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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Hubfahrzeug mit absetzbarem Kippcontainer
zum Transportieren und Auskippen von Schüttgut, insbesondere Glasbruch,
wobei an beiden parallel zur Fahrtrichtung ausgerichteten Seitenwänden des
Kippcontainers je ein zylindrischer Schwenkbolzen und senkrecht
darüber
je ein Haltebolzen befestigt ist und alle Bolzen senkrecht zur Fahrtrichtung
und parallel zur Fahrtfläche
ausgerichtet sind.
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Zum
Befördern
von Schüttgütern sind
Behältern
aus plattenförmigem
Material in Form eines Hohlquaders, der an einer Seite offen ist
und im übrigen
von 5 Wänden
umgeben ist, aktueller Stand der Technik. Neben Holzkästen sind
auch Kästen
aus Metall, Verbundwerkstoffen und Kunststoff üblich.
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Mittels
Flurförderfahrzeugen,
insbesondere Hubfahrzeugen oder Gabelstaplern, können quaderförmige Behälter mit
geringem manuellem Kraftaufwand bewegt werden. Deshalb sind solche
Behälter heute
der am weitesten verbreitete Stand der Technik in der Glasindustrie
zum Befördern
von Schüttgütern, insbesondere
Glasbruch, der ein zunehmend interessanter und durch behördliche
Regelungen, wie z.B. die Pfandregelung für Einweg-Glasflaschen, nachhaltig
unterstützter
Rohstoff ist.
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Übliche Container
wiesen vier Ecksäulen auf,
wobei zwischen Fahrfläche
und Boden des Containers ein Zwischenraum bleibt, in welchen die
Gabeln eines Gabelstaplers eingeschoben werden können, so dass der Gabelstapler
den Container sicher anheben und befördern kann.
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Ein
großes
Problem ist jedoch das Entleeren der Container. Nur dann, wenn der
Schwerpunkt des gefüllten
Behältnisses
identisch mit der Schwenkachse ist, ist der Kraftaufwand zum Neigen
des Behälters sehr
gering. Physikalisch gesehen befindet sich der Behälter in
einer labilen Lage.
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Deshalb
werden in der Glasindustrie quaderförmige Behälter eingesetzt, die an zwei
parallelen Seiten jeweils zwei übereinander
angeordnete seitlich herausragende Bolzen aufweisen. Davon ist der obere
Bolzen oberhalb des Schwerpunktes des gefüllten Behälters angeordnet, damit an
diesen beiden Bolzen der Behälter über Haken
und Seile oder Ketten aufgenommen und in stabiler Lage transportiert werden
kann.
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Der
untere der beiden Bolzen ist gemäß aktuellem
Stand der Technik in der Nähe
oder genau auf einer durch den Schwerpunkt verlaufenden, horizontalen
Linie angeordnet.
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Zur
Entleerung dieser Behälter
werden Ketten mit zwei S-förmigen
Haken eingesetzt, die mit dem unteren Teil des S den unteren Bolzen
aufnehmen und mit dem oberen Teil den oberen Bolzen umschließen. Der
untere Bolzen kann in der unteren Aufnahme eine Schwenkbewegung
ausführen.
Dadurch lösen
sich die oberen die oberen Bolzen vom Rückhalt des S-Oberteiles und
der Container beginnt, sich zu neigen.
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Eine übliche Anordnung
zur Entladung eines Containers besteht aus einer horizontal angeordneten
Traverse, die von einem Gabelstapler oder einem anderen Hubfahrzeug
getragen wird, wobei an den Enden der Traverse die Ketten mit den
genannten S-förmigen
Haken befestigt sind. Zum Transport werden die S-förmigen Haken
in die oberen Bolzen eingehängt
und der Container in sicherer, stabiler Lage transportiert. Kurz
vor dem Erreichen seines Entleerungsortes wird der Container abgesetzt
und die Ketten durch Absenken und Aufsetzen des Containers entlastet.
Manuell werden die beiden Haken gelöst und auf die unteren Bolzen
umgesetzt. Dann werden die Ketten langsam gestrafft und der Container
vorsichtig angehoben. Dazu sind zwei Personen erforderlich: Eine
Person hält
den Container in seiner labilen Lage vertikal, die zweite Person
bedient das Hubfahrzeug.
