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DE202011050958U1 - Kombination aus einer Kassieranlage und einem Vorkassenbereich - Google Patents

Kombination aus einer Kassieranlage und einem Vorkassenbereich Download PDF

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DE202011050958U1
DE202011050958U1 DE202011050958U DE202011050958U DE202011050958U1 DE 202011050958 U1 DE202011050958 U1 DE 202011050958U1 DE 202011050958 U DE202011050958 U DE 202011050958U DE 202011050958 U DE202011050958 U DE 202011050958U DE 202011050958 U1 DE202011050958 U1 DE 202011050958U1
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Aldi Sued Dienstleistungs GmbH and Co OHG
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Aldi Einkauf GmbH and Co OHG
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Abstract

Kombination aus einer Kassieranlage (1, 2, 2', 3) und einem Vorkassenbereich (4; 4, 5; 4, 6), welcher beispielsweise mit zumindest einem Warenpräsentationsbehälter (4) und/oder einer Warenauswahleinheit (5) und/oder einem Warenbehälter (6) oder dergleichen ausgefüllt ist, wobei die Kassieranlage (1, 2, 2', 3) mit einer Fördervorrichtung (7) und einem Arbeitsplatz (8) für eine Bedienperson (P) ausgerüstet ist, und wobei sich der Vorkassenbereich (4; 4, 5; 4, 6) und die Fördervorrichtung (7) im Wesentlichen parallel zueinander erstrecken, dadurch gekennzeichnet, dass – der Vorkassenbereich (4; 4, 5; 4, 6) zumindest teilweise eine Aufbauhöhe (H) aufweist, welche einen Blickkontakt der in Arbeitsposition befindlichen Bedienperson (P) mit einem warenstromseitig vorgeschalteten Verkaufsraum (13) verhindert und – zugleich einen vom Arbeitsplatz (8) ausgehenden und in Richtung auf den Verkaufsraum (13) gerichteten Blickkanal (14) definiert.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kombination aus einer Kassieranlage und einem Vorkassenbereich, welcher beispielsweise mit zumindest einem Warenpräsentationsbehälter und/oder einer Warenauswahleinheit und/oder einem Warenbehälter oder dergleichen ausgefüllt ist, wobei die Kassieranlage mit einer Fördervorrichtung und einem Arbeitsplatz für eine Bedienperson ausgerüstet ist, und wobei sich der Vorkassenbereich und die Fördervorrichtung im Wesentlichen parallel zueinander erstrecken.
  • Kassieranlagen werden heutzutage häufig mit einem Vorkassenbereich kombiniert, der für sich genommen typischerweise als zusätzliche Verkaufsfläche fungiert. Denn in diesem Vorkassenbereich finden sich beispielsweise Warenpräsentationsbehälter, Warenauswahleinheiten und/oder Warenbehälter, die kurz vor dem eigentlichen Kassiervorgang und am Ende des Warenstromes ergänzende Kaufanreize setzen sollen. So finden sich häufig Zigaretten- bzw. Rauchwaren, Süßwaren, Batterien, aber auch Datenträger, etc. in dem betreffenden Vorkassenbereich und werden in zumindest einem zugehörigen Warenpräsentationsbehälter angeboten.
  • Alternativ oder zusätzlich sind an dieser Stelle zunehmend auch Warenauswahleinheiten angeordnet, wie sie beispielsweise in der EP 2 015 261 A1 der Anmelderin beschrieben werden. Mit Hilfe einer solchen Warenauswahleinheit wird die eigentliche Ware lediglich ausgewählt und bezahlt und erst nach Passieren der Kassieranlage körperlich an einem Warenausgabeautomaten in Empfang genommen. Ein an dieser Stelle alternativ oder zusätzlich vorhandener Warenbehälter mag so gestaltet sein, wie dies in der EP 1 438 912 B1 der Anmelderin im Detail beschrieben wird.
  • Bei gattungsgemäßen Kombinationen aus einer Kassieranlage und einem Vorkassenbereich, wie sie beispielsweise in der 1 der DE 10 2006 024 887 A1 gezeigt sind, besteht ein Problem dahingehend, dass der Vorkassenbereich ausladend aufgebaut ist und folglich das Sichtfeld der Bedienperson an der Kassieranlage mehr oder minder stark einschränkt. Das ist insofern nachteilig, als hierdurch unkontrollierte Kundenhandlungen bis hin zum Diebstahl begünstigt werden. Auch ist beispielsweise eine Kommunikation oder ein Blickkontakt mit Personen im warenstromseitig vorgeschalteten Verkaufsraum praktisch nicht möglich, so dass die Bedienperson am Arbeitsplatz mehr oder minder isoliert ist, was zusätzlich zu den zuvor beschriebenen Nachteilen als psychologisch ungünstig empfunden wird.
