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DE102006024296A1 - Zange - Google Patents

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DE102006024296A1
DE102006024296A1 DE102006024296A DE102006024296A DE102006024296A1 DE 102006024296 A1 DE102006024296 A1 DE 102006024296A1 DE 102006024296 A DE102006024296 A DE 102006024296A DE 102006024296 A DE102006024296 A DE 102006024296A DE 102006024296 A1 DE102006024296 A1 DE 102006024296A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Zange (1) mit zwei Zangenschenkeln (2, 3), die in einem durchgesteckten, einen axial feststehenden Gelenkzapfen (7) aufweisenden Gelenk miteinander drehbar verbunden sind, wobei die Zangenschenkel (2, 3) zueinander lediglich verschwenkbar sind und an einem Zangenschenkel (2, 3) jeweils ein Arbeitsbereich (4) und ein Griffbereich (5) ausgebildet sind und ein aufnehmender Zangenschenkel (3) mit einem im Gelenkbereich eine Schlitzbreite (s) aufweisenden Durchsteckschlitz (6) ausgebildet ist, durch welchen der andere durchgesteckte Zangenschenkel (2) hindurchgesteckt ist, wobei darüber hinaus die Arbeitsbereiche (4) der Zangenschenkel (2, 3) zumindest teilweise eine größere Breite (b) aufweisen als es der Schlitzbreite (s) entspricht. Um bei möglichst guter Stabilität eine rationelle Herstellbarkeit zu ermöglichen, schlägt die Erfindung vor, dass der Griffbereich (5) des hindurchgesteckten Zangenschenkels (2) eine Breite (B) und gegebenenfalls eine Dicke aufweist, die der Schlitzbreite (s) entspricht. Im Hinblick auf eine große Gestaltungsfreiheit der geometrischen Ausbildung eines Griffschenkels schlägt die Erfindung auch vor, dass die Griffhülle ein Verstärkungselement aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zange mit zwei Zangenschenkeln, die in einem durchgesteckten, einen axial feststehenden Gelenkzapfen aufweisenden Gelenk miteinander drehbar verbunden sind, wobei die Zangenschenkel zueinander lediglich verschwenkbar sind und an einem Zangenschenkel jeweils ein Arbeitsbereich und ein Griffbereich ausgebildet ist und ein aufnehmender Zangenschenkel mit einem im Gelenkbereich eine Schlitzbreite aufweisenden Durchsteckschlitz ausgebildet ist, durch welchen der andere durchgesteckte Zangenschenkel hindurchgesteckt ist, wobei darüber hinaus die Arbeitsbereiche der Zangenschenkel zumindest teilweise eine größere Breite aufweisen als es der Schlitzbreite entspricht.
  • Derartige Zangen sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Insbesondere als Seitenschneider, Mittenschneider, Vorn- oder Schrägschneider aber auch als bspw. Flachrundzangen mit oder ohne Schneide. Letztere, mit Schneide, sind auch bekannt als Storchenschnabelzange oder Radiozange. Die hier betroffenen Zangen mit durchgestecktem Gelenk (oder auch: Gewerbe) werden insbesondere dann benötigt, wenn es um die Aufbringung hoher Kräfte geht.
  • Traditionell wird eine derartige Zange dadurch hergestellt, dass der aufnehmende Zangenschenkel im Bereich des Durchsteckschlitzes, unter Erwärmung, plastisch verformt wird und der andere Zangenschenkel hindurchgesteckt wird. Danach wird wieder eine plastische Rückverformung durchgeführt, so dass der durchgesteckte Zangenschenkel aufgrund des breiteren Arbeitsbereiches und des herkömmlich breiteren Griffbereiches in dem aufnehmenden Zangenschenkel – ohne dass es insoweit auf den Gelenkzapfen ankommt – gefangen ist. Diese Arbeitsweise ist aufwendig und ist auch hinsichtlich der Werkstoffwahl ungünstig. Insbesondere schränkt sie bei der Auswahl an sich gewünschter vergüteter Stähle ein. Zudem lässt sich nicht immer die gewünschte Präzision im Gelenkbereich erreichen.
