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DE102006015899B4 - Vorrichtung zur Kennzeichnung eines Holzstammes - Google Patents

Vorrichtung zur Kennzeichnung eines Holzstammes Download PDF

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DE102006015899B4
DE102006015899B4 DE200610015899 DE102006015899A DE102006015899B4 DE 102006015899 B4 DE102006015899 B4 DE 102006015899B4 DE 200610015899 DE200610015899 DE 200610015899 DE 102006015899 A DE102006015899 A DE 102006015899A DE 102006015899 B4 DE102006015899 B4 DE 102006015899B4
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Jörg Föller
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Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Wuerttemberg
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FORSTLICHE VERSUCHS und FORSCH
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Wuerttemberg
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
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Abstract

Vorrichtung (1, 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5) zur Kennzeichnung eines Holzstammes (2), welche nagelförmig ausgebildet ist und aus einem einen Halteabschnitt (4) aufweisenden Schaftteil (3) besteht, mit welchem die Vorrichtung in den Holzstamm (2) einsetzbar ist und welche weiter aus einem Kopfteil (10) besteht, das nach dem Einsetzen in den Holzstamm (2) außenseitig am Holzstamm (2) vorsteht und das mit einem les- und beschreibbaren Datenträger (8, 25, 30) (Transponder) versehen ist, wobei zumindest der nach dem Einsetzen im Holzstamm (2) sitzende Halteabschnitt (4) des Schaftteils (3) aus einem Werkstoff besteht, welcher in holzähnlicher Weise verarbeitbar ist und, wobei das Kopfteil (10) derart aus dem Holzstamm vorsteht, dass das Kopfteil mechanisch vom Schaftteil (3) oder dessen Halteabschnitt (4) durch Aufbringen von Trennkräften trennbar ist und wobei das Schaftteil (3) in seinem Querschnitt kleiner ausgebildet ist als das Kopfteil (10) und/oder einen radial erweiterten Anschlagbund (6, 6/1, 6/2, 6/3, 6/4) aufweist, durch...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kennzeichnung eines Holzstammes bestehend aus einem einen Halteabschnitt aufweisenden Schaftteil, mit welchem die Vorrichtung in den Holzstamm einsetzbar ist und einem Kopfteil, das nach dem Einsetzen in den Holzstamm außenseitig am Holzstamm vorsteht und das mit einem les- und beschreibbaren Datenträger (Transponder) versehen ist.
  • Vorrichtungen zur Kennzeichnung eines Holzstammes werden in der Holzwirtschaft bei der Ernte eingesetzt. Sinn und Zweck solcher Vorrichtungen ist es, geschlagenes oder geerntetes Holz zu kennzeichnen, so dass dessen Weg vom Wald nach dem Schlagen bis zur Weiterverarbeitung, beispielsweise in einem Sägewerk, lückenlos verfolgt werden kann. Bei früheren Verfahren wurden Markierungselemente in Form von Plättchen verwendet, welche mit entsprechenden Kenndaten in Form von Kennziffern versehen waren und nach dem Schlagen eines Baumes an diesem Befestigt wurden. Durch solche Markierungen konnten die geschlagenen Holzstämme eindeutig identifiziert werden, wobei die Kenndaten mit den spezifischen Holzdaten wie Baumart, Länge, Durchmesser und Qualität tabellarisch ergänzt wurden.
  • Da auf solchen Plättchen nur geringer Platz für eine Kennzeichnung zur Verfügung steht, ist man in jüngerer Zeit dazu übergegangen, elektronische Datenspeicher in Form von sog. Transpondern einzusetzen. Die Verwendung von Transpondern hat den wesentlichen Vorteil, dass über die spezifischen Holzdaten hinaus auch zusätzliche Informationen im Zuge der Prozesskette der Holzverarbeitung erfasst und dem entsprechenden Holzstamm zugeordnet werden können. So können z. B. Personendaten, GEO-Daten zum Auffinden von Holzlagerplätzen durch den Spediteur, Datum und Zeitpunkt der Ernte, Wetterlage und vieles mehr gespeichert und dem Holzstamm zugeordnet werden. Das Beschreiben und Auslesen des Transponders erfolgt dabei drahtlos, so dass insbesondere zum Auslesen kein Sichtkontakt erforderlich ist und auch in den Wintermonaten eine Erkennung der Holzstämme unter Schnee und Eis sicher möglich ist.
  • Aus der WO 01/97597 A1 ist es bekannt, einen solchen Transponder beispielsweise in einem Markierungsplättchen zu integrieren, welches mittels eines Schlagwerkzeuges stirnseitig am geschlagenen Holzstamm fixiert werden kann. Vor Ort können dem Transponder sämtliche relevanten Daten des geschlagenen Holzstammes übergeben werden, so dass der Stamm vom Transport aus dem Wald bis zum Sägewerk stets eindeutig identifizierbar bleibt.
  • Auch aus der EP 1 246 152 A1 ist eine solche Vorrichtung zum Kennzeichnen von Holzstämmen bekannt, bei welcher ein Signierelement verwendet wird, das ebenfalls plättchenförmig ausgebildet ist und mittels Verankerungselementen stirnseitig an einem Holzstamm fixierbar ist. Dieses Signierelement ist zur Kennzeichnung des Holzstammes ebenfalls mit einem Transponder zur drahtlosen Datenübertragung versehen. Es soll auch hier erreicht werden, dass eine Vielzahl von Daten drahtlos gespeichert und ausgelesen werden können, insbesondere ohne dass ein Sichtkontakt zu dieser Kennzeichnungsvorrichtung erforderlich ist.
