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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einem Feuchttücherstapel nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 und von einer Entnahmebox für Feuchttücher nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 4.
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Feuchttücher werden
in mobilen oder an Wänden
zu befestigenden Entnahmeboxen aufbewahrt, die zur Vermeidung des
Austrocknens der Feuchttücher
entweder mit einem Deckel geschlossen (
EP 0879 575 B1 ; WO 98/52453
A1; WO 98/52454 A1 und
DE
100 24 425 A1 ) oder mit kleinen Entnahmeöffnungen
(DE/EP 0 109 343 T1 und
US 3,982,659 )
versehen sind. Lange schmale Entnahmeöffnungen weisen jene Entnahmeboxen
auf, bei denen die Feuchttücher
in ihrer gesamten Breite herausragen (
DE 601 02 196 T2 ;
DE 699 17 727 T2 ). Da
deren Entnahmeöffnungen
jedoch im Verhältnis zur
Stärke
eines Feuchttuches wesentlich breiter sind, besteht hier die Gefahr
des Austrocknens.
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Bei
den technischen Lösungen,
bei denen die Feuchttücher
nicht von einer Rolle oder einem Stapel, zu dem sie beispielsweise
an Abrisskanten meanderförmig
zusammengelegt sind, entnommen werden, sind die Feuchttücher in
besonderer Weise mehrfach gefaltet. Je zwei benachbarte Tücher sind abschnittsweise
ineinander gelegt, damit nach der Entnahme eines Tuches aus dem
Stapel das nachfolgende Tuch mit einem Entnahmeabschnitt aus dem Stapel
herausragt (
EP 0879
575 B1 ; WO 98/52453 A1; WO 98/52454 A1;
DE 601 02 196 T2 ;
DE 699 17 727 T2 ).
Der Nachteil der bekannten Entnahmeboxen besteht darin, dass sie
eine verhältnismäßig große Tiefe
aufweisen, die vor allem durch die Faltbreite der Feuchttücher bedingt
ist. Um einzeln gestapelte Feuchttücher wie beschrieben entnehmen
zu können,
wurden aufwendige Falttechniken und Verschachtelungen angewendet,
bei denen zwei schmale Randfelder ein breiteres mittleres Feld einschließen (
EP 0 879 575 B1 )
bzw. der gefaltete Anfangs- bzw. Endbereich in die erste Faltung
des nachfolgenden Feuchttuches eingelegt wird (WO 98/52453 A1; WO
98/52454 A1;
DE 601
02 196 T2 ;
DE
699 17 727 T2 ). Die Tiefe der Entnahmebox ist damit durch
die maximale Faltbreite, günstigstenfalls
also durch die Breite eines mittleren Feldes eines Feuchttuches,
bestimmt. Generell sind bei innerhalb eines Stapels gefalteten und
mit ihren jeweiligen Randabschnitten ineinander verschachtelten
Feuchttüchern
die Randfelder zwar schmal im Vergleich zur Gesamtlänge der Feuchttücher, jedoch
immer noch verhältnismäßig breit.
Deshalb sind derartige transportable Behältnisse für feuchte Tücher mit einem Deckel (WO 98/52453
A1, WO 98/52454 A1 und
EP
0879 575 B1 ) oder die Ausgabeöffnung mit einer Klappe (
DE 100 24 425 A1 )
versehen, um ein Austrocknen des Feuchttücherstapels bzw. des herausragenden
Endes des Feuchttuchs zu verhindern. Das wiederum macht aber die
Herstellung solcher Entnahmeboxen aufwendig und damit teuer.
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Bei
den mobilen, mit Deckel versehenen Entnahmeboxen besteht ein weiterer
Nachteil darin, dass die Feuchttücher
sich etwa nach der Hälfte
ihres Verbrauchs nur noch schwer entnehmen lassen, da man mit den
Fingern in die Entnahmebox greifen muss, um das nächste Feuchttuch
zu entnehmen. Dabei passiert es häufig, dass unbeabsichtigt gleich mehrere
Tücher
entnommen werden. Selbst wenn in der Entnahmebox ein separater Zwischendeckel
mit Entnahmeschlitz vorgesehen ist, rutscht das aus dem Entnahmeschlitz
herausragende Ende des Feuchttuches aufgrund der Schwerkraft und/oder
der Bewegung der mobilen Entnahmebox in das Behältnis wieder zurück.
