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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Farbmessung auf
durch eine Druckmaschine produzierten Bedruckstoffen mit wenigstens
einem ersten in der Druckmaschine installierten Farbmessgerät und wenigstens
einem zweiten Farbmessgerät.
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Zur
Beurteilung der Qualität
von produzierten Bedruckstoffen ist die Verwendung von Farbmessgeräten bekannt.
Mittels der Farbmessgeräte können Unterschiede
in der Farbgebung zwischen Druckvorlage und produziertem Bedruckstoff
auch in einem Bereich erkannt werden, den das menschliche Auge nicht
deutlich wahrnimmt. Außerdem
lässt sich mittels
Farbmessgeräten
der subjektive Eindruck eines Betrachters vermeiden und eine automatische Farbregelung
realisieren. Derzeit werden farbmetrische und densitometrische Farbmessgeräte eingesetzt.
Davon gibt es drei Bauarten, zum einen sogenannte Inline-Messvorrichtungen,
das sind Farbmessgeräte,
welche innerhalb der Druckmaschine angeordnet sind und bei laufendem
Druckbetrieb fortwährend
Bedruckstoffe farblich vermessen, wobei meist nicht im Druckbild
selbst gemessen wird, sondern auf am Rande des Bedruckstoffs angebrachten Druckkontrollstreifen.
Weiterhin gibt es separate Farbmessgeräte in Form von Handmessgeräten oder Messtischen,
auf denen die fertig produzierten Bedruckstoffe aufgelegt werden
und von einem Farbmessgerät
erfasst werden. Die Farbmessgeräte
können
mit einem Steuerungsrechner der Druckmaschine in Verbindung stehen,
um mittels eines Soll-/Ist-Wert-Vergleichs der Farbgebung auf der Druckvorlage
und den vermessenen Bedruckstoffen eine Farbregelung durchzuführen. Die
Farbregelung wirkt dann auf die Farbwerke in der Offsetdruckmaschine
ein und versucht so, die Farbgebung der fertig produzierten Bedruckstoffe
der Druckvorlage anzugleichen.
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Aus
der
EP 0 741 029 A2 ist
ein Verfahren zum Steuern oder Regeln der Farbgebung während des
Druckprozesses in Druckmaschinen bekannt, bei dem laufend Farbmessdaten
aus erstellten Druckbildern gewonnen werden und für die Steuer-
und Regelvorgänge
zur Beeinflussung der Farbgebung auf den Bedruckstoffen verwendet
werden. Wenn eine bestimmte Toleranzgrenze überschritten ist, findet eine
Steuerung oder Regelung der Farbwerke in der Druckmaschine statt.
Es wird jedoch nicht gewartet, bis die Toleranzgrenzen überschritten
wurden, sondern es wird eine Trendschätzung vorgenommen, um die zeitliche
Entwicklung der erfassten Farbmessdaten in die Zukunft fortzuschreiben.
Sobald die Trendschätzung
ergibt, dass eine Fortschreibung des Trends zu einer Überschreitung
der Toleranzgrenzen führen
würde,
wird präventiv
in die Farbsteuerung oder Farbregelung eingegriffen. Auf diese Art
und Weise wird erreicht, dass die vorgegebenen Toleranzgrenzen gar
nicht erst erreicht werden. Nachteilig an einem solchen System ist
jedoch, dass für
die Trendschätzung
aufgrund der laufend ermittelten Farbmessdaten eine entsprechend
große
Rechenleistung benötigt
wird, um rechtzeitig auf den sich abzeichnenden Trend reagieren
zu können.
Des Weiteren eignet sich das Verfahren gemäß der
EP 0 741 029 A2 nur für den Fortdruckprozess,
wenn der Zustand der Farbgebung schon weitest gehend stabil ist.
