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Die
Erfindung betrifft ein Lenkrad für
ein Kraftfahrzeug, umfassend einen ringförmigen Lenkradkranz.
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Lenkräder weisen üblicherweise
einen ringförmigen
Lenkradkranz auf. Dieser besteht aus einem inneren, die Steifigkeit
verleihenden Gerippe mit einer äußeren profilgebenden
Umschäumung.
Der Profilquerschnitt bekannter Lenkradkränze ist im Wesentlichen symmetrisch.
Die Flächen
sind üblicherweise
nicht profiliert, bekannt sind lediglich an der Innenseite des Lenkradkranzes
abwechselnd vorgesehene parallele Griffmulden, in die ein Finger
gelegt werden kann. Eine Führung
der Finger in Umfangsrichtung ist jedoch nicht gegeben, das heißt, der
Griff des Fahrers an den Lenkradkranz erfolgt im Wesentlichen willkürlich. Dies
führt häufig zu
einer nicht ergonomischen Handhaltung, was wiederum mitunter zu
einem häufigen
Griffwechsel führt.
Vom Fahrer wird dies insgesamt als unangenehm empfunden, und was
infolge der nicht ergonomischen Handhaltung und der häufigen Griffwechsel
auch sicherheitstechnisch nicht unbedenklich ist, als aus dieser
Unbequemlichkeit resultierend gegebenenfalls die Aufmerksamkeit
leidet oder zu spät
reagiert wird oder der generelle Lenkradangriff ein sofortiges Reagieren gegebenenfalls
nicht zulässt.
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Der
Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein Lenkrad anzugeben,
das zur Vermeidung etwaiger sicherheitsrelevanter Probleme aus einem vom
Fahrer als unangenehm empfundenen, zu möglichen Sicherheitsrisiken
führenden
Lenkradangriff einen ergonomisch optimierten Lenkradangriff ermöglicht.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist bei einem Lenkrad der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß vorgesehen,
dass der Lenkradkranz querschnittlich gesehen ein im Wesentlichen
ovales, mit der Längsachse
im Wesentlichen axial ausgerichtetes Profil mit einer an der inneren
Seite im in Fahrtrichtung vorderen Bereich vorgesehenen, als Fingerauflage
dienenden und um den Lenkradkranz umlaufenden Eintiefung aufweist.
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Der
erfindungsgemäße Lenkradkranz
ist querschnittlich im Wesentlichen oval ausgeführt, bevorzugt weist er sogar
eine Eiform auf, wobei sich der Abschnitt der größeren Profildicke im in Fahrtrichtung gesehen
zum Fahrer weisenden Bereich des Lenkradkranzes befindet. Diese
ovale oder eiförmige
Ausführung
entspricht weitestgehend der Griffergonomie, so dass sich für den Fahrer
von Haus aus ein haptisch angenehmeres Greifen mit einem solchen Profil
ermöglichen
lässt.
Besonders vorteilhaft weist der Lenkradkranz an einer inneren Seite
eine im, gesehen in Fahrtrichtung, vorderen Bereich vorgesehene
Eintiefung oder Abflachung auf, die als Fingerauflage dient, und
die vom Fahrer haptisch über
die Finger gespürt
wird. Diese Eintiefung bietet also eine haptische Information für den Fahrer,
dass die Finger im Wesentlichen korrekt liegen; mithin also die
Griffhaltung im Wesentlichen ergonomisch optimal ist. Diese Eintiefung,
die als entsprechend axial in ihrer Länge bemessene Ebene oder sogar
Mulde ausgeführt
ist, geht an ihrem in Fahrtrichtung gesehen hinteren Ende in eine
Schulter über,
von wo aus sich der Profildurchmesser wieder auf den regulären ovalen oder
eiförmigen
Profildurchmesser erweitert. Diese Schulter bildet quasi einen haptischen
Anschlag für die
Fingerkuppen, so dass sich der haptisch wahrnehmbare Informationsgehalt
noch besser transportieren lässt.
