der
Beschreibung im Übrigen
und den in der Zeichnung dargestellten Figuren.
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Zwei
bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. In
dieser zeigen:
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1 eine
Verpackungsmaschine für
Zigaretten in einer schematischen Seitenansicht,
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2 eine
Einzelheit der Verpackungsmaschine in vergrößertem Maßstab, nämlich eine Blocktasche bzw.
Faltbühne
zum Zuführen
eines Stanniolblocks zu einem Faltrevolver,
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3 eine
Einzelheit der 2 in vergrößertem Maßstab, nämlich einen Vertikalschnitt
durch einen Boden der Blocktasche bzw. Faltbühne,
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4 einen
Horizontalschnitt gemäß Schnittlinie
IV-IV in 2,
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5 ein
weiteres Organ der Verpackungsmaschine gemäß 1 in vergrößertem Maßstab in einer
Seitenansicht, nämlich
einen Trockenrevolver,
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6 eine
Einzelheit des Trockenrevolvers gemäß 5 in vergrößertem Maßstab, und
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7 einen
Schnitt durch den Trockenrevolver gemäß 5 und 6 entlang
der Schnittlinien VII-VII.
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1 zeigt
schematisch einen Teil einer Vorrichtung zum Herstellen von Zigarettenpackungen 11,
nämlich
eine Verpackungsmaschine 10. Von Bedeutung für die vorliegende
Erfindung sind vornehmlich zwei Bereiche der Verpackungsmaschine 10, nämlich einerseits
ein Bereich der Vorrichtung in dem ein Packungsinhalt für die Zigarettenpackung 11 mit einem
Zuschnitt 41 für
die Zigarettenpackung 11 zusammengeführt wird, was im Bereich eines
Faltrevolvers 12 erfolgt und andererseits ein Bereich der
Vorrichtung in dem die frisch verleimten Zigarettenpackungen 11 in
einem Trockenrevolver 13 getrocknet werden. Hierzu im Einzelnen:
Eine
Besonderheit der Verpackungsmaschine 10, die in den 2 bis 4 dargestellt
ist, befasst sich mit dem Aufbau einer sogenannten Faltbühne 14,
die dem Faltrevolver 12 vorgeordnet ist. Einzelheiten zum
Aufbau und zur Funktionsweise des Faltrevolvers 12 sind
der DE-A-24 40 006 der Anmelderin zu entnehmen, auf die zum Zwecke
der vollständigen Offenbarung
inhaltlich Bezug genommen wird. Der Inhalt dieser Anmeldung wird
hiermit in vollem Umfang zum Gegenstand der vorliegenden Beschreibung
gemacht.
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Der
Faltrevolver 12 dient als Teil einer Verpackungsmaschine 10 zum
Herstellen von Zigarettenpackungen 11 des Typs Hinge-Lid
dazu, einzelne Zuschnitt 41 für Zigarettenpackungen 11 zur
Aufnahme des Packungsinhalts zu falten. Hierzu werden die Zuschnitt 41 jeweils
in Taschen 39 des Faltrevolvers 12 eingeführt und
nachfolgend um den zugeführten
Packungsinhalt gefaltet.
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Der
Packungsinhalt, also hier eine Zigarettengruppe, wird im vorliegenden
Fall in einen Innenzuschnitt 19, vorzugsweise aus Stanniol,
gehüllt.
Der Packungsinhalt bildet zusammen mit dem Innenzuschnitt 19 einen
sogenannten Stanniolblock 17, der gemäß der Beschreibung in der DE-A
24 40 006 in Radialrichtung zum Faltrevolver 12 gefördert wird.
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Während der
in 2 gezeigten Endphase dieses Transports wird der
eine Gruppe von Zigaretten einhüllende
Innenzuschnitt 19 im Bereich der in Transportrichtung rückseitigen
Stirnfläche
fertiggefaltet. Zudem wird als weiterer Teil der Zigarettenpackung 11 ein
Kragen 15 zum Packungsinhalt zugeführt, bevor diese in den im
Faltrevolver 12 bereitgehaltenen Zuschnitt 41 eingeführt werden.
