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DE102006024887A1 - Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen in Supermärkten o.dgl. - Google Patents

Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen in Supermärkten o.dgl. Download PDF

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DE102006024887A1
DE102006024887A1 DE102006024887A DE102006024887A DE102006024887A1 DE 102006024887 A1 DE102006024887 A1 DE 102006024887A1 DE 102006024887 A DE102006024887 A DE 102006024887A DE 102006024887 A DE102006024887 A DE 102006024887A DE 102006024887 A1 DE102006024887 A1 DE 102006024887A1
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Karl-Heinrich Lindemeier
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Harting Systems GmbH and Co KG
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Aldi Einkauf GmbH and Co OHG
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Publication date
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Abstract

Eine Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen in Supermärkten o. dgl. Verkaufsräumen mit Kassenanlagen ist so gestaltet, daß aus einer Mehrzahl von in Gefachen bevorrateten Warenpackungen zumindest eine auswählbar ist und danach die Warenpackungen einer einen Kassentisch sowie zumindest eine Preiserfassungseinrichtung aufweisenden Warenerfassungstheke zuführbar sind. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine jeweilige Warenpackungen in einer vor einem direkten Zugriff gesicherten Vorratsstellung aufnehmende Vorratseinheit auf. Diese ist mit einem vom Nutzer bedienbaren Wählgerät verbunden, so daß eine über das Wählgerät ausgewählte Warenpackung mittels einer eine Fördereinrichtung aufweisenden Ausgabeeinheit erfaßbar und in eine Ausgabestellung im Bereich der Kassenanlage überführbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Selbstbedienungsvorrichtung für die Entnahme von Warenpackungen in Supermärkten o. dgl. Verkaufsräumen, in denen zur Warenerfassung eine Kassieranlage vorgesehen ist.
  • Bekannte Selbstbedienungsvorrichtungen sind insbesondere in Form von Zigarettenausgabeeinheiten o. dgl. Behältern ausgebildet und werden im Nahbereich vor einer Kassenanlage angeordnet. Zur Selbstbedienung kann ein Kunde oberhalb eines Warenförderbandes im Nahbereich vor der Kassenanlage in jeweilige Gefache der Vorrichtung zugreifen und so eine entsprechende Warenpackung auswählen. Diese nachfüllbare Gefache aufweisenden Vorrichtungen sind dabei zwar werbewirksam angeordnet, erfordern aber einen nachteilig großen Aufstellraum vor der Kassenanlage und schränken hier die Übersichtlichkeit für das Kassenpersonal ein.
  • Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem, eine Selbstbedienungsvorrichtung für Kassenanlagen aufweisende Supermärkte o. dgl. zu schaffen, die bei optimaler Raumausnutzung auch im Nahbereich der Kassenanlage kundenfreundlich bedienbar ist und dabei mit geringem technischem Aufwand eine Entnahmekontrolle mit weitgehender Diebstahlsicherheit sowie eine einfache Nachfüllung von Warenpackungen ermöglicht.
  • Die Erfindung löst dieses Problem mit einer Selbstbedienungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hinsichtlich weiterer Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche 2 bis 20 verwiesen.
  • In erfindungsgemäßer Ausführung ist die Selbstbedienungsvorrichtung aus jeweiligen an sich bekannten Vorrats-, Förder- und Ausgabebaugruppen aufgebaut, die mit einem im Bereich einer Kassenanlage befindlichen Wählgerät zu einem wahlweise vom Kunden oder vom Kassierpersonal bedienbaren funktionalen Automaten verbunden werden. Dessen Vorratseinheit kann mit verringertem Raumbedarf und optimaler Raumausnutzung für eine diebstahlsichere Speicherung von Warenpackungen in die Kassenanlage integriert oder im Abstand zu dieser angeordnet werden. Mittels eines Bedienteils am Wählgerät können die durch Piktogramme o. dgl. Darstellungen gezeigten Waren vom Kunden einfach ausgewählt werden und im Kassenbereich ist eine sachgerechte Entnahme bzw. Weitergabe einfach kontrollierbar.
