DE2715266A1 - Verfahren zur herstellung von schallisolierenden elementen - Google Patents
Verfahren zur herstellung von schallisolierenden elementenInfo
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Description
- lo-
Verfahren zur Herstellung von schallisolierenden Elementen
Die Erfindung betrifft Verfahren zur Herstellung von Schallisolierelementen.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Schallisolierelemente
sollen in erster Linie als schallisolierende Elemente mit vorgegebener Kontur und Prägekonfiguration in den
Fahrgasträumen von Kraftfahrzeugen und dergleichen eingesetzt
en Verfahren werden. Die nach dem erfindungsgemäly'hergestellten Elemente
sind aber nicht auf diesen Einsatzzweck beschränkt. Die schallisolierenden Verbundelemente sind so ausgelegt, daß sie in formangepaßter
Beziehung gegen Strukturbleche der Fahrzeugkörper gelegt bzw. angeordnet werden/ um in beachtenswertem Ausmaß eine
übertragung der Motor- und Fahrgeräusche in den Fahrgastraum hinein zu verringern, wobei gegebenenfalls in dem Fahrgastraum
noch dekorative Verkleidungen oder teppichartige Auslegeelemente zum Einsatz kommen können. Typischerweise kommen derartige Schallisolierelemente
an folgenden Stellen im Kraftfahrzeug zum Einsatz: Über dem Bodenblech, dem Pedalblech, der Trennwand, den
rückwärtigen Seitenblechen, dem Kofferraum, unter der Haube und über den Radkästen. Die Isolierelemente müssen genau konturiert
und mit Einprägungen versehen sein, um die Befestigung der Schallisolierelemente
an den abstützenden Strukturblechen zu ermögli-
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eher», sei es durch Befestigungsmittel oder Klebstoffe. Weiterhin
müssen sie den erforderlichen Freiraum für das Anbringen von dekorativen Verkleidungen und Betriebskomponenten ermöglichen.
Konturierte schallisolierende Elemente, auf die sich vorliegende Erfindung richtet, weisen ein fibröses Polster bzw. Körper auf,
der mit einem dichten gefüllten harzartigen Überzug versehen ist, der im wesentlichen gleichförmig wenigstens auf eine Seitenfläche
des Körpers aufgebracht ist. Bezüglich des Standes der Technik wird auf Verbundelemente verwiesen, wie sie in den amerikanischen
Patentschriften 3 429 728 und 3 536 557 genannt sind. Die bekannten Verbundelemente werden dadurch hergestellt, daß fibröse
Kissen oder Polster geformt werden, um ihnen eine vorgewählte formhaltende Kontur aufzuprägen. Danach werden sie zugeschnitten
und nachfolgend mit einer dichten schallisolierenden Substanz überzogen, wie z.B. mit einem hochgefüllten asphaltigen oder
bitumösen Grundmaterial. Bei den bekannten Verfahren treten beachtliche Schwierigkeiten hinsichtlich eines gleichförmigen
Aufbringens des schallisolierenden Materials auf den geformten
fibrösen Körper infolge eines Puddeleffekts und eines Abschattierungseffekts
längs im wesentlichen vertikaler und geneigter Flächen auf. Der Abschattungseffekt führt zum Einsatz
von überschüssigem Material, um das Erreichen der minimal erforderlichen
Oberzugsflächengewichte in den abschattierten Bereichen zu gewährleisten.
Das Aufbringen eines solchen heiß_schmelzenden oder eines ande-
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ren hochdichten Oberzugsmaterials hat hin und wieder auch zu einiger Verwindung des geformten faserigen Elements geführt,
so daß beim Einbau derartiger schallisolierender Verbundelemente in die Kraftfahrzeugzellen Schwierigkeiten auftraten. Die gemäß
den bekannten Verfahren aufgebrachte Oberflächentextur des schallisolierenden Überzugs war sehr oft irregulär und führte
hin und wieder zu Schwierigkeiten beim Erreichen der erforderlichen Ausrichtung und Registerhaltigkeit des konturierten Verbundelementes
und der strukturellen Komponenten der Fahrzeugzelle·
Die vorliegende Erfindung löst viele dieser Probleme und überwindet
die mit den bekannten Verfahren verbundenen Nachteile, indem ein Verfahren angegeben wird, das zu einer gleichmäßigeren
Ausbildung des dichten isolierenden Oberzugs führt, wodurch ein
verbessertes Verhalten und eine Konservierung des Rohmaterials erzielt wird und wodurch das Aufbringen einer gewünschten Oberflächentextur
oder Finish auf der dichten isolierenden Schicht möglich wird und wodurch eine genauere Konturierung und Prägung
und eine verbesserte Definition der Oberflächenkonturen und eingeprägten Bereiche erzielt wird.
Gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
ein fibröses Polster bzw. ein derartiger Körper ausgebildet, der im wesentlichen gleichförmige Dicke und Dichte aufweist. Dieser
Körper wird mit einer genau vorgegebenen Menge eines wärmehärtbaren Duroplastbindemittels und eines wärmeerweichbaren Thermoplastbindemittels
imprägniert. Vorzugsweise wird das Bindemittel
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in Form eines Puders benutzt, das in genau gesteuerter Weise in der Fasermatrix verteilt wird. Der fibröse Körper wird dann
auf eine höhere Temperatur für einen Zeitraum erwärmt, der wenigstens ein teilweises Aushärten des Duroplastbindemittels und
ein Wärmeerweichen des Thermoplastbindemittels bewirkt, um die Fasern an ihren Berührungspunkten miteinander zu verschmelzen
und zu überziehen, wodurch ein integraler poröser Faserkörper entsteht, der ohne Zerreißen oder Delamination während der
nachfolgenden Verfahrensschritte gehandhabt werden kann. Ein flüssiger Vinylplastisolüberzug, der einen feinteiligen Füller
bis zu einer Menge von ungefähr 80 Gew.-% enthalten kann, wird auf wenigstens eine Oberfläche des Körpers bei Raumtemperatur
oder einer in der Nähe dieser Temperatur liegenden Temperatur aufgebracht und der sich ergebende überzogene Körper wird danach
auf eine höhere Temperatur erwärmt, die üblicherweise in dem Temperaturbereich von ungefähr 177 bis ungefähr 232°C liegt,
um ein Verschmelzen des Plastisols in eine wärmeerweichte einheitliche flexible Schicht zu bewirken, während gleichzeitig
ein Wärmeerweichen des thermoplastischen Bindemittels und ein endgültiges Aushärten des duroplastischen Bindemittels erzielt
wird. Der erwärmte Körper wird bei noch im wärmeerweichten Zustand befindlichem thermoplastischem Bindemittel und im selben
Zustand befindlichen Plastisolüberzug zwischen zwei einander gegenüberstehende konturierte Formflächen eingebracht und zwischen
diesen zusammengepreßt, um ihm eine vorgewählte Kontur zu geben und den Körper in lokalisierten Bereichen zu prägen und
zugleich der erschmolzenen Plastisolschicht das gewünschte Oberflächenfinish zu geben. Während sich das Polster bzw. das
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Element in der Form befindet, wird es gleichzeitig auf eine Temperatur gekühlt, die zu einer Verfestigung des thermoplastischen
Bindemittels und der Plastisolschicht führt, so daß der Verbundkörper seine vorgegebene,konturierte Einprägungen aufweisende
Konfiguration besitzt.