Hinsichtlich der Einzelheiten dieses Vorgangs wird auf die DE-A-31
50 447 der Anmelderin verwiesen, auf die zum Zwecke der vollständigen Offenbarung
der Erfindung Bezug genommen wird und deren Inhalt hiermit zum Gegenstand
der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
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Der
in den Innenzuschnitt 19 eingehüllte Stanniolblock 17 wird über einen
umlaufenden Förderer 16 an
die Faltbühne 14 übergeben.
Zum Transport des Stanniolblocks 17 greifen am Förderer 16 angeordnete
Mitnehmer 18 im Bereich der in Transportrichtung rückseitigen
Stirnfläche
in den offenen Innenzuschnitt 19 ein.
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Der
Stanniolblock 17 wird zusammen mit dem Innenzuschnitt 19 durch
den Förderer 16 an
die Faltbühne 14 übergeben.
Dann wird in der aus der DE-A-31 50 447 bekannten Weise die Faltung
des Innenzuschnitts 19 um den Packungsinhalt im Bereich der
rückseitigen
Stirnfläche
fertiggestellt. Dies erfolgt durch einen Unterfalter 20,
einen Oberfalter 21 und zwei Seitenfalter 58, 59.
Zudem ist ein Förderer 22 für den Quertransport
der Kragen 15 vorgesehen und ein Mitnehmer 23 zum
Auflegen der Kragen 15 auf den Stanniolblock 17.
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Zur Überbrückung des
Abstandes zwischen dem Faltrevolver 12 dem Förderer 16 ist
die Faltbühne 14 in
bekannter Weise in horizontaler Richtung hin- und herbewegbar, wie
durch Doppelpfeile 24 in den 2 und 4 angedeutet.
Dabei ist die Faltbühne 14,
wie in 4 gezeigt, seitlich auf Führungsstangen 25 gelagert.
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Während des
Transports des Stanniolblocks 17 vom Förderer 16 zum Faltrevolver 12 findet
dieser Aufnahme in einer in der Faltbühne 14 ausgebildeten Tasche 26.
Die Tasche 26 ist durch wenigstens zwei Wandungen begrenzt,
nämlich
wenigstens durch eine Bodenwand 27 und Oberwand 28.
Ferner können
vorzugsweise Seitenwände
vorgesehen sein. In Transportrichtung ist die Tasche 26 im
Bereich der Stirnseiten offen. Der Querschnitt der Tasche 26 entspricht
vorzugsweise im Wesentlichen der Querschnittsform des Stanniolblocks 17.
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Eine
Besonderheit besteht in der Ausbildung eines Organs 29 zum
Fixieren des Stanniolblocks 17 in der Tasche 26.
Das Organ 29 ist im Bereich der Bodenwand 27 angeordnet,
um den Stanniolblock 17 während des Transports bzw. Faltens
in der Faltbühne 14 zu
fixieren. Zu diesem Zweck kann mit dem Organ 29 Druck auf
den Stanniolblock 17 ausgeübt werden, so dass dieser gegen
die Oberwand 28 gedrückt und
in der Tasche 26 fixiert wird.
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Selbstverständlich kann
das Organ 29 auch im Bereich der Oberwand 28 angeordnet
sein und den Stanniolblock 17 gegen die Bodenwand 27 drücken. Weiterhin
ist es grundsätzlich
möglich,
dass das Organ 29 in einer der Seitenwände angeordnet ist. Auch die
Anordnung von mehreren Organen 29 ist grundsätzlich denkbar.
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In
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei dem Organ 29 um eine Membran 30 die
hydraulisch oder pneumatisch betätigbar
ist, um Druck auf den Packungsinhalt auszuüben. Im Bereich der Membran 30 weist
die Bodenwand 27 einen oder mehrere Durchbrüche 31 auf
in deren Bereich sich die Membran 30 erstreckt. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel
sind zwei kreisförmige
Durchbrüche 31 in
der Bodenwand 27 angeordnet (4). Die
Durchbrüche 31 sind
quer zur Transportrichtung der Faltbühne 14 nebeneinander
angeordnet und zwar etwa in der Nähe der Längsmitte der Faltbühne 14.
Unterhalb der Durchbrüche 31 erstreckt
sich eine einzelne Membran 30, die über Zuleitungen 32 mit
einem entsprechenden Medium befüllbar
ist.
