DE102014203357A1 - Darreichungseinheit für eine Masse - Google Patents
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Abstract
Darreichungseinheit (1) für eine Masse (27) umfassend einen Behälter (2) zur Aufnahme der Masse (27) aufweisend eine Öffnung (5) sowie einer Kappe (13) zum Verschließen der Öffnung (5), wobei die Kappe (13) einen vorstehenden Trennbereich (22) aufweist, um einen Teil (30) der Masse (27) abzutrennen, wobei zueinander korrespondierende Verbindungsmittel an Behälter (2) und Kappe (13) vorgesehen sind, die eine Verbindung der Kappe (13) mit dem Behälter (2) in einer ersten Lagerstellung und einer zweiten Trennstellung ermöglichen, wobei die Kappe (13) in der ersten Lagerstellung derart mit dem Behälter (2) verbunden ist, dass sie die Öffnung (5) verschließt und der Trennbereich (22) sich im Wesentlichen entlang einer Behälteraußenwand (3) erstreckt und dass die Kappe (13) in der zweiten Trennstellung derart mit dem Behälter (2) derart verbunden ist, dass der Trennbereich (22) von dem Behälter (2) vorsteht, um dem Anwender eine Führungsmöglichkeit des Trennbereichs (22) mittels des Behälter (2) zu ermöglichen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Darreichungseinheit für insbesondere knetbare Massen, insbesondere eine aus zwei oder mehreren Komponenten durch Mischen, insbesondere durch Kneten herstellbare Dicht- und/oder Klebmasse, wobei die Komponenten unterschiedliche Substanzen enthalten können, die vorzugsweise nach der Vermischung miteinander aushärten. Dabei dient die Darreichungseinheit insbesondere zur Aufnahme der Masse und auch zum Abtrennen eines Abschnittes der Masse.
- Im Stand der Technik sind derartige knetbare Massen in vielfacher Weise bekannt. Beispielsweise offenbart die
DE1965772A1 eine plastische Kittmasse, die zwei verschiedene, langgestreckte Teile aufweist, die auf einer sich in Längsrichtung erstreckenden Oberfläche über im Wesentlichen die gesamte Länge miteinander in Berührung stehen, wobei der eine Formteil ein reaktionsfähiges Monomer und ein durch Veresterung eines Diols mit einer ungesättigten Dicarbonsäure und gegebenenfalls einer gesättigten Dicarbonsäure gebildetes ungesättigtes Polyesterharz im Gemisch mit einer einem oder mehreren anorganischen Füllstoffen und der andere Formteil ein zum Härten des reaktiven Monomeren und ungesättigten Polyesterharzes des ersten Formteils befähigtes Härtungsmittel sowie einen oder mehrere anorganische Füllstoffe enthält. - Die
DE2322806A1 offenbart ferner ein bandförmiges, härtbares Epoxydharzsystem, welches aus zwei über seine ganze Länge nebeneinander liegenden Streifen besteht, von welchen der eine Streifen ungehärtetes Epoxydharz aufweist, der zweite Streifen in einem Träger dispergiert ein Mittel zum Härten des Epoxydharzes aufweist. Erwähnt wird auch das Aufwickeln auf eine Rolle, sowie das Abziehen eines Teiles des Bandes von selbiger zur Mischung. - Weiter offenbart die
DE3210608A1 ein kittähnliches Epoxyd-Klebdichtungsmittel aus einem ersten Streifen einer ungehärteten Epoxydharzmasse und einem zweiten Streifen mit einer Masse, die die ungehärtete Epoxydharzmasse innerhalb von etwa 10 min vom Zeitpunkt des Zusammenbringens des ersten und des zweiten Streifens zu einem praktisch gleichförmigen Gemisch rasch zu härten vermag. Das Band kann dabei stranggepresst werden und nach dem Strangpressen aufgerollt und in jeder gewünschten Weise abgepackt werden. - Neben der Streifenform kommt oftmals auch ein Block oder ein Zylinder einer knetbaren Masse zum Einsatz, wobei zur Verwahrung in der Regel ein verschließbarer Behälters eingesetzt wird. Bei der Verwendung der knetbaren Masse wird ein beliebiger Abschnitt der knetbaren Masse von dem Block oder Zylinder abgetrennt.
