-
Die
Erfindung betrifft eine Freisprecheinrichtung für ein Mobiltelefon. Freisprecheinrichtungen
für Mobiltelefone
sind weit verbreitet und werden üblicherweise
dafür benutzt,
einem Nutzer zu ermöglichen,
ein Telefonat mit einem Mobiltelefon zu führen, ohne dabei die Hände benutzen
zu müssen.
Bekannt sind beispielsweise Systeme für Kraftfahrzeuge, welche ein
separates Lautsprecher- und Mikrofonsystem vorsehen, mit welchem
ein Mobiltelefon verbunden werden kann. Des Weiteren sind Freisprecheinrichtungen
bekannt, welche ein separates Lautsprecher- und Mikrofonsystem aufweisen,
das beispielsweise als Ohrclip oder Ohranhänger drahtgebunden oder funkgebunden
verwendet werden kann. Eine funkgebundene Verbindung beruht üblicherweise
auf Nahfunktechniken wie beispielsweise einem sogenannten Bluetooth-System.
-
DE 298 13 744 U1 offenbart
eine Kopfgarnitur zum Senden und Empfangen von über Funk abgestrahlten Nachrichten,
wobei eine derartige Kopfgarnitur zum Beispiel von Flugzeugpiloten
getragen wird, um notwendige Daten und Informationen zwischen dem
Tower und dem Piloten per Funk auszutauschen. Die dort offenbarte
Kopfgarnitur dient zur Halterung eines Mobilteils von funkbetriebenen
Kommunikationsendgeräten
und weist einen Befestigungsbereich für das Mobilteil und einen mit
diesem Befestigungsbereich über
ein Dreh- und Kippgelenk verbundenen elastischen Haltebügel auf.
-
Die
DE 198 53 251 A1 offenbart
eine Kopfhalterung für
Telefonhörer,
welche das freie Tragen des Telefonhörers ermöglicht. Die dort offenbarte Halterung
besteht aus einem Bügel
mit einem Stützkissen
oder mit einer Ohrmuschel, die an einer Trägerschale befestigt sind oder
durch eine Steckverbindung mit dem Telefonhörer verbunden werden können.
-
DE 100 37 831 A1 offenbart
eine mobile Freisprecheinrichtung, gebildet aus einem Headset und wenigstens
einer Sende- und Empfangseinheit, wobei das Headset aus einer ergonomischen
Halterung mit integriertem Gehäuse,
einem flexiblen Abschnitt, wenigstens einem Lautsprecherelement,
wenigstens einem Mikrofon, wenigstens einer elektrischen Vorrichtung,
wenigstens einer Spannungsquelle sowie wenigstens einer Antenne
besteht und die Sende- und Empfangseinheit aus wenigstens einem
Gehäuse,
wenigstens einem Stecker mit Klemmvorrichtung, wenigstens einer
elektrischen Vorrichtung sowie wenigstens einer Antenne gebildet
ist. Die dort offenbarte mobile Freisprecheinrichtung weist insbesondere eine
oberhalb der Antenne angeordnete Abschirmung auf, um den oberen
Kopfbereich eines Nutzers vor elektromagnetischer Strahlung zu schützen.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Handhabung eines Mobiltelefons
beim Freisprechen zu verbessern. Diese Aufgabe wird gelöst durch eine
Freisprechhalterung für
ein Mobiltelefon mit den Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weitermeldungen sind in den jeweiligen abhängigen Patentansprüchen angegeben.
-
Eine
erfindungsgemäße Freisprechhalterung für ein Mobiltelefon
umfasst wenigstens einen Bügel, mittels
welchem ein Kopf eines Nutzers des Mobiltelefons zumindest teilweise
zur Befestigung der Freisprechhalterung umspannt wird, wobei wenigstens ein
Halteelement an der Freisprecheinrichtung vorgesehen ist, mit welchem
wenigstens ein Mobiltelefon werkzeugfrei, wiederholbar lösbar so
befestigbar ist, dass ein Lautsprecher des Mobiltelefons einem Ohr
des Mobiltelefonnutzers gegenüberliegend
angeordnet ist, wobei das Halteelement kappenförmig ausgebildet ist und wenigstens
ein Klemmelement zum Einklemmen des Mobiltelefons aufweist, wobei das
Mobiltelefon in eine Steckverbindung des Halteelementes einsteckbar
ist, und wobei wenigstens eine perforierte Abschirmung für Funkwellen
des Mobiltelefons zwischen Mobiltelefon und Kopf vorgesehen ist.