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Wie 3 zeigt,
sind die Zuleitungen 32 in der Bodenwand 27 ausgebildet
und führen über einen
am Rand der Faltbühne 14 mit
den Zuleitungen 32 angeschlossenen Schlauch 33 zu
einer Druckquelle 34. Schlauch 33 und Druckquelle 34 sind über ein
Ventil 35 miteinander gekoppelt. Das Ventil 35 ist über eine
Steuerleitung 36 mit einer Steuerung 37 verbunden,
die zur Betätigung
des Ventils 35 dient. 3 zeigt,
dass die Durchbrüche 31 in
der Bodenwand 27 durch eine Verschlussplatte 38 unterseitig verschlossen
sind. Die Membran 30 ist dabei in Randbereichen an der
Bodenwand 27 und/oder der Verschlussplatte 38 befestigt,
oder diesen zwischen diesen beiden Organen festgeklemmt.
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Die
insoweit in wesentlichen Teilen beschriebene Einrichtung arbeitet
wie folgt: Nach dem Einschieben des Stanniolblocks 17 in
die Tasche 26 der Faltbühne 14 wird über die
Steuerung 37 das Ventil 35 betätigt, so dass über die
Druckquelle 34, den Schlauch 33 und die Zuleitungen 32 der
Druck im Bereich der Membran 30 erhöht werden kann. Dies führt dazu,
dass die Membran 30 durch die Durchbrüche 31 hindurchgedrückt wird
und somit in den Innenraum der Tasche 26 hineinragt. Dadurch
wird der freie Querschnitt in der Tasche 26 verringert.
Zu diesem Zweck besteht die Membran vorzugsweise aus einem flexiblen
Material, wie z.B. Gummi oder dergleichen.
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Die
Membran 30 drückt
im vorliegenden Fall auf eine großflächige Rückseite des Stanniolblocks 17 wodurch
dieser gegen die gegenüberliegende Oberwand 28 gedrückt und
auf diese Weise in der Tasche 26 fixiert wird. Die Stärke des
mit der Membran 30 auf den Stanniolblock 17 ausgeübten Drucks
kann durch entsprechende Steuerung bzw. Betätigung des Ventils 35 über die
Steuerung 37 beeinflusst werden. Ferner kann die Steuerung 37 den
Druck auch entsprechend des Maschinentaktes anpassen.
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Zum
Betätigen
der Membran 30 wird bevorzugt Druckluft eingesetzt, da
bei üblichen
Verpackungsmaschinen ohnehin Drucklufterzeuger vorgesehen sind.
In diesem Fall kann das Ventil 35 als elektrisch angesteuertes
Pneumatikventil ausgebildet sein, das über einen Druckluftschlauch
die Druckluft über
die als Kanäle
ausgebildeten Zuleitungen 32 an die Membran 30 weiterleitet.
Wie aus 4 ersichtlich, wird die Membran 30 in
beiden Durchbrüchen 31 zugleich
betätigt über gemeinsame
Zuleitungen 32 bzw. entsprechende Druckluftkanäle. Hiervon kann
auch abgewichen werden, so dass gegebenenfalls die beiden Teilbereiche
der Membran 30 getrennt voneinander betätigbar sind. Denkbar ist weiterhin,
dass mehr als zwei Durchbrüche 31 oder
lediglich ein Durchbruch 31 vorgesehen ist. Auch die Lage
des oder der Durchbrüche 31 kann
an den jeweiligen Einzelfall, nämlich
an die herzustellende Packung angepasst sein.
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Mit
Hilfe der Steuerung 37 kann die Membran 30 derart
gesteuert werden, dass der Stanniolblock 17 nur während der
Bewegung der Faltbühne 14 bzw.
der Komplettierung der Faltung des Innenzuschnitts 19 in
der Tasche 26 gehalten wird. Zum Ein- und/oder Ausschieben
des Stanniolblocks 17 kann der Druck in der Membran 30 verringert
werden, so dass die Packung nicht gegen Druck der Membran 30 aus
der Tasche 26 ausgeschoben werden muss. Dies hat insbesondere
den Vorteil, dass eine eventuelle Prägung des Innenzuschnitts 19 beim
Ein- bzw. Ausschieben in bzw. aus der Tasche 26 nicht beschädigt wird.