- Die
zeigt eine Weiterentwicklung eines derartigen Behälters zur Aufnahme einer knetbaren Masse in Zylinderform. Der Behälter ist dabei hohlzylindrisch und besteht aus zwei Hälften, wobei beide Hälften an der einen Seite über ein Gelenk aneinander angelenkt sind. Eine Stirnfläche bildet dabei eine Schneidvorrichtung, die an einer der Hälften befestigt ist, sich jedoch über die Stirnseite dieser einen Hälfte in den stirnseitigen Bereich der zweiten Hälfte ragt. Zur Entnahme der Masse kann der Behälter durch Aufklappen einer Hälfte geöffnet werden. Zum Abtrennen eines Teils der Masse, wird selbige derart angeordnet, dass ein die Schneidvorrichtung bei einem erneuten Verschließen des Behälters in die Masse einschneidet und einen Teil abtrennt.ES1067167U -
zeigt eine Darreichungseinheit bestehend aus einem Behälter zur Aufnahme einer knetbaren Masse in Zylinderform und einer Kappe zum verschließen des Behälters. Der Hohlzylinder weist dabei eine Ausgabeöffnung auf, die mittels der Kappe verschließbar ist. Zur Entnahme eines Teiles der Masse wird der Behälter geöffnet und ein beliebiger Teil der Masse wird von dem Zylinder mittels eines an der Kappe angeformten Schneidmessers abgetrennt. Anschließend kann der verbleibende Teil der Masse wieder in dem Behälter aufgenommen werden.ES1071109U1 - Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Darreichungseinheit für eine knetbare Masse bereitzustellen, die ein einfaches Abtrennen eines Teils der knetbaren Masse ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind durch die abhängigen Ansprüche angegeben.
- Grundgedanke der Erfindung ist der Einsatz einer Darreichungseinheit für eine insbesondere knetbare Masse umfassend einen Behälter zur Aufnahme der Masse aufweisend eine Öffnung sowie einer Kappe zum Verschließen der Öffnung, wobei die Kappe einen vorstehenden Trennbereich aufweist, um einen Teil der Masse abzutrennen, dadurch gekennzeichnet, dass zueinander korrespondierende Verbindungsmittel an Behälter und Kappe vorgesehen sind, die eine Verbindung der Kappe mit dem Behälter sowohl in einer ersten Lagerstellung, als auch in einer zweiten Trennstellung ermöglichen, wobei die Kappe in der ersten Lagerstellung derart mit dem Behälter verbunden ist, dass sie die Öffnung verschließt und der Trennbereich sich im Wesentlichen entlang einer Behälteraußenwand erstreckt und dass die Kappe in der zweiten Trennstellung derart mit dem Behälter derart verbunden ist, dass der Trennbereich von dem Behälter vorsteht, um dem Anwender eine Führungsmöglichkeit des Trennbereichs über den Behälter zu ermöglichen.
- Als Masse kann dabei insbesondere eine knetbare Masse wie beispielsweise ein knetbarer Klebstoff auf Epoxidharz-Basis zum Einsatz kommen. Denkbar können auch Polyurethan-Kunstharzsysteme oder radikalisch härtende Kunstharzsysteme sein. Derartige knetbare Massen können beispielsweise im Baubereich als Befestigungsmassen zu Anwendung kommen, insbesondere als Kleber für Verankerungselemente. Zudem können Fehlstellen und Löcher in einer Vielzahl von Materialien ausgebessert werden. In der Regel weisen derartige knetbare Massen zumindest zwei Komponenten auf, die durch Kneten miteinander vermischt werden, insbesondere um eine Reaktion zur Aushärtung der Masse zu erreichen.
- Vorzugsweise ist die knetbare Masse in der vorliegenden Erfindung derartig zylindrisch oder blockförmig in einem Strang gestaltet, dass die miteinander zu verknetenden Komponenten nebeneinander oder übereinander oder eine Kombination hieraus vorliegen, insbesondere als Coextrudat. Denkbar ist auch eine Form, bei der die eine Komponente die zweite umgibt. Besonders bevorzugt weist der Strang über vorzugsweise seine gesamte Länge im Schnitt orthogonal zur Längserstreckung des immer dasselbe Verhältnis der Komponenten zueinander auf, um eine gleichmäßige Zusammensetzung der Masse zu erhalten.