Gemäß einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der fibröse Körper nach Imprägnierung mit einer vorgegebenen Menge an Duroplastbindemittel und Thermoplastbindemittel
einer teilweisen Härtung des Duroplastbindemittels ausgesetzt, um dem Körper eine gewisse Festigkeit aufzuprägen. Danach
wird der Körper bei einer höheren Temperatur geformt, wobei er sich im zusammengepreßten und konturierten Zustand zwischen
zwei Formflächen befindet, um ihm eine bestimmte konturierte und Einprägungen aufweisende Vorkonfiguration zu geben, die er unter
Ansprechen auf ein weiteres Härten des Duroplastbinders beibehält. Der vorkonturierte Körper wird danach mit einem gefüllten Vinylplastisol
beschichtet, das danach in eine einheitliche Schicht verschmolzen wird. Der vorkonturierte und beschichtete Körper
wird danach dem Endformschritt ausgesetzt, bei dem der Körper gleichzeitig gekühlt wird, um eine Verfestigung und Formhaltung
des thermoplastischen Harzbindemittels und der Plastisolschicht zu erreichen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird nur ein wärmehärtbares Duroplastbindemittel eingesetzt, das vor dem Vorformschritt teilweise gehärtet wird und
während des nachfolgenden VerschmelzSchrittes für den Vinyl-
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plastisolüberzug im wesentlichen vollständig ausgehärtet wird. Der Endformschritt wird dann so geführt, daß die Plastisolschicht
gekühlt und verfestigt wird, um die konturierte und mit Einprägungen versehene Endkonfiguration des Verbundkörpers zu erzielen.
Verschiedene schallisolierende Verbundkörper und die verschiedenen
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens sollen
nun anhand der beigefügten Figuren genauer beschrieben werden.
nun anhand der beigefügten Figuren genauer beschrieben werden.
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Es zeigt:
Figur 1 eine schematische Seitenansicht der Einrichtungen, die zur Erläuterung der Verfahrensschritte einer
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
erforderlich sind,
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
erforderlich sind,
Figur 2 eine perspektivische Darstellung eines ausgeformten zusammengesetzten Schallisolierelements (moulded
composite sound insulating component), das
über einem Radkastenblech eines Fahrzeugs angeordnet werden kann,
über einem Radkastenblech eines Fahrzeugs angeordnet werden kann,
Figur 3 eine perspektivische Darstellung eines ausgeformten zusammengesetzten Schallisolierelements,das in der
Nähe des eines hinteren Seitenbleches einer Kraftfahrzeugzelle
angeordnet werden kann,
Figur 4 einen vergrößerten Teilschnitt durch das
Isolierelement gemäß Figur 3 längs der Linie 4-4.
In den Figuren 2 und 3 sind zusammengesetzte konturierte Schallisoliertafeln
oder Kissen dargestellt, die in zufriedenstellender Weise nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt werden
können.
Die in der Figur 2 dargestellte zusammengesetzte Schallisoliertafel-
bzw. Füllung 10 besitzt einen gekrümmten Abschnitt 11 und einen konturierten flachen Abschnitt 13. Der gekrümmte Abschnitt
11 ist so ausgebildet, daß er in Kontur angepaßter Beziehung
über dem Radkastenblech einer Kraftfahrzeugzelle angeordnet
über dem Radkastenblech einer Kraftfahrzeugzelle angeordnet
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werden kann. Der flache Abschnitt 13 überlagert das Bodenblech (floor panel), um die übertragung von Fahrgeräuschen in das
Innere des Fahrgastraumes zu verringern. Die in der Figur 3 dargestellte Tafel bzw. Füllung 12 stellt eine mögliche Ausführungsform
eines mit Einsenkungen und Konturen versehenen Schallisolierelements dar, das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
in zufriedenstellender Weise hergestellt werden kann. Die zusammengesetzte Füllung 12, wie sie in der Figur 3 dargestellt
ist, ist eine solche, die in der Nähe des rückwärtigen Seitenbleches einer Fahrgastzelle angeordnet werden kann, und
zwar in einer formangepaßten Beziehung bezüglich einer dekorativen Innenverkleidung, die das Innere des Fahrgastraumes bestimmt.
Die schallisolierende Füllung 12 ist mit einer konturierten Einsenkung 14 versehen, um eine Armlehnenvertiefung in der
Innenverkleidung aufzunehmen. Weiterhin sind genutete Ausschnitte 1 6 vorgesehen, die in geeigneter Weise mit einem Schneidwerkzeug
aus der ausgebildeten Füllung ausgeschnitten sind. Zusätzlich weist die zusammengesetzte Füllung 12 eingeprägte Abschnitte
18 und einen sich längs ihrer Oberkante erstreckenden Abschnitt 22 auf, der eine reduzierte Dicke aufweist, um den erforderlichen
Freiraum für den Einbau der zusammengesetzten Füllung in die Kraftfahrzeugzellen zu ermöglichen. Der sich in Längsrichtung
erstreckende Abschnitt 22 und der eingeprägte Abschnitt 18 sind aus der vergrößerten Darstellung gemäß Figur 4 besser zu ersehen.
Aus dieser Figur ist darüber hinaus ersichtlich, daß die zusammengesetzte und mit Einprägungen (embossments) versehene Füllung 12
einen dichten Isolierüberzug bzw. Isolierschicht 24 von im
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wesentlichen gleichförmiger Dicke aufweist, die auf wenigstens einer Fläche eines fibrösen Körpers 26 aufgebracht ist, der ebenfalls
von gleichförmiger Dicke und Dichte sein kann, aber auch lokal begrenzte Einprägungen wie die eingeprägten Abschnitte
und 22 aufweisen kann. Diese Einprägungen können verschiedensten Zwecken dienen. Es ist ersichtlich, daß der fibröse Körper 26
in den lokal begrenzten eingeprägten Abschnitten eine erhöhte Dichte aufweist, die das Ergebnis der Verfestigung des fibrösen
Aufbaus zur Erreichung der gewünschten Dickenverringerung ist. An diesen Stellen kann die fibröse Struktur Dichten annehmen,
die sich hundert Prozent der theoretischen Dichte annähern. Die Isolierschicht 24 ist von im wesentlichen gleichförmiger
Schichtdicke über die gesamte Fläche der Füllung einschließlich der eingeprägten Abschnitte, kann aber auch mit gesteuerten
Dickenvariationen ausgebildet sein, wenn dies wünschenswert erscheint. Die Außenfläche der Isolierschicht 24 kann^wie in den
Figuren 3 und 4 angedeutet, mit einem beliebigen Oberflächenfinish oder einer Oberflächentextur versehen sein, um ein optimales
Verhalten der zusammengesetzten Füllung zu erreichen und um weiterhin eine Installation und Verbindung mit benachbarten
Strukturelementen der Fahrgastzelle und Verkleidungselementen zu erreichen.