  • Für den eine besondere Übersichtlichkeit erfordernden Bereich einer Selbstbedienungs-Entnahme beim Abverkauf von Zigarettenpackungen, wertvollen Elektronikbauteilen o. dgl. Waren sieht das erfindungsgemäße Konzept eine Vorrichtung vor, deren Wählgerät mit einer in die Kassenanlage integrierten automatischen Ausga beeinheit zusammenwirkt. Diese ist mit der Vorratseinheit verbunden und mündet im Nahbereich des zur Betätigung der Kassenanlage vorgesehenen Kassier-Personals aus, so daß dieses eine schnelle Prüfung sowie Kundenkontrolle durchführen kann. Ebenso ist denkbar, daß die entsprechende Aktivierung der automatischen Ausgabeeinheit erst nach Rücksprache eines Kunden mit dem Kassier-Personal erfolgt und damit eine effiziente Sichtkontrolle, beispielsweise von dem Jugendschutzgesetz unterworfenen Kunden, mit geringem Aufwand erfolgen kann.
  • Die Anordnung der mit der Vorrichtung verbundenen Vorratseinheit im unmittelbaren Nahbereich des Kassentisches ist so wählbar, daß unterhalb eines an sich bekannten Warenförderbandes vorhandene Leerräume optimal ausgelastet werden und eine mit der Ausgabeeinheit zusammenwirkende Fördereinrichtung mit wenigen Bauteilen zu einem weitgehend variabel vorgebbaren Abgabeort hin geführt werden kann.
  • Die Anordnung der Vorratseinheit unterhalb des Warenförderbandes ist dabei so gewählt, daß eine Nachfüllung der Gefache der Vorratseinheit mit Warenpackungen einfach möglich ist. Diese Nachfüllung erfolgt in einem ergonomisch günstigen Freibereich der Kassenanlage, wobei das Vorrats-System effizient auf eine First-in-First-out-Befüllung ausgerichtet ist und mit an sich bekannten Füllstandssensoren eine schnelle Kontrolle des Warenbestandes ermöglicht. In einer weiteren Ausgestaltung ist denkbar, daß die nur eine Vorratseinheit für eine zwei parallele Kassiertische aufweisende Tandem-Kassenanlage vorgesehen ist und so die insgesamt eine kompakte Bauform aufweisende Vorrichtung bzw. deren Vorratseinheit bei geringem Raumbedarf optimal ausgelastet werden kann.
  • Die Vorrichtung ist auch für eine vom Kunden selbst bedienbare und dessen Kreditkarte mittels einer Scanner-Anlage erfassenden Kassenanlage geeignet, wobei die Ausgabeeinheit bzw. das vorgeordnete Wählgerät für die Warenpackungen insbesondere erst dann aktiviert wird, wenn durch ein die Kundenkarte erfassendes und entsprechend programmierbares Lesegerät eine Freigabe erfolgt ist. Die insbesondere mit einem Touch-Screen-Monitor ausgewählten Warenpackungen bzw. deren jeweiliger Preis können danach sofort auf einen Warenbon übernommen werden, wobei auch gleichzeitig mit der Kartenerfassung eine Kontrolle gemäß Jugendschutzgesetz durchführbar ist.
  • Für die Konstruktion der Vorratseinheit sind unterschiedliche Ausführungen von Speicherzellen denkbar, wobei diese in vertikaler Anordnung befindliche Warenstapel aufweisen und mit jeweiligen, insbesondere bodenseitigen Entnahmevorrichtungen zusammenwirken. Damit wird nach entsprechender Signalgebung durch das Wählgerät eine automatische Einzelausförderung von Warenpackungen erreicht und diese werden mit der Ausgabeeinheit auf das Warenförderband oder direkt auf den Kassentisch verlagert.
  • Durch eine abgedeckte Einbaulage der Vorratseinheit ist gewährleistet, daß mit geringem Aufwand ein zuverlässiger Diebstahlschutz erreichbar wird und gleichzeitig kann über eine interne Verknüpfung der elektronischen Steuerung der Ausgabeein heit mit dem die jeweilige Kundenkarte bei der Warenauswahl erfassenden Lesegerät eine dem Jugendschutzgesetz entsprechende Kartenkontrolle ausgelöst werden, so daß für Jugendliche verbotene Zugriffe auf insbesondere die Zigaretten-Speicher unterbunden werden.