  • Aus der Zeitschrift ”Holz-Zentralblatt” vom 05. August 2005 auf Seite 788 ist eine Vorrichtung und ein Verfahren bekannt geworden, bei welcher bzw. welchem der Datenträger mit seinem Transponder nagelförmig ausgebildet ist. Hierbei wird der Nagel beispielsweise mittels eines Hammers stirnseitig in den geschlagenen Holzstamm eingeschlagen, so dass dieser aus dem Holzstamm nicht hervorsteht. Die im Transponder gespeicherten Daten können hier per drahtloser Datenfernübertragung einer zentralen Datenbank übergeben werden, so dass die Daten des Holzstammes zentral erfassbar sind. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass keine zu großen Lagerzeiten im Wald auftreten können, da diese Daten der Ernte, der Lagerung sowie des Weitertransportes stets aktuell erfassbar und abrufbar sind.
  • Nachteilig bei diesem nagelförmigen Datenträger mit seinem Transponder ist, dass diese Vorrichtung aus dem Stamm vor seiner Weiterverarbeitung, beispielsweise in einem Sägewerk, nicht entfernt werden kann. Dies hat insbeson dere bei der Papierherstellung Nachteile, da die im Stamm verbleibenden Teile des Datenträgers, insbesondere des Transponders selbst, zur Zerstörung der Papierbahn bei der Papierherstellung führen können. Da diese Datenträger demzufolge nicht in den Produktionsablauf einer Papiermühle gelangen dürfen, müssen sie vor dem eigentlichen Produktionsprozess aus dem Holz entfernt werden. Wie aus diesem Artikel der Zeitschrift ”Holz-Zentralblatt” entnehmbar ist, ist noch nicht gelöst, ob die Entfernung durch chemische Auflösung, mechanisch oder durch eine andere Art der Entsorgung geschehen soll oder kann.
  • Aus der DE 198 07 284 A1 ist ebenfalls eine Vorrichtung zur Kennzeichnung eines Holzstammes bekannt. Diese Vorrichtung weist einen Gewindeschaft mit einer Spitze sowie ein Kopfteil auf, in welchem ein Transponder integriert ist. Diese Vorrichtung dient vornehmlich zur Kennzeichnung von Bäumen während der Wachstumsphase. Mit dieser Vorrichtung wird eine Baumkennzeichnung ermöglicht, mit welcher am Baum verbleibende aktuelle Baumdaten, wie beispielsweise des Baumbestandes, Datum der letzten Kontrolle, Datum des letzten Verschnitts usw. durchführbar ist. Diese Vorrichtung wird mittels eines Schlagwerkzeuges in den Baum eingeschlagen, bis das Kopfteil eben außenseitig am Baumstamm anliegt. Um zu verhindern, dass das Kopfteil dieser Vorrichtung über die Jahre in den Stamm einwächst, kann diese Vorrichtung in regelmäßigen Zeitabständen stückweise aus dem Stamm heraus gedreht werden, wozu der beschriebene Gewindeschaft dient.
  • Desweiteren ist hier noch ein spezielles Werkzeug vorgesehen, welches beispielsweise einen Innensechskant aufweist, welcher formschlüssig mit dem Kopfteil in Eingriff bringbar ist. Gleichzeitig dient dieses Schlüsselwerkzeug auch zur Datenübertragung einerseits auf den Transponder und andererseits auch zum Auslesen des Transponders. Dabei wird auch hier vorgeschlagen, die Datenübertragung beispielsweise an einen Laptop oder dergleichen per Kabel oder auch drahtlos vorzunehmen.