  • Zwar gibt es ähnliche gattungsbildende Lösungen, wie sie in der EP 1 447 032 B1 bildlich dargestellt sind. Allerdings ist hier der Vorkassenbereich insgesamt so gestaltet, dass seine Aufbauhöhe im Wesentlichen derjenigen der Fördervorrichtung entspricht, so dass die Bedienperson einen ungehinderten Blick über den Vorkassenbereich und die Fördervorrichtung hinwegwerfen kann. Diese konstruktive Maßnahme hat jedoch den Nachteil, dass aufgrund der begrenzten Aufbauhöhe des Vorkassenbereiches naturgemäß das an dieser Stelle zur Verfügung stehende Verkaufsvolumen äußerst begrenzt ist.
  • Da heutzutage gerade im Kassenbereich oftmals und ergänzend Spontankäufe getätigt werden und Kunden viele Waren sogar speziell und nur an der Kasse erwarten, wird die bekannte Kombination entsprechend der EP 1447032 B1 diesem veränderten Kaufverhalten nicht (mehr) gerecht. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine derartige Kombination aus einer Kassieranlage und einem Vorkassenbereich so weiter zu entwickeln, dass unter Berücksichtigung eines optimal ausgeschöpften Verkaufsvolumens im Bereich der Kassieranlage zugleich die Möglichkeit besteht, Blickkontakt mit dem gleichsam vorgeschalteten Verkaufsraum zu halten oder herzustellen.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist eine gattungsgemäße Kombination aus einer Kassieranlage und einem Vorkassenbereich im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass der Vorkassenbereich zumindest teilweise eine Aufbauhöhe aufweist, welche einen Blickkontakt der in Arbeitsposition befindlichen Bedienperson mit einem warenstromseitig vorgeschalteten Verkaufsraum verhindert und zugleich einen vom Arbeitsplatz ausgehenden und in Richtung auf den Verkaufsraum gerichteten Blickkanal definiert.
  • Nach vorteilhafter Ausgestaltung ist der Blickkanal zwischen zwei jeweils den Blickkontakt verhindernden Aufbauelementen des Vorkassenbereiches ausgebildet. Bei den beiden oder den mehreren den Blickkanal begrenzenden Aufbauelementen handelt es sich typischerweise um eine oder mehrere auf Regalböden aufliegende Waren. Das heißt, die Aufbauelemente stellen in diesem Fall Waren, Warenverpackungen, Umverpackungen etc. dar. Folgerichtig ist der Vorkassenbereich im Bereich des Blickkanales im Querschnitt meistens U-förmig und/oder V-förmig gestaltet. Dabei werden die beiden U-Schenkel bzw. V-Schenkel von den beidseitigen Aufbauelementen bzw. den Waren respektive deren Warenverpackungen gebildet, wohingegen die U-Basis den Boden des Blickkanals festlegt. Vergleichbares gilt für die V-Basis.
  • Der Blickkanal füllt also den Raum zwischen den beiden U-Schenkeln (V-Schenkeln) und der Basis bzw. dem Boden aus. Dabei ist die Dimension und Auslegung des Blickkanals so gestaltet, dass dieser vom Arbeitsplatz ausgeht und in Richtung auf den Verkaufsraum längserstreckt verläuft und insgesamt barrierefrei ausgelegt ist, folglich einen freien Blick in den Verkaufsraum ermöglicht. Dabei wird die bisher beobachtete Isolierung von am Arbeitsplatz befindlichen Bedienpersonen aufgehoben und können diese sogar eine sogenannte Kassenregie vornehmen. Das heißt, die Bedienperson kann unter Umständen Kundenströme lenken, auf Kundenströme reagieren etc..
  • Auf diese Weise wird mit Hilfe des Blickkanals ein Gesichtsfeld für die Bedienperson definiert, welches eine horizontale Ausdehnung im Bereich von ca. 90° und insbesondere von 60° im Maximum aufweist. Das heißt, die Bedienperson kann durch diesen Blickkanal hindurch bei ruhiger, gerader Kopfhaltung und gerade ausgerichtetem bewegungslosen Blick periphere Punkte des Außenraumes, respektive des vorgeschalteten Verkaufsraumes, unter Berücksichtigung dieser Einschränkung wahrnehmen. Anders ausgedrückt, erfahren die Augen in horizontaler frontaler Richtung durch den Blickkanal eine Einschränkung derart, dass beide Augen zusammen im Maximum ca. 90° und insbesondere ca. 60° wahrnehmen. In vertikaler Richtung ist dagegen die typische Wahrnehmung von ca. 60° nach oben nicht eingeschränkt und erfährt lediglich die Wahrnehmung nach unten mit einem Winkel von ca. 20° und insbesondere ca. 10° im Maximum eine Einschränkung durch den Boden des bevorzugt U-förmigen Blickkanals.