Zudem kann die Steuerung 37 den Druck anpassen, sofern
der Maschinentakt bzw. die Maschinengeschwindigkeit dies erfordert.
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Insbesondere
ist es denkbar, dass der Druck bei großer Maschinengeschwindigkeit
erhöht und/oder
bei niedriger Maschinengeschwindigkeit verringert wird.
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Weiterhin
und/oder alternativ ist denkbar, dass der Druck jeweils individuell
an das Gewicht des zu fixierenden Packungsinhalts anpassbar ist.
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Als
weiterer Vorteil ist zu nennen, dass der Druck zum Ausgleich von
Maßtoleranzen
des Packungsinhalts durch die Steuerung 37 veränderbar ist.
Je nach Formation der Zigaretten innerhalb des Packungsinhalts können sich
verschiedene Außenabmessungen
des Packungsinhalts ergeben, die auf diese Weise ausgeglichen werden
können.
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Zusätzlich können auf
einem oder mehreren dieser Wege auch normale Maßtoleranzen ausgeglichen werden.
Es ist auf diese Weise möglich,
den Druck der mit der Membran 30 auf den Packungsinhalt
ausgeübt
wird, jeweils individuell so zu regeln, dass der Packungsinhalt
möglichst
schonend in der Tasche 26 fixiert wird.
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Unter
Bezugnahme auf die 5 – 7 wird nachfolgend
ein zweites Ausführungsbeispiel der
Erfindung erläutert.
Es ist gezeigt die Umsetzung der erfindungsgemäßen Idee im Bereich des Trockenrevolvers 13.
Während
das zu fixierende Produkt im ersten Ausführungsbeispiel ein Stanniolblock 17 war,
handelt es sich in diesem Fall bei dem Produkt um eine Zigarettenpackung 11.
Der Aufbau und die Funktionsweise des Trockenrevolvers 13 ist grundsätzlich aus
der DE-A-40 37 692 der Anmelderin bekannt, auf die hiermit explizit
Bezug genommen wird. Der Inhalt dieser Anmeldung wird hiermit zum Gegenstand
der vorliegenden Anmeldung gemacht.
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Der
Trockenrevolver 13 verfügt über eine Reihe
von Taschen 39, die am Außenumfang des Trockenrevolvers 13 im
Bereich eines Taschenkranzes 40 angeordnet sind. Jede Tasche 39 dient
zur Aufnahme einer im Wesentlichen quaderförmigen Zigarettenpackung 11.
Diese wird innerhalb der Taschen 39 im Bereich einer Packungs-Vorderwand 42, einer
Packungs-Rückwand 43 sowie
im Bereich von (schmalen, langgestreckten) Packungs-Seitenwänden 44, 45 durch
Wandungen der Taschen 39 begrenzt, die zur Formgebung bzw.
Formstabilisierung an den zugeordneten Packungsflächen anliegen.
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Die
Taschen 39 sind fächerartig
in Radialrichtung angeordnet, derart, dass die schmalen Packungs-Seitenwände 44, 45 in
Radialrichtung außen sowie
innen liegen.
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Die
Wandungen der Tasche 39 sind im Querschnitt (6)
im Wesentlichen C-förmig
ausgebildet, nämlich
mit einer in Radialrichtung weisenden Zwischenwand 46 und
jeweils in Umfangsrichtung weisender Außenwand 47 und Innenwand 48.
Die Zwischenwand 48 dient zur Begrenzung jeweils einer großflächigen Packungs-Vorderwand 42 oder
Packungs-Rückwand 43.
Die andere großformatige
Packungsfläche
der Zigarettenpackung 11 wird durch die Zwischenwand 46 einer
benachbarten Tasche 39 begrenzt.
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Aufgabe
des Trockenrevolvers 13 ist es, zum Abbinden der Leimstellen
der frisch hergestellten Zigarettenpackung 11 beizutragen.
