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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kennzeichnung eines Holzstammes
bestehend aus einem einen Halteabschnitt aufweisenden Schaftteil, mit
welchem die Vorrichtung in den Holzstamm einsetzbar ist und einem
Kopfteil, das nach dem Einsetzen in den Holzstamm außenseitig
am Holzstamm vorsteht und das mit einem les- und beschreibbaren Datenträger (Transponder)
versehen ist.
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Vorrichtungen
zur Kennzeichnung eines Holzstammes werden in der Holzwirtschaft
bei der Ernte eingesetzt. Sinn und Zweck solcher Vorrichtungen ist
es, geschlagenes oder geerntetes Holz zu kennzeichnen, so dass dessen
Weg vom Wald nach dem Schlagen bis zur Weiterverarbeitung, beispielsweise
in einem Sägewerk,
lückenlos
verfolgt werden kann. Bei früheren
Verfahren wurden Markierungselemente in Form von Plättchen verwendet,
welche mit entsprechenden Kenndaten in Form von Kennziffern versehen
waren und nach dem Schlagen eines Baumes an diesem Befestigt wurden.
Durch solche Markierungen konnten die geschlagenen Holzstämme eindeutig
identifiziert werden, wobei die Kenndaten mit den spezifischen Holzdaten
wie Baumart, Länge, Durchmesser
und Qualität
tabellarisch ergänzt
wurden.
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Da
auf solchen Plättchen
nur geringer Platz für
eine Kennzeichnung zur Verfügung
steht, ist man in jüngerer
Zeit dazu übergegangen,
elektronische Datenspeicher in Form von sog. Transpondern einzusetzen.
Die Verwendung von Transpondern hat den wesentlichen Vorteil, dass über die
spezifischen Holzdaten hinaus auch zusätzliche Informationen im Zuge
der Prozesskette der Holzverarbeitung erfasst und dem entsprechenden
Holzstamm zugeordnet werden können.
So können
z. B. Personendaten, GEO-Daten zum Auffinden von Holzlagerplätzen durch
den Spediteur, Datum und Zeitpunkt der Ernte, Wetterlage und vieles
mehr gespeichert und dem Holzstamm zugeordnet werden. Das Beschreiben und
Auslesen des Transponders erfolgt dabei drahtlos, so dass insbesondere
zum Auslesen kein Sichtkontakt erforderlich ist und auch in den
Wintermonaten eine Erkennung der Holzstämme unter Schnee und Eis sicher
möglich
ist.
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Aus
der
WO 01/97597 A1 ist
es bekannt, einen solchen Transponder beispielsweise in einem Markierungsplättchen zu
integrieren, welches mittels eines Schlagwerkzeuges stirnseitig
am geschlagenen Holzstamm fixiert werden kann. Vor Ort können dem
Transponder sämtliche
relevanten Daten des geschlagenen Holzstammes übergeben werden, so dass der
Stamm vom Transport aus dem Wald bis zum Sägewerk stets eindeutig identifizierbar
bleibt.
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Auch
aus der
EP 1 246 152
A1 ist eine solche Vorrichtung zum Kennzeichnen von Holzstämmen bekannt,
bei welcher ein Signierelement verwendet wird, das ebenfalls plättchenförmig ausgebildet
ist und mittels Verankerungselementen stirnseitig an einem Holzstamm
fixierbar ist. Dieses Signierelement ist zur Kennzeichnung des Holzstammes
ebenfalls mit einem Transponder zur drahtlosen Datenübertragung
versehen. Es soll auch hier erreicht werden, dass eine Vielzahl
von Daten drahtlos gespeichert und ausgelesen werden können, insbesondere
ohne dass ein Sichtkontakt zu dieser Kennzeichnungsvorrichtung erforderlich
ist.
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Aus
der Zeitschrift ”Holz-Zentralblatt” vom 05.
August 2005 auf Seite 788 ist eine Vorrichtung und ein Verfahren
bekannt geworden, bei welcher bzw. welchem der Datenträger mit
seinem Transponder nagelförmig
ausgebildet ist. Hierbei wird der Nagel beispielsweise mittels eines
Hammers stirnseitig in den geschlagenen Holzstamm eingeschlagen,
so dass dieser aus dem Holzstamm nicht hervorsteht. Die im Transponder
gespeicherten Daten können hier
per drahtloser Datenfernübertragung
einer zentralen Datenbank übergeben
werden, so dass die Daten des Holzstammes zentral erfassbar sind.
Dies hat insbesondere den Vorteil, dass keine zu großen Lagerzeiten
im Wald auftreten können,
da diese Daten der Ernte, der Lagerung sowie des Weitertransportes
stets aktuell erfassbar und abrufbar sind.