  • Dieses zur Verfügung stehende Gesichtsfeld stellt sicher, dass die Bedienperson mit anderen Personen, beispielsweise einem Marktleiter, Verkaufspersonal, etc. in Blickkontakt unschwer treten kann, die sich im der erfindungsgemäßen Kombination vorgeschalteten Verkaufsraum befinden. Darüber hinaus ist die Bedienperson in der Lage, nahezu sämtliche Kundenbewegungen im Verkaufsraum bzw. im unmittelbaren Vorfeld der Kombination zu überblicken und auch etwaige Kundenhandlungen im Vorkassenbereich. Dadurch ist eine deutlich verbesserte Kundenkontrolle möglich. Tatsächlich dient nämlich der Vorkassenbereich typischerweise nicht nur als zusätzliche Verkaufsfläche oder zusätzliches Verkaufsvolumen für die unmittelbar benachbarte Kassieranlage, sondern wird auch von einer benachbarten Kombination aus Vorkassenbereich und Kassieranlage für Verkaufsvorgänge genutzt. Hierbei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass derartige Kombinationen im Regelfall nicht singulär in einem Verkaufsraum am Ende des Warenstromes platziert werden, sondern beispielsweise drei, vier oder noch mehr derartiger Kombinationen in vorgegebenem Abstand zueinander und in überwiegend übereinstimmender Längserstreckung nebeneinander angeordnet sind. Zwischen diesen einzelnen Kombinationen verbleiben im Regelfall lediglich Durchgänge, die von den Kunden mit ihrem Einkaufswagen passiert werden können. Dadurch fungiert der Vorkassenbereich einer Kombination zugleich als Verkaufsfläche für die benachbarte Kombination usw.
  • Jedenfalls hebt der erfindungsgemäß realisierte Blickkanal die zuvor als störend empfundene Isolation der Bedienperson an ihrer Kassieranlage auf und erhöht zugleich deren Kontrollmöglichkeiten. Das alles wird unter Berücksichtigung einer optimalen Ausnutzung der möglichen Verkaufsfläche, respektive des möglichen Verkaufsvolumens im Vorkassenbereich, erzielt. Denn jenseits des Blickkanals bzw. beidseitig seiner beiden U-Schenkel kann der Vorkassenbereich problemlos mit einer Aufbauhöhe ausgerüstet werden, die dem Maximum dessen entspricht, was für normale Verkaufsvorgänge möglich ist und vom Kunden akzeptiert wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Kunde beim Passieren der fraglichen Kombination aus der Kassieranlage und dem Vorkassenbereich steht oder geht, so dass die Aufbauhöhe den typischen und maximalen Griffbereich eines stehenden Erwachsenen abbildet, um dort präsentierte Waren ergreifen zu können. Demgegenüber schließt sich der Blickkanal an die sitzende Bedienperson an, die folglich mit einer niedrigeren Augenhöhe in ihrer Arbeitsposition im Vergleich zur Augenhöhe der stehenden Kunden ausgerüstet ist.
  • Das heißt, die Aufbauhöhe reflektiert nicht notwendigerweise die Höhe des Warenpräsentationsbehälters bzw. eines kopfseitig vorgesehenen Regalbodens, sondern definiert vielmehr die Höhe einer auf diesem betreffenden Regalboden aufliegenden und zu ergreifenden Ware. In diesem Fall fungiert die auf dem Regalboden im Beispielfall aufliegende Ware als gleichsam Begrenzung bzw. U-Schenkel für den nach vorteilhafter Ausgestaltung U-förmigen Blickkanal. Zugleich legt die betreffende Ware die Aufbauhöhe des Vorkassenbereiches fest.
  • Bei den beiden Aufbauelementen als gleichsam U-Schenkel des U-förmigen Blickkanals kann es sich nicht nur um die auf einem oder mehreren Regalböden aufliegenden Waren handeln. Sondern die beiden Aufbauelemente können alternativ oder zusätzlich auch durch Warenauswahleinheiten definiert werden. Bei diesen Warenauswahleinheiten mag es sich um flache Schaufensterkästen handeln, wie sie im Rahmen der EP 2 015 261 A1 der Anmelderin beschrieben werden und bildlich dargestellt sind. Grundsätzlich kann die Warenauswahleinheit aber auch als Bildschirm und insbesondere Flachbildschirm ausgelegt sein. In diesem Fall fungiert jeweils die Rückwand der fraglichen Warenauswahleinheit als gleichsam U-Schenkel des U-förmigen Blickkanals. Demgegenüber stellt in der Regel ein Träger des Warenpräsentationsbehälters den Boden des Blickkanals dar.