  • Weitere Einzelheiten und Wirkungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung näher veranschaulicht ist. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Perspektivdarstellung einer in Supermärkten o. dgl. vorgesehenen Kassenanlage,
  • 2 eine Draufsicht der Kassenanlage gemäß 1 mit jeweiligen in deren Bauteile integrierten Vorratseinheiten für Warenpackungen,
  • 3 eine Perspektivdarstellung ähnlich 1 mit der in eine Beladestellung neben der Kassenanlage überführten Vorratseinheit,
  • 4 eine Ausschnittsdarstellung der Kassenanlage gemäß 3 im Bereich einer Kassierperson,
  • 5 eine Seitenansicht der Kassenanlage ähnlich 3,
  • 6 eine Stirnansicht der Kassenansicht in Schnittdarstellung gemäß einer Linie VI-VI in 5,
  • 7 eine Perspektivdarstellung ähnlich 1 mit verändertem Konzept der Warenzuführung im Bereich des Kassentisches,
  • 8 eine Draufsicht auf die Kassenanlage gemäß 7,
  • 9 eine zweite Ausführung einer Kassenanlage mit zwei parallelen Kassentischen und einer Vorratseinheit,
  • 10 bis
  • 12 jeweilige Ansichten einer Vorrichtung im Bereich einer automatischen Kundenkasse zur Selbstbedienung,
  • 13 eine Darstellung der Kundenkasse in 12 gemäß einer Schnittlinie XIII-XIII,
  • 14 eine weitere Ausführung der Selbstbedienungsvorrichtung mit separater Vorratseinheit, und
  • 15 bis
  • 17 jeweilige Prinzipdarstellungen einer in der Vorratseinheit befindlichen Speicherzelle mit Entnahmevorrichtung in unterschiedlichen Bedienstellungen.
  • In 1 ist eine insgesamt mit 1 bezeichnete Kassenanlage dargestellt, die insbesondere in Supermärkten o. dgl. Verkaufsräumen aufgestellt ist. Bei bekannten Kassenanlagen 1 dieser Art werden vom Kunden aus einer Mehrzahl von in Gefachen C bevorrateten Warenpackungen W entsprechende Produkte ausgewählt, so daß danach die Warenpackungen W einer einen Kassentisch 2 sowie zumindest eine Preiserfassungseinrichtung 3 aufweisenden Warenerfassungstheke 4 zuführbar sind.
  • Erfindungsgemäß ist die Kassenanlage mit einer Selbstbedienungsvorrichtung 5 versehen, bei der die (durch Punkt-Darstellungen angedeuteten) Vorratsgefache G entbehrlich sind, ein allgemein mit A bezeichneter Bereich der Kassenanlage 1 freigehalten werden kann und damit dieser umsatzintensive Bereich A für hochwertige Waren nutzbar ist.
  • Die Vorrichtung 5 ist dabei so konzipiert, daß jeweilige Warenpackungen W (3) in einer von einem direkten Zugriff gesicherten Vorratsstellung in zumindest einer Vorratseinheit 6 aufgenommen sind, die in 2 in unterschiedlichen Einbaulagen dargestellt ist. Diese Vorratseinheit 6 ist mit einem vom Nutzer bedienbaren, insbesondere elektronische Steuerteile aufweisenden Wählgerät 7 verbunden. Damit kann eine über das Wählgerät 7 ausgewählte Warenpackung W' (6) mittels einer eine Fördereinrichtung 8 aufweisenden Ausgabeeinheit 9 erfaßt und in eine Ausgabestellung im Bereich der Kassenanlage 1 überführt werden (Pfeil B).
  • Die Darstellungen gemäß 7 und 8 verdeutlichen eine erste Möglichkeit der Zustellung der Warenpackung W', wobei die ausgewählte Warenpackung mittels der Fördereinrichtung 8 bzw. der Ausgabeeinheit 9 unmittelbar in den Bereich des Kassentisches 2 ausgegeben wird (Pfeil B'). Die Ausführungen gemäß 1 bis 4 verdeutlichen, daß ausgewählte Warenpackungen W' mittels der Fördereinrichtung 8 in den Bereich der Kundenführung K der Warenerfassungstheke 4 verlagerbar sind und dabei in Pfeilrichtung B von oben auf die Kassenanlage 1 gelangen. In 8 ist eine Zuführung 11 dargestellt, in deren Bereich die Warenpackungen von unten mittels einer Klappe 11' oder einer Hubeinheit (nicht dargestellt) auf den Kassentisch 2 auflegbar sind.