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Im
nächsten
Schritt wird der zu entleerende Kippcontainer so weit angehoben,
dass sich der untere Bolzen oberhalb der Kante des Bestimmungscontainers
am Entleerungsort befindet, die Unterkante des Kippcontainers jedoch
noch unterhalb der Kante des Bestimmungscontainers. Im nächsten Schritt
wird der Kippcontainer so nahe an den Bestimmungscontainer herangefahren,
dass er dagegen stößt und durch
langsames Weiterfahren in Richtung des Bestimmungscontainers einen
Drehpuls bekommt, in eine Drehung versetzt wird und sich kontinuierlich
neigt. Daraufhin gerät
die Ladung ins Rutschen und entleert sich schlagartig über die
Wand hinweg, an die der Container soeben angestoßen ist.
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Nach
der Entleerung muss der Container manuell wieder in eine aufrechte
Position versetzt werden und gleichzeitig von einer zweiten Bedienperson
die Hubvorrichtung angehoben werden und das Fahrzeug wieder zurückgefahren.
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Auf
diesem Hintergrund hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt,
für die
vorhandenen und genormten Container der Glasindustrie mit je zwei Bolzen
an parallelen Seiten eine Transport und Entleerungsvorrichtung für ein Hubfahrzeug
zu entwickeln, die mit nur einer ein zigen Bedienperson sicher verfahren
und entleert werden kann, die eine einfache und ebenfalls von nur
einem Bedienmann durchführbare
Aufnahme eines Containers ermöglicht
und die in einer Variante vollständig
vom Fahrersitz eines Gabelstaplers aus bedienbar ist und die als
abnehmbare, kostengünstige
Zubehöreinrichtung
eines Gabelstaplers gebaut werden kann.
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Als
Lösung
beschreibt die Erfindung einen Kippcontainer mit beidseits je einem
Schwenkbolzen und darüber
je einem Haltebolzen, der sich absetzbar an einem Hubfahrzeug befindet
und dadurch gekennzeichnet ist, dass beide Schwenkbolzen auf einer
gemeinsamen Mittellinie angeordnet sind, die durch den Schwerpunkt
des mit seinem Nennvolumen beladenen Containers verläuft und
am Hubfahrzeug zwei nach unten weisende, längliche Tragarme angeordnet
sind, an deren Ende je eine Aufnahme halbzylindrisch, nach oben
offen und zu den Schwenkbolzen komplementär ausgeformt ist und senkrecht
darüber
je ein fester Anschlag den Haltebolzen an seiner Hinterseite berührt und
je ein lösbarer
Sperrhaken den Bolzen an seiner Vorderseite berührt.
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Im
Vergleich zum Stand der Technik wird bei dieser Lösung die
bisher benutzte Kette mit dem S-förmigen Haken durch einen festen
Tragarm ersetzt. Der wichtige Vorteil des Tragarmes ist, dass er die
Pendelschwingungen der Kette eliminiert und damit die Wartezeit
bis zum Abklingen der Pendelschwingungen entfällt. Der Fahrer des Hubfahrzeuges
muss nicht mehr durch besondere Fahrweise versuchen, das Aufkommen
und das Abklingen von Pendelschwingungen zu vermeiden.
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Falls
die Hubeinrichtung bereits über
einen Ausleger verfügt – wie z.B.
bei einem Gabelstapler – ist
es naheliegend, den Tragarm von diesen Auslegern ausgehend nach
unten zu führen.
Falls sich die Gabeln so weit auseinander schieben lassen, dass der
aufzunehmende Container von den Gabeln U-förmig umfasst werden kann, kann
die waagerechte Traverse zur Befestigung der Tragarme entfallen; stattdessen
werden die Tragarme direkt an den Gabeln befestigt. Eine dritte
Alternative ist die horizontale Ausrichtung der Tragarme, die in
diesem Fall mit ihrem anderen Ende an einer Hubvorrichtung befestigt
sind.
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In
allen drei Fällen
verfügt
der Tragarm an seiner vorderen Seite über eine halbzylindrische, nach
oben offene und zu den Schwenkbolzen komplementär ausgeformte Aufnahme. Diese
Aufnahme wird unter den Schwenkbolzen des zu hebenden Containers
positioniert und soweit angehoben, bis sie mit den Schwenkbolzen
in Kontakt kommt. Dabei dient die langsam weiter angehobene, halbzylindrische
Innenfläche
zuerst zur Zentrierung und zieht den Schwenkbolzen und damit den
gesamten Container in die Mitte. Wenn die Innenfläche soweit
angehoben ist, dass sie den Schwenkbolzen vollständig berührt, dient sie als Gleitfläche für den Schwenkbolzen.