- Der Behälter ist vorzugsweise bis auf die Öffnung geschlossen gestaltet. Bevorzugt weist der Behälter eine Längserstreckung mit einer Bodenseite an einer Stirnseite und der Öffnung an der gegenüberliegenden Stirnseite auf. Bevorzugt ist der Querschnitt des von dem Behälter für die Aufnahme der Masse definierten Raumes dabei über die Längserstreckung einheitlich. Optional kann sich der Querschnitt des Innenraums von der Öffnung bis zur Bodenseite leicht verjüngen. Insbesondere kann der Behälter einen runden, ovalen, drei- oder vieleckigen Querschnitt aufweisen, besonders bevorzugt kommt ein hohlzylindrischer Behälter zum Einsatz.
- Die Kappe weist dabei erfindungsgemäß einen vorstehenden Trennbereich auf. Vorzugsweise weist die Kappe hierfür einen vorstehenden Flächenabschnitt auf, der zumindest an einer Seite in Erstreckungsrichtung von der Kappe aus gesehen eine Mittel zum Abtrennen eines Teils der Masse, insbesondere ein Sägemittel oder ein Schneidmittel aufweist.
- Ferner ist die Kappe erfindungsgemäß derart gestaltet, dass sie in der ersten Lagerstellung die Öffnung verschließt. Vorzugsweise kann dabei ein unter Normalbedingungen luft- und wasserdichter Verschluss der Öffnung ermöglicht werden. Bevorzugt weist die Kappe hierfür einen vorstehenden Bereich auf, der in der Lagerstellung bereichsweise durch die Öffnung in den Raum hineinragt. Als erfindungsgemäße korrespondierende Verbindungsmittel kämen hier besagter vorstehender Bereich sowie insbesondere ein die Öffnung begrenzender Rand und beispielsweise Bereiche einer sich daran anschließenden, den Raum begrenzenden Innenwand des Behälters zum tragen. Alternativ oder zusätzlich kann ein Überlappungsbereich vorgesehen werden, der den Behälter und insbesondere den die Öffnungen begrenzenden Rand des Behälters derart überlappt, dass eine Abdichtung ermöglicht werden kann. Als erfindungsgemäße korrespondierende Verbindungsmittel kämen hier besagter Überlappungsbereich sowie insbesondere der die Öffnung begrenzender Rand und beispielsweise Bereiche einer sich daran anschließenden Außenwand oder Mantelfläche des Behälters zum tragen. Vorzugsweise sind in allen Fällen Befestigungseinrichtungen vorgesehen, die einen sicheren Halt der Kappe auf dem Behälter in der Lagerstellung ermöglichen. Diese können insbesondere eine Verbindung mittels Kraft- oder Formschluss bereitstellen, beispielsweise in Gestalt von Klemm- oder Schnappverbindungsmitteln.
- In besagter Lagerstellung ist erfindungsgemäß die Öffnung verschlossen und der Trennbereich erstreckt sich im Wesentlichen entlang einer Behälteraußenwand. Vorzugsweise liegt der Trennbereich dabei zumindest bereichsweise an der Behälteraußenwand an und/oder erstreckt sich der vorstehende Trennbereiche in Wesentlichen parallel zur Behälterachse. Auf diese Weise kann beispielsweise das Risiko einer Verletzung des Anwenders oder eine Beschädigung von anderen Teilen durch den Trennbereich in Lagerstellung reduziert werden.
- Ferner sind erfindungsgemäß Verbindungsmittel vorgesehen, die eine sich von der Lagerstellung unterscheidende Trennstellung der Kappe ermöglichen. Denkbar ist hier, dass die Verbindungsmittel eines Bauelementes, das heißt des Behälters oder der Kappe für sowohl die Lagerstellung, als auch die Trennstellung zum Einsatz kommen, wobei das wiederum andere Bauteil in diesem Fall unterschiedliche Verbindungsmittel aufweisen müsste Vorzugsweise sind in allen Fällen Befestigungseinrichtungen vorgesehen, die einen sicheren Halt der Kappe auf dem Behälter in der Lagerstellung ermöglichen. Diese können insbesondere eine Verbindung mittels Kraft- oder Formschluss bereitstellen, beispielsweise in Gestalt von Klemm- oder Schnappverbindungsmittel.