Der fibröse Körper der zusammengesetzten Schallisolierfüllung
besteht aus einer Masse von zufallsbedingt angeordneten Fasern einer Art oder einer Mischung verschiedener Arten, die auf diesem
Fachgebiet bekannt sind. Hierzu gehören Fasern tierischen,
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pflanzlichen oder synethetischen Ursprungs. Erfindungsgemäß werden
Fasern ausgewählt, die eine Länge und Festigkeit und eine ihnen innewohnende Flexibilität aufweisen, die den Aufbau eines
fibrösen Netzwerkes ermöglichen, das porös ist und eine gewisse Elastizität besitzt. Die mechanischen Eigenschaften der Fasern
sind vorzugsweise derart, daß sie durch eine Schleif- oder Kardiermaschine geführt werden können, um ein Kämmen und eine
Zufallsorientierung (combing and random orientation) der Fasern zu einer länglichen fibrösen Decke oder Bahn zu erreichen, ohne
daß ein Brechen oder eine Desintegration der Faserbestandteile in einem wesentlichen Ausmaß auftritt. Fasern, die mechanische
Eigenschaften der vorstehend beschriebenen Art aufweisen, umfassen
auch in der Natur vorkommende pflanzliche Fasern, wie z.B. Baumwolle, Hanf, Jute, Rame, Sisal, Zellulose, und Abaka
(Sisalhanf) und dergleichen. Typische,in der Natur vorkommende Fasern tierischen Ursprungs sind Wolle, Seide, Haare von Rindern
und Pferden, Schweineborsten, Hühnerfedern und dergleichen. Zu den geeigneten synthetischen Fasern gehören Fasern aus Zelluloseazetat,
Viskoserayon, Nylon, Vinylchlorid, Fasern auf Proteinbasis, wie z.B. Casein und Sojabohnenöl, Glasfasern und dergleichen.
Zusätzlich zu den vorstehend aufgeführten mechanischen Eigenschaften, sollten die Fasern einen ausreichenden Widerstand
gegenüber thermischer Zersetzung bei höheren Temperaturen aufweisen, denen die Füllung während des Härtens und der PlastisolverSchmelzung
ausgesetzt ist.
Die Bildung einer im wesentlichen gleichförmigen fibrösen Decke
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der gewünschten Dicke wird nach einer der verschiedenen bekannten Techniken erzielt, wie z.B. indem die Fasern durch geeignete
Schleif- oder Kardiermaschine geführt werden, die eine Bahn bildet, die dann durch einen geeigneten überlapper geführt wird.
In dem überlapper wird die Bahn überlappt solange, bis eine Decke gewünschter Schichtdicke erreicht ist. Die besondere
Dicke und Dichtigkeit der vibrösen Decke kann über einen breiten Bereich schwanken, der von dem in Aussicht genommenen Einsatzzweck
der fertigen zusammengesetzten Isolierfüllung abhängig ist. Normalerweise werden fibröse Decken mit einer Schichtdicke
von 2,54 bis ungefähr 7,6 cm und einer Dichte von ungefähr
2 pro Quadratfuß)
314 bis 1889 g/m (1-6 Unzen/ in dem überlapper hergestellt,
die danach zusammengepreßt und wenigstens teilweise gehärtet werden, um eine integrierte Matrix auszubilden, die eine weitere
Handhabung der fibrösen Masse ohne Delamination und/oder Zerreißen ermöglicht.
Während der Bildung der fibrösen Decke in dem Überlapper wird ein geeignetes Bindemittel in einer feinverteilten oder pulverförmigen
Form eingeführt, um eine im wesentlichen gleichförmige Imprägnierung der fibrösen Matrix zu erzielen. Bindemittelkonzentrationen,
die von ungefähr 10 bis ungefähr 45 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht der fibrösen Decke reichen, können
zur Erzielung zufriedenstellender Resultate eingesetzt werden. Die höheren Konzentrationen führen zu einer erhöhten Festigkeit
der sich ergebenden ausgeformten und konturierten Füllung. Besonders
zufriedenstellende Ergebnisse werden erzielt, wenn das
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Bindemittel in einem Bereich von ungefähr 2 5 bis ungefähr 3 5 Gew.
% der fibrösen Decke gehalten wird.
Die eingesetzten besonderen harzartigen Bindemittel können etwas variieren, wobei das bevorzugte Bindemittel eine genau überwachte
Mischung eines thermoplastischen Harzes in Verbindung mit einem wärmehärtbaren Harz ist. Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird das thermoplastische Harz in einer Menge eingesetzt, die bezogen auf den gesamten Bindemittelgehalt
von ungefähr 15 bis ungefähr 95 % reicht, wobei der Rest von einem wärmehärtbaren Harz gebildet wird. Vorzugsweise werden
50 bis 75 % an thermoplastischem Harz eingesetzt. Das wärmehärtbare Harz wird in einer Menge eingesetzt, die ausreicht, um die
fibröse Matrix zu binden derart, daß sie diese Bindung trotz der Erwärmung auf höhere Temperaturen vor dem Formschritt beibehält.
Es wird aber auch in Betracht gezogen, daß gemäß einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, das wärmehärtbare
Bindemittel in einer Menge bis zu 100 % eingesetzt wird,
wobei Konzentrationen von 50 % bis 75 % bevorzugt werden.
Das wärmehärtbare Bindemittel kann einen aus einer Vielzahl von wärmehärtbaren Kunstharzen umfassen, zu denen Phenolaldehydharze,
Harnstoffharze, Melaminharze oder dergleichen gehören.
Von diesen wird das Kondensationsprodukt von Phenol mit Formaldehyd bevorzugt. Zusätzlich zu den vorstehend aufgeführten
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synthetischen Harzen können unter Erreichung zufriedenstellender
Ergebnisse verschiedene gitterbildende Materialien eingesetzt werden, wie z.B. natürliche oder synthetische Gummi oder
synthetische harzige Gitterbildner, wie z.B. Urethan oder dergleichen. Hierbei werden die Gitterbildner vorzugsweise auf
die fibröse Bahn beim Austritt aus der Kardiermaschine und vor dem Eintritt in den Oberlapper aufgesprüht.
Andererseits kann das thermoplastische Harz aus einer Vielzahl von thermoplastischen (unter Einfluß von Wärme erweichenden)
Harzen ausgewählt werden, die mit der fibrösen Struktur kompatibel sind und einen Wärmeerweichungsbereich von ungefähr 104 bis
2040C aufweisen. Ein bevorzugter Temperaturbereich liegt zwischen
ungefähr 121 und 149°C. Für diesen Einsatzzweck geeignete thermoplastische Harze sind z.B. Polyäthylen, Polystyrol, Polypropylen,
Acrylharz, Polyvinylazetat, Polyvinylchloridharze, Polyvinylcopolymere und dergleichen. Bevorzugt wird Polyvinylchlorid
eingesetzt. Besonders zufriedenstellende Ergebnisse wurden mit dem Polyvinylharz erzielt, das von der Firma Union Carbide
Corporation unter der Bezeichnung VYHH vertrieben wird und ein Copolymer von Vinylazetat und Vinylchlorid darstellt. Das
thermoplastische Harz kann in Pulverform - alleine oder in Mischung mit einem wärmehärtbaren Harz - in die fibröse Decke einimprägniert
werden, wenn diese aus der Kardiermaschine ausgetreten ist und in den Überlapper einläuft. Ein gleichmäßiges Aufstäuben
auf die Bahn wird eingehalten, um eine im wesentlichen gleichförmige Imprägnierung zu erzielen.