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Eine
kleine wieder verwendbare Abgabevorrichtung für in flexiblen Beuteln verpackte
Feuchttücher
besteht aus einer U-förmigen
Klammer, die aufgrund ihrer eigenen Elastizität den Beutel mit den Tüchern umfasst.
An ihrer Oberseite ist eine verschließbare Entnahmeöffnung angebracht,
die eine von dem Benutzer zur Entnahme der Feuchttücher aus
dem Beutel zuvor freizulegende Ausgabeöffnung umschließt und abdichtet
(WO 96/37138). Diese Vorrichtung ist zwar verhältnismäßig einfach aufgebaut, sehr
handlich und aufgrund ihrer Wiederverwendbarkeit recht praktisch
und auch umweltschonend, jedoch gehen diese Vorteile zu Lasten der Ästhetik.
Da sie den Beutel lediglich teilweise umschließ ragt dieser rechts und links
aus der Vorrichtung heraus, was beispielsweise in einer gepflegten
Bad- bzw. Küchenatmosphäre störend wirkt.
Nachteilig ist ferner, dass mit der Entnahme der Feuchttücher die
Klemmwirkung der Abgabevorrichtung nachlässt, so dass auch der Druck
auf den Dichtungsbereich des Beutels nachlässt, wodurch die Feuchttücher in
dem Beutel austrocknen, und der Beutel schließlich aus der Vorrichtung herausfallen
kann.
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Die Erfindung und ihre Vorteile
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Der
erfindungsgemäße Feuchttücherstapel mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, dass die Feuchttücher auf einfache
Weise hergestellt werden können.
Weder ist ein Falten unterschiedlich breiter Abschnitte noch ein kompliziertes
Verschachteln der Endabschnitte erforderlich. Die Endabschnitte
der Feuchttücher
werden lediglich so wie es von Papierhandtüchern her bekannt ist einfach
ineinander gelegt. Durch die im Vergleich zur herkömmlichen
Dreifach-Falttechnik größere Anzahl
der Faltungen erhält
der Feuchttücherstapel
eine sehr geringe Tiefe. Eine Vielzahl gleichgroßer Faltabschnitte gestaltet
die Herstellung einfach und gewährleistet,
dass auch jeweils nur ein sehr schmaler Endabschnitt aus dem Stapel
herausragt. Auch wenn dieser austrocknet, bleibt der weitaus größere Teil
des Feuchttuchs vor dem Austrocknen geschützt. Bei der Entnahmebox kann
auf einen Verschlussdeckel verzichtet werden. Durch die Reduzierung
der Tiefe des Stapels kann auch die Tiefe der Entnahmebox wesentlich
reduziert werden.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung überlappen sich die hintereinander
greifenden Abschnitte zweier aufeinander folgender Feuchttücher nahezu über ihre
gesamte Länge,
d. h. dass die Feuchttücher
mit den äußeren Rändern ihrer
Endabschnitt so weit wie möglich
zur ersten bzw. letzten Faltung der nachfolgenden bzw. vorhergehenden Feuchttuches
ineinander geschoben sind. Dadurch wird die Breite des Feuchttuchstapels
klein gehalten.
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Außerdem ist
die Haftfläche
zwischen dem sich überlappenden
End- bzw. Anfangsabschnitt
maximal, so dass der Anfangsabschnitt des nachfolgende Feuchttuches
auch zuverlässig
durch den Endabschnitt des gerade aus dem Stapel entnommenen Feuchttuches
durch die Austrittsöffnung
des Stapels geführt
wird.
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Nach
einer anderweitigen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen
die Feuchttücher mindestens
fünf Abschnitte
auf. In der Praxis haben sich sieben Abschnitte als technologisch
gut herstellbar und auch bezüglich
des Verhältnisses
der aus der Entnahmebox herausragenden Fläche zur Gesamtfläche des
Feuchttuches als günstig
erwiesen.