  • Bei all den dargestellten Systemen mit Transpondern ist nachteilig, dass diese nur aufwändig wieder vom Stamm entfernt werden können, um insbesondere einen nachfolgenden Papierherstellungsprozess zu ermöglichen. Insbesondere wäre es vorteilhaft, ein solches Entfernen dieser Vorrichtungen unmittelbar vor der Weiterverarbeitung in einem Sägewerk im laufenden Produktionsprozess vornehmen zu können, um auch sicherstellen zu können, dass keinerlei Verwechslungen der Holzstämme vorkommen können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art zu Verfügung zu stellen, welche derart ausgebildet ist, dass nachfolgende Holzverarbeitungsprozesse, insbesondere zur Papierherstellung, störungsfrei durchführbar sind.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmalskombination des Anspruches 1 gelöst, wonach die Vorrichtung zur Kennzeichnung eines Holzstammes nagelförmig ausgebildet ist und aus einem einen Halteabschnitt aufweisenden Schaftteil besteht, mit welchem die Vorrichtung in den Holzstamm einsetzbar ist. Des Weiteren besteht die Vorrichtung aus einem Kopfteil besteht, das nach dem Einsetzen in den Holzstamm außenseitig am Holzstamm vorsteht und mit einem les- und beschreibbaren Datenträger (Transponder) versehen ist. Zumindest der nach dem Ein setzen im Holzstamm sitzende Halteabschnitt des Schaftteils besteht aus einem Werkstoff, welcher in holzähnlicher Weise verarbeitbar ist. Dabei steht das Kopfteil derart aus dem Holzstamm vor, dass das Kopfteil mechanisch vom Schaftteil oder dessen Halteabschnitt durch Aufbringen von Trennkräften trennbar ist, wobei das Schaftteil in seinem Querschnitt kleiner ausgebildet ist als das Kopfteil und/oder einen radial erweiterten Anschlagbund aufweist, durch welchen die Einsetztiefe des Halteabschnittes im Holzstamm definiert begrenzt ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt, mittels welcher einerseits ein geernteter Holzstamm mit allen relevanten Daten gekennzeichnet werden kann und andererseits diese Vorrichtung in einfachster Weise, zumindest teilweise, wieder vom Holzstamm entfernt werden kann. Dabei verbleibt der Halteabschnitt des Schaftteils der Vorrichtung im Holzstamm. Da zumindest dieser im Holzstamm verbleibende Halteabschnitt des Schaftteiles der Vorrichtung aus einem Werkstoff besteht, der in holzähnlicher Weise verarbeitbar ist, entstehen somit für einen nachfolgenden Verarbeitungsprozess keinerlei störende Produkte, durch welche beispielsweise eine Papierherstellung behindert oder gar unmöglich wird. Dadurch, dass das Kopfteil in dessen Bereich der Transponder angeordnet ist, mechanisch vom im Holzstamm verbleibenden Halteabschnitt des Schaftteils trennbar ist, ist auch eine Rückgewinnung des Transponders zur weiteren Verwendung in einfachster Weise sichergestellt. Vorzugsweise ist das Schaftteil in seinem Querschnitt kleiner ausgebildet als das Kopfteil. Alternativ oder ergänzend hierzu kann das Schaftteil einen radial erweiterten Anschlagbund aufweist, durch welchen die Einsetztiefe des Halteabschnittes im Holzstamm definiert begrenzt ist. Dadurch wird zusätzlich sichergestellt, dass das Kopfteil und der im Bereich dieses Kopfteiles angeordnete Transponder aus dem Holzstamm vorsteht und so zum Entfernen sicher und einfach erreichbar ist. Außerdem ist sichergestellt, dass beispielsweise das Kopfteil durch einfaches Brechen oder Abscheren vom Schaftteil trennbar ist.
  • Dies bedeutet, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Bestandteil aufweist, welcher für eine Weiterverarbeitung unkritisch ist und in Form eines Halteabschnitts des Schaftteiles im Holzstamm verbleibt, während das andere Bauteil, welches für eine Papierherstellung kritisch sein kann, mechanisch vom Schaftteil abgetrennt und rückgewonnen wird. Damit ist durch die erfindungsgemäße Vorrichtung einerseits beim Einsatz von Transpondern auch eine nachgelagerte Holzverarbeitung sicher möglich, bei welcher keine Rückstände des Transponders am Holzstamm verbleiben dürfen. Sämtliche Vorteile eines Transponders sind durch die erfindungsgemäße Vorrichtung nutzbar, wie die drahtlose Datenübertragung ohne direkten Sichtkontakt, der direkte Einsatz mit einer direkten Identifikation des Holzstammes im Wald, die äußerst große einem Holzstamm zuordenbare Datenmenge sowie die lückenlose Verfolgung des Holzstammes vom Schlagen bzw. von der Ernte bis zu dessen Endverarbeitung. Insbesondere durch die lückenlose Verfolgung des Holzstammes kann auch der jeweilige Haftungsübergang zwischen den einzelnen Be- oder Verarbeitungsvorgängen, wie Schlagen im Wald, Räumen zum Waldweg, Abtransport zum Sägewerk und dgl. mehr bis zur Endverarbeitung sicher nachvollzogen werden, was für eine nachhaltige Bewirtschaftung von großer Bedeutung ist.
  • Weiter wird durch die mechanische Trennbarkeit des Kopfteils zusammen mit dem Transponder eine Rückgewinnung des Transponders unmittelbar im Verarbeitungsprozess eines Holzstammes ermöglicht. Beispielsweise kann das Kopfteil durch Abscheren, Abschlagen oder dgl. in einfacher Weise und in einer äußerst kurzen Zeitspanne abgetrennt werden. Damit kann dieser Schritt unmittelbar vor dem Zuführen beispielsweise einer Säge eines Sägewerkes durchgeführt werden, also zu einem Zeitpunkt, bei welchem sich der Holzstamm bereits auf dem Förderband der Säge befindet. Es ist also nicht erforderlich das Kopfteil mit dem Transponder schon zu einem Zeitpunkt vom Holzstamm zu entfernen, während dieser sich noch auf dem ”Holzstapel” im Sägewerk befindet. Damit ist aber sichergestellt, dass Verwechslungen des Holzstammes durch versehentlich falsche Entnahme vom falschen ”Holzstapel” ausgeschlossen sind, da unmittelbar beispielsweise vor dem Sägevorgang der Holzstamm immer noch identifizierbar ist.
  • Weiter hat diese einfache Trennbarkeit zur Folge, dass der Transponder selbst nicht zerstört wird und somit mehrfach zu einer erneuten Kennzeichnung für Holzstämme einsetzbar ist. Diese mehrfache Verwendbarkeit stellt auch eine Kostenersparnis für elektronische Kennzeichnungssysteme unter Verwendung von Transpondern dar.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den weiteren Unteransprüchen entnehmbar.