  • Ausgehend von den an sich bekannten Kassenanlagen 1 ist die erfindungsgemäße Selbstbedienungsvorrichtung 5 so aufgebaut, daß deren wesentliche funktionale Baugruppen, nämlich die zumindest eine Ausgabeeinheit 9, im Bereich eines zur Kundenführung K vorgesehenen Warenförderbandes 10 in dessen Förderrichtung F vor der Warenerfassungstheke 4 vorgesehen ist.
  • Unter optimaler Raumausnutzung sind dabei die Vorratseinheit 6 und die Ausgabeeinheit 9 mit der Fördereinrichtung 8 in einer sich im wesentlichen unterhalb des Warenförderbandes 10 erstreckenden Einbaulage (2) so angeordnet, daß dieser bisher wenig genutzte Raum eine kompakte Aufnahme eines Warensortimentes ermöglicht und dessen Ausgabe über kurze Förderwege erfolgen kann. Denkbar ist dabei auch, die Vorratseinheit 6 neben der Kassenanlage 4 anzuordnen (ähnlich: 14) oder die "Unterflur"-Förderstrecke in einen anderen Bereich des Raumes zu führen (nicht dargestellt).
  • In 6 zeigt eine teilweise geschnittene Stirnansicht der Kassenanlage 1 deren Gestaltung im Bereich der Vorratseinheit 6 mit den einzelnen Baugruppen. Die Fördereinrichtung 8 der Ausgabeeinheit 9 weist dabei einen oberhalb des Warenförderbandes 10 ausmündenden Auswurfkanal 12 auf, aus dem die Warenpackungen W' in jeweiligen Auswurfrichtungen B bzw. B' zum Förderband 10 bzw. Kassentisch 2 hin verlagerbar sind (3, 8).
  • Die vergrößerte Darstellung gemäß 6 zeigt auch, daß im Bereich der Vorratseinheit 6 jeweilige Speicherzellen 13 vorgesehen sind, mit denen Gefache zur Aufnahme der Warenpackungen W bereitgestellt werden. Die im Bereich der Vorratseinheit 6 vorgesehene Fördereinrichtung 8 weist dabei eine sich unterhalb der Vorratseinheit 6 erstreckenden Längsförderer 14 (5) auf, der in Förderrichtung F' endseitig in einen Querförderer 15 (Förderrichtung: Q) einmündet. Von diesem aus werden die Warenpackungen W' durch einen im Auswurfkanal 12 umlaufenden Vertikalförderer 16 erfaßt und damit die Warenpackungen W' in Richtung einer vertikalen Hochachse H verlagert (Förderrichtung: P). Diese Förderkonstruktion erfordert nur geringen Raum und kann an die beengten Bedingungen im Bereich der Kassen anlage 1 einfach angepaßt werden. Dabei ist eine Integration der Ausgabeeinheit 9 in Kanäle, Leitungen o. dgl. Bauteile denkbar.
  • Im Bereich der Speicherzellen 13 sind jeweilige allgemein mit 17 bezeichnete Entnahmevorrichtungen (6) vorgesehen, mit denen die mittels des Wählgerätes 7 ausgewählten Warenpackungen W' aus den Speicherzellen 13 entnehmbar sind. Diese Entnahmevorrichtungen 17 sind im Bereich der vier dargestellten Speicherzellen 13 jeweils bodenseitig angeordnet, wobei entsprechend der Funktionsweise der Entnahmevorrichtung 17 die Auswurfrichtungen E bzw. E' (6) vorgegeben sein können. In 15 bis 17 ist die Entnahmevorrichtung 17 in unterschiedlichen Bedienstellungen gezeigt.
  • Die programmierbare Steuerung des Wählgerätes 7 ist auf die Funktionsweise der Entnahmevorrichtungen 17 so abgestimmt, daß gleichzeitig oder nacheinander die entsprechenden Speicherzellen 13 erreichbar und eine vorgesehene Entnahme der Warenpackungen W' ausführbar ist. Das Wählgerät 7 kann dabei auch über eine drahtlose Verbindung mit der Entnahmevorrichtung 17 zusammenwirken. Das in unterschiedlichen Einbaulagen im Bereich der Kassenanlage 1 (1), 1' (10), 1'' (9), 1''' (14) angeordnete Wählgerät 7, 7' definiert dabei eine vertikale Stützachse H', so daß mit entsprechenden Gelenkteilen (nicht dargestellt) auch eine Schwenkeinstellung (Bewegung gemäß Pfeil G) des Gerätes möglich ist (3) und dessen Sicht- und Bedienfläche vom Kunden und/oder Personal optimal einsehbar ist.
