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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Farbregelung einer Druckmaschine.
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Durch
die
DE 43 21 177 A1 ist
eine Vorrichtung zur Bildinspektion und Farbmessung an mindestens
einem in einer Druckmaschine erstellten Druckprodukt bekannt, wobei
die Vorrichtung aus mindestens einer Bilddaten vom Druckprodukt
liefernden Bilderfassungseinrichtung und aus einer Recheneinrichtung
besteht, wobei die Recheneinrichtung einerseits alle Bilddaten des
Druckproduktes zwecks einer Bildinspektion ermittelt und andererseits
aus den Bilddaten zumindest eines Messpunktes (Pixel) des Druckproduktes
eine Messgröße für eine Farbbeurteilung
ermittelt.
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Durch
die
DE 30 40 455 A1 ist
eine Einrichtung zur Farbdosierung in einer Druckmaschine, insbesondere
einer Offset-Bogenmaschine, mit einem oder mehreren, je ein Farbwerk
und mehrere Zylinder enthaltenden Druckwerkeinheiten bekannt, wobei
an mindestens einem Zylinder, an welchem das Druckprodukt mit nach
außen
weisender, mindestens teilweise bedruckter Fläche anliegt, eine densitometrische
Messvorrichtung zur Messung der Farbdichte von Farbtestbereichen
des Druckproduktes angeordnet ist, wobei an die densitometrische
Messvorrichtung eine Regeleinrichtung mit Sollwertvorgabe angeschlossen
ist und wobei eine Stellgröße der Regeleinrichtung
einem Stellglied des Farbwerks bzw. der Farbwerke zugeführt ist.
Vorzugsweise wird ein Andruck ohne Druckvorgang durch die Druckmaschine geführt, wobei
die von der densitometrischen Messvorrichtung gemessene Farbdichte
der Farbtestbereiche des Andrucks als Sollwert in die Regeleinrichtung
eingegeben wird.
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Durch
die
DE 38 12 099 A1 ist
ein Verfahren zur Farbsteuerung einer Druckmaschine bekannt, wobei
auf den von der Druckmaschine gedruckten Druckbogen Messfelder optisch
abgetastet werden, wobei der jeweils für ein Messfeld mit Hilfe der
Abtastung gewonnene Ist-Farbort mit einem vorgegebenen Soll-Farbort
verglichen wird und wobei ferner Farbführungsorgane der Druckmaschine
im Sinne einer Verringerung der Farbabweichungen gesteuert werden.
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Durch
die
DE 40 04 056 A1 ist
ein Verfahren zur Farbsteuerung und zonenweisen Voreinstellung von
Farbdosierelementen in Farbwerken von Rotationsdruckmaschinen, insbesondere
Offset-Rotationsdruckmaschinen, bekannt, wobei von der Druckmaschine
hergestellte Druckbilder abgetastet werden, beispielsweise densitometrisch
oder farbmetrisch, und wobei die daraus gewonnenen Werte unter Einschaltung
einer Druckträgerabtastlogik
mit einem selbstlernenden System oder mit einem sogenannten Expertensystem
einem Farbbedarfermittlungsrechner zuführbar sind, sodass während einer
Andruck- und auch während
einer Fortdruckphase die Voreinstellwerte laufend weiter präzisiert
werden können.
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Durch
die
DE 10 2004
021 601 A1 ist ein Inline-Farbmesssystem einer Druckmaschine
bekannt, das auf bogenförmigen
Bedruckstoffen während
des Fortdrucks spektrale, densitometrische oder farbliche Messwerte
z. B. unter Verwendung eines CCD-Bildsensors
erfasst, wobei diese Messwerte als Steuerungsparameter zur Steuerung
des Druckprozesses verwendet werden, wobei das Inline-Farbmesssystem
dadurch kalibriert wird, dass z. B. mit einem Handdensitometer offline
ermittelte Messwerte direkt an die Messelektronik des Inline-Farbmesssystems
geleitet werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Farbregelung
einer Druckmaschine zu schaffen, bei dem eine von der Druckmaschine
zu produzierende Druckqualität
durch einen Regeleingriff am Farbwerk der Druckmaschine trotz einer
Verwendung unterschiedlicher Messverfahren in einer Einrichtephase
der Druckmaschine und in deren Fortdruck ohne eine rechenintensive Überführung der
Messwerte des in der Einrichtephase verwendeten Messverfahrens in
das im Fortdruck verwendete Messverfahren geregelt werden kann.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass eine in einer Einrichtephase der Druckmaschine mithilfe einer
insbesondere außerhalb
der Druckmaschine angeordneten ersten Messeinrichtung vorgenommene
Einstellung eines mit mindestens einem Farbwerk der Druckmaschine
auf einem Bedruckstoff aufzutragenden Farbauftrags eine von der
Druckmaschine zu produzierende Druckqualität festlegt, wobei die derart
festgelegte Druckqualität
zur Festlegung eines Sollwertes für eine zumindest das eine Farbwerk
regelnde Regeleinrichtung einer von der ersten Messeinrichtung verschiedenen,
insbesondere innerhalb der Druckmaschine angeordneten zweiten Messeinrichtung
dient, z. B. eines vorzugsweise mit einer Kamera Bilder von einem
Druckbild auf dem Bedruckstoff aufnehmenden Inline-Inspektionssystems.