  • So kann der in holzähnlicher Weise verarbeitbare Werkstoff gemäß Anspruch 2 ein Gemisch aus Lignin und Natur fasern sein. Lignin ist ein ”Abfallprodukt”, das bei der papierproduzierenden Industrie in großen Mengen anfällt. Mischt man spezielle Arten von Lignin mit Naturfasern beispielsweise aus Holz, Flachs, Hanf, Sisal oder anderen Faserpflanzen, so erhält man eine unter Temperaturerhöhung verarbeitungsfähige Mischung, welche spritzgusstechnisch verarbeitbar ist. Durch die Verwendung eines derartigen Werkstoffes ist somit der ”Träger” für den Transponder mit seinem Schaftteil und seinem Kopfteil auch als einstückiges Bauelement in einfacher Weise herstellbar.
  • Wird lediglich der in den Holzstamm einzubringende Halteabschnitt des Schaftteils aus einem solchen in holzähnlicher Weise verarbeitbaren Werkstoff hergestellt, so kann dieser beispielsweise einen nach außen vorstehenden Kupplungszapfen aufweisen, so dass darauf das Kopfteil mit dem Transponder vorab aufpressbar oder in einer sonstigen geeigneten Weise feststehend befestigbar ist. Eine solche zweiteilige Ausbildung der Vorrichtung hat den Vorteil, dass das Kopfteil aus einem beliebigen Werkstoff hergestellt werden kann. Vorzugsweise sollte der Kupplungszapfen in seinem Durchmesser kleiner ausgebildet sein, als der Durchmesser des Halteabschnittes, so dass ein Abbrechen oder Abscheren auch sicher am Kupplungszapfen erfolgt und dementsprechend keinerlei Rückstände des Kopfteils mit dem Transponder am Holzstamm verbleiben.
  • Es sind als Werkstoff hier auch noch andere, beispielsweise synthetisch hergestellte Werkstoffe vorstellbar, welche ähnliche Eigenschaften aufweisen, wie der zu Anspruch 2 angegebenen Werkstoff. Wichtig ist, dass dieser Werkstoff derart in seinen mechanischen und chemischen Eigenschaften ausgebildet ist, dass er beim nachfolgenden Verarbeitungsprozess des Holzstammes diesen Verarbeitungsprozess nicht negativ beeinflusst oder gar unmöglich macht.
  • Um das Entfernen, insbesondere Abbrechen oder Abscheren zu erleichtern und sicherzustellen, dass auch tatsächlich der Transponder mit dem Kopfteil entfernt wird, ist gemäß Anspruch 3 vorgesehen, dass das Schaftteil im Bereich seines Anschlagbundes eine Sollbruchstelle mit verringertem Querschnitt aufweist. Durch diese Ausgestaltung wird sichergestellt, dass das Kopfteil sicher mechanisch entfernbar ist, ohne dass Rückstände am Holzstamm verbleiben können, welche für einen nachfolgenden Verarbeitungsprozess störend sein könnten.
  • Dazu kann gemäß Anspruch 4 weiter vorgesehen sein, dass die Sollbruchstelle wahlweise außerhalb des Holzstammes oder im Bereich der Außenfläche des Holzstammes angeordnet ist. Ist diese Sollbruchstelle außerhalb des Holzstammes angeordnet, so ist der komplette Schaft bis zumindest dieser Sollbruchstelle aus einer Mischung aus Lignin und Naturfasern hergestellt, so dass der am Baumstamm verbleibende Rest der Vorrichtung nach Entfernen des Kopfteiles für eine spätere Papierherstellung unkritisch ist.
  • Gemäß Anspruch 5 kann der Transponder ringförmig ausgebildet sein und im Bereich zwischen dem Kopfteil und dem Holzstamm auf einem, aus dem Holzstamm herausragenden Lagerabschnitt des Schaftteils angeordnet sein. Durch diese Ausgestaltung ist einerseits der Transponder nach außen hin durch das Kopfteil geschützt und andererseits kann der Transponder nach dem Abtrennen des Kopfteiles wieder verwendet werden.
  • Gemäß Anspruch 6 kann hierzu vorgesehen sein, dass der Lagerabschnitt in seinem Durchmesser größer ausgebildet ist als das Schaftteil, welches nach dem Einsetzen im Holzstamm sitzt und dass der Lagerabschnitt in seinem Durchmesser kleiner ausgebildet ist als der Anschlagbund des Schaftteils. Durch diese kleinere Ausbildung des Lagerabschnittes wird erreicht, dass nach dem Abtrennen des Kopfteiles zusammen mit dem Lagerabschnitt von dem im Holzstamm sitzenden Schaftteil der ringförmige Transponder ohne großen Aufwand vom Kopfteil bzw. Lagerabschnitt separiert werden kann und somit in einfachster Weise weiter verwendbar ist. Ein solche Ausgestaltung kann bei Verwendung eines ”Einweg-Transponders” auch entfallen.
  • Gemäß Anspruch 7 kann vorgesehen sein, dass das Kopfteil den Transponder radial nach außen überragt und eine radial verjüngte, axial nach außen vorstehende Schlagfläche bildet. Durch diese Ausgestaltung wird einerseits der Transponder beim Einschlagen der Vorrichtung in den Holzstamm geschützt. Andererseits wird durch die kleiner ausgebildete Schlagfläche sichergestellt, dass die Schlagkräfte zentrisch in das Kopfteil eingeleitet werden. Damit wird sicher verhindert, dass das Kopfteil beim Einschlagen unbeabsichtigt abbrechen kann.