Während
der Einrichtphase unterliegt die Farbgebung jedoch größeren Schwankungen,
so dass hier eine Trendschätzung
wie in der
EP 0 741
029 A2 keine Kriterien für das Erreichen eines stabilen
Zustands liefern kann.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung und ein
Verfahren zur Farbmessung auf durch eine Druckmaschine produzierten
Bedruckstoffen zu schaffen, welches eine zuverlässige Messung im stabilen Zustand
kurz nach dem Hochlauf der Druckmaschine erlaubt und zudem eine
kostengünstige
aber präzise
absolute Farbmessung von Bedruckstoffen während des Fortdruckbetriebs
ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird die
vorliegende Aufgabe durch die Patentansprüche 1 und 10 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen und
der Zeichnung zu entnehmen. Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich besonders
für den
Einsatz bei Bogenrotationsdruckmaschinen, kann jedoch grundsätzlich auch
bei Rollenrotationsdruckmaschinen und anderen Druckmaschinenarten
eingesetzt werden. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass
zwei Farbmessgeräte
zum Einsatz kommen, wobei mit dem ersten Farbmessgerät, welches
in der Druckmaschine installiert ist, der Färbungsverlauf der produzierten
Bedruckstoffe erfasst wird. Wenn sich aus dem Färbungsverlauf ergibt, dass
die Druckmaschine sich in einem stabilen Betriebszustand befindet,
so wird von diesem ersten Farbmessgerät ein Signal abgegeben. Das
Bedienpersonal weiß dann,
dass sich die Druckmaschine in einem stabilen Betriebszustand befindet,
und kann der Druckmaschine einen Probedruck entnehmen. Dieser Probedruck
wird bei Bogenrotationsdruckmaschinen meist am Ausleger in Form
eines Probebogens entnommen und kann dann einem zweiten Farbmessgerät zugeführt werden.
Mit diesem zweiten Farbmessgerät
kann eine exakte absolute Farbmessung auf dem Probebogen durchgeführt werden, deren
Ergebnisse dann mit der Druckvorlage verglichen werden. Sollten
die Abweichungen zwischen Probebogen und Druckvorlage zu groß sein,
so kann eine entsprechende Farbregelung in den Farbwerken der Druckmaschine
vorgenommen werden. Der große
Vorteil einer solchen zweistufigen Vorgehensweise liegt darin, dass
das erste Farbmessgerät
in der Druckmaschine nicht so präzise
messen muss wie das zweite Farbmessgerät, welches sich bevorzugt außerhalb
der Druckmaschine befindet. Es können deshalb
relativ kostengünstige
Sensoren für
das erste Farbmessgerät
in der Druckmaschine installiert werden, und es kann trotzdem eine
hochpräzise Farbmessung
mittels des zweiten Messgeräts
vorgenommen werden, welches die Farbe absolut messen kann. Dies
ist insbesondere unter dem Aspekt zu betrachten, dass schnelle hochpräzise absolute
messende Inline-Farbmessgeräte
in der Druckmaschine derzeit kaum verfügbar sind. Auf solche teuren
Farbmessgeräte
kann bei der vorliegenden Erfindung aber auch verzichtet werden,
da das erste Farbmessgerät
in der Druckmaschine nur dazu dient, den stabilen Zustand der Druckmaschine
zu erkennen und den geeigneten Zeitpunkt für eine Messung mit dem präzisen zweiten
Farbmessgerät
auszuwählen.
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Als
zweites Farbmessgerät
können
die bekannten Messgeräte
auf Auflagetischen und die Handmessgeräte verwendet werden. Solche
Messgeräte
arbeiten meist mit präzisen
Spektralphotometern, wobei diese präzise Messung entsprechend Zeit
benötigt.