Ein mit der zu produzierenden Druckqualität korrespondierender, mit der
zweiten Messeinrichtung erfasster Istwert wird in einer frühen Phase
des Fortdrucks der Druckmaschine, vorzugsweise zu dessen Beginn,
als Sollwert der Regeleinrichtung festgelegt, sodass in dem weiteren,
dieser Sollwertfestlegung nachfolgenden Fortdruck der Druckmaschine
mit der zweiten Messeinrichtung erfasste Istwerte keiner besonderen Verarbeitung
im Sinne einer Überführung oder
Transformation bedürfen,
um für
die Regelung des Farbwerks geeignet zu sein, wobei eine Eignung
der Messwerte ja deren unmittelbare Vergleichbarkeit voraussetzt,
so auch der mit der zweiten Messeinrichtung im Fortdruck erfassten
Istwerte mit dem in der Regeleinrichtung festgelegten Sollwert.
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Zur
Vermeidung einer rechenintensiven und damit Zeit erfordernden Messwertanpassung
werden mit der zweiten Messeinrichtung später, d. h. nach der hinsichtlich
des zweiten Messverfahrens erfolgten Sollwertfestlegung erfasste
Istwerte vielmehr allein mit einem früheren Istwert dieser zweiten
Messeinrichtung verglichen, sodass nur gleichartige Messwerte einem
Vergleich unterzogen werden. Da die Festlegung des Sollwertes der
Regeleinrichtung auf der Grundlage der zu produzierenden Druckqualität und nicht
unmittelbar durch die Messwerte der ersten Messeinrichtung erfolgt,
können
die in der Einrichtephase verwendete erste Messeinrichtung und die
im Fortdruck verwendete zweite Messeinrichtung ohne weiteres völlig unterschiedliche
Messverfahren verwenden, was der Realität in einem Druckereibetrieb entspricht,
und trotz einer Inkompatibilität
der Messwerte dieser jeweiligen Messverfahren sind diese aufgrund
des vorgeschlagenen Verfahrens dennoch zur Sicherung einer gleichbleibend
hohen Druckqualität
geeignet. So kann die erste Messeinrichtung z. B. ein densitometrisches
Messverfahren verwenden, wohingegen die zweite Messeinrichtung z.
B. als ein fotografisches System, insbesondere als ein Kamerasystem
ausgebildet ist, wobei die dem Farbwerk der Druckmaschine zugeordnete
und mit der zweiten Messeinrichtung in Verbindung stehende Regeleinrichtung
Abweichungen in den von der zweiten Messeinrichtung aufgenommenen
Bildern insbesondere durch einen Bildvergleich ermittelt, wobei
in dem Bildvergleich festgestellte Abweichungen von jeweils als Istwert
aufgenommenen Bildern von einem als Sollwert festgelegten Bild als
eine Veränderung
in der produzierten Druckqualität
interpretiert und im Sinne einer Minimierung dieser Abweichungen
ausgeregelt werden. Mit der ersten Messeinrichtung z. B. durch ein
densitometrisches Messverfahren ermittelte Farbdichtewerte vom Farbauftrag
auf dem Bedruckstoff sind aufgrund des vorgeschlagenen Verfahrens nicht
erst in Bilddaten zu überführen, um
von der im Fortdruck verwendeten zweiten Messeinrichtung verwertbar
zu sein.
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Mit
dem vorgeschlagenen Verfahren erfolgt mit dem in der Einrichtephase
verwendeten ersten Messverfahren eine Grundeinstellung der Druckmaschine.
Die Sollwertfestsetzung des zweiten, im Fortdruck aktiven Messverfahrens
baut dann auf einer optimalen Einstellung der Druckmaschine durch
das erste Messverfahren auf, wobei keine Überführung der Messwerte des ersten
Messverfahrens in vom zweiten Messverfahren verarbeitbare Messwerte
erfolgt. Kennzeichnend ist somit insbesondere die Herkunft der Vorgabe
für die
Festsetzung des Sollwertes im zweiten Messverfahren, wobei das in
der Einrichtephase verwendete erste Messverfahren zur Bildung einer
Referenz für
das zweite, im Fortdruck aktive Messverfahren genutzt wird.
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Das
vorgeschlagene Verfahren führt
somit ergebnismässig
zu einer schnell reagierenden Farbregelung einer Druckmaschine,
wobei bei der Verwendung der Messmittel eine hohe Flexibilität besteht.