  • Wie bereits erläutert, verläuft der Blickkanal im Wesentlichen parallel im Vergleich zur längs erstreckten Fördervorrichtung. Das heißt, Blickkanal und Fördervorrichtung verlaufen durchweg parallel zueinander. Dadurch ist das Gesichtsfeld der Bedienperson im Blickkanal exakt auf die Kunden gerichtet, die sich der erfindungsgemäßen Kombination ausgehend vom vorgeschalteten Verkaufsraum nähern und in diesem Bereich agieren.
  • Warenstromendseitig schließt im Allgemeinen an die Fördervorrichtung eine Warenerfass-/Verteilertheke an. Diese Warenerfass-/Verteilertheke fungiert ausweislich der Erläuterungen in der EP 1 090 570 A1 der Anmelderin einerseits dahingehend, die gekauften Waren zu registrieren und den Preis an eine Kasse zu übermitteln. Andererseits erfolgt auf dieser Warenerfass-/Verteilertheke die Verteilung des Warenstromes. Warenstromendseitig des Vorkassenbereiches ist im Allgemeinen der Arbeitsplatz vorgesehen. Folgerichtig liegen die Warenerfass-/Verteilertheke und der Arbeitsplatz nebeneinander, und zwar jeweils warenstromendseitig.
  • Der Vorkassenbereich verfügt im Allgemeinen über eine axiale Länge, welche im Wesentlichen derjenigen der Fördervorrichtung entspricht. Außerdem ist der Vorkassenbereich meistens asymmetrisch im Vergleich zum längs erstreckten und seinerseits symmetrisch ausgebildeten Blickkanal ausgebildet, und zwar im Querschnitt. Diese asymmetrische Gestaltung des Vorkassenbereiches im Vergleich zu seiner Längsachse lässt sich im Wesentlichen darauf zurückführen, dass die Bedienperson im Bereich ihres Arbeitsplatzes eine etwas außermittige Stellung und Positionierung einnimmt. Jedenfalls befindet sich die Bedienperson typischerweise auf der Längsachse des Vorkassenbereiches, welche entlang des demgegenüber meistens symmetrischen Blickkanales verläuft. Diese Längsachse und folglich auch der Blickkanal unterteilen den Vorkassenbereich im Querschnitt asymmetrisch. Das ist selbstverständlich nur beispielhaft und nicht zwingend zu verstehen.
  • Aus Gründen einer einfachen Fertigung hat es sich bewährt, wenn der Vorkassenbereich, die Fördervorrichtung, der Arbeitsplatz und die Warenerfass-/Verteilertheke bzw. eine Kassentheke sowie ein Kassentisch in Verbindung mit der Kassieranlage eine kompakte Baueinheit definieren. Tatsächlich verfügt diese kompakte Baueinheit meistens über ein gemeinsames Gestell. Dadurch kann die erfindungsgemäße Kombination als eine kompakte Baueinheit am Aufstellungsort unschwer und einfach platziert werden.
  • Bei dem Arbeitsplatz handelt es sich im Allgemeinen um eine mit einer Tür ausgerüstete Arbeitszelle. Die Tür ermöglicht der Bedienperson den Zugang zum Arbeitsplatz bzw. der Arbeitszelle. Die Arbeitszelle ist dabei überwiegend rundherum geschlossen ausgebildet, so dass die Bedienperson am Arbeitsplatz geschützt ist und nicht beispielsweise Verletzungen durch Einkaufswagen erleidet. Darüber hinaus verfügt der Arbeitsplatz vorteilhaft noch über einen ihn nahezu vollständig umgebenden Kassentisch. Alternativ oder zusätzlich zu dem Kassentisch kann an dieser Stelle auch eine Kassentheke vorhanden sein. Dadurch verfügt der Arbeitsplatz gleichsam rundherum über eine zusätzliche Ablagefläche, welche die Bedienung erleichtert.
  • In diesem Zusammenhang hat es sich weiter bewährt, wenn der Kassentisch und/oder die Kassentheke eine an die Bauhöhe der Fördervorrichtung angepasste Arbeitshöhe aufweisen. Dadurch wird der Warenstrom besonders einfach gestaltet. Denn die mit Hilfe der Fördervorrichtung, beispielsweise einem Förderband, zugeführten Waren werden praktisch ebenengleich auf den Kassentisch, respektive die Kassentheke, weiterbefördert.