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Nachteilig
bei diesem nagelförmigen
Datenträger
mit seinem Transponder ist, dass diese Vorrichtung aus dem Stamm
vor seiner Weiterverarbeitung, beispielsweise in einem Sägewerk,
nicht entfernt werden kann. Dies hat insbeson dere bei der Papierherstellung
Nachteile, da die im Stamm verbleibenden Teile des Datenträgers, insbesondere
des Transponders selbst, zur Zerstörung der Papierbahn bei der
Papierherstellung führen
können.
Da diese Datenträger
demzufolge nicht in den Produktionsablauf einer Papiermühle gelangen
dürfen,
müssen
sie vor dem eigentlichen Produktionsprozess aus dem Holz entfernt
werden. Wie aus diesem Artikel der Zeitschrift ”Holz-Zentralblatt” entnehmbar
ist, ist noch nicht gelöst,
ob die Entfernung durch chemische Auflösung, mechanisch oder durch
eine andere Art der Entsorgung geschehen soll oder kann.
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Aus
der
DE 198 07 284
A1 ist ebenfalls eine Vorrichtung zur Kennzeichnung eines
Holzstammes bekannt. Diese Vorrichtung weist einen Gewindeschaft
mit einer Spitze sowie ein Kopfteil auf, in welchem ein Transponder
integriert ist. Diese Vorrichtung dient vornehmlich zur Kennzeichnung
von Bäumen
während
der Wachstumsphase. Mit dieser Vorrichtung wird eine Baumkennzeichnung
ermöglicht, mit
welcher am Baum verbleibende aktuelle Baumdaten, wie beispielsweise
des Baumbestandes, Datum der letzten Kontrolle, Datum des letzten
Verschnitts usw. durchführbar
ist. Diese Vorrichtung wird mittels eines Schlagwerkzeuges in den
Baum eingeschlagen, bis das Kopfteil eben außenseitig am Baumstamm anliegt.
Um zu verhindern, dass das Kopfteil dieser Vorrichtung über die
Jahre in den Stamm einwächst,
kann diese Vorrichtung in regelmäßigen Zeitabständen stückweise
aus dem Stamm heraus gedreht werden, wozu der beschriebene Gewindeschaft
dient.
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Desweiteren
ist hier noch ein spezielles Werkzeug vorgesehen, welches beispielsweise
einen Innensechskant aufweist, welcher formschlüssig mit dem Kopfteil in Eingriff bringbar
ist. Gleichzeitig dient dieses Schlüsselwerkzeug auch zur Datenübertragung
einerseits auf den Transponder und andererseits auch zum Auslesen
des Transponders. Dabei wird auch hier vorgeschlagen, die Datenübertragung beispielsweise
an einen Laptop oder dergleichen per Kabel oder auch drahtlos vorzunehmen.
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Bei
all den dargestellten Systemen mit Transpondern ist nachteilig,
dass diese nur aufwändig
wieder vom Stamm entfernt werden können, um insbesondere einen
nachfolgenden Papierherstellungsprozess zu ermöglichen. Insbesondere wäre es vorteilhaft,
ein solches Entfernen dieser Vorrichtungen unmittelbar vor der Weiterverarbeitung
in einem Sägewerk
im laufenden Produktionsprozess vornehmen zu können, um auch sicherstellen
zu können, dass
keinerlei Verwechslungen der Holzstämme vorkommen können.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art
zu Verfügung
zu stellen, welche derart ausgebildet ist, dass nachfolgende Holzverarbeitungsprozesse,
insbesondere zur Papierherstellung, störungsfrei durchführbar sind.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmalskombination des Anspruches 1 gelöst, wonach die Vorrichtung
zur Kennzeichnung eines Holzstammes nagelförmig ausgebildet ist und aus
einem einen Halteabschnitt aufweisenden Schaftteil besteht, mit
welchem die Vorrichtung in den Holzstamm einsetzbar ist. Des Weiteren
besteht die Vorrichtung aus einem Kopfteil besteht, das nach dem Einsetzen
in den Holzstamm außenseitig
am Holzstamm vorsteht und mit einem les- und beschreibbaren Datenträger (Transponder)
versehen ist. Zumindest der nach dem Ein setzen im Holzstamm sitzende Halteabschnitt
des Schaftteils besteht aus einem Werkstoff, welcher in holzähnlicher
Weise verarbeitbar ist. Dabei steht das Kopfteil derart aus dem Holzstamm
vor, dass das Kopfteil mechanisch vom Schaftteil oder dessen Halteabschnitt
durch Aufbringen von Trennkräften
trennbar ist, wobei das Schaftteil in seinem Querschnitt kleiner
ausgebildet ist als das Kopfteil und/oder einen radial erweiterten
Anschlagbund aufweist, durch welchen die Einsetztiefe des Halteabschnittes
im Holzstamm definiert begrenzt ist.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird
eine Vorrichtung zur Verfügung
gestellt, mittels welcher einerseits ein geernteter Holzstamm mit