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Das
vorgeschlagene Verfahren zur Farbregelung einer Druckmaschine arbeitet
im Wesentlichen sequentiell folgende Verfahrensschritte ab:
In
einer Einrichtephase der Druckmaschine wird mit einer insbesondere
außerhalb
der Druckmaschine angeordneten ersten Messeinrichtung zunächst ein erster
Istwert hinsichtlich eines an mindestens einem Farbwerk der Druckmaschine
eingestellten, auf einem Bedruckstoff aufgetragenen Farbauftrags
ermittelt.
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Sodann
wird anhand dieses ersten Istwertes das mindestens eine den Farbauftrag
auf dem Bedruckstoff auftragende Farbwerk für eine von der Druckmaschine
zu produzierende Druckqualität
eingestellt, was insbesondere dann geschieht, falls der ermittelte
erste Istwert hinsichtlich der von der Druckmaschine zu produzierenden
Druckqualität
einen Korrekturbedarf anzeigt. Ein Vorliegen des Korrekturbedarfs
kann vom Bedienpersonal der Druckmaschine oder durch eine maschinelle
Einrichtung z. B. mittels eines Vergleichs des ermittelten ersten
Istwertes mit z. B. aus einer Druckvorstufe bekannten Daten hinsichtlich
der zu produzierenden Druckqualität beurteilt werden.
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Bei
einem der Einrichtephase nachfolgenden Fortdruck der Druckmaschine
werden dann mit einer von der ersten Messeinrichtung verschiedenen,
insbesondere innerhalb der Druckmaschine angeordneten zweiten Messeinrichtung
mehrere zweite Istwerte hinsichtlich des auf dem Bedruckstoff aufgetragenen Farbauftrags
erfasst und einer an einer Regelung des mindestens einen Farbwerks
der Druckmaschine beteiligten Regeleinrichtung zugeführt.
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Vorzugsweise
in einer frühen
Phase des Fortdrucks wird zumindest einer der mit der zweiten Messeinrichtung
erfassten zweiten Istwerte, der mit der in der Einrichtephase hinsichtlich
der von der Druckmaschine zu produzierenden Druckqualität zuletzt
getroffenen Einstellung des Farbauftrags auf dem Bedruckstoff korrespondiert,
in der das mindestens eine Farbwerk der Druckmaschine regelnden Regeleinrichtung
als deren Sollwert gesetzt.
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Danach
regelt vorzugsweise die Regeleinrichtung eine Abweichung anderer
im Fortdruck der Druckmaschine ermittelter zweiter Istwerte von
dem gesetzten Sollwert durch eine neue Einstellung des mindestens
einen den Farbauftrag auf dem Bedruckstoff auftragenden Farbwerks
der Druckmaschine im Sinne einer Minimierung dieser von der Regeleinrichtung
erkannten Abweichung aus. Alternativ erfolgt die Neueinstellung
des den Farbauftrag auf dem Bedruckstoff auftragenden Farbwerks
dadurch, dass wie zuvor in der Einrichtephase der Druckmaschine mit
der ersten Messeinrichtung ein weiterer erster Istwert hinsichtlich
des von dem Farbwerk der Druckmaschine aktuell auf dem Bedruckstoff
aufgetragenen Farbauftrags ermittelt wird, wobei anhand dieses weiteren
ersten Istwertes das den Farbauftrag auf dem Bedruckstoff auftragende
Farbwerk hinsichtlich der von der Druckmaschine zu produzierenden Druckqualität im Sinne
einer Minimierung der im Fortdruck der Druckmaschine von der Regeleinrichtung ermittelten
Abweichung eingestellt wird.
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In
diesem Verfahren wird der in der Einrichtephase der Druckmaschine
mit der ersten Messeinrichtung ermittelte erste Istwert z. B. densitometrisch und/oder
farbmetrisch erfasst. Die Erfassung des zweiten Istwertes insbesondere
innerhalb der Druckmaschine bei deren Fortdruck erfolgt z. B. mit
einer als eine Kamera, vorzugsweise als eine Farbkamera ausgebildeten
zweiten Messeinrichtung, wobei von der Kamera z. B. ein auf den
Bedruckstoff gedrucktes Druckbild oder ein aufgedruckter Messbalken
erfasst wird. Der beim Fortdruck der Druckmaschine erfasste zweite
Istwert wird z. B. mit einer als ein Inline-Inspektionssystem ausgebildeten
zweiten Messeinrichtung erfasst.
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In
der Einrichtephase der Druckmaschine kann z. B. auch an mehreren
Exemplaren des mit dem Farbauftrag versehenen Bedruckstoffes der
mit der ersten Messeinrichtung ermittelte erste Istwert erfasst
und ein Mittelwert dieser Istwerte ermittelt werden, wobei anhand
dieses ermittelten Mittelwertes der Farbauftrag auf dem Bedruckstoff
hinsichtlich der von der Druckmaschine zu produzierenden Druckqualität eingestellt
wird.
