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Die
Erfindung betrifft ein System zur Verwaltung einer Parkzone mit
gebührenpflichtigen
Abstellplätzen
für Fahrzeuge,
umfassend einen den Abstellplätzen
zugeordneten Automaten zur Bezahlung einer Parkgebühr für einen
Abstellplatz.
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Das
hohe Aufkommen an Fahrzeugen des Individualverkehrs, insbesondere
an Personenkraftwagen, lässt
der Parkraumbewirtschaftung vor allem im städtischen Bereich eine große Bedeutung
zukommen. Für
die Bewirtschaftung von Parkraum mit ihren zentralen Fragen des
Einzugs von Parkgebühren,
der Information über
verfügbaren
Parkraum sowie der Kontrolle der Gebührenentrichtung sind mehr oder
weniger stark automatisierte Systeme zur Verwaltung von Parkzonen
bekannt. Unter Parkzone wird hier eine Anlage mehrerer gebührenpflichtiger Abstellplätze für Fahrzeuge
verstanden. Parkzonen oder Parkstände kommen in Form von meist
privatwirtschaftlich betriebenen Parkplätzen oder Parkhäusern, welche
in der Regel beschrankte Zu- und Ausfahrtskontrollen aufweisen,
oder an oder auf öffentlichen
Straßen
in Form von durch Kommunen bewirtschafteten Parkstreifen, Parkbuchten,
Parkhäfen
und dergleichen vor.
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Aus
der Offenlegungsschrift
DE
43 20 918 A1 ist ein Verkehrsleitsystem bekannt, wie es
in vielen Städten
eingesetzt wird. Dabei werden die freien Abstellplätze in Parkhäusern und
Parkplätzen
durch Differenzbildung der Anzahlen von darin ein- und daraus ausfahrenden
Fahrzeugen ermittelt. Auf Anzeigetafeln im Zufahrtsbereich zur Innenstadt
oder durch Übertragung
auf individuelle Navigationssysteme in den Fahrzeugen werden optimale
Routen zu noch nicht vollständig
belegtem Parkraum angegeben. Dadurch weiß ein Parkraum suchender Fahrzeugführer, wo
er noch einen Abstellplatz findet und kann diesen zielgerichtet
ansteuern, was den Parkraumsuchverkehr stark reduziert.
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Schwieriger
gestaltet sich die Erfassung freien Parkraumes bei öffentlich
zugänglichen
Parkzonen mit Parkscheinautomaten. Hier ist zwar die Zufahrtszeit
eines Fahrzeuges durch das Lösen
des Parkscheines bekannt, nicht jedoch dessen genaue Abfahrtszeit.
Die
DE 43 20 918 A1 offenbart
hierzu ein in den Parkscheinautomaten integriertes Erfassungsgerät zur Erfassung
der Zahl der Fahrzeuge, mit welchem die aktuelle Belegung bei Berücksichtigung
einer gewissen „Redundanz" relativ exakt ermittelt
werden kann.
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Hierfür ist aus
der Patentschrift
DE
197 20 415 C1 ein Verfahren zur Bestimmung einer Parkraumbelegung
in einer öffentlich
zugänglichen
Parkzone, in der das Parken in einer Parkzonenzeit gebührenpflichtig
ist, bekannt. Ein der Parkzone zugeordneter Parkscheinautomat gibt
Parkscheine mit einer der voraussichtlichen Parkzeit entsprechenden Gültigkeitsdauer
aus. Die Parkzone ist in ein Parkleitsystem eingebunden, welches
eine mit dem Parkscheinautomaten verbundene Zentraleinrichtung und mit
der Zentraleinrichtung verbundene Anzeigevorrichtungen umfasst,
welche Informationen über
freie Parkzonen für
Parkraum suchende Fahrzeugführer angeben.
