DE102007022461A1 - Einrichtung und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels stationär Transponder und mobiler Controller - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung und ein Verfahren zur Erhöhung der Effektivität von Parkplatzverwaltungs- und Parkleitsystemen (Parksysteme) durch den Einsatz von Transpondern sowie Controllern, die mit Einheiten zum Lesen der Transponder und Einheiten zum Senden und Empfangen von Daten ausgestattet sind. Dabei werden die Transponder stationär an den Fahrwegen und/oder an den Stellflächen angebracht, während die Controller an den zu parkenden Fahrzeugen bei Einfahrt in die Prakanlage temporär angebracht werden. Sie sind daher mobil. Beim Verlassen der Parkanlage werden die mobilen Controller wieder entfernt. Die mobilen Controller können mittels der Einheit zum Senden und Empfangen von Daten sowohl untereinander als auch mit stationären drahtlosen Datenfernübertragungseinrichtungen Daten austauschen. Während das Fahrzeug mit dem mobilen Controller die Fahrwege befährt oder auf einer Stellfläche parkt, werden die stationären Transponder gelesen und die so erzeugten Daten an eine stationäre Datenfernübertragungseinheit gesendet. Das Senden der Daten kann auch mittelbar erfolgen, indem die Daten zunächst an einen anderen mobilen Controller gesendet und von diesem dann die Daten weitervermittelt werden.
Description
- Die Erfindung betrifft das Gebiet der Transpondertechnik und insbesondere deren Einsatz in einem Parksystem.
- Bei den bekannten Patenten und Offenlegungsschriften zur Parkplatzverwaltung unter Verwendung von Transpondern und zugehörigen Lese- und Schreibeinheiten wird der Transponder, beispielsweise in Form eines Tickets, dem Fahrzeug zugeordnet. Die Lese- und Schreibeinheiten befinden sich an den Bezahlautomaten sowie den Ein- und Ausfahrten oder alternativ an den einzelnen Stellplätzen. Beispielhaft sei hier die Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2005 004 357 U1 angeführt. Dieses System weist eine RFID-Antenne und zumindest ein RFID-Lesegerät auf, die dort installiert sind, wo ein Geldbetrag zu entrichten und gleichzeitig ein Zugang zu gewähren ist. Durchfährt ein Fahrzeug beim Einfahren den Induktionsbereich der Antenne, empfängt ein Transponder im Fahrzeug ein codiertes Signal. Das Antwortsignal wird vom Lesegerät empfangen und die Einfahrtszeit des Fahrzeugs in den gebührenpflichtigen Parkplatz wird registriert. Passiert das Fahrzeug den Induktionsbereich ein zweites mal, wird wiederum ein Transpondersignal empfangen. Diese Signale dienen der Parkplatzverwaltung sowie der Gebührenberechnung. - Alternativ zu der Erkenung des Ein- und Ausfahrens des Fahrzeugs kann das System so ausgestaltet sein, dass das Lesegerät die Anwesenheit des Kfz auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz über den kontinuierlichen Empfang eines aktiven Signals von einem im Fahrzeug befindlichen Transponder erkennt. Wenn das Fahrzeug den gebührenpflichtigen Parkplatz verlässt, empfängt das Lesegerät kein Signal mehr. Aus der Dauer des empfangenen Transpondersignals berechnet sich die Parkgebühr.
- Die Patente und Offenlegungsschriften
DE 10330321 B4 ,DE 4414297 C1 sowieDE 693 24 132 T2 beschreiben vergleichbare Verfahren mit in Plastikkarten oder den Parktickets integrierten Transpondern. - Allen aufgeführten Patenten und Offenlegungsschriften ist die Eigenschaft gemeinsam, dass die Leseeinheiten stationär und die Transponder mobil eingesetzt werden. Dies bedingt bei einer Fahrwegerfassung oder stellplatzbezogenen Erfassung spezielle Transponder und Leseeinheiten mit hoher Reichweite, da die Transponder vom Fahrzeugführer vorschlagsgemäß im Fahrzeuginnenraum (Frontscheibe) zu positionieren sind. Es wird eine große Zahl spezieller und daher teurer Leseeinheiten benötigt. Ebenfalls ist die Installation dieser Leseeinheiten je Stellplatz sehr kostenintensiv.