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Es
ist vorteilhaft die Gleitfläche
zu fetten, um die Lebensdauer zu erhöhen und die Querkräfte, die zum
Kippen des Containers benötigt
werden, recht gering zu halten. Alternativ ist es denkbar, die Gleitfläche mit
einer Gleitlagerschale aus besonderem Werkstoff, wie z.B. Kunststoff
zu beschichten.
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Der
oberhalb des Schwenkbolzens angeordnete Haltebolzen dient zur Sicherung
der vertikalen Position des Kippcontainers. Dazu berührt er mit
seiner einen Seite den festen Anschlag am Tragarm und ist auf seiner
anderen Seite mit einem lösbaren Sperrhaken
in seiner Position gesichert.
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Diese
Sicherungsfunktion musste bisher manuell durch einen zweiten Bedienmann
wahrgenommen werden. Es ist eine der wesentlichen Punkte dieser
Erfindung, diese Sicherungshaltefunktion so zu organisieren, dass
sie vom Fahrersitz des Hubfahrzeuges aus aktiviert und wieder gelöst werden
kann. Dazu schlägt
die Erfindung als eine Ausführungsvariante
vor, dass der Sperrhaken verschwenkbar ist, wobei die Verschwenkachse
vorzugsweise parallel zu der Verbindungslinie zwischen den Bolzen
angeordnet ist.
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Vorzugsweise
ist die Schwenkachse in Fahrtrichtung gesehen hinter den Bolzen
angeordnet. Alternativ ist es auch denkbar, den Sperrhaken auf einer
Schiene zu verschieben.
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Wenn
der Sperrhaken zum Öffnen
nach oben geschwenkt oder geschoben wird, kann eine Sicherung des
Verschlusses unter Umständen
bereits durch das Eigengewicht des Sperrhakens erreicht werden.
Falls der Sperrhaken jedoch sehr leicht ausgeführt ist oder falls er von unten
her an den Haltebolzen herangeschwenkt wird oder falls er auf seiner
anderen, hakenfernen Seite der Verschwenkachse gewichtige Anbauten
trägt und
dadurch das Schließdrehmoment
nicht ausreicht oder zu klein ist, kann der Sperrhaken durch eine
mechanische und/oder pneumatische Feder an die Vorderseite des Haltebolzens
angedrückt
werden.
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In
allen Fällen
ist es ein wesentlicher Vorteil der Erfindung, dass der Sperrhaken
durch ein Seil oder einen Bowdenzug oder wenigstens einen Schwenkhebel
mit einem Betätigungsgriff
in Reichweite des Fahrers vom Hubfahrzeug verbunden ist. Damit erhält der Fahrer
die Möglichkeit,
den Sperrhaken vor der Annäherung
an den Container zu öffnen, während des
Heranmanövrierens
offen zu halten und nach dem erfolgreichen Berühren wieder zu schließen. Es
ist sinnvoll, für diese
beiden Positionen zumindest Markierungen am Betätigungsgriff anzubringen oder
besser noch mechanische Arretierungen.
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Die
Erfindung schlägt
als Alternative zum Seil, Bowdenzug oder Hebel einen hydraulischen oder
pneumatischen Zylinder vor, der an einer Seite gelenkig mit einem
möglichst
weit von der Schwenkachse entfernten Punkt des Sperrhakens verbunden ist
und mit seinem anderen Ende (ebenfalls gelenkig) am Tragarm befestigt
ist. Dieser Zylinder kann mit einer Druckversorgung am Hubfahrzeug
verbunden werden, wobei ein Schalter in Reichweite des Fahrers das
Zuschalten und das Sperren der Druckbeaufschlagung ermöglicht.
Falls der Sperrhaken nicht durch sein Eigengewicht oder eine Feder
in eine ganz bestimmte Position gedrückt wird, ist ein doppelt wirkender
Zylinder erforderlich.