allen relevanten Daten gekennzeichnet werden kann und andererseits
diese Vorrichtung in einfachster Weise, zumindest teilweise, wieder
vom Holzstamm entfernt werden kann. Dabei verbleibt der Halteabschnitt
des Schaftteils der Vorrichtung im Holzstamm. Da zumindest dieser
im Holzstamm verbleibende Halteabschnitt des Schaftteiles der Vorrichtung
aus einem Werkstoff besteht, der in holzähnlicher Weise verarbeitbar
ist, entstehen somit für
einen nachfolgenden Verarbeitungsprozess keinerlei störende Produkte,
durch welche beispielsweise eine Papierherstellung behindert oder
gar unmöglich
wird. Dadurch, dass das Kopfteil in dessen Bereich der Transponder
angeordnet ist, mechanisch vom im Holzstamm verbleibenden Halteabschnitt
des Schaftteils trennbar ist, ist auch eine Rückgewinnung des Transponders
zur weiteren Verwendung in einfachster Weise sichergestellt. Vorzugsweise
ist das Schaftteil in seinem Querschnitt kleiner ausgebildet als
das Kopfteil. Alternativ oder ergänzend hierzu kann das Schaftteil
einen radial erweiterten Anschlagbund aufweist, durch welchen die
Einsetztiefe des Halteabschnittes im Holzstamm definiert begrenzt
ist. Dadurch wird zusätzlich
sichergestellt, dass das Kopfteil und der im Bereich dieses Kopfteiles
angeordnete Transponder aus dem Holzstamm vorsteht und so zum Entfernen
sicher und einfach erreichbar ist. Außerdem ist sichergestellt,
dass beispielsweise das Kopfteil durch einfaches Brechen oder Abscheren vom
Schaftteil trennbar ist.
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Dies
bedeutet, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
einen Bestandteil aufweist, welcher für eine Weiterverarbeitung unkritisch
ist und in Form eines Halteabschnitts des Schaftteiles im Holzstamm verbleibt,
während
das andere Bauteil, welches für eine
Papierherstellung kritisch sein kann, mechanisch vom Schaftteil
abgetrennt und rückgewonnen wird.
Damit ist durch die erfindungsgemäße Vorrichtung einerseits beim
Einsatz von Transpondern auch eine nachgelagerte Holzverarbeitung
sicher möglich, bei
welcher keine Rückstände des
Transponders am Holzstamm verbleiben dürfen. Sämtliche Vorteile eines Transponders
sind durch die erfindungsgemäße Vorrichtung
nutzbar, wie die drahtlose Datenübertragung
ohne direkten Sichtkontakt, der direkte Einsatz mit einer direkten
Identifikation des Holzstammes im Wald, die äußerst große einem Holzstamm zuordenbare
Datenmenge sowie die lückenlose
Verfolgung des Holzstammes vom Schlagen bzw. von der Ernte bis zu
dessen Endverarbeitung. Insbesondere durch die lückenlose Verfolgung des Holzstammes
kann auch der jeweilige Haftungsübergang
zwischen den einzelnen Be- oder Verarbeitungsvorgängen, wie Schlagen
im Wald, Räumen
zum Waldweg, Abtransport zum Sägewerk
und dgl. mehr bis zur Endverarbeitung sicher nachvollzogen werden,
was für
eine nachhaltige Bewirtschaftung von großer Bedeutung ist.
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Weiter
wird durch die mechanische Trennbarkeit des Kopfteils zusammen mit
dem Transponder eine Rückgewinnung
des Transponders unmittelbar im Verarbeitungsprozess eines Holzstammes
ermöglicht.
Beispielsweise kann das Kopfteil durch Abscheren, Abschlagen oder
dgl. in einfacher Weise und in einer äußerst kurzen Zeitspanne abgetrennt werden.
Damit kann dieser Schritt unmittelbar vor dem Zuführen beispielsweise
einer Säge
eines Sägewerkes
durchgeführt
werden, also zu einem Zeitpunkt, bei welchem sich der Holzstamm
bereits auf dem Förderband
der Säge
befindet. Es ist also nicht erforderlich das Kopfteil mit dem Transponder
schon zu einem Zeitpunkt vom Holzstamm zu entfernen, während dieser
sich noch auf dem ”Holzstapel” im Sägewerk befindet.
Damit ist aber sichergestellt, dass Verwechslungen des Holzstammes
durch versehentlich falsche Entnahme vom falschen ”Holzstapel” ausgeschlossen
sind, da unmittelbar beispielsweise vor dem Sägevorgang der Holzstamm immer noch
identifizierbar ist.
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Weiter
hat diese einfache Trennbarkeit zur Folge, dass der Transponder
selbst nicht zerstört wird
und somit mehrfach zu einer erneuten Kennzeichnung für Holzstämme einsetzbar
ist. Diese mehrfache Verwendbarkeit stellt auch eine Kostenersparnis
für elektronische
Kennzeichnungssysteme unter Verwendung von Transpondern dar.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind den weiteren Unteransprüchen entnehmbar.