Da sich das zweite Farbmessgerät
außerhalb
der Druckmaschine befindet, steht diese Zeit auch zur Verfügung. Obwohl
gemäß dem vorliegenden
Verfahren zwei Messgeräte
erforderlich sind, ist die Kombination aus günstigem Farbmessgerät in der
Druckmaschine und hochpräzisem
zweiten Farbmessgerät
außerhalb
der Druckmaschine wesentlich preisgünstiger und einfacher zu realisieren
als der Einsatz eines hochpräzisen Farbmessgeräts in der Druckmaschine,
da diese derzeit meist noch nicht mit hohen Druckgeschwindigkeiten
mithalten können.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das erste
und das zweite Farbmessgerät über eine
Kommunikationsverbindung miteinander verbunden sind. Sobald sich
für eine
vorgegebene Periode und ein vorgegebenes Toleranzfeld die von dem
ersten Farbmessgerät
in der Druckmaschine ermittelten Messungen als stabil erwiesen haben, kann
das erste Farbmessgerät
eine Signal an das zweiten Farbmessgerät über die Kommunikationsverbindung
abgeben, dass nun eine Messung auf einem Probebogen durchgeführt werden
kann. In diesem Fall entnimmt der Drucker der Druckmaschine einen
Probebogen und legt ihn auf das zweite Farbmessgerät. Diese
Ausgestaltung der Erfindung ist besonders dann sinnvoll, wenn das
zweite Farbmessgerät
in das Bedienpult der Druckmaschine integriert ist, da dann der
Drucker an seinem Bedienpult im Farbmessgerät das Signal für das Durchführen einer
präzisen
Messung mit dem zweiten Farbmessgerät direkt angezeigt bekommt.
Gleichzeitig können
die Messwerte des ersten Farbmessgeräts zu der Bedieneinrichtung
des zweiten Farbmessgeräts übertragen
werden und so nebeneinander angezeigt werden. Auf diese Art und
Weise kann der Drucker überprüfen, ob
die Messwerte des ersten und des zweiten Farbmessgeräts plausibel
sind. Es findet somit eine gegenseitige Kontrolle von erstem und zweitem
Farbmessgerät
statt.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
die vorgegebene Periode einem vorgegebenen Zeitraum entspricht.
So kann zum Beispiel festgelegt werden, dass ein stabiler Zustand
der Druckmaschine dann erreicht ist, wenn bei einer bestimmten Druckgeschwindigkeit
die Toleranzgrenzen für
die Farbgebung für
einen Zeitraum von einer Minute nicht überschritten worden sind. Wenn
unter dieser Bedingung die vorgegebene zeitliche Periode abgelaufen
ist, wird das Signal zur Entnahme eines Probedrucks angezeigt. Alternativ
dazu kann vorgesehen sein, dass die vorgegebene Periode einer vorgegebenen
Anzahl von produzierten Bedruckstoffen entspricht. In diesem Fall
ist die vorgegebene Periode nicht von der Druckgeschwindigkeit abhängig, sondern
es wird z.B. eine Anzahl von 100 Bogen vorgegeben, nach deren Vermessung
festgestellt wird, ob diese 100 Bogen innerhalb der zulässigen Toleranzgrenzen
lagen. Wenn dies der Fall ist, wird analog zum vorgegebenen Zeitraum
ein Signal zur Messung mit dem zweiten Farbmessgerät abgegeben,
da dann der Zustand der Druckmaschine als ausreichend stabil anzusehen
ist.
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Des
Weiteren ist vorgesehen, dass das erste oder das zweite Farbmessgerät mit einem
Steuerungsrechner der Druckmaschine kommunizieren. Dies ist insbesondere
dann wichtig, wenn anhand der Farbmesswerte des zweiten Farbmessgeräts in die Farbregelung
der Druckmaschine eingegriffen werden soll. In diesem Fall können die
Farbmesswerte des präzisen
zweiten Farbmessgeräts
direkt an den Steuerungsrechner der Druckmaschine übertragen werden
und so zur Steuerung der Farbwerke in der Druckmaschine verwendet
werden. Auf diese An und Weise ist es möglich, dass mittels der durch
das zweite Farbmessgerät
auf dem Bedruckstoff erfassten Farbmesswerte ein Soll-/Ist-Wert-Vergleich
mit den Farbmesswerten einer Druckvorlage durchgeführt wird
und dass in Abhängigkeit
der ermittelten Abweichungen der Farbmesswerte eine Farbregelung
in den Farbwerken der Druckmaschine vorgenommen wird. Zu diesem
Zweck ist im Steuerungsrechner der Druckmaschine die Druckvorlage
in Form von Farbmesswerten hinterlegt. Der Steuerungsrechner der