  • Im Detail kann sich der Vorkassenbereich aus einem Warenpräsentationsbehälter und zusätzlich zumindest einer Warenauswahleinheit und/oder einem Warenbehälter zusammensetzen. Dabei hat es sich bewährt, wenn die Warenauswahleinheit und/oder der Warenbehälter in den Warenpräsentationsbehälter integriert sind. Dadurch wird eine besonders kompakte und übersichtliche Bauform zur Verfügung gestellt. Außerdem kann der Warenpräsentationsbehälter als Basis für etwaige Halterungen für die eine oder die mehreren Warenauswahleinheiten fungieren. Tatsächlich sind an dieser Stelle vorteilhaft Säulenhalterungen für die einzelnen Warenauswahleinheiten realisiert, die typischerweise an das Gestell der Warenauswahleinheit angeschlossen sind. Meistens ist das Gestell der Warenauswahleinheit zugleich Bestandteil des gesamten Gestells für die Kombination aus der Kassieranlage und dem Vorkassenbereich. Das ist selbstverständlich nicht zwingend, weil an dieser Stelle grundsätzlich auch modulare Lösungen denkbar sind und umfasst werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich einem Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
  • 13 die erfindungsgemäße Kombination aus einer Kassieranlage und einem Vorkassenbereich in verschiedenen Varianten, jeweils perspektivisch,
  • 4 eine Ansicht auf den Gegenstand nach 1 aus Richtung X,
  • 5 eine Ansicht auf den Gegenstand nach 2 aus Richtung Y und
  • 6A und 6B das Gesichtsfeld im Blickkanal schematisch. In den Figuren ist eine Kombination aus einer Kassieranlage 1, 2, 2', 3 und einem Vorkassenbereich 4; 4, 5; 4, 6 dargestellt. Die Kassieranlage 1, 2, 2', 3 setzt sich im Beispielfall und nicht einschränkend aus einer Preis-/Mengenerfassungseinrichtung bzw. einer Scanvorrichtung 1, einem Rechner bzw. Bildschirm 2 und schließlich einer Zahlstation 3 zusammen. Darüber hinaus ist noch ein weiterer Bildschirm 2' dargestellt, der grundsätzlich entbehrlich ist.
  • Der Vorkassenbereich 4; 4, 5; 4, 6 kann unterschiedlich gestaltet sein. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach 1 wird der Vorkassenbereich 4 vollständig durch einen Warenpräsentationsbehälter 4 ausgefüllt. Bei der Variante nach 2 bilden ein Warenpräsentationsbehälter 4 und eine oder mehrere Warenauswahleinheiten 5 zusammengenommen den Vorkassenbereich 4, 5. Die Variante nach 3 ist schließlich dadurch gekennzeichnet, dass ein Warenpräsentationsbehälter 4 in Verbindung mit einem Warenbehälter 6 zur Definition des dortigen Vorkassenbereiches 4, 6 Verwendung findet.
  • Die Kassieranlage 1, 2, 2', 3 ist darüber hinaus noch mit einer Fördervorrichtung 7 und einem Arbeitsplatz 8 für eine Bedienperson P ausgerüstet. Die Fördervorrichtung 7 ist vorliegend als Förderband 7 ausgelegt und erstreckt sich in Axialrichtung bzw. Längserstreckung der fraglichen Kombination. Bei dem Arbeitsplatz 8 handelt es sich nicht einschränkend um eine Arbeitszelle 8, die mit einer Tür 9 ausgerüstet ist.
  • Auf diese Weise kann die Bedienperson P die Arbeitszelle 8 erreichen und im Innern auf einem dort angedeuteten Stuhl 10 Platz nehmen. Dadurch, dass die Arbeitszelle 8 praktisch vollständig ringsherum geschlossen ausgebildet ist, wird die Bedienperson P vor etwaigen entlang der Fördervorrichtung 7 und/oder der Warenauswahleinheit 5 und/oder des Warenpräsentationsbehälters 4 und/oder des Warenbehälters 6 bewegten Einkaufswagen geschützt. Außerdem verfügt der Arbeitsplatz bzw. die Arbeitszelle 8 über einen Kassentisch 11 bzw. eine Kassentheke 12, welche zusammengenommen den Arbeitsplatz 8 nahezu vollständig umgeben. Dabei sind der Kassentisch 11 und die Kassentheke 12 von ihrer Bauhöhe her an die Bauhöhe der Fördervorrichtung 7 angepasst. Über die Fördervorrichtung 7 zugeführte Waren W gelangen also praktisch ebenengleich auf die Kassentheke 12 und anschließend auf den Kassentisch 11, respektive in einen in diesem Bereich positionierten und nicht ausdrücklich dargestellten Einkaufswagen.