Zumindest teilweise Umspannung des Kopfes im Sinne der vorliegenden
Erfindung umfasst insbe sondere auch solche Bügel, die über zumindest eine Teillänge im oder
oberhalb des Nackens eines Nutzers verlaufen und im Übrigen mit
der Freisprecheinrichtung verbindbar sind. Aber auch solche Bügel sind
von der vorliegenden Erfindung umfasst, welche über zumindest eine Teillänge am Hinterkopf, über der
Schädeldecke
oder im Stirnbereich oder in jeder anderen Position am Kopf und/oder
Nacken des Nutzers angeordnet sind.
-
Vorzugsweise
kann auf ein externes Mikrofon- und/oder Lautsprechersystem verzichtet
werden. Insbesondere ist eine externe Energieversorgung dadurch
vermeidbar. Des Weiteren entfällt
beispielsweise ein ansonsten erforderliches Einschalten einer Freisprecheinrichtung,
wodurch der Benutzungskomfort verbessert wird. Weiterhin wird vorzugsweise
eine Abhörsicherheit
verbessert, da keinerlei Nahfunktechniken notwendig sind. Insbe sondere
ist es daher möglich,
die Nahfunkkommunikationseinheit, insbesondere die Bluetooth-Kommunikationseinheit
des Mobiltelefons zu deaktivieren und somit einen unerwünschten
und unkontrollierten Zugriff auf im Mobiltelefon gespeicherte Daten
wie beispielsweise Adresseinträge,
Telefonnummern und dergleichen mehr zu verhindern. Ein weiterer
Vorteil der Freisprechhalterung besteht darin, dass das Mobiltelefon
selbst nicht mehr unmittelbar mit dem Kopf und insbesondere mit
dem Gesicht in Kontakt kommen muss. Vorzugsweise wird dadurch eine
Kontamination des Mobiltelefons, insbesondere des Displays sowie
der Tasten mit Schweiß,
Talg, Make-up oder Kosmetika verhindert. Des weiteren muss das Mobiltelefon
vorteilhafterweise beim Freisprechen nicht beispielsweise in einer
Kleidungstasche aufbewahrt werden oder anderweitig am Körper befestigt werden.
Vorteilhafterweise ist es dadurch beispielsweise möglich, selbst
in einer naturgemäß taschenlosen
Badebekleidung ungehindert freisprechen zu können.
-
Bei
dem Mobiltelefon handelt es sich insbesondere um ein Mobiltelefon
der allgemein bekannten Art. Beispielsweise ist das Mobiltelefon
ein Mobiltelefon in einer bekannten Barrenform oder als sogenanntes
Klapp-Mobiltelefon ausgestaltet. Neben einem klassischen Mobiltelefon,
wie es in erster Linie ausschließlich zum Mobiltelefonieren
vorgesehen ist, können
auch andere Telekommunikationsendgeräte wie beispielsweise sogenannte
Organizer mit Telefonierfunktion, Funkgeräte und dergleichen mehr vorgesehen
sein.
-
Der
Bügel ist
insbesondere L- oder U-förmig ausgestaltet.
Vorzugsweise erstreckt sich der Bügel in etwa von einem Ohr zu
einem anderen Ohr oder aber auf die Kopfseite des entgegengesetzten
Ohrs des Nutzers. Für
eine sichere Fixierung des Bügels am
Kopf des Nutzers ist der Bügel
beispielsweise federnd ausgestaltet. Zusätzlich oder alternativ kann der
Bügel mit
einer rutschhemmenden Oberfläche oder
rutschhemmenden Elementen ausgestattet sein. Des Weiteren kann auch
wenigstens ein weiteres Bügelelement
vorgesehen sein. Beispielsweise kann ein Hauptbügel über den Kopf und ein Hilfsbügel über den
Hinterkopf geführt
werden.