Druckmaschine vergleicht nun die von dem zweiten Farbmessgerät gelieferten
Ist-Werte der produzierten Bedruckstoffe mit den Soll-Farbmesswerten
der Druckvorlage. Die Farbmesswerte der Druckvorlage können auf
dem zweiten Farbmessgerät
ermittelt worden sein, sie können
aber auch direkt aus der Druckvorstufe an den Steuerungsrechner
der Druckmaschine geliefert werden. Wenn eine zulässige Differenz
zwischen den erfassten Farbmesswerten der produzierten Bedruckstoffe und
der Druckvorlage überschritten
ist, steuert der Steuerungsrechner der Druckmaschine die Farbwerke
an, um die Differenz zu minimieren. Die Färbung wird dabei vorzugsweise
in einem Schritt vom Soll-Wert zum Ist-Wert nachgeregelt. Die Veränderung
in den Farbwerken wirkt sich auf die Bedruckstoffe in der Druckmaschine
aus, welche wiederum von dem ersten Farbmessgerät in der Druckmaschine erfasst
werden. Nach einer gewissen Zeit hat sich dann der neue Zustand
in der Druckmaschine stabilisiert und das erste Farbmessgerät wird feststellen, dass
sich die produzierten Bedruckstoffe wieder innerhalb der vorgegebenen
Toleranzgrenzen befinden. Allerdings unterscheiden sich die Toleranzgrenzen
nun absolut von den Toleranzgrenzen vor der Farbregelung, da nun
ein etwas anderes Niveau der Färbung
erreicht ist. Die Toleranzgrenzen sind deshalb nicht als absolute
Toleranzgrenzen in dem ersten Farbmessgerät hinterlegt, sondern als zulässige relative
Farbabweichung dE. Die relativen Toleranzgrenzen dienen lediglich
dazu festzustellen, ob sich die Druckmaschine in einem stabilen
Färbungszustand
befindet, aber nicht dazu, um die absolute Färbung zu messen. Es reicht
daher aus, dass das erste Farbmessgerät den relativen Verlauf der
Färbung
ermitteln kann. Sobald sich die Färbung innerhalb der relativen
Toleranzgrenzen befindet, wird ein einsprechendes Signal abgegeben,
dass ein Probebogen zur absoluten Farbmessung erzeugt werden kann.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
im Fortdruckbetrieb mit dem ersten Farbmessgerät die Bedruckstoffe vermessen
werden und dass für
die dabei ermittelten Farbmesswerte eine Toleranzgrenze vorgegeben
ist, bei deren Überschreitung
ein Warnsignal über
eine Bedieneinrichtung abgegeben wird. Bei dieser Ausführungsform
erhält
das erste Farbmessgerät
eine Zusatzfunktion zugewiesen. Hat der Bediener mittels des absolut
messenden zweiten Farbmessgeräts
einen Bedruckstoff gefunden, welcher seinen Vorstellungen entspricht,
so wird er in die Farbregelung der Druckmaschine nicht mehr eingreifen.
Für den
Drucker ist nun vielmehr wichtig, dass dieser Zustand solange wie
möglich
erhalten bleibt. Falls jedoch Abweichungen von diesem Zustand auftreten
sollten, so möchte
der Drucker gerne darüber
informiert werden. Zu diesem Zweck kann der Drucker bei einem für gut befundenen
Probebogen auf einem Bildschirm an der Druckmaschine oder dem zweiten
Farbmessgerät
eine Taste drücken,
mit der er den Sensor des ersten Farbmessgeräts in der Druckmaschine in
einen Fortdruckmodus schaltet. Auch in diesem Fall überwacht
das erste Farbmessgerät
den relativen Verlauf der Färbung
in der Druckmaschine und gibt aber nur dann ein Signal ab, wenn
der Verlauf der Färbung
außerhalb
vorgegebener Toleranzgrenzen verläuft. Dem Drucker wird somit
ein Warnsignal gegeben, dass der von ihm für gut befundene stabile Zustand der
Druckmaschine nicht mehr gegeben ist, und er kann einen Probebogen
entnehmen, um mittels des zweiten Farbmessgeräts die genaue Abweichung von
der Druckvorlage absolut festzustellen.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass mittels des ersten Farbmessgeräts im Fortdruckbetrieb die
Bedruckstoffe vermessen werden, dass in einem Rechner eine Tendenz
von Farbabweichungen berechnet wird und dass bei einer errechneten
Tendenz, welche fortgeschritten zu einem Überschreiten der vorgegebenen
Toleranzgrenzen führen
würde,
ein Warnsignal über
eine Bedieneinrichtung abgegeben wird. Bei dieser Ausführungsform
wird zusätzlich
eine Trendschätzung
vorgenommen, um einen Trend in Richtung der vorgegebenen Toleranzgrenzen
rechtzeitig erkennen zu können.