Die Parkzonenzeit wird in Zeitintervalle aufgeteilt, welchen ein
Zähler
zugeordnet wird, dessen vorgegebener Maximalwert der Anzahl der
verfügbaren
Abstellplätze
entspricht. Zu einem vorgegebenen Zeitpunkt wird der jeweilige Zählerstand
aller Zähler
auf Null gesetzt. Beim Ausgeben des Parkscheins wird der Zählerstand
derjenigen Zähler
um Eins erhöht,
deren zugeordnetes Zeitintervall in der Gültigkeitsdauer des Parkscheins
beinhaltet ist. Die aktuelle Anzahl der freien Abstellplätze wird
durch Differenzbildung aus dem Zählerstand
des aktuellen Zeitintervalls und dem Maximalwert der verfügbaren Abstellplätze ermittelt.
Dieses Verfahren weist jedoch die Unsicherheit auf, ob die Gültigkeitsdauer
des gelösten
Parkscheines mit der tatsächlichen
Belegungsdauer des Abstellplatzes durch ein Fahrzeug übereinstimmt.
Ungewiss bleibt auch, welcher der zur Verfügung stehenden Abstellplätze einer
Parkzone genau belegt oder aber frei ist.
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Die
Kontrolle, ob ein Fahrzeug einen Abstellplatz länger als die Gültigkeitsdauer
des gelösten Parkscheines
belegt, ist bekanntermaßen
ein personalaufwendiger Vorgang. Kontrollpersonen müssen jedes
abgestellte Fahrzeug in Augenschein nehmen, um zu überprüfen, ob überhaupt
ein Parkschein gelöst
wurde bzw. ob die Gültigkeitsdauer
des gelösten Parkscheines
abgelaufen ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Parkzonenverwaltungssystem
bereitzustellen, welches den aktuellen Belegungszustand der Abstellplätze der
verwalteten Parkzone zeitnah und möglichst platzgenau angeben
kann.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Parkzonenverwaltungssystem der eingangs genannten Art, welches
die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruches 1 aufweist.
Indem an jedem Abstellplatz mindestens ein Fahrzeugdetektor angeordnet
ist, der zur Bestimmung des Belegungszustandes des Abstellplatzes ausgebildet
ist, kann für
jeden Abstellplatz einer Parkzone bestimmt werden, ob und wann dieser
frei oder durch ein Fahrzeug belegt ist. Kommunikationsmittel zur
drahtlosen Datenübertragung
zwischen je einem Fahrzeugdetektor und dem Parkgebührenautomaten,
mittels welcher den Belegungszustand darstellende Daten übertragbar
sind, erlauben eine einfache Informationsübermittlung an den Parkgebührenautomaten,
der als Parkscheinautomat – oder
bei Parkhäusern
oder -plätzen
mit Einfahrtkontrolle als Kassenautomat – ausgebildet sein kann. Über jeden dem
Automaten zugeordneten Abstellplatz einer Parkzone liegt damit im
Parkgebührenautomat
eine genaue Belegungsinformation vor, die weder ein manuelles Abzählen von
Fahrzeugen vor Ort noch den Einsatz von mit Unsicherheiten behafteter
Auswertungsalgorithmen gelöster
Parkscheine erfordert.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems, bei
dem die Parkzone an oder auf einer öffentlichen Straße angelegt
und die Abstellplätze
als abgegrenzte Parkbuchten markiert sind, sind die Fahrzeugde tektoren
je Parkbucht in Anzahl und Position derart verteilt angeordnet,
dass ein innerhalb einer Parkbucht abgestelltes Fahrzeug sicher
detektierbar ist. Parkbuchten auf öffentlichem Grund können durch durchgezogene
Linien oder erhöhte
Bordsteinkanten in unterschiedlicher Form und Größe markiert und als Parkstreifen
oder Parkhäfen
etwa am seitlichen Rand einer Straße angeordnet sein. Für Parkbuchten,
deren Markierung das Abstellen genau eines Personenkraftwagens erzwingt,
wird ein zentral angeordneter Fahrzeugdetektor zur sicheren Erfassung
genügen. Für größere, zur
Belegung durch Lastkraftwagen oder Busse vorgesehene Parkbuchten
können
mehr als ein Fahrzeugdetektor angeordnet werden, damit auch das
