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DE102006029793A1 - Verfahren zur Herstellung eines Schiebenreinigerkonzentrats in Tablettenform, Scheibenreinigerkonzentrat selbst und entsprechende Aufmachung - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Schiebenreinigerkonzentrats in Tablettenform, Scheibenreinigerkonzentrat selbst und entsprechende Aufmachung Download PDF

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DE102006029793A1
DE102006029793A1 DE102006029793A DE102006029793A DE102006029793A1 DE 102006029793 A1 DE102006029793 A1 DE 102006029793A1 DE 102006029793 A DE102006029793 A DE 102006029793A DE 102006029793 A DE102006029793 A DE 102006029793A DE 102006029793 A1 DE102006029793 A1 DE 102006029793A1
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Licciardi Natale Dipl-Ing
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Scheibenreinigerkonzentrats in Tablettenform, das Scheibenreinigerkonzentrat in Tablettenform selbst und eine entsprechende Aufmachung.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Tablettieren eines Scheibenreinigerkonzentrats in Tablettenform nach Oberbegriff des Hauptanspruchs, die Aufmachung derartiger tablettierter Scheibenreinigerkonzentrate und ein auf diese Weise hergestelltes Scheibenreinigerkonzentrat in Tablettenform.
  • Bekannt ist es, Scheibenreinigerkonzentrate in flüssiger Form dem Scheibenreinigerbehälter eines Kraftfahrzeugs hinzuzufügen (s. z.B. www.autosol.de).
  • Ebenso ist es bekannt, Scheibenreinigerkonzentrate in Tablettenform dem Waschwasser eines Kraftfahrzeugsvorratsbehälters hinzuzufügen.
  • Die unter www.westfalia.de erhältlichen Artikel mit der Artikelnummer 369 579 sind etwa 8 Gramm schwere Tabletten, die für etwa 2,5 Liter Waschflüssigkeit vorbestimmt sind.
  • Das Problem besteht darin, daß diese Tabletten einfach zu groß und zu schwer sind. Will man z.B., wie bei bestimmten Fahrzeugtypen üblich, etwa 7 bis 10 Liter Scheibenreinigungsflüssigkeit erzeugen, sind hierfür dann entsprechend drei bis vier derartig große Tabletten von nöten. Dies entspricht etwa 24g–32g Konzentratzusatz.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht folglich darin, ein Verfahren zur Herstellung von Scheibenreinigerkonzentrat in Tablettenform vorzuschlagen, welche zu einem in Tablettenform vorliegenden Scheibenreinigerkonzentrat führt, das die oben genannten Nachteile vermeidet.
  • Weitere Aufgabe der Erfindung ist es, für die so hergestellte Tablettenform eine Verpackungseinheit bereitzustellen, mit welcher das Scheibenreinigerkonzentrat leicht und genau dosierbar ist und trotzdem die notwendige Sicherheit gegen Manipulation durch Kinder bietet.
  • Weitere Aufgabe der Erfindung ist es, dem erfindungsgemäßen Scheibenreinigerkonzentrat in Tablettenform außer der rein funktionellen Zusammensetzung auch weitere Vorteile zu gewähren, um die Marktgängigkeit zu erhöhen.
  • Diese Aufgabe und die Teilaufgaben werden gelöst durch die Merkmale der Patentansprüche.
  • Aus der Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß das Scheibenreinigerkonzentrat sehr genau dosierbar für die jeweils vorliegende Waschwassermenge vorliegt, wobei die jeweils erzeugte Tablettengröße ohne weiteres in die Einfüllöffnung jedes üblichen Waschwasserbehälters paßt.
  • Es muß daher nicht mit übermäßig großen Preßlingen hantiert werden, um das Waschwasser mit dem Reinigerkonzentrat zu versehen.