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So
kann der in holzähnlicher
Weise verarbeitbare Werkstoff gemäß Anspruch 2 ein Gemisch aus
Lignin und Natur fasern sein. Lignin ist ein ”Abfallprodukt”, das bei
der papierproduzierenden Industrie in großen Mengen anfällt. Mischt
man spezielle Arten von Lignin mit Naturfasern beispielsweise aus
Holz, Flachs, Hanf, Sisal oder anderen Faserpflanzen, so erhält man eine
unter Temperaturerhöhung
verarbeitungsfähige
Mischung, welche spritzgusstechnisch verarbeitbar ist. Durch die
Verwendung eines derartigen Werkstoffes ist somit der ”Träger” für den Transponder
mit seinem Schaftteil und seinem Kopfteil auch als einstückiges Bauelement
in einfacher Weise herstellbar.
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Wird
lediglich der in den Holzstamm einzubringende Halteabschnitt des
Schaftteils aus einem solchen in holzähnlicher Weise verarbeitbaren
Werkstoff hergestellt, so kann dieser beispielsweise einen nach
außen
vorstehenden Kupplungszapfen aufweisen, so dass darauf das Kopfteil
mit dem Transponder vorab aufpressbar oder in einer sonstigen geeigneten
Weise feststehend befestigbar ist. Eine solche zweiteilige Ausbildung
der Vorrichtung hat den Vorteil, dass das Kopfteil aus einem beliebigen
Werkstoff hergestellt werden kann. Vorzugsweise sollte der Kupplungszapfen
in seinem Durchmesser kleiner ausgebildet sein, als der Durchmesser
des Halteabschnittes, so dass ein Abbrechen oder Abscheren auch
sicher am Kupplungszapfen erfolgt und dementsprechend keinerlei
Rückstände des
Kopfteils mit dem Transponder am Holzstamm verbleiben.
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Es
sind als Werkstoff hier auch noch andere, beispielsweise synthetisch
hergestellte Werkstoffe vorstellbar, welche ähnliche Eigenschaften aufweisen,
wie der zu Anspruch 2 angegebenen Werkstoff. Wichtig ist, dass dieser
Werkstoff derart in seinen mechanischen und chemischen Eigenschaften
ausgebildet ist, dass er beim nachfolgenden Verarbeitungsprozess
des Holzstammes diesen Verarbeitungsprozess nicht negativ beeinflusst
oder gar unmöglich
macht.
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Um
das Entfernen, insbesondere Abbrechen oder Abscheren zu erleichtern
und sicherzustellen, dass auch tatsächlich der Transponder mit
dem Kopfteil entfernt wird, ist gemäß Anspruch 3 vorgesehen, dass
das Schaftteil im Bereich seines Anschlagbundes eine Sollbruchstelle
mit verringertem Querschnitt aufweist. Durch diese Ausgestaltung
wird sichergestellt, dass das Kopfteil sicher mechanisch entfernbar ist,
ohne dass Rückstände am Holzstamm
verbleiben können,
welche für
einen nachfolgenden Verarbeitungsprozess störend sein könnten.
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Dazu
kann gemäß Anspruch
4 weiter vorgesehen sein, dass die Sollbruchstelle wahlweise außerhalb
des Holzstammes oder im Bereich der Außenfläche des Holzstammes angeordnet
ist. Ist diese Sollbruchstelle außerhalb des Holzstammes angeordnet,
so ist der komplette Schaft bis zumindest dieser Sollbruchstelle
aus einer Mischung aus Lignin und Naturfasern hergestellt, so dass
der am Baumstamm verbleibende Rest der Vorrichtung nach Entfernen
des Kopfteiles für
eine spätere
Papierherstellung unkritisch ist.
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Gemäß Anspruch
5 kann der Transponder ringförmig
ausgebildet sein und im Bereich zwischen dem Kopfteil und dem Holzstamm
auf einem, aus dem Holzstamm herausragenden Lagerabschnitt des Schaftteils
angeordnet sein. Durch diese Ausgestaltung ist einerseits der Transponder
nach außen
hin durch das Kopfteil geschützt
und andererseits kann der Transponder nach dem Abtrennen des Kopfteiles wieder
verwendet werden.
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Gemäß Anspruch
6 kann hierzu vorgesehen sein, dass der Lagerabschnitt in seinem
Durchmesser größer ausgebildet
ist als das Schaftteil, welches nach dem Einsetzen im Holzstamm
sitzt und dass der Lagerabschnitt in seinem Durchmesser kleiner
ausgebildet ist als der Anschlagbund des Schaftteils. Durch diese
kleinere Ausbildung des Lagerabschnittes wird erreicht, dass nach
dem Abtrennen des Kopfteiles zusammen mit dem Lagerabschnitt von dem
im Holzstamm sitzenden Schaftteil der ringförmige Transponder ohne großen Aufwand
vom Kopfteil bzw. Lagerabschnitt separiert werden kann und somit
in einfachster Weise weiter verwendbar ist. Ein solche Ausgestaltung
kann bei Verwendung eines ”Einweg-Transponders” auch entfallen.