  • Die Zusammenschau von 3 und 5 verdeutlicht, daß die in einem verschließbaren Teilbereich T der Kassenanlage 1 integrierte Vorratseinheit 6 aus mehreren die jeweiligen Gefache für die Warenpackungen W' aufweisenden Speicherzellen 13 besteht und diese aus einer gesicherten Abdeckstellung (1, 2) in eine Kontroll- und Beladestellung (3) verlagerbar sind. Für eine optimale Bedienbarkeit der Speicherzellen 13 sind diese in dem Teilbereich T unterhalb des Warenförderbandes 10 so gehalten, daß zum Erreichen der Beladestellung (3) entsprechende Schwenkbewegungen gemäß Pfeil S bzw. S' und/oder Schubverlagerungen gemäß Pfeil D eine einfache Handhabung ermöglichen.
  • Die Speicherzellen 13 werden dabei so verlagert, daß sie in den zur Kundenführung K vorgesehenen Laufgang neben die Kassenanlage 1 gelangen und damit in einer ergonomisch günstigen Position eine effektive Nachfüllung von Warenpackungen W möglich ist. In der dargestellten Ausführung sind mit 13' bezeichnete Speicherzellen jeweils an schwenkbaren Halteplatten 18, 18' festgelegt und die beiden zentralen Speicherzellen 13 sind quer zur Längsmittelebene M in Richtung D dadurch verlagerbar, daß entsprechende Teile einer nicht näher dargestellten Schubvorrichtung 19 zusammenwirken (3, 11).
  • In 10 bis 13 ist eine zweite Ausführung der Kassenanlage 1' dargestellt, die nach Art einer ohne Kassenpersonal bedienbaren Kundenkasse ausgeführt ist, wobei das vorbeschriebene Konstruktionsprinzip des Vorrats- und Fördersystems übernommen wird. Bei der Kassenanlage 1' sind ähnlich der Ausführung gemäß 1 bis 6 die Baugruppen im Bereich der Vorratseinheit 6, der Ausgabeeinheit 9 und der Fördereinrichtung 8 vorgesehen, wobei diese Bauteile im abgedeckten Teilbereich T' der die Preiserfassungseinrichtung 3' aufweisenden Warenerfassungstheke 4 nachgeordnet sind. Es versteht sich, daß durch eine Kunden-Bedienung des Wählgerätes 7'' die entsprechende Überführung der Warenpackung W' in den Auswurfkanal 12 gewährleistet ist und damit der Kunde die Ware auf dem Bereich N übernehmen kann. Durch eine entsprechende Programmierung des Wählgerätes 7' wird dabei der erfaßte Preis sofort dem laufenden Buchungsvorgang der Preiserfassung 3' zugeführt.
  • Die Darstellung gemäß 9 zeigt den effektiven Einsatz der vorbeschriebenen Vorrichtung 5' im Bereich einer zwei Kassentische 2, 2' aufweisenden Kassenanlage 1'', wobei in zweckmäßiger Ausführung mit nur einem Vorratsbehälter 6' die parallele Bedienung der beiden Warenförderbänder 10, 10' mittels entsprechender Auswurfkanäle 12, 12' möglich ist. Dabei ist jedem der beiden Warenförderbänder 10, 10' eines der Wählgeräte 7, 7' zugeordnet, mit dem der Vorratsbehälter 6' bzw. dessen Ausgabeeinheit 9' erreichbar sind. Diese ist dabei mit einer nicht näher dargestellten Weiche versehen, mittels der die beiden Warenförderbänder 10, 10' angesteuert werden.
  • In 14 ist eine vierte Ausführung der Kassenanlage 1''' dargestellt, wobei diese Anlage einen neben der eigentlichen Kassenanlage befindlichen Teilbereich T'' aufweist, in dem die Vorratseinheit 6 angeordnet ist und im Nahbereich des Kassentisches 2 die entsprechende Ausgabeeinheit 9 mit dem Auswurfkanal 12 ausmündet.