-
Die
Befestigung am Halteelement ist dabei vorzugsweise so ausgestaltet,
dass das Mobiltelefon ausschließlich
unter Zuhilfenahme der Hände,
vorzugsweise einhändig,
am Halteelement anbringbar ist.
-
Des
weiteren ist das Halteelement vorzugsweise verschiebbar am Bügel angebracht,
um insbesondere eine optimale Positionierung des Lautsprechers des
Mobiltelefons am Ohr des Mobiltelefonnutzers zu ermöglichen.
-
Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass das Halteelement wenigstens ein Klemmelement zum Einklemmen
des Mobiltelefons aufweist. Bei dem Klemmelement handelt es sich
beispielsweise um einen Clip. Der Clip ist beispielsweise an einer
Halteplatte angebracht, so dass das Mobiltelefon zwischen Clip und
Halteplatte eingeklemmt werden kann. Die Halteplatte weist dabei
vorzugsweise Perforationen auf, um ein Durchdringen durch den Schall aus
dem Lautsprecher des Mobiltelefons zu ermöglichen. Der Clip ist vorzugsweise
federnd ausgestaltet, so dass insbesondere verschieden dicke Mobiltelefone
verwendet werden können.
Der Clip ist beispielsweise aus Metall oder Kunststoff gefertigt,
wobei insbesondere zusätzlich
eine rutschhemmende Oberflächenausgestaltung
vorgesehen sein kann.
-
Des
Weiteren kann als Klemmelement auch eine elastische Schlaufe vorgesehen
sein, welche einen Querschnitt des Mobiltelefons umspannen kann. Vorzugsweise
ist eine derartige elastische Schlaufe in Verbindung mit einer vorstehend
beschriebenen Halteplatte vorgesehen.
-
Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass das Mobiltelefon in eine Steckverbindung des Halteelements
einsteckbar ist. Die Steckverbindung ist kappenförmig ausgestaltet, so dass
zumindest ein oberer Teil des Mobiltelefons in die Kappe eingeschoben werden
kann. Die Kappe weist dabei vorzugsweise ein rutschhemmendes und/oder
elastisches Material auf. Beispielsweise ist eine Gummikappe vorgesehen.
Zumindest in einer Umgebung des Lautsprechers des Mobiltelefons
kann die Kappe mit einer Perforation versehen sein.
-
In
einer anderen Weiterbildung ist eine formschlüssige Verbindung des Mobiltelefons
mit dem Halteelement vorgesehen. Beispielsweise kann das Mobiltelefon
in einem Rahmen aufgenommen werden. Des Weiteren kann beispielsweise
eine gabelförmige
Aufnahme verwendet werden, welche wenigstens einen zapfenförmigen Fortsatz
aufweist, der in eine entsprechend komplementär ausgestaltete Nut des Mobiltelefons
eingreift.
-
Alternativ
oder zusätzlich
kann in einer weiteren Variante vorgesehen sein, dass wenigstens
ein Verrastemittel zwischen Halteelement und Mobiltelefon vorgesehen
ist. Als Ver rastemittel wird beispielsweise eine Kombination von
Zapfenförmigem
Element und entsprechend komplementär ausgestalteter Nut vorgesehen.
-
Für eine Anpassung
der Freisprechhalterung an verschieden große Mobiltelefone ist vorgesehen, dass
das Halteelement Verrastemittel aufweist, mittels derer eine Aufnahmeweite
des Halteelements für das
Mobiltelefon einstellbar ist. Beispielsweise ist dazu ein Clip in
wenigstens 2 Raststufen so einstellbar, dass eine Aufnahmeweite
des Clips veränderbar ist.
