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Die Erfindung bezieht sich auf ein Baumaterial nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie auf ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Baumaterials nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 6.
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Seit langem ist es bekannt, Naturstoffe als Baumaterial, beispielsweise in Form von Dämmmaterial für Wände aus Lehm- und Strohvermischungen, einzusetzen. Es ist auch bekannt, Federn und Daunen vom Gefieder des Wassergeflügels zum Körperwärmeerhalt des Menschen, sei es während der Nacht in den Schlafstätten oder als Berufs-, Alltags- oder Freizeitbekleidungsfüllmaterial am Tage, zu verwenden.
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Seit dem Jahr 2005 fördert das Bundesverbraucherschutzministerium mit einem speziellen Markteinführungsprogramm den Einsatz von sogenannten Naturdämmstoffen im Hausbau und bei der Gebäudesanierung. Allerdings stehen lediglich Hanf, Flachs, Getreide, Schilf, Wiesengras und auch Schafwolle auf der Liste der förderungswürdigen Naturdämmstoffe, für die in Abhängigkeit einer internationalen Zertifizierung ein finanzieller Zuschuss pro Kubikmeter Dämmstoff erhalten werden kann. Gleichfalls nachwachsende Dämmstoffe wie Zellulose, Jute-, Sisal- und Kokosfasern sowie Holz werden hingegen nicht gefördert. Förderungswürdig sind lediglich nachwachsende Rohstoffe, die sich nicht bereits seit Jahren auf dem Baumarkt bewährt haben.
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Eine Sonderstellung bei den Naturdämmstoffen nehmen Getreidestroh und Schafwolle ein.
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Getreidestroh ist ein Reststoff aus dem Getreideanbau und wird seit alters her als Stroh-Lehm-Gemisch in Mauern zur Dämmung eingesetzt. Heute kann dieser nachwachsende Naturdämmstoff bequem in Form von Strohplatten erhalten werden.
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Schafwolle zur Wärmedämmung ist ein tierisches Produkt, das sowohl der heimischen Schafwirtschaft als auch dem Erhalt artenreicher Landschaften dienen kann. Problematisch ist aber der in der konventionellen Schafzucht weltweit übliche Einsatz von Pestiziden gegen Schafparasiten. Ökologisch ferner nicht unbedenklich ist der Einsatz von Mottenschutzmitteln im fertigen Schafwolldämmstoff.
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In Deutschland wird zur Zeit auch an Raps und Kartoffeln unter dem Aspekt der nachwachsenden Rohstoffe geforscht. Nicht unproblematisch erscheint dabei, dass ein hoher Bedarf an einem Rohstoff die landwirtschaftliche Monokultur fördern und die ökologische Stabilität senken kann. Ein Intensivanbau kann zur Belastung des Grundwassers mit Nitrat und Pestiziden führen und einen hohen Einsatz von Energie erfordern. Ferner ist unklar, ob bei nachhaltiger Lebensmittelproduktion überhaupt noch größere Flächen zur Produktion von industriellen oder energetischen Rohstoffen zur Verfügung stehen. Deshalb wird schon der Einsatz konventionell nachwachsender Rohstoffe kontrovers diskutiert.
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Die Druckschrift
DE 295 01 290 U1 betrifft eine Pressplatte mit gehäckselten Federn. Die Druckschrift
DE 1 140 706 A betrifft ein Baumaterial, das als Füllmittel desinfizierte und entfettete Kiele von Vogelfedern enthält. Die Druckschrift
DE 22 09 283 A betrifft eine Putz- und Spachtelmasse mit strangartigen Elementen aus Keratin.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Baumaterial, insbesondere einen Putz, der eingangs erwähnten Art zu schaffen, welches ökologisch und ökonomisch besonders vorteilhaft ist. Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Baumaterials anzugeben.