- Ein wesentliches Problem bei der indirekten Bestimmung der Parkplatzbelegung, bei der die Differenz aus ein- und ausfahrenden Fahrzeugen gebildet wird, ist deren Unzuverlässigkeit und der Zwang zum häufigen Abgleich mit der tätsächlichen Belegung. Weiterhin muss ein freier Parkplatz von einem Parkplatzbenutzer mühsam gesucht werden, was bei einem nahezu voll belegtem Parkhaus unzumutbar ist. Daraus resultiert neben unnötigen Treibstoffkosten auch eine erhebliche Umweltbelastung.
- Erfindungsgemäß werden die in das Parksystem einfahrenden Fahrzeuge
17 mit einem mobilen Controller1 versehen. Dieser enthält eine Transponder-Leseeinheit4 und eine Einheit zur Übermittlung von Daten5 sowie die erforderliche Sendeantenne6 . Die Steuerung dieser Komponenten erfolgt durch einen integrierten Mikrorechner2 . Diese Einheiten sind in ein Gehäuse7 integriert. An diesem Gehäuse befindet sich eine Einrichtung3 zur temporären Befestigung des mobilen Controllers am Fahrzeug. - Die mobilen Controller können Daten direkt mit einer stationären Sende-/Empfangseinheit
12 austauschen oder andere mobile Controller als Relaisstation verwenden. - Auf den Verkehrswegen
11 und Stellplätzen10 des Parksystems werden Transponder9a und9b so angeordnet, dass sie von den Leseeinheiten der an den Fahrzeugen befestigten Controller gelesen werden können. Wenn ein Transponder gelesen wird, dann wird er über seine Identifikationsnummer identifiziert und im Controller mit Zeit und bei Bedarf mit Datum gespeichert. - An vorgesehenen Punkten werden die im mobilen Controller gesammelten Daten an die elektronische Datenverarbeitungsanlage des Parksystems
14 übermittelt. Aus diesen Daten können Parkzeiten, Fahrzeiten und Fahrwege sowie die Stellplatzbelegung ermittelt werden. Diese Daten sind die Basis für organisatorische oder technische Aktionen dieses Systems, beispielsweise das Schalten von Signalanlagen oder das Zählen von Zufahrten zu einer Parkzone. - Beim Verlassen des Parksystems werden die mobilen Controller wieder von den Fahrzeugen entfernt und einem weiteren Parkzyklus zur Verfügung gestellt.
- Die Erfindung kann vorzugsweise in Parkhäusern aber auch anderen Parkanlagen angewendet werden um die Einnahmen zu erhöhen. Das wird dadurch erreicht, daß die Fahrzeuge auf optimalem Weg zu ihrem Fahrziel geleitet werden können. Das führt zu einer höheren Auslastungen der Parkfläche. Weitere Effekte sind eine geringere Umweltbelastung und eine höhere Verkehrssicherheit.
- Es ist möglich, die Parkplätze nach ihrer Qualität oder Lage zu bewerten und unterschiedlich mit Preisen zu belegen.
- Es ist möglich, sich die Belegung der gesamten Parkanlage anzeigen zu lassen. Darauf aufbauend, kann Kunden Hilfe beim Wiederfinden ihres Fahrzeugs geleistet werden.
- Der mobile Controller kann um weitere Einheiten erweitert werden. Durch Bewegungs- oder Annäherungssensoren kann die Sicherheit der Fahrzeuge zusätzlich erhöht werden.
- Es ergeben sich wesentlich verbesserte Protokolliermöglichkeiten, die beispielsweise für die Verursacherermittlung bei Schäden durch Auswertung des Fahrweges benutzt werden können.
- Die stationär anzubringenden Transponder sind preiswert und können daher in großer Zahl im Parksystem verteilt werden. Daher können durch die mobilen Controller sehr detaillierte Daten erhoben werden, so dass ein wesentlich genaueres Abbild von der Belegung des Parksystems erstellt werden kann als das mit bekannten Systemen möglich wäre. Es kann die Belegung jeder einzelnen Stellfläche bestimmt werden. Der Installationsaufwand des Gesamtsystems ist gering, da wenig Verkabelung notwendig ist.
- Das Funktionsprinzip der vorliegenden Erfindung sei beispielhaft an einem Ein- und Ausparkzyklus erläutert.