  • Die Bauteile zur Steuerung des Wählgerätes 7 sind dabei entsprechend kundenoptimal angeordnet.
  • Für sämtliche der vorbeschriebenen Kassenanlagen 1, 1', 1'', 1''' ist insbesondere ein elektronisches Wählgerät 7, 7' vorgesehen, das einen vom Kunden und/oder dem Kassenpersonal bedienbaren Bildschirm 20 mit entsprechendem Warenpiktogramm 21 aufweist (5, 11, 14). Dieses Konzept der Vorrichtung 5 sieht außerdem vor, daß die unter den Speicherzellen 13 befindlichen Entnahmevorrichtungen 17 mit zumindest einem zur Beladungskontrolle vorgesehenen Füllstandssensor o. dgl. Überwachungseinheit versehen sind, so daß die üblicherweise vom Kassenpersonal bzw. dem Kassencomputer erfaßbaren Informationen über den Warenbestand automatisch abrufbar sind.
  • Zur Aktivierung der mittels des Wählgerätes 7, 7', 7'' elektronisch gesteuerten Ausgabeeinheit 9 kann ein vom Wählgerät unabhängig freigebbares Signal zuschaltbar sein, so daß das Kassenpersonal die entsprechende Entnahme von Warenpackungen W, W', insbesondere Zigarettenschachteln, effizient kontrollieren kann. Das gesamte System ist entsprechend den Anforderungen an das Jugendschutzgesetz auch so programmierbar, daß zur Freigabe der Ausgabeeinheit 9 ein vom Kunden und/oder Kassenpersonal aktivierbares Karten-Lesegerät vorgesehen ist, über dessen interne Daten die Entnahme von Zigarettenschachteln durch Jugendliche gesperrt werden kann.
  • In 15 bis 17 sind in Prinzipdarstellungen jeweilige konstruktive Einzelteile im Bereich der Speichereinheiten 13 dargestellt. Dabei ist unterhalb der jeweiligen Speicherzelle 13 ein mit einem Motor 22 o. dgl. Antriebsorgan zusammenwirkender Mitnehmer 23 vorgesehen ist, der die jeweilige Warenpackung W hintergreift (15), bei seiner Weiterbewegung in Drehrichtung R einen horizontalen Schub (Pfeil R') bewirkt (16), danach bei weiterer Drehbewegung R die Warenpackung W' entsprechend der Pfeilrichtung E' ausgefördert und diese dem Förderband 14 der Fördereinrichtung 8 zugeführt wird (17). Es versteht sich, daß an Stelle dieser Entnahme-Konstruktion auch andere an sich bekannte Auswurf-Vorrichtungen vorgesehen sein können (nicht dargestellt), die mittels mechanischer und/oder elektrisch betätigter Stellorgane eine Einzelausgabe von Warenpackungen W' ermöglichen.

Claims (20)

  1. Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen (W) in Supermärkten o. dgl. Verkaufsräumen mit Kassenanlagen (1), wobei aus einer Mehrzahl von in Gefachen (C) bevorrateten Warenpackungen (W) zumindest eine auswählbar ist und danach die Warenpackungen (W) einer einen Kassentisch (2) sowie zumindest eine Preiserfassungseinrichtung (3, 3') aufweisenden Warenerfassungstheke (4) zuführbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (5) eine jeweilige Warenpackungen (W, W') in einer vor einem direkten Zugriff gesicherten Vorratsstellung aufnehmende Vorratseinheit (6, 6') aufweist und diese mit einem vom Nutzer bedienbaren Wählgerät (7, 7', 7'') verbunden ist, eine über das Wählgerät (7, 7', 7'') ausgewählte Warenpackung (W') mittels einer eine Fördereinrichtung (8) aufweisenden Ausgabeeinheit (9) erfaßbar und in eine Ausgabestellung (B, B') im Bereich der Kassenanlage (1, 1', 1'', 1''') überführbar ist.
  2. Selbstbedienungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ausgewählte Warenpackungen (W, W') mittels der Fördereinrichtung (8) in den Bereich der Kundenführung (K) der Warenerfassungstheke (4) verlagerbar sind.