Des Weiteren ist beispielsweise ein Abstand wenigstens zweier Klemmbacken
zueinander verrastbar einstellbar. Weiterhin kann beispielsweise
eine elastische Schlaufe mittels wenigstens zweier Druckknopfverschlüsse in einer
Aufnahmeweite eingestellt werden.
-
In
einer Ausgestaltung weist das Halteelement federnd gelagerte Haltebacken
auf, zwischen denen das Mobiltelefon einklemmbar ist. Ein Federweg
der Haltebacken ist dabei vorzugsweise so bemessen, dass verschiedene
gängige
Telefongrößen in der
Freisprechhalterung verwendet werden können. Die Haltebacken sind
vorzugsweise mit einer rutschhemmenden Oberfläche, beispielsweise mit Gummiauflagen
versehen.
-
Die
Freisprechhalterung ist gemäß einer
Variante vorzugsweise so ausgestaltet, dass das Mobiltelefon im
Wesentlichen am Kopf anliegend längs
einer Verbindungslinie zwischen Ohr und Mund des Mobiltelefonnutzers
gehaltert ist. Insbesondere wird das Mobiltelefon in einer Position
gehaltert, in welcher es üblicherweise
händisch
gehaltert wird.
-
Gemäß einer
Weiterbildung ist durch das Mobiltelefon eine Verlängerung
des Bügels
gebildet. Insbesondere bildet das Halteelement dabei ein Zwischenstück zwischen
dem Bügel
und dem Mobiltelefon, welches als Verlängerung des Bügels fungiert.
-
In
einer Variante umfasst die Freisprecheinrichtung wenigstens ein
Gelenk zwischen Bügel
und Halteelement. Das Gelenk ist dabei vorzugsweise so ausgestaltet,
dass bei einer Befestigung des Mobiltelefons in dem Halteelement
eine Lautsprecheröffnung
des Mobiltelefons in einer Drehachse des Gelenkes liegt. Dadurch
wird vorzugsweise ermöglicht, dass
bei einer Verdrehung des Halteelementes zum Bügel des Lautsprecher des Mobiltelefons
stets in der richtigen Position am Ohr gehaltert wird. Eine Drehachse
des Gelenkes entspricht dabei beispielsweise einer Achse, welche
in etwa durch beide Ohren verläuft.
Beispielsweise kann ein freies Ende des Mobiltelefons, welches ein
Mikrofon aufweist, in etwa auf Mundhöhe eingestellt werden.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung umfasst das Gelenk ein Kugelgelenk.
In Bezug auf ein Kugelkoordinatensystem eines näherungsweise runden Kopfes kann
damit vorzugsweise sowohl ein azimutaler als auch ein polarer Winkel
des Mobiltelefons eingestellt werden. Dies ermöglicht vorzugsweise eine Anpassung
der Freisprechhalterung an verschiedene Kopfgrößen und/oder Mobiltelefonformen.
-
Gemäß einer
Variante kann vorgesehen sein, dass das Mobiltelefon um wenigstens
eine Achse verdrehbar angeordnet ist. Vorzugsweise ist das Mobiltelefon
um eine Längsachse
verdrehbar angeordnet. Insbesondere kann eine Oberfläche des
Mobiltelefones in etwa parallel zu einer Gesichtskontur ausgerichtet
werden.
-
Eine
Transportabilität
der Freisprechhalterung kann vorzugsweise dadurch verbessert werden, dass
der Bügel
faltbar ist. Dazu ist der Bügel
beispielsweise in wenigstens zwei Segmente unterteilt, welche über ein
Gelenk miteinander verbunden sind. Beispielsweise können zwei,
vier oder eine andere Anzahl Segmente vorgesehen sein, welche jeweils mit
Drehgelenken miteinander verbunden sind, so dass die Segmente zum
Transport übereinandergefaltet
werden können.
-
Alternativ
oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass der Bügel
wenigstens ein zusammenschiebbares Teleskopelement aufweist. Vorzugsweise
ist der Bügel
in mehrere Teleskopelemente unterteilt, welche ineinander schiebbar
sind.
