DE102006010447A1 - Multifunktionsbausatz für Aufbewahrungszwecke - Google Patents
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Abstract
Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Multifunktionsbausatz für Aufbewahrungsvorrichtungen,
umfassend eine Befestigung (1), ein Verbindungsprofil (2) zur Verbindung
von Rohrteilen mit ebenen Flächen
in einem Winkel und einen rohrförmigen
Halter (3), der, um universal einsetzbar zu sein, im Verbindungsprofil
(2) eine Aufnahme (4) für
den rohrförmigen
Halter (3) aufweist, wobei die Aufnahme (4) ein Ende (5) des Halters
(3) an wenigstens zwei in Längsrichtung
des Halters (3) voneinander beabstandeten Bereichen haltend ausgebildet
ist. Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin Aufbewahrungsvorrichtungen
aus dem Multifunktionsbausatz, insbesondere einen Fahrradständer, eine
Wand- und eine Deckenaufbewahrungsvorrichtung.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Multifunktionsbausatz zum Montieren von Aufbewahrungsvorrichtungen, aufweisend eine Befestigung, ein Verbindungsprofil zur Verbindung von Rohrteilen mit ebenen Flächen in einem Winkel und einen rohrförmigen Halter.
- Zur zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Aufbewahrung von Lagergut sind eine Reihe von mobilen und ortsfesten, zerlegbaren und nichtzerlegbaren Aufbewahrungsvorrichtungen bekannt, wie beispielsweise Container, Paletten, Regale oder Gestelle. Hierbei ist jede Aufbewahrungsvorrichtung an ihren speziellen Einsatzzweck angepasst, es gibt keine, die sowohl als ortsfest an einer Wand oder Decke montierte als auch als mobile Aufbewahrungsvorrichtung verwendet werden könnte.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Multifunktionsbausatz anzugeben, der den Bau von Aufbewahrungsvorrichtungen mit unterschiedlichen Einsatzbereichen ermöglicht, sowie damit aufgebaute Aufbewahrungsvorrichtungen anzugeben.
- Die erste Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Verbindungsprofil eine Aufnahme für den rohrförmigen Halter aufweist, wobei die Aufnahme ein Ende des Halters an wenigstens zwei in Längsrichtung des Halters voneinander beabstandeten Bereichen haltend ausgebildet ist. Auf diese Weise wird mit großem Vorteil eine äußerst feste, sichere und haltbare Verbindung zwischen einer ebenen Fläche wie einem Boden, einer Wand oder Decke eines Raumes und einem rohrförmigen Halter erreicht, an dem weitere Aufbewahrungsmöglichkeiten wie Bretter, Tablare, Gitter, Rollen usw. befestigbar sind. Die Halterung an zwei, in Längsrichtung des Halters voneinander beabstandeten Bereichen der Aufnahme bewirkt eine sichere Halterung, da am Halter angreifende Kräfte sicher in das Verbindungsprofil eingeleitet werden können. Erfindungsgemäß ist auch vorgesehen, dass mehr als zwei Haltepunkte, insbesondere auch eine Haltefläche, wie beispielsweise eine Bohrung mit oder ohne Gewinde in massivem Material vorgesehen sein kann. Das heißt, die Aufnahme kann als Aufnahmeblock ausgebildet sein. Es ist auch denkbar, die Aufnahme als Halbschale mit Spannmitteln auszubilden, in deren halbzylindrische Fläche das Halterende aufgenommen und arretiert ist.
- Dadurch dass die Aufnahme wenigstens einen weiteren Haltebereich für das Halterende aufweist, vorzugsweise gebildet durch Stützrippen und/oder eine Aufsetzfläche, wird die Stärke der Verbindung zwischen ebener Fläche und rohrförmigem Halter mittels des Verbindungsprofils vorteilhaft erhöht. Der an den Stützrippen und der Aufsetzfläche anliegende Halter wird so in der Aufnahme noch sicherer geführt, wobei erfindungsgemäß die Aufnahme als Kammer mit innenliegenden Stützrippen ausgebildet ist, in die der Halter durch eine Bohrung eintritt, an deren inneren Stützrippen er anliegt und auf deren Aufsetzfläche er mit seinem Ende aufsitzt.
- In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass mehrere Stützrippen wenigstens eine Kombinut zur Aufnahme von Nutensteinen und/oder Muttern bilden und/oder die ein Gewinde aufweisen. Auf diese Weise wird mit großem Vorteil erfindungsgemäß die Stärke der Halterung weiter erhöht. Dadurch, dass mehrere, beispielsweise vier, Stützrippen eine Kombinut definieren, kann in dieser ein Nutenstein oder eine Mutter aufgenommen und drehfest gehaltert werden. Weist der Halter ein Gewinde auf, wird so vorteilhaft neben dem Anliegen an den Stützrippen eine formschlüssige Halterung ermöglicht. Falls der Multifunktionsbausatz unter einer Decke montiert werden soll, sichert der wenigstens eine Nutenstein oder die Mutter gleichzeitig den Halter vor dem Herausgleiten, da der Halter in diesem Fall nach unten in den Raum ragt.
- Wird das Halterende in der Aufnahme mittels der Nutensteine oder Muttern spannend kraftschlüssig oder mittels des oder der Gewinde formschlüssig oder auch stoffschlüssig gehaltert, ist der Multifunktionsbausatz an jeden Einsatzzweck anpassbar, die am Halter angreifenden Kräfte können jederzeit sicher abgeleitet werden. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Halter in die Aufnahme eingesteckt ist und an der Aufsetzfläche aufliegt. Hierbei kann er einen Nutenstein oder eine Mutter durchsetzen und in deren Gewinde formschlüssig gehaltert werden, wobei erfindungsgemäß eine spannende Halterung auf zwei Wegen erfolgen kann: zum ersten kann der Halter durch eine zweite Mutter auf der gewölbten Seite gegen die erste Mutter in der Kombinut verspannt werden, also in Längsrichtung des Halters. Zum zweiten kann der Halter in Querrichtung gespannt werden, indem zwei Seitenwände der Aufnahme als Spannpratzen gegen den Halter drückend eingesetzt werden. Es ist erfindungsgemäß auch vorgesehen, den Halter formschlüssig zu haltern, indem die Aufnahme an einer Eintrittsöffnung und den Stützrippen und/oder der Aufsetzfläche ein Gewinde aufweist, in das der Halter formschlüssig eingedreht wird. Schließlich ist erfindungsgemäß auch vorgesehen, den Halter an der Eintrittsöffnung der Aufnahme stoffschlüssig zu fixieren, beispielsweise durch Schweißen, Löten, kleben oder dergleichen. In diesem Fall wird er durch den stoffschlüssigen Bereich in seiner Lage relativ zur Aufnahme fixiert und stützt sich gegen die Aufsetzfläche und die Stützrippen ab.
- Dadurch, dass das Verbindungsprofil einen Befestigungsabschnitt aufweist, der mit der Aufnahme verbunden ausgebildet ist, wird mit großem Vorteil die Verbindung von Halter über Aufnahme und Befestigungsabschnitt zur ebenen Fläche wie Boden/Wand/Decke hergestellt. Der Befestigungsabschnitt ist integraler Teil des Verbindungsprofils, ein zusätzliches Bauteil ist nicht erforderlich, so dass die Montage und Herstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kostengünstiger wird.