  • Im Rahmen der Erfindung und von besonderer Bedeutung ist der Umstand, dass der Vorkassenbereich 4; 4, 5; 4, 6 zumindest teilweise mit einer Aufbauhöhe H ausgerüstet ist, welche einen Blickkontakt der in Arbeitsposition befindlichen Bedienperson P mit einem warenstromseitig vorgeschalteten Verkaufsraum 13 verhindert. Zugleich wird ein vom Arbeitsplatz 8 ausgehender und in Richtung auf den besagten Verkaufsraum 13 gerichteter Blickkanal 14 definiert. Das ist wie folgt zu verstehen (vgl. 4, 5 und 6A, 6B).
  • Die in Arbeitsposition befindliche Bedienperson P sitzt im Rahmen des Ausführungsbeispiels auf dem Stuhl 10. Das heißt, die Arbeitsposition korrespondiert im Ausführungsbeispiel zu einer sitzenden Tätigkeit der Bedienperson P. Grundsätzlich könnte die Bedienperson P auch eine stehende Tätigkeit vollführen. Das ist jedoch nicht dargestellt. In Folge der sitzenden Arbeitsposition ist die Augenhöhe der Bedienperson P deutlich unterhalb der Augenhöhe von Kunden angesiedelt, die in diesem Bereich stehen.
  • Geht man von dieser sitzenden Position der Bedienperson P und der hierzu gehörigen Arbeitsposition aus, so befinden sich die Augen der Bedienperson P also in etwa in einer Höhe T ausgehend von einem Boden bzw. Fußboden 15 (vgl. 6B). Hierzu korrespondiert ein Gesichtsfeld G, dessen horizontale Ausdehnung in der 5 angedeutet ist und zu einem Bereich zwischen zwei den Blickkontakt mit dem Verkaufsraum 13 verhindernden Aufbauelementen W korrespondiert. Bei den Aufbauelementen W handelt es sich im Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend um Waren W, die auf einem kopfseitigen Regalboden 16 des Warenpräsentationsbehälters 4 platziert sind. Durch die leichte Schrägneigung der betreffenden kopfseitigen Regalböden 16 des Warenpräsentationsbehälters 4 ist gewährleistet, dass die Waren W als Aufbauelemente W am tiefsten Rand des Regalbodens anliegen und der bereits beschriebene Blickkanal 14 definiert wird. Dieser liegt auch dann vor, wenn der betreffende Regalboden 16 vollständig mit Waren W ausgefüllt ist – dann allerdings mit verringerter horizontaler Erstreckung des Gesichtsfeldes G. Demgegenüber können die Kunden meistens über die Waren W hinweg schauen, weil ihre Augen in einer Höhe oberhalb der Aufbauhöhe H angesiedelt sind.
  • Jedenfalls wird insgesamt ein im Querschnitt größtenteils U-förmiger Blickkanal 14 zwischen den beiden Aufbauelementen W und einem Boden 17 definiert, bei welchem es sich um den Träger 17 des Warenpräsentationsbehälters 4 handelt. Dieser U-förmige Blickkanal 14 korrespondiert zu einem bestimmten Gesichtsfeld G, welches dadurch für die Bedienperson P in Richtung auf den vorgeschalteten Verkaufsraum 13 zur Verfügung gestellt wird. Tatsächlich verfügt das Gesichtsfeld G über eine durch den Doppelpfeil in 5 bereits angedeutete horizontale Ausdehnung, die maximal einen Winkel von 90° und insbesondere maximal einen solchen von 60° ausgehend von der Bedienperson P überstreicht. Darüber hinaus wird ein vertikaler Winkel von ca. 60° nach oben beobachtet. Das heißt, die Sicht nach oben ist innerhalb des Blickkanales 14 nicht eingeschränkt, sondern wird lediglich durch natürliche Vorgaben beschränkt. Der Blickkanal 14 schränkt darüber hinaus den Blick nach unten ein, und zwar unter Berücksichtigung eines maximalen Winkels von 20° und insbesondere eines Winkels von 10°.
  • Das ist schematisch und ergänzend in der Ausschnittszeichnung nach 6A dargestellt. Tatsächlich erkennt man in der 6A einen Horizontalschnitt durch die 5 im Bereich des Doppelpfeiles mit dem Winkel α für den Gesichtswinkel in horizontaler Richtung, der entsprechend dem Ausführungsbeispiel maximal 60° beträgt, im Rahmen der Darstellung im Bereich von ca. 30° bis 40° angesiedelt ist. Die 6B stellt die korrespondierende Situation im Vertikalschnitt dar. Man erkennt, dass der Winkel α des Gesichtsfeldes vertikal nach oben bei ca. 60° liegt, also nicht eingeschränkt ist. Dagegen erfährt der Winkel α nach unten eine Einschränkung auf maximal 20° und insbesondere 10° durch den als Begrenzung fungierenden Träger 17.
