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DE102006013829A1 - Verstellbare Nockenwelle - Google Patents

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DE102006013829A1
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Jürgen Rommel
Falk Schneider
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Mahle International GmbH
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Abstract

Eine verstellbare Nockenwelle, insbesondere für Verbrennungsmotoren von Kraftfahrzeugen, bei der - zwei Wellen, nämlich jeweils eine fest mit Nocken verbundene Innen- und Außenwelle (2, 1) relativ zueinander verdrehbar sind, - zur Erzeugung dieser Relativbewegung an einem ihrer Enden eine hydraulische Stelleinrichtung ansetzbar ist, - in der Stelleinrichtung gegeneinander verdrehbare Stellelemente jeweils mit einer der beiden Wellen (1, 2) fest verbindbar sind, - die Außenwelle (1) benachbart zu der ansetzbaren Stelleinrichtung mit einem, die Wellen (1, 2) in einem ortsfesten Widerlager lagernden Lagerring zumindest fest verbunden ist, - von zumindest einem der Bauelement, nämlich der Innen- oder Außenwelle (2, 1) oder dem Lagerring Hydraulik-Ölverbindungskanäle in die stirnseitig ansetzbare, hydraulische Stelleinrichtung führen, wobei die Verbindungskanäle radial durch den Lagerring hindurch mit Hydraulikflüssigkeit versorgbar sind, - die Verbindungskanäle zumindest teilweise zwischen den Wellen (1, 2) und/oder dem Lagerring verlaufen, soll in ihrem axialen Endbereich, in dem eine Versorgung mit Hydraulikflüssigkeit durch die Welle hindurch in die dort vorgesehene hydraulische Stelleinrichtung erfolgt, durchmessermäßig äußerst klein ausgebildet werden können. Zu diesem Zweck zeichnet sich eine solche Nockenwelle durch folgende Merkmale aus: - zur Ausbildung voneinander getrennter Hydraulikflüssigkeits-Verbindungskanäle (7, 8) ist in einem von der ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine verstellbare Nockenwelle, insbesondere für Verbrennungsmotoren von Kraftfahrzeugen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine solche Nockenwelle ist in der nicht vorveröffentlichen, internationalen Patentanmeldung PCT/DE 2006/000039 vom 13.01.2006 mit Prioritäten aus deutschen Voranmeldungen vom 03.02.2005 und 30.08.2005 beschrieben.
  • Die Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, eine solche Nockenwelle insbesondere durchmessermäßig insgesamt klein und einfach herstellbar zu gestalten. Dies gilt insbesondere für denjenigen axialen Endbereich der Nockenwelle, in der eine hydraulische Stelleinrichtung für ein gegenseitiges Verdrehen der aus zwei ineinander gelagerten Wellen ansetzbar ist. Die Versorgung der hydraulischen Stelleinrichtung mit die Verstellung bewirkendem Hydrauliköl soll von dem der Verstelleinrichtung an dem betreffenden Ende der Nockenwelle zugeordneten Nockenwellen-Lager aus erfolgen. Dabei soll der fest mit der Nockenwelle verbundene Lagerring insbesondere radial einen möglichst geringen Durchmesser besitzen können, um insgesamt eine durchmesserkleine Nockenwelleneinrichtung erhalten zu können, das heißt insbesondere in demjenigen, insoweit kritischen Endbereich, in dem eine hydraulische Stelleinrichtung ansetzbar ist, die über das dortige Nockenwellenlager mit hydraulischer Verstell-Flüssigkeit versorgt werden soll.
  • Gelöst wird dieses Problem bei einer gattungsgemäß verstellbaren Nockenwelle bereits in erster Linie durch alternative Ausführungen nach den kennzeichnenden Merkmalen der Patentansprüche 1 und 2.
  • Vorteilhafte und zweckmäßige Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Unteransprüche.
  • Die Erfindung beruht insgesamt auf dem allgemeinen Gedanken, bei einer gattungsgemäßen, verstellbaren Nockenwelle, die innerhalb der Nockenwelleneinrichtung erforderlichen Strömungskanäle für die durch das Nockenwellenlager durch die Nockenwelle hindurch zu der hydraulischen Verstelleinrichtung zu führende Hydraulikflüssigkeit möglichst raumsparend und einfach herstellbar zu gestalten.