- Ist eine vom Befestigungsabschnitt weg gerichtete Seite der Aufnahme gewölbt ausgebildet und weist sie eine Eintrittsöffnung auf und/oder sind zwei überwiegend rechtwinklig zur gewölbten Seite angeordnete Seitenwände als Spannpratzen für das Halterende verwendbar, vorzugsweise mittels Durchgangsbohrungen und einem, die Seitenwände durchsetzendem Spannmittel, so sind mit großem Vorteil eine sichere Bedienung, eine sichere Halterung und damit eine hohe Betriebssicherheit gewährleistet. Die gewölbte Seite ist diejenige Seite, aus der der Halter herausragt, die also mit Lagergut in Berührung kommt. Die abgerundete, gewölbte Form verhindert scharfe Kanten und schont somit das Lagergut, dass eventuell gegen das Verbindungsprofil gepresst wird. Weiterhin wird auch die Betriebssicherheit erhöht, da ein Verwender ebenfalls nicht mit scharfen Kanten oder spitzen Ecken in Berührung kommt. Gleichzeitig erhöht die gewölbte Form die Stabilität der Aufnahme und damit des Verbindungsprofils, so dass auftretende Belastungen sicher bewältigt werden.
- Die erfindungsgemäß vorgesehene Weiterbildung der Erfindung, dass der Befestigungsabschnitt und/oder die Aufnahme auf ihren vom Halterende abgewandten Seiten Rillen, vorzugsweise V-förmige Rillen, aufweisen, erhöht die Einsetzbarkeit des erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatzes. Die Rillen dienen als Positionierhilfe für eine einzubringende Bohrung, sie liegen vorzugsweise jeweils flächenmittig. Die Rillen im Befestigungsabschnitt liegen dabei so, dass eine Bohrung durch die Rille exakt in der Mitte der inneren Fläche eines Umgriffs ausgeführt würde und die in der Aufnahme angeordneten Rillen liegen so, dass eine Bohrung durch eine Rille exakt in der Mitte einer Kombinut ausgeführt würde.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Befestigungsabschnitt einen Kontaktbereich mit der Befestigung aufweist, vorzugsweise einen u-förmig gebogenen Umgriff, wobei der Umgriff eine, ein Aufbiegen eines freien Schenkels des Umgriffs verhindernde, Materialstärke und vorzugsweise wenigstens eine Bohrung mit Gewinde aufweist. Der Befestigungsabschnitt des Verbindungsprofils umgreift somit vorteilhaft die Befestigung, so dass eine sichere Verbindung des Halters in dem Verbindungsprofil mit der Befestigung ermöglicht ist. Die Verbindung erfolgt dabei über die gesamte Länge des Verbindungsprofils an beiden Längsseiten des Verbindungsprofils, so dass die gegeneinander gerichteten Umgriffe eine gegenseitige Sicherung darstellen und gleichzeitig eine große Fläche zur Krafteinleitung zur Verfügung steht. Je nach Montagelage des Multifunktionsbausatzes im Raum werden die Umgriffe auf Zug/Druck (Wand), auf Druck/Druck (Boden) und Zug/Zug (Decke) belastet. Mit großem Vorteil führt diese Ausgestaltung zu einer sicheren, belastbaren und veränderlichen Aufbewahrungsvorrichtung. Durch das Umgreifen gleitet das Verbindungsprofil verschieblich auf der Befestigung, sofern diese länger als das Verbindungsprofil ausgebildet ist. Die Bohrung mit Gewinde durch den Umgriff ermöglicht mit großem Vorteil eine lösliche Arretierung des Verbindungsprofils auf der Befestigung mittels einer Schraube oder dergleichen. Es ist also erfindungsgemäß vorgesehen, das Verbindungsprofil auf die Befestigung aufzuschieben und an einer gewünschten Stelle zu arretieren, bzw. diese Stelle durch Lösen der Arretierung zu verändern, so dass bei längeren Befestigungen beliebige Anzahlen und Anordnungen von Verbindungsprofilen und damit Haltern möglich sind. Dies ermöglicht mit allergrößtem Vorteil eine genaue Anpassung einer aus dem erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatz hergestellte Aufbewahrungsvorrichtung an bestimmte Anforderungen.
- Ist die Befestigung als Profilschiene mit einer Anlagefläche und einer dazu beabstandet angeordneten, überwiegend parallelen Befestigungsfläche ausgebildet, wobei die Befestigungsfläche zum Umgreifen durch den Umgriff des Verbindungsprofils vorgesehen ist, wird die Variabilität der Erfindung weiter mit Vorteil erhöht. Eine Profilschiene ist einfach herzustellen, sie lässt sich mit einer geraden Anlagefläche sicher und definiert an einer Boden-, Wand-, oder Deckenfläche zur Anlage bringen. Die zur Anlagefläche beabstandete überwiegend parallele Befestigungsfläche dient zum Aufgleiten und Halten des Verbindungsprofils. Der Abstand der beiden Ebenen muß daher mindestens so groß wie die Materialstärke des freien Endes des Umgriffs des Befestigungsabschnittes des Verbindungsprofils gewählt sein.
- In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Befestigung überwiegend parallele Rastrillen aufweist, vorzugsweise an einem Distanzstück zwischen Anlagefläche und Befestigungsfläche, und/oder Auflagerillen an der Anlagefläche auf der vom Verbindungsprofil abgewandten Seite, und/oder eine längsmittige Rille in der Anlagefläche auf einer zum Verbindungsprofil gerichteten Seite und wenigstens eine Durchgangsbohrung aufweist. Die Auflagerillen dienen zur verbesserten Anlage an einer ebenen Boden-, Wand- oder Deckenfläche, die Rastrillen im Distanzstück zur rastenden Aufnahme von Abdeckprofilen. Diese Abdeckprofile schützen die Mittel vor Umwelteinflüssen, mit denen die Befestigung an den genannten ebenen Flächen befestigt wird, wozu die Durchgangsbohrung dient.
- Mit großem Vorteil ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass an einer Befestigung mehrere Verbindungsprofile verschieblich befestigbar sind, so dass auf einfache Weise eine gewünschte Anzahl von Verbindungsprofilen und damit Haltern pro Befestigung in gewünschten Abständen angeordnet werden können.
- Ist der Halter als Gewindestange oder Rohr ausgebildet, lassen sich auf einfachste Weise am Halter weitere Aufbewahrungseinrichtungen anbringen, beispielsweise Vierkantrohre, Bretter oder dergleichen, indem die Gewindestange diese Aufbewahrungseinrichtungen durchsetzt und diese mit Muttern hält. Eine Gewindestange kann mittels Muttern leicht in einzelne und unterschiedlich lange Abschnitte eingeteilt werden, wobei eine Konterung möglich ist, so dass sich jede beliebige Lagerebene und jeder beliebige Lagerebenenabstand verwirklichen lassen.
- Als alternative Ausgestaltung ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Befestigung als flanschförmiger Befestigungsbereich des Verbindungsprofils ausgebildet ist. In diesem Fall wird das Verbindungsprofil, das die Halter trägt, direkt auf der ebenen Fläche befestigt. Dies verhindert zwar die nachträgliche Verschiebbarkeit der Verbindungsprofile mit Halter, reduziert jedoch die Kosten eines erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatzes. Der Befestigungsbereich des Verbindungsprofils ist in diesem Fall nicht u-förmig gebogen, sondern als ebene Fläche ausgestaltet, die sich seitlich von der Aufnahme weg erstreckt. Auch dieser Befestigungsbereich kann erfindungsgemäß flächenmittige Rillen aufweisen, so dass das nachträgliche Einbringen von Bohrungen stets positionsgenau mittig erfolgt.