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Auch
mit der im Fortdruck der Druckmaschine aktiven zweiten Messeinrichtung
kann eine begrenzte Menge zweiter Istwerte, die jeweils mit der
in der Einrichtephase hinsichtlich der von der Druckmaschine zu
produzierenden Druckqualität
getroffenen Einstellung des Farbauftrags auf dem Bedruckstoff korrespondieren,
erfasst werden, wobei aus dieser Menge zweiter Istwerte ein Mittelwert
ermittelt wird, wobei dann vorzugsweise dieser Mittelwert in der
Regeleinrichtung als deren Sollwert gesetzt wird.
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Vorzugsweise
wird der mit der hinsichtlich der von der Druckmaschine zu produzierenden Druckqualität getroffenen
Einstellung des Farbauftrags auf dem Bedruckstoff korrespondierende,
in der Einrichtephase der Druckmaschine mit der ersten Messeinrichtung
ermittelte erste Istwert datentechnisch an einen zentralen Steuerstand
der Druckmaschine und/oder an die zweite Messeinrichtung und/oder
an die Regeleinrichtung übermittelt.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Regeleinrichtung die ermittelte Abweichung
des im Fortdruck der Druckmaschine ermittelten zweiten Istwertes
von dem gesetzten Sollwert auf einer z. B. zu dem zentralen Steuerstand
der Druckmaschine gehörenden
Anzeigeeinrichtung anzeigt und/oder mit einer Meldeeinrichtung meldet.
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Auch
kann vorgesehen sein, dass die Regeleinrichtung die ermittelte Abweichung
des im Fortdruck der Druckmaschine ermittelten zweiten Istwertes
von dem gesetzten Sollwert automatisch oder erst nach einer manuellen
Freigabe ausregelt.
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Eine
weitere Option besteht darin, dass die Regeleinrichtung die ermittelte
Abweichung des im Fortdruck der Druckmaschine ermittelten zweiten
Istwertes von dem gesetzten Sollwert erst beim Erreichen oder beim Überschreiten
einer für
das Maß der Abweichung
zuvor festgesetzten Toleranzgrenze ausregelt.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird nun im
Folgenden näher
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Druckmaschine;
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2 eine
perspektivische Darstellung eines Inline-Inspektionssystems in der
Druckmaschine.
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In
der 1 ist als Druckmaschine beispielhaft eine Bogendruckmaschine
dargestellt, wobei diese Bogendruckmaschine z. B. als eine Fünffarbendruckmaschine
ausgebildet ist. Ausgehend von einem Bogenanleger 08 folgen
in diesem Beispiel in Produktionsrichtung fünf nacheinander angeordnete Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 und
ein Lackturm 07 sowie eine Auslageverlängerung 09, wobei
in einem aufsteigenden Ast eines Kettenlaufs der Auslageverlängerung 09 eine
Kettenführung
einen zum Ausleger 11 zu transportierenden Bogen 21 in
seinem Transport stabilisiert. Der als Bogen 21 ausgebildete Bedruckstoff 21 ist
sowohl im Bogenanleger 08 als auch im Ausleger 11 gestapelt.
Im Bereich der Auslageverlängerung 09 sind
vorzugsweise mehrere Trockner 12 angeordnet, die von mindestens
einem der Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 frisch
bedruckte Bogen 21 während
ihres Transports in der Auslageverlängerung 09 z. B. mittels
Infrarotstrahlung, Heißluft
oder UV-Strahlung trocknen.
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Die
Bogendruckmaschine druckt z. B. in einem Offsetdruckverfahren, wobei
in jedem Druckwerk 01; 02; 03; 04; 06 je
ein Formzylinder 13 und ein Übertragungszylinder 14 zusammenwirken.
An jedem Formzylinder 13 ist ein mehrere Walzen aufweisendes
Farbwerk 16 und vorzugsweise auch ein Feuchtwerk 17 angeordnet.
Das Farbwerk 16 weist in Axialrichtung des Formzylinders 13 mehrere,
z. B. dreißig
und mehr aneinandergereihte Farbzonen mit einer Breite von jeweils
z. B. 30 mm auf, die hinsichtlich der mit dem Farbwerk 16 auf
dem Bedruckstoff 21 aufzutragenden Schichtdicke der Druckfarbe
jeweils mit einem Stellelement, z. B. einer Zonenrakel, vorzugsweise
durch eine von einem zur Druckmaschine gehörenden zentralen Steuerstand 27,
z. B. Leitstand 27, betätigbare
Fernverstellung einstellbar sind.
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Ein
vom Bogenanleger 08 über
eine Zuführtrommel 18 dem
in Produktionsrichtung ersten Druckwerk 01 zugeführter Bogen 21 wird
im Druckspalt zwischen dem Übertragungszylinder 14 und
einem mit diesem Übertragungszylinder 14 zusammenwirkenden
Druckzylinder 19 bedruckt und mittels einer Übergabetrommel 25 an
das in Produktionsrichtung nachfolgende Druckwerk 02 übergeben,
wo der Bogen 21 mit einer weiteren Druckfarbe bedruckt wird.