Abstellen eines kleineren Fahrzeuges in dieser Parkbucht detektierbar
ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems ist
jeder Fahrzeugdetektor unter Flur angeordnet und von einem Fahrzeug überrollbar
ausgebildet. Durch das Einschachten und Fixieren eines Fahrzeugdetektors
in den Fahrbahnbelag der öffentlich
zugänglichen
Parkzone werden aufwendige Gerüste
oder Stützen
zur Aufhängung
der Fahrzeugdetektoren vermieden und ein schnelles und unaufwendiges Montageverfahren
bereitgestellt. Die Oberseite des Detektorgehäuses schließt bündig mit der Fahrbahnoberfläche ab und
ist derart ausgebildet, dass sie der Belastung von den Fahrzeugdetektor überrollenden
oder sich darauf abstützenden
Fahrzeugen sowie den Witterungseinflüssen standhält.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems weist
jeder Fahrzeugdetektor eine autarke Energieversorgung auf. Indem
im Fahrzeugdetektor auf einen energiesparenden Betrieb geachtet
wird, können zur
Stromversorgung langlebige Batterien eingesetzt werden, die eine
Lebensdauer von bis zu 10 Jahren aufweisen. Ein Batteriewechsel-bedingter
Wartungsaufwand kann daher sehr gering gehalten werden.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems weist
jeder Fahrzeugdetektor ein Magnetometer zum Erfassen eines den Abstellplatz
belegenden Fahrzeugs auf. Zur Feststellung, ob sich über dem
Detektor ein Fahrzeug befindet, genügt der Einsatz von Dünnschicht-Sensoren, die unter
Einfluss eines Magnetfeldes direkt ihren Widerstand ändern, oder
von Hall-Sensoren. Derartige Magnetometer messen eine durch die
Anwesenheit eines Fahrzeuges bedingte Änderung des lokalen Magnetfeldes.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems
weisen die Kommunikationsmittel Sende- und Empfangsmittel für eine Funkübertragung
auf. Diese können
als detektor- und automatenseitige Antenne mit Ansteuerung ausgebildet
sein und eine Reichweite von etwa 30 m aufweisen. Die Funkübertragung
arbeitet im 2,4 GHz ISM Band auf 16 Kanälen.
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In
einer anderen bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems
ist eine Übertragung
von Belegungszuständen der
Abstellplätze
von den Fahrzeugdetektoren an den Parkgebührenautomaten tageszeitabhängig oder
automatenseitig nach Bedarf auslösbar.
Eine Funkübertragung
von Detektordaten kann einerseits zu festgelegten Zeitpunkten im
Tagesverlauf erfolgen, beispielsweise immer dann, wenn erfahrungsgemäß eine erhöhte Benutzung
einer Parkzone erwartet wird; demgegenüber kann eine Übertragung unterbleiben,
wenn die Benutzung der Parkzone gebührenfrei ist. Andererseits
kann die Übertragung von
Belegungszuständen
durch den Parkgebührenautomaten
abgefragt werden, wenn Informationsbedarf über den Belegungszustand aufkommt.
Der Bedarf kann beispielsweise durch eine übergeordnete Zentrale oder
bei einer geplanten Kontrolle von Fahrzeugen auf ausreichende Bezahlung
von Parkgebühren
ausgelöst
werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems ist
mindestens ein Parkgebührenautomat
mit einer Parkleitzentrale verbunden, welche zum Emp fang der Belegungszustände aller
dem Parkgebührenautomaten
zugeordneten Abstellplätze
und zur Ansteuerung von stellbaren, einen Gesamtbelegungszustand
von Parkzonen anzeigenden Hinweisschildern ausgebildet ist. Auf
diese Weise kann die auf Parkscheinautomatenebene vorliegende genaue
Belegungsinformation über
eine Parkzone in Echtzeit oder wenigstens zeitnah ausgewertet werden
und über
Hinweisschilder den Parkraum suchenden Verkehrsteilnehmern bereitgestellt
werden. Der Parkraumsuchverkehr wird hierdurch vermindert und die damit
einhergehende Lärmbelästigung
und Umweltbelastung reduziert.