- In besagter Trennstellung steht der Trennbereich erfindungsgemäß von dem Behälter ab oder vor, so dass eine Eingriffmöglichkeit des Trennbereichs in die aus dem Behälter entnommene Masse möglich wird. Vorzugsweise steht der Trennbereich dabei in Längserstreckung und/oder im Wesentlichen parallel zu einer Behälterachse, insbesondere bei einem hohlzylindrischen Behälter, von dem Behälter ab. Optional ist eine winklige Erstreckung, insbesondere im Wesentlichen rechtwinklige Erstreckung des Trennbereichs von dem Behälter weg denkbar. Natürlich ist es hier auch denkbar, dass die Kappe in Trennstellung die Öffnung wieder verschließt. Ziel der Bereitstellung besagter Trennstellung ist es, dem Anwender insbesondere durch den Behälter selbst eine Handhabungsmöglichkeit der Darreichungseinheit bereitzustellen, die ein einfaches Abtrennen eines Teils der Masse ermöglicht, insbesondere indem er den Behälter als Handgriff bei der Nutzung des Trennbereichs nutzt.
- In einer bevorzugten Ausführungsform werden daher die Verbindungsmittel für die zweite Trennstellung durch eine der Stirnseiten des Behälters sowie einem zu der jeweiligen Stirnseite korrespondierend ausgebildeten Montageabschnitt der Kappe bereitgestellt. Mit dieser Gestaltung kann der Anwender bei geeigneter Ausführung große Teile des Behälters als Handgriff nutzen, um mit besagtem Trennbereich einen Teil der Masse abzutrennen.
- Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, dass der Montageabschnitt eine zur Öffnung korrespondierende Form aufweist, wobei der Montageabschnitt vorzugsweise derart gestaltet ist, dass er in die Öffnung einführbar ist. Beispielsweise kann die Öffnung einen runden oder ovalen Querschnitt haben, wobei der Raum vorzugsweise denselben Querschnitt aufweist. In diesem Fall würde der Montageabschnitt in dieser bevorzugten Ausführungsform zumindest bereichsweise einen entsprechenden runden bzw. ovalen Querschnitt aufweisen, wobei die Größe des Montageabschnittes dabei derart geringer ausfällt, dass ein Einführen des Montageabschnittes in die Öffnung durch den Anwender ermöglicht werden kann. Gleichwohl kann es sich in einer alternativen Ausführungsform auch als sinnvoll erweisen, wenn der Montageabschnitt derart hüllenartig gestaltet ist, dass er beispielsweise auf eine Stirnseite, beispielsweise auf eine der Öffnung gegenüberliegende Bodenseite des Behälters aufgeschoben wird.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung weisen die Kappe, insbesondere an ihrem Montageabschnitt und/oder der Behälter Befestigungsmittel auf, um eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung zwischen Kappe und Behälter in der zweiten Trennstellung bereitzustellen. Diese könne insbesondere sich eignende, dem Fachmann bekannte Schnapp- oder Klemmverbindungsmittel oder -bereiche sein.
- In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Montageabschnitt mit einer Zusammenführhilfe ausgestattet und so insbesondere trichterförmig oder spitz zulaufend gestaltet, so dass eine Verbindung von Montageabschnitt und der entsprechenden Stirnseite des Behälters erleichtert werden kann. Bei der oberhalb beschriebenen Ausführungsform, bei der der Montageabschnitt in die Öffnung einführbar ist, kann der Montageabschnitt insbesondere in einem abgerundeten oder gefasten Bereich münden, um das Einführen des Montagebereichs in die Öffnung zu erleichtern. Entsprechend kann der Behälter an seiner jeweiligen für die Verbindung vorgesehene Stirnseite mit einer Zusammenführhilfe ausgestattet sein kann. Dies kann beispielsweise ein sich eine Fase oder Abrundung sein, die ein Einbringen der Montagehilfe durch die Öffnung in den Raum des Behälters erleichtern kann.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung weist die Kappe ein Anschlag- oder Begrenzungsmittel auf, um die Zusammenführung von Kappe und Behälter zur Bereitstellung der Trennstellung zu begrenzen. Insbesondere ist ein Anschlagmittel vorgesehen, welches derart angeordnet und ausgebildet ist, dass es die Einführung des Montageabschnittes in die Öffnung des Behälters begrenzt.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung ist ein Schutzabschnitt vorgesehen ist, der den Trennbereich abdeckt oder auf ähnliche Weise vor äußerem Eingriff schützt, insbesondere um einen Schutzmöglichkeit bei Nichtgebrauch bereitzustellen.