  • Bei der Ausführung nach Anspruch 1 sind die Hydraulik-Flüssigkeitsströmungskanäle innerhalb der Nockenwelleneinrichtung und dort innerhalb eines nach radial außen durch im wesentlichen die Außenwelle begrenzten Bereich zumindest überwiegend als Ringkanäle ausgebildet. Zur Bildung dieser Ringkanäle, das heißt zweier, voneinander getrennter Kanäle ist die Innenwelle der Nockenwelle an ihrem, der hydraulischen Stelleinrichtung zugewandten Ende innerhalb der Außenwelle mit einem gegenüber den übrigen axialen Bereich geringeren Durchmesser ausgeführt. Dadurch liegt in diesem Bereich zwischen der Innenwelle und der Außenwelle ein Ringspalt vor. Dieser Ringspalt kann noch dadurch radial zumindest auf einen axialen Teilabschnitt vergrößert werden, dass dort in der Außenwelle ein axialer Endabschnitt mit einem vergrößerten Innendurchmesser vorgesehen wird. Zur Erzielung zweier, voneinander getrennter Hydraulikflüssigkeits-Strömungskanäle dient eine in diesen Ringspalt zwischen äußerer und innerer Welle eingesetzte Hülse. Durch eine solche Hülse kann ein Ringkanal zwischen der Außenwelle und der Hülse einerseits und ein zweiter, hiervon getrennter Ringkanal zwischen der Hülse und der Innenwelle andererseits erzeugt werden. Der radial äußere Ringspalt zwischen der Hülse und der Außenwelle kann von dem der hydraulischen Stelleinrichtung zugeordneten Ende der Nockenwelle aus einen axial geringeren Bereich erfassen als der radial innenliegende Ringkanal. Dadurch können die beiden Ringkanäle von einem, sich auf der Außenwelle fest befindlichen Lagerring aus getrennt mit Hydraulikflüssigkeit ver- bzw. entsorgt werden. Die hydraulische Stelleinrichtung ist in an sich bekannter Weise derart ausgebildet, dass die erforderliche Wellenverstellung durch kontrolliert zu- und abfließende Hydraulikflüssigkeit erfolgen kann. Die hydraulische Stelleinrichtung ist stirnseitig derart an das zugeordnete Ende der Nockenwelle angebunden, dass die erforderliche Hydraulikflüssigkeitszu- und -abfuhr durch stirnseitig aus der Nockenwelle auslaufende Strömungs- bzw. Verbindungskanäle erfolgen kann. Innerhalb der betreffenden Stirnseite der Nockenwelle sind die Hydraulikflüssigkeits-Verbindungskanäle derart zu positionieren, dass sie den entsprechenden Zu- und Abflussöffnungen der ansetzbaren Stelleinrichtung zugeordnet sind. Liegen derartige Eingangs- bzw. Ausgangsöffnungen der Stelleinrichtung mit Bezug auf die angeschlossene Nockenwelle radial relativ weit außen, so kann es zweckmäßig und zur Erzielung eines insgesamt kleinen Nockenwellen-Einrichtungsaußendurchmessers in diesem Bereich erforderlich sein, den radial äußeren Ringkanal innerhalb der Nockenwelle im stirnseitigen Bereich der Nockenwelle radial durch die Außenwelle hindurch in einen außerhalb der Außenwelle liegenden Kanal stirnseitig auslaufen zu lassen. Dieser Auslaufkanal bzw. mehrere dieser Auslaufkanäle können zwischen dem Außenumfang der Außenwelle und einem auf diesem fest angebrachten Verbindungsflansch zur Befestigung der hydraulischen Stelleinrichtung angeordnet sein. Der mindestens eine, betreffende Auslaufkanal kann dabei durch eine einfach herstellbare Ausnehmung am Außenumfang der Außenwelle und/oder dem Umfang des mit der Außenwelle fest verbundenen Befestigungsflansches für die Verstelleinrichtung vorgesehen bzw. spanabhebend eingearbeitet und/oder durch Urformung der betreffenden Bauteile angeformt sein.