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Baumaterial mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß weist der wenigstens eine Naturstoff Vogelfedern. Allein in Deutschland fallen pro Jahr etwa 1000 Tonnen so genannte Abfallfedern an, die bislang keinem sinnvollen nachhaltigen Weiterverwendungszweck als der Deponierung oder Verbrennung zugeführt werden können. Da seit dem Jahr 2005 die Deponierung von Federabfällen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz untersagt ist und die entsprechende Verwaltungsvorschrift vorschreibt, sogenannte Sekundärrohstoffe, zu denen auch Federnabfälle gehören, einer sinnvollen Verwertung zuzuführen, stellt somit die Erfindung eine umweltschonende und nutzbringende Weiterverwendung bzw. Entsorgung dar. Da zudem das Bedürfnis der Menschen, die durchschnittlich 90% ihrer Zeit in geschlossenen Räumen verbringen, nach umweltverträglichen und gesundheitlich unbedenklichen Baumaterialen steigt, werden derart nachwachsende Rohstoffe als Baumaterialien, insbesondere als Dämmwerkstoffe, an Bedeutung gewinnen. An vorderster Stelle steht zunächst die Energieeinsparung bereits bei der Produktion des betreffenden Naturstoffes. So verbraucht etwa die Herstellung von erfindungsgemäßen Naturdämmstoffplatten etwa 10mal weniger Energie als die Herstellung der bislang noch häufig verwendeten Dämmstoffe aus Mineralwolle. Ferner sparen erfindungsgemäße Baumaterialien, wenn sie einmal im Haus fachgerecht eingebaut sind, Energiekosten. Zudem lässt es sich in einem ”naturgedämmten” Haus angenehmer und gesünder leben, da Vogelfedern und/oder deren Bestandteile die Fähigkeit besitzen, teilweise bis zu 20% des eigenen Gewichtes an Feuchtigkeit aufzunehmen und wieder abzugeben. Diese Eigenschaft ist besonders wichtig für ein ausgeglichenes, angenehmes Raumklima. Insofern sind also die genannten Federn für den Menschen gesundheitlich unbedenklich und weisen keinerlei nachteilige umweltbelastende Eigenschaften auf. Aus Vogelfedern hergestellte Baumaterialien, wie z. B. Dämmwerkstoffe, bieten daher beste Wärmerückhalt- und Isolationseigenschaften, die mit dazu beitragen, Energie einzusparen. Im Gegensatz zu mineralischen und synthetischen Produkten ermöglicht das erfindungsgemäße Baumaterial ein gesundes Raumklima. Wie zuvor bereits angedeutet, weisen Vogelfedern aufgrund ihrer Konstitution beste Feuchtetransporteigenschaften auch im Zusammenhang mit der Materiallebensdauer auf. Die ferner ermöglichte dauerhafte Bauschelastizität bietet zudem einen verbesserten Schallschutz. Die vorgenannte Fähigkeit einer besonders guten Luftzirkulationseigenschaft des erfindungsgemäßen Baumaterials ist, wie zuvor bereits angedeutet, für ein gesundes Raumklima besonders wichtig. Bei luftdichter Isolation in einer Wohnung bietet die vorhandene hohe Feuchtigkeit und Wärme einen idealen Nährboden für Keime, Sporen, Algen und Pilze. Das führt bekanntermaßen zu Schimmelbildung und entsprechend starker Milbenpopulation. Demgegenüber verhalten sich erfindungsgemäße Baumaterialien mit den erwähnten Vogelfedern vorteilhafter als Dämmstoffe aus Glas-, Steinfasern und Polystyrol. Im übrigen schützen erfindungsgemäße Baumaterialien nicht nur vor Kälte, sie schützen auch vor der sommerlichen Hitze, was gerade bei der von Klimaexperten prophezeiten Häufung von ”Jahrhundertsommern” immer wichtiger wird. Ein mit dem erfindungsgemäßen Baumaterial gedämmtes Dach verhindert nämlich schlaflose Nächte in überhitzen Räumen. Das Ziel eines guten Wärmeschutzes im Sommer sollte nämlich darin bestehen, die Außenwärme solange wie möglich im Dach zu speichern und nur langsam mit verringerter Temperatur an die Innenräume weiterzuleiten. Eine solche ”Abpufferung” der Mittagshitze kann das erfindungsgemäße Baumaterial besonders wirksam durchführen, da es sehr gut Wärme speichern kann.
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Die Vogelfedern sind vom Gefieder des Wassergeflügels gebildet. Diese sind zum einen gut verfügbar, zum anderen besonders vorteilhaft in der Lage, die vorerwähnten wärmedämmenden Eigenschaften sowie durch beste Atmungsaktivität besten Luftaustausch zu ermöglichen. Derartige Federn bieten also sowohl hervorragende Wärmedämmeigenschaften als auch eine gute Luft- und Feuchtigkeitsdurchlässigkeit.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung stammen die Vogelfedern aus Bettwaren- und/oder Bekleidungsfüllungen. Insofern können derart ausgediente Federn einer neuen, sinnvollen Weiterverwendung zugeführt werden. Diese Weiterbildung dient also auch dazu, die neuen Vorschriften des Abfallwirtschaftsgesetzes einzuhalten und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
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Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung sind die Vogelfedern Gänse- und/oder Entenfedern. Diese fallen bei der Nutztierhaltung, welche Tiere zur Ernährung des Menschen gehalten und gezüchtet werden, ohnehin an. Sie sind als nachwachsender Rohstoff insofern Neben- und Abfallprodukte.