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Die
Vorteile der Entnahmebox mit den Merkmalen des Patentanspruchs 4
bestehen neben ihrer geringen Tiefe und dem Verzicht auf einen Verschluss
der Entnahmeöffnung
darüber
hinaus in ihrem einfachen und praktischen Aufbau, der trotz seiner
technischen Zweckmäßigkeit
und Sparsamkeit ausreichend großen
Spielraum für
eine ästhetische Gestaltung
lässt.
Der Feuchttücherstapel
lässt sich von
den offenen Stirnseiten her leicht in die Entnahmebox einschieben
und wird von der Frontseite der Entnahmebox vollständig verdeckt.
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Dadurch,
dass die Entnahmebox offene Stirnseiten aufweist, können die
Front- und/oder Rückseite
durch eine entsprechende elastische Gestaltung eine dauerhafte Klemmwirkung
auf den Feuchttücherstapel
ausüben,
auch dann noch, wenn die überwiegende
Anzahl der Feuchttücher
bereits entnommen wurden.
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Von
Vorteil ist ferner die Entnahme der Feuchttücher. Wenn die Entnahmebox
beispielsweise an einer Wand befestigt wird, ist die Entnahme der Feuchttücher mit
einer Hand möglich.
Die Entnahme von unten hat den Vorteil, dass die Feuchttücher in dem
Stapel von selbst nach unten rutschen und auch das letzte Feuchttuch
vor seiner Entnahme noch zusammengefaltet bleibt und dadurch vor
dem Austrocknen innerhalb ihrer Hülle bzw. ihres Behältnisses
besser geschützt
ist. Selbstverständlich
kann die Entnahmeöffnung
der Entnahmebox mit einem Deckel oder anderweitigem Verschluss verschlossen werden.
Das ist insbesondere bei ihrer Verwendung als mobiles Behältnis von
Vorteil, um ein unbeabsichtigtes Benetzen von Gegenständen, beispielsweise das
Innere von Handtaschen, mit der Feuchttuchemulsion zu vermeiden.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Entnahmeöffnung der
Entnahmebox als schmaler Schlitz in der Breite der Feuchttücher ausgebildet.
Die Breite des Schlitzes kann entsprechend der Stärke eines
Feuchttuches ausgelegt sein. Das hat den Vorteil, dass das aus der
Entnahmeöffnung
herausragende Ende des Feuchttuches glatt ist und ohne größeren Reibungswiderstand
entnommen werden kann. Außerdem
ist der hinter dem Entnahmeschlitz befindliche Teil des Feuchttuches
besser vor Austrocknung geschützt.
Der Feuchttücherstapel wird
an seiner Unterseite über
seine gesamte Breite geöffnet
und das erste Feuchttuch mit seinem Anfangsabschnitt in die Entnahmeöffnung eingezogen.
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Nach
einer anderweitigen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
die Entnahmeöffnung
der Entnahmebox deutliche schmaler als die Breite der Feuchttücher. Ihre
senkrecht zur Breite verlaufende Tiefe entspricht etwa der Tiefe
der Entnahmebox, so dass die Entnahmeöffnung in jeder beliebigen
Form, beispielsweise kreisförmig,
ellipsenförmig,
quadratisch oder rechteckig oder in Kombinationen dieser Formen,
ausgebildet sein kann. Das hat den Vorteil, dass der Anfangsabschnitt
des Feuchttuches gebündelt
aus der Entnahmebox herausragt und dadurch besser mit zwei Fingern
gegriffen werden kann. Die Gefahr des Ausreißens eines kleinen Stückchens
ist geringer als bei einem glatt heraushängenden Anfangsabschnitt. Allerdings
sind die Reibungskräfte, die
die kleinere Entnahmeöffnung
auf das Feuchttuch ausübt,
größer als
bei einem der Breite des Feuchttuches entsprechenden Entnahmeschlitz,
was sich jedoch aufgrund des sicheren Greifens nicht als nachteilig
auswirkt. Durch die kleinere Entnahmeöffnung wird der Anfangsabschnitt
quasi gebündelt,
d. h. seine nach außen
weisende Oberfläche
verringert, so dass auch sein Austrocknen verlangsamt wird. Auf jeden
Fall wirkt sich die kleinere Entnahmeöffnung bei dem Feuchttücherstapel
selbst in gleicher Weise vorteilhaft aus, da seine Öffnung auch
entsprechend der Entnahmeöffnung
klein sein kann.