In diesem Fall wird schon dann ein Warnsignal abgegeben, wenn sich
ein Trend abzeichnet, der aus den vorgegebenen Toleranzgrenzen herausführen würde. In
diesem Fall wird dem Drucker früher
signalisiert, dass eine Abweichung unmittelbar bevorsteht, und er
kann rechtzeitig eine absolute Messung mit dem zweiten Farbmessgerät auf einem
Probebogen vornehmen. Anhand dieser Absolutmessung kann dann wieder
in die Farbregelung der Druckmaschine eingegriffen werden, so dass
eine Überschreitung
der vorgegebenen Toleranzgrenzen vermieden werden kann.
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Da
das erste Farbmessgerät
nicht absolut messen muss, können
hier relativ preisgünstige RGB-Sensoren
zum Einsatz kommen. Das zweite Farbmessgerät zur absoluten Farbmessung
ist vorzugsweise ein Spektralphotometer. Anstelle des RGB-Sensors
des ersten Farbmessgeräts
kann auch eine Kamera einer bekannten Bildaufnahmeeinrichtung verwendet
werden, wie sie häufig
in Inline-Bildinspektionssystemen verwendet wird. Die Aufnahmeeinrichtung
des ersten Farbmessgeräts
muss lediglich eine solche photometrische Auflösung haben, dass färbungsrelevante Änderungen
zu erkennen sind. Sie muss diese Änderungen nicht absolut messen
können.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand einer Figur näher beschrieben und erläutert. Es
zeigt:
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Figur
eine schematische Ansicht einer Bogendruckmaschine mit einem ersten
und einem zweiten Farbmessgerät.
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Die
Druckmaschine 1 in der Figur weist zwei Druckwerke 3, 4 auf,
welche bogenförmige
Bedruckstoffe 9 verarbeiten. Die bogenförmigen Bedruckstoffe 9 werden
im Anleger 2 einem Anlegerstapel 8 entnommen und über eine
Transporteinrichtung dem ersten Druckwerk 3 zugeführt. In
den Druckwerken 3, 4 werden die bogenförmigen Bedruckstoffe 9 in
den Druckspalten zwischen den Gummituchzylindern 13, 26 und
den Gegendruckzylindern 10, 28 bedruckt. Zwischen
den beiden Druckwerken 3, 4 werden die Bogen 9 mittels
eines Transportzylinders 14 befördert. Im Anschluss an das
zweite Druckwerk 4 werden die fertig bedruckten Bogen 9 an
den Ausleger 6 übergeben
und von diesem auf einem Auslegerstapel 7 abgelegt. Die
Druckwerke 3, 4 weisen jeweils Farbwerke 16, 17 auf,
welche die Druckfarbe auf die Druckplatten auf den Plattenzylindern 11, 12 aufbringen.
Zur Steuerung der Eigenschaften der Druckfarbe sind in beiden Druckwerken 3, 4 Feuchtwerke 18, 19 vorgesehen,
welche die Druckfarbe mit Feuchtmittel vermischen und so eine Beeinflussung
der Eigenschaften der Druckfarbe ermöglichen. Von den Plattenzylindern 11, 12 wird
die Druckfarbe auf die Gummituchzylinder 13, 26 übertragen.