  • Um hier Abhilfe zu schaffen, ist es bereits vorgeschlagen worden, vgl. US-PS 4 418 868, an dem aufnehmenden Zangenschenkel keinen Schlitz auszubilden, sondern eine durch ein Plättchen, das geeigneterweise sogleich mittels des Gelenkzapfens befestigt ist, zu verschließende vollständige Ausnehmung. Dies erlaubt es zwar, eine solche Zange ohne die genannten plastischen Verformungen herzustellen. Andererseits ist aber nicht mehr die gewünschte materialeinheitliche Verbindung im Gewerbe ober- und unterhalb des durchgesteckten Zangenschenkels gegeben. Zudem besteht diese bekannte Zange aus einem Teil mehr, was bei derartigen Großserienprodukten bereits ein deutlicher Nachteil ist.
  • Ausgehend von dem vorbeschriebenen Stand der Technik stellt sich der Erfindung die Aufgabe, eine Zange mit durchgestecktem Gelenk anzugeben, die bei möglichst unveränderten stabilitätsmäßigen Vorteilen auch rationell herstellbar ist und eine möglichst geringe Einschränkung bei der Auswahl der Werkstoffe auferlegt.
  • Diese Aufgabe ist zunächst und im Wesentlichen beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass der Griffbereich des hindurchgesteckten Zangenschenkels eine Breite und gegebenenfalls eine Dicke aufweist, die der Schlitzbreite entspricht. Mit der Breite des Zangenschenkels ist hierbei die Abmessung in Höhenrichtung des Einsteckschlitzes angesprochen, und mit der Dicke des Zangenschenkels entsprechend die Abmessung in Längsrichtung des Einsteckschlitzes, bzw. auch in Längsrichtung des den Einsteckschlitz aufweisenden Zangenschenkels. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass zwar der Arbeitsbereich einer derartigen Zange in aller Regel eine größere Breite (und gegebenenfalls auch: Dicke) aufweisen muss, als es der Schlitzbreite entspricht. Nicht dagegen der Griffbereich. Hier fehlende Breite (und gegebenenfalls auch: Dicke) kann, wenn gewünscht, geeignet kompensiert werden. Eine Erwärmung ist zur Montage dieser Zange nicht mehr erforderlich. Desgleichen keine plastische Verformung. Gleichwohl ist der den Durchsteckschlitz aufweisende Zangenschenkel weiterhin integral, materialeinheitlich durchgehend, auf beiden Seiten des hindurchgesteckten Zangenschenkels, ausgebildet. Sowohl der Arbeitsbereich wie auch der Griffbereich sind materialeinheitlich mit dem den Durchsteckschlitz formenden Gabelbereich ausgebildet. Die Abmessungen (Breite, aber auch Dicke) des aufnehmenden wie des durchgesteckten Zangenschenkels können im Gelenkbereich wie bei einer herkömmlich ausgebildeten Zange gewählt werden. Insofern ergibt sich stabilitätsmäßig kein Unterschied. Denn dies ist der höchst belastete Bereich. Es können sogar im Hinblick auf die Beanspruchungen günstigere Werkstoffe gewählt werden. Der durchgesteckte Zangenschenkel ist in dem aufnehmenden Zangenschenkel nicht mehr aufgrund seiner Geometrie allein (ohne Berücksichtigung des Gelenkzapfens) gefangen. Der durchgesteckte Zangenschenkel ist nur vermittels des Gelenkzapfens in dem aufnehmenden Zangenschenkel in Durchsteckrichtung gehaltert. Quer zur Durchsteckrichtung ist dagegen zufolge des Zusammensteckens der Zangenschenkel sogleich die Führung der Bauteile zueinander gegeben.
  • Die nachstehend im Hinblick auf die formulierten weiteren Ansprüche erläuterten Merkmale können auch jeweils in unabhängiger Form von Bedeutung sein.
  • Der hindurchgesteckte Zangenschenkel kann über seine gesamte Länge die gleiche, der Schlitzbreite entsprechende Breite aufweisen. Die Schlitzbreite selbst ist auch bevorzugt über die gesamte Länge des Schlitzes dieselbe. Dagegen kann die Breite des Zangenschenkels aber auch außerhalb des Gewerbes ohne weiteres geringer sein. Durchaus möglich ist auch außerhalb des Gewer bes eine größere Breite, wenn zwischen dem Gewerbe und der größeren Breite ein Funktionsbereich ausgebildet ist, der nach einem ersten Hindurchstecken ein Verdrehen ermöglicht. In dem Funktionsbereich entspricht die Dicke der Schlitzbreite im Gelenkbereich.