  • Gemäß Anspruch 8 kann vorgesehen sein, dass das Kopfteil eine nach außen offene, mit einem zentralen Lagerzapfen versehene Ringkammer bildet und dass der Transponder ringförmig ausgebildet und in der Ringkammer angeordnet ist. Durch diese Ausgestaltung ist der Transponder im Be darfsfall von außen zugänglich und kann, beispielsweise bei Betriebsstörungen, in einfacher Weise ersetzt werden, ohne dass die Vorrichtung vom Stamm entfernt werden müsste.
  • Bei einer derartigen Ausgestaltung nach Anspruch 8 kann zum Schutz des Transponders gemäß Anspruch 9 vorgesehen sein, dass der Lagerzapfen den Transponder geringfügig nach außen überragt und dass die Ringkammer mittels eines Deckels abdeckbar ist, welcher sich axial am Lagerzapfen abstützt und im Bereich des Lagerzapfens eine axial nach außen vorstehende Schlagfläche bildet. Auch durch diese Ausgestaltung wird sichergestellt, dass Schlagkräfte beim Einschlagen bzw. Einsetzen der Vorrichtung in den Holzstamm zentrisch in die Vorrichtung eingeleitet werden, so dass insbesondere das Kopfteil nicht versehentlich abbrechen kann. Weiter ist der Transponder gegen unbefugten Zugriff durch den Deckel geschützt.
  • In einer weiteren Variante kann gemäß Anspruch 10 vorgesehen sein, dass das Kopfteil eine zylindrische Aufnahmekammer bildet und dass der Transponder stabförmig ausgebildet und in die Aufnahmekammer eingesetzt ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht ebenfalls eine äußerst einfache Aufnahme des Transponders in der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Dazu kann gemäß Anspruch 11 vorgesehen sein, dass die Aufnahmekammer mittels eines Stopfens oder Deckels verschließbar ist, wodurch ein Schutz gegen unbefugten Zugriff auf den Transponder verhindert wird.
  • In einer weiteren Variante kann gemäß Anspruch 12 der Transponder ein Kupplungselement aufweisen, mit welchem er außenseitig mit dem Kopfteil der Vorrichtung rastend oder klemmend in Eingriff bringbar ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine äußerst einfache Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Dabei sollte der Transponder allerdings eine mechanisch höhere Belastbarkeit aufweisen, um beim Einschlagen in den Holzstamm nicht beschädigt zu werden. Um eine solche Beschädigung sicher zu verhindern, kann auch zunächst das Schaftteil mit dem Kopfteil ohne Transponder in den Holzstamm eingeschlagen und der Transponder nachträglich in den Kopfteil eingesetzt werden.
  • Dabei kann bei dieser Art der Ausgestaltung der Transponder gemäß Anspruch 13 eine außenseitig über das Kopfteil vorstehende Schlagfläche bilden, welche mit einer entsprechenden mechanischen Schlagfestigkeit ausgestattet sein sollte.
  • Wesentlich beim Erfindungsgegenstand ist, dass zumindest der Halteabschnitt des Schaftteils, welcher nach dem Abtrennen des Kopfteiles im Holzstamm verbleibt, aus Lignin und Naturfasern besteht. Als Naturfasern können hier Holzfasern, Flachsfasern, Hanffasern, Sisalfasern oder andere Fasern aus Faserpflanzen verwendet werden, so dass man als Werkstoff zur Herstellung des eigentlichen Datenträgers für den Transponder ein Material erhält, welches unter Temperaturerhöhung verarbeitungsfähig ist. Dies wiederum hat den Vorteil, dass das Trägerelement für den Transponder der erfindungsgemäßen Vorrichtung äußerst variabel geformt werden kann, da dieser Werkstoff auf einer herkömmlichen Kunststoffverarbeitungsmaschine zu einem entsprechenden Formteil verarbeitet werden kann. Weiter zeichnet sich dieser Werkstoff aus einer Mischung aus Lignin und Naturfasern dadurch aus, dass eine Störung beispielsweise eines nachfolgenden Papierherstellungsprozesses sicher ausgeschlossen ist.
  • Anhand der Zeichnung werden nachfolgend einige Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung beispielhaft vorgestellt. Dazu zeigen die Zeichnungsfiguren 1 bis 6 unterschiedliche Ausführungsbeispiele von Ausbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung in vertikalem Teilschnitt in ihrem, in einem Holzstamm eingesetzten Zustand.
  • 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1, welche in einen, in Phantomlinien schematisch dargestellten Holzstamm 2 eingesetzt bzw. eingeschlagen ist.
  • Es ist erkennbar, dass die Vorrichtung 1 ein Schaftteil 3 bildet, welches mit einem nagelförmigen Halteabschnitt 4 im Holzstamm 2 festsitzend angeordnet ist. Zum leichteren Einbringen dieses Halteabschnittes 4 in den Holzstamm 2 ist der Halteabschnitt 4 mit einer Spitze 5 versehen. In seinem, dieser Spitze 5 gegenüberliegenden Endbereich des Halteabschnittes 4, bildet das Schaftteil 3 beim Ausfüh rungsbeispiel der 1 einen radial erweiterten Anschlagbund 6, durch welchen die Einschlagtiefe des Schaftteiles 3 definiert begrenzt ist.