Am Ausgang des zweiten Druckwerks 4 ist zudem eine Inline-Messvorrichtung 21 vorhanden,
welche die produzierten bogenförmigen
Bedruckstoffe 9 farblich vermessen kann. Bei der Inline-Messvorrichtung 21 kann
es sich um einen RGB-Sensor, ein Densitometer oder eine andere Bildinspektionseinrichtung
handeln. Die Inline-Messvorrichtung 21 muss
die Farbe auf den Bogen 9 nicht absolut messen können, sie muss
lediglich den relativen Färbungsverlauf
auf den Bogen 9 erfassen können.
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Die
Inline-Messvorrichtung 21 ist in 1 über eine
Kommunikationsverbindung 22 mit dem Steuerungsrechner 5 der
Druckmaschine 1 verbunden. Der Steuerungsrechner 5 der
Druckmaschine 1 ist des Weiteren an einen Bildschirm 15 zur
Eingabe und zur Anzeige der Betriebszustände der Druckmaschine 1 angeschlossen.
Außerdem
ist an den Steuerungsrechner 5 ein zweites Messgerät 20 angeschlossen,
welches die Bedruckstoffe 9 absolut bezüglich der Farbe vermessen kann.
Die Bedruckstoffe 9 können
dem Auslegerstapel 7 entnommen werden und von dem Messgerät 20 farblich
vermessen werden. Bei dem zweiten Farbmessgerät 20 handelt es sich
um ein präzises
Spektralphotometer, wie es z.B. in den Farbmesssystemen ImageControl
und AxisControl der Heidelberger Druckmaschinen AG verwendet wird.
Die mittels des zweiten Farbmessgeräts 20 gewonnenen Farbmesswerte
können
im Druckmaschinenrechner 5 mit den Farbmesswerten einer
Druckvorlage verglichen werden und die dabei ermittelten Abweichungen
zur Steuerung der Farbwerke 16, 17 verwendet werden.
Hierzu wird ein Soll-/Ist-Wert-Vergleich der mit dem Messgerät 20 ermittelten
Farbmesswerte und der Druckvorlage vorgenommen und die Farbwerke 16, 17 der
Druckmaschine 1 entsprechend angesteuert. Die Farbwerke 16, 17 verfügen über Stellantriebe,
mit denen Farbdosierelemente geöffnet
und geschlossen werden können,
um so den Farbauftrag regulieren zu können. Die Stellantriebe werden
vom Steuerungsrechner 5 angesteuert.
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Wenn
die Druckmaschine 1 in Betrieb genommen wird, so dauert
es eine gewisse Zeit, bis sich ein stabiler Betriebszustand eingestellt
hat. In dieser Phase registriert die Inline-Messvorrichtung 21, dass sich
der Färbungsverlauf
ständig ändert. Dies
wird dadurch erkannt, dass im Steuerungsrechner 5 ein vorgegebenes
relatives Toleranzband festgelegt ist, welches für eine bestimmte Anzahl von
Bogen 9 nicht überschritten
werden darf. Dieses Toleranzband ist ein relatives Toleranzband,
nicht ein absolutes Toleranzband, d.h. es ist immer von den vorgegebenen
Sollfärbungswerten
abhängig
und umfasst einen Bereich dE um diese Sollwerte herum. Sobald sich
die von der Inline-Messvorrichtung erfassten Messwerte auf den Bogen 9 sich
stabilisiert haben, werden die Messwerte für eine vorgegebene Anzahl von
Bogen, z.B. 100 Stück,
innerhalb des relativen Toleranzbandes zu liegen kommen. Wenn dies
der Fall ist, so gibt die Inline-Messvorrichtung 21 an
den Rechner 5 der Druckmaschine ein Signal ab. Dieses Signal
kann am Bildschirm 15 und/oder am Messgerät 20 angezeigt
werden. Damit wird dem Drucker signalisiert, dass sich die Druckmaschine 1 in
einem stabilen Produktionszustand befindet und er dem Auslegerstapel 7 einen
Probebogen 9 entnehmen kann. Dieser Probebogen 9 wird
dann anschließend
mit dem hochpräzisen
absoluten Farbmessgerät 20 vermessen,
um etwaige Abweichungen zwischen Druckvorlage und produzierten Bedruckstoffen 9 feststellen
zu können.