- In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Trennbereich aus Kunststoff gestaltete, wobei der Schutzabschnitt an den Trennbereich angeformt ist und vor der Nutzung des den Trennbereichs von dem Anwender entfernbar ist. Dabei kann es sich als vorteilhaft erweisen, den Trennbereich mit der Kappe zusammen in einem Spritzgussvorgang herzustellen, wobei der Schutzabschnitt an den Trennbereich angespritzt wird.
- Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Darreichungseinheit für insbesondere eine knetbare Masse ist mit den beiliegenden Figuren dargestellt. Darin zeigt
-
1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Darreichungseinheit in Lagerstellung, -
2 eine perspektivische Ansicht der Kappe der Darreichungseinheit aus1 , -
3 eine perspektivische Ansicht des Behälters der Darreichungseinheit aus1 , -
4 eine perspektivische Ansicht der Darreichungseinheit aus1 in Trennstellung. -
1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Darreichungseinheit1 in Lagerstellung. Die Darreichungseinheit1 umfasst einen zylindrischen Behälter2 mit einer Achse4 , der eine Masse enthält. Als Masse kommt dabei ein knetbarer Klebstoff auf Epoxidharz-Basis zum Einsatz, wobei die Masse zylindrisch und dabei derart in strangförmig gestaltet ist, dass die miteinander die eine Komponente die zweite umgibt. Die Masse ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel nicht zu erkennen, da der Behälter3 eine opake und undurchsichtige Mantelfläche3 aufweist. An seiner einen Stirnseite an einer proximalen Unterseite8 weist der Behälter2 einen Boden7 auf. An der gegenüberliegenden Stirnseite, einer distalen Oberseite6 , ist der Behälter2 offen gestaltet, wobei in der abgebildeten Lagerstellung der Darreichungseinheit1 den Behälter2 eine Kappe13 verschließt und so die in dem Behälter2 angeordnete Masse vor Umwelteinflüssen schützt. Die Kappe13 stellt nicht nur eine einfache Verschlussmöglichkeit im Sinne einer bloßen Abdeckung für den Behälter2 bereit. Vielmehr weist sie einen Überlappungsbereich15 auf, mit dem sie die Mantelfläche3 an der Oberseite6 bereichsweise umgibt und so dass die Kappe13 auch einen Schutz oder eine Verstärkung des Behälters2 an der Oberseite6 bereitstellt. Der Überlappungsbereich15 geht in distale Richtung mit einer Wölbung14 in einen zylindrischen Kragenbereich19 über, der einen Bereich mit geringerem Durchmesser hinsichtlich des Überlappungsbereiches15 darstellt. Von dem Kragenbereich19 steht ein nasenförmiges Anschlagselement20 hinsichtlich der Achse4 radial hervor. Weiter in distale Richtung weist die Kappe13 einen ebenfalls zylindrischen Montageabschnitt17 auf, der im Hinblick zum Kragenbereich19 einen leicht größeren Durchmesser aufweist und mit dem Kragenbereich19 über eine Stufe verbunden ist. Der Montageabschnitt17 wiederum mündet in distale Richtung mit einer Fase18 , die später noch als Zusammenführhilfe zum Einsatz kommen soll, in eine Deckfläche16 . - An der der Deckfläche
16 gegenüberliegenden Seite weist die Kappe13 einen sich in proximale Richtung parallel zur Achse4 und unmittelbar benachbart zur Mantelfläche3 erstreckenden Flächenabschnitt21 auf. Der Flächenabschnitt21 ist mit einem seitlich vorstehenden Sägebereich22 als Trennbereich ausgestattet, der im gezeigten Ausführungsbeispiel mittels einer Sicherungsleiste23 , welche über zwei Verbindungsbereich24 mit dem Sägebereich22 verbunden ist, abgedeckt ist, um einen Eingriff auf den Sägebereich22 zu verhindern. Sowohl Kappe13 , als auch Behälter2 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem Kunststoff hergestellt worden. Insbesondere kann es sich als zweckmäßig erweisen, die Kappe13 dabei mittels eines Spritzgussverfahrens herzustellen, wobei die Sicherungsleiste23 an die Kappe13 über die Verbindungsbereiche24 angespritzt wird. -
