DE19919637C2 - Spender für feuchte Hygienepapiere in Rollenform - Google Patents
Spender für feuchte Hygienepapiere in RollenformInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Spender für feuchte Hygiene
papiere in Rollenform, insbesondere für feuchte Toiletten
papierrollen, wobei das Spendergehäuse boxenförmig ausgebildet
ist mit einem Boden, einer Vorderwand, einer Rückwand und zwei
dazwischen angeordneten Seitenwänden und mit einer Entnahme
öffnung in der Vorderwand des Spendergehäuses, und wobei der
Boden des Spendergehäuses einen konkav gewölbten mittleren
Bodenabschnitt aufweist, dessen Krümmungsachse parallel zur
Vorder- und Rückwand des Spendergehäuses verläuft.
Ein derartiger Spender ist aus der DE 297 19 026 U1 bekannt.
Hygienepapiere werden sowohl in gefalzter Form als auch in
Rollenform vertrieben. Gefalzte feuchte Tücher werden dabei
üblicherweise in boxenförmigen Behältnissen angeboten. Um die
einzelnen Tücher sicher entnehmen zu können und um deren
Austrocknen in dem Behältnis zu verhindern, sind vielfältige
Lösungsvorschläge gemacht worden (z. B. US 5,201,164 A und US 4,219,129).
Auch sind bereits Feuchthalteboxen für feuchte
Tücher ("Hakle feucht") mit einem wiederverschließbaren Deckel
auf dem Markt, in denen die gefalzten Feuchttücher sicher
aufbewahrt werden können. Noch recht wenig verbreitet sind
dagegen Feuchttücher in Rollenform, insbesondere feuchtes
Toilettenpapier.
Aus der US 4,566,606 ist es bekannt, das Spendergehäuse einer
derartigen Spendevorrichtung für feuchte Hygienepapiere in
Rollenform mittels eines Deckels zu verschließen und die
Entnahmeöffnung im oberen Randbereich der Vorderwand auszu
bilden.
Aus der DE 197 52 164 A1 ist ferner eine Halterung für
feuchtes Toilettenpapier in Rollenform bekannt, deren Deckel
im Bereich der Entnahmeöffnung ein vorspringendes Teil
aufweist, mit dem die Entnahmeöffnung soweit abdeckbar ist,
dass nur ein sich über die gesamte Länge der Entnahmeöffnung
erstreckender Schlitz offenbleibt.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, einen Spender der eingangs
genannten Art zur Aufnahme von feuchten Hygienepapieren
in Rollenform zu schaffen, der einfach und sicher handhabbar ist und
überall angebracht und mitgenommen werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Kombination der
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Damit wird ein Spender für
feuchte Hygienepapiere in Rollenform geschaffen, der einfach
im Aufbau und in seiner Herstellung ist, der einfach handhab
bar und überall leicht unterbring- bzw. anbringbar ist. Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Spenders besteht darin,
dass die feuchte Papierrolle nicht auf einer Welle gehaltert
zu werden braucht, sondern durch die spezielle Ausgestaltung
des Bodens und der Entnahmeöffnung eine formbedingte Führung
in dem Spendergehäuse vorgesehen ist und die einzelnen Blätter
der Papierrolle bequem entnehmbar sind. Sollte das Ende der
Papierrolle in das Spendergehäuse zurückweichen, lässt es sich
durch die besondere Ausgestaltung des Deckels leicht wieder
in den Entnahmeschlitz einführen, ohne dass das Gehäuse
zerlegt zu werden braucht.
Um die Führung der feuchten Papierrolle und deren Entnahme zu
erleichtern, weist die Entnahmeöffnung gemäß einer besonderen
Ausgestaltung der Erfindung eine Länge auf, die gleich oder
geringfügig größer als die Länge des konkav gewölbten
mittleren Bodenabschnitts entlang seiner Längsmittellinie ist.
Damit wird ein geradliniges, d. h. verkantungsfreies und damit
sicheres Abrollen der Papierrolle gewährleistet.
Die Entnahmeöffnung lässt sich besonders einfach dadurch
herstellen, dass sie gemäß einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung in dem Spendergehäuse durch einen nach außen
gebogenen Abschnitt der Vorderwand gebildet ist.