- Mit sehr großem Vorteil ist vorgesehen, dass der Multifunktionsbausatz aus Aluminium besteht, vorzugsweise stranggepreßtem Aluminium, insbesondere aus eloxiertem stranggepreßtem Aluminium. Aluminium ist relativ weich, so dass Lagergut aus weichem Material wie beispielsweise Felgen aus Aluminium nicht beschädigt werden können. Aluminium ist rostfrei, Aufbewahrungsvorrichtungen aus dem erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatz können daher problemlos im Freien, in Feucht- oder Kühlräumen sowie in LKW eingesetzt werden. Sie sind damit wertbeständiger als Stahlvorrichtungen und behalten dauerhaft ihre Funktionalität, ein Durchrosten ist nicht möglich. Eloxiertes Aluminium kann farbig ausgeführt sein, so dass sich farblich kodierte Aufbewahrungsvorrichtungen zur Definition unterschiedlicher Lagerbereiche realisieren lassen.
- Ein erfindungsgemäßer Multifunktionsbausatzes lässt sich mit großem Vorteil für den Aufbau eines Fahrradständers und/oder einer Wandaufbewahrungsvorrichtung und/oder einer Deckenaufbewahrungsvorrichtung verwenden.
- Fahrradständer sind im öffentlichen Raum häufig anzutreffen, beispielsweise vor Bahnhöfen, Schulen, Freibädern aber auch vor Geschäften und im privaten Raum in Hofeinfahrten oder in Garagen. Fahrradständer sollen abzustellende Fahrräder sicher und beschädigungsfrei haltern, wozu sie entweder ein Rad oder die Vorderradgabel umgreifen, oder eine Anlehn- oder Haltemöglichkeit für den Fahrradrahmen bieten, wobei für besonders hochwertige Fahrräder auch eine Rahmenhalterung bekannt ist, die zu einer schwebenden, also vom Boden losgelösten Halterung des Fahrrads führt. Die umgreifenden Fahrradständer-Versionen bestehen in der Regel aus einem rechteckigen Grundgestell und an dessen Längsseiten befestigten Radaufnahmen. Das Grundgestell ist regelmäßig aus miteinander fest verschweißten verzinkten Stahlprofilen gefertigt, die Radaufnahme bestehen aus zwei annähernd parallel angeordneten beabstandeten verzinkten Stahlrohren und können einen Kunststoffschutzüberzug aufweisen. Bei Fahrradständer, die die Vorderradgabel umgreifen, weisen die Radaufnahmen relativ kompliziert gebogene Formen auf oder müssen fertigungstechnisch aufwändig aus mehreren Einzelteilen zusammengefügt werden. Das Grundgestell kann Befestigungsmöglichkeiten für eine Erdverankerung aufweisen. Es sind auch umgreifende Fahrradständer aus einzeln im Boden verankerten Radaufnahmen bekannt, wobei mehrere dieser Solitäre voneinander beabstandet eingesetzt werden können, um eine Parkstation zu bilden. Ein Problem der bekannten radumgreifenden Fahrradständer ist die potentiell hohe Beschädigungsgefahr der Vorderräder durch seitliche Krafteinwirkung auf die Speichen und Felgen, die durch eine nicht lotrechte Halterung der Fahrräder in den Radaufnahmen erzeugt wird. Die nicht lotrechte Halterung wird durch eine zu weite Beabstandung der überwiegend parallelen Rohre der Radaufnahme und eine falsche Beabstandung der Radaufnahmen untereinander hervorgerufen. Im ersten Fall wird ein Fahrrad eine beträchtliche Schräglage erreichen, bevor die Rohre an den Speichen anliegen und das Fahrrad halten, so dass die Speichen des Vorderrades nicht auf Zug sondern konstruktionswidrig auf Biegung beansprucht werden. Im zweiten Fall drückt beispielsweise ein benachbartes zweites Fahrrad aufgrund eines breiteren Lenkers oder dergleichen auf das erste abgestellte Fahrrad, so dass auch hier über die Kontaktstelle letztendlich seitlicher Druck auf die Speichen und Felge des Vorderrades ausgeübt wird. Dies führt gerade bei hochwertigen leichten Felgen aus Aluminium oder Verbundwerkstoffen zu Unwuchten.
- Ein Fahrradständer erstellt aus dem erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatz vermeidet die Nachteile des Standes der Technik, dadurch, dass er aus wenigstens zwei, vorzugsweise vier oder mehr, Haltern besteht, deren Enden in je einem Verbindungsprofil aufgenommen sind, wobei wenigstens zwei, unterschiedlichen Haltern zugeordnete, Verbindungsprofile auf einer gemeinsamen Befestigung arretierbar verschieblich angeordnet sind. Wie vorstehend geschildert, lässt sich ein Fahrradständer aus dem Multifunktionsbausatz einfach dadurch erstellen, dass als Halter gebogene Rohre oder Gewindestangen verwendet werden, deren Enden über Verbindungsprofile an zwei zueinander beabstandet parallelen Befestigungen befestigt sind. Mit äußerst großem Vorteil lässt sich so ein multivariabler Fahrradständer aus Aluminium herstellen, der sowohl einstellbare Abstände zwischen zwei, eine Radaufnahme bildenden, Haltern als auch einstellbare Abstände zwischen zwei Radaufnahmen ermöglicht. Somit kann die Radaufnahme eines Fahrradständers durch Lösen, Verschieben und Arretieren der Verbindungsprofile eines Halters an eine bestimmte Reifenbreite beispielsweise eines Mountainbikes angepasst werden, wohingegen eine andere Radaufnahme unabhängig davon an einen sehr schmalen Rennradreifen angepasst sein kann. Diese Einstellungen lassen sich vorteilhaft jederzeit ändern und an neue Reifenbreiten anpassen. Auch lassen sich die Abstände zwischen den einzelnen Radaufnahmen unterschiedlich gestalten, so dass große Abstände für breite Lenker und kleine Abstände für schmal bauende Räder wie Rennräder in nur einem Fahrradständer möglich sind, die darüber hinaus noch verändert werden können, falls beispielsweise nur noch Rennräder oder nur noch Kinderräder gehalten werden sollen.
- Dadurch, dass der Fahrradständer aus Aluminium besteht, werden die hochwertigen Aluminium- oder Verbundwerkstofffelgen teurer Fahrräder nicht beschädigt, ein Verkratzen ist nicht möglich. Weiterhin garantiert die Rostfreiheit des Aluminiums eine lange Verwendbarkeit auch im Freien vor Geschäften oder auf Rasenstücken. Durch die exakte Einstellbarkeit der Abstände zwischen den Haltern der Radaufnahme ist auch ein Verbiegen der Felgen mit Vorteil verhindert, die Fahrräder werden in einer exakt aufrechten Position gehalten.