Dabei läuft
die Eintiefung mit besonderem Vorteil um den gesamten Lenkradkranz
um, abgesehen von den Abschnitten, in denen der Lenkradkranz in
die wenigen, üblicherweise
drei oder vier Lenkradspeichen übergeht.
Ansonsten findet sich in allen Bereichen das erfindungsgemäße Kranzprofil wieder,
was den besonderen Vorteil bietet, als der Fahrer in jeder Griffstellung
die optimierte Griffhaltung einnehmen kann, da er in jeder Griffstellung
eine haptische Information über
eben diese optimale Griffstellung erhält. Die axialen und radialen
Abmessungen des ovalen oder eiförmigen
Profils sind zweckmäßigerweise über den
gesamten Kranzumfang dieselben, es ergeben sich also keine Verdickungen oder
dergleichen, so dass sich um den gesamten Lenkradkranz an jeder
Stelle die gleichen Griffeigenschaften ergeben.
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Natürlich ist
die äußere Profilkontur
stetig, weist also keine Ecken und Kanten auf, um für alle Handgrößen einen
gewissen Spielraum zu lassen. Gleichwohl ergibt sich aber für annähernd alle
Größen die
gleiche Haptik und folglich die Möglichkeit, stets die ergonomisch
weitgehend optimale Griffstellung einzunehmen. Ein dauerndes Umgreifen
infolge einer unangenehmen Griffhaltung, verbunden mit einer Handermüdung, kann
hierdurch sehr häufig
vermieden werden, damit aber auch die daraus resultierenden Momente
möglicher
Unaufmerksamkeit, eines zu lockeren oder grundsätzlich falschen Griffs etc.,
so dass auch diese sicherheitsproblematischen Punkte mit einem erfindungsgemäßen Lenkrad
weitgehend beseitigt werden können.
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Ein
weiterer besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Profilform, insbesondere
der eiförmigen
Profilausgestaltung liegt darin; dass das Profil grundsätzlich von
seiner äußeren Dimension
geräumiger
ist, mithin also im Inneren mehr Platz bietet, so dass ein insbesondere
hinsichtlich der Deformationseigenschaften im Falle eines Unfalls
optimiertes Gerippe aus Metall oder Kunststoff oder dergleichen verwendet
werden kann. Dieses ist, der Profilform der umgebenden Umschäumung entsprechend, ebenfalls
in Fahrtrichtung gesehen länglich
ausgeführt,
das heißt,
in dieser Richtung bestehen bezogen auf die Ausrichtung der Längsachse
der ovalen oder Eiform mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Weiterhin kann
der zur Verfügung
stehende Baumraum vorteilhaft dazu genutzt werden, zusätzliche
Aggregate wie eine Lenkradheizung oder Lenkradlüftung zu integrieren.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
dem im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der
Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine
Ansicht eines erfindungsgemäßen Lenkrads
in Form einer Prinzipdarstellung, und
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2 eine
Schnittansicht durch das Lenkrad aus 1 in Richtung
der Linie II-II.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Lenkrad 1,
umfassend einen ringförmigen
Lenkradkranz 2, der im gezeigten Beispiel über vier
Speichen 3 mit einer mittigen Basis 4 verbunden
ist. Abgesehen von den Bereichen, an denen die Speichen 3 mit
dem Lenkradkranz 2 verbunden sind, können vier Ringabschnitte a,
b, c und d unterschieden werden, die von der Geometrie des Querschnittprofils
des Lenkradkranzes 2, worauf nachfolgend noch eingegangen wird,
alle identisch ausgeführt
sind.
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Das
Querschnittsprofil des Lenkrads 1 aus 1 ist
in 2 gezeigt. Der Lenkradkranz weist ein in seiner
Grundform im Wesentlichen ovales Profil auf. Er besteht aus einem
Gerippe 5, das im Hinblick auf die grundsätzliche
Profilform entsprechend optimiert ausgelegt ist. Das Gerippe 5 ist
in eine Umschäumung 6 eingeschäumt, die
das äußere Profil bildet.