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In
einer zusätzlichen
oder alternativen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems
ist mindestens ein Parkgebührenautomat
mit einer Verkehrsmanagementzentrale verbunden, welche zum Empfang
der Belegungszustände
aller dem Parkgebührenautomaten
zugeordneten Abstellplätze
und zur Bereitstellung darauf beruhender Verkehrsinformation für andere
Verkehrsinformationsdienste ausgebildet ist. Die aktuelle und genaue
Belegungssituation der in einem städtischen Verkehrsnetz zur Verfügung stehenden
Parkzonen kann beispielsweise mit Vorteil einem geografischen Informationssystem,
einem Strategiemodul der Verkehrsmanagementzentrale, dem Internet
oder auch bestimmten Schildersteuerungen zugeführt werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems
ist jedem Abstellplatz eine eindeutige, von einem Benutzer erfassbare
Platzkennung zugeordnet, wobei der Parkgebührenautomat Mittel zur Auswahl
eines Abstellplatzes anhand seiner Platzkennung und zur Bezahlung
einer Parkgebühr
für den
ausgewählten
Abstellplatz aufweist. Die Platzkennung kann beispielsweise als
Nummer des jeweiligen Abstellplatzes einer Parkzone vorliegen, die
auf einem Schild, einer Übersichtstafel
oder direkt auf dem Fahrbahnbelag aufgedruckt ist. Indem der Benutzer
der Parkzone am Parkgebührenautomat
für den
von ihm gewählten Abstellplatz
eine Gebühr
entrichtet, liegen im Parkgebührenautomaten
für jeden
Abstellplatz die aktuelle Belegungs- und Bezahlungsinformation vor.
Dies bildet die Basis für
eine effektive Kontrolle hinsichtlich der Bezahlung von Parkgebühren in
einer Parkzone.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems sind
Mittel zur Auswertung von Bezahlungszuständen und Belegungszuständen hinsichtlich
fehlbelegter Abstellplätze
vorgesehen, welche im Gebührenautomaten
oder in einer mehrere Parkgebührenautomaten
verwaltenden Zentrale angeordnet sind. Durch einen Vergleich des
aktuellen Belegungszustandes eines Abstellplatzes mit dem Bezahlungszustand
für diesen
Abstellplatz kann eindeutig festgestellt werden, ob für einen
belegten Abstellplatz überhaupt
eine Gebühr
oder eine zum aktuellen Zeitpunkt noch ausreichende Gebühr entrichtet
worden ist. Die Information derart fehlbelegter – also durch ein Fahrzeug belegter,
aber nicht ausreichend bezahlter – Abstellplätze liegt damit in einem Parkgebührenautomaten
oder aber auch in einer übergeordneten
Parkgebührenautomatenzentrale
vor und kann Kontrollgänge
beispielsweise durch Priorisierung wesentlich effektiver und zielgerichteter
gestalten.
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Vorzugsweise
sind die Auswertungsmittel zur Bestimmung aller fehlbelegten Abstellplätze ausgebildet,
die innerhalb eines definierten Ortsbereiches liegen. Beginnt das
Kontrollpersonal seinen Kontrollgang beispielsweise an einer Parkgebührenautomatenzentrale,
so können
die Auswertungsmittel alle fehlbelegten Abstellplätze bestimmen,
die in einem Umkreis von 100 m um die Zentrale liegen. Das Kontrollpersonal
kann dann die fehlbelegten Abstellplätze gezielt ablaufen, um Falschparker
zu ahnden.