Die Druckmaschine kann auch eine Wendetrommel (nicht dargestellt)
zur Ausführung
eines Schön-
und Widerdrucks, d. h. eines beidseitigen Bedrucks des Bogens 21 aufweisen,
wobei dann in der Druckmaschine in deren Produktionsrichtung z.
B. zehn Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 aneinandergereiht
sind.
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In
einer Einrichtephase der Druckmaschine wird z. B. einer von den
ersten in der Druckmaschine bedruckten Bogen 21 vorzugsweise
am Ausleger 11 entnommen und mit einer vorzugsweise außerhalb der
Druckmaschine angeordneten ersten Messeinrichtung 22 hinsichtlich
der von der Druckmaschine produzierten Qualität geprüft. Diese Bogenentnahme ist
in der 1 durch eine gestrichelte Linie angedeutet. In
der Einrichtephase der Druckmaschine wird z. B. ein einzelner Bogen 21 oder
eine geringe Anzahl von Bogen 21 vorzugsweise mit einer
gegenüber
der im Fortdruck geltenden Produktionsgeschwindigkeit deutlich verringerten
Geschwindigkeit durch die Druckmaschine transportiert.
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Die
erste Messeinrichtung 22 ist z. B. als ein Densitometer,
z. B. als ein Handdensitometer, oder als ein Farbspektrometer oder
als ein Kombinationsmessinstrument für eine densitometrische und
farbmetrische Messung ausgebildet und ist z. B. an oder räumlich nahe
dem zur Druckmaschine gehörenden zentralen
Steuerstand 27 verfügbar.
Anhand mindestens eines mit der ersten Messeinrichtung 22 ermittelten
Messwertes, d. h. eines erfassten Istwertes für eine bestimmte Messgröße, z. B.
für die
auf dem Bedruckstoff 21 aufgetragene Schichtdicke einer
bestimmten Druckfarbe oder für
deren Farbton, wird im Abgleich mit einem Sollwert für diese
Messgröße die von
der Druckmaschine produzierte Qualität beurteilt. Die Prüfung des
zu beurteilenden Bogens 21 kann sich auf das auf ihm aufgedruckte
Druckbild oder zumindest auf einen zu dem Druckbild gehörenden Messbalken
beziehen, wobei der Messbalken z. B. am Rand des Bogens 21 außerhalb
des Druckbildes angeordnet ist. Falls der mit der ersten Messeinrichtung 22 ermittelte
Istwert weiter vom gewünschten
Sollwert abweicht, als es ein für
diese Messgröße zuvor
festgelegter Toleranzbereich zulässt,
wird eine Einstellung an dem Farbwerk 16 von mindestens
einem der Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 der
Druckmaschine derart verändert,
dass ein Istwert, der an einem nach der Änderung der Einstellung am
Farbwerk 16 bedruckten Bogen 21 ermittelt wird,
besser mit dem für
diese Messgröße vorgegebenen
Sollwert übereinstimmt,
als es bei der vorangegangenen Messung war. Die aufgrund eines Soll-/Istwertvergleichs erforderliche
Einstellung an einem Farbwerk 16 von mindestens einem der
Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 betrifft
insbesondere eine Verstellung der den jeweiligen Farbzonen zugeordneten
Stellelemente hinsichtlich der dort jeweils bereitgestellten Schichtdicke
der Druckfarbe. Es kann vorgesehen sein, dass die erste Messeinrichtung 22 ihre
Messwerte z. B. über
eine elektrische Datenverbindung an den zentralen Steuerstand 27 leitet,
wobei dem zentralen Steuerstand 27 z. B. durch einen Rechner
der Druckvorstufe 28 der Sollwert hinsichtlich der mit
der ersten Messeinrichtung 22 erfassten Messgröße bereitgestellt
wird, sodass der zentrale Steuerstand 27 den erforderlichen
Soll-/Istwertvergleich z. B. auch automatisiert ausführen kann.
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Bei
einer ausreichenden Übereinstimmung von
einem mit der ersten Messeinrichtung 22 ermittelten Messwert
mit dem für
diese Messgröße vorgegebenen
Sollwert gilt die Einrichtephase der Druckmaschine als erfolgreich
abgeschlossen, weil mit der aktuell vorliegenden Einstellung des
jeweiligen Farbwerks 16 von mindestens einem der Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 die
gewünschte
Qualität
für das
mit der Druckmaschine zu produzierende Druckerzeugnis erzielbar
ist, und die Druckmaschine kann für den Fortdruck, d. h. für den Transport
des Bedruckstoffes 21 in voller Produktionsgeschwindigkeit,
freigegeben werden. Der für
die erste Messeinrichtung 22 geltende Sollwert kann z.
B. durch einen Musterbogen oder elektronisch durch Daten von dem
Rechner der Druckvorstufe 28 bereitgestellt werden. Die
von der ersten Messeinrichtung 22 ermittelten Messwerte werden
als erste Istwerte bezeichnet.