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Gemäß Anspruch
7 kann vorgesehen sein, dass das Kopfteil den Transponder radial
nach außen überragt
und eine radial verjüngte,
axial nach außen
vorstehende Schlagfläche
bildet. Durch diese Ausgestaltung wird einerseits der Transponder
beim Einschlagen der Vorrichtung in den Holzstamm geschützt. Andererseits
wird durch die kleiner ausgebildete Schlagfläche sichergestellt, dass die
Schlagkräfte
zentrisch in das Kopfteil eingeleitet werden. Damit wird sicher
verhindert, dass das Kopfteil beim Einschlagen unbeabsichtigt abbrechen
kann.
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Gemäß Anspruch
8 kann vorgesehen sein, dass das Kopfteil eine nach außen offene,
mit einem zentralen Lagerzapfen versehene Ringkammer bildet und
dass der Transponder ringförmig
ausgebildet und in der Ringkammer angeordnet ist. Durch diese Ausgestaltung
ist der Transponder im Be darfsfall von außen zugänglich und kann, beispielsweise
bei Betriebsstörungen,
in einfacher Weise ersetzt werden, ohne dass die Vorrichtung vom
Stamm entfernt werden müsste.
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Bei
einer derartigen Ausgestaltung nach Anspruch 8 kann zum Schutz des
Transponders gemäß Anspruch
9 vorgesehen sein, dass der Lagerzapfen den Transponder geringfügig nach
außen überragt und
dass die Ringkammer mittels eines Deckels abdeckbar ist, welcher
sich axial am Lagerzapfen abstützt
und im Bereich des Lagerzapfens eine axial nach außen vorstehende
Schlagfläche
bildet. Auch durch diese Ausgestaltung wird sichergestellt, dass Schlagkräfte beim
Einschlagen bzw. Einsetzen der Vorrichtung in den Holzstamm zentrisch
in die Vorrichtung eingeleitet werden, so dass insbesondere das
Kopfteil nicht versehentlich abbrechen kann. Weiter ist der Transponder
gegen unbefugten Zugriff durch den Deckel geschützt.
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In
einer weiteren Variante kann gemäß Anspruch
10 vorgesehen sein, dass das Kopfteil eine zylindrische Aufnahmekammer
bildet und dass der Transponder stabförmig ausgebildet und in die
Aufnahmekammer eingesetzt ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht ebenfalls
eine äußerst einfache
Aufnahme des Transponders in der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Dazu
kann gemäß Anspruch
11 vorgesehen sein, dass die Aufnahmekammer mittels eines Stopfens
oder Deckels verschließbar
ist, wodurch ein Schutz gegen unbefugten Zugriff auf den Transponder
verhindert wird.
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In
einer weiteren Variante kann gemäß Anspruch
12 der Transponder ein Kupplungselement aufweisen, mit welchem er
außenseitig
mit dem Kopfteil der Vorrichtung rastend oder klemmend in Eingriff bringbar
ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht
eine äußerst einfache
Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Dabei sollte der Transponder allerdings eine mechanisch höhere Belastbarkeit
aufweisen, um beim Einschlagen in den Holzstamm nicht beschädigt zu
werden. Um eine solche Beschädigung sicher
zu verhindern, kann auch zunächst
das Schaftteil mit dem Kopfteil ohne Transponder in den Holzstamm
eingeschlagen und der Transponder nachträglich in den Kopfteil eingesetzt
werden.
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Dabei
kann bei dieser Art der Ausgestaltung der Transponder gemäß Anspruch
13 eine außenseitig über das
Kopfteil vorstehende Schlagfläche
bilden, welche mit einer entsprechenden mechanischen Schlagfestigkeit
ausgestattet sein sollte.
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Wesentlich
beim Erfindungsgegenstand ist, dass zumindest der Halteabschnitt
des Schaftteils, welcher nach dem Abtrennen des Kopfteiles im Holzstamm
verbleibt, aus Lignin und Naturfasern besteht. Als Naturfasern können hier
Holzfasern, Flachsfasern, Hanffasern, Sisalfasern oder andere Fasern aus
Faserpflanzen verwendet werden, so dass man als Werkstoff zur Herstellung
des eigentlichen Datenträgers
für den
Transponder ein Material erhält,
welches unter Temperaturerhöhung
verarbeitungsfähig ist.