Hierzu wird die Zigarettenpackung 11 in den Taschen 39 des
Trockenrevolvers 13 gehalten und durch Aufbringen von Druck
auf die verleimten Bereiche der Zigarettenpackung 11 das
Abbinden der Leimstellen begünstigt. Zu
diesem Zweck ist jeder Tasche 39 ein pneumatisch und/oder
hydraulisch arbeitendes Organ 29 zugeordnet, um seitlichen
Druck auf wenigstens eine Wandung der Zigarettenpackung 11 auszuüben.
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In
den gezeigten Ausführungsbeispielen
ist das Organ 29 in Form einer Membran 30 der
Innenwand 48 jeder Tasche 39 des Trockenrevolvers 13 zugeordnet.
Durch Erhöhung
des Drucks im Bereich der Membran 30 tritt diese in die
Tasche 39 hinein, um Druck auf die Packungs-Seitenwand 44 bzw. 45 auszuüben. Dies
erfolgt im Bereich der einander überdeckenden
und durch Leim miteinander verbundenen Faltlappen der Packungs-Seitenwände 44 bzw. 45.
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Konstruktiv
ist dies im vorliegenden Fall dadurch gelöst, dass in jeder Innenwand 48 einer
Tasche 39 eine Druckkammer 49 ausgebildet ist.
Die Druckkammer 49 wird zur Tasche 39 hin durch
die Membran 30 verschlossen. Zum Befüllen der Druckkammer 49 ist
ein Ventil 50 vorgesehen. Im Übrigen ist die Druckkammer 49 durch
die Innenwand 48 verschlossen. Bei dem Ventil 50 handelt
es sich vorzugsweise um ein Rückschlagventil.
Zur Aufnahme der Membran 30 kann die Innenwand 48 seitliche Vertiefungen
bzw. Schlitze aufweisen, in denen die Membran 30 befestigt
werden kann.
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Der
Darstellung gemäß 6 ist
entnehmbar, dass sich die Membran 30 über wenigstens den Überlappungsbereich
der Faltlappen der Packungs-Seitenwände 44, 45 erstreckt.
Aus 7 ist zu entnehmen, dass sich die Membran 30 über im Wesentlichen
die gesamte Länge
der Tasche 39 erstreckt. Es kann damit ein über den
gesamten Bereich der durch der überlappenden
Faltlappen der Packungs-Seitenwände 44, 45 durchgehender gleichbleibender
Druck erzeugt werden.
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Ferner
ist in 5 und 6 eine Einlass-Station 51 und
eine Auslass-Station 52 gekennzeichnet. In der Einlass-Station 51 werden
die vom Faltrevolver 12 kommenden Zigarettenpackungen 11 in
eine Tasche 39 des Trockenrevolvers 13 eingeschoben
und danach taktweise entlang des Umfangs des Trockenrevolvers 13 bis
zur Auslass-Station 52 transportiert. In der Auslass-Station 52 werden
die Zigarettenpackungen 11 durch einen Ausschieber 53 aus
der Tasche 39 ausgeschoben. Die Taschen 39 sind
demnach in Einschub- bzw. Ausschubrichtung mit einer entsprechenden Öffnung 60, 61 versehen, die
wenigstens teilweise den Durchgriff des Ausschiebers 53 ermöglicht.
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Weiterhin
ist am Umfang des Trockenrevolvers 13 ein Befüllorgan 54 und
ein Entleerungsorgan 55 vorgesehen, zum Aufbringen des
Drucks auf die Druckkammer 49 bzw. zur Entleerung der Druckkammer 49.
Das Befüllorgan 54 ist
in Transportrichtung des Trockenrevolvers 13 folgend im
Anschluss an die Einlass-Station 51 vorgesehen. Das Entleerungsorgan 55 ist
in Transportrichtung des Trockenrevolvers 13 vor der Auslass-Station 52 angeordnet.
Beide Organe sind feststehend am Umfang des Trockenrevolvers 13 angeordnet,
nämlich
auf der Innenseite des Taschenkranzes 40.