  • Außenseitig, ausgehend vom Anschlagbund 6, bildet das Schaftteil 3 einen Lagerabschnitt 7, auf welchen ein ringförmiger Transponder 8 aufgesetzt ist. Im Übergangsbereich zwischen dem Lagerabschnitt 7 und dem Anschlagbund 6 ist beim Ausführungsbeispiel der 1 eine umlaufende Einkerbung 9 vorgesehen, welche eine Sollbruchstelle bildet. Außenseitig am Lagerabschnitt 7 bildet die Vorrichtung 1 ein radial erweitertes Kopfteil 10, welches scheibenartig ausgestaltet ist und im Durchmesser größer ausgebildet ist als der ringförmige Transponder 8. Damit ist der Transponder 8 außenseitig durch das Kopfteil 10 abgedeckt und somit gegen äußere Einflüsse geschützt.
  • Weiter ist aus 1 ersichtlich, dass das Kopfteil 10 axial außenseitig eine radial verjüngt ausgebildete Schlagfläche 11 aufweist, über welche beim Einsetzen bzw. Einschlagen der Vorrichtung 1 in den Holzstamm 2 Schlagkräfte entsprechend konzentrisch in die Vorrichtung 1 einleitbar sind. Durch die radial verkleinerte Schlagfläche 11, welche in ihrem Durchmesser auch noch kleiner ausgebildet sein kann als in 1 dargestellt, wird er reicht, dass beim Einschlagen ein versehentliches Brechen der Vorrichtung 1 im Bereich der Einkerbung 9 durch exzentrische Krafteinwirkung verhindert wird.
  • Desweiteren ist aus 1 ersichtlich, dass der Anschlagbund 6 in seinem Durchmesser zumindest geringfügig größer ausgebildet ist als der Lagerabschnitt 7, so dass der ringförmige Transponder 8 verschiebbar auf dem Lagerabschnitt 7 durch den Anschlagbund 6 gesichert ist. Weiter ist erkennbar, dass das Kopfteil 10 zur äußeren Stirnfläche 12 des Holzstammes 2 einen Abstand aufweist, welcher größer ist als die Dicke des Transponders 8. Durch diese Ausgestaltung ist ein einfaches Trennen des Kopfteiles 10 vom Schaftteil 3 bzw. dessen Halteabschnitt 4 durchführbar, indem in einfacher Weise Vertikalkräfte auf das Kopfteil 10 aufgebracht werden, so dass das Schaftteil 3 im Bereich der Einkerbung 9 abbricht oder abgeschert wird. Aufgrund der verschiebbaren Lagerung des Transponders 8 auf dem Lagerabschnitt 7 des Schaftteiles 3 erfolgt nach dem Abtrennen des Kopfteiles 10 im Bereich der Einkerbung 9 eine automatische Trennung des ringförmigen Transponders 8 vom Kopfteil 10, so dass der Transponder 8 für eine weitere Verwendung sofort erneut zur Verfügung steht.
  • Aufgrund des Abstandes des Kopfteiles 10 von der Stirnfläche 12 wird erreicht, dass bei Aufbringen von Trennkräften in Richtung des Pfeiles 13 auf das Kopfteil 10 im Bereich der Einkerbung 9 zu den bewirkten Scherkräften auch Biegekräfte aufgebracht werden, so dass das Kopfteil 10 in einfacher Weise vom Schaftteil 3 trennbar ist.
  • Die Ausführungsform der Vorrichtung 1/1 aus 2 ist im Wesentlichen identisch aufgebaut wie die Ausführungsform der Vorrichtung 1 aus 1. Insoweit kann die obige Beschreibung für die gleichen Bauteile auch auf das Ausführungsbeispiel der 2 gelesen werden. Dementsprechend sind in 2 auch hierzu dieselben Bezugszeichen eingetragen.
  • Im Unterschied zur Vorrichtung 1 aus 1 ist bei der Ausführungsform der 2 die Einkerbung 9/1 im Bereich zwischen dem Anschlagbund 6 und dem Halteabschnitt 4 angeordnet. Durch diese Anordnung dieser Einkerbung 9/1 erfolgt bei Krafteinwirkung auf das Kopfteil 10 in Richtung des Pfeiles 13 eine Trennung des Kopfteiles 10 zusammen mit dem Lagerabschnitt 7 und dem Anschlagbund 6 im Bereich dieser Einkerbung 9 und somit unmittelbar im Bereich der Stirnfläche 12 des Holzstammes 2. Nach dem Abtrennen des Kopfteiles 10 vom Halteabschnitt 4 des Schaftteiles 3 ist somit nachfolgend der ringförmige Transponder 8 manuell vom Lagerabschnitt 7 zu trennen. Um dies zu erleichtern, ist die Innenkante 14 des Transponders 8 mit Kegelflächen 15 und 16 versehen, welche schräg geneigt verlaufen. Die äußere Kegelfläche 16 erleichtert dabei das Aufschieben des Transponders 8 über den Anschlagbund 6.