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In
der Druckmaschine ist vorzugsweise am in Produktionsrichtung letzten
Druckwerk 06 oder an dem den Druckwerken 01; 02; 03; 04; 06 nachgeordneten
Lackturm 07 eine zweite Messeinrichtung 23 vorgesehen,
wobei die zweite Messeinrichtung 23 z. B. als ein Inline-Inspektionssystem
ausgebildet ist und z. B. mindestens ein Kamerasystem und mindestens
eine Beleuchtungseinheit aufweist. Die Kamera ist z. B. als eine
Farbkamera ausgebildet und z. B. als eine Zeilenkamera oder als
eine Flächenkamera
konfiguriert. Sie kann als Bildsensor z. B. einen CCD-Chip oder
einen CMOS-Chip aufweisen. Die Beleuchtungseinheit erstreckt sich
in Axialrichtung des Formzylinders 13 vorzugsweise über dessen
gesamte Länge.
Die Beleuchtungseinheit weist als Leuchtmittel z. B. Leuchtdioden
oder Laserdioden auf, vorzugsweise mehrere zueinander parallele
Reihen von Leuchtdioden oder Laserdioden, wobei die Leuchtdioden
oder Laserdioden selektiv und entweder gepulst oder im Dauerlicht
betrieben werden.
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Die
zweite Messeinrichtung 23 nimmt von mindestens einem, vorzugsweise
von allen im Fortdruck durch die Druckmaschine transportierten Bogen 21 jeweils
mindestens ein Bild auf, wobei die zweite Messeinrichtung 23 insbesondere
das auf dem Bogen 21 aufgedruckte Druckbild erfasst, wobei die
zweite Messeinrichtung 23 das aufgenommene Bild in vorzugsweise
digitale Bilddaten wandelt und z. B. einem Bildverarbeitungssystem 24 zuführt. Die von
der zweiten Messeinrichtung 23 erfassten Messwerte, z.
B. die mit dem aufgenommenen Druckbild korrelierenden elektrischen
Bilddaten, werden als zweite Istwerte bezeichnet. Die von der zweiten
Messeinrichtung 23 vorgenommene Bildaufnahme ist in der 1 durch
eine gestrichelte Pfeillinie angedeutet.
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Zumindest
einer der zu Beginn oder in einer frühen Phase des Fortdruckes von
der zweiten Messeinrichtung 23 erfassten zweiten Istwerte
wird in einer das Farbwerk 16 von mindestens einem der Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 regelnden
Regeleinrichtung 26 als deren Sollwert gesetzt, wobei in
einer bevorzugten Ausführung
die Regeleinrichtung 26 z. B. die den jeweiligen Farbzonen
zugeordneten Zonenrakel einstellt. Damit wird die in der Einrichtephase
der Druckmaschine als gut befundene Qualität des mit der Druckmaschine
produzierten Druckerzeugnisses in die Regeleinrichtung 26 eingelernt.
Die frühe
Phase des Fortdruckes bildet somit für die Regeleinrichtung 26 eine
Einlernphase, in der die Regeleinrichtung 26 für den weiteren
Fortdruck der Druckmaschine konfiguriert wird. Die Konfiguration
der Regeleinrichtung 26 und des mindestens einen von ihr geregelten
Farbwerks 16 kann durch eine selbsttätige Durchführung der Einlernphase oder
in Verbindung mit einer Betätigung
z. B. am zentralen Steuerstand 27 erfolgen. Nach Abschluss
der Einlernphase werden alle weiteren im Fortdruck produzierten
Druckerzeugnisse auf der Grundlage des in der Einlernphase festgelegten
Sollwertes beurteilt. Wenn z. B. das Bildverarbeitungssystem 24 eine
Abweichung der nach Abschluss der Einlernphase von der zweiten Messeinrichtung 23 erfassten
zweiten Istwerte von dem in der Einlernphase festgelegten Sollwert ermittelt,
und zwar eine Abweichung, die über
einen für
die Messgröße der zweiten
Messeinrichtung 23 zuvor festgelegten Toleranzbereich hinausgeht,
dann beginnt vorzugsweise die das Farbwerk 16 von mindestens
einem der Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 regelnde
Regeleinrichtung 26 die Einstellung für dieses mindestens eine Farbwerk 16 derart
zu verändern, dass
die von der zweiten Messeinrichtung 23 im Fortdruck vorzugsweise
fortlaufend erfassten zweiten Istwerte wieder näher an den für die entsprechende Messgröße festgelegten
Sollwert herangeführt
werden.