Um ein sicheres Abrollen der feuchten Papierrolle und ein
sicheres Entnehmen der einzelnen Papierblätter zu erleichtern
ist in Weiterbildung des Erfindungsgedanken vorgesehen, dass
das vorspringende Teil des Deckels eine Biegung aufweist, die
der Biegung des nach außen gebogenen Abschnitts der Vorderwand
entspricht.
Damit die Entnahmeöffnung über eine ausreichende Stabilität
verfügt, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass innerhalb des
nach außen gebogenen Abschnitts der Vorderwand Verstärkungs
rippen ausgebildet sind. Diese können beim Spritzen des
Spendergehäuses mit angebracht werden.
Das Entnehmen der einzelnen Papierblätter der feuchten
Papierrolle wird erfindungsgemäß dadurch erleichtert, dass in
der Mitte des Endabschnitts des nach außen gebogenen Ab
schnitts der Vorderwand zweckmäßigerweise ein insbesondere
halbkreisförmiges Griffloch ausgebildet ist.
Ein grundsätzliches Problem bei der Verwendung von feuchten
Tüchern besteht darin, dass diese in den hierfür vorgesehenen
Behältnissen leicht austrocknen. Das Spendergehäuse sollte
daher so beschaffen sein, dass ein weitgehend hermetischer
Abschluss der darin angeordneten feuchten Papierrolle
gewährleistet ist. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung der
vorliegenden Erfindung, wonach der obere Rand des Spender
gehäuses als umlaufende vorstehende Auflage für den Deckel
ausgebildet ist. Diese Auflage für den Deckel wird zweck
mäßigerweise von einem radial vorstehenden Wandabschnitt
gebildet, der in einen senkrecht nach unten sich erstreckenden
Auflageabschnitt übergeht. Damit wird eine relativ große
Auflagefläche zwischen dem Rand des eigentlichen Spender
gehäuses und dem Deckel geschaffen, die bei entsprechender
passgenauer Bearbeitung für einen dichten Sitz des Deckels auf
dem Spendergehäuse sorgt.
Um diesen dichten Sitz zu gewährleisten, ist eine bestimmte
Steifigkeit des Randabschnittes des Deckels erforderlich.
Diese wird gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
dadurch erreicht, dass innerhalb der von den Wänden des
Spendergehäuses, dem radial vorstehenden Wandabschnitt und dem
senkrechten Auflageabschnitt gebildeten Auflage für den Deckel
Verstärkungsrippen ausgebildet sind.
Als Gegenstück zu den sich senkrecht nach unten erstreckenden
Auflageabschnitten des Deckels weist dieser erfindungsgemäß
entsprechende senkrecht nach unten verlaufende, umlaufende
Halteabschnitte auf. Diese sind so ausgebildet, dass sie eng
an den Auflageabschnitten des Deckels zur Anlage kommen. Damit
wird der geforderte weitgehend hermetische Verschluss
geschaffen.
Um den Deckel sicher aber dennoch lösbar mit dem Spender
gehäuse verschließen zu können, ist gemäß einer noch weiteren
Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass an dem sich
nach unten erstreckenden Halteabschnitt des einen Seiten
abschnitts des Deckels ein insbesondere halbkreisförmiges
Scharnier zum Öffnen des Deckels angebracht ist. Dieses weist
erfindungsgemäß sowohl ein rechtwinklig abgebogenes Ende auf,
das in den Halteabschnitt des Deckels eingreift, als auch
einen beabstandet zu dem abgebogenen Ende ausgebildeten Haken,
der den Halteabschnitt des Deckels und das freie Ende des
senkrechten Auflageabschnitts des Spendergehäuses hinter
greift.
Damit der Deckel unverlierbar mit dem Spendergehäuse verbunden
ist, ist dieser zweckmäßigerweise an seinem rückwärtigen Ende
an der Rückwand des Spendergehäuses angelenkt.