Dies wiederum hat den Vorteil, dass das Trägerelement für den Transponder
der erfindungsgemäßen Vorrichtung äußerst variabel
geformt werden kann, da dieser Werkstoff auf einer herkömmlichen
Kunststoffverarbeitungsmaschine zu einem entsprechenden Formteil
verarbeitet werden kann. Weiter zeichnet sich dieser Werkstoff aus
einer Mischung aus Lignin und Naturfasern dadurch aus, dass eine
Störung beispielsweise
eines nachfolgenden Papierherstellungsprozesses sicher ausgeschlossen
ist.
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Anhand
der Zeichnung werden nachfolgend einige Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
beispielhaft vorgestellt. Dazu zeigen die Zeichnungsfiguren 1 bis 6 unterschiedliche Ausführungsbeispiele
von Ausbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung in vertikalem
Teilschnitt in ihrem, in einem Holzstamm eingesetzten Zustand.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung 1,
welche in einen, in Phantomlinien schematisch dargestellten Holzstamm 2 eingesetzt
bzw. eingeschlagen ist.
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Es
ist erkennbar, dass die Vorrichtung 1 ein Schaftteil 3 bildet,
welches mit einem nagelförmigen Halteabschnitt 4 im
Holzstamm 2 festsitzend angeordnet ist. Zum leichteren
Einbringen dieses Halteabschnittes 4 in den Holzstamm 2 ist
der Halteabschnitt 4 mit einer Spitze 5 versehen.
In seinem, dieser Spitze 5 gegenüberliegenden Endbereich des
Halteabschnittes 4, bildet das Schaftteil 3 beim
Ausfüh rungsbeispiel
der 1 einen radial erweiterten Anschlagbund 6,
durch welchen die Einschlagtiefe des Schaftteiles 3 definiert
begrenzt ist.
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Außenseitig,
ausgehend vom Anschlagbund 6, bildet das Schaftteil 3 einen
Lagerabschnitt 7, auf welchen ein ringförmiger Transponder 8 aufgesetzt ist.
Im Übergangsbereich
zwischen dem Lagerabschnitt 7 und dem Anschlagbund 6 ist
beim Ausführungsbeispiel
der 1 eine umlaufende Einkerbung 9 vorgesehen,
welche eine Sollbruchstelle bildet. Außenseitig am Lagerabschnitt 7 bildet
die Vorrichtung 1 ein radial erweitertes Kopfteil 10,
welches scheibenartig ausgestaltet ist und im Durchmesser größer ausgebildet
ist als der ringförmige
Transponder 8. Damit ist der Transponder 8 außenseitig
durch das Kopfteil 10 abgedeckt und somit gegen äußere Einflüsse geschützt.
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Weiter
ist aus 1 ersichtlich, dass das Kopfteil 10 axial
außenseitig
eine radial verjüngt
ausgebildete Schlagfläche 11 aufweist, über welche beim
Einsetzen bzw. Einschlagen der Vorrichtung 1 in den Holzstamm 2 Schlagkräfte entsprechend
konzentrisch in die Vorrichtung 1 einleitbar sind. Durch die
radial verkleinerte Schlagfläche 11,
welche in ihrem Durchmesser auch noch kleiner ausgebildet sein kann
als in 1 dargestellt, wird er reicht, dass beim Einschlagen
ein versehentliches Brechen der Vorrichtung 1 im Bereich
der Einkerbung 9 durch exzentrische Krafteinwirkung verhindert
wird.
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Desweiteren
ist aus 1 ersichtlich, dass der Anschlagbund 6 in
seinem Durchmesser zumindest geringfügig größer ausgebildet ist als der
Lagerabschnitt 7, so dass der ringförmige Transponder 8 verschiebbar
auf dem Lagerabschnitt 7 durch den Anschlagbund 6 gesichert
ist. Weiter ist erkennbar, dass das Kopfteil 10 zur äußeren Stirnfläche 12 des Holzstammes 2 einen
Abstand aufweist, welcher größer ist
als die Dicke des Transponders 8. Durch diese Ausgestaltung
ist ein einfaches Trennen des Kopfteiles 10 vom Schaftteil 3 bzw.
dessen Halteabschnitt 4 durchführbar, indem in einfacher Weise
Vertikalkräfte auf
das Kopfteil 10 aufgebracht werden, so dass das Schaftteil 3 im
Bereich der Einkerbung 9 abbricht oder abgeschert wird.
Aufgrund der verschiebbaren Lagerung des Transponders 8 auf
dem Lagerabschnitt 7 des Schaftteiles 3 erfolgt
nach dem Abtrennen des Kopfteiles 10 im Bereich der Einkerbung 9 eine
automatische Trennung des ringförmigen
Transponders 8 vom Kopfteil 10, so dass der Transponder 8 für eine weitere
Verwendung sofort erneut zur Verfügung steht.