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Die
Auswertungsmittel können
aber auch zur Bestimmung aller fehlbelegten Abstellplätze ausgebildet
sein, deren Fehlbelegung eine vorgebbare Zeitschwelle übersteigt.
Beispielsweise kann das Kontrollpersonal diejenigen fehlbelegten
Abstellplätze
bestimmen lassen, auf welche Fahrzeuge bereits länger als 30 Minuten ohne ausreichende
Gebührenentrichtung
abgestellt sind.
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Möglich ist
auch, die Auswertungsmittel zur Bestimmung eines Ortsgebietes auszubilden,
dessen Flächendichte
an fehlbelegten Abstellplätzen
einen vorgebbaren Schwellenwert übersteigt.
Die Auswertungsmittel bestimmen also ein Ortsgebiet, innerhalb dessen
eine besonders hohe Zahl von fehlbelegten Abstellplätzen vorliegt.
Hierdurch kann das Kontrollpersonal mit geringem Zeitaufwand eine
große
Anzahl von potentiellen Falschparkern prüfen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems weisen
die Auswertungsmittel Mittel zur Ausgabe des Auswertungsergebnisses
auf. Zur Vorbereitung des Kontrollganges kann auf diese Weise dem
Kontrollpersonal das Auswertungsergebnis entweder direkt am Parkscheinautomaten
oder in einer Zentrale für mehrere
Parkscheinautomaten zur Verfügung
gestellt werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems sind
die Ausgabemittel als Druckwerk ausgebildet, wobei das Auswertungsergebnis
als Papierliste ausgebbar ist. Da in als Parkscheinautomat ausgebildeten
Parkgebührenautomaten
aber auch in übergeordneten
Zentralen bereits Drucker vorhanden sind, stellt dies eine einfache
Möglichkeit
dar, Kontrollpersonen das Auswertungsergebnis bereitzustellen und mit
auf den Kontrollweg zu geben.
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In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems
sind die Ausgabemittel als Anzeigeeinrichtung ausgebildet, wobei
das Auswertungsergebnis als Bildschirmanzeige ausgebbar ist. So
kann das Kontrollpersonal, welches vorort an einer zu kontrollierenden
Parkzone steht, sich beispielsweise über das Display eines als Parkscheinautomat
ausgebildeten Parkgebührenautomaten
das Auswertungsergebnis anzeigen lassen, um gezielt diejenigen Abstellplätze der
Parkzone ausfindig zu machen, auf welchen fehlbelegende Fahrzeuge
abgestellt sind.
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Vorzugsweise
weist das erfindungsgemäße Parkzonenverwaltungssystem
jedoch Ausgabemittel mit einer Schnittstelle auf, über die
das Auswertungsergebnis in Form elektronischer Daten auf ein mobiles
Kontrollgerät übertragbar
ist. Das tragbare Kontrollgerät
wird vom Kontrollpersonal mitgeführt
und über
eine Kommunikations-Schnittstelle mit den Auswertungsmitteln des
Parkgebührenautomaten
oder der übergeordneten
Zentrale in Verbindung gebracht. Die Schnittstelle kann als leitungsgebundene
Steckverbindung, als Mobilfunk- oder Infrarot-Interface ausgeführt sein. Mit dem Kontrollgerät, welches
eine geeignete Ein-/Ausgabeschnittstelle aufweist, führt das Überwachungspersonal
die Belegungs-/Bezahlungsinformationen von Parkzonen mit sich, insbesondere
von fehlbelegten Abstellplätzen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
sowie weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems
werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert, in deren
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1 ein
erfindungsgemäßes Verwaltungssystem
für Parkzonen
mit übergeordneten
Zentralen,
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2 ein
Parkgebührenautomat
und ein Fahrzeugdetektor eines erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems
schematisch veranschaulicht sind.