  • Jedenfalls ist eine Bedienperson P durch den realisierten Blickkanal 14 in der Lage, umfassend und problemlos Blickkontakt mit dem der beschriebenen Kombination vorgeschalteten Verkaufsraum 13 halten zu können. Dadurch lassen sich von der Bedienperson P unschwer Kundenströme identifizieren und auswerten und kann hierauf reagiert werden. Tatsächlich kann die Bedienperson P beispielsweise je nach Kundenaufkommen bzw. je nach Länge einer Kundenschlange eine Kassenhinweisleuchte 18 in Betrieb setzen und dadurch den Kundenstrom auf weitere bisher nicht in Betrieb befindliche Kassieranlagen 1, 2, 2', 3 bzw. Kombinationen lenken. Details einer solchen Kassenhinweisleuchte 18 werden in der DE 10 2008 003 697 A1 der Anmelderin beschrieben. Außerdem ist die Bedienperson P in der Lage, das Kundenverhalten im Bereich des Warenpräsentationsbehälters 4, der Warenauswahleinheit 5 und/oder des Warenbehälters 6 genauestens beobachten zu können.
  • Bei den beiden Aufbauelementen W handelt es sich im Ausführungsbeispiel um die auf dem kopfseitig obersten Regalboden 16 aufliegenden Waren W. Alternativ oder zusätzlich können aber auch die Warenauswahleinheiten 5 als Aufbauelemente 5 fungieren, und zwar für den Fall, dass beispielsweise keine Waren W auf dem kopfseitig obersten Regalboden 16 aufliegen. Das ist in der 5 angedeutet. Anhand einer vergleichenden Betrachtung der 13 und 4, 5 wird deutlich, dass der Blickkanal 14 im Wesentlichen parallel im Vergleich zur längs erstreckten Fördervorrichtung 7 verläuft. Außerdem wird der Boden des Blickkanals 14 von dem Träger 17 des Warenpräsentationsbehälters 4 definiert.
  • An die Fördervorrichtung 7 schließt sich warenstromendseitig die bereits angesprochene Warenerfass-/Verteilertheke 1 als Bestandteil der Kassieranlage 1, 2, 2', 3 an. Dagegen ist der Arbeitsplatz 8 warenstromendseitig des Vorkassenbereiches 4; 4, 5; 4, 6 realisiert.
  • Eine vergleichende Betrachtung der 4 und 5 macht deutlich, dass der Vorkassenbereich 4; 4, 5; 4, 6 für sich genommen und im Querschnitt asymmetrisch ausgebildet ist. Tatsächlich verläuft der Blickkanal 14 entlang einer Symmetrieebene S, auf welcher sich auch die Bedienperson P in Arbeitsposition befindet und ist demgegenüber meistens symmetrisch gestaltet. Im Vergleich zu dieser Symmetrieebene S ist der Warenpräsentationsbehälter 4 bzw. der gesamte Vorkassenbereich 4; 4, 5; 4, 6 asymmetrisch gestaltet. Das erkennt man besonders anhand der beiden schematischen Seitenansichten nach den 4 und 5.
  • Tatsächlich wird anhand dieser Darstellungen deutlich, dass der Vorkassenbereich 4; 4, 5; 4, 6 eine Breite B1 benachbart zur Fördervorrichtung 7 aufweist, welche eine weitere Breite B2 an seiner der Fördervorrichtung 7 abgewandten Seite unterschreitet (vgl. 4). Das heißt, es gilt: B1 ≤ B2.
  • Diese Asymmetrie des Vorkassenbereiches 4; 4, 5; 4, 6 im Vergleich zur Symmetrieebene S erklärt sich aufgrund der Tatsache, dass die Bedienperson P außermittig im Vergleich zum Arbeitsplatz 8 bzw. des Warenpräsentationsbehälters 4 in Arbeitsposition befindlich ist.