Um das Spendergehäuse möglichst kompakt bauen zu können, wobei
einerseits eine sichere Führung der feuchten Papierrolle in
dem Gehäuse gewährleistet und die Papierrolle andererseits
auch sicher und leicht abrollbar sein muss, hat es sich als
zweckmäßig erwiesen, dass der Winkel zwischen dem mittleren
Bodenabschnitt und den schräg nach oben verlaufenden seitli
chen Bodenendabschnitten vorzugsweise 115° beträgt.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispieles und der Zeichnung. Dabei bilden
alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale
für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der
Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den
Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf ein erfindungsgemäßes
Spendergehäuse mit Deckel,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht von schräg oben auf
das Spendergehäuse mit Deckel gemäß Fig. 1 in
geöffneter Darstellung,
Fig. 3 eine Seitenansicht auf das Spendergehäuse gemäß
Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt durch das Spendergehäuse gemäß
Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt durch das Spendergehäuse mit Deckel
entlang der Linie B-B in Fig. 6,
Fig. 6 in einer Ansicht von hinten einen Längsschnitt
durch das Spendergehäuse mit Deckel,
Fig. 7 in einer vergrößerten Darstellung einen Schnitt
durch den oberen Abschnitt des Spendergehäuses mit
aufgesetztem Deckel,
Fig. 8 eine Seitenansicht auf das Spendergehäuse mit
Deckel in geöffneter Darstellung gemäß Fig. 2,
Fig. 9 eine Ansicht von oben auf das Spendergehäuse mit
Deckel in geöffneter Darstellung gemäß Fig. 2 und
Fig. 10 eine Ansicht von unten auf das Spendergehäuse mit
aufgesetztem Deckel.
Der in den Figuren dargestellte Spender 1 zur Aufnahme von
(nicht dargestellten) feuchten Hygienepapieren in Rollenform,
insbesondere von feuchten Toilettenpapierrollen, besteht aus
einem Spendergehäuse 2, das einen Boden 3 sowie eine Vorder
wand 4, eine Rückwand 5 und zwei dazwischen angeordnete
Seitenwände 6 und 7 aufweist. Auf dem Spendergehäuse 2 ist ein
Deckel 8 lösbar befestigt.
Der Boden 3 weist einen konkav gewölbten mittleren Boden
abschnitt 9 auf, dessen Krümmungsachse parallel zur Vorder-
und Rückwand 4 und 5 des Spendergehäuses verläuft. Wie ins
besondere aus den Fig. 6 und 10 zu ersehen ist, gehen die
parallel zu den Seitenwänden 6 und 7 des Spendergehäuses 2
liegenden Stirnkanten 10 und 11 des mittleren Bodenabschnitts
9 über gebogene Knicklinien 12 und 13 in schräg nach oben
verlaufende seitliche Bodenendabschnitte 14 und 15 über. Der
Winkel α zwischen dem mittleren Bodenabschnitt 9 und den daran
angrenzenden Bodenendabschnitten 14 und 15 beträgt in dem
dargestellten Ausführungsbeispiel 115°. Die Bodenendabschnitte
14 und 15 sind flach ausgebildet und bei 16 und 17 mit den
Seitenwänden 6 und 7 verbunden. Wie aus Fig. 10 zu ersehen
ist, sind die Knicklinien 12 und 13 so nach innen gebogen,
dass der mittlere Bodenabschnitt 9 entlang seiner parallel zur
Krümmungsachse verlaufenden Längsmittellinie 18 seine
geringste Länge aufweist.
Die in den Fig. 1 und 5 dargestellte Entnahmeöffnung 19 ist
im oberen Randbereich der Vorderwand 4 vorgesehen und wird
durch einen nach außen gebogenen Abschnitt 20 der Vorderwand 4
gebildet. Der Deckel 8 weist als Gegenstück im Bereich der
Entnahmeöffnung 19 ein vorspringendes Teil 21 auf, mit dem die
Entnahmeöffnung 19 so weit abdeckbar ist, dass nur ein sich
über die Gesamtlänge der Entnahmeöffnung 19 erstreckender
Schlitz 22 offen bleibt. Dabei weist das vorspringende Teil 21
des Deckels 8 eine Krümmung auf, die der Krümmung des nach
außen gebogenen Abschnitts 20 der Vorderwand 4 entspricht.