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Nach der Imprägnierung mit dem Bindemittel tritt die fibröse Decke aus dem überlapper aus und wird durch einen Härtofen geführt,
in dem die Decke auf eine vorgewählte Dicke zwischen zwei sich bewegenden durchlässigen Förderern gepreßt wird und
auf eine erhöhte Temperatur erwärmt wird, um wenigstens ein teilweises Aushärten des vorhandenen wärmehärtbaren Bindemittels
und zugleich ein Wärmeerweichen des etwaig vorhandenen thermoplastischen Bindemittels zu bewirken, um ein Beschichten der
Fasern an ihren Berührungspunkten zu erzielen derart, daß nach dem Kühlen eine Verfestigung und Bindung der fibrösen Matrix
in ein integrales Element bewirkt worden ist.
Die in der Figur 1 gezeigte dichte Isolierschicht 24 besteht aus einem geschmolzenen hochgefüllten Polyvinylchloridplastisol,
das von wenigstens 30 Gew.-% bis ungefähr 80 % eines feinteiligen Füllmittels enthält. Polyvinylchloridplastisole, die von
ungefähr 70 Gew.-% bis ungefähr 75 Gew.-% Füllstoffe enthalten, führen zu besonders zufriedenstellenden Ergebnissen. Der Einsatz
von feinteiligen Extendiermitteln oder Füllmitteln, die relativ billig sind, ermöglicht einen wirtschaftlichen Auftrag eines
Überzugs eines gewünschten Flächengewichts und ermöglicht die Erhöhung der Dichte der Schicht, wodurch ihre Fähigkeit, den
Schall zu absorbieren erhöht wird. Geeignete Extendiermittel oder billige Füllmittel sind z.B. gepulverte Schlacke, Schiefermehl,
Flugasche, Kalkstein, Bariumsulfat oder dergleichen. Bariumsulfat wird als Füllmittel bevorzugt.
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Das Plastisol selbst besteht aus einer Dispersion von feinverteiltem
Polyvinylharz in einem Weichmacher (plasticizer), die typischerweise ungefähr 100 Teile Harz und ungefähr 50 bis
Teile Weichmacher enthalten kann und eine Flüssigkeit bildet, die in Form eines Überzugs auf einer Fläche des fibrösen Körpers
durch Rollen, Aufräkeln oder Aufsprühen aufgebracht werden kann. Es ist auch der Einsatz eines sogenannten stream coaters
möglich, durch den der fibröse Körper hindurchgeführt wird. Zusätzlich zu dem Füllmittel kann die flüssige Plastisolzusammensetzung
noch ein Pigment, geeignete Stabilisatoren, Viskositätserniedriger
und/oder eine genau eingestellte Menge an organischem Lösungsmittel enthalten, um die Viskosität der
Lösung in einem gewünschten Bereich zu halten.
Das Molekulargewicht der Polyvinylchloridharzteilchen in der Plastisolzusammensetzung ist so eingestellt, daß ein Verschmelzen
der Harzteilchen und Weichmacher und damit die Ausbildung einer integralen Schicht bei Temperaturen erreicht wird, die
im Bereich von ungefähr 177 bis ungefähr 2320C liegen, wobei
die Temperaturen zwischen ungefähr 180 und ungefähr 218°C zu besonders zufriedenstellenden Ergebnissen führen. Das Verschmelzen
des Plastisols bei Temperaturen oberhalb 232°C ist im allgemeinen nicht wünschenswert, da die Weichmacher bei
diesen Temperaturen die Neigung zum Verdampfen haben, so daß die Gefahr besteht, daß die Schallisolierschicht 24 ihre
Elastizität verliert. Die besondere Zeit- und Temperaturverknüpfung, die bei der Herstellung verschiedener Elemente eingesetzt
wird, um ein Verschmelzen des Plastisolüberzugs in eine
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integrale Schicht zu erreichen, hängt von der Art der eingesetzten
Polyvinylharζteilchen, der Art des oder der eingesetzten Weichmacher, der Dicke der auf den fibrösen Körper aufgebrachten
Schicht und der Menge und der Art der anderen in die Plastisolzusammensetzung eingebrachten Bestandteile ab. Es ist
klar, daß während des Verschmelzschrittes die Temperatur der die Plastisolschicht umgebenden Luft den zulässigen Temperaturbereich
von ungefähr 177 bis ungefähr 2320C überschreiten kann,
jedoch wird die Verweilzeit des beschichteten fibrösen Körpers in dem Verschmelzofen so gesteuert, daß der überzug selbst die
Maximaltemperatür von ungefähr 232°C nicht überschreiten kann.
Die flüssige Plastisolzusammensetzung wird auf wenigstens eine
Oberfläche des vibrösen Körpers aufgebracht, wobei dieser eine Temperatur von Raumtemperatur bis ca. 5o C aufweisen kann. Der
Überzug wird in Mengen aufgebracht, die üblicherweise von ca. 157o g bis 942o g pro qm reichen (5 - 3o Unzen/Quadratfuß). üblicherweise wird eine im wesentlichen gleichförmige Schichtdicke
angestrebt. Ein teilweises Eindringen der Plastisolzusammensetzung in die Oberfläche des fibrösen Körpers und die nachfolgende
Verschmelzung des Überzugs bewirkt eine Verbindung des vibrösen Substrats und der einstückigen Polyvinylschicht an ihrer Grenzfläche unter Ausbildung eines einstückigen zusammengesetzten
Elementes, das eine gewisse Elastizität besitzt und eine vorgegebene Form haltende, mit Einprägungen und Konturen versehene
Konfiguration aufweist.
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turierte, schallIsolierende Verbundelement in einer Reihe von Verfahrensschritten erstellt, die anhand einer in der Fig. 1 schematisch dargestellten Vorrichtung erläutert werden sollen. Fibröses
Material wird in eine Kardiermaschine 3o aus einem darüber angeordneten Behälter 32 eingeführt. Aus dem zugeführten fibrösen Material
wird eine zufallsorientierte Bahn aufgebaut, die in einen der Kardiermaschine nachgeschalteten Uberlapper eingeführt wird. Dieser
ist in der Fig. 1 mit der Kardiermaschine 3o zusammen als ein Block dargestellt. Aus einem Behälter 34 wird eine geeignete Mischung
eines thermoplastischen Bindemittels und eines wärmehärtbaren Bindemittels gleichmäßig in die ausgebildete fibröse Decke einimprägniert, wobei das Bindemittel ca. 15 bis 95 % Thermoplastanteil aufweist. Die erhaltene imprägnierte fibröse Decke 36 tritt aus dem
Vorrichtungsblock 35 aus und in einen Härteofen 38 ein, in dem sie auf eine höhere Temperatur erwärmt wird, die für ein wenigstens
teilweises Aushärten des wärmehärtenden Bindeanteils und ein Erweichen des thermoplastischen Bindeanteils ausreicht, um ein Verbinden
der Fasern an ihren Berührpunkten und damit das Ausbilden einer integralen Fasermatrix zu bewirken.