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Das
Befüllorgan 54 ist
als Druckanschluss ausgebildet, der in radialer Richtung zum Trockenrevolver 13 auf
und ab bzw. hin und her bewegbar ist. Vorzugsweise ist der Druckanschluss
analog zum ersten Ausführungsbeispiel
an eine Druckquelle 34 angeschlossen und über eine
Steuerung 37 steuerbar. Der Druckanschluss ist im Bereich
des Ventils 50 an die Innenwand 48 ansetzbar zur
Befüllung
der Druckkammer 49. Der Übergang zwischen dem Druckanschluss
und der Innenwand 48 ist über Dichtungen 56 verschließbar.
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Das
Entleerungsorgan 55 weist eine drehbare Rolle 57 auf.
Die Rolle 57 ist derart in Bezug auf den Taschenkranz 40 angeordnet,
dass der Außenumfang
der Rolle 57 das Ventil 50 betätigt, sobald die entsprechende
Tasche 39 das Entleerungsorgan 55 passiert bzw.
sich während
des taktweisen Vortriebs des Trockenrevolvers 13 im Bereich
des Entleerungsorgans 55 befindet.
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Die
soweit beschriebene Vorrichtung arbeitet wie folgt: Die frisch verleimten
Zigarettenpackungen 11 mit Packungsinhalt werden vom Faltrevolver 12 kommend
in jeweils eine Tasche 39 im Trockenrevolver 13 eingeschoben.
Dies erfolgt in der Einlass-Station 51.
Der Trockenrevolver 13 wird dann um eine Position weitergedreht,
so dass die nächste
leere Tasche 39 in den Bereich der Einlass-Station 51 gelangt.
Während
des Stillstandes des Trockenrevolvers 13 wird dann in der
gerade befüllten
Tasche über das
Befüllorgan 54 der
Druck in der Druckkammer 49 derart erhöht, dass die Membran 30 in
den Innenraum der Tasche 39 eintritt und Druck auf die
Zigarettenpackung 11 ausübt. Danach wird noch während des
Stillstands des Trockenrevolvers 13 das Befüllorgan 54 abgezogen.
Der Druck innerhalb der Tasche 39 wird dann während des
weiteren Transports entlang des Umfangs des Trockenrevolvers 13 durch das
Ventil 50 aufrecht bzw. konstant gehalten. Auf diese Weise
durchläuft
jede Packung die einzelnen Stationen am Umfang des Trockenrevolvers 13 während der
taktweisen Umdrehung desselben.
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Schließlich gelangt
die Zigarettenpackung 11 in den Bereich des Entleerungsorgans 55.
Sobald die entsprechende Tasche 39 im Bereich des Ventils 50 Anlage
an der Rolle 57 des Entleerungsorgans 55 erhält, wird
das Ventil 50 geöffnet,
so dass der Druck aus der Druckkammer 49 entweichen kann.
Die Zigarettenpackung 11 ist dann nicht mehr in der Tasche 39 fixiert
und kann nach dem Transport der Tasche 39 in die Auslass-Station 52 durch
den Ausschieber 53 aus der Tasche 39 ausgeschoben
werden.
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Eine
Besonderheit der vorstehend beschriebenen Vorrichtung ist darin
zu sehen, dass jeder Tasche 39 ein pneumatisch und/oder
hydraulisch betätigbares
Organ 29 bzw. Membran 30 zur Fixierung einer Zigarettenpackung 11 in
der jeweiligen Tasche 39 vorgesehen ist.
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Eine
weitere Besonderheit besteht darin, dass die Taschen 39 nicht
während
des kompletten Umlaufs entlang des Trockenrevolvers 13 mit
einer Druckquelle in Verbindung stehen. Stattdessen ist eine Befüllstation
im Anschluss an die Einlass-Station 51 und eine Entleerungsstation
vor der Auslass-Station 52 vorgesehen. Während des
Transports der Zigarettenpackung 11 zwischen der Befüllstation
und der Entleerungsstation wird der Druck in der Druckkammer 49 durch
das Ventil 50 aufrechterhalten.