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Als
Alternative zum Anschluss an eine Druckversorgung schlägt die Erfindung
vor, dass der Zylinder am Sperrhaken über eine Druckleitung mit einem
zweiten Zylinder in der Nähe
des Fahrers verbunden ist, wobei der Betätigungshandgriff entweder direkt
auf der Kolbenstange aufgesetzt wird oder über einen dazwischen geschalteten
Hebel damit verbunden ist. Dadurch ergeben sich Varianten für eine der Übersetzung
in der Übertragung
der Sperrklinkenbewegung: z.B. kann der Fahrer in der Kabine einen
sehr viel längeren
Weg ausüben,
als der Zylinder zur Bewegung des Sperrhakens benötigt. Dadurch
ist die Kraft am Sperrhaken erheblich höher als die vom Fahrer aufgebrachte
Betätigungskraft.
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In
einer weiteren, sehr vorteilhaften Alternative schlägt die Erfindung
vor, dass die Schwenkachse des Sperrhakens unterhalb des Schwenkbolzens
angeordnet wird. In dieser Konfiguration wird die Verschwenkachse
bevorzugt in den unteren Teil der Aufnahme integ riert. Daraus ergibt
sich für
die Form des Sperrhakens, dass er sowohl den Schwenkbolzen als auch
den Haltebolzen umfassen muss. Aus dieser geometrischen Anordnung
folgt, dass er beim Abkippen des Containers vom Haltebolzen geschoben wird
und mit dem Container nach vorne schwenken muss.
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Diese
funktionelle Verbindung eröffnet
jedoch einige interessante Vorteile. Zum einen ist es möglich, die
Kippbewegung vom Fahrersitz aus durch das Zugseil an der Sperrklinke
zu kontrollieren. So ist z.B. ein verzögerter, langsamer Start der
Bewegung möglich
und ein Abbremsen beim Erreichen einer gewissen Position. Wenn der
Fahrer den Betätigungsgriff
loslässt,
ist auch eine kaum behinderte Beschleunigung möglich.
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Das
Ende der Drehbewegung des kippenden Containers wird in dieser Konfiguration
entweder dadurch erreicht, dass der ausgekippte Container gegen
die Innenwand des zu befüllenden,
großen
Containers schlägt,
oder dass er sich um 180° gedreht hat.
Alternativ wäre
es auch denkbar, dass der Sperrhaken den Drehwinkel begrenzt, also
als ein zusätzlicher
Anschlag fungiert. Zur Einstellung dieser Begrenzung kann am fahrerseitigen
Ende des Zugseiles ein Haken für
den Betätigungsgriff
eingerichtet werden.
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Am
interessantesten ist die Möglichkeit,
den soeben beschriebenen Sperrhaken auch zum Aufrichten des entleerten
Containers zu verwenden. Dazu muss über das Zugseil vom Fahrersitz
aus eine Kraft aufgebracht werden, die jedoch klein sein wird, da
der Schwerpunkt des entleerten Containers auch etwa auf der Mittellinie
zwischen den beiden Schwenkbolzen liegen wird.
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Als
zusätzliche
Funktion ist es möglich,
dass der Fahrer den bereits entleerten Container mehrmals nach oben
und wieder nach unten schwenkt. Damit kann er evtl. hinter Vorsprüngen und
Kanten hängen
gebliebene Schüttgutelemente
lösen und nach
außen
befördern.
Dabei fungieren die Reibungsgeräusche
der restlichen Schüttgutelemente auf
den Wänden
des Containers als zusätzliche, akustische
Entladungskontrolle.
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Zum
Abschluss des Entladevorgangs kann vom Fahrersitz aus der entleerte
Container wieder hochgeklappt werden und der Sperrhaken wieder in die
Verschlussposition gebracht werden.
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Als
Sicherung der Verschlussposition ist es möglich, für den Betätigungshandgriff in Fahrernähe einen
entsprechend positionierten Haken vorzusehen. Damit wird über das
Zugseil hinweg die Position der Sperrklinke und damit auch die Position
des (entleerten) Containers gesichert.
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Als
zusätzliche
Sicherungsmöglichkeit
direkt in der Nähe
des Containers schlägt
die Erfindung vor, dass am Ende des Sperrhakens eine flächige Zunge angeordnet
ist, die parallel zur Schwenkebene des Sperrhakens ausgerichtet
ist. Sinnvollerweise sollte diese Zunge die Form eines Kreisringsegmentes
mit der Schwenkachse als Kreismittelpunkt haben.