  • Anhand der sämtlichen Figuren erkennt man, dass der Vorkassenbereich 4; 4, 5; 4, 6 insgesamt eine axiale Länge, das heißt, eine Länge in Axialrichtung L aufweist, welche im Wesentlichen der axialen Länge der Fördervorrichtung 7 entspricht. Außerdem definieren der Vorkassenbereich 4; 4, 5; 4, 6, die Fördervorrichtung 7, der Arbeitsplatz 8 und die Kassentheke 12 in Verbindung mit den beiden Kassentischen 11 und der Kassieranlage 1, 2, 2', 3 insgesamt eine kompakte und gleichsam aufstellfertige Baueinheit 1, 2, 2’, 3; 4; 4, 5; 4, 6; 12, 13. Diese kompakte Baueinheit 1, 2, 2', 3; 4; 4, 5; 4, 6; 12, 13 mag über ein einziges und durchgängiges Gestell verfügen. In diesem Zusammenhang sieht das Ausführungsbeispiel weiter vor, dass die Warenauswahleinheit 5 und/oder der Warenbehälter 6 jeweils in den Warenpräsentationsbehälter 4 integriert sind, wie es die Ausführungsbeispiele nach den 2 und 3 unmittelbar deutlich machen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2015261 A1 [0003, 0015]
    • EP 1438912 B1 [0003]
    • DE 102006024887 A1 [0004]
    • EP 1447032 B1 [0005, 0006]
    • EP 1090570 A1 [0017]
    • DE 102008003697 A1 [0036]

Claims (16)

  1. Kombination aus einer Kassieranlage (1, 2, 2', 3) und einem Vorkassenbereich (4; 4, 5; 4, 6), welcher beispielsweise mit zumindest einem Warenpräsentationsbehälter (4) und/oder einer Warenauswahleinheit (5) und/oder einem Warenbehälter (6) oder dergleichen ausgefüllt ist, wobei die Kassieranlage (1, 2, 2', 3) mit einer Fördervorrichtung (7) und einem Arbeitsplatz (8) für eine Bedienperson (P) ausgerüstet ist, und wobei sich der Vorkassenbereich (4; 4, 5; 4, 6) und die Fördervorrichtung (7) im Wesentlichen parallel zueinander erstrecken, dadurch gekennzeichnet, dass – der Vorkassenbereich (4; 4, 5; 4, 6) zumindest teilweise eine Aufbauhöhe (H) aufweist, welche einen Blickkontakt der in Arbeitsposition befindlichen Bedienperson (P) mit einem warenstromseitig vorgeschalteten Verkaufsraum (13) verhindert und – zugleich einen vom Arbeitsplatz (8) ausgehenden und in Richtung auf den Verkaufsraum (13) gerichteten Blickkanal (14) definiert.
  2. Kombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Blickkanal (14) zwischen zwei jeweils den Blickkontakt verhindernden Aufbauelementen (5; W) des Vorkassenbereiches (1, 2, 2', 3) ausgebildet ist.
  3. Kombination nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Blickkanal (14) im Querschnitt im Wesentlichen U-förmig mit den beiden Aufbauelementen (5; W) als U-Schenkel ausgebildet ist.
  4. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den beiden Aufbauelementen (5; W) um Warenauswahleinheiten (5) und/oder auf einem Regalboden (16) aufliegende Waren (W) etc. handelt.
  5. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Blickkanal (14) im Wesentlichen parallel im Vergleich zur längs erstreckten Fördervorrichtung (7) verläuft.
  6. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Boden des Blickkanals (14) von einem Träger (17) eines Warenpräsentationsbehälters (4) definiert wird.
  7. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass warenstromendseitig an die Fördervorrichtung (7) eine Warenerfass-/Verteilertheke (1) anschließt.
  8. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass warenstromendseitig des Vorkassenbereiches (4; 4, 5; 4, 6) der Arbeitsplatz (8) vorgesehen ist.
  9. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorkassenbereich (4; 4, 5; 4, 6) im Vergleich zum längs erstreckten Blickkanal (14) im Querschnitt asymmetrisch ausgebildet ist.
  10. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorkassenbereich (4; 4, 5; 4, 6) eine axiale Länge (L) aufweist, welche im Wesentlichen derjenigen der Fördervorrichtung (7) entspricht.
  11. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorkassenbereich (4; 4, 5; 4, 6), die Fördervorrichtung (7), der Arbeitsplatz (8) und eine Kassentheke (12) sowie ein Kassentisch (11) in Verbindung mit der Kassieranlage (1, 2, 2', 3) eine kompakte Baueinheit (1, 2, 2', 3; 4; 4, 5; 4, 6; 12, 13) definieren.
  12. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsplatz (8) als mit einer Tür (9) ausgerüstete Arbeitszelle (8) ausgebildet ist.
  13. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsplatz (8) mit dem ihn nahezu vollständig umgebenden Kassentisch (11) und/oder der Kassentheke (12) ausgerüstet ist.
  14. Kombination nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Kassentisch (11) und/oder die Kassentheke (12) eine an die Bauhöhe der Fördervorrichtung (7) angepasste Arbeitshöhe aufweisen.
  15. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Vorkassenbereich (4; 4, 5; 4, 6) aus einem Warenpräsentationsbehälter (4) und zusätzlich optional zumindest einer Warenauswahleinheit (5) und/oder einem Warenbehälter (6) zusammensetzt.
  16. Kombination nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Warenauswahleinheit (5) und/oder der Warenbehälter (6) in den Warenpräsentationsbehälter (4) integriert sind.
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