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Die Vogelfedern des erfindungsgemäßen Baumaterials sind veredelt, indem sie naturbelassen, keimfrei gereinigt und vermahlen sind, besonders bevorzugt fein vermahlen. Dadurch entsteht im Baumaterial, wie z. B. im Putz, die für die vorteilhaften Dämmwerte besondere Struktur. Auf der anderen Seite dient eine derartige Veredelung der Vogelfedern auch dazu, ein baubiologisch unproblematisches Produkt zu erhalten. Dies gilt vor allem für die Entfernung von Milben und deren allergenen Kot, was für Hausstauballergiker von großer Bedeutung ist.
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Zur keimfreien Reinigung sind die Vogelfedern ohne Bleichmittel mit Wasser gewaschen und anschließend bei Temperaturen zwischen 100 und 140°C getrocknet. Derartige Vogelfedern stellen somit ein ökologisch und ökonomisch besonders vorteilhaftes Produkt dar, das baubiologisch aufgrund der ökologischen Veredelung der Federn unbedenklich ist.
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Vorteilhafterweise ist das erfindungsgemäße Baumaterial zur Entsorgung als Dünger wieder in den Biokreislauf einbringbar. Insofern handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Baumaterial um ein ökologisch äußerst vorteilhaftes Produkt, das auch in der Landwirtschaft einer weiteren Verwendung zugeführt werden kann.
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Verfahrensseitig enthält der wenigstens eine Naturstoff des Baumaterials Vogelfedern, welche Vogelfedern vor deren Zumischen zu den weiteren Inhaltsstoffen des Baumaterials naturbelassen, keimfrei gereinigt und vermahlen werden. Vorteilhaft ist dabei insbesondere eine optimale Wirkung durch die genannte Veredelung, nämlich eine positive Auswirkung auf den Feuchtigkeitsgehalt und das Klima in einem Raum und damit auf die Gesundheit des Menschen. Auch die Lebensdauer des erfindungsgemäßen Produktes ist verbessert, da die Haltbarkeit der Bestandteile durch Fettwertoptimierung sowie auch durch Abtötung von Mikroorganismen auf der Rohware entscheidend verbessert worden ist. Diese Veredelung ermöglicht den Einsatz von äußerst geringen Mengen an chemischen Komponenten und gestattet es, die Veredelung beispielsweise vornehmlich mit Recycelwasser und Wärme durchzuführen.
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Vorteilhafterweise werden die Vogelfedern pulverförmig fein vermahlen. Dies ermöglicht eine gute Durchmischung des Baumaterials mit dem auf Vogelfedern basierenden Naturstoff. Dies ermöglicht ferner gleichmäßig vorteilhafte Wärmedämm- und Luftaustauscheigenschaften.
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Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung werden Vogelfedern aus verbrauchten Bettwaren- und/oder Bekleidungsfüllungen verwendet. Dies ermöglicht ein sinnvolles Recyceln der Bettwaren- bzw. Bekleidungsinhaltstoffe, nämlich der Vogelfedern. Die Entsorgung derartiger Füllungen kann also nach dem Abfallbeseitigungsgesetz ”sinnvoll” erfolgen. Eine Energie sparende, Ressourcen reduzierende und ökonomische Wieder- bzw. Weiterverwendung der Füllungen ist damit unproblematisch möglich.
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Die Vogelfedern werden ohne Bleichmittel mit Wasser gewaschen und anschließend bei Temperaturen zwischen 100 und 140°C getrocknet. Auch dieser Verfahrensschritt lässt sich ökologisch und ökonomisch, d. h. äußerst umweltverträglich, durchführen.
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Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert, wobei alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung bilden. Es zeigen:
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1 eine schematische, perspektivische Teilansicht eines plattenförmigen Baumaterials gemäß einer ersten Ausführungsform;
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2 eine schematische Vorderansicht des Baumaterials gemäß einer zweiten Ausführungsform; und
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3 eine schematische Vorderansicht eines Baumaterials gemäß einer dritten Ausführungsform.
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In 1 ist schematisch ein plattenförmiges Baumaterial 1 in einer perspektivischen Ansicht teilweise dargestellt. Das Baumaterial 1 kann, wie in 1 angedeutet, plattenförmig, aber auch anderweitig, wie z. B. als Putz, so zum Beispiel Innen- oder Außenputz, ausgebildet sein. Lediglich beispielsweise und der besseren Darstellung halber ist das Baumaterial 1 in den 1 bis 3 plattenförmig ausgebildet.