2 zeigt eine perspektivische Ansicht der Kappe13 der Darreichungseinheit1 aus1 . Zur Entnahme der Masse aus dem Behälter2 ist die Kappe13 hier von dem Behälter2 getrennt worden. Um den hier freiliegenden Sägebereich22 zu nutzen, ist ferner die in1 gezeigte Sicherungsleiste23 von der Kappe13 abgetrennt worden. -
3 zeigt eine perspektivische Ansicht des Behälters2 der Darreichungseinheit1 aus1 . Hier ist eine Öffnung5 des Behälters zu erkennen, die einen Zugang zum Raum9 des Behälters2 ermöglicht, in welchem sich die Masse befindet. Besagte Öffnung5 war in1 noch von der Kappe13 abgedeckt. Die Öffnung5 wird von einem Rand12 begrenzt, wobei eine Fase11 vorgesehen ist, der eine weitere Zusammenführhilfe darstellt und insbesondere eine einfache Verschlussmöglichkeit des Behälters2 durch die Kappe2 ermöglicht. Die Fase11 stellt den Übergang zur einer den Raum9 umschließenden Innenwand10 des Behälters2 bereit. An der Innenwand10 ist ferner ein in den Raum9 vorstehender und dabei ringförmig ausgebildeter Vorsprung32 vorgesehen. Dieser Vorsprung9 dient zur Fixierung der Kappe13 auf dem Behälter2 sowohl in Lagerstellung, als auch in folgend beschriebener Trennstellung. -
4 zeigt eine perspektivische Ansicht der Darreichungseinheit1 aus1 in Trennstellung, bei dem der Anwender von einer aus dem Raum9 des Behälters2 entnommenen knetbaren Masse27 einen Abschnitt30 abtrennt. Bei dem Abschnitt30 sind auch gut beide Komponenten28 ,29 der knetbaren Masse27 zu erkennen, wobei die zweite Komponente29 die erste Komponente28 umgibt. Zur Bereitstellung der Trennstellung ist der in1 gezeigte Montageabschnitt17 durch die Öffnung5 in den Raum9 des Behälters2 eingebracht worden, bis das vorstehende Anschlagselement20 auf dem Rand12 aufliegt. Das Anschlagelement20 begrenzt somit den Einführungsweg des Montageabschnittes17 . Durch die Zusammenführhilfen, sowohl durch die Fase18 der Kappe13 , als auch durch die Fase11 des Behälters2 , kann ein einfaches Einführen des Montageabschnittes17 gewährleistet werden. Somit dienen insbesondere der Montageabschnitt17 und die Öffnung5 sowie die Innenwand10 als korrespondierende Verbindungsbereiche zur Bereitstellung der Trennstellung. Dabei können insbesondere Montageabschnitt17 und Innenwand10 derart gestaltet sein, dass eine kraftschlüssige Verbindung bereitgestellt werden kann. Im gezeigten Ausführungsbeispiel kommt jedoch eine formschlüssige Verbindungstechnik zum Einsatz, da die Kappe13 derart gestaltet ist, dass bei dem Einführen des Montageabschnittes17 durch die Öffnung5 in den Raum9 der Vorsprung9 des Behälters2 in den Kragenbereich19 der Kappe13 an dessen stufigem Übergang zum Montagebereich17 eingreift oder einrastet, um eine Fixierung der Kappe13 in Trennstellung ermöglichen zu können. In der gezeigten Ansicht ist zudem der in1 von dem Überlappungsbereich15 verdeckte Bereich der Kappe13 zu sehen, der eine Verschlussmöglichkeit des Behälters2 in Lagerstellung ermöglicht. Hierfür weist die Kappe13 einen vorstehenden ringförmigen Fortsatz26 auf, der in Lagerstellung durch die Öffnung5 in den Raum9 des Behälters2 ragt, wobei eine Abdichtung zwischen Fortsatz26 und Innenwand10 ermöglicht werden kann. Teile des Mantels des Behälters2 ragen dabei in Lagerstellung in einen Zwischenraum25 zwischen dem Fortsatz26 und dem Überlappungsbereich15 hinein. - In der gezeigten Anordnung von Kappe
13 und Behälter2 in Trennstellung erstreckt sich der Flächenabschnitt21 und somit auch der Sägebereich22 in distale Richtung im Wesentlichen parallel zur Achse4 und steht von dem Behälter2 hervor. Dem Anwender kann somit mit dem Behälter2 eine Griff- oder Führungsmöglichkeit des Sägebereichs22 bereitgestellt werden. Beispielsweise kann der Anmelder den Behälter2 im Kraftgriff umschließen und von der knetbaren Masse27 mittels einer Sägebewegung31 der Darreichungseinheit1 , parallel zur Achse4 einen Abschnitt30 abtrennen. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Darreichungseinheit