-
Erfindungsgemäß ist wenigstens
eine Abschirmung für
Funkwellen des Mobiltelefons zwischen Mobiltelefon und Kopf vorgesehen.
Als Abschirmung ist beispielsweise eine elektrisch leitfähige Folie,
ein elektrisch leiffähiges
Gewebe oder eine Metallplatte vorgesehen. Eine Perforation zur Ermöglichung
eines Schalltransports durch die Abschirmung ist insbesondere so
ausgestaltet, dass Öffnungen
der Perforation so klein sind, dass bei den verwendeten Wellenlängen der
Funkwellen des Mobiltelefons noch eine zuverlässige Abschirmung erzielt wird.
Vorzugsweise ermöglicht
die Abschirmung eine Vermeidung einer Strahlenbelastung, die insbesondere
bei schlechten Funkverbindungen, in denen das Mobiltelefon mit einer
maximalen Leistung sendet, auftreten. Insbesondere wird dadurch
eine erhöhte Strahlenbelastung
vermieden, welche beispielsweise einem Telefonat in einem Kraftfahrzeug
oder in einem elektromagnetisch stark abgeschirmten Gebäude auftritt.
-
Für eine Vermeidung
akustischer Störeinflüsse ist
beispielsweise gemäß einer
Ausgestaltung ein Schallschutz für
ein dem Mobiltelefon abgewandtes Ohr des Nutzers vorgesehen. Vorzugsweise
werden Nebengeräusche
mit dem abgewandten Ohr nicht mehr oder zumindest stark vermindert
wahrgenommen. Insbesondere ermöglicht
dies ein ungestörtes
Telefonieren mittels der Freisprechhalterung auch in einer lauten
Umgebung.
-
Der
Schallschutz umfasst gemäß einer
Variante eine Ohrabdeckung oder einen Ohrstöpsel. Die Ohrabdeckung beziehungsweise
der Ohrstöpsel kann
dabei insbesondere so ausgestaltet sein, dass zusätzlich zu
einer schallschützenden
Funktion eine verbesserte Halterung des Bügels am Kopf ermöglicht wird.
Beispielsweise wird durch einen Eingriff des Ohrstöpsels in
den Gehörgang
ein Verrutschen des Bügels
vermieden.
-
Im
Folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung im Einzelnen erläutert. Die
dort dargestellten Merkmalskombinationen sind jedoch nicht beschränkend auszulegen.
Vielmehr sind die Merkmale einschließlich der Merkmale aus der
Beschreibung nebst der Figurenbeschreibung jeweils zu Weiterbildungen
miteinander kombinierbar.
-
Es
zeigen:
-
1:
eine erste Freisprechhalterung in einer Frontalansicht;
-
2:
eine zweite Freisprechhalterung in einer Seitenansicht;
-
3:
eine erste Halteelementanordnung;
-
4:
eine zweite Halteelementanordnung;
-
5:
eine dritte Halteelementanordnung;
-
6:
eine vierte Halteelementanordnung;
-
7:
eine faltbare Freisprechhalterung; und
-
8:
eine dritte Freisprechhalterung mit einem Teleskopbügel
-
1 zeigt
eine erste Freisprechhalterung 1 in einer Frontalansicht.
Diese umfasst einen Bügel 2, welcher
einen Kopf 3 eines Mobiltelefonnutzers von einem ersten
Ohr 4 über
die Schädeldecke
bis zu einem zweiten Ohr 5 umspannt. Aber auch ein Verlauf des
Bügels 3 über den
Hinterkopf oder aber über
eine Teillänge
im Nackenbereich, auch nur auf die entgegengesetzte Kopfseite, und
damit nicht bis zum entgegengesetzten Ohr 5, ist möglich. In
Höhe des
ersten Ohres 4 weist der Bügel 2 ein Halteelement 6 auf. Mittels
dieses Halteelementes 6 ist ein Mobiltelefon 7 so
am Kopf 3 befestigt, dass ein nicht im Einzelnen dargestellter
Lautsprecher des Mobiltelefons 7 dem ersten Ohr 4 gegenüberliegt.