  • 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung 1/2, welche sich von den beiden vorangegangenen beschriebenen Vorrichtungen 1 und 1/1 dadurch unterscheidet, dass der Anschlagbund 6/1 und der Lagerabschnitt 7/1 des Schaftteiles 3 nicht abgesetzt ausgebildet sind. Auch hier sind für gleiche Bauteile dieselben Bezugszeichen eingetragen, wie oben zu 1 beschrieben. Aufgrund dieser Ausgestaltung nach 3 sind die Durchmesser des Anschlagbundes 6 sowie des Lagerabschnittes 7 identisch gewählt und etwas größer als der Durchmesser der Innenkante 14 des Transponders 8, so dass dieser leicht klemmend auf dem Lagerabschnitt 7/1 sitzt. Durch diese Ausgestaltung wird verhindert, dass der Transponder 8 versehentlich vor dem Einschlagen der Vorrichtung 1/2 vom Lagerabschnitt 7/1 bzw. dem Anschlagbund 6/1 abrutschen kann.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 3 ist die Einkerbung 9/1 ebenfalls im Bereich zwischen dem Lagerbund 6/1 und dem Halteabschnitt 4 angeordnet, so dass bei einer Krafteinleitung in Richtung des Pfeiles 13 die Trennung des Kopfteiles 10 ebenfalls im Bereich der äußeren Stirnfläche 12 des Holzstammes 2 erfolgt.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform 1/3 der Vorrichtung gemäß der 4 bildet das Kopfteil 10 zur Aufnahme des ringförmigen Transponders 8 eine Ringkammer 20. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist diese ringförmige Ringkammer 20 mittels eines Deckels 21 abgedeckt, welcher rastend mit dem Kopfteil 10 in Verbindung steht. Zum Einleiten von Schlagkräften in das Kopfteil 10 ist innerhalb der Ringkammer 20 ein Lagerzapfen 22 vorgesehen, welcher axial über den Transponder 8 nach außen vorsteht. An diesem Lagerzapfen 22 stützt sich der Deckel 21 axial nach innen ab, so dass über den Deckel 21 und den Lagerzapfen 22 konzentrisch Schlagkräfte in die Vorrichtung 1/1 zum Einsetzen in den Holzstamm 2 einbringbar sind. Dazu bildet dementsprechend der Deckel 21 im Bereich des Lagerzapfens 22 eine äußere Schlagfläche 23.
  • Das Schaftteil 3 der Vorrichtung 1/3 ist bei der Ausführungsform gemäß 4 zweiteilig ausgebildet und weist ebenfalls einen Halteabschnitt 4 mit einer Spitze 5 auf, mit welcher die Vorrichtung 1/3 in den Holzstamm 2 eingesetzt ist. Im Bereich der äußeren Stirnfläche 12 des Holzstammes 2 bildet das Schaftteil 3 ebenfalls einen radial erweiterten Anschlagbund 6/2, welcher zum Kopfteil 10 hin kegelförmig radial erweitert ausgebildet ist. Aufgrund dieser Ausgestaltung wird erreicht, dass beim Aufbringen von Scherkräften in Richtung des Pfeiles 13 aufgrund der gewählten Querschnittsform des Schaftteiles 3 ein Abscheren oder Abbrechen des Schaftteiles 3 im Übergangsbereich zwischen dem Anschlagbund 6/2 und dem Halteabschnitt 4 im Bereich der Stirnfläche 12 des Holzstammes 2 sicher erfolgt.
  • Die in 5 dargestellte weitere Ausführungsform 1/4 der erfindungsgemäßen Vorrichtung unterscheidet sich von den vorangegangen beschriebenen Vorrichtungen dadurch, dass hier ein stabförmiger Transponder 25 eingesetzt wird. Dazu bildet das Kopfteil 10 bei dieser Ausführungsform eine etwa zylindrisch ausgebildete Aufnahmekammer 26, in welche der Transponder 25 eingesetzt ist. Diese Aufnahmekammer 26 kann dabei durch einen Verschlussstopfen 27 verschlossen sein, so dass der Transponder 25 unverlierbar im Kopfteil 10 aufgenommen ist. Auch bei der Ausführungsform gemäß 5 weist das Schaftteil 3 einen Halteabschnitt 4 mit Spitze 5 auf, welche auf der gegenüberliegenden Seite der Spitze 5 ebenfalls mit einem Anschlagbund 6/3 versehen ist. Dabei ist der Anschlagbund 6/3 in seinem Durchmesser derart erweitert ausgebildet, dass bei Einleitung von Scherkräften in Richtung des Pfeiles 13 auf das Kopfteil 10 ein Abscheren oder Abbrechen des Kopfteiles 10 ebenfalls im Bereich der äußeren Stirnfläche 12 des Holzstammes 2 erfolgt.
  • 6 zeigt eine Sonderbauform einer Vorrichtung 1/5, welche mit einer Sonderform eines Transponders 30 versehen ist. Bei dieser Ausführungsform bildet der Transponder 30 ein etwa kugelförmig ausgebildetes Kupplungselement 31, mit welchem der Transponder 30 in eine entsprechend formangepasste Aufnahme des Kopfteiles 10 rastend einsetzbar ist. Der Transponder 30 selbst ist scheibenförmig ausgebildet und liegt im montierten Zustand außenseitig, wie dies aus 6 ersichtlich ist, auf dem Kopfteil 10 auf.
  • Bei dieser Ausführungsform ist zum Anbringen der Vorrichtung 1/5 zunächst das Kopfteil 10 mit dem Halteabschnitt 4 und dessen Spitze 5 in den Holzstamm 2 einzuschlagen. Anschließend kann dann der Transponder 30 in das Kopfteil 10 eingesetzt werden. Diese Vorgehensweise kann notwendig sein, um eine Beschädigung des Transponders 30 beim Einschlagen in den Holzstamm 2 sicher zu verhindern.