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Ein
erfindungsgemäßes Parkzonenverwaltungssystem
gemäß 1 dient
der automatisierten Verwaltung einer oder mehrerer Parkzonen P1,
P2, P3, welche an oder auf einer öffentlichen Straße S1, S2,
S3, S4 angelegt sind. Von der Straße S1 aus zugänglich ist
der Parkstand P1, der vier schräg
zur Straße
S1 angeordnete Stellplätze
P11, P12, P13, P14 aufweist, welchen ein Parkgebührenautomat 41 zur
Entrichtung von Parkgebühren
zugeordnet ist. Längs
der Straße
S2 ist an deren Seitenrand ein Parkstreifen P2 angeordnet, welcher
hintereinander und parallel zur Straße S2 ausgerichtete Abstellplätze P21,
P22, P23 aufweist, denen ein Parkgebührenautomat 42 zugeordnet
ist. Ein Parkplatz P3 mit senkrecht zur Straße S3 und parallel zueinander
ausgerichteten Abstellplätzen
P31, P32, P33 weist einen zugeordneten Parkgebührenautomaten 43 auf.
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Jedem
Abstellplatz P11 bis P33 ist eine eindeutige, von einem Benutzer
erfassbare Platzkennung K11 bis K33 zugeordnet, welche als auf der Fahrbahnoberfläche des
jeweiligen Abstellplatzes aufgebrachte Platznummer ausgeführt ist.
Stellt ein Benutzer sein Fahrzeug V beispielsweise auf den Abstellplatz
P23 der Parkzone P2 ab, so merkt sich der Benutzer die Platzkennung
K23 und begibt sich damit zu dem als Parkscheinautomat ausgebildeten
Parkgebührenautomaten 42.
Dort entrichtet der Benutzer in üblicher
Weise durch Münzeinwurf
oder auch bargeldlos mit Hilfe einer Geldkarte einen Parkschein
mit gewünschter
Gültigkeitsdauer,
wobei der Benutzer über
Auswahl- und Bezahlmittel 44 (vgl. 2)
des Parkgebührenautomaten 42 seine
Platzkennung K23 eingeben kann. Durch die Entrichtung einer Parkgebühr ändert sich
im Parkgebührenautomaten 42 der Bezahlungszustand
für den
Abstellplatz P23 auf "bezahlt" für die dem
Gebührenbetrag
entsprechende Zeitdauer.
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Die
Abstellplätze
P11 bis P33 sind mittels durchgezogener Linien oder Bordsteinerhöhungen abgegrenzt
und können
unterschiedliche Formen und Größen aufweisen.
Erfindungsgemäß ist nun
an jedem Abstellplatz P11 bis P33 mindestens ein Fahrzeugdetektor 60 angeordnet,
der zur Bestimmung des Belegungszustandes des Abstellplatzes P11
bis P33 ausgebildet ist. In 1 ist der
Fahrzeugdetektor 60 durch einen kleinen Kreis in der Mitte
des Abstellplatzes P11 bis P33 dargestellt, wobei aus Übersichtlichkeitsgründen nur
der Fahrzeugdetektor 60 des Abstellplatzes P11 mit einem
Bezugszeichen versehen ist.
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Gemäß 2 ist
der Fahrzeugdetektor 60 auf dem Abstellplatz P23 unter
Flur F angeordnet, beispielsweise in die Fahrbahndecke eingeschachtet und
darin verklebt, und von einem Fahrzeug V überrollbar ausgebildet. Der
Fahrzeugdetektor 60 weist zu seiner autarken Energieversorgung 61 eine
Batterie mit hoher Lebensdauer auf, welche ein Magnetometer 62 zum
Erfassen eines den Abstellplatz P23 belegenden Fahrzeugs V speist.
Das Magnetometer 62 kann als Hall-Sonde oder auch als Dünnschicht-Sonde
zur Messung des sich durch die Anwesenheit des Fahrzeugs V ändernden
lokalen Magnetfeldes ausgeführt
sein.