Ein Mikrofon 8 des Mobiltelefons befindet sich in etwa
auf Mundhöhe
des Kopfes 3.
-
Das
Halteelement 6 ist dabei so ausgestaltet, dass das Mobiltelefon 7 bei
aufgesetztem Bügel 2 werkzeugfrei
wiederholbar lösbar
am Halteelement 6, welches als nicht im einzelnen dargestellter
Bügel ausgestaltet
ist, befestigbar ist.
-
Im
Folgenden werden gleichwirkende Elemente mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
-
2 zeigt
eine zweite Freisprechhalterung 9 in einer Seitenansicht.
Diese zweite Freisprechhalterung 9 entspricht im Wesentlichen
der in 1 gezeigten ersten Freisprechhalterung. An einem
Bügel 2 ist
an einem Halteelement 6 ein Mobiltelefon 7 werkzeugfrei
wiederholbar lösbar
befestigt. Bügel 2 und
Mobiltelefon 7 bilden somit eine Einheit, wobei das Mobiltelefon 7 als
Verlängerung
des Bügels 2 aufgefasst
werden kann. Das Halteelement 6 ist mittels eines Gelenkes 10 um
eine nicht im Einzelnen dargestellte Drehachse, welche durch die
Bügelenden 11 verläuft, drehbar
befestigt. Dadurch kann ein Winkel 12 zwischen dem Mobiltelefon 7 und
dem Bügel 2 eingestellt
werden. Hierdurch kann ein nicht im Einzelnen dargestelltes Mikrofon
des Mobiltelefons 7 auf eine Mundhöhe eines nicht dargestellten
Kopfes eingestellt werden.
-
In
einer nicht dargestellten Variante kann das Gelenk 10 auch
direkt benachbart zu einem nicht dargestellten Lautsprecher des
Mobiltelefons 7 angeordnet sein, so dass der selbige bei
einer Drehbewegung seine Position nicht verändert.
-
Zu
einer verbesserten Fixierung des Bügels 2 an einem Kopf
weist der Bügel
einen Ohrstöpsel 13 auf.
Dieser ermöglicht
zudem ein ungestörteres
Telefonieren in einer lauten Umgebung.
-
3 zeigt
eine erste Halteelementanordnung 14. Diese weist eine Halteplatte 15 auf,
auf der ein erstes Klemmelement 16 und ein zweites Klemmelement 17 seitlich
beabstandet angebracht. Erstes und zweites Klemmelement 16, 17 weisen
jeweils eine elastische Auflage 18 auf, mittels derer ein
Mobiltelefon 7 einklemmbar ist. Zu einer Anpassung an verschiedene
Mobiltelefonbreiten können
das erste und/oder das zweite Klemmelement 16, 17 vorzugsweise
in verschiedenen Abständen
auf der Halteplatte 15 angeordnet werden. Insbesondere
können
die Klemmelemente 16, 17 gegen eine Federkraft
seitlich verschiebbar sein. Zur Befestigung der ersten Halteelementanordnung 14 ist
ein Gelenk 10 vorgesehen, welches eine Verbindung zu einem
Bügel 2 herstellt.
Das Gelenk 10 ist dabei als Hülse ausgestaltet, so dass eine
Schalldurchdringung ermöglicht wird.
Zusätzlich
ist eine Perforation 19 vorgesehen, um eine Schallübertragung
zu verbessern.
-
4 zeigt
eine zweite Halteelementanordnung 20. Diese weist eine
Haltegabel 21 auf, welche mittels Haltenasen 22 in
entsprechend komplementär
ausgestaltete, nicht im Einzelnen dargestellte Nuten eines Mobiltelefons 7 eingreifen
kann. Die Haltegabel ist dabei vorzugsweise elastisch ausgestaltet, so
dass das Mobiltelefon 7 unter Ausübung einer Kraft ein Einrasten
bzw. ein Entrasten von Haltegabel 21 und Mobiltelefon 7 ermöglicht.