- In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Verbindungsprofil eine außermittige Eintrittsöffnung für den Halter in der gewölbten Seite aufweist, vorzugsweise eine Pass-Sitz-Bohrung. Die längs-außermittig angeordnete Eintrittsöffnung in der gewölbten Seite der Aufnahme des Verbindungsprofils ermöglicht eine Vorabeinstellung unterschiedlicher Halterabstände innerhalb einer Radaufnahme. Sie definiert zwei Abschnitte des Verbindungsprofils, einen kürzeren und einen längeren. Durch Kombination zweier Verbindungsprofile über die beiden kürzeren Abschnitte, über die beiden längeren Abschnitte sowie über einen kurzen und einen langen Abschnitt lassen sich einfachst drei Abstände der Halter einer Radaufnahme voreinstellen.
- Die Einsatzdauer des Fahrradständers lässt sich vorteilhaft dadurch erhöhen, dass die Anlageflächen der zwei Befestigungen mittels Abdeckprofilen abgedeckt ausgebildet sind. Auf diese Weise kann keine Feuchtigkeit in die Befestigung eindringen, die Verbindungsmittel korrodieren kaum und zusätzlich werden noch verletzungsgefährliche Kanten abgedeckt.
- In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Fahrradständer zwei abgewinkelte Befestigungen aufweist, wobei der Winkel zwischen 20° und 45° liegt und wobei an einem Schenkel der Befestigung Verbindungsprofile befestigt sind. Da die schräg von einer Wand wegragenden Schenkeln über die Verbindungsprofile selbstverständlich auch Radaufnahmen tragen, können auf vorteilhafte Weise Fahrräder platzsparend schräg zu einer Wand gelagert werden.
- Ein alternativer Fahrradständer bestehend aus einem erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatz besteht aus wenigstens zwei, vorzugsweise vier oder mehr, Haltern, deren Enden in je einem Verbindungsprofil mit flanschartigem Befestigungsabschnitt aufgenommen sind, wobei mehrere Enden unterschiedlicher Halter in einem Verbindungsprofil mit flanschartigem Befestigungsabschnitt aufgenommen sind. Das Verbindungsprofil wird dabei in einer Länge eines beliebigen Mehrfachen eines Fahrradständers hergestellt, beispielsweise in 1 m oder 1,5 m Länge und weist eine vorbestimmte Anzahl an Bohrungen in der gewölbten Seite für die Halter auf. Zwar ist dann weder eine nachträgliche Einstellung der Radaufnahmenbreite noch der Radaufnahmenabstände möglich, ein solcher Fahrradständer ist jedoch kostengünstiger herstellbar.
- Weisen die Verbindungsprofile Endkappen auf, wird das Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz verhindert, so dass sich eine längere Betriebsdauer ergibt.
- In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Halter einen Kunststoffüberzug aufweisen und/oder in einem Aluminiumrohr aufgenommen sind. Dies verhindert vollständig eine Beschädigung der Felgen/Speichen und verhindert auch das Auftreten von möglicherweise korrosiven Potentialdifferenzen zwischen unterschiedlichen Materialien.
- Die vorliegende Erfindung kann weiterhin mit besonderem Vorteil für Deckenaufbewahrungsvorrichtungen verwendet werden.
- Deckenaufbewahrungsvorrichtungen haben die Aufgabe, das Volumen eines Lagerraumes möglichst vollständig auszunutzen, bzw. Lagerraum in einem ansonsten nicht als Lager verwendeten Raum zu erschließen. Das schwebende Lagergut muß dabei sicher und beschädigungsfrei gelagert werden, so dass es keine Gefahr für im Raum befindliche Personen darstellt. Gleichzeitig müssen betriebssichere Vorrichtungen zur Lagergutzufuhr und -entnahme vorgesehen sein.
- Die vorliegende Erfindung ermöglicht eine betriebssichere Deckenaufbewahrungsvorrichtung dadurch, dass sie mittels der Befestigung an Decken befestigbar ist und dass die Halter zur Halterung von horizontalen Ablageflächen, vorzugsweise mittels Haltemuttern, ausgebildet sind, vorzugsweise als Gewindestangen, wobei vorzugsweise mehrere Verbindungsprofile pro Befestigung vorgesehen sind. Eine solche Deckenaufbewahrungsvorrichtung wird vor allem durch zwei Eigenschaften des Multifunktionsbausatzes ermöglicht. Zum einen ist dies die aufeinander abgestimmte Ausgestaltung von Umgriff und Befestigungsebene, die so ausgelegt sind, dass sie auch auf Zug belastbar sind. Ein Aufbiegen des freien Schenkels des Umgriffs ist selbst bei starken Belastungen nicht möglich, genauso wenig, wie ein Aufbiegen der die Befestigungsebene bildenden Schenkel. Zum zweiten ist dies die Art der Halterung der Halter in der Aufnahme. Die spannende, gekonterte Halterung zwischen den zwei Muttern in der Kombinut und auf der gewölbten Seite verhindert genauso wie die klemmende seitliche Halterung mittels der Spannpratzen ein Herausgleiten der Halter aus den Verbindungsprofilen. Insbesondere, wenn beide Haltearten miteinander kombiniert werden, können auch schwerste Lasten sicher unter der Decke aufbewahrt werden.
- In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Halter zur Halterung von an sich bekannten Umlenkrollen, Quadrat- und Rechteckrohrprofilen oder Platten ausgebildet sind. Dies ermöglicht die Realisierung einer Vielzahl von unterschiedlichen Aufbewahrungsvorrichtungen.
- Die gleichen Vorteile werden auch bei Verwendung des Multifunktionsbausatzes für ein Wandaufbewahrungssystem realisiert, wobei hier die auftretenden Zugkräfte in anderer Richtung auf die Verbindungsprofile und Befestigung wirken. Hier ist der Multifunktionsbausatz mittels der Befestigung an Wänden befestigbar und die Halter sind zur Halterung von horizontalen Ablageflächen ausgebildet, wobei vorzugsweise mehrere Verbindungsprofile pro Befestigung vorgesehen sind.
- Sowohl bei der Decken- als auch bei der Wandhaltevorrichtung ermöglicht die stufenlose Verstellbarkeit der Verbindungsprofile eine optimale Aufteilung der Decken/Wand-Nutzfläche in Abhängigkeit der einzulagernden Gegenstände wie Surfboards, Fahrräder, Skier, Stangenmaterial, Segelmasten, Dachkoffer, Bretter, usw.
- Die Erfindung wird nun in mehreren bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf eine Zeichnung beispielhaft beschrieben, wobei weitere vorteilhafte Einzelheiten den Figuren der Zeichnung zu entnehmen sind.
- Funktionsmäßig gleiche Teile sind dabei mit denselben Bezugszeichen versehen.