  • Die Preßlinge können, beispielsweise bezogen auf einen bis drei Liter Waschflüssigkeit, bei einer Dicke von bis zu etwa 10mm einen Durchmesser bis zu etwa 15 mm einnehmen. In einem Ausführungsbeispiel hat die Tablette, die für etwa 1 l Wasser bemessen ist, ein Volumen von etwa 0,5 cm3.
  • Es handelt sich folglich um relativ kleine, leicht handhabbare Tabletten, die problemlos dosiert werden können.
  • Der wesentliche Aspekt der Erfindung beruht auf einem Tensidanteil von mehr als 40 % bezogen auf den eingesetzten Rohstoff.
  • Es sind folglich bis zu 16 Mal so viel Gewichtsprozent an Tensiden enthalten, wie bei den oben genannten Tabs des Standes der Technik.
  • Da die hohe Tensidkonzentration hauptverantwortlich für die Reinigungsleistung ist, kann man auf zusätzliche Reinigungshilfsstoffe wie Phosphate und z.B. Trinatriumnitrilotriacetat verzichten.
  • Die fehlenden Phosphate führen zu einer deutlich geringeren Belastung von Abwasser und Kläranlagen, wobei letzterer Reinigungshilfsstoff sogar im Verdacht steht, krebserzeugend zu sein.
  • Dieser Vorteil wird dadurch erreicht, daß die zur Scheibenreinigung notwendigen Tenside zunächst einmal bis zur Trockenkonsistenz eingedampft werden.
  • Von wesentlicher Bedeutung ist insoweit allerdings der Zusatz eines wasserlöslichen Inertstoffes zur wässrigen Tensidlösung.
  • Dieser Inertstoff muß so beschaffen sein, daß er mit dem Tensid einen Komplex bildet ohne mit dem Tensid chemisch zu reagieren.
  • Dieser Komplex läßt sich zu einem trockenen Pulver eindampfen, welches sich dann in Verbindung mit Zitronensäure und Natrimbicarbonat zu Tabletten pressen läßt.
  • Dabei kann der Zitronensäureanteil bis zu ca. 35 Gewichtsprozent betragen.
  • Da somit sämtliche Zugaben wasserlöslich sind, bedarf es auch keiner wasserunlöslichen Tablettierhilfsstoffe wie Magnesiumstearat, Cellulose oder Sprengmittel.
  • Die erfindungsgemäße Tablette löst sich dabei in Wasser und allen handelsüblichen alkoholhaltigen Frostschutzmitteln zu 100% vollständig auf.
  • Als möglicher Inertstoff kommt z.B. Zucker in Betracht.
  • Ferner müssen aufgrund der wasserlöslichen Eigenschaften auch keine Frostschutzmaterialien in die Tabletten eingebracht werden.
  • Es wird also das Konzentrat der Tenside pulverisiert zusammen mit dem Inertstoff.
  • Die Tenside befinden sich ursprünglich in wässriger Lösung und werden dann durch Eindampfen zusammen mit dem Inertstoff entsprechend konzentriert.
  • Anschließend können die notwendigen Zuschlagstoffe, die ebenfalls in Trockenkonsistenz vorliegen, zugefügt werden.
  • Das pulverförmige Gemisch läßt sich dann mit herkömmlichen Mitteln auch einfach durchmischen, bevor es in einer entsprechenden Tablettiermaschine verpreßt wird.
  • Bevorzugterweise liegt das Scheibenreinigerkonzentrat in einer Tablettenform vor, die nicht mehr als 10g, vorzugsweise nicht mehr als 5g, des vermischten getrockneten Substrats enthält.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung kann die einzelne Tablette auch nicht mehr als 2g aufweisen und wäre dann für die halbe Menge des Basisvolumens von z.B. 2 Liter Waschflüssigkeit zu verwenden.
  • Der Zuschlagstoff Natriumbicarbonat zusammen mit Zitronensäure löst sich schnell sprudelnd und gleichmäßig in Wasser auf, so daß trotz einer hohen Preßdichte der Tabletten praktisch unmittelbar nach Einfüllen des Waschwassers der gesamte Tabletteninhalt in Lösung gegangen ist.