Die Haltegabel 21 ist über
ein Gelenk 10 mit einem Bügel 2 verbunden. Das
Gelenk 10 ermöglicht
dabei eine Verdrehung des Mobiltelefons gegenüber dem Bügel 2. Hierzu ist
das Gelenk insbesondere als Kugelgelenk ausgestaltet, so dass eine
Drehung sowohl in einer Ebene des Bügels 2 als auch in
einer Ebene senkrecht dazu erfolgen kann.
-
5 zeigt
eine dritte Halteelementanordnung 23. Diese umfasst ein
Halteelement 6, welches an einem Bügel 2 befestigt ist.
Das Halteelement 6 ist kappenförmig ausgestaltet, so dass
das Halteelement 6 über
ein Mobiltelefon 7 gesteckt werden kann. Für eine Fixierung
des Mobiltelefons 7 weist das Halteelement 6 ein
elastisches Material auf. Alternativ oder zusätzlich können im Halteelement 6 vorgesehene
Rastnasen 24 vorgesehen sein, welche eine Fixierung des
Mobiltelefons 7 im Halteelement 6 unterstützen. Die
dritte Halteelementanordnung 23 ist drehfest mit dem Bügel 2 verbunden.
In einer anderen Ausgestaltung kann jedoch auch ein zusätzliches Gelenk
zwischen Bügel 2 und
Halteelement 6 vorgesehen sein.
-
6 zeigt
eine vierte Halteelementanordnung 25, welche eine in einem
Teilbereich dargestellte Abschirmung 26 für Funkwellen
des nicht dargestellten Mobiltelefons aufweist. Die Abschirmung 26 weist
ein Gewebe aus elektrisch leitfähigen
Fasern auf. Alternativ oder zusätzlich
kann auch eine elektrisch leitfähige
Folie verwendet werden. Abmessun gen der Abschirmung 26 sind
insbesondere so ausgestaltet, dass eine Abstrahlung von Funkwellen
des Mobiltelefons in Richtung des Kopfes verhindert wird, wohingegen
jedoch eine Abstrahlung in den übrigen Raumrichtungen
möglichst
wenig beeinträchtigt
wird.
-
7 zeigt
eine faltbare Freisprechhalterung 27. Ein Bügel 2 ist
durch Faltgelenke 28 in ein erstes, ein zweites, ein drittes
und ein viertes Bügelsegment 29, 30, 31, 32 unterteilt.
Durch die Faltgelenke 28 können die Bügelsegmente 29, 30, 31,32 übereinandergefaltet
werden, so dass sich eine Länge
des Bügels 2 auf
ein Viertel reduziert. Zur Unterdrückung von Störgeräuschen weist
der Bügel 2 auf einer
einem Mobiltelefon 7 abgewandten Seite eine Ohrabdeckung 33 auf.
-
8 zeigt
eine dritte Freisprechhalterung 34 mit einem Teleskopbügel 35.
Der Teleskopbügel weist
ein erstes, zweites, drittes sowie ein viertes Bügelsegment 29, 30, 31, 32 auf,
wobei das zweite, dritte und vierte Bügelsegment 30, 31, 32 in
das erste Bügelsegment 29 eingeschoben
werden können.
Somit kann eine Bügellänge auf
etwa ein Viertel reduziert werden. Bei Verwendung von mehr als vier
Segmenten kann auch eine weitere Verkürzung des Teleskopbügels 35 in
einem Zusammengeschobenen Zustand erzielt werden. Des Weiteren kann
der Teleskopbügel 35 dazu
verwendet werden, eine Anpassung an eine Kopfgröße vorzunehmen. Die Bügelsegmente 29, 30, 31, 32 weisen
dazu beispielsweise nicht im Einzelnen dargestellte Verrastelemente
auf, mittels derer eine bestimmte Länge fixiert werden kann. Anstelle
von Verrastelementen können
auch Friktionselemente vorgesehen werden, welche ein unbeabsichtigtes
Ausziehen bzw. Zusammenschieben des Teleskopbügels 35 verhindern.