Nach Austritt aus dem Härteofen 38 wird die Decke 36 unter einer
Beschichtungseinrichtung 4o hindurchgeführt, aus der eine flüssige, mit Füllmitteln versehene Vinylplastisolzusammensetzung in Form
eines im wesentlichen gleichförmigen vorhangartigen Stromes gleichförmiger Dicke auf die Decke 36 abgelassen wird. Damit wird auf
der Oberseite der vibrösen Decke 36 ein Überzug mit einem vorgegebenen Gewicht pro Flächeneinheit aufgebracht. Die beschichtete
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Decke 32 tritt in einen Verschmelzofen 42 ein, in dem die beschichtete Decke erwärmt wird, um die Temperatur des Plastisolüberzugs
auf einen Wert im Bereich von ca. 177 bis ca. 232°C anzuheben, um ein Verschmelzen des Überzugs und ein Anheften des Überzugs
an das fibröse Substrat zu bewirken. Während des Verschmelzens wird ein weiteres Aushärten des wärmehärtbaren Bindemittelanteils
bewirkt, während ein Wärmeerweichen des thermoplastischen Bindemittelanteils ebenfalls auftritt. Die verschmolzene Vinylschicht auf
der Oberseite des fibrösen Körpers befindet sich bei Austritt der Decke aus dem Verschmelzofen 42 ebenfalls in einem durch Wärme erweichten Zustand.
Die eine fortlaufende Bahn bildende Verbunddecke , die eine durch
Wärme erweichte dichte Isolierschicht auf ihrer Oberfläche aufweist, wie dies durch die Bezugszahl 44 gekennzeichnet ist, läuft nach
Austritt aus dem Verschmolzofen 42 in eine Formstation ein, die
eine untere stationäre Form 46 und eine vertikal bewegliche obere Form 48 aufweist, wobei die beiden Formhälften mit geeigneten einander angepaßten konturierten Oberflächen versehen sind, um eine
vorbestimmte Kompression und Deformation der Verbunddecke 44 zu bewirken, um diese mit ausgewählten Einprägungen und Krümmungen
in einer Weise zu versehen, wie dies z.B. anhand der Fig. 2-4 beschrieben worden ist. Die Formhälften 46,48 werden gekühlt, um
ein Abkühlen der Verbunddecke 44 von ihrer Eintrittstemperatur
im Bereich von 177 bis 232°C auf eine niedrigere Temperatur abzukühlen, während die Decke in ihrem zusairanagepreSten und deformierten Zustand gehalten wird, um eine Verfestigung der durch Wäi
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erweichten Polyvinylplastisolschicht und des thermoplastischen
Bindemittels zu erreichen. Die Temperatur der Oberflächen der Formen wird vorzugsweise auf einen Wert von ca. 5°C oder darunter
gehalten. Dies wird durch Durchlauf einer geeigneten Kühlflüssigkeit durch die Formen in der Weise erreicht, daß die von der vorgewärmten
Verbunddecke auf die Formen übertragene Wärme abgeführt wird. Als Kühlflüssigkeit ist eine Wasseräthylenglykolmischung
geeignet.
Die Verweilzeit der Verbunddecke 44 in der gekühlten Form liegt zwischen ca. Io und 6o see, wobei eine Verweilzeit zwischen 2o
und 3o see. bevorzugt wird. Natürlich hängt die Verweilzeit von
der Art des eingesetzten thermoplastischen Bindemittels und des eingesetzten Plastisols ab. Auf jeden Fall wird die Verweilzeit
so eingestellt, daß eine hinreichende Kühlung der Verbunddecke erreicht wird, so daß das thermoplastische Bindemittel in dem
fibrösen Grundkörper sich in ausreichender Weise festigt, um die lokalisierten Einprägungen in den fibrösen Körper in der vorgewählten
Konfiguration zu halten, und um die nicht geprägten Abschnitte des fibrösen Körpers in der vorgegebenen Konturkonfiguration
zu halten. Zusätzlich wird wenigstens eine teilweise Verfestigung der Plastisolschicht bewirkt, die ebenfalls dazu beiträgt,
das ausgeformte Element in der vorgegebenen Kontur und Prägekonfiguration zu halten.
Die Oberfläche der oberen Formhälfte, gegen die sich die heiße
Plastisolschicht legt, kann in geeigneter Weise mit einem Ober-
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flächenmuster versehen werden, um ein entsprechendes Muster der
äußeren Fläche der verschmolzenen Plastlsolschlcht während der Kaltpressung aufzuprägen. Wie aus der Fig. 1 ersichtlich ist,
ist vorzugsweise der oberen Formhälfte ein Schneidmesser 5o zugeordnet, das gleichzeitig während des Schließens der Form zu
einem Auftrennen der Verbundbahn 44 führt.
In der Fig. 1 ist ein abgetrennter Abschnitt 5 2 der Bahn dargestellt, der von einem durch die beiden Walzen dargestellten Förderer 54 in eine Presse 56 überführt wird, in der der Deckenabschnitt 52 gestanzt wird, um ihm eine genaue Umfangsform zu geben und ihn mit geeigneten Ausschnitten und öffnungen zu versehen,
die an dem Schall isolierenden Verbundelement erforderlich sind. Die fertigen Verbundelemente werden von der Presse 56 in einen
Behälter 58 überführt, der der Lagerung und dem Transport dient.
Aus der Schemabeschreibung anhand der Fig. 1 geht hervor, daß die
mit Einprägungen versehene und eine vorgegebene Kontur haltende Konfiguration des Verbundelementes durch die gleichzeitige Verfestigung des thermoplastischen Bindemittels und der verschmolzenen
Plastisolschicht erreicht wird, während der wärmehärtbare Bindemittelanteil dem fibrösen Körper während seiner Bearbeitung die
erforderliche Festigkeit gibt. Das Ausformen der Verbunddecke im erwärmten Zustand direkt nach Austritt aus dem Verschmelzofen führt
zu Energieeinsparung und gewährleistet eine verbesserte Formbarkeit der Verbunddecke, so daß dieser genauere Präge- und Konturkonfigurationen aufgeprägt werden können. Das Aufbringen des Plastisol-
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Überzugs auf die fibröse Decke, während diese sich in einem flachen
Zustand befindet, stellt eine gleichmäßigere Aufbringung der Schicht dar, ohne daß die Gefahr besteht, daß geneigte Flächen gepuddelt
oder abschattiert werden. Die anschließende Kaltausformung der verschmolzenen Schicht ermöglicht die Ausbildung ausgewählter Texturen oder Oberflächenfinishs auf der Außenseite der Plastisolschicht.
Die Verfahrensschrittfolge, wie sie anhand der Anordnung gemäß Fig. 1 beschrieben wurde, kann dahingehend modifiziert werden,
daß die aus dem Härteofen 38 austretende gehärtete Decke 36 bereits dort in Abschnitte geeigneter Größe unterteilt wird, die
danach einzeln beschichtet werden, indem sie z.B. nacheinander unter der Beschichtungseinrichtung 4o hindurchgeführt werden. Danach werden die einzelnen Abschnitte nacheinander in den Verschmelzofen 4 2 eingeführt. Die voneinander getrennten Abschnitte mit der
verschmolzenen Schicht auf ihrer Oberseite werden nacheinander nach Austritt aus dem Verschmelzofen in die Formstation eingeführt,
damit ihnen dort ihre endgültige Form aufgeprägt wird. Diese Verfahrensweise machen die im Zusammenhang mit der Fig. 1 beschriebenen Schneid- und Trimmschritte am Schluß nicht mehr erforderlich.