- 2
- Behälter
- 3
- Mantelfläche
- 4
- Behälterachse
- 5
- Öffnung
- 6
- Oberseite
- 7
- Boden
- 8
- Unterseite
- 9
- Raum
- 10
- Innenwand
- 11
- Fase
- 12
- Rand
- 13
- Kappe
- 14
- Wölbung
- 15
- Überlappungsbereich
- 16
- Deckfläche
- 17
- Montageabschnitt
- 18
- Fase
- 19
- Kragenbereich
- 20
- Anschlagelement
- 21
- Flächenabschnitt
- 22
- Sägebereich
- 23
- Sicherungsleiste
- 24
- Verbindungsbereich
- 25
- Zwischenraum
- 26
- Ringförmiger Fortsatz
- 27
- Knetbare Masse
- 28
- Erste Komponente
- 29
- Zweite Komponente
- 30
- Abschnitt
- 31
- Sägebewegung
- 32
- Vorsprung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (8)
- Darreichungseinheit (
1 ) für eine Masse (27 ) umfassend einen Behälter (2 ) zur Aufnahme der Masse (27 ) aufweisend eine Öffnung (5 ) sowie einer Kappe (13 ) zum Verschließen der Öffnung (5 ), wobei die Kappe (13 ) einen vorstehenden Trennbereich (22 ) aufweist, um einen Teil (30 ) der Masse (27 ) abzutrennen, dadurch gekennzeichnet, dass zueinander korrespondierende Verbindungsmittel an Behälter (2 ) und Kappe (13 ) vorgesehen sind, die eine Verbindung der Kappe (13 ) mit dem Behälter (2 ) in einer ersten Lagerstellung und einer zweiten Trennstellung ermöglichen, wobei die Kappe (13 ) in der ersten Lagerstellung derart mit dem Behälter (2 ) verbunden ist, dass sie die Öffnung (5 ) verschließt und der Trennbereich (22 ) sich im Wesentlichen entlang einer Behälteraußenwand (3 ) erstreckt und dass die Kappe (13 ) in der zweiten Trennstellung derart mit dem Behälter (2 ) derart verbunden ist, dass der Trennbereich (22 ) von dem Behälter (2 ) vorsteht, um dem Anwender eine Führungsmöglichkeit des Trennbereichs (22 ) mittels des Behälter (2 ) zu ermöglichen. - Darreichungseinheit (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel für die zweite Trennstellung durch eine der Stirnseiten (6 ,8 ) des Behälters (2 ) sowie einem zu der jeweiligen Stirnseite (6 ,8 ) korrespondierend ausgebildeten Montageabschnitt (17 ) der Kappe (13 ) ausgebildet ist. - Darreichungseinheit (
1 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageabschnitt (17 ) eine zur Öffnung (5 ) korrespondierende Form aufweist, wobei der Montageabschnitt (17 ) vorzugsweise derart gestaltet ist, dass er in die Öffnung (5 ) einführbar ist. - Darreichungseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (13 ) und/oder der Behälter (2 ) Befestigungsmittel aufweisen, um eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung zwischen Kappe (13 ) und Behälter (2 ) in der zweiten Trennstellung bereitzustellen. - Darreichungseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageabschnitt (17 ) in einem abgerundeten oder gefasten Bereich (18 ) mündet, um das Einführen des Montageabschnitts (17 ) in die Öffnung (5 ) zu erleichtern. - Darreichungseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (133 ) ein vorstehendes Anschlagsmittel (20 ) aufweist, das derart angeordnet und ausgebildet ist, dass es die Einführung des Montageabschnitts (17 ) in die Öffnung (5 ) begrenzt. - Darreichungseinheit (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schutzabschnitt (23 ) vorgesehen ist, der den Trennbereich (22 ) abdeckt. - Darreichungseinheit (
1 ) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass den Trennbereich (22 ) aus Kunststoff besteht, wobei der Schutzabschnitt (23 ) an den Trennbereich angeformt ist und vor der Nutzung des Trennbereichs (22 ) von dem Anwender entfernbar ist.
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