  • Natriumbicarbonat hat zusammen mit Zitronensäure darüber hinaus auch eine gewisse Reinigungswirkung, so daß die als Wirkstoff enthaltenen Tenside in ihrer Reinigungswirkung auch unterstützt werden.
  • Ergänzend können auch Farbpigmente zugefügt werden, vorzugsweise Farbpigmente, welche den Hauptfarben eines vorher bestimmten Abnehmerkreises entsprechen.
  • Diese Maßnahme dient dem Zweck, dem Verbraucher jeweils individuell eingefärbte Tabletten zum Kauf anzubieten, die aufgrund ihrer Einfärbung – einfarbig oder mehrfarbig – in das Produktimage des jeweiligen Anbieters hineinpassen.
  • Ergänzend hierzu können auch Duftstoffe mit eingefügt werden, z.B. Parfumöle, um bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Tabletten auch den Geruchssinn des Käufers anzusprechen.
  • Weiterhin lassen sich mit dem vorbestimmten Verfahren auch Tabletten erzeugen, die nicht mit kreisrundem Querschnitt versehen sein müssen. Die Tabletten können z.B. die äußere Kontur einer Jakobsmuschel haben, einer Raute, eines Schildes oder dergleichen.
  • Diese Maßnahme dient dem Zweck, die Corporate Identity eines bestimmten Anbieters auch durch die entsprechend konturierten Tabletten zu dokumentieren.
  • Die Verwendung einer Aufmachung in Form einer Blisterverpackung bietet darüber hinaus den Vorteil der Kindersicherheit, weil Kinder üblicherweise derartige Blisterverpakkungen nicht ohne weiters öffnen können.
  • Ohne eine derartige Blisterverpackung kann die erfindungsgemäße Tablette selbstverständlich auch in einem Tablettenröhrchen in den Handel gelangen.
  • Durch die Verwendung eines sogenannten Matrizenstempelpaares, welches beidseitig in eine entsprechende Lochplatte eingeführt wird, lassen sich derartige Tabletten mit einer aalglatten Oberfläche herstellen, die besonders geeignet ist, auch Details von Firmenlogos deutlich abzubilden.
  • Durch den hohen Pressdruck bei einer derartigen Tablettenpresse werden die Inhaltsstoffe der Tabletten so stark verdichtet, daß sich an der aalglatten Oberfläche keine Angriffsmöglichkeiten für Keime oder für die Feuchtigkeitsaufnahme bieten und deshalb auch auf die Zugabe von Konservierungsmitteln verzichtet werden kann.
  • Dabei wurden unter einem entsprechenden Pressdruck Tabletten erzeugt, deren Dichte etwa 2,5g pro Kubikcentimeter betrug.
  • Auch derartige Tabletten waren noch leicht in Wasser löslich und trotzdem vom Volumen her klein bei der angestrebten hohen Reinigungsleistung.
  • Trotzdem wird die Tablette allein durch die Verwendung von Natriumbicarbonat mit Zitronensäure schnellstmöglich im Waschwasser aufgelöst.
  • Weiterhin wird empfohlen, die Tablettenform so groß zu wählen, daß sie zusammen mit einer vorbestimmten Wassermenge, auch Basisvolumen genannt, beispielsweise 2 Liter, eine ausreichende Reinigungswirkung besitzt.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus Unteransprüchen.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Der Scheibenwaschbehälter eines Kraftfahrzeugs wird vor Ort mit einer erfindungsgemäß tablettierten Form eines Scheibenreinigerkonzentrats bestückt.
  • Danach oder davor wird der Behälter mit üblichem Leitungswasser gefüllt.
  • Wesentlich ist, daß das Scheibenreinigerkonzentrat tablettiert ist und aus einem Konzentrat aus eingedampften zuvor in wässriger Lösung befindlichen Tensiden besteht, die mit einem Inertstoff – z.B. mit Zucker – versetzt waren, so daß die Trockenkonsistenz der Tablette 1 im wesentlichen hoch konzentriertes Tensid enthält.