Bei einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird
in Betracht gezogen, die fibröse Decke nach ihrer Imprägnierung mit dem Bindemittel und einer teilweisen Aushärtung des wärmehärtbaren Bindemittelanteils vor ihrer Beschichtung In eine fonnhaltende Vorkonfiguration auszuformen. Bei dieser Ausführungsform be-
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steht das Bindemittel vorzugsweise aus ca. 5o bis ca. 75 % Wärmehärtbarem Bindemittel in Zumischung von ca. 5o bis ca. 25 % eines
thermoplastischen Bindemittels, wobei die beiden Bindemittelanteile aus den bereits vorstehend erwähnten Bindemitteln ausgewählt werden
können. Es wird aber auch in Betracht gezogen, daß das Bindemittel vollständig aus einem thermoplastischen Material bestehen kann.
Ein teilweises Aushärten des wärmehärtenden Bindemittelanteils in der vibrösen Decke vor dem Ausformen wird durchgeführt, um der
Decke so viel Festigkeit aufzuprägen, daß ein Zerreißen oder eine Delamination derselben nicht möglich ist. Das teilweise Aushärten
kann dadurch bewirkt werden, daß Härme auf die gegenüberliegenden Außenflächen der imprägnierten Decke zur Einwirkung gebracht wird,
wodurch ein gewisses Eindringen in das Innere der Decke erreicht wird. Es ist aber auch möglich, heiße Luft durch die Decke oder
den Deckenabschnitt zu führen, um ein teilweises Aushärten über die Dicke der Decke oder des Deckenabschnittes zu erreichen. In
jedem Fall wird dieser Aushärteschritt so geführt, daß nur ein teilweises Aushärten des wärmehärtenden Bindemittelanteils bewirkt
wird, so daß ein nachfolgendes Vorformen der Decke oder der aus ihr geschnittenen Deckenabschnitte in vorkonturierte Abschnitte
möglich wird. Es ist dann möglich, bei höheren Temperaturen eine weitere und im wesentlichen vollständige Aushärtungdes wärmehärtenden Bindemittels zu erreichen. Der Vorformschritt (preliminary
molding) wird durchgeführt, indem erwärmte Formhälften eingesetzt werden.zwischen denen die Decke komprimiert und deformiert wird.
Das Erwärmen und Härten des wärmehärtenden Bindemittelanteils kann
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beschleunigt werden, Indem heiße Luft durch die poröse geformte
Decke geführt wird, um ein Verbinden der Fasern in der deformierten Konfiguration zu bewirken und damit der Decke oder dem Deckenabschnitt
eine konturierte und mit Einprägungen versehen Vorkonfiguration zu geben. Danach wird das vorgeformte Element unter eine
Beschichtungseinrichtung, wie z.B. die Einrichtung 4o gemäß Fig. 1, hindurchgeführt, während es auf einem gelochten Förderer abgestützt
ist. Dabei wird ein in seiner Schichtdicke gesteuerter Überzug aufgefülltem Plastisol auf wenigstens eine Oberfläche des
Elementes aufgebracht. Der nicht zur Bildung der Schicht beitragende Anteil an Plastisol wird aufgefangen und zurückgeführt. Das
beschidtete konturierte Element wird danach in den Verschmelzofen
eingeführt, in dem ein Verschmelzen des Plastisolüberzuges in eine
wird;
einstückige Schicht bewirkt/und eine Wärmeerweichung eines etwaig vorhandenen thermoplastischen Bindemittelbestandteils wird ebenso gleichzeitig bewirkt. Das sich ergebende vorgeformte Element,das ggf. einen wärmeerweichten Thermoplastbinder und eine einstückige wärmeerweichte und mit ihm verbundene Plastisolschicht aufweist, wird dann in eine Kaltformstation, wie z.B. zwischen die Formen
einstückige Schicht bewirkt/und eine Wärmeerweichung eines etwaig vorhandenen thermoplastischen Bindemittelbestandteils wird ebenso gleichzeitig bewirkt. Das sich ergebende vorgeformte Element,das ggf. einen wärmeerweichten Thermoplastbinder und eine einstückige wärmeerweichte und mit ihm verbundene Plastisolschicht aufweist, wird dann in eine Kaltformstation, wie z.B. zwischen die Formen
in
46,48 gebracht, in der es die endgültige Form gebracht und gleichzeitig gekühlt wird, um eine Verfestigung der Plastisolschicht
und eine Verfestigung des ggf. in dem vibrösen Körper vorhandenen thermoplastischen Bindemittels zu bewirken. Wenn eine Kombination
von Duroplast und Thermoplast bei dieser Ausführungsform der Erfindung verwendet wird, kann eine verbesserte Ausbildung der lokalisierten Trägerabschnitte und eine verbesserte Konturgebung des
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fibrösen Körpers im Vergleich zum alleinigen Einsatz eines Duroplasten
erzielt werden. Wenn nur ein Duroplast eingesetzt wird, verläßt man sich hinsichtlich der weiteren Konturierung während des
letzten Formschrittes in erster Linie auf die Verfestigung der wärmeerweichten Plastisolschicht allein.
Es dürfte klar sein, daß in Zusammenhang mit der vorstehend beschriebenen
alternativen AusfUhrungsform die Vorformung des fibrösen
Körpers durchgeführt werden kann, um diesem eine konturierte und/oder mit Einprägungen versehene Zwischenkonfiguration
zu geben und damit: bestimmte Winkel aufbauende und abgesenkte Abschnitte
zu erzielen, so daß bestimmte lokale Änderungen in der Menge des auf die Oberfläche aufgebrachten flüssigen Plastisols
erzielt werden können. Nach der nachfolgenden Verschmelzung des Plastisols kann der letzte bzw. Umformschritt dem Element eine
Kontur
neue endgültige/geben und ggf. gleichzeitig der Plastisolschicht eine vorgewählte Oberflächentextur bzw. Finish geben. Bei dieser Ausführungsform ist es auch möglich, Elemente, die als fertige Elemente unterschiedliche Formgebung aufweisen sollen, zunächst einem Vorformschritt in einer Mehrzweckform zu unterziehen und die Elemente danach in einem Schlußformschritt auszuformen, wobei jeweils eine spezialisierte Form entsprechend der genauen Endkonfiguration eingesetzt wird. Der Einsatz einer Mehrzweckform reduziert die Anzahl der Formen ganz wesentlich, die für die Herstellung einer Vielzahl von fertigen Elementen oder Füllungen erforderlich sind.
neue endgültige/geben und ggf. gleichzeitig der Plastisolschicht eine vorgewählte Oberflächentextur bzw. Finish geben. Bei dieser Ausführungsform ist es auch möglich, Elemente, die als fertige Elemente unterschiedliche Formgebung aufweisen sollen, zunächst einem Vorformschritt in einer Mehrzweckform zu unterziehen und die Elemente danach in einem Schlußformschritt auszuformen, wobei jeweils eine spezialisierte Form entsprechend der genauen Endkonfiguration eingesetzt wird. Der Einsatz einer Mehrzweckform reduziert die Anzahl der Formen ganz wesentlich, die für die Herstellung einer Vielzahl von fertigen Elementen oder Füllungen erforderlich sind.