  • Die Dicke des Griffbereichs kann auch kleiner gewählt sein als es der Schlitzbreite (freie Abmessung des Schlitzes senkrecht zu seiner Längsrichtung, also senkrecht zur Längserstreckung des Zangenschenkels) entspricht.
  • Bevorzugt ist weiterhin, dass der Griffbereich jeweils von einer Griffhülle umfasst ist. Hierzu weist die Griffhülle in der Regel eine den Griffbereich des Zangenschenkels aufnehmende Grifföffnung auf, die bevorzugt als Sacköffnung ausgebildet ist. Die Griffhülle kann insbesondere als Kunststoffspritzteil ausgebildet sein. Bevorzugt ist auch, dass die Griffhülle ein Verstärkungselement aufweist. Das Verstärkungselement kann langgestreckt und sich in Längsrichtung der Griffhülle erstreckend ausgebildet bzw. angeordnet sein.
  • Insbesondere kann das Verstärkungselement ein Metallteil sein, vorzugsweise ein Flachteil. Das Verstärkungselement kann durch Umspritzen in der Griffhülle gehaltert sein. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass das Verstärkungselement auf seinem gesamten Umfang (wenn auch nur über einen gewissen Abschnitt seiner Länge) von Kunststoff umfasst ist. Es reicht aus, wenn es nur einseitig oder ergänzend durch Eindringen in Ausbuchtungen oder Löcher des Metallteils von Kunststoff umfasst ist. Denn es muss nur gewährleistet sein, dass das Metallteil ausreichend zum Aufstecken (gegebenenfalls: unter Erwärmung) der Griffhülle auf den Griffbereich in der Griffhülle gehaltert ist. Danach kann Vorkehrung getroffen sein, dass es durch die räumlichen Gegebenheiten ohnehin gefangen ist. Dies insbesondere durch eine formschlüssige Umfassung – in Längsrichtung – des Verstärkungselementes durch den Kunststoff der Griffhülle.
  • Bevorzugt ist auch, dass in der Griffhülle zwei bezüglich der Einstecköffnung der Griffhülle gegenüberliegende Verstärkungselemente vorgesehen sind. Diese können einander zugewandt jeweils frei liegen, so dass sie, aufgebracht auf den Zangenschenkel, unmittelbar anliegend an dem (metallischen) Zangenschenkel sind.
  • Wenn auch für die grundsätzliche Konstruktion nicht erforderlich, so kann es doch bevorzugt sein, dass beide Zangenschenkel – außerhalb des Gelenkbereiches und dem Arbeitsbereich abgewandt – mit gleichen Griffbereichen, hinsichtlich ihrer geometrischen Ausbildung, ausgebildet sind. Dann ist es beispielsweise nicht erforderlich, die Zangenschenkel mit unterschiedlichen Griffhüllen auszustatten. Auch der aufnehmende Zangenschenkel kann außerhalb des Gelenkbereiches und in dem von der Griffhülle überdeckten Bereich auf eine Dicke reduziert sein, welche derjenigen des durchgesteckten Zangenschenkels in diesem Bereich entspricht. Unabhängig von einer Griffhülle kann der durchgesteckte Zangenschenkel in dem betreffenden Bereich auch nur oder anstatt deren Aufnahme in der Griffhülle durch Leistenteile, seien sie bspw. angenietet, angerastet oder angeschweißt, verstärkt sein. In diesem Fall können dann auch gleiche Griffhüllen (und dann bevorzugt ohne Verstärkungselemente) für beide Zangenschenkel genutzt werden.
  • Der Durchsteckschlitz ist bevorzugt über seine Länge mit gleicher, oder jedenfalls im Wesentlichen gleicher, durchgehender Breite ausgebildet.
  • Dies wird in der Regel durch einen Fräsvorgang, mittels eines Flachfräsers, erreicht. Im Wesentlichen gleiche Breite bedeutet hierbei, dass er sich auch etwas verjüngen kann, wie insofern auch grundsätzlich üblich, um einen Klemmeffekt im Bereich maximaler Öffnung zu erreichen.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch eine Griffhülle für einen Zangenschenkel, wobei die Griffhülle eine Einstecköffnung zur Aufnahme eines Griffbereichs des Zangenschenkels aufweist.