  • Der Querschnitt des Kopfteiles 10 ist auch bei 6 derart gewählt, dass dieser einen Anschlagbund 6/4 zum Halteabschnitt 4 hin bildet. Dadurch ist auch bei dieser Ausführungsform 1/5 sicher gewährleistet, dass bei Einleiten von Scherkräften in Richtung des Pfeiles 13 ein Abscheren oder Abbrechen des Kopfteiles 10 im Bereich der äußeren Stirnfläche 12 des Holzstammes 2 erfolgt.
  • Alle oben dargestellten Ausführungsformen der Vorrichtung 1 zeichnen sich dadurch aus, dass zumindest der im Holzstamm 2 sitzende Halteabschnitt 4 der Vorrichtungen aus einem Werkstoffgemisch aus Lignin und Naturfasern besteht. Durch diese Wahl des Werkstoffes kann der Halteabschnitt 4 stets im Holzstamm verbleiben, ohne dass insbesondere bei der Papierherstellung dieser Halteabschnitt 4 negative Einflüsse hat. Desweiteren ist allen Ausführungsformen gemeinsam, dass nach dem Abtrennen des Kopfteiles 10 und damit auch nach dem Entfernen des entsprechenden Transponders 8, 25 oder 30 dieser ”rückstandsfrei” vom Holzstamm 2 trennbar ist und somit ein nachfolgender Verarbeitungsprozess nicht gestört werden kann.
  • Die dadurch auch erreichte Wiederverwendbarkeit des Transponders ergibt wiederum eine erhebliche Kosteneinsparung für die Nutzung eines derartigen Kennzeichnungssystems.

Claims (13)

  1. Vorrichtung (1, 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5) zur Kennzeichnung eines Holzstammes (2), welche nagelförmig ausgebildet ist und aus einem einen Halteabschnitt (4) aufweisenden Schaftteil (3) besteht, mit welchem die Vorrichtung in den Holzstamm (2) einsetzbar ist und welche weiter aus einem Kopfteil (10) besteht, das nach dem Einsetzen in den Holzstamm (2) außenseitig am Holzstamm (2) vorsteht und das mit einem les- und beschreibbaren Datenträger (8, 25, 30) (Transponder) versehen ist, wobei zumindest der nach dem Einsetzen im Holzstamm (2) sitzende Halteabschnitt (4) des Schaftteils (3) aus einem Werkstoff besteht, welcher in holzähnlicher Weise verarbeitbar ist und, wobei das Kopfteil (10) derart aus dem Holzstamm vorsteht, dass das Kopfteil mechanisch vom Schaftteil (3) oder dessen Halteabschnitt (4) durch Aufbringen von Trennkräften trennbar ist und wobei das Schaftteil (3) in seinem Querschnitt kleiner ausgebildet ist als das Kopfteil (10) und/oder einen radial erweiterten Anschlagbund (6, 6/1, 6/2, 6/3, 6/4) aufweist, durch welchen die Einsetztiefe des Halteabschnittes (4) im Holzstamm (2) definiert begrenzt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der in holzähnlicher Weise verarbeitbare Werkstoff ein Gemisch aus Lignin und Naturfasern ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaftteil (3) im Bereich seines Anschlagbundes (6, 6/1) eine Sollbruchstelle (9, 9/1) mit verringertem Querschnitt aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle (9, 9/1) wahlweise außerhalb des Holzstammes (2) oder im Bereich der Außenfläche (12) des Holzstammes (2) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (8) ringförmig ausgebildet ist und im Bereich zwischen dem Kopfteil (10) und dem Holzstamm (2) auf einem aus dem Holzstamm (2) herausragenden Lagerabschnitt (7, 7/1) des Schaftteils (3) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerabschnitt (7, 7/1) in seinem Durchmesser größer ausgebildet ist als der Halteabschnitt (4) des Schaftteils (3) und, dass der Lagerabschnitt (7, 7/1) in seinem Durchmesser kleiner ausgebildet ist als der Anschlagbund (6, 6/1) des Schaftteils (3).
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (10) den Transponder (8) radial nach außen überragt und eine radial verjüngte, axial nach außen vorstehende Schlagfläche (11) bildet.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (10) eine nach außen offene, mit einem zentralen Lagerzapfen (22) versehene Ringkammer (20) bildet und, dass der Transponder (8) ringförmig ausgebildet und in der Ringkammer (20) angeordnet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (22) den Transponder (8) axial nach außen überragt und, dass die Ringkammer (20) mittels eines Deckels (21) abdeckbar ist, welcher sich axial am Lagerzapfen (22) abstützt und im Bereich des Lagerzapfens (22) eine nach außen vorstehende Schlagfläche (23) bildet.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (10) eine zylindrische Aufnahmekammer (26) bildet und, dass der Transponder (25) stabförmig ausgebildet und in die Aufnahmekammer (26) eingesetzt ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmekammer (26) mittels eines Stopfens (27) oder Deckels verschließbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (30) ein Kupp lungselement (31) aufweist, mit welchem er außenseitig mit dem Kopfteil (10) der Vorrichtung (1/5) rastend oder klemmend in Eingriff bringbar ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch kennzeichnet, dass der Transponder (30) eine außenseitig über das Kopfteil (10) vorstehende Schlagfläche bildet.
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