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Die
anhand der von der zweiten Messeinrichtung 23 erfassten
Messwerte geführte
Regeleinrichtung 26 führt
somit bei bestehendem Korrekturbedarf vorzugsweise automatisch eine
Neueinstellung des Farbwerks 16 von mindestens einem der
Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 durch
und ist damit in seinem Regeleingriff der in der Einrichtephase
der Druckmaschine z. B. durch den zentralen Steuerstand 27 getroffenen
Einstellung des Farbwerks 16 überlagert, wobei jedoch der
in Verbindung mit der ersten Messeinrichtung 22 durchgeführte Einstellprozess
und der in Verbindung mit der zweiten Messeinrichtung 23 durchgeführte Einstellprozess
jeweils autark erfolgen. Eine rechnerische Überführung von Messwerten der ersten
Messeinrichtung 22 in z. B. von dem Bildverarbeitungssystem 24 verarbeitbare
Bilddaten erfolgt nicht. Vielmehr wird die mithilfe der ersten Messeinrichtung 22 eingestellte
Qualität
des mit der Druckmaschine zu produzierenden Druckerzeugnisses zur
Festsetzung des Sollwertes für
die mit der zweiten Messeinrichtung 23 in Verbindung stehende Regeleinrichtung 26 verwendet,
wobei das mit der in der Einrichtephase getroffenen Einstellung
des Farbwerks 16 korrespondierende jeweilige Druckbild
auf den Bogen 21 zur Führungsgröße für die im
Fortdruck aktive Regeleinrichtung 26 wird. Die bei einem erkannten
Korrekturbedarf vorzunehmende Neueinstellung des Farbwerks 16 von
mindestens einem der Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 kann
auch derart erfolgen, dass die Regeleinrichtung 26 z. B.
an einer Anzeigeeinrichtung 32 des Leitstandes 27 einen
Korrekturvorschlag für
die Einstellung der Farbzonen des Farbwerks 16 anzeigt,
woraufhin dieser Korrekturvorschlag vom Bedienpersonal der Druckmaschine durch
eine Quittierung akzeptiert oder durch eine andere Eingabe abgelehnt
werden kann. Durch eine nicht zwangsläufige Neueinstellung des Farbwerks 16 können insbesondere
kurzzeitige Störungen,
die z. B. nach einem Nachfüllen
von Druckfarbe an einem Farbwerk 16 oder durch eine Fehlmenge
an Feuchtmittel auftreten können,
ignoriert werden. Eine Meldeeinrichtung kann auf den an der Anzeigeeinrichtung 32 angezeigten
Korrekturvorschlag hinweisen. Auch kann vorgesehen sein, dass die
Regeleinrichtung 26 die ermittelte Abweichung des im Fortdruck
der Druckmaschine ermittelten zweiten Istwertes von dem gesetzten
Sollwert erst beim Erreichen oder beim Überschreiten einer für das Maß der Abweichung
zuvor festgesetzten Toleranzgrenze anzeigt und/oder meldet und/oder
ausregelt.
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Des
Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Neueinstellung des den Farbauftrag
auf dem Bedruckstoff 21 auftragenden Farbwerks 16 dadurch
erfolgt, dass wie zuvor in der Einrichtephase der Druckmaschine
mit der ersten Messeinrichtung 22 ein weiterer erster Istwert
hinsichtlich des von dem Farbwerk 16 der Druckmaschine
aktuell auf dem Bedruckstoff 21 aufgetragenen Farbauftrags
ermittelt wird, wobei anhand dieses weiteren ersten Istwertes das
den Farbauftrag auf dem Bedruckstoff 21 auftragende Farbwerk 16 hinsichtlich
der von der Druckmaschine zu produzierenden Druckqualität im Sinne
einer Minimierung der im Fortdruck der Druckmaschine von der Regeleinrichtung 26 ermittelten
Abweichung eingestellt wird. Bei dieser alternativen Ausführung ist
die Regeleinrichtung 26 zwar an der Regelung der hinsichtlich
der von der Druckmaschine zu produzierenden Druckqualität beteiligt,
jedoch nur als eine die Produktion beobachtende Einrichtung, welche
vorzugsweise fortlaufend und durch eine Erfassung aller produzierten
Exemplare des herzustellenden Druckerzeugnisses die Abweichung ermittelt,
die sich im Fortdruck der Druckmaschine von dem in der zweiten Messeinrichtung 23 eingestellten
Sollwert z. B. durch eine insbesondere anhaltende Störung im
Farbtransport und/oder durch eine Störung in der erforderlichen
Balance von Druckfarbe und Feuchtmittel ergibt. Im Fall einer ermittelten,
insbesondere eine zuvor festgesetzte Toleranzgrenze überschreitenden Abweichung
setzt die Regeleinrichtung 26 einen entsprechenden Hinweis
ab, welcher z. B. an der zum Leitstand 27 gehörenden Anzeigeeinrichtung 32 angezeigt
wird. Daraufhin kann das Bedienpersonal am Ausleger 11 der
Druckmaschine einen Bogen 21 entnehmen, diesen wie zuvor
in der Einrichtephase der Druckmaschine mithilfe der ersten Messeinrichtung 22 erneut
vermessen und das den Farbauftrag auf dem Bogen 21 auftragende
Farbwerk 16 z. B. am Leitstand 27 hinsichtlich
der von der Druckmaschine zu produzierenden Druckqualität im Sinne
einer Minimierung der im Fortdruck der Druckmaschine von der Regeleinrichtung 26 ermittelten
Abweichung neu einstellen. Es ist zumeist nicht erforderlich, für eine Durchführung dieser
Neueinstellung die Produktion der Druckmaschine anzuhalten. Die
Neueinstellung des den Farbauftrag auf dem Bogen 21 auftragenden Farbwerks 16 anhand
eines von der Regeleinrichtung 26 gegebenen Hinweises vorzunehmen,
hat den Vorteil, dass vor allem eine sich im Fortdruck allmählich entwickelnde
Abweichung in der von der Druckmaschine zu produzierenden Qualität des Druckerzeugnisses
aufgrund der mit der zweiten Messeinrichtung 23 ermittelten
Messwerte je nach der dafür
zuvor festgesetzten Toleranzgrenze bedeutend früher und zuverlässiger erkannt
werden kann, als es allein aufgrund einer Beobachtung der Produktion durch
das Bedienpersonal möglich
ist, sodass auch frühzeitiger
eine Korrektur der Einstellung des den Farbauftrag auf dem Bogen 21 auftragenden
Farbwerks 16 erfolgen kann und damit die Produktion von Makulatur
vermindert wird.