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Die Vorformung der teilweise ausgehärteten fibrösen Decke in Form einer durchgehenden Bahn oder in Form von vorgeschnittenen
Abschnitten kann in geeigneter Weise zwischen erwärmten Formhälften durchgeführt werden. Hierzu eignen sich z.B. durch heißes
öl oder elektrische Heizeinrichtungen erwärmte Formhälften. Diese Formen werden beim Einsatz eines phenolischen Bindemittels
auf Temperaturen im Bereich von ungefähr 204 bis ungefähr 316°C erwärmt, vorzugsweise auf eine Temperatur im Bereich von
ungefähr 248 bis ungefähr 274°C. Es kann auch ein Heißluftformen durchgeführt werden, in_dem heiße Luft der vorgegebenen Temperaturen
eingesetzt wird, um ein im wesentlichen vollständiges Aushärten des wärmehärtbaren Bindemittels und damit ein Halten
der geprägten und konturierten Vorkonfiguration zu erreichen.
Es wird auch in Betracht gezogen, daß die konturierten Elemente
ohne Aufbringen einer Plastisolschicht auf einer oder beiden Seiten hergestellt werden. Dies wird dadurch ermöglicht, daß
ein fibröser Grundkörper in der vorstehend beschriebenen Weise hergestellt und eine Mischung aus einem Thermoplast zusammen
mit einem Duroplasten eingearbeitet wird, derart, daß der Thermoplast in einer Menge von ungefähr 15 bis 95 % bezogen auf
das gesamte Bindemittel vorhanden ist. Die imprägnierte Decke wird in dem Härteofen 38 gehärtet und während der Thermoplastanteil
sich noch in seinem erwärmten und damit erweichten Zustand befindet, wird die Decke direkt ausgeformt, wie z.B. zwischen
den Formhälften 46 und 48 in Figur 1. Andererseits ist es auch möglich, daß die Decke nach dem Austritt aus dem Härteofen 38
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beschnitten wird und die einzelnen Elemente erneut erwärmt wer
den, um ein Wärmeerweichen des thermoplastischen Bindeanteils zu bewirken. Die Elemente werden dann durch die Formhälften in
die gewünschte Kontur gebracht und-während sie noch in Berührung
mit den Formoberflächen sind—gekühlt, um eine Verfestigung des
thermoplastischen Binders zu ermöglichen.
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Lee rse i t e
Claims (21)
- Pate ntan walteDipl. Ing. H. HauckDIpI. Phys. W. SchmitzDipl. Ing. E. GraalfeDipl. Ing. W. WehnertDipl. Phys. W. Carsten·8 München 2 Allen Industries, Inc. Mozartstr. 23Indusco CourtTroy, Mich. 48084 Anwaltsakte M-4248USA 5. April 1977Patentansprüche»1. Verfahren zur Herstellung eines konturierten und mit Einprägungen versehenen und den Schall isolierenden Verbundelements, dadurch gekennzeichnet, daß ein fibröser Körper von im wesentlichen gleichförmiger Dichte und Dicke und einer Imprägnierung mit einer vorgegebenen Menge eines wärmehärtbaren Duroplastbindemittels und eines wärmeerweichbaren Thermoplastbindemittels unter Verteilung des Bindemittels über den Körper gebildet wird, daß der imprägnierte Körper auf eine höhere Temperatur während eines Zeitraumes gebracht wird, die für ein wenigstens teilweises Aushärten des Duroplastbindemittels und ein Erweichen des Thermoplastbindemittels zum Verbinden der Fasern des Körpers zu einer integralen Masse ausreichen, daß ein dichter, flüssiger Vinylplastisolüberzug auf wenigstens eine Fläche des Körpers aufgebracht wird, daß der überzogene Körper auf eine erhöhte Temperatur für einen Zeitraum gebracht wird,709840/1070die für ein Verschmelzen des Überzugs zu einer integralen wärmeerweichten Schicht und zu einem weiteren Härten des Duroplastbindemittels und Erweichen des Thermoplastbindemittels ausreichen, daß der erwärmte Körper mit der Schicht und dem thermoplastischen Bindemittel in ihrem erweichten Zustand zwischen konturierte Formflächen gebracht werden, daß die konturierten Formflächen auf eine Temperatur unterhalb der Temperatur gebracht werden, bei der eine Verfestigung der Schicht und des thermoplastischen Bindemittels auftritt, daß der Körper teilweise zwischen den Formflächen zusammengepreßt wird, um ihn mit einer vorgegebenen Kontur und lokalisierten Einprägungen zu versehen und gleichzeitig eine gewünschte Oberflächengestaltung der Schicht aufzuprägen und gleichzeitig den Körper abzukühlen, um eine Verfestigung des thermoplastischen Bindemittels und der Schicht zu erreichen, so daß ein Verbundkörper mit vorgegebener Kontur und an ihm vorgesehenen lokalisierten Einprägungen erzielt wird, und daß danach der gekühlte, verfestigte und seine Form beibehaltende Verbundkörper entnommen wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt zur Bildung des fibrösen Körpers so geführt wird, daß die vorgegebene Menge an wärmehärtbarem Duroplastbindemittel und wärmeerweichendem Thermoplastbindemittel im Bereich von ungefähr 10 bis 45 Gew.-% liegt.709840/1070
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt zur Bildung des fibrösen Körpers so geführt wird, daß die vorgegebene Menge an wärmehärtbarem Duroplastbindemittel und wärmeerweichendem Thermoplastbindemittel im Bereich von ungefähr 25 bis 3 5 Gew.-% liegt.
- 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das thermoplastische Bindemittel im Bereich von ungefähr 15 bis 95 Gew.-% bezogen auf die Gesamtmenge des Bindemittels eingesetzt wird.
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das eingesetzte thermoplastische Bindemittel eine Erweichungstemperatur von ungefähr J04 bis 2040C aufweist.
- 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das eingesetzte thermoplastische Bindemittel eine Erweichungstemperatur von ungefähr 1210C bis 149°C aufweist:.
- 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als thermoplastisches Bindemittel ein Copolymer von Vinylazetat und Vinylchlorid und als duroplastisches Bindemittel ein Phenolharz eingesetzt wird, wobei das thermoplastische Bindemittel in einer Menge von ungefähr 50 bis 75 Gew.-% bezogen auf die Gesamtmenge an eingesetztem Bindemittel eingesetzt wird.709840/1070
- 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Überzug zur Bewirkung einer Verschmelzung de- Überzugs auf eine erhöhte Temperatur von ungefähr 177 bis 2320C erwärmt wird.
- 9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Aufbrings des dichten flüssigen Vinylplastisolüberzugs auf wenigstens eine Oberfläche des Körpers derart geführt wird, daß ungefähr 5 bis unge-2
fähr 30 Unzen/f abgelagert werden. - 10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des gleichzeitigen Abkühlens des Körpers zur Bewirkung einer Verfestigung so geführt wird, daß die Formoberflächen auf eine Temperatur von weniger als ungefähr 4,40C während eines Zeitraums von ungefähr 10 bis 60 Sekunden gehalten werden.