Innerhalb des nach außen gebogenen Abschnitts 20 der Vorder
wand 4 sind Verstärkungsrippen 23 ausgebildet (Fig. 10),
aufgrund derer die Entnahmeöffnung 19 eine ausreichende
Steifigkeit erhält. Um das Entnehmen einzelner Papierblätter
von einer nicht dargestellten feuchten Papierrolle zu
erleichtern, ist in der Mitte des Endabschnittes 24 des nach
außen gebogenen Abschnittes 20 ein halbkreisförmiges Griffloch
25 ausgebildet.
Der obere Rand 26 des Spendergehäuses 2 weist eine umlaufende
vorstehende Auflage 27 für den Deckel 8 auf (Fig. 3 und 4).
Die Auflage 27 wird durch einen vom oberen Rand 26 radial
vorstehenden Wandabschnitt 28 gebildet, der in einen senkrecht
nach unten sich erstreckenden Auflageabschnitt 29 übergeht.
Zur Verstärkung der von den Wänden 5, 6 und 7 des Spender
gehäuses 2, dem radial vorstehenden Wandabschnitt 28 und dem
senkrechten Auflageabschnitt 29 gebildeten Auflage 27 sind
zwischen diesen Verstärkungsrippen 30 ausgebildet, die in der
Fig. 10 dargestellt sind.
Um einen möglichst dichten Abschluss zwischen dem Spender
gehäuse 2 und dem Deckel 8 zu ermöglichen, weist der Deckel 8
den Auflageabschnitten 29 entsprechende sich senkrecht nach
unten erstreckende umlaufende Halteabschnitte 31 auf (Fig. 7).
Die Auflageabschnitte 29 und die Halteabschnitte 31 sind so
bemessen, dass die am Deckel 8 ausgebildeten Halteabschnitte
31 beim Aufsetzen des Deckels 8 auf das Spendergehäuse 2 die
an diesem ausgebildeten Auflageabschnitte 29 formschlüssig
überdecken. Somit wird ein dichter Sitz des Deckels 8 auf dem
Spendergehäuse 2 gewährleistet.
Damit das Spendergehäuse 2 mittels des Deckels 8 zwar sicher
aber auch lösbar verschließbar ist, ist an dem sich nach unten
erstreckenden Halteabschnitt 31 des einen Seitenabschnitts 32
des Deckels 8 ein halbkreisförmiges Scharnier 33 zum Öffnen
des Deckels angebracht. Dieses weist, wie aus der vergrößerten
Darstellung in der Fig. 7 zu ersehen ist, ein nach innen
gerichtetes rechtwinklig abgebogenes Ende 34 auf, das in den
Halteabschnitt 31 des Deckels 8 eingreift und mit diesen fest
verbunden ist. Beabstandet zu dem abgebogenen Ende 34 ist an
dem Scharnier 33 ein nach innen ragender Haken 35 ausgebildet,
der bei aufgesetztem Deckel den Halteabschnitt 31 des Deckels
8 und das freie Ende des senkrechten Auflageabschnittes 29 des
Spendergehäuses hintergreift. Zum Lösen der Verbindung braucht
lediglich das freie Ende des Scharniers 33 etwas nach vorne
gebogen zu werden, womit der Haken 35 außer Eingriff mit dem
freien Ende des Auflageabschnittes 29 des Spendergehäuses
kommt und den Deckel 8 damit freigibt.
Damit der Deckel 8 unverlierbar mit dem Spendergehäuse 2
verbunden ist, ist dieser an seinem an dem dem Seitenabschnitt
32 gegenüberliegenden Seitenabschnitt 36 ausgebildeten Halte
abschnitt 31 mit dem unteren Rand 37 des an der Seitenwand 7
ausgebildeten Auflageabschnitts 29 des Spendergehäuses 2
beweglich verbunden.
Wie aus Fig. 10 zu ersehen ist, weist die Entnahmeöffnung 19
eine Länge auf, die gleich oder geringfügig größer als die
Länge des konkav gewölbten mittleren Bodenabschnitts 9 entlang
seiner Längsmittellinie 18 ist. Damit wird ein geradliniges
und damit sicheres Abrollen der nicht dargestellten Papier
rolle gewährleistet.