  • Bei einer Vielzahl von Zangen sind die Zangenschenkel in einer gesonderten Griffhülle aufgenommen. Man kennt insoweit auch durch Tauchverfahren aufgebrachte Griffhüllen. Diese haben aber keine relevante Eigenstabilität. Dagegen sind die im Kunststoffspritzverfahren hergestellten Griffhüllen in der Regel als relativ starre Körper anzusehen, die dann auf den Griffbereich eines Zangenschenkels aufgeschoben werden. Grundsätzlich ist auch ein unmittelbares Umspritzen eines Zangenschenkels möglich.
  • Wesentlich ist, dass im Zuge der Benutzung sich die Griffbereiche der Zangenschenkel nicht in den Kunststoff „eingraben" oder es in sonstiger Weise zu Aufweiterungen oder Lockerungen der Griffhüllen kommt. Hierfür ist in der Regel vorgesehen, dass die Griffbereiche der Zangenschenkel mit solch ausreichenden Abmaßen ausgebildet sind, dass die sich ergebende Flächenpressung in dem Anlagebereich eines Zangenschenkels an die Innenfläche der Einstecköffnung der Griffhülle in für das Kunststoffmaterial erträglichen Grenzen bleibt.
  • Andererseits schränkt dies die Gestaltung der – metallischen – Griffschenkel der Zangenschenkel erheblich ein.
  • Der Erfindung stellt sich auch die Aufgabe, eine Griffhülle für einen Zangenschenkel anzugeben, der eine größere Gestaltungsfreiheit in der geometrischen Ausbildung eines Griffschenkels eines Zangenschenkels bietet.
  • Diese Aufgabe ist zunächst und im Wesentlichen beim Gegenstand des Anspruches 11 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass die Griffhülle ein Verstär kungselement aufweist. Das Verstärkungselement ist bevorzugt nicht aus einem Kunststoff gebildet, obwohl es ganz grundsätzlich auch aus einem Kunststoff, bspw. einem duroplastischen Hartkunststoff, gebildet sein kann. Vielmehr ist es bevorzugt aus einem metallischen Werkstoff gebildet.
  • Dadurch, dass ein Verstärkungselement vorgesehen ist, können im entscheidenden Zusammenwirkungsbereich von Griffhülle und Zangenschenkel Verbesserungen erreicht werden. Der Zangenschenkel kann nämlich mit kleineren geometrischen Abmessungen, die an die Materialeigenschaften des Verstärkungselementes angepasst sind, ausgebildet sein. Hierdurch können bspw. größere Flächenpressungen zugelassen werden.
  • Die nachstehend weiter beschriebenen Merkmale einer solchen Griffhülle, die in den weiterführenden Ansprüchen enthalten sind, können auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein.
  • So ist es bevorzugt, dass das Verstärkungselement langgestreckt ist und sich in Griffhüllen-Längsrichtung erstreckend angeordnet ist. Es entspricht in seiner Erstreckung damit dem Griffbereich des Zangenschenkels. Es ist bevorzugt jedenfalls in der Breite des Zangenschenkels vorgesehen, kann aber auch noch darüber hinausgehen. Das Verstärkungselement kann insbesondere als Flachteil ausgebildet sein. Es kann durch Umspritzen in der Griffhülle gehaltert sein. Auch können bezüglich der Einstecköffnung gegenüberliegend angeordnete Verstärkungselemente vorgesehen sein. Im Weiteren wird auch auf die weiter vorne schon im Zusammenhang mit der Zange beschriebenen Einzelheiten einer solchen Griffhülle verwiesen.
  • Nachstehend ist die Erfindung des Weiteren anhand der beigefügten Zeichnung, die jedoch lediglich Ausführungsbeispiele darstellt, erläutert. Hierbei zeigt.
  • 1 in perspektivischer Darstellung zwei Zangenschenkel zur Bildung einer Zange mit durchgestecktem Gelenk;
  • 2 eine – hinsichtlich der Griffabschnitte unverkleidete – Zange mit durchgestecktem Gelenk;
  • 3 die Zange gemäß 2 mit aufgesteckten Griffhüllen, in einer Draufsicht;
  • 4 die Zange gemäß 3 in einer Seitenansicht, gesehen gegen den Griffschenkel des durchgesteckten Zangenschenkels;
  • 5 einen Querschnitt durch eine Griffhülle;
  • 6 einen Querschnitt durch den Gegenstand gemäß 5, geschnitten entlang der Linie VI-VI.
  • Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu den 1 und 2 eine Zange 1 mit zwei Zangenschenkel 2, 3. Ein Zangenschenkel 2, 3 weist jeweils einen Arbeitsbereich 4 und einen Griffbereich 5 auf. Beim Ausführungsbeispiel ist der Arbeitsbereich entsprechend einer Seitenschneider-Zange ausgebildet.
  • Der aufnehmende Zangenschenkel 3 weist weiter einen Durchsteckschlitz 6 auf, durch welchen der Griffbereich 5 des durchgesteckten Zangenschenkels 2 im montierten Zustand, vgl. 2, hindurchgesteckt ist. Die Länge L des durchsteckten Schlitzes 6 (vgl. etwa 2) entspricht etwa dem 3 bis 10fachen, vorzugsweise dem 4 bis 8fachen, weiter vorzugsweise etwa dem 5fachen der Schlitzbreite s.
  • Die Arbeitsbereiche 4 jeder Zange weisen über einen Teil ihrer Länge eine größere Breite b auf, als es der Schlitzbreite s des Durchsteckschlitzes 6 entspricht. Im Spitzenbereich ist die Breite dagegen in üblicher Weise kleiner, eben auslaufend in eine Spitze, als die Schlitzbreite s.
  • Der Griffbereich 5 des hindurchgesteckten Zangenschenkels 2 weist dagegen durchgängig, über seine gesamte Länge, bis angrenzend an den Arbeitsbereich 4, eine Breite B auf, die der Breite s entspricht. Oder jedenfalls die Breite s nicht übertrifft. Wie aus 2 ersichtlich, kann der Zangenschenkel 2 also ohne weiteres, ohne dass eine Aufweitung des Durchsteckschlitzes 6 erforderlich ist, in den Zangenschenkel 3 eingesteckt werden und im eingesteckten Zustand etwa durch einen als Gelenkniet 7 ausgebildeten Gelenkzapfen mit dem aufnehmenden Zangenschenkel 3 verbunden werden. Es kann sich insofern bspw. auch um eine Schraube handeln.
  • In den 3 und 4 ist die Zange 1 komplettiert mit Griffhüllen 8, 9 dargestellt.
  • Während die Griffbereiche der Zangenschenkel 2, 3 gemäß der hier beschriebenen Ausführungsform unterschiedliche Dicken B aufweisen, ist die äußere Dicke A der mit den Griffhüllen 8, 9 versehenen Zangenschenkel 2, 3 gleich. Die ungleiche Dicke B der Griffbereiche der Zangenschenkel ist durch die Griffhüllen 8, 9 kompensiert. Und zwar im Einzelnen dadurch, dass beim Ausführungsbeispiel die Griffhülle 8, vgl. 4, des durchgesteckten Zangenschenkels mit einer hinsichtlich ihrer entsprechenden Breite h kleineren Grifföffnung 10 ausgebildet ist.
  • Da die sich in Schlitzrichtung erstreckende Abmessung des durchgesteckten Zangenschenkels durchaus der üblichen Abmessung entsprechen kann, und die wesentliche Belastung bei Benutzung einer Zange sich in dieser Richtung er gibt, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, hinsichtlich der Griffhülle 8 andere Maßnahmen zu treffen als lediglich die Einstecköffnung 10 mit einer entsprechend der Breite B kleineren Abmessung auszubilden als bei der Griffhülle 9. Um jedoch gegebenenfalls einer leichteren Biegbarkeit in einer Beanspruchungsrichtung senkrecht hierzu entgegenzuwirken, ist es bevorzugt, in der Griffhülle 8 Verstärkungselemente 11, 12, vgl. 5, anzuordnen. Hierbei handelt es sich beim Ausführungsbeispiel um metallische Flachteile, die bezüglich der Einstecköffnung 10 gegenüberliegend angeordnet sind und jeweils zwei Bohrungen 13, 14 aufweisen. In diese Bohrungen kann Kunststoffmaterial der im Kunststoffspritzverfahren hergestellten Griffhülle 8 eindringen und so, gegebenenfalls zusätzlich zu einem Randumgriff in Querrichtung, vgl. 6, die Verstärkungselemente haltern.