- Die Figuren der Zeichnung zeigen im Einzelnen:
-
1 : eine perspektivische Ansicht eines Verbindungsprofils gemäß einer ersten Ausführungsform, -
2 : eine Frontansicht dieses Verbindungsprofils, -
3 : eine perspektivische Ansicht eines Verbindungsprofils gemäß einer zweiten Ausführungsform, -
4 : eine Frontansicht dieses Verbindungsprofils, -
5 : Frontansicht einer Befestigung -
6 : eine perspektivische Ansicht der Befestigung, -
7 : eine perspektivische Ansicht eines Verbindungsprofils gemäß einer ersten Ausführungsform auf einer Befestigung mit Befestigungsmitteln, -
8 : eine Frontansicht dieses Zustandes, -
9 : eine Frontansicht eines in einem Verbindungsprofil auf einer Befestigung gehalterten Halters, -
10 : eine Frontansicht eines Verbindungsprofils gemäß einer ersten Ausführungsform mit Muttern in den Kombinuten, -
11 : eine perspektivische Ansicht eines Verbindungsprofils gemäß einer ersten Ausführungsform auf einer Befestigung mit Befestigungsmitteln und Endkappen, -
12 : einen erfindungsgemäßen Fahrradständer gemäß einer ersten Ausführungsform, -
13 : einen Ausschnitt aus einer Deckenhaltevorrichtung. -
14 : eine perspektivische Ansicht einer Deckenhaltevorrichtung mit einer Lagerebene, -
15 : eine perspektivische Ansicht einer Deckenhaltevorrichtung mit zwei Lagerebenen, -
16 : eine geschnittene Frontansicht durch ein Verbindungsprofil gemäß einer ersten Ausführungsform mit einer eingeschraubten Gewindestange, -
17 : die Situation aus11 mit Abdeckprofil und -
18 : eine Einbausituation des erfindungsgemäßen Fahrradständers an einer Wand -
1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Verbindungsprofils2 gemäß einer ersten Ausführungsform. Das Verbindungsprofil2 besteht aus den miteinander verbundenen Bereichen Aufnahme4 und Befestigungsabschnitt6 . Die Aufnahme4 wird durch eine gewölbte Seite17 , zwei Seitenwände26 und einen im Profil liegende Aufsetzfläche13 gebildet, wobei die Aufsetzfläche13 die Seitenwände miteinander verbindet. Die Seitenwände26 setzen sich in Richtung auf den Befestigungsabschnitt6 fort, mit dem sie verbunden sind. Der Befestigungsabschnitt6 besteht bei dieser Ausführungsform aus einem u-förmigen Umgriff9 mit einem freien Schenkel10 und einem Verbindungsschenkel40 zu den Seitenwänden26 . Hierbei ist der jeweils durch die Verbindungsschenkel40 gebildete Teil des u-förmigen Umgriffs9 nicht parallel zu dem durch die freien Schenkel10 gebildeten, so dass sich ein Kontaktbereich8 für eine Schraube32 bildet. Die Verbindungsschenkel40 zeigen aufeinander zu und definieren zwischen sich und der darüber angeordneten Aufsetzfläche13 eine der Kombinuten14 zur Aufnahme von Nutensteinen15 oder Muttern16 . Die Materialstärke des Umgriffs9 ist dabei so gewählt, dass ein Aufbiegen oder ein Belastungsbruch des Umgriffs9 sowohl bei Druck als auch vor allem bei Zugbelastungen ausgeschlossen ist. Die Gestaltung dieses Befestigungsabschnittes ist mit erfindungswesentlich für die breite Einsetzbarkeit des erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatzes. Auf der zu einem nicht dargestellten Halter gerichteten Seite des Umgriffs9 befindet sich eine Rille7 mit Bohrung29 , die mittig über der Rille7 angeordnet ist und ein Gewinde aufweist. Die Bohrung29 liegt flächenmittig zum Kontaktbereich8 und zu den freien Enden der nicht dargestellten Befestigungsfläche22 .1 zeigt schließlich noch eine Eintrittsöffnung30 in der gewölbten Seite17 der Aufnahme4 , durch die ein Halter3 in die Aufnahme4 eingeführt wird. Diese Durchgangsbohrung kann als Paß-Sitz-Bohrung ausgeführt sein für eine kraft- oder stoffschlüssige Verbindung von Halter3 mit Verbindungsprofil2 oder als Gewindebohrung für eine formschlüssige Verbindung. - Den inneren Aufbau der Aufnahme
4 ist2 zu entnehmen. Der durch die Seitenwände26 , die gewölbte Seite17 und die Aufsetzfläche13 definierte Innenraum der Aufnahme4 weist sechs Stützrippen12 auf, zwei vertikal und vier horizontal ausgerichtete, von denen je zwei aufeinander zuweisen. Je vier Stützrippen12 definieren eine Kombinut14 , so dass die Aufnahme4 zwei Kombinuten14 aufweist. Eine dritte Kombinut14 wird durch die Verbindungsschenkel40 und die Aufsetzfläche13 definiert. Die Stützrippen12 weisen dazu an ihren freien Enden eine Falz auf. -
3 zeigt eine zweite Ausführungsform des Verbindungsprofils2 , bei dem unter Beibehaltung der anderen Merkmale einschließlich der Bohrungen, etc., der Befestigungsabschnitt6 als Flansch18 ausgebildet ist. Dies ist auch4 zu entnehmen. Bei dieser Ausführungsform wird das Verbindungsprofil2 direkt an der ebenen Fläche wie Boden/Wand/Decke befestigt. Auf diese Weise ist eine einfache, günstige und schnelle Montage möglich. -
5 zeigt eine erfindungsgemäße Befestigung1 mit einer Anlagefläche21 und Auflagerillen43 zur definierten Anlage an der ebenen Fläche. Zu dieser Anlagefläche21 parallel liegt eine Befestigungsfläche22 , die durch nach außen weisende Schenkel gebildet wird. Der Abstand zur Anlagefläche21 entspricht mindestens der Materialstärke des freien Schenkels10 des Umgriffs9 , ist jedoch in der Regel größer, um die Verschiebung des Verbindungsprofils2 auf der Befestigung1 nicht zu behindern. Die Rastrillen23 dienen dazu, ein nicht dargestelltes Abdeckprofil rastend aufzunehmen und so die Befestigung1 zu schützen. -
6 zeigt eine Durchgangsbohrung25 , die auf einer Rille7 flächenmittig angeordnet ist und die zur Befestigung der Befestigung1 an einer ebenen Fläche dient. -
7 zeigt schließlich das Zusammenwirken von Befestigung1 und Verbindungsprofil2 . Die Befestigung1 ist mit Befestigungsmitteln33 an einer nicht dargestellten ebenen Fläche wie Boden/Wand/Decke befestigt. Auf die Befestigung1 ist das Verbindungsprofil2 geschoben, dessen Position sich durch Lösen der Schraube32 , Verschieben auf der Befestigung1 und Anziehen der Schraube32 verändern lässt. Es ist auch zu erkennen, dass die Befestigung1 in der Regel eine größere Längenausdehnung als das Verbindungsprofil2 aufweist, so dass sich mehrere Verbindungsprofile2 auf einer Befestigung1 anordnen und verschieben lassen. Diese arretierbare Verschiebbarkeit ist ein weiteres wesentliches Merkmal der Erfindung, da sich so eine genau auf einen bestimmten Zweck angepasste Aufbewahrungsvorrichtung erstellen lässt, deren Bauteile vorteilhafterweise wieder verwendet und für eine ganz andere Aufbewahrungsvorrichtung erneut eingesetzt werden können. Damit eröffnet der Multifunktionsbausatz ein sehr umfassendes Einsatzgebiet. Das in7 dargestellte Verbindungsprofil weist eine Eintrittsöffnung30 und eine Durchgangsbohrung27 in der Seitenwand26 auf. Die Durchgangsbohrung27 wird mit der korrespondierenden Durchgangsbohrung27 auf der gegenüberliegenden Seite dazu verwendet, mittels nicht dargestellter Spannmittel die Seitenwände26 über die Stützrippen12 als Spannpratzen für einen nicht dargestellten Halter3 zu verwenden. Die Eintrittsöffnung30 kann dabei als Paß-Sitz-Bohrung oder mit Gewinde versehen sein. Im letzteren Fall weisen auch die vertikalen Stützrippen12 ein Gewinde auf. -