Die Funktionsweise des Spenders ist folgende:
Eine handelsübliche feuchte Hygienepapierrolle, insbesondere eine feuchte Toilettenpapierrolle, deren Breite der Länge des mittleren Bodenabschnittes 9 entlang seiner Längsmittellinie 18 entspricht, wird in das Spendergehäuse 2 eingelegt. Die schräg verlaufenden Bodenendabschnitte 14 und 15 sorgen dafür, dass die Papierrolle sich in dem Spendergehäuse so ausrichtet, dass sie auf dem konkav gewölbten mittleren Bodenabschnitt 9 eben aufliegt. Danach wird das Ende der Papierrolle durch den Schlitz 22 der Entnahmeöffnung 19 in der Vorderwand 4 des Spendergehäuse nach außen geführt. Gleichzeitig wird der Deckel geschlossen und mittels des Scharniers 33 befestigt.
Eine handelsübliche feuchte Hygienepapierrolle, insbesondere eine feuchte Toilettenpapierrolle, deren Breite der Länge des mittleren Bodenabschnittes 9 entlang seiner Längsmittellinie 18 entspricht, wird in das Spendergehäuse 2 eingelegt. Die schräg verlaufenden Bodenendabschnitte 14 und 15 sorgen dafür, dass die Papierrolle sich in dem Spendergehäuse so ausrichtet, dass sie auf dem konkav gewölbten mittleren Bodenabschnitt 9 eben aufliegt. Danach wird das Ende der Papierrolle durch den Schlitz 22 der Entnahmeöffnung 19 in der Vorderwand 4 des Spendergehäuse nach außen geführt. Gleichzeitig wird der Deckel geschlossen und mittels des Scharniers 33 befestigt.
Claims (14)
1. Spender (1) für feuchte Hygienepapiere in Rollenform,
insbesondere für feuchte Toilettenpapierrollen, bestehend aus
einem boxenförmigen Spendergehäuse (2) mit einem Boden (3),
einer Vorderwand (4), einer Rückwand (5) und zwei dazwischen
angeordneten Seitenwänden (6, 7) und mit einer Entnahmeöffnung
(19) in der Vorderwand des Spendergehäuses (2), wobei
der Boden (3) des Spendergehäuses (2) einen konkav gewölbten mittleren Bodenabschnitt (9) aufweist, dessen Krümmungsachse parallel zur Vorder- und Rückwand (4, 5) des Spendergehäuses (2) verläuft,
die parallel zu den Seitenwänden (6, 7) des Spender gehäuses (2) liegenden Stirnkanten (10, 11) des mitt leren Bodenabschnitts (9) über gebogene Knicklinien (12, 13) in schräg nach oben verlaufende seitliche Bodenend abschnitte (14, 15) übergehen,
die Bodenendabschnitte (14, 15) flach ausgebildet sind und mit den Seitenwänden (6, 7) verbunden sind,
die Knicklinien (12, 13) so nach innen gebogen sind,
der mittlere Bodenabschnitt (9) entlang seiner parallel zur Krümmungsachse verlaufenden Längs mittellinie (18) seine geringste Länge aufweist,
das Spendergehäuse (2) mittels eines Deckels (8) ver schließbar ist,
die Entnahmeöffnung (19) im oberen Randbereich der Vorderwand (4) ausgebildet ist und
der Deckel (8) im Bereich der Entnahmeöffnung (19) ein vorspringendes Teil (21) aufweist, mit dem die Entnahme öffnung (19) so weit abdeckbar ist, dass nur ein sich über die gesamte Länge der Entnahmeöffnung (19) er streckender Schlitz (22) offen bleibt.