  • Die Verstärkungselemente können unmittelbar in die Spritzform eingelegt werden und entsprechend umspritzt werden.
  • Will man auch einem unter Umständen abweichenden Biegewiderstand (gegenüber dem unveränderten Griffbereich des aufnehmenden Zangenschenkels) bei einer Beanspruchung in der Schlitzebene des Durchsteckschlitzes (der üblichen Beanspruchung) vorbeugen, empfiehlt es sich, zwischen dem oder den Verstärkungselementen und dem Griffbereich des durchgesteckten Zangenschenkels auch eine biegefeste Verbindung herzustellen, etwa durch Verzapfung.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (17)

  1. Zange (1) mit zwei Zangenschenkeln (2, 3) die in einem durchgesteckten, einen axial feststehenden Gelenkzapfen (7) aufweisenden Gelenk miteinander drehbar verbunden sind, wobei die Zangenschenkel (2, 3) zueinander lediglich verschwenkbar sind und an einem Zangenschenkel (2, 3) jeweils ein Arbeitsbereich (4) und ein Griffbereich (5) ausgebildet ist und ein aufnehmender Zangenschenkel (3) mit einem im Gelenkbereich eine Schlitzbreite (s) aufweisenden Durchsteckschlitz (6) ausgebildet ist, durch welchen der andere durchgesteckte Zangenschenkel (2) hindurchgesteckt ist, wobei darüber hinaus die Arbeitsbereiche (4) der Zangenschenkel (2, 3) zumindest teilweise eine größere Breite (b) aufweisen als es der Schlitzbreite (s) entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffbereich (5) des hindurchgesteckten Zangenschenkels (2) eine Breite (B) und gegebenenfalls eine Dicke aufweist, die der Schlitzbreite (s) entspricht.
  2. Zange nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die der Schlitzbreite (s) entsprechende Dicke nur über einen Teilbereich der Länge des Griffbereiches ausgebildet ist.
  3. Zange nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffbereich (5) jeweils von einer eine Grifföffnung (10) aufweisenden Griffhülle (8, 9) umfasst ist.
  4. Zange nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffhülle (8, 9) als Kunststoffspritzteil ausgebildet ist.
  5. Zange nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffhülle (8, 9) ein Verstärkungselement (11, 12) aufweist.
  6. Zange nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (11, 12) langgestreckt ist und sich in Längsrichtung der Griffhülle (8, 9) erstreckend ausgebildet ist.
  7. Zange nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (11) ein Metallteil ist.
  8. Zange nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (11) durch Umspritzen in der Griffhülle (8, 9) gehaltert ist.
  9. Zange nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass in der Griffhülle (8, 9) zwei bezüglich der Einstecköffnung (10), in dem der Griffbereich des Zangenschenkels (2, 3) aufgenommen ist, gegenüberliegende Verstärkungselemente (11) vorgesehen sind.
  10. Zange nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass beide Zangenschenkel (2, 3) mit gleichen Griffbereichen (5) ausgebildet sind.
  11. Zange nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Durch steckschlitz (6) mit einer über seine Länge gleiche Breite ausgebildet ist.
  12. Zange nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (L) des Durchsteckschlitzes (6) dem 3 bis 10fachen der Schlitzbreite (s) entspricht.
  13. Im Kunststoffspritzverfahren hergestellte Griffhülle (8, 9) für einen Zangenschenkel (2, 3), wobei die Griffhülle (8, 9) eine Einstecköffnung (10) zur Aufnahme eines Griffbereichs (5) des Zangenschenkels (2, 3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffhülle (8, 9) ein Verstärkungselement (11) aufweist.
  14. Griffhülle nach Anspruch 11 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (11) langgestreckt ist und sich in Griffhüllen-Längsrichtung erstreckend angeordnet ist.
  15. Griffhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (11) ein Metallteil ist.
  16. Griffhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (11) durch Umspritzen in der Griffhülle (8, 9) gehaltert ist.
  17. Griffhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass in der Griffhülle (8, 9) zwei bezüglich der Einstecköffnung (10) gegenüberliegend angeordnete Verstärkungselemente (11) aufweist.
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