Wenn eine farbliche Abweichung festgestellt wird, welche einen vorgegebenen
zulässigen
Farbabstand dE überschreitet,
so greift der Steuerungsrechner 5 in die Farbregelung ein
und sorgt dafür,
dass die Farbwerke 16, 17 entweder mehr oder weniger
Farbe auf die Bedruckstoffe 9 aufbringen. Dieser Regelungsschritt
führt zunächst dazu,
dass der Betriebszustand der Druckmaschine 1 zumindest
für kurze
Zeit instabil wird. Dies wird von der Inline-Messvorrichtung 21 registriert, welche
erst dann wieder ein Signal abgibt, wenn sich ein neuer stabiler
Zustand für
die vorgegebene Anzahl von Bogen 9 eingestellt hat. Sollte
dies der Fall sein, so wird wieder das Signal zum Ziehen eines Probebogens 9 abgegeben
und der Bediener wird erneut eine Messung mit dem absoluten Farbmessgerät 20 durchführen.
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Nach
ein oder mehreren Durchgängen
werden sich die Abweichungen auf den produzierten Bogen 9 im
Vergleich zu der Druckvorlage in einem zulässigen Rahmen befinden, so
dass nun für
gut befundene Bogen 9 produziert werden. Es ist jedoch nicht
auszuschließen,
dass sich aufgrund von Einflüssen
dieser stabile und für
gut befundene Zustand der Druckmaschine 1 verschlechtert.
Zu diesem Zweck wird die Inline-Messvorrichtung 21 in einen zweiten
Modus umgeschaltet, in der sie zwar weiterhin den Verlauf der Färbung der
Bogen 9 ermittelt, aber dann eine Warnmeldung an den Bildschirm 15 abgibt,
wenn der Färbungsverlauf
ein vorgegebenes Toleranzband zu überschreiten droht. Wenn eine
solche Warnmeldung abgegeben wurde, weiß der Drucker, dass sich die
Farbgebung auf den Bogen 9 verändert hat und er einen weiteren
Probebogen 9 ziehen muss. In diesem Fall wartet der Drucker
bis ihm die Inline-Messvorrichtung 21 in einem weiteren Schritt
signalisiert, dass sich der Zustand der Druckmaschine 1 wieder
stabilisiert hat. Hierzu gibt die Inline-Messvorrichtung 21 wiederum
ein Signal an den Bildschirm 15 oder das Farbmessgerät 20 ab,
dass ein Probebogen 9 gezogen werden kann. Der Drucker
entnimmt dann wiederum einen Probebogen 9 dem Auslegerstapel 7 und
legt ihn unter das zweite absolut messende Farbmessgerät 20.
Das zweite Farbmessgerät 20 wird
nun die durch den Druckprozess bedingten Abweichungen auf dem weiteren Probebogen 9 an
den Steuerungsrechner 5 der Druckmaschine weiterleiten,
welcher einen entsprechenden Stellbefehl zur Farbregelung an die
Farbwerke 16, 17 überträgt. Der ganze Zyklus beginnt dann
von neuem, bis die gewünschte
Färbung
wieder erreicht wird und sich die Druckmaschine 1 wieder
in einem stabilen Zustand befindet.
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- 1
- Druckmaschine
- 2
- Anleger
- 3
- erstes
Druckwerk
- 4
- zweites
Druckwerk
- 5
- Steuerungsrechner
- 6
- Ausleger
- 7
- Auslegerstapel
- 8
- Anlegerstapel
- 9
- Druckbogen
- 10,
28
- Gegendruckzylinder
- 11,
12
- Plattenzylinder
- 13,
26
- Gummituchzylinder
- 14
- Transportzylinder
- 15
- Bildschirm
- 16,
17
- Farbwerk
- 18,
19
- Feuchtwerk
- 20
- Messgerät
- 21
- Inline-Messvorrichtung
- 22
- Kommunikationsverbindung