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Aufgrund
des Abstandes des Kopfteiles 10 von der Stirnfläche 12 wird
erreicht, dass bei Aufbringen von Trennkräften in Richtung des Pfeiles 13 auf das
Kopfteil 10 im Bereich der Einkerbung 9 zu den bewirkten
Scherkräften
auch Biegekräfte
aufgebracht werden, so dass das Kopfteil 10 in einfacher Weise
vom Schaftteil 3 trennbar ist.
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Die
Ausführungsform
der Vorrichtung 1/1 aus 2 ist im
Wesentlichen identisch aufgebaut wie die Ausführungsform der Vorrichtung 1 aus 1.
Insoweit kann die obige Beschreibung für die gleichen Bauteile auch
auf das Ausführungsbeispiel der 2 gelesen
werden. Dementsprechend sind in 2 auch hierzu
dieselben Bezugszeichen eingetragen.
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Im
Unterschied zur Vorrichtung 1 aus 1 ist bei
der Ausführungsform
der 2 die Einkerbung 9/1 im Bereich zwischen
dem Anschlagbund 6 und dem Halteabschnitt 4 angeordnet.
Durch diese Anordnung dieser Einkerbung 9/1 erfolgt bei
Krafteinwirkung auf das Kopfteil 10 in Richtung des Pfeiles 13 eine
Trennung des Kopfteiles 10 zusammen mit dem Lagerabschnitt 7 und
dem Anschlagbund 6 im Bereich dieser Einkerbung 9 und
somit unmittelbar im Bereich der Stirnfläche 12 des Holzstammes 2.
Nach dem Abtrennen des Kopfteiles 10 vom Halteabschnitt 4 des Schaftteiles 3 ist
somit nachfolgend der ringförmige
Transponder 8 manuell vom Lagerabschnitt 7 zu
trennen. Um dies zu erleichtern, ist die Innenkante 14 des
Transponders 8 mit Kegelflächen 15 und 16 versehen,
welche schräg
geneigt verlaufen. Die äußere Kegelfläche 16 erleichtert
dabei das Aufschieben des Transponders 8 über den
Anschlagbund 6.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform
einer Vorrichtung 1/2, welche sich von den beiden vorangegangenen
beschriebenen Vorrichtungen 1 und 1/1 dadurch
unterscheidet, dass der Anschlagbund 6/1 und der Lagerabschnitt 7/1 des
Schaftteiles 3 nicht abgesetzt ausgebildet sind. Auch hier
sind für gleiche
Bauteile dieselben Bezugszeichen eingetragen, wie oben zu 1 beschrieben.
Aufgrund dieser Ausgestaltung nach 3 sind die
Durchmesser des Anschlagbundes 6 sowie des Lagerabschnittes 7 identisch
gewählt
und etwas größer als
der Durchmesser der Innenkante 14 des Transponders 8,
so dass dieser leicht klemmend auf dem Lagerabschnitt 7/1 sitzt.
Durch diese Ausgestaltung wird verhindert, dass der Transponder 8 versehentlich
vor dem Einschlagen der Vorrichtung 1/2 vom Lagerabschnitt 7/1 bzw.
dem Anschlagbund 6/1 abrutschen kann.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß 3 ist die
Einkerbung 9/1 ebenfalls im Bereich zwischen dem Lagerbund 6/1 und
dem Halteabschnitt 4 angeordnet, so dass bei einer Krafteinleitung
in Richtung des Pfeiles 13 die Trennung des Kopfteiles 10 ebenfalls
im Bereich der äußeren Stirnfläche 12 des
Holzstammes 2 erfolgt.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform 1/3 der Vorrichtung
gemäß der 4 bildet
das Kopfteil 10 zur Aufnahme des ringförmigen Transponders 8 eine Ringkammer 20.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist diese ringförmige
Ringkammer 20 mittels eines Deckels 21 abgedeckt,
welcher rastend mit dem Kopfteil 10 in Verbindung steht.
Zum Einleiten von Schlagkräften
in das Kopfteil 10 ist innerhalb der Ringkammer 20 ein
Lagerzapfen 22 vorgesehen, welcher axial über den
Transponder 8 nach außen vorsteht.
An diesem Lagerzapfen 22 stützt sich der Deckel 21 axial
nach innen ab, so dass über
den Deckel 21 und den Lagerzapfen 22 konzentrisch Schlagkräfte in die
Vorrichtung 1/1 zum Einsetzen in den Holzstamm 2 einbringbar
sind. Dazu bildet dementsprechend der Deckel 21 im Bereich
des Lagerzapfens 22 eine äußere Schlagfläche 23.