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Dann
kann die Zunge mit einem relativ geringem Spiel durch einen Schlitz
im oder am Tragarm geführt
werden. Wenn die Zunge diesen Schlitz durchlaufen hat, wird sie
auf der anderen Seite des Tragarmes wieder sichtbar. Die Erfindung
schlägt vor,
am Ende der Zunge einen Sperrriegel einrasten zu lassen, der senkrecht
zur Schwenkebene des Sperrhakens ausgerichtet ist. Dabei ist es
denkbar, die sen Sperrriegel mit einer schräg zu Schwenkebene orientierten
Anlaufstirnseite zu versehen, sodass der hereinschwenkende Sperrhaken
den Sperrriegel selbsttätig
anhebt. Wenn der Sperrriegel durch eine Feder wieder zurück gedrückt wird,
rastet er selbsttätig
ein. In dieser Konfiguration ist natürlich eine Entriegelung des
Sperrriegels vor der Schwenkbewegung des Sperrhakens erforderlich.
Dazu kann ein zweites Zugseil dienen.
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Als
eine weitere Sicherungsfunktionalität beschreibt die Erfindung
eine mechanische Anzeige für das
Berühren
des festen Anschlages am Tragarm durch den Haltebolzen des Kippcontainers.
Dazu wird ein kurzes, L-förmiges
Profil vorgeschlagen, dass im Bereich des festen Anschlages verschwenkbar
gelagert ist, wobei dessen Verschwenkachse radial auf die Schwenkachse
des Sperrhakens ausgerichtet ist, vorzugsweise senkrecht zur Fahrfläche des
Hubfahrzeuges. Wenn der feste Anschlag frei ist, ragt das L-förmige Profil
in den Luftraum vor dem Anschlag hinein. Dabei könnte es von einer Druckfeder unterstützt werden.
Wenn der Haltebolzen sich dem festen Anschlag nähert, drückt er das L-förmige Profil gegen
diese Feder an in Richtung auf den Anschlag. Sinnvollerweise sollte
deshalb der eine Schenkel des L-Profils in eine Tasche innerhalb
der Auflage einschwenken.
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Wenn
der Haltebolzen den Anschlag berührt ist,
auch das L-Profil in seine Tasche eingefahren. Gleichzeitig ist
der andere Schenkel des L ebenfalls weiter nach hinten verschwenkt
und zeigt dem Fahrer dadurch eine größere Fläche. Wenn die Neigung dieser
Fläche
so gestaltet wird, dass sie im entlasteten Zustand vom Fahrer nicht
sichtbar ist, aber im belasteten Zustand quer zum Fahrer orientiert
ist, dann fungiert sie als optischer Signalgeber für das sichere Anliegen
des Haltebolzens am Anschlag.
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Für Anwendungsfälle, bei
denen Glascontainer mit verschiedener Breite, jedoch standardisierter Anordnung
von Schwenk- und Haltebolzen vorhanden sind, ist es eine sinnvolle
Variante, den Abstand zwischen den beiden Tragarmen verschiebbar
zu gestalten. Dafür
ist es erforderlich, dass wenigstens einer der beiden Tragarme quer
zur Fahrtrichtung des Hubfahrzeuges verschiebbar ist. Dadurch ist
die Aufnahme von Containern verschiedener Breite möglich.
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Eine
weitere Verschiebemöglichkeit
in gleicher Richtung für
beide Tragarme dient dazu, das Manövrieren des Hubfahrzeuges heran
an den aufzunehmenden Containern zu erleichtern. Bei fest mit dem
Fahrzeug verbundenen Tragarmen, muss der Fahrer die Tragarme mit
einer so hohen Genauigkeit an den Glascontainer heran bringen, dass
die Aufnahmen auf beiden Seiten unter die Schwenkbolzen greifen.
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Für diese
Situation schlägt
die Erfindung als weitere, vorteilhafte Variante vor, dass beide
Tragarme mitsamt der sie haltenden Quertraverse quer zur Fahrtrichtung
des Hubfahrzeuges verschiebbar und wieder blockierbar sind. Dann
reicht es aus, dass das Hubfahrzeug nur mit einer sehr geringen
Genauigkeit an den aufzunehmenden Glascontainer herangefahren wird.
Kurz vor Erreichen des Containers stoppt das Fahrzeug und die Quertraverse
mit den daran hängenden
Tragarmen wird durch Verschieben quer zur Fahrtrichtung auf die
aktuelle Position des Hubfahrzeuges justiert. Im dritten Schritt
verfährt
das Hubfahrzeug die Tragarme auf beiden Seiten neben den Container
solange bis die Aufnahmevorrichtungen die Schwenkbolzen erreicht
haben.