  • Bei einer alternativen Ausführung nach Anspruch 2 sind die durch die Nockenwelleneinrichtung führenden Hydraulikflüssigkeits-Verbindungskanäle ebenfalls als Ringkanäle ausgebildet. Dabei wird jedoch der radial innenliegende Ringkanal zwischen der Außenwelle und der Innenwelle durch einen in diesem Bereich verkleinerten Außendurchmesser der Innenwelle gebildet. Der äußere Ringkanal wird gebildet zwischen dem Außenumfang der Außenwelle und dem Innenumfang eines dort vorgesehen Nockenwellen-Lagerringes, der einstückig bzw. zumindest dicht mit einem Befestigungsflansch an der Außenwelle für die dort anzubringende Stelleinrichtung vorgesehen ist. Die notwendige Ringspaltweite kann dabei durch eine radiale Zurücknahme des Außendurchmessers der Außenwelle oder durch eine radiale Innendurchmessererweiterung des Lagerringes einschließlich des Befestigungsflansches erreicht werden.
  • Bei einer hohlen Innenwelle kann einer der beiden, voneinander getrennten Hydraulikflüssigkeits-Verbindungskanäle durch den inneren Hohlraum der Innenwelle gebildet werden. In diesem Fall ist stirnseitig für einen Auslauf zu der Stelleinrichtung hin aus dem inneren Hohlraum der Innenwelle zu sorgen. Dies ist konstruktiv ohne weiteres möglich, indem in das Ende der hohlen Innenwelle eingreifende, fest mit Bauelementen der Stelleinrichtung vorzusehende Befestigungsmittel hohl ausgeführt werden.
  • Ein besonderer, genereller Aspekt der Erfindung besteht darin, innerhalb der Nockenwelleneinrichtung zur Führung der Hydraulikflüssigkeit zwischen einem Lagerring auf der Außenwelle und der stirnseitig anbringbaren Stelleinrichtung möglichst keine langen, durchmessermäßig kleinen Bohrungen zu benötigen, die technisch nur in äußerst komplizierter und damit kostspieliger Weise herstellbar sind. Erreicht wird dies durch Vorsehen der betreffenden Strömungskanäle zwischen jeweils aneinandergrenzenden Bauteilen, in deren Oberflächen die betreffenden Kanäle einfach eingearbeitet beziehungsweise eingeformt werden können. So können Kanäle beispielsweise besonders einfach in einen Bereich zwischen zwei konzentrisch ineinanderliegenden zylindrischen Bauteilen angebracht werden, wenn ein Umfangsbereich einer der aneinanderliegenden zylindrischen Flächen einfach auf einem geringen Bereich abgeflacht wird. Auf diese Weise entsteht im Zusammenspiel mit dem angrenzenden Teil auf eine denkbar einfache Weise ein Strömungskanal.
  • Vorteilhafte, nachstehend noch näher erläuterte Ausführungsbeispiele sind in der Zeichnung dargestellt.
  • In dieser zeigen
  • 1a einen Längsschnitt durch einen axialen Endabschnitt einer verstellbaren Nockenwelle,
  • 1b eine Ansicht auf die Stirnseite des Nockenwellenendabschnittes nach der Darstellung in Abschn. a,
  • 2a, b eine alternative Ausführung zu derjenigen nach 1 in grundsätzlich gleicher Darstellungsart, wobei die Ansicht nach Figurenabschnitt (b) um 45° gegenüber dem Schnitt nach Abschnitt (a) verdreht ist,
  • 3a, b eine mit 2 vergleichbare Ausbildung mit einer alternativen Führung eines der Strömungskanäle in wiederum gleicher Darstellungsart wie in 1 und 2,
  • 4 eine nochmals alternative Ausführung zu denjenigen nach 1, 2 in wiederum gleicher Darstellungsart,
  • 5 eine perspektivische Darstellung einer nochmals alternativen Ausführung von Hydraulikflüssigkeits-Verbindungskanälen im Endbereich einer verstellbaren Nockenwelle.