  • Diesen im eingedampften Konzentrat der ursprünglichen Lösung befindlichen Tensiden einschließlich des Inertstoffs – der wasserlöslich sein muß – können Zuschlagstoffe hinzugefügt sein, die vorzugsweise ebenfalls in Trockenkonsistenz vorgelegen haben.
  • Diese Zuschlagstoffe werden zusammen mit dem eingedampften Konzentrat in Trockenkonsistenz pulverisiert und so durchmischt, daß eine hergestellte Charge derartiger Tabletten 1 eine homogene Qualität besitzt.
  • Eine derartige Tablette 1 soll erfindungsgemäß nicht mehr als 10g wiegen, vorzugsweise nicht mehr als 5g bzw. als 1/2 Dosierung nicht mehr als 2g.
  • Es hat sich gezeigt, daß mit dem vorliegenden Verfahren Tabletten 1 herstellbar sind, die bei etwa 4g Gewicht geeignet sind für ca. 1 Liter Waschflüssigkeit, entsprechend würde eine Tablette von bis zu etwa 2g Gewicht geeignet sein für etwa 1/2 Liter Waschflüssigkeit.
  • Diese Zusammenhänge sind linear und es können ohne weiteres auch Tabletten Verwendung finden, die für bis zu etwa 2 bis 4 Liter Waschflüssigkeit vorgesehen sind oder z.B. für LKW's bei 30 Kubikcentimeter Volumen für 65 Liter Reinigungsflüssigkeit.
  • Wesentlich ist auch, daß neben den eingedampften Tensiden Natriumbicarbonat vorhanden ist, um die Tablette 1 im zugefügten Wasser schnell sprudelnd auflösen zu können.
  • Als weiterer Zuschlagstoff kann Zitronensäure vorliegen, die zusammen mit Natriumbicarbonat ergänzende Reinigungswirkung hat.
  • Weiterhin können Farbpigmente, Duftstoffe oder auch Frostschutzzusatzstoffe vorgesehen sein, um der erfindungsgemäßen Tablette 1 weitere Funktionen zuzuordnen.
  • Hieraus ergibt sich der Vorteil, daß der Wiedererkennungswert derartiger Produkte z.B. über die jeweils erkennbare Farbe vorprogrammierbar ist.
  • So könnte z.B. vorgesehen sein, derartige Tabletten 1 in roter Farbe mit hohen Konzentrationen an Wirkstoffen auszustatten, mit grüner Farbe mit niedrigen Konzentrationen etc.
  • Darüber hinaus kann eine derartige Tablette 1 auch in der Kontur des Logos eines bestimmten Anbieters, einer Anbieterkette oder dergleichen ausgestattet sein.
  • Von wesentlicher Bedeutung ist darüber hinaus die Anordung dieser Tabletten 1 in einer Blisterverpackung. Diese Maßnahme dient nicht nur dem Zweck, die einzelnen Tabletten 1 vor Umgebungseinflüssen absolut trocken zu halten, sondern auch der Kindersicherheit, wie bereits erwähnt.
  • Da die Tabletten 1 vorzugsweise Natriumbicarbonat enthalten, sind sie auch hydrophil.
  • Aus diesem Grunde bietet sich auch die Blisterverpackung an, weil dann jede einzelne Tablette 1 in einem in sich abgeschlossenen Volumen untergebracht ist, welches vor Umweltfeuchtigkeit schützt.
  • Die gezeigten Tabletten 1 weisen einen Durchmesser von nicht mehr als etwa 20mm auf bei einer Dicke von nicht mehr als 15mm.
  • Je nach Bedingungen kann die Dicke auch weniger als 10mm sein bei einem Durchmesser von weniger als 15mm.
