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Die
Erfindung betrifft eine Etikettendruckmaschine zum Bedrucken einer
Bedruckstoffbahn, welche entlang eines Bahnpfades durch die Etikettendruckmaschine
bewegt wird, mit wenigstens einem Druckwerk, welches eine Farbzufuhrvorrichtung
mit einer Mehrzahl von separat voneinander einstellbaren Farbzonen
aufweist.
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Bei
der Herstellung von Etiketten, insbesondere Selbstklebeetiketten,
auf Druckmaschinen, die so genannte schmale Materialbahnen oder
Bedruckstoffbahnen verarbeiten, gelangen häufig Druckwerke zum Einsatz,
deren Farbzufuhr in lateraler Richtung in Bezug auf die Bewegungsrichtung
der Bahn unterschiedlich in einzelnen Zonen erfolgt. Insbesondere
werden Offsetdruckwerke eingesetzt, welche ein Farbwerk mit einer
eingeteilten Farbzufuhr in eine Mehrzahl von Farbzonen aufweist.
Die zugeführte Farbmenge
in den Druckwerken, insbesondere Offsetdruckwerken, ist in jeder
der Farbzonen separat voneinander einstellbar. Auf diese Weise kann
einem sujetabhängig örtlich unterschiedlichen
Farbverbrauch beim Farbauftrag auf dem Bedruckstoff Rechnung getragen
werden. Mit anderen Worten, die ins Druckwerk eingespeiste Farbmenge
kann in jeder der Farbzonen auf die minimal notwendige Menge eingestellt
werden. Ein Beispiel für
eine derartige geläufige
Etikettendruckmaschine ist die offenkundige Maschine RCS 330 der
Gallus Ferd. Rüesch
AG in St. Gallen, Schweiz.
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Für jeden
Druckauftrag, insbesondere bei mehrfarbigem Druck, ist es von entscheidender
Bedeutung, dass die wiedergegebene Farbwiedergabe der Vervielfältigungen
einem vorgegebenen Muster oder einer Vorlage entspricht. Aus diesem
Grunde werden sowohl bei Bogendruckmaschinen als auch bei Akzidenzrollendruckmaschinen
und Zeitungsdruckmaschinen Steuerungen und Regelungen für die Farbzufuhr
eingesetzt, um Abweichungen der Ist-Färbung von der zu erreichenden
Soll-Färbung auszugleichen
oder zu verringern. Bei Bogendruckmaschinen ist es üblich, ein
Probeexemplar bei standardisierter oder genormter Beleuchtung (spektral oder
densitometrisch) an einem gesondert eingerichteten, a priori von
der Bogendruckmaschine separaten oder räumlich getrennt, aber elektronisch
verbunden, zu vermessen, mit einer Vorgabe zu vergleichen und gegebenenfalls
in die Steuerung der Farbzufuhr einzugreifen. Der beschriebene Vorgang
kann auch teilweise oder ganz automatisiert in Form einer Regelung
durchgeführt
werden. Für
Etikettendruckmaschinen, welche eine schmale Bedruckstoffbahn bedrucken,
ist ein analoges Vorgehen wie bei Bogendruckmaschinen mit dem Nachteil
verbunden, dass ein spezielles Exemplar oder Teststück, sei
es ein abzuziehendes Selbstklebeetikett oder ein auszuschneidendes
Stück einer
Folie, von der bedruckten Bahn getrennt werden muss. Dieses ist
insbesondere dann nicht praktikabel, wenn die bedruckte Bahn nach
erfolgter Verarbeitung in der Etikettendruckmaschine für eine spätere Weiterverarbeitung
wieder aufgerollt werden soll.
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Im
Zusammenhang der Ausgestaltung von Akzidenzrollendruckmaschinen
und von Zeitungsdruckmaschinen ist es bekannt, auch Messungen an der
laufenden Bedruckstoffbahn während
des Drucks durchzuführen
und die erhaltenen Messergebnisse als Eingangswerte einer Regelung
für die
Farbgebung oder Färbung
mit der Stellgröße der Farbzufuhr zu
nutzen. Beispielsweise sind ein Messverfahren und eine Regelungsvorrichtung
mit einem Sensorelement, welches von der Bahn remittiertes Licht
misst, im Dokument
DE
101 31 934 A1 beschrieben. Wie beispielsweise aus dem Dokument
DE 103 19 771 A1 hervorgeht,
kann auch vorgesehen sein, dass das gemessene Druckbild (in einer
Ist-Färbung)
zur Inspektion und zum Vergleich mit einem Referenzbild (mit einer
Soll-Färbung)
auf einer grafikfähigen
Anzeigevorrichtung dargestellt und die korrespondierenden Daten
elektronisch verglichen werden, so dass eine Steuerung der Färbung oder
Einstellung der Farbzufuhr durch einen Bediener oder Drucker erfolgen
kann.