  • 1
  • Eine verstellbare Nockenwelle umfasst in dem in 1 dargestellten axialen Endbereich eine in einer Außenwelle 1 über eine stirnseitig anschließbare, nicht dargestellte hydraulische Stelleinrichtung verdrehbar gelagerte Innenwelle 2. Auf der Außenwelle 1 sitzen fest aufgebracht erste Nocken 3. Fest mit der Innenwelle 2 verbunden, das heißt konkret durch die Außenwelle 1 hindurch verstiftet sind in der Zeichnung nicht dargestellte zweite Nocken, die auf der Außenwelle 1 drehbar gelagert sind. An den axialen Ende der Außenwelle 1 ist fest aufgesetzt ein Befestigungsflansch 4, an den eine – nicht dargestellte – hydraulische Stelleinrichtung angeflanscht werden kann. Derartige, hydraulische Stelleinrichtungen sind im Stand der Technik bekannt, weshalb diese hier nicht näher erläutert werden müssen. Zum Verständnis der vorliegenden Erfindung sei lediglich erwähnt, dass eine solche Stelleinrichtung Hydraulikkammern enthält, die zur Erzeugung der erforderlichen Drehverstellung der beiden Wellen 1 und 2 wechselseitig mit Hydraulikflüssigkeit beaufschlagt werden müssen. Diese Hydraulikflüssigkeit wird durch den Endbereich, der die Außen- und die Innenwelle 1, 2 umfassenden Nockenwelle zu- und abgeführt.
  • Eine Zu- und Abfuhr durch die Außenwelle 1 erfolgt über radiale Öffnungen 5 und 6. Diese radialen Öffnungen 5 und 6 kommunizieren mit zugeordneten Kanälen in einem fest mit der Außenwelle 2 verbundenen – in der Zeichnungsfigur 1 nicht dargestellten – Lagerring.
  • Innerhalb der Nockenwelle kommunizieren die radialen Öffnungen 5 und 6 mit einem inneren Ringkanal 7 und einem äußeren Ringkanal 8. Als Trennwand zwischen den beiden Ringkanälen 7 und 8 dient eine Hülse 9, die fest mit der Außenwelle 1 verbunden ist. Zur Ausbildung des inneren Ringkanales 7 ist die Innenwelle 2 in diesem Bereich durchmessermäßig entsprechend verkleinert. Der äußere Ringkanal 8 liegt in einem Innenumfangsbereich der Außenwelle 1, in dem diese durchmessermäßig erweitert ist. Die Hülse 9 besitzt an ihren axialen Enden nach radial außen abstehende Ringbunde, mit denen sie kraftschlüssig an der Innenumfangsfläche der Außenwelle 1 anliegt.
  • Der innere Ringkanal 7 mündet als solcher in die Stirnfläche der Nockenwelle, an der die nicht gezeichnete hydraulische Stelleinrichtung anschließbar ist. Der äußere Ringkanal 8 mündet lediglich über, auf dem Umfang verteilt angeordnete Verbindungsöffnungen 10 in die betreffende Anschlussstirnseite der Nockenwelle. Dieser Verbindungsöffnungen 10 sind in dem stirnseitig gelegenen Ringbund der Hülse 9 vorgesehen.
  • In der Stirnansicht der Nockenwelle nach 1b sind in dem Befestigungsflansch 4 Anschlussbohrungen 18 zum Befestigen der nicht gezeichneten, hydraulischen Stelleinrichtung dargestellt.
  • 2
  • Die Ausführung des Nockenwellen-Endbereiches nach 2 entspricht grundsätzlich derjenigen nach 1.
  • Unterschiedlich gestaltet ist lediglich der Ausgang des äußeren Ringkanales 8 in die Anschlussstirnseite der Nockenwelle. Dieser Ausgang erfolgt hier durch Ausgangskanäle 11, von denen umfangsmäßig insgesamt vier beispielsweise vorgesehen sind. Diese Ausgangskanäle 11 befinden sich zwischen dem Außenumfang der Außenwelle 1 und dem Innenumfang des Befestigungsflansches 4. Dabei wird der entsprechende Strömungsquerschnitt erzeugt durch einerseits beispielsweise jeweils eine Abflachung 12 an der Außenwelle 1 sowie andererseits eine nutartige Ausnehmung 13 in der Innenumfangsfläche des Befestigungsflansches 4. Die einzelnen Ausgangskanäle 11, die parallel zur Achse der Nockenwelle verlaufen, sind jeweils über radiale Durchflussöffnungen 14 innerhalb der Außenwelle 1 miteinander verbunden.
  • Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungen der Nockenwelle nach den 1 und 2 sind die axialen Strömungskanäle für dort strömende Hydraulikflüssigkeit jeweils zwischen angrenzenden Bauteilen vorgesehen, wodurch lediglich oberflächliche Bauteilbearbeitungen notwendig sind. Insbesondere müssen keine Bohrungen mit kleinen Durchmessern vorgesehen werden, um radial geringe Bauvolumen erzielen zu können.
  • 3
  • Die Ausführung nach 3 unterscheidet sich von derjenigen nach 2 lediglich durch einen andersartigen Auslauf des äußeren Ringkanals 8 in Kanäle 11', die geneigt innerhalb des Befestigungsflansches 4 zur Stirnseite der Nockenwelle hin verlaufen.
  • 4
  • 4 zeigt eine grundsätzliche Alternative zu den Ausführungen nach den 1 und 2. Übereinstimmend erfolgt auch bei dieser Ausführung ist die Führung der Hydraulikflüssigkeit durch die Nockenwelle über Ringkanäle in die Stirnseite der Nockenwelle, an der die hydraulische Stelleinrichtung ansetzbar ist. Im Unterschied zu den Ausführungen nach den
  • 1 und 2 ist bei derjenigen nach 4 keine Hülse zur Erzeugung zweier, voneinander getrennter Strömungskanäle innerhalb der Nockenwelle vorgesehen. Ein innerer und ein äußerer Ringkanal 7', 8'' werden jeweils durch Bereiche der Innenwelle 2 bzw. Außenwelle 1 gebildet, die durchmessermäßig verringert sind. Auf die Besonderheit des Ringkanals 7', der umfangsmäßig nicht umlaufend ausgebildet ist, wird nachstehend noch näher eingegangen werden.
  • Bei dem gezeichneten Beispiel ist die Innenwelle 2 hohl ausgebildet. Grundsätzlich könnte die Innenwelle 2 für die Ausführung nach 3 auch aus Vollmaterial bestehen.
  • In dem inneren Ringkanal 7' ist der Ringspalt jeweils in demjenigen Bereich, in dem in diesen die radialen Öffnungen 5 für einzuleitende Hydraulikflüssigkeit münden, nochmals rinnenartig durchmessermäßig zurückgenommen, um dort beim Einströmen der Hydraulikflüssigkeit in den inneren Ringkanal 7' einen möglichst geringen Druckverlust zu erhalten. Die Hydraulikflüssigkeit strömt nämlich umfangsmäßig lokal in den inneren Ringkanal 7' ein, wodurch in dem Einströmungsbereich ein lediglich geringer Strömungsquerschnitt vorliegt.
  • Der äußere Ringkanal 8' kann an sich ein umfangsmäßig durchgehender Ringkanal sein. Bei dem Ausführungsbeispiel nach 3 liegt allerdings kein umfangsmäßig durchgehender äußerer Ringkanal 8' vor, sondern dessen Funktion wird übernommen von einzelnen äußeren Strömungskanälen 15 und zwar insgesamt von auf den Umfang verteilt vier solchen äußeren Strömungskanälen 15. Der Strömungsquerschnitt bei diesen äußeren Strömungskanälen 15 wird ausschließlich durch eine in diesem Bereich umfangsmäßig vorgesehene Abflachung 16 an der Außenwelle 1 gebildet.
  • Einer der beiden Ringkanäle 7', 8' beziehungsweise die äußeren Strömungskanäle 15 können ersetzt werden durch den inneren Hohlraum der hohl ausgeführten Innenwelle 2. In diesem Fall muss der Hohlraum der Innenwelle 2 offen beziehungsweise mit einer Öffnung versehen in die Stirnseite der Nockenwelle auslaufen, an der die hydraulische Stelleinrichtung ansetzbar ist.