  • Wenn derartige Tabletten 1 durch ein im Stand der Technik bekanntes Matrizenstempelpaar gefertigt werden, sind die Preßdrücke so hoch, daß die Oberflächen aalglatt werden.
  • Dies bietet darüber hinaus den Vorteil, daß durch entsprechend konturierte Matrizenstempel leicht Firmenlogos oder Marken in die Oberfläche eingepreßt werden können.
  • Die mit derartigen Matrizenstempelpaaren erzeugbaren Preßdrücke sind nämlich deutlich höher als die Drücke, welche über zugeordnete Preßwalzenpaare erreichbar sind.

Claims (21)

  1. Verfahren zum Tablettieren eines Scheibenreinigungskonzentrats aus mindestens einem in Lösung befindlichen Tensid und weiteren Zuschlagstoffen von denen mindestens einer ein inerter wasserlöslicher Stoff ist, wobei das Tensid zusammen mit dem Inertstoff zunächst bis zur Trockenkonsistenz zu einem Konzentrat eingedampft wird und daß dann die Zuschlagstoffe zugefügt werden und danach die Tablettierung erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Inertstoff Zucker zugefügt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Zuschlagstoffe im Zustand ihrer Trockenkonsistenz zugefügt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1,2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Tablettieren das in Trockenkonsistenz befindliche Substrat pulverisiert und ggf. mit den zugefügten Zuschlagstoffen durchmischt wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Konzentrat nicht mehr als 10g zu jeweils einer Tablette tablettiert werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Konzentrat nicht mehr als 5g zu jeweils einer Tablette tablettiert werden.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Konzentrat nicht mehr als 2g zu jeweils einer Tablette tablettiert werden.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Zuschlagstoff Natriumbicarbonat zugefügt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß als weiterer Zuschlagstoff Zitronensäure zugefügt wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als weiterer Zuschlagstoff ein Farbpigmente enthaltender Stoff zugefügt wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß als weiterer Zuschlagstoff ein einen Duftstoff enthaltender Stoff zugefügt wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Tablettieren mit vorbestimmter nicht kreisrunder Außenkontur erfolgt.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Tablettieren in einer Matritze erfolgt, die beidseitig durch jeweils einen Matritzenstempel beaufschlagt wird.
  14. Aufmachung eines tablettierten Scheibenreinigungskonzentrates nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch eine Blisterverpackung, in welcher jeweils einzelne Tabletten einzeln verpackt sind.
  15. Scheibenreinigungskonzentrat in Tablettenform hergestellt nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Tabletten nicht größer als 20mm und deren Dicke nicht größer als 15mm ist und daß die Tabletten ein bis zur Trockenkonsistenz eingedampftes Konzentrat aus Tensiden und einem wasserlöslichen Inertstoff enthalten, so daß sie zur Lösung in Scheibenreinigungswasser von nicht mehr als 2 Litern gestimmt sind.
  16. Scheibenreinigungskonzentrat nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Tablette <= 15 mm und deren Dicke <= 10mm ist und daß die Tabletten ein bis zur Trockenkonsistenz eingedampftes Konzentrat aus Tensiden und einem wasserlöslichen Inertstoff enthalten, so daß sie zur Lösung in Scheibenreinigungswasser von nicht mehr als <= 1 Litern gestimmt sind.
  17. Scheibenreinigungskonzentrat nach einem der Ansprüche 15 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß als Zuschlagstoffe wenigstens Natriumbicarbonat und Zitronensäure enthalten sind.
  18. Scheibenreinigungskonzentrat nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß als Zuschlagstoffe Farbpigmente enthalten sind.
  19. Scheibenreinigungskonzentrat nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß als Zuschlagstoffe Duftstoffe enthalten sind.
  20. Scheibenreinigungskonzentrat nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenkontur ein Firmenlogo oder ähnliches aufweist.
  21. Scheibenreinigungskonzentrat nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche glatt verdichtet ist durch den Preßdruck eines Matrizenstempelpaares.
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