8 zeigt als Detail die Arretierung von Verbindungsprofil2 an Befestigung1 mittels Schraube32 in Durchgangsbohrung29 . -
9 zeigt einen Halter3 , der in der Aufnahme4 mittels zweier Muttern16 spannend gekontert gehaltert ist. Eine Mutter16 ist dabei in einer Kombinut14 drehfest gehaltert, die andere ist oberhalb der gewölbten Seite17 angeordnet. Die gewölbte Seite17 führt zum einen zu einer erhöhten Stabilität der Aufnahme4 , zum anderen bietet sie beim Anziehen der oberen Mutter16 Verformungsweg für das Profil, so dass eine Zerstörung durch übermäßige Kraftaufwendung extrem erschwert wird. Diese Gestaltung verbessert damit die Betriebssicherheit einer aus dem erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatz hergestellten Aufbewahrungsvorrichtung. Der Halter3 ist hier als Gewindestange ausgebildet, die mit einem Ende5 auf der Aufsetzfläche13 aufsitzt und über einen längeren Bereich an mehreren Kontaktpunkten sicher gehaltert ist. Auf diese Weise wird eine extrem stabile, halt- und belastbare Verbindung von ebener Fläche und rohrförmigem Halter erreicht, das heißt, es wird eine extrem stabile, halt- und belastbare Aufbewahrungsvorrichtung ermöglicht. -
10 zeigt die Anordnung von drei Muttern16 bzw. Nutensteinen15 im Verbindungsprofil2 . Die obere Mutter ist in der Größe M5, die beiden anderen in der Größe M8 ausgebildet. -
11 zeigt schließlich die Anordnung der Endkappen31 , die das Innere des Verbindungsprofils2 vor Umwelteinflüssen schützen. Diese sind vorzugsweise aus elastomerem Material ausgebildet, können aber auch aus Metall bestehen. Die korrespondierende17 zeigt dieselbe Vorrichtung, jedoch zusätzlich mit einem Abdeckprofil41 , dass ebenfalls aus elastomerem oder metallenem Material besteht. Als Metall wird erfindungsgemäß eloxiertes Aluminium verwendet, vorzugsweise farblich eloxiertes Aluminium. Die Farbe wird dabei in der Regel eine gewisse Signal- oder Leuchtkraft aufweisen, um auf den Fahrradständer aufmerksam zu machen. Gleiches gilt für das elastomere Material. -
12 zeigt eine Aufbewahrungsvorrichtung aus dem erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatz, nämlich einen Fahrradständer gemäß einer ersten Ausführungsform. Zu erkennen sind zwei durchgehende Befestigungen1 , auf denen jeweils sechs Verbindungsprofile2 so angeordnet sind, dass sie eine Radaufnahme34 definieren. Gut zu erkennen ist ebenfalls die außermittige Position der Eintrittsöffnung30 auf der gewölbten Seite17 , die im dargestellten Beispiel jeweils die Kombination kurze Seite-lange Seite ermöglicht. Ein Drehen eines Verbindungsprofilpaares2 um 180° würde die Kombination kurze Seite-kurze Seite erzeugen. Die Halter3 sind hierbei als Rundrohr, wahlweise mit einem Schutzüberzug, ausgebildet. Durch die freie Verschiebbarkeit der vier Verbindungsprofile2 einer Radaufnahme34 kann der Abstand zwischen zwei Radaufnahmen34 frei gewählt und jederzeit an geänderte Fahrradbreiten angepasst werden. Es kann auch der Abstand zwischen den beiden Haltern3 einer Radaufnahme34 frei gewählt werden, so dass sich die Radaufnahme34 individuell an jede Radbreite anpassen lässt. Erfindungsgemäß ist auch vorgesehen, bei besonders breiten Fahrradreifen ein Zwischenstück vorzusehen, dessen äußere Form exakt dem eines Verbindungsprofils2 entspricht, welches jedoch wesentlich kürzer ausgebildet ist. Auf diese Weise steht ein Reifen niemals auf einer Kante auf, sondern stets auf einer durchgehenden, gewölbten Fläche. Eine Beschädigung der Karkasse ist somit ausgeschlossen. Selbstverständlich kann der Fahrradständer auch aus mehr als drei Radaufnahmen34 bestehen, in diesem Fall würde die beiden Befestigungen1 eine entsprechend gewünschte Länge aufweisen, beispielsweise 2 m oder jedes andere Maß. Selbstverständlich können auch zwei 2 m lange Fahrradständer nebeneinander angebracht werden, um so einen 4 m langen Fahrradständer zu ergeben. Es ist auch möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, zwei Verbindungsprofile2 für die Befestigung der Haltebeine eines Werbeschildes zu verwenden. In diesem Fall wären zwei senkrecht aufragende Rohre als Halter3 vorgesehen, die eine Werbefläche zwischen sich tragen. Nicht dargestellt sind die Endkappen31 für die Verbindungsprofile2 , sowie das in die Rastrillen23 einklipsbare Abdeckprofil41 für die Befestigung1 , das vorzugsweise aus Kunststoff besteht, aber auch aus Metall gefertigt sein kann.12 ist auch die Verwendung der Seiten26 als Spannpratzen zu entnehmen, die mittels eines Spannmittels28 , wie einer Schraube, gegen den Halter3 verspannt werden können. Der Fahrradständer kann sowohl auf dem Boden als auch an einer Wand befestigt werden. - In einer nicht dargestellten Ausführungsform des Fahrradständers unter Verwendung des Verbindungsprofils
2 der zweiten Ausführungsform wäre anstelle zweier durchgängigen Befestigungen1 zwei durchgängige Verbindungsprofile2 zu sehen, die direkt über ihre Flansche18 mit Verbindungsmitteln auf einer Oberfläche wie Boden oder Wand befestigt wären. Die Radaufnahmen34 blieben unverändert, könnten jedoch nicht länger zueinander verschoben werden. Dies wäre nur durch die Einbringung neuer Öffnungen30 in die gewölbte Seite17 möglich. In beiden Ausführungsformen ist auch eine einfache geschweißte Verbindung von Halter3 und Verbindungsprofil2 möglich, die aus kostengründen gewählt werden kann. -
13 zeigt ein Detail aus einer Deckenaufbewahrungsvorrichtung unter Verwendung des erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatzes, wobei die Decke nicht dargestellt ist. An einem hängenden Halter3 ist beabstandet zum Verbindungsprofil2 ein Rohr35 angeordnet, wobei der Halter3 das Rohr35 durchdringt. Das Rohr35 liegt auf einer Mutter16 auf, wobei auch eine Verspannung zwischen zwei Muttern16 ober- und unterhalb des Rohres35 möglich ist. An diesem Rohr35 kann nun eine ganze Reihe von weiteren Befestigungsmitteln vorgesehen sein. - Dies zeigt
14 exemplarisch, in der eine Platte37 an vier Haltern3 sicher von einer Decke36 beabstandet gehaltert wird. Auf dieser Platte37 kann Lagergut sicher gelagert werden. Auch diese Platte kann zwischen zwei Muttern gehaltert werden. Aufgrund der Ausbildung der Halter3 als Gewindestange, lässt sich der Abstand der Platte37 zur Decke36 jederzeit und individuell an jedes Lagergut mittels Drehen an den Muttern16 anpassen. -