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Zur
drahtlosen Datenübertragung
zwischen dem Fahrzeugdetektor 60 und dem Parkgebührenautomaten 42 sind
Kommunikationsmittel 46, 64 vorgesehen, mittels
welcher den Belegungszustand "belegt" oder "frei" darstellende Daten übertragbar
sind. Die Kommunikationsmittel weisen automatenseitige Sende- und
Empfangsmittel 46 sowie detektorseitige Sende- und Empfangsmittel 64 auf,
die eine Funkübertragung
im 2,4 GHz Frequenzband auf 16 Kanälen ermöglichen. Der Fahrzeugdetektor 60 kann
also ohne Anschluss an ein leitungsgebundenes Energieversorgungs- und Datenübertragungsnetz
mit sehr geringem Zeitaufwand und ohne zusätzliche Gerüste oder Stützen für seine Aufhängung installiert
werden.
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Wenn
jeder Fahrzeugdetektor seinen Belegungszustand mit einer dem Abstellplatz
P23 identifizierenden Kennung K23 an den Parkgebührenautomaten 42 überträgt, liegen
im Parkgebührenautomaten 42 für jeden
zugeordneten Abstellplatz P21, P22, P23 Informationen über deren
Bezahlungs- und Belegungszustand vor. Diese Informationen dienen
der Kontrolle für
eine ordnungsgemäße Entrichtung
von Parkgebühren.
Hierzu sind im Parkgebührenautomaten 42 Mittel 45 zur
Auswertung von Bezahlungszuständen
und Belegungszuständen
hinsichtlich fehlbelegter Abstellplätze P21 bis P23 vorgesehen.
Als Ergebnis liefern die Auswertungsmittel 45 alle fehlbelegten – also belegten
aber gar nicht oder nicht ausreichend bezahlten – Abstellplätze P21 bis P23.
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Dem
Kontrollpersonal kann das Auswertungsergebnis über unterschiedliche Ausgabemittel zur
Verfügung
gestellt werden. Beispielsweise können die Ausgabemittel als
Druckwerk 47 ausgebildet sein, wobei das Auswertungsergebnis
als Papierliste 47P ausgebbar ist. Des Weiteren können die
Ausgabemittel durch eine Anzeigeeinrichtung 48 gebildet sein,
welche das Auswerteergebnis als Bildschirmanzeige 48S ausgibt.
Des Weiteren kann das Auswertungsergebnis in Form einer elektronischen
Datei 49F über
eine Schnittstelle 49 am Parkgebührenautomaten 42 auf
ein vom Kontrollpersonal mitzuführendes
tragbares Kontrollgerät 90 übertragen
werden. Das Kontrollgerät 90 ist
als mobiles Endgerät mit
von Mobiltelefonen oder Personal Digital Assistants (PDA) bekannten
Ein-/Ausgabeeinrichtung ausgerüstet.
Das Kontrollpersonal kann also auf unterschiedlichen Wegen das Auswertungsergebnis
beziehen und damit den bevorstehenden Kontrollgang zu den fehlbelegten
Abstellplätzen
gezielt planen und vornehmen.
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Dabei
können
zusätzliche
Bestimmungsoptionen der Auswertungsmittel 45 weitere Vorabinformationen
liefern, um eine Priorisierung des Kontrollganges vorzunehmen. In
einer ersten Ausführungsvariante
sind die Auswertungsmittel zur Bestimmung aller fehlbelegten Abstellplätze ausgebildet,
die innerhalb eines definierten Ortsbereiches liegen. Auf diese
Weise können
alle fehlbelegten Abstellplätze ausgegeben
werden, die innerhalb eines vorgebbaren Aktionsradius liegen, beispielsweise
innerhalb eines gewissen Maximalabstands von einem Parkscheinautomaten 42.
In einer weiteren Variante sind die Auswertungsmittel zur Bestimmung
aller fehlbelegten Abstellplätze
ausgebildet, deren Fehlbelegung eine vorgebbare Zeitschwelle übersteigt.