- 11. Verfahren zur Herstellung eines konturierten und mit Einprägungen versehenen und den Schall isolierenden Verbundelements, dadurch gekennzeichnet, daß ein fibröser Körper von im wesentlichen gleichförmiger Dichte und Dicke und einer Imprägnierung mit einer vorgegebenen Menge eines wärmehärtbaren Duroplastbindemittels und eines wärmeerweichbaren Thermoplastbindemittels unter Verteilung des Bindemittels über den Körper gebildet wird, daß der imprägnierte Körper auf eine höhere Temperatur während eines Zeit-70884Q/1070raums gebracht wird, die für ein wenigstens teilweises Aushärten des Duroplastbindemittels und ein Erweichen des Thermoplastbindemittels zum Verbinden der Fasern des Körpers zu einer integralen Masse ausreichen, daß der Körper zwischen konturierten Formflächen positioniert und komprimiert wird, um ihn mit einer Vorkontur und lokalisierten Einprägungen zu versehen und gleichzeitig den Körper so zu erwärmen, daß eine im wesentlichen vollständige Aushärtung des Duroplastbindemittels bewirkt wird, um den Körper eine vorkonturierte und vorgeprägte Konfiguration zu geben, daß ein dichter flüssiger Vinylplastisolüberzug auf wenigstens eine Fläche des vorkonturierten Körpers aufgebracht wird, daß der überzogene Körper auf eine erhöhte Temperatur während eines Zeitraums gebracht wird, die für ein Verschmelzen des Überzugs zu einer integralen wärmeerweichten Schicht und zu einem Wärmeerweichen des thermoplastischen Bindemittels ausreichen, daß der erwärmte Körper mit der Schicht und dem thermoplastischen Bindemittel in ihrem erweichten Zustand zwischen zweite konturierte Formflächen eingebracht werden, daß der Körper zwischen diesen zweiten Formflächen zusammengepreßt wird, um dem Körper eine vorgegebene konturierte und mit Einprägungen versehene Endform zu geben und um ein gewünschtes Oberflächenfinish auf der Schicht zu erzeugen und gleichzeitig den Körper abzukühlen, um eine Verfestigung des thermoplastischen Bindemittels und der Schicht zu bewirken derart, daß der Verbundkörper in seiner vorge-709840/1070gebenen Endform verbleibt, und daß danach der gekühlte, verfestigte, und seine Form beibehaltende Verbundkörper entnommen wird.
- 12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt zur Bildung des fibrösen Körpers so geführt wird, daß das Duroplastbindemittel und das Thermoplastbindemittel mit einer Menge im Bereich von ungefähr 10 bis ungefähr 45 Gew.-% zugesetzt werden.
- 13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Duroplastbindemittel ungefähr 50 bis ungefähr 75 Gew.-% des gesamten eingesetzten Bindemittels ausmacht .
- 14. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Erwärmung des beschichteten Körpers zur Erzielung einer Verschmelzung der Schicht so geführt wird, daß eine erhöhte Temperatur im Bereich von ungefähr 177 bis ungefähr 2320C erreicht wird.
- 15. Verfahren zur Herstellung eines konturierten und mit Einprägung versehenen und den Schall isolierenden Verbundelements, dadurch gekennzeichnet, daß ein fibröser Körper von im wesentlichen gleichförmiger Dichte und Dicke und einer Imprägnierung mit einer vorgegebenen Menge eines über ihn verteilten wärmehärtbaren Duroplastbindemittels gebildet wird, daß der imprägnierte Körper auf eine höhere709840/1070Temperatur während eines Zeitraums gebracht wird, die für ein wenigstens teilweises Aushärten des Bindemittels zum Verbinden der Fasern des Körpers zu einer integralen Masse ausreichen, daß der Körper zwischen konturierte Formflächen eingebracht und zusairanengedrückt wird, um dem Körper eine vorgegebene Vorkontur zu geben und in ihm lokalisierte Einprägungen auszubilden, und gleichzeitig der Körper auf eine höhere Temperatur gebracht wird, um ein im wesentlichen vollständiges Aushärten des Bindemittels zu bewirken derart, daß der Körper seine vorkonturierte und mit Einprägungen versehene Konfiguration beibehält, daß der Körper zwischen den Formoberflächen entnommen wird und ein dichter, flüssiger Vinylplastisolüberzug auf wenigstens eine Fläche des vorkonturierten Körpers aufgebracht wird, daß der überzogene Körper auf eine erhöhte Temperatur gebracht wird, um ein Verschmelzen des Oberzugs zu einer integralen wärmeerweichten Schicht zu bewirken, daß danach der erwärmte Körper mit der Schicht in ihrem wärmeerweichten Zustand zwischen zweite konturierte Formflächen eingebracht wird, daß der Körper zwischen diesen zweiten Formflächen zusammengepreßt wird, um ihm eine in vorgegebener Weise konturierte und mit Einprägungen versehene Endform zu geben und der Schicht ein gewünschtes Oberflächenfinish zu geben und gleichzeitig den Körper abzukühlen, damit die Schicht verfestigt wird, um den Verbundkörper in seiner Form zu halten, und daß danach der gekühlte, verfestigte und seine Form beibehaltende Verbundkörper entnommen wird.709840/1070
- 16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Einbringens und Zusammenpressens des Körpers zwischen konturierten Formoberflächen zum Aufbringen einer vorgegebenen Vorkontur bei einer erhöhten Temperatur im Bereich von ungefähr 204 bis 316°C ausgeführt wird.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Bildung des fibrösen Körpers so geführt wird, daß die Menge des eingebrachten Duroplastbindemittels im Bereich von ungefähr 10 bis ungefähr 4 5 Gew.-% des Körpers liegt.
- 18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Erwärmens des überzogenen Körpers auf eine höhere Temperatur für die Verschmelzung des Überzugs zu einer einheitlichen Schicht bei einer Temperatur im Temperaturbereich von ungefähr 177 bis ungefähr 2320C durchgeführt wird.
- 19. Verfahren zur Herstellung eines konturierten und mit Einprägungen versehenen fibrösen Isolierkörpers, dadurch gekennzeichnet, daß ein fibröser Körper von im wesentlichen gleichförmiger Dichte und Dicke und einer Imprägnierung mit einer vorgegebenen Menge eines wärmehärtbaren Duroplastbindemittels und eines wärmeerweichbaren Thermoplastbindemittels unter Verteilung des Bindemittels über den Körper gebildet wird, daß der imprägnierte Körper auf eine709840/1070höhere Temperatur während eines Zeitraums gebracht wird, die für ein wenigstens teilweises Aushärten des Duroplastbindemittels und ein Erweichen des Thermoplastbindemittels zum Verbinden der Fasern des Körpers zu einer integralen Masse ausreichen, daß der erwärmte Körper mit dem thermoplastischen Bindemittel in seinem erweichten Zustand zwischen konturierte Formflächen eingebracht wird, daß die konturierten Formflächen auf eine Temperatur unterhalb der Temperatur gebracht werden, bei der eine Verfestigung des Thermoplastbindemittels auftritt, daß der Körper teilweise zwischen den Formflächen zusammengepreßt wird, um ihn mit einer vorgegebenen Kontur und lokalisierten Einprägungen zu versehen und gleichzeitig den Körper abzukühlen, um eine Verfestigung des Thermoplastbindemittels zu erreichen, so daß der Körper seine vorgegebene Kontur einschließlich der lokalisierten Einprägungen beibehält, und daß danach der gekühlte, verfestigte und seine Form beibehaltende Körper entnommen wird.
- 20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Bildung des fibrösen Körpers so geführt wird, daß die Menge am eingesetzten Duroplastbindemittel und Thermoplastbindemittel im Bereich von ungefähr 10 bis ungefähr 45 Gew.-% liegt.
- 21. Verfahren nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Thermoplastbindemittel ungefähr 15 bis 95 Gew.-% bezogen auf das gesamte eingesetzte Bindemittel ausmacht.709840/1070
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