  • 5
  • Die Ausführung nach 5 stellt eine Abwandlung der Ausführung nach 4 dar. Dabei besteht diese Abwandlung erfindungsgemäß darin, dass die vier auf den Umfang verteilten äußeren Strömungskanäle 15 in einen zu der Stirnseite der Nockenwelle offene Ringnut 17 münden. Hierdurch kann ein Übertritt der Hydraulikflüssigkeit in Aufnahmeöffnungen einer angeflanschten Stelleinrichtung erfolgen, die umfangsmäßig beliebig verteilt sein können. Die Ringnut 17 kann durch Ausnehmungen an der Außenwelle 1, dem Befestigungsflansch 4 oder an dem Anschlussflansch der Stelleinrichtung gebildet sein, wobei Ausnehmungen an verschiedenen dieser Bauteile kumulativ vorliegen können. Ein mit Bezug auf das erfindungsgemäße Merkmal der Ringnut 17 hier unwesentliches Merk mal besteht darin, dass die Innenwelle 2 bei der Ausführung nach 5 im Gegensatz zu der Innenwelle nach 4 aus Vollmaterial besteht.
  • Alle in der Beschreibung und in den nachfolgenden Ansprüchen dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Form miteinander kombiniert erfindungswesentlich sein.

Claims (5)

  1. Verstellbare Nockenwelle, insbesondere für Verbrennungsmotoren von Kraftfahrzeugen, bei der – zwei Wellen, nämlich jeweils eine fest mit Nocken verbundene Innen- und Außenwelle (2, 1) relativ zueinander verdrehbar sind, – zur Erzeugung dieser Relativbewegung an einem ihrer Enden eine hydraulische Stelleinrichtung ansetzbar ist, – in der Stelleinrichtung gegeneinander verdrehbare Stellelemente jeweils mit einer der beiden Wellen (1, 2) fest verbindbar sind, – die Außenwelle (1) benachbart zu der ansetzbaren Stelleinrichtung mit einem, die Wellen (1, 2) in einem ortsfesten Widerlager lagernden Lagerring zumindest fest verbunden ist, – von zumindest einem der Bauelemente, nämlich der Innen- oder Außenwelle (2, 1) oder dem Lagerring Hydraulik-Ölverbindungskanäle in die stirnseitig ansetzbare, hydraulische Stelleinrichtung führen, wobei die Verbindungskanäle radial durch den Lagerring hindurch mit Hydraulikflüssigkeit versorgbar sind, – die Verbindungskanäle zumindest teilweise zwischen den Wellen (1, 2) und/oder dem Lagerring verlaufen, gekennzeichnet durch die Merkmale, – zur Ausbildung voneinander getrennter Hydraulikflüssigkeits-Verbindungskanäle (7, 8) ist in einem von der Innen- und Außenwelle (2, 1) gemeinsam erfassten, axialen Endbereich eine Hülse (9) zwischen beiden Wellen (1, 2) vorgesehen, – die voneinander getrennten Verbindungskanäle (7, 8) verlaufen jeweils axial zwischen der eingesetzten Hülse (9) und einerseits der Außenwelle (1) und andererseits der Innenwelle (2).
  2. Nockenwelle nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, gekennzeichnet durch die Merkmale, – in einem von der Innen- und Außenwelle (2, 1) gemeinsam erfassten axialen Endbereich verlaufen die Hydraulikflüssigkeits-Verbindungskanäle (7', 8') als voneinander getrennte Kanäle, – die voneinander getrennten Verbindungskanäle (7', 8') verlaufen jeweils axial zwischen der Außenwelle (1) und einerseits dem Lagerring und andererseits der Innenwelle (2).
  3. Nockenwelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung eines Strömungsquerschnittes für einen der Verbindungskanäle (7, 8) zwischen den radial angrenzenden Bauelementen (1, 2, 4, 9) der Nockenwelle zumindest auf einer, auf einer jeweils kreiszylindrischen Bahn verlaufenden Innen- oder Außenumfangsfläche dieser Bauelemente eine sich axial erstreckende Ausnehmung vorgesehen ist.
  4. Nockenwelle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ausnehmung als eine radiale Abflachung (12, 16) ausgebildet ist.
  5. Nockenwelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Umfang der Innen- und/oder Außenwelle (2, 1) umfangsmäßig voneinander getrennt vorgesehene Ausnehmungen (12, 16) über mindestens eine stirnseitig an der Nockenwelle zwischen dieser und der hydraulischen Stelleinrichtung vorgesehene Ringnut (17) umfangsmäßig verbunden sind.
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