Bei diesen Fahrzeugen ist anzunehmen, dass sie auch während der
Zeit, bis das Kontrollpersonal an diesem Fahrzeug vorort angelangt
ist, noch dort abgestellt bleibt. Schließlich können die Auswertungsmittel
zur Bestimmung eines Ortsgebietes ausgebildet sein, dessen Flächendichte
an fehlbelegten Abstellplätzen
einen vorgebbaren Schwellenwert übersteigt.
Das Kontrollpersonal legt hierbei seinen Fokus auf eine maximale "Ausbeute" des Kontrollganges
innerhalb eines Ortsgebietes mit einer besonders hohen Häufigkeit
an fehlbelegten Abstellplätzen.
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Die
in den Parkgebührenautomaten 41, 42, 43 verfügbare Information über den
aktuellen Belegungszustand sämtlicher
Abstellplätze
P11 bis P14, P21 bis P23, P31 bis P33 der Parkzo nen P1, P2, P3 kann
jedoch erfindungsgemäß für weitere
Verkehrsinformationszwecke genutzt werden. Für die Übertragung der Belegungszustände von
den Fahrzeugdetektoren 60 zu den zugeordneten Parkgebührenautomaten 41, 42, 43 können unterschiedliche
Betriebsmodi vorgesehen werden. Die Übertragung kann zum Beispiel
tageszeitabhängig
zu festen Zeitpunkten erfolgen. Dabei kann keine Übertragung
zu gebührenfreien
Zeiten vorgesehen sein und eine hohe Übertragungsrate zu Zeiten hoher
Auslastung der Parkzonen P1 bis P3. Zusätzlich kann eine Übertragung
der Belegungsinformation nach Bedarf seitens der Parkgebührenautomaten 42 bis 43 ausgelöst werden.
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Die
Belegungsinformationen werden von den Parkgebührenautomaten 41 bis 43 einer
diesen übergeordneten
Parkgebührenautomatenzentrale 50 per
Funk übermittelt,
von wo aus die Belegungsinformationen an eine Parkleitzentrale 70 und/oder
an eine Verkehrsmanagementzentrale 80 weitergeleitet werden.
In der Parkleitzentrale 70 werden sämtliche Belegungsinformationen
von gegebenenfalls einer Mehrzahl an Parkgebührenautomatenzentralen 50 entgegengenommen
und verarbeitet, um die aktuelle Parkraumbelegung innerhalb eines
Verkehrsnetzes, welches die Parkleitzentrale 70 bedient,
zu ermitteln. Die aktuelle Parkraumbelegung wird dann von stellbaren,
einen Gesamtbelegungszustand von gewissen Parkzonen anzeigenden
Hinweisschildern 71, 72, 73 dargestellt,
die von der Parkleitzentrale 70 aus angesteuert werden.
Anhand der Hinweise auf den Schildern 71 bis 73 können einen
Abstellplatz suchende Verkehrsteilnehmer möglichst schnell zu einem freien
Abstellplatz geleitet werden. Die übergeordnete Verkehrsmanagementzentrale 80 kann
die Belegungsinformation sämtlicher
Parkzonen weiteren Verkehrsinformationsdiensten zuführen, etwa
einem geografischen Informationssystem 81, einem Strategiemodul 82,
dem Internet 83 sowie einer Schildersteuerung 84.
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Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystems
ist es, dass bestimmte Risikofahrzeuge ermittelt werden können. Durch eine
Analyse der Belegungs- und Bezahlungszustände können Abstellplätze ermittelt
werden, auf wel chen Fahrzeuge abgestellt sind, die eine besonders hohe
Fehlbelegungszeit aufweisen. Ebenfalls kann mit dem erfindungsgemäßen Parkzonenverwaltungssystem
eine maximale Parkdauer für
eine Parkzone eingeführt
und kontrolliert werden. Im übrigen
können
durch die Installation von Fahrzeugdetektoren öffentliche Verkehrsflächen überwacht
werden, auf welchen das Abstellen von Fahrzeugen generell verboten
ist.