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Für den Etikettendruck
ist es dagegen wünschenswert,
eine Beurteilung des Druckergebnisses, insbesondere einen Vergleich
der Soll-Färbung
einer Vorlage mit der Ist-Färbung
der Vervielfältigung
einem erfahrenen oder geübten
Maschinenbediener oder Drucker zu überlassen, welcher auf Basis
seiner Beurteilung gegebenenfalls entsprechende Einstellmaßnahmen
ergreift oder Korrekturen der Farbzufuhr vornimmt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Etikettendruckmaschine zu
schaffen, bei der im laufenden Betrieb oder beim Drucken die Farbgebung
des bedruckten Materials einfach durch einen Maschinenbediener überprüft und eingestellt
werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Etikettendruckmaschine mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen charakterisiert.
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Eine
erfindungsgemäße Etikettendruckmaschine
zum Bedrucken einer Bedruckstoffbahn (auch als Materialbahn zu bezeichnen),
welche entlang eines Bahnpfades durch die Etikettendruckmaschine bewegt
wird, umfasst wenigstens ein Druckwerk, insbesondere ein Offsetdruckwerk,
welches eine Farbzufuhrvorrichtung mit einer Mehrzahl von separat voneinander
einstellbaren Farbzonen aufweist. Entlang des Bahnpfades der Etikettendruckmaschine
an einer dem wenigstens einen Druckwerk nachgeordneten Position
(auch als Stelle zu bezeichnen oder als in einem dem wenigstens
einen Druckwerk nachgeordneten Bereich liegend zu verstehen) ist
wenigstens eine Einstelleinrichtung zur Betätigung der Farbzufuhrvorrichtung
des wenigstens einen Druckwerks derart der Bedruckstoffbahn nah
angeordnet, dass ein Maschinenbediener bei der Bedienung der Einstelleinrichtung
die durch das Druckwerk bedruckte Bedruckstoffbahn an der nachgeordneten
Position während
des laufenden Drucks beobachten kann. Anders ausgedrückt, die
Einstelleinrichtung befindet sich in einem Bereich oder in einer
Umgebung um die nachgeordnete Position, so dass dem Maschinenbediener
sowohl die Einstelleinrichtung als auch die Bedruckstoffbahn während des
laufenden Drucks zugänglich,
insbesondere sichtbar sind. Insbesondere kann die Einstelleinrichtung
für den
Maschinenbediener an der nachgeordneten Position erreichbar sein, ohne
einen Weg zurücklegen
zu müssen.
Bevorzugt kann die Einstelleinrichtung an der Etikettendruckmaschine
integriert oder direkt aufgenommen sein, wobei die Aufnahme auch
darüber
hinaus sogar eine relative Bewegung gegenüber dem Rest der Etikettendruckmaschine,
insbesondere längs
der angeordneten einzelnen Druckwerke, gestatten kann. Die Druckgeschwindigkeit,
insbesondere die Geschwindigkeit der Bedruckstoffbahn kann die volle
Produktionsgeschwindigkeit oder eine Geschwindigkeit kleiner als
diese sein. Bevorzugt ist die Geschwindigkeit deutlich größer als
Null, insbesondere in guter Näherung
die Produktionsgeschwindigkeit.
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In
vorteilhafter Weise kann eine Überprüfung und
gegebenenfalls eine Korrektur der Soll-Färbung während des
Betriebs der Etikettendruckmaschine durchgeführt werden, ohne die Produktion
zu unterbrechen. Insbesondere für
eine Produktion von einer abzuwickelnden Rolle eines unbedruckten
Bedruckstoffs auf eine aufzuwickelnde Rolle des bedruckten Bedruckstoffs
ist dieses Vorteil für
einen reibungslosen Arbeitsablauf wichtig. Es ist also kein Teilstück aus der
Materialbahn herauszutrennen oder von der Materialbahn abzulösen, so
dass erfindungsgemäß eine einfache
Beurteilung möglich
ist. Eine Färbungskorrektur
ist direkt bei der Bahnbeobachtung möglich, so dass eine Verwechselungsgefahr
bei der zu betätigenden
Einstellvorrichtung, insbesondere einzelner Einstellelemente der
Einstellvorrichtung, verringert oder sogar ausgeschlossen wird.