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Es
ist von Vorteil, in der Einlernphase mit der zweiten Messeinrichtung 23 eine
begrenzte Menge zweiter Istwerte, die jeweils mit der in der Einrichtephase
hinsichtlich der von der Druckmaschine zu produzierenden Druckqualität getroffenen
Einstellung des Farbauftrags auf dem Bedruckstoff 21 korrespondieren,
zu erfassen und aus dieser Menge zweiter Istwerte z. B. in dem Bildverarbeitungssystem 24 einen
Mittelwert zu ermitteln, wobei dann dieser Mittelwert in der Regeleinrichtung 26 als
deren Sollwert gesetzt wird.
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Es
kann z. B. auch vorgesehen sein, dass die Messwerte der ersten Messeinrichtung 22 z.
B. von dem Bildverarbeitungssystem 24 oder in einer anderen
Speichereinrichtung archiviert werden, sodass die erste Messeinrichtung 22 ihr
Messverfahren nicht zwangsläufig
bei jedem Andruck neu ausführen muss,
sondern dass bei Abarbeitung eines zum früheren Druckauftrag gleichartigen
Folgeauftrages von der Regeleinrichtung 26 auf die archivierten
Messwerte zurückgegriffen
werden kann.
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2 zeigt
in einem Ausschnitt aus der in der 1 gezeigten
Druckmaschine eine Anordnung der als eine Kamera ausgebildeten zweiten
Messeinrichtung 23, wobei die Kamera durch eine sich in
Axialrichtung des Druckzylinders 19 erstreckende vorzugsweise
schlitzförmige Öffnung 29 z.
B. in einem Fußtritt 31 an
einem der Druckwerke 01; 02; 03; 04; 06 oder
an dem Lackturm 07 Messwerte von einem entlang des Druckzylinders 19 transportierten
Bogens 21 erfasst. Die Kamera weist dabei einen sich entlang
der Axialrichtung des Druckzylinders 19 öffnenden
Erfassungswinkel α auf.
Dazu ist die Kamera der zweiten Messeinrichtung 23 z. B.
mit einem Weitwinkelobjektiv ausgestattet. Der Druckzylinder 19 weist
in seiner Axialrichtung eine Länge
L im Bereich z. B. von 300 mm bis 2.100 mm auf, vorzugsweise 700
mm bis 1.100 mm. In Axialrichtung des Druckzylinders 19 können nebeneinander
auch mehrere Kameras der zweiten Messeinrichtung 23 angeordnet sein,
deren jeweiliger Erfassungswinkel α dann jeweils nur einen Teil
der Länge
L des Druckzylinders 19 erfasst, sodass der Erfassungswinkel α einer jeden
Kamera in seiner jeweiligen Öffnungsweite
jeweils geringer bemessen sein kann, wodurch verzerrungsfreiere
Aufnahmen vom Druckbild auf den Bogen 21 möglich sind.
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- 01
- Druckwerk
- 02
- Druckwerk
- 03
- Druckwerk
- 04
- Druckwerk
- 05
-
- 06
- Druckwerk
- 07
- Lackturm
- 08
- Bogenanleger
- 09
- Auslageverlängerung
- 10
-
- 11
- Ausleger
- 12
- Trockner
- 13
- Formzylinder
- 14
- Übertragungszylinder
- 15
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- 16
- Farbwerk
- 17
- Feuchtwerk
- 18
- Zuführtrommel
- 19
- Druckzylinder
- 20
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- 21
- Bedruckstoff,
Bogen
- 22
- erste
Messeinrichtung
- 23
- zweite
Messeinrichtung
- 24
- Bildverarbeitungssystem
- 25
- Übergabetrommel
- 26
- Regeleinrichtung
- 27
- Steuerstand,
Leitstand
- 28
- Druckvorstufe
- 29
- Öffnung
- 30
-
- 31
- Fußtritt
- 32
- Anzeigeeinrichtung
- α
- Erfassungswinkel
- L
- Länge