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Als
weitere, sinnvolle Variante beschreibt die Erfindung die Befestigung
der Tragarme als Aufsetzvorrichtung für einen Gabelstapler. Dazu
werden unter die Quertraverse, welche beide Tragarme hält, Hohlprofile
befestigt, welche auf die Gabeln des Gabelstaplers aufschiebbar
sind. Dadurch kann der Gabestapler sehr schnell, einfach und sicher
die Aufsetzvorrichtung aufnehmen, unverzüglich mit der Arbeit beginnen
und ebenso schnell die Vorrichtung wieder absetzen.
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Im
Folgenden sollen weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindungen
anhand von Beispielen näher
erläutert
werden. Diese sollen die Erfindung jedoch nicht einschränken, sondern
nur erläutern.
Es zeigt in schematischer Darstellung
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1 Schrägbild eines
Hubfahrzeuges mit Kippcontainer an zwei Tragarmen
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2 perspektivische
Darstellung der beiden Bolzen eines Kippcontainers mit dem daran
anliegenden Tragarm samt Aufnahme und Sperrklinke
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3 Seitenansicht
der Bolzen eines Kippcontainers mit Sperrhaken, dessen Verschwenkachse
an der Aufnahme angeordnet ist
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Die
Figuren zeigen im Einzelnen:
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1 gibt
die perspektivische Darstellung eines Gabelstaplers wieder, auf
dessen Gabeln 9 je ein Hohlprofil 54 aufgeschoben
ist, welches die Quertraverse 53 trägt, an der die Tragarme 5 befestigt sind.
In der gezeichneten Ausführungsform
sind sie senkrecht nach unten ausgerichtet. Am Ende des Tragarmes
ist die Aufnahme 51 zu erkennen, die an der Unterseite
des Schwenkbolzens 31 anliegt. Deut lich wird, dass der
Schwenkbolzen 32 einen zylindrischen Querschnitt aufweist
und deshalb in der Aufnahme 51 um die Mittellinie 33 herum
verschwenkbar ist.
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Oberhalb
des Schwenkbolzens 31 ist der Haltebolzen 32 zu
erkennen. Nachvollziehbar ist, dass er mit seiner (hier nicht sichtbaren)
Rückseite an
einem Bereich des Tragarmes 5 anliegt, der als Aufnahme 51 fungiert.
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Deutlich
sichtbar ist, wie der Sperrhaken 6 den Haltebolzen 32 umfasst.
Erkennbar ist auch die Schwenkachse 61 des Sperrhakens
an dem in Fahrrichtung 2 gesehenen hinteren Ende des Sperrhakens.
Nachvollziehbar ist, wie durch Bewegen des Zugseiles 7 die
Sperrklinke 6 angehoben werden kann und sich dann von dem
Haltebolzen 32 entfernt.
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In 1 ist
die Führung
des Zugseiles 7 über eine
Umlenkrolle am Tragarm 7 in die Kabine des Hubfahrzeuges
hinein ersichtlich.
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In 2 wird
im Schrägbild
vom Kippcontainer 1 die Halteplatte für den Haltebolzen 32 und
den Schwenkbolzen 31 dargestellt. Die Aufnahme 51 am unteren
Ende des Tragarmes 5 liegt am Schwenkbolzen 31 an.
Der Haltebolzen 32 wird auf seiner Vorderseite von dem
Sperrhaken 6 umschlossen, der um die Schwenkachse 61 verschwenkbar
ist. An der Vorderseite des Sperrhakens 6 ist eine Öse zu erkennen,
in welche das Zugseil 7 eingreift. Nachvollziehbar ist,
wie durch Zug am Seil 7 der Sperrhaken 6 um die
Schwenkachse 31 schwenkt, was in 2 durch zwei
Richtungspfeile markiert ist (einmal auf dem Sperrhaken 6 und
zum zweiten neben dem Zugseil 7).
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3 zeigt
eine andere Ausführungsvariante.
Hier ist vom Kippcontainer 1 wiederum die Halteplatte mit
den darauf befestigten Bolzen 3, nämlich dem Haltebolzen 32 und
dem Schwenkbolzen 31 eingezeichnet. Mit durchgezogener
Linie ist die senkrechte Position der Halteplatte des Kippcontainers 1 eingetragen
und mit strichpunktierter Linie die Halteplatte in der geneigten
Position des Kippcontainers zum Auskippen. In dieser Position des
Kippcontainers behält
der Schwenkbolzen 31 seine Lage in der Aufnahme 51 bei,
es wandert jedoch der Haltebolzen 32 auf einem Kreisbogen
mit dem Schwenkbolzen 31 als Kreismittelpunkt.