- 1.
Das in den Parkraum einfahrende Fahrzeug
17 fährt bis vor die Einfahrtschranke15 . Dadurch wird das Fahrzeug über der Einrichtung8 zur temporären Befestigung des mobilen Controllers1 positioniert. - 2. Die Einrichtung zur temporären Befestigung des mobilen
Controllers befestigt den mobilen Controller. Wenn dieser Vorgang
erfolgreich ausgeführt wurde, wird durch den Belegausgabeautomat
18 ein Beleg ausgegeben und die Schranke geöffnet. - 3. Beim Befahren des Fahrweges
11 werden die im Fahrweg stationär angeordneten Transponder9b vom mobilen Controller mittels der Transponder-Leseeinheit4 gelesen und im Controller gespeichert. - 4. Die mobilen Controller übermitteln ihre Daten an
erreichbare stationäre drahtlose Datenfernübertragungseinrichtungen
12 . Diese leiten die Daten an das Parksystem weiter. - 5. Beim Einfahren in die Stellfläche
10 (Parkbox) werden die dort installierten Transponder9a gelesen und als einer Stellfläche zugeordnet erkannt. Für das Parksystem gilt diese Stellfläche jetzt als belegt. Der Fahrer verläßt den Parkraum durch die Zutrittsstelle19 . - 6. Der Fahrer betritt wieder den Parkraum durch die Zutrittsstelle,
authentifiziert sich am Bezahlautomaten
20 mit dem ausgegebenen Beleg und bezahlt den von der Datenverarbeitungsanlage des Parksystems berechneten Geldbetrag. - 7. Nach Verlassen der Stellfläche werden die dort installierten Transponder nicht mehr gelesen. Die Stellfläche gilt jetzt als verfügbar.
- 8. Beim Verlassen des Parksystems wird vor der Ausfahrtschranke
16 der mobile Controller mittels Einrichtung13 zum Entfernen der mobilen Controller entfernt. Nach erfolgreichem Ausführen aller erforderlichen Kontrollen und Maßnahmen wird durch das Öffnen der Ausfahrtschranke das Verlassen des Parksystems ermöglicht. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 202005004357 U1 [0002]
- - DE 10330321 B4 [0004]
- - DE 4414297 C1 [0004]
- - DE 69324132 T2 [0004]
Claims (10)
- Einrichtung und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels Transponder, dadurch gekennzeichnet, dass mobile Controller mit einer RFID-Leseeinheit und einer Datenfernübertragungseinheit an den zu parkenden Fahrzeugen temporär befestigt werden und dass die mobilen Controller die beliebig aber zweckbestimmt stationär angeordneten Transponder auslesen und identifizieren können und diese Informationen als Parkdaten mittels einer Einheit zur Übermittlung von Daten an eine elektronische Datenverarbeitungsanlage des Parksystems übermitteln.
- Einrichtungen und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels Transponder nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Transponder auf den Stellflächen angeordnet werden.
- Einrichtungen und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels Transponder nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Transponder auf den Fahrwegen angeordnet werden.
- Einrichtungen und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels Transponder nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass Daten des zu parkenden Fahrzeuges bestimmt und auf dem mobilen Controller temporär gespeichert werden.
- Einrichtungen und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels Transponder nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die mobilen Controller untereinander als Relaisstation für die Datenübertragung dienen können.
- Einrichtungen und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels Transponder nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Auslesen von ausgewählten stationären Transpondern als Ereignis zur Steuerung des Parkleitsystems verwendet wird.
- Einrichtungen und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels Transponder nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die erhobenen Parkdaten für die Berechnung der Parkgebüren benutzt werden.
- Einrichtungen und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels Transponder nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die erhobenen Parkdaten für Recherchen in Schadensfällen protokolliert werden.
- Einrichtungen und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels Transponder nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die erhobenen Parkdaten für die Anzeige des Stellplatzes des Fahrzeuges benutzt werden.
- Einrichtungen und Verfahren zur Erhebung von Parkdaten mittels Transponder nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein oder mehrere stationäre Transponder auch wiederholt beschreibbar sind und die mobilen Controller mit einer Lese- und Schreibeinheit ausgestattet werden und auf den beschreibbaren Transpondern Daten für ein späteres Auslesen hinterlegen.
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Effective date: 20110901 |