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Das Baumaterial 1 enthält wenigstens einen Naturstoff 2, welcher erfindungsgemäß Vogelfedern 3 aufweist. Zumindest teilweise sind die Vogelfedern vom Gefieder des Wassergeflügels gebildet. Sie können aus Bettwaren- und/oder Bekleidungsfüllungen stammen. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Vogelfedern 3 Gänse- und/oder Entenfedern.
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Die Vogelfedern 3 sind veredelt, nämlich naturbelassen, keimfrei gereinigt und vermahlen, besonders bevorzugt fein vermahlen. Sie sind ohne Bleichmittel mit Wasser gewaschen und anschließend bei Temperaturen zwischen 100 und 140°C getrocknet. Das Waschen der Vogelfedern erfolgt vorzugsweise mit biologisch abbaubaren Waschmitteln. Das erfindungsgemäße Baumaterial ist zur Entsorgung als Dünger wieder in den Biokreislauf einbringbar.
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Bei der in 1 dargestellten ersten Ausführungsform der Erfindung ist der Naturstoff 2 durch fein vermahlene Vogelfedern 3 gebildet, wobei die fein vermahlenen Vogelfedern 3 gleichmäßig in dem Baumaterial verteilt angeordnet sind. Je nach gewünschter Wärmeisolier- bzw. -dämmwirkung kann das Baumaterial zwischen 20 und 80 Gew.-% Vogelfedern 3 enthalten.
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Eine zweite Ausführungsform der Erfindung ist schematisch in 2 gezeigt. Hier sind die fein vermahlenen Vogelfedern 3 im Kern 4 des Baumaterials dichter als im äußeren Bereich 5 des Baumaterials 1 angeordnet. Mithin ist also die Porosität bei dieser Ausführungsform im äußeren Bereich 5 höher als im Kern 4 des Materials ausgebildet. Ein Baumaterial gemäß der in 2 gezeigten zweiten Ausführungsform kann deshalb unterschiedliche Eigenschaften im Vergleich zu einem Baumaterial gemäß der in 1 gezeigten ersten Ausführungsform bzw. der in 3 gezeigten dritten Ausführungsform (wird nachfolgend noch erläutert) aufweisen. Aufgrund der geringeren Porosität im äußeren Bereich 5 des Materials ist dieses leichter in der Lage, Feuchtigkeit im äußeren Bereich aufzunehmen und abzugeben. Gleichwohl kann ein solches Baumaterial aufgrund des verdichteten Kerns 4 ebenfalls gute Wärmedämmeigenschaften aufweisen.
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Bei der in 3 gezeigten dritten Ausführungsform der Erfindung weist der Naturstoff 2 zwar auch Vogelfedern auf, diese sind jedoch unterschiedlich bearbeitet bzw. veredelt. Neben fein vermahlenen Bestandteilen 6 weist dieses Baumaterial auch gröbere Bestandteile 7 auf. Die Verteilung zwischen fein vermahlenen Bestandteilen 6 und gröberen Bestandteilen 7 ist gemäß der in 3 gezeigten Ausführungsform der Erfindung gleichmäßig über den Querschnitt ausgebildet. Es ist aber auch möglich, ähnlich wie in 2 angedeutet, Orte einer höheren Verdichtung der fein vermahlenen Bestandteile 6 und/oder der gröberen Bestandteile 7 über den Querschnitt auszubilden. Diese unterschiedliche Verteilung kann symmetrisch oder asymmetrisch ausgebildet sein. Dies gilt auch für die Ausführungsform gemäß 2.
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Nachfolgend wird das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen des Baumaterials 1, insbesondere eines Putzes, enthaltend wenigstens einen Naturstoff, näher erläutert.
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Der wenigstens eine Naturstoff 2 enthält Vogelfedern 3, welche Vogelfedern vor deren Zumischen zu den weiteren Inhaltsstoffen des Baumaterials naturbelassen, keimfrei gereinigt und vermahlen werden.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Vogelfedern pulverförmig fein vermahlen. Es können Vogelfedern aus Bettwaren- und/oder Bekleidungsfüllungen verwendet werden. Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Vogelfedern ohne Bleichmittel mit Wasser gewaschen und anschließend bei Temperaturen zwischen 100 und 140°C getrocknet.
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Damit ist ein Baumaterial geschaffen, das ökologisch und ökonomisch besonders vorteilhaft ist. Ferner ist damit ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Baumaterials angegeben.