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Nach
einer anderweitigen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
die Entnahmeöffnung
bis in den unteren Bereich der Vorderfront der Entnahmebox hineingezogen.
Dadurch wird sie leichter zugänglich.
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Nach
einer anderweitigen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erhält die Entnahmebox durch
einen gerundeten Übergang
ihrer Vorderfront in die Ober- bzw. Unterseite nicht nur ein gefälliges Aussehen,
sondern in diesem Bereich auch eine bestimmte Elastizität.
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Nach
einer diesbezüglich
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Entnahmebox zumindest
in Teilbereichen elastisch verformbar, so dass sie in ihrer Tiefe
einen Druck auf den Feuchttücherstapel
ausüben
kann. Bei diesen Teilbereichen kann es sich, wie oben schon erwähnt, um
die Übergangsbereiche
der Vorderfront in Ober- bzw. Unterseite, aber auch um die Vorderfront
selbst oder das gesamt Gehäuse
handeln. Durch die Elastizität
eines einzelnen oder mehrerer Teile der Entnahmebox werden dieses
bzw. diese Teile beim Einsetzen eines gegenüber der Tiefe der Entnahmebox
etwas breiteren Feuchttücherstapels
leicht nach außen
gedrückt
und üben
durch ihre Rückstellkraft
einen Druck auf diesen auf, so dass er in der Entnahmebox arretiert
ist.
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Nach
einer diesbezüglich
besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Vorderfront
der Entnahmebox über
ihre gesamte Breite etwa in der Mitte ihrer Höhe nach innen gewölbt. Der tiefste
Bereich der Innenwölbung
drückt
auf den Feuchttücherstapel
und arretiert diesen.
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Nach
einer diesbezüglich
zusätzlichen
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Gehäuse der
Entnahmebox so gestaltet, dass es als Ganzes elastisch verformbar
ist und einen eingelegten Feuchttuchstapel klemmend aufnehmen kann.
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Schließlich nimmt
nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die
Entnahmebox solche Feuchttücherstapel
auf, dessen Feuchttücher
mindestens fünf
Faltabschnitte gleicher Breite aufweisen und deren Anfangs- und
Endabschnitt einfach ineinander gelegt sind.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der
nachfolgenden Beispielbeschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar.
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Zeichnung
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und im Folgenden
näher beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen
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1 das
Schema der Faltung und der Verschachtelung der Feuchttücher,
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2 eine
Entnahmebox mit Klemmfunktion und
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3 die
Seitenansicht der Entnahmebox.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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Aus 1 ist
das Schema der erfindungsgemäßen Faltung
ersichtlich, wobei die Feuchttücher
in einer auseinander gezogenen Position dargestellt sind, um die
Details der Faltung und der Überlappung der
Endbereiche besser zu erkennen. Dargestellt sind zwei Feuchttücher 1,
die in sieben gleichgroße Abschnitte 2 Z-förmig gefaltet
sind. Jedes der Feuchttücher 1 besitzt
einen Anfangsabschnitt 3 und einen Endabschnitt 4,
die die gleiche Breite aufweisen wie die zwischen ihnen liegenden
Abschnitte 2, wobei im vorliegenden Beispiel die Feuchttücher 1 für eine Entnahme
nach unten dargestellt sind, d. h. der Anfangsabschnitt 3 befindet
sich als Entnahmeabschnitt jeweils unterhalb des Endabschnitts 4 desselben
Feuchttuches 1 und ragt aus der Öffnung eines hier nicht näher dargestellten
Behältnisses
heraus. Damit jedes Feuchttuch aus dem Behältnis entnommen werden kann,
ohne dabei jedes Mal in dieses hineingreifen zu müssen, sind
die Anfangs- und Endabschnitt 3; 4 jedes Feuchttuches 1 miteinander verschachtelt.
Der Bereich der Verschachtelung 5 ist durch eine Einkreisung gekennzeichnet.