  3. Selbstbedienungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinheit (9) eine ausgewählte Warenpackungen (W') unmittelbar im Arbeitsbereich des Kassentisches (2) ausgebende (Pfeil B') Fördereinrichtung (8) aufweist.
  4. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Warenerfassungstheke (4) mit einem dieser zur Kundenführung (K) vorgelagerten Warenförderband (10) verbunden ist und in dessen Nahbereich die zumindest eine Ausgabeeinheit (9) vorgesehen ist.
  5. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratseinheit (6, 6') und die Ausgabeeinheit (9) mit der Fördereinrichtung (8) in einer sich im wesentlichen unterhalb des Warenförderbandes (10) erstreckenden Einbaulage angeordnet sind.
  6. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (8) der Ausgabeeinheit (9) einen oberhalb des Warenförderbandes (10) ausmündenden Auswurfkanal (12) aufweist.
  7. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratseinheit (6) unterhalb eines dem Kassentisch (2) nachgeordneten Auflagetisches (N) angeordnet ist.
  8. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die in einen verschließbaren Teilbereich (T, T', T'') der Kassenanlage (1) integrierte Vorratseinheit (6, 6') aus mehreren jeweilige Gefache aufwei senden Speicherzellen (13, 13') besteht und diese aus einer gesicherten Abdeckstellung in eine Beladestellung verlagerbar sind.
  9. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Speicherzellen (13) aus ihrer unterhalb des Warenförderbandes (10) befindlichen Abdeckstellung in die vom kundenseitigen Laufgang (K) neben der Kassenanlage (1, 1', 1'', 1''') zugängliche Beladestellung ausschwenkbar sind.
  10. Selbstbedienungsvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Speicherzellen (13, 13') jeweils an schwenkbaren Halteplatten (18, 18') und/oder einer quer zur Längsmittelebene (M) der Abdeckung verlagerbaren Schubvorrichtung (19) gehalten sind.
  11. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die im Bereich der Vorratseinheit (6) vorgesehene Fördervorrichtung (8) mit zumindest einer die Speicherzellen (13, 13') untergreifenden und mittels des Wählgerätes (7) ansteuerbaren Entnahmevorrichtung (17) versehen ist.
  12. Selbstbedienungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Speicherzellen (13) der Vorratseinheit (6) gleichzeitig oder nacheinander mit der Entnahmevorrichtung (17) bedienbar sind.
  13. Selbstbedienungsvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß jede Speicherzelle (13) der Vorratseinheit (6) eine mit einem elektronischen Wählgerät (7) verbundene Entnahmevorrichtung (17) aufweist.
  14. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (8) einen das Warenförderband (10) untergreifenden horizontalen Förderer (14) aufweist, der im Bereich eines Querförderers (15) in einen einen Vertikalförderer (16) aufweisenden Zuführschacht (16') einmündet und dieser mit dem oberseitig ausmündenden Auswurfkanal (12) verbunden ist.
  15. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß diese als elektronisches Wählgerät (7, 7') einen vom Kunden und/oder dem Kassenpersonal bedienbaren Bildschirm (20) mit Warenpiktogramm (21) aufweist.
  16. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die unter den Speicherzellen (13) befindlichen Entnahmevorrichtungen (17) mit zumindest einem zur Beladungskontrolle vorgesehenen Füllstandssensor zusammenwirken.
  17. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aktivierung der Ausgabeeinheit (9) ein vom Wählgerät (7, 7') unabhängiges Freigabesignal zuschaltbar ist.
  18. Selbstbedienungsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß zur Freigabe der Ausgabeeinheit (9) ein vom Kunden und/oder Kassenpersonal aktivierbares Karten-Lesegerät vorgesehen ist.
  19. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das aus Vorratseinheit (6, 6'), Ausgabeeinheit (9) und Förderein richtung (8) bestehende System in eine ohne Kassenpersonal bedienbare Kundenkasse (1', 1''') integriert ist.
  20. Selbstbedienungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratseinheit (6, 6') im Bereich der Ausgabeeinheit (9) und der Fördereinrichtung (8) mit zwei eine Tandem-Kasse bildenden Kassieranlagen (1'') zusammenwirkt.
DE102006024887.2A 2006-05-24 2006-05-24 Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen in Supermärkten o.dgl. Revoked DE102006024887B4 (de)

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