Ersichtlich erstreckt sich die Längsachse
L des in 2 gezeigten Profils im Wesentlichen in Fahrtrichtung,
die durch den Pfeil F dargestellt ist, die demgegenüber kürzere Querachse
Q steht im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse L. Die Länge der
Längsachse,
mithin also die Länge
des Ovals bzw. der Eiform, beträgt
zwischen 35–40
mm, bevorzugt ca. 38 mm, während
die Länge
der Querachse zwischen 25–30
mm, bevorzugt ca. 28 mm, bemessen ist. Die entsprechenden Abmaße sind
in 2 mit l und h angegeben.
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Ersichtlich
besitzt das Profil eine leichte Eiform, das heißt, im in 2 gesehenen
rechten Bereich ist die Profilstärke,
gesehen in Richtung der Querachse Q, etwas größer als im linken Bereich. Das
heißt,
bezogen auf die Angriffsfläche
ist der Bereich, der in der Handfläche ruht, etwas dicker als
der Bereich, der mit den Fingern umgriffen wird. Es ergibt sich
also haptisch gesehen ein etwas fülligeres, angenehm in der Handfläche ruhendes
ovales oder eiförmiges
Profil.
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Im
bezogen auf die Fahrtrichtung vorderen Bereich 7 des Profils
ergibt sich eine fliehende, stetig abfallende Kontur, die ergonomisch
auf den Verlauf der anliegenden Finger abgestimmt ist.
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Im
unteren in Fahrtrichtung gesehen vorderen Bereich 8 ist
eine Eintiefung 9 ausgebildet, die als Fingerauflage dient
und im Wesentlichen ebenflächig bis
zu einer Schulter 10 verläuft, wo sich der Profilquerschnitt
wieder auf die maximale, profilformmäßig vorgegebene Dicke erweitert.
An den Bereich der Schulter 10 schließt sich der hintere, in der
Handfläche
liegende und von der Profildicke her stärkste Bereich 11 des
Lenkradkranzes 2 an. Im Bereich dieser Eintiefung 9 liegen
bei festem Umgriff die vorderen Fingerglieder. Die ebene Fläche bzw.
Eintiefung wird haptisch ohne weiteres erkannt, insbesondere wird die
Schulter 10 registriert, die sowohl den von oben um den
Lenkradkranz 2 gelegten Fingern als auch dem von der anderen
Seite her geführten
Daumen eine sichere Anlagefläche
bzw. haptische Information hinsichtlich der ergonomisch gesehenen
korrekten Handhaltung bietet.
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Der
in 2 gezeigte Profilquerschnitt, bei dem die Eintiefung 9 nicht
nur als ebene Fläche,
sondern auch als echte Vertiefung, also konkav zum Profilinneren
hin gerichtete Mulde ausgeführt
sein kann, läuft
wie beschrieben um den gesamten Lenkradkranz 2 in den Abschnitten
a, b, c und d um. Für
den Fahrer bedeutet dies, dass er in all diesen Abschnitten, wo
er normalerweise mit der Hand zum Halten des Lenkrads angreift,
die gleichen ergonomisch optimierten Griffbedingungen vorfindet.
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Abschließend ist
festzuhalten, dass das in 2 gezeigte Profil mit seiner
Längsachse
in der Einbausituation üblicherweise
nicht parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist, sondern um wenige Grad – bezogen
auf den Schnitt gemäß der Linie
II-II – nach
unten geneigt ist, das heißt,
das Lenkrad ist insgesamt etwas mit seiner Unterseite zum Fahrer hin
geneigt angeordnet.
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Das
erfindungsgemäße Profil
lässt also
einen ergonomisch optimierten Lenkradangriff zu. Es kann trotz der
erfindungsgemäßen eiförmigen Profilierung
mit der Eintiefung 9 in der üblichen Weise in einem Formschaumverfahren hergestellt
werden, da trotz Ausbildung der haptisch spürbaren Schulter 10 keine
das Ausformen verkomplizierenden Hinterschneidungen oder dergleichen
gegeben sind.