15 zeigt eine weitere Deckenlagervorrichtung unter Verwendung des erfindungsgemäßen Multifunktionsbausatzes. Dargestellt ist ein größerer Bereich der13 . Man erkennt, dass Auflageprofile38 und Spannprofile39 auf den Rohren35 befestigt sind, die zwischen sich eine verschiebbare Platte37 oder eine Wäscheleine42 tragen. - Anhand der dargestellten Beispiele ist leicht zu erkennen, dass die Zahl der Lagerebenen nur von der Länge der Halter
3 abhängt, die vorzugsweise als Gewindestangen ausgebildet sind. Es ist ebenfalls leicht zu erkennen, dass auch eine Wandhalterung ohne weiteres erfindungsgemäß zu realisieren ist, in diesem Fall würde die Lagerfläche nicht zwischen zwei von der Befestigung1 gleichbeabstandeten Rohren35 sondern zwischen zwei verschieden beabstandeten Rohren35 gebildet werden. -
16 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, bei der eine Gewindestange3 in einem Gewinde des Verbindungsprofils2 gehaltert wird, das in die Bohrung30 , der vertikalen Stützrippe12 , den horizontalen Stützrippen12 und der Aufstandsfläche13 eingebracht ist. Der lichte Abstand zwischen den vertikalen Stützrippen12 entspricht dabei dem Kernlochmaß der Gewindebohrung. Dies ist generell der Fall, sobald ein Gewinde in der Öffnung25 vorgesehen ist, bzw. sobald ein Gewinde in die weiteren Stützrippen12 geschnitten ist. -
18 zeigt abschließend eine Montagesituation eines erfindungsgemäßen Fahrradständers an einer Wand44 . Hierbei ist die Befestigung1 als abgewinkeltes Profil ausgebildet, dessen einer Schenkel an der Wand befestigt wird und dessen anderer Schenkel die Verbindungsprofile2 einer Radaufnahme34 trägt. In dieser Montagesituation lassen sich Fahrräder platzsparend und dennoch sicher aufbewahren, da sie nicht mehr im rechten Winkel von einer Wand abstehen, wobei der Winkel erfindungsgemäß beliebig wählbar ist, bevorzugt aber zwischen 20° und 45° liegt. - Zum Aufbau einer erfindungsgemäßen Aufbewahrungsvorrichtung mittels des Multifunktionsbausatzes würde nach erfolgter Aufteilungsplanung zunächst die gewünschte Zahl an Befestigungen
1 in gewünschter Länge und in gewünschtem Abstand zueinander an einer ebenen Fläche wie Wand/Decke/Boden mittels der Bohrungen25 und entsprechenden Befestigungsmitteln befestigt. Sodann werden Halter3 mit einer vorgewählten Länge durch die Eintrittsöffnungen30 in die Aufnahme4 eingeführt, die vorher so mit Muttern16 bestückt wurden, dass diese unterhalb der Eintrittsöffnungen30 positioniert sind. Die Halter werden durch die Muttern16 in den Kombinuten14 eingeschraubt, bis sie auf der Aufsetzfläche13 aufliegen, was an dem deutlich erhöhten Drehwiderstand zu erkennen ist. Sodann wird eine Kontermutter auf die Halter13 aufgeschraubt und zur Anlage an der gewölbten Seite17 gebracht. Da die Mutter16 in der Kombinut14 drehfest gelagert ist, kann der Halter3 einfach durch Anziehen der oberen Mutter verspannt werden. Bei Deckenaufbewahrungssystemen wird man in der Regel auch eine seitliche Verspannung mittels der als Spannpratzen wirkenden Seitenwände26 wählen, um ein Herausgleiten der Halter aus den Verbindungsprofilen unter allen Umständen zu verhindern. Gegebenenfalls können die Halter3 jetzt noch abgelängt werden. Die so vorbereiteten Verbindungsprofile2 werden in gewünschter Anzahl auf die entsprechende Befestigung1 geschoben, wobei die Umgriffe9 die Schenkel der Befestigungsebene22 umgreifen. An der gewünschten Stelle wird jedes Verbindungsprofil durch Anziehen der Schrauben32 pro Verbindungsprofil2 arretiert, wobei durch die einfache Lösbarkeit Nachjustierungen jederzeit erfolgen können. Damit sind die gewünschten Abstände der Halter3 realisiert, so dass die Aufbewahrungseinrichtungen wie Bretter, Gitter, Rohre, usw. angebracht werden können. Dies geschieht dadurch, dass die Halter durch Bohrungen in den Aufbewahrungseinrichtungen geführt und deren Lage mit Muttern gesichert wird. Hierbei kann jeweils oberhalb und unterhalb einer Aufbewahrungseinrichtung eine Mutter vorgesehen sein. An den Haltern3 können Umlenkrollen mit Seilzügen, verschiebbare Bretter, Wäscheleinen und so weiter befestigt werden. Hiermit stellt der Multifunktionsbausatz dem Anwender eine sehr große Einsetzbarkeit zur Verfügung. Bei Änderung des Lagergutes kann durch einfaches Lösen der Arretierung der Verbindungsprofile neue, jetzt besser passende Abstände gewählt werden. Gleichermaßen können montierten Halter3 mit unpassenden Längen gegen besser passende ausgetauscht werden. - In gleicher Weise wie vorbeschrieben, würde ein Fahrradständer aufgebaut werden, wobei der Abstand der eine Radaufnahme
34 bildenden Halter3 direkt an einem bestimmten Fahrrad bestimmt werden kann. Durch einfaches Hinstellen eines weiteren Fahrrades kann dann der Abstand zur nächsten Radaufnahme34 in-situ und genau abgestimmt erfolgen. -
- 1
- Befestigung
- 2
- Verbindungsprofil
- 3
- Halter
- 4
- Aufnahme
- 5
- Halterende
- 6
- Befestigungsabschnitt
- 7
- Rillen
- 8
- Kontaktbereich
- 9
- Umgriff
- 10
- Freier Schenkel
- 11
- Stützbereich
- 12
- Stützrippen
- 13
- Aufsetzfläche
- 14
- Kombinut
- 15
- Nutenstein
- 16
- Mutter
- 17
- Gewölbte Seite
- 18
- Flansch
- 19
- Gewinde
- 20
- Profilschiene
- 21
- Anlagefläche
- 22
- Befestigungsfläche
- 23
- Rastrillen
- 24
- Distanzstück
- 25
- Durchgangsbohrung
- 26
- Seitenwände
- 27
- Durchgangsbohrung
- 28
- Spannmittel
- 29
- Bohrung
- 30
- Eintrittsöffnung
- 31
- Endkappe
- 32
- Schraube
- 33
- Befestigungsmittel
- 34
- Radaufnahme
- 35
- Rohr
- 36
- Decke
- 37
- Platte
- 38
- Auflageprofil
- 39
- Spannprofil
- 40
- Verbindungsschenkel
- 41
- Abdeckprofil
- 42
- Wäscheleine
- 43
- Auflagerillen
- 44
- Wand
Claims (25)
- Multifunktionsbausatz zum Montieren von Aufbewahrungsvorrichtungen, aufweisend eine Befestigung (
1 ), ein Verbindungsprofil (2 ) zur Verbindung von Rohrteilen mit ebenen Flächen in einem Winkel und einen rohrförmigen Halter (3 ), dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsprofil (2 ) eine Aufnahme (4 ) für den rohrförmigen Halter (3 ) aufweist, wobei die Aufnahme (4 ) ein Ende (5 ) des Halters (3 ) an wenigstens zwei in Längsrichtung des Halters (3 ) voneinander beabstandeten Bereichen haltend ausgebildet ist. - Multifunktionsbausatz gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (
4 ) wenigstens einen weiteren Haltebereich (11 ) für das Halterende (5 ) aufweist, vorzugsweise gebildet durch Stützrippen (12 ) und/oder eine Aufsetzfläche (13 ). - Multifunktionsbausatz gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Stützrippen (
12 ) vorgesehen sind, die wenigstens eine Kombinut (14 ) zur Aufnahme von Nutensteinen (15 ) und/oder Muttern (16 ) bilden und/oder die ein Gewinde (19 ) aufweisen. - Multifunktionsbausatz gemäß Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Halterende (
5 ) in der Aufnahme (4 ), vorzugsweise in deren Innerem, mittels der Nutensteine (15 ) oder Muttern (16 ) spannend kraftschlüssig oder mittels des oder der Gewinde (19 ) formschlüssig oder stoffschlüssig gehaltert ist. - Multifunktionsbausatz gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsprofil (
2 ) einen Befestigungsabschnitt (6 ) aufweist, der mit der Aufnahme (4 ) verbunden ausgebildet ist. - Multifunktionsbausatz gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (
4 ) eine vom Befestigungsabschnitt (6 ) weg gerichtete Seite (17 ) aufweist, die gewölbt ausgebildet ist und eine Eintrittsöffnung (30 ) aufweist und/oder zwei überwiegend rechtwinklig zur gewölbten Seite (17 ) angeordnete Seitenwände (26 ) aufweist, die als Spannpratzen für das Halterende (5 ) verwendbar sind, vorzugsweise mittels Durchgangsbohrungen (27 ) und einem, die Seitenwände (26 ) durchsetzenden Spannmittel (28 ). - Multifunktionsbausatz gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsabschnitt (
6 ) und/oder die Aufnahme (4 ) auf ihren vom Halterende (5 ) abgewandten Seiten Rillen (7 ), vorzugsweise V-förmige Rillen, aufweisen. - Multifunktionsbausatz gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsabschnitt (
6 ) einen Kontaktbereich (8 ) mit der Befestigung (1 ) aufweist, vorzugsweise einen u-förmig gebogenen Umgriff (9 ), wobei der Umgriff (9 ) eine, ein Aufbiegen eines freien Schenkels (10 ) des Umgriffs (9 ) verhindernde, Materialstärke aufweist und vorzugsweise wenigstens eine Bohrung (29 ) mit Gewinde. - Multifunktionsbausatz gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung (
1 ) als Profilschiene (20 ) mit einer Anlagefläche (21 ) und einer dazu beabstandet angeordneten, überwiegend parallelen Befestigungsfläche (22 ) ausgebildet ist, wobei die Befestigungsfläche (22 ) zum Umgreifen durch den Umgriff (9 ) des Verbindungsprofils (2 ) vorgesehen ist. - Multifunktionsbausatz gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung (
1 ) Rastrillen (23 ), vorzugsweise an einem Distanzstück (24 ) zwischen Anlagefläche (21 ) und Befestigungsfläche (22 ), und/oder Auflagerillen (43 ), vorzugsweise an der Anlagefläche (21 ) auf der vom Verbindungsprofil (2 ) abgewandten Seite und/oder eine längsmittige Rille (7 ) in der Anlagefläche (21 ) auf einer zum Verbindungsprofil (2 ) gerichteten Seite und wenigstens eine Durchgangsbohrung (25 ), aufweist. - Multifunktionsbausatz gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Befestigung (
1 ) mehrere Verbindungsprofile (2 ) befestigbar sind. - Multifunktionsbausatz gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (
3 ) als Gewindestange oder Rohr ausgebildet ist. - Multifunktionsbausatz gemäß Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung (
1 ) als flanschförmiger Befestigungsbereich (18 ) am Verbindungsprofil (2 ) ausgebildet ist. - Multifunktionsbausatz gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er aus Aluminium besteht, vorzugsweise stranggepreßtem Aluminium, insbesondere aus eloxiertem stranggepreßtem Aluminium.
- Verwendung eines Multifunktionsbausatzes gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14 für den Aufbau eines Fahrradständers und/oder einer Wandaufbewahrungsvorrichtung und/oder einer Deckenaufbewahrungsvorrichtung.
- Fahrradständer bestehend aus einem Multifunktionsbausatz gemäß den Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass er aus wenigstens zwei, vorzugsweise vier oder mehr, Haltern (
3 ) besteht, deren Enden (5 ) in je einem Verbindungsprofil (2 ) aufgenommen sind, wobei wenigstens zwei, unterschiedlichen Haltern (3 ) zugeordnete, Verbindungsprofile (2 ) auf einer gemeinsamen Befestigung (1 ) arretierbar verschieblich angeordnet sind. - Fahrradständer gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsprofil (
2 ) eine außermittige Eintrittsöffnung (30 ) in der gewölbten Seite (17 ) aufweist, vorzugsweise eine Pass-Sitz-Bohrung. - Fahrradständer gemäß Anspruch 16, oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlageflächen (
21 ) der zwei Befestigungen (1 ) mittels Abdeckprofile (41 ) abgedeckt ausgebildet sind. - Fahrradständer gemäß Anspruch 16, 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass er zwei abgewinkelte Befestigungen (
1 ) aufweist, wobei der Winkel zwischen 20° und 45° liegt und wobei an einem Schenkel der Befestigung (1 ) Verbindungsprofile (2 ) befestigt sind. - Fahrradständer bestehend aus einem Multifunktionsbausatz gemäß der Ansprüche 1 bis 7, 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass er aus wenigstens zwei, vorzugsweise vier oder mehr, Haltern (
3 ) besteht, deren Enden in je einem Verbindungsprofil (2 ) aufgenommen sind, wobei mehrere Enden (5 ) unterschiedlicher Halter (3 ) in einem Verbindungsprofil (2 ) aufgenommen sind. - Fahrradständer gemäß Anspruch 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsprofile (
2 ) Endkappen (31 ) aufweisen. - Fahrradständer gemäß Anspruch 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Halter (
3 ) einen Kunststoffüberzug aufweisen und/oder in einem Aluminiumrohr aufgenommen sind. - Wandaufbewahrungsvorrichtung bestehend aus einem Multifunktionsbausatz gemäß der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie mittels der Befestigung (
1 ) an Wänden befestigbar ist und die Halter (3 ) zur Halterung von horizontalen Ablageflächen ausgebildet sind, wobei vorzugsweise mehrere Verbindungsprofile (2 ) pro Befestigung (1 ) vorgesehen sind. - Deckenaufbewahrungsvorrichtung bestehend aus einem Multifunktionsbausatz gemäß der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie mittels der Befestigung (
1 ) an Decken befestigbar ist und dass die Halter (3 ) zur Halterung von horizontalen Ablageflächen, vorzugsweise mittels Haltemuttern, ausgebildet sind, vorzugsweise als Gewindestangen, wobei vorzugsweise mehrere Verbindungsprofile (2 ) pro Befestigung (1 ) vorgesehen sind. - Deckenaufbewahrungsvorrichtung gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Halter (
3 ) zur Halterung von an sich bekannten Umlenkrollen, Quadrat- und Rechteckrohrprofilen oder Platten ausgebildet sind.
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