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In 3 ist
das Ende des Tragarmes 5 zu erkennen, das in die Aufnahme 51 übergeht,
welche als Schwenklager für
den Schwenkbolzen 31 dient. Sichtbar ist, wie der Haltebolzen 32 an
der Aufnahme 51 anliegt.
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In 3 ist
eine gegenüber
den 1 und 2 geänderte Variante des Sperrhakens 6 dargestellt.
In dieser Ausführungsform
ist die Schwenkachse 61 ganz unten unterhalb der Aufnahme 51 angeordnet.
Im geschlossenen Zustand des Sperrhakens 6 – der in 3 mit
gestrichelten Linien dargestellt wird – umfasst der Sperrhaken sowohl
den Schwenkbolzen 31 als auch den Haltebolzen 32.
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Als
Untervariante der Variante ist das Ende des Sperrhakens als Zunge 62 geformt,
an deren Ende eine Aussparung angeordnet ist, durch die der Sperrriegel 8 hindurch
greift. In 3 ist der Sperrriegel 8 im
Querschnitt zu erkennen und daher schraffiert.
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Im
unteren Teil der 3 ist der Sperrhaken 6 mit
durchgezogenen Linien im geöffneten
Zustand dargestellt. Sichtbar wird, wie der Haltebolzen 32 auf der
Innenseite des Sperrhakens 6 anliegt und darauf gleiten
kann. Nachvollziehbar wird, wie der Sperrhaken 6 durch
Zug am Zugseil 7 nach oben schwenkt und dabei den Haltebolzen 32 mit
nach oben nimmt, wodurch eine Schwenkbewegung eingeleitet wird, deren
Verschwenkachse der Schwenkbolzen 31 ist.
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In 3 ist
zur Befestigung des Zugseiles 7 auf dem Sperrhaken 6 ein
zylindrischer Bolzen im Querschnitt eingezeichnet. Nachvollziehbar
wird, dass das Zugseil 7 über diesen auf den Betrachter der 3 zuweisenden
Bolzen in einer dem Betrachter näher
liegenden Ebene geführt
wird, sodass es bei der Verschwenkbewegung nicht mit dem Haltebolzen 32 kollidiert.
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- 1
- Kippcontainer 1
- 2
- Fahrtrichtung 2 des
Hubfahrzeuges
- 3
- Bolzen,
am Kippcontainer 1 befestigt, für dessen Anheben und Verschwenken,
unterschieden in Schwenkbolzen 31 und Haltebolzen 32
- 31
- Schwenkbolzen,
zylindrisch, zum Verschwenken des Kippcontainers 1
- 32
- Haltebolzen,
am Kippcontainer senkrecht oberhalb vom Schwenkbolzen 31 befestigt, zum
Halten des Kippcontainers
- 33
- Mittellinie,
auf welcher beide Schwenkbolzen 31 angeordnet sind, verläuft durch
den Schwerpunkt des mit seinem Nennvolumen beladenen Kippcontainers 1
- 4
- Fahrfläche des
Hubfahrzeuges
- 5
- Tragarme,
nach vorne weisend am Hubfahrzeug angebracht
- 51
- Aufnahme 51,
halbzylindrisch und komplementär
zu Schwenkbolzen 31 ausgeformt, dient als Schwenklager
- 52
- Anschlag
für den
Haltebolzen 32, senkrecht oberhalb der Aufnahme 51 angeordnet
- 53
- Quertraverse,
trägt die
Tragarme 5
- 54
- Hohlprofile,
tragen die Quertraverse 53, sind auf die Gabeln 9 eines
Hubfahrzeuges, z.B. Gabelstapler, aufschiebbar.
- 6
- Sperrhaken,
berührt
Vorderseite des Haltebolzens 32
- 61
- Schwenkachse
des Sperrhakens 6
- 62
- Zunge
am Ende des Sperrhakens 6
- 7
- Zugseil,
zum Schwenken des Sperrhakens 6 aus der Fahrerkabine des
Hubwagens
- 8
- Sperrriegel,
greift in die Zunge 62 des Sperrhakens 6 ein
- 9
- Gabeln
des Hubfahrzeuges