der Boden (3) des Spendergehäuses (2) einen konkav gewölbten mittleren Bodenabschnitt (9) aufweist, dessen Krümmungsachse parallel zur Vorder- und Rückwand (4, 5) des Spendergehäuses (2) verläuft,
die parallel zu den Seitenwänden (6, 7) des Spender gehäuses (2) liegenden Stirnkanten (10, 11) des mitt leren Bodenabschnitts (9) über gebogene Knicklinien (12, 13) in schräg nach oben verlaufende seitliche Bodenend abschnitte (14, 15) übergehen,
die Bodenendabschnitte (14, 15) flach ausgebildet sind und mit den Seitenwänden (6, 7) verbunden sind,
die Knicklinien (12, 13) so nach innen gebogen sind,
der mittlere Bodenabschnitt (9) entlang seiner parallel zur Krümmungsachse verlaufenden Längs mittellinie (18) seine geringste Länge aufweist,
das Spendergehäuse (2) mittels eines Deckels (8) ver schließbar ist,
die Entnahmeöffnung (19) im oberen Randbereich der Vorderwand (4) ausgebildet ist und
der Deckel (8) im Bereich der Entnahmeöffnung (19) ein vorspringendes Teil (21) aufweist, mit dem die Entnahme öffnung (19) so weit abdeckbar ist, dass nur ein sich über die gesamte Länge der Entnahmeöffnung (19) er streckender Schlitz (22) offen bleibt.
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Entnahmeöffnung (19) eine Länge aufweist, die gleich oder
geringfügig größer als die Länge des konkav gewölbten
mittleren Bodenabschnitts (9) entlang seiner Längsmittellinie
(18) ist.
3. Spender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Entnahmeöffnung (19) in dem Spendergehäuse (2) durch
einen nach außen gebogenen Abschnitt (20) der Vorderwand (4)
gebildet ist.
4. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass das vorspringende Teil (21) des Deckels
(8) eine Krümmung aufweist, die der Krümmung des nach außen
gebogenen Abschnitts (20) der Vorderwand (4) entspricht.
5. Spender nach Ansprüchen 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
dass innerhalb des nach außen gebogenen Abschnitts (20) der
Vorderwand (4) Verstärkungsrippen (23) ausgebildet sind.
6. Spender nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass in der Mitte des Endabschnitts (24) des
nach außen gebogenen Abschnitts (20) der Vorderwand (4) ein
insbesondere halbkreisförmiges Griffloch (25) ausgebildet ist.
7. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
obere Rand (26) des Spendergehäuses (2) als umlaufende vorste
hende Auflage (27) für den Deckel (8) ausgebildet ist.
8. Spender nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Auflage (27) für den Deckel (8) von einem radial vorstehenden
Wandabschnitt (28) gebildet wird, der in einen senkrecht nach
unten sich erstreckenden Auflageabschnitt (29) übergeht.
9. Spender nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
unterhalb der von den Wänden (4, 5, 6, 7) des Spendergehäuses
(2) dem radial vorstehenden Wandabschnitt (28) und dem senk
rechten Auflageabschnitt (29) gebildeten Auflage für den
Deckel (8) Verstärkungsrippen (30) ausgebildet sind.
10. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Deckel (8) senkrecht nach unten
verlaufende, umlaufende Halteabschnitte (31) aufweist.
11. Spender nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an dem sich nach unten erstreckenden
Halteabschnitt (31) des einen Seitenabschnitts (32) des
Deckels (8) ein insbesondere halbkreisförmiges Scharnier (33)
zum Öffnen des Deckels angebracht ist.
12. Spender nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
das rechtwinklig abgebogene Ende (34) des Scharniers (33) in
den Halteabschnitt (31) des Deckels (8) eingreift und ein
beabstandet zu dem abgebogenen Ende (34) an dem Scharnier (33)
ausgebildeter Haken (35) des Halteabschnitts (31) des Deckels
(8) und das freie Ende des senkrechten Auflageabschnitts (29)
des Spendergehäuses (2) hintergreift.
13. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Deckel (8) an seinem an dem dem
Seitenabschnitt (32) gegenüberliegenden Seitenabschnitt (36)
ausgebildeten Halteabschnitt (31) am oberen Rand der Seiten
wand (7) des Spendergehäuses (2) angelenkt ist.
14. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Winkel (α) zwischen dem mittleren Bodenabschnitt (9) und den
schräg nach oben verlaufenden seitlichen Bodenendabschnitten
(14, 15) vorzugsweise 115° beträgt.
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