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Das
Schaftteil 3 der Vorrichtung 1/3 ist bei der Ausführungsform
gemäß 4 zweiteilig
ausgebildet und weist ebenfalls einen Halteabschnitt 4 mit einer
Spitze 5 auf, mit welcher die Vorrichtung 1/3 in den
Holzstamm 2 eingesetzt ist. Im Bereich der äußeren Stirnfläche 12 des
Holzstammes 2 bildet das Schaftteil 3 ebenfalls
einen radial erweiterten Anschlagbund 6/2, welcher zum
Kopfteil 10 hin kegelförmig
radial erweitert ausgebildet ist. Aufgrund dieser Ausgestaltung
wird erreicht, dass beim Aufbringen von Scherkräften in Richtung des Pfeiles 13 aufgrund der
gewählten
Querschnittsform des Schaftteiles 3 ein Abscheren oder
Abbrechen des Schaftteiles 3 im Übergangsbereich zwischen dem
Anschlagbund 6/2 und dem Halteabschnitt 4 im Bereich
der Stirnfläche 12 des
Holzstammes 2 sicher erfolgt.
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Die
in 5 dargestellte weitere Ausführungsform 1/4 der
erfindungsgemäßen Vorrichtung unterscheidet
sich von den vorangegangen beschriebenen Vorrichtungen dadurch,
dass hier ein stabförmiger
Transponder 25 eingesetzt wird. Dazu bildet das Kopfteil 10 bei
dieser Ausführungsform
eine etwa zylindrisch ausgebildete Aufnahmekammer 26, in welche
der Transponder 25 eingesetzt ist. Diese Aufnahmekammer 26 kann
dabei durch einen Verschlussstopfen 27 verschlossen sein,
so dass der Transponder 25 unverlierbar im Kopfteil 10 aufgenommen
ist. Auch bei der Ausführungsform
gemäß 5 weist
das Schaftteil 3 einen Halteabschnitt 4 mit Spitze 5 auf,
welche auf der gegenüberliegenden Seite
der Spitze 5 ebenfalls mit einem Anschlagbund 6/3 versehen
ist. Dabei ist der Anschlagbund 6/3 in seinem Durchmesser
derart erweitert ausgebildet, dass bei Einleitung von Scherkräften in
Richtung des Pfeiles 13 auf das Kopfteil 10 ein
Abscheren oder Abbrechen des Kopfteiles 10 ebenfalls im
Bereich der äußeren Stirnfläche 12 des
Holzstammes 2 erfolgt.
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6 zeigt
eine Sonderbauform einer Vorrichtung 1/5, welche mit einer
Sonderform eines Transponders 30 versehen ist. Bei dieser
Ausführungsform
bildet der Transponder 30 ein etwa kugelförmig ausgebildetes
Kupplungselement 31, mit welchem der Transponder 30 in
eine entsprechend formangepasste Aufnahme des Kopfteiles 10 rastend einsetzbar
ist. Der Transponder 30 selbst ist scheibenförmig ausgebildet
und liegt im montierten Zustand außenseitig, wie dies aus 6 ersichtlich
ist, auf dem Kopfteil 10 auf.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist zum Anbringen der Vorrichtung 1/5 zunächst das
Kopfteil 10 mit dem Halteabschnitt 4 und dessen
Spitze 5 in den Holzstamm 2 einzuschlagen. Anschließend kann dann
der Transponder 30 in das Kopfteil 10 eingesetzt
werden. Diese Vorgehensweise kann notwendig sein, um eine Beschädigung des
Transponders 30 beim Einschlagen in den Holzstamm 2 sicher
zu verhindern.
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Der
Querschnitt des Kopfteiles 10 ist auch bei 6 derart
gewählt,
dass dieser einen Anschlagbund 6/4 zum Halteabschnitt 4 hin
bildet. Dadurch ist auch bei dieser Ausführungsform 1/5 sicher gewährleistet,
dass bei Einleiten von Scherkräften
in Richtung des Pfeiles 13 ein Abscheren oder Abbrechen
des Kopfteiles 10 im Bereich der äußeren Stirnfläche 12 des
Holzstammes 2 erfolgt.
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Alle
oben dargestellten Ausführungsformen der
Vorrichtung 1 zeichnen sich dadurch aus, dass zumindest
der im Holzstamm 2 sitzende Halteabschnitt 4 der
Vorrichtungen aus einem Werkstoffgemisch aus Lignin und Naturfasern
besteht. Durch diese Wahl des Werkstoffes kann der Halteabschnitt 4 stets
im Holzstamm verbleiben, ohne dass insbesondere bei der Papierherstellung
dieser Halteabschnitt 4 negative Einflüsse hat. Desweiteren ist allen
Ausführungsformen
gemeinsam, dass nach dem Abtrennen des Kopfteiles 10 und
damit auch nach dem Entfernen des entsprechenden Transponders 8, 25 oder 30 dieser ”rückstandsfrei” vom Holzstamm 2 trennbar ist
und somit ein nachfolgender Verarbeitungsprozess nicht gestört werden
kann.
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Die
dadurch auch erreichte Wiederverwendbarkeit des Transponders ergibt
wiederum eine erhebliche Kosteneinsparung für die Nutzung eines derartigen
Kennzeichnungssystems.