Die Verschachtelung 5 ist so einfach wie bei den aus trockenen
Papierhandtüchern
bestehenden Stapeln, die aus den allgemein bekannten Entnahmeboxen
mit in der Bodenfläche
befindlichen breitem Entnahmeschlitz zu entnehmen sind. Der Endabschnitt 4 jedes Feuchttuches 1 ist
zwischen den Anfangsabschnitt 3 und den sich nach oben
anschließenden
gleichbreiten Abschnitt 2 des darüber befindlichen Feuchttuches
gelegt, so dass bei der Entnahme eines Feuchttuches 1 aus
dem Behälter
sich dieses entfaltet, weil dessen Endabschnitt 4 von dem
noch in dem Behälter
befindlichen Feuchttuch 1 festgehalten wird. Bei fortgesetztem
Ziehen gleitet auch der Endabschnitt 4 aus der Entnahmeöffnung des
Behälters
und nimmt dabei gleichzeitig den Anfangsabschnitt 3 des
nachfolgenden Feuchttuches 1 mit. Das Entfalten des Feuchttuches 1 kann
durch die Gestaltung der Entnahmeöffnung in der Weise beeinflusst
werden, dass durch eine verhältnismäßig enge Öffnung eine
größere Reibung
auf das Feuchttuch 1 ausgeübt wird, so dass es durch den
zwangsläufig
verstärkten
Zug gleichzeitig entfaltet wird. Eine enge Öffnung gewährleistet auch, dass die sich
in dem Behälter
befindenden Feuchttücher 1 nicht
so schnell austrocknen.
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In
den 2 und 3 ist eine Entnahmebox für Feuchttücher dargestellt,
die aus einem Gehäuse 6 besteht,
das eine Vorderfront 7, eine Rückwand 8, eine Bodenfläche 9 und
an seinen beiden Stirnseiten Öffnungen 10 aufweist.
In der Mitte der Bodenfläche 9 befindet
sich eine bis in die Vorderfront 7 hineinragende Entnahmeöffnung 11.
Im vorliegenden Beispiel nimmt das Gehäuse 6 einen von einer
luftundurchlässigen
Hülle 12 umgebenen
Feuchttücherstapel 13 auf,
der durch eine der beiden Öffnungen 10 bis
zu von der Bodenfläche 9 in
das Gehäuse 6 aufragende
Anschläge 14 eingeschoben wurde.
Die Vorderfront 7 ist symmetrisch zu ihrer Höhe nach
innen gewölbt,
so dass sie in ihrer Mitte über
ihre gesamte Breite mit einer Innenwölbung 15 in das Gehäuse 6 hineinragt.
Dadurch reduziert sich die Tiefe der Entnahmebox in diesem Bereich
etwas, und der eingeschobene Feuchttücherstapel 13 wird etwa
in halber Höhe
festgeklemmt. Die Tiefe der Entnahmebox und das Maß ihrer
Innenwölbung 15 orientieren
sich demzufolge an der Breite des Feuchttücherstapels 13.
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Das
Gehäuse 6 ist
zur Befestigung an einer Wand vorgesehen. Hierzu weist seine Rückwand 8 Verstärkungen 15 auf,
mit denen es an der Wand anliegt. Die beiden oberen Verstärkungen 15 sind
mit Rastschlitzen versehen, mit denen das Gehäuse auf zwei in der Wand befestigte
Haken oder Schrauben gehängt
werden kann.
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Aus
den Zeichnungen nicht ersichtlich ist, dass der Feuchttücherstapel 13 an
seiner unteren Seite geöffnet
werden kann, um ein erstes Feuchttuch 1 zu entnehmen und
durch die Entnahmeöffnung 11 des
Gehäuses 6 zu
ziehen.
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Alle
in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten
Merkmale können
sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich
sein.
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- 1
- Feuchttücher
- 2
- Abschnitt
- 3
- Anfangsabschnitt
- 4
- Endabschnitt
- 5
- Verschachtelungsbereich
- 6
- Gehäuse
- 7
- Vorderfront
- 8
- Rückwand
- 9
- Bodenfläche
- 10
- Öffnungen
- 11
- Entnahmeöffnung
- 12
- Hülle
- 13
- Feuchttücherstapel
- 14
- Anschläge
- 15
- Innenwölbung
- 16
- Verstärkung