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Eine
weitere Besonderheit, die unabhängig vom
Einsatz im Zusammenhang mit dem Trockenrevolver 13 zum
Einsatz kommen kann, besteht darin, dass jede Tasche 39 einen
autarken Druckspeicher zur Betätigung
des Organs 29 bzw. der Membran 30 aufweist, der
nach der Befüllung
nicht mehr mit der Druckquelle 34 in Verbindung stehen
muss. Im vorliegenden Fall wird der Druckspeicher durch die Wandungen
der Innenwand 48, die Membran 30 und das Ventil 50 begrenzt
und umfasst die Druckkammer 49. Der Druck im Druckspeicher
wird nach dem Befüllen der
Druckkammer 49 solange aufrechterhalten, bis die Tasche
das Entleerungsorgan 55 erreicht bzw. passiert. Während dieser
Zeit bewegt sich die Tasche 39 entlang des Umfangs des
Trockenrevolvers 13 ohne dass eine Verbindung mit der Druckquelle 34 erforderlich
ist.
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Eine
weitere Besonderheit der vorstehend beschriebenen Vorrichtung ist
darin zu sehen, dass der Druck, der mit dem Organ 29 bzw.
der Membran 30 auf die Zigarettenpackung 11 ausgeübt wird
in Abhängigkeit
von der Maschinengeschwindigkeit oder dem Maschinentakt und/oder
der Größe der zu
trocknenden Zigarettenpackungen 11 gewählt werden kann. Dadurch, dass
die Membran 30 sich großflächig entlang der Packungs-Seitenwände 44 bzw. 45 erstreckt,
ist zudem eine großflächige Fixierung
der geklebten Faltlappen der Zigarettenpackung 11 möglich. Auf
diese Weise können
auch Maßtoleranzen der
Zigarettenpackung 11 ausgeglichen werden.
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Es
versteht sich, dass die Anordnung der Druckkammer 49 bzw.
der Membran 30 an der Innenwand 48 nicht zwingend
ist. Grundsätzlich
können die
entsprechenden Organe auch im Bereich der Außenwand 47 angeordnet
sein. Weiterhin sind zusätzliche
und/oder alternative Druckkammern 49 im Bereich der großflächigen Packungsflächen grundsätzlich denkbar.
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An
der Stelle der in beiden Ausführungsbeispielen
zum Einsatz kommenden Membran 30 kann das oder jedes Organ 29 auch
durch einen hydraulisch und/oder pneumatisch betätigbaren bzw. arbeitenden Stempel/Zylinder
oder dergleichen gebildet sein.
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Es
versteht sich, dass die in den vorliegenden Ausführungsbeispielen beschriebene
Erfindung auch an anderen Organen einer Zigarettenherstellungs-
oder Zigarettenverpackungsmaschine verwirklicht sein kann. Weiterhin
ist festzuhalten, dass die Aufnahme für das Produkt nicht zwingend
in Form einer Tasche ausgebildet sein muss.
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- 10
- Verpackungsmaschine
- 11
- Zigarettenpackung
- 12
- Faltrevolver
- 13
- Trockenrevolver
- 14
- Faltbühne
- 15
- Kragen
- 16
- Förderer
- 17
- Stanniolblock
- 18
- Mitnehmer
- 19
- Innenzuschnitt
- 20
- Unterfalter
- 21
- Oberfalter
- 22
- Förderer
- 23
- Mitnehmer
- 24
- Doppelpfeile
- 25
- Führungsstange
- 26
- Tasche
- 27
- Bodenwand
- 28
- Oberwand
- 29
- Organ
- 30
- Membran
- 31
- Durchbruch
- 32
- Zuleitung
- 33
- Schlauch
- 34
- Druckquelle
- 35
- Ventil
- 36
- Steuerleitung
- 37
- Steuerung
- 38
- Verschlussplatte
- 39
- Tasche
- 40
- Taschenkranz
- 41
- Zuschnitt
- 42
- Packungs-Vorderwand
- 43
- Packungs-Rückwand
- 44
- Packungs-Seitenwand
- 45
- Packungs-Seitenwand
- 46
- Zwischenwand
- 47
- Außenwand
- 48
- Innenwand
- 49
- Druckkammer
- 50
- Ventil
- 51
- Einlass-Station
- 52
- Auslass-Station
- 53
- Ausschieber
- 54
- Befüllorgan
- 55
- Entleerungsorgan
- 56
- Dichtung
- 57
- Rolle
- 58
- Seitenfalter
- 59
- Seitenfalter
- 60
- Einschuböffnung
- 61
- Ausschuböffnung