Der Maschinenbediener kann die Überwachung
und gegebenenfalls notwendige Korrekturvornahme durchführen, ohne
seinen normalen Arbeitsbereich vor der Etikettendruckmaschine zu
verlassen, so dass Zeit und Weg gespart werden kann.
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Die
Bedruckstoffbahn kann auch von Fachleuten als eine so genannte schmale
Materialbahn bezeichnet werden. Die Etikettendruckmaschine kann
eine so genannte Schmalbahndruckmaschine sein, insbesondere eine
für eine
Produktion von einer abzuwickelnden Rolle eines unbedruckten Bedruckstoffs
auf eine aufzuwickelnde Rolle des bedruckten Bedruckstoffs ausgeprägte Etikettendruckmaschine. Die
Etikettendruckmaschine ist bevorzugt in Reihenbauweise, das heißt, in horizontaler
Anordnung der Druckwerke hintereinander, ausgeführt. In diesem Fall kann der
Bahnpfad zwar abschnittsweise in Richtungen, die nicht parallel
zur Horizontalen sind, verlaufen, global gesehen ist die Projektion
des Bahnpfads auf die Horizontale aber wesentlich größer als die
Projektion des Bahnpfades auf die Vertikale. Die größere Projektion
kann auch als hauptsächliche Richtung
des Bahnpfades bezeichnet werden. Bevorzugt kann das wenigstens
eine Druckwerk das letzte Druckwerk eine Mehrzahl von Druckwerken, welche
insbesondere in Zusammenwirkung einen mehrfarbigen Druck herstellen,
sein. Die Einstelleinrichtung kann elektronisch mit der Farbzufuhrvorrichtung
oder den Farbzufuhrvorrichtungen mehrerer Druckwerke verbunden sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Etikettendruckmaschine eine Mehrzahl von Schnittstellen
auf, an denen Komponenten von Druckwerken lösbar verbindbar aufnehmbar
sind, so dass jede der an einer Schnittstelle aufgenommenen Komponenten
in Zusammenwirkung mit einem Gegendruckzylinder, über welchen
der Bahnpfad der Bedruckstoffbahn verläuft, ein funktionstüchtiges Druckwerk
darstellen. Alternativ dazu können
in einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine
an einer Mehrzahl von Schnittstellen Komponenten lösbar verbindbar
aufnehmbar sein, welche einen Gegendruckzylinder umfassen, also ein
funktionstüchtiges
Druckwerk darstellen. Die Bedruckstoffbahn ist nach der Montage
einer derartigen Komponente entlang des vorgesehen Bahnpfades hindurchzufädeln.
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Darüber hinaus
sind in der bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine
an einer Schnittstelle wahlweise oder wechselweise unterschiedliche
Komponenten von Druckwerken lösbar
aufnehmbar, mit denen in Zusammenwirkung mit einem Gegendruckzylinder
verschiedene Druckverfahren durchführbar sind. Insoweit kann die
Etikettendruckmaschine modular aufgebaut sein. Die Schnittstelle
kann insbesondere gleichzeitig sowohl eine mechanische Verbindung zur
Fixierung der Komponente als auch eine antriebstechnische Verbindung
darstellen. Bevorzugt weisen in der bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine
die Druckwerke separate Antriebsvorrichtungen auf, beispielsweise
einzelne Servomotoren auf. Die einzelnen Antriebsvorrichtungen können mit
einer zentralen Maschinensteuerung verknüpft und aufeinander synchronisiert
oder miteinander korreliert sein. Alternativ dazu können in
einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine
an einer Mehrzahl von Schnittstellen wahlweise oder wechselweise
unterschiedliche Komponenten zur Durchführung verschiedener Druckverfahren
lösbar
verbindbar aufnehmbar sein, welche einen Gegendruckzylinder umfassen,
also ein funktionstüchtiges
Druckwerk darstellen.
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Die
Etikettendruckmaschine kann eine Selbstklebeetikettendruckmaschine
sein. In der erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine
kann die Bedruckstoffbahn mehrschichtig sein, wobei wenigstens eine
Schicht eine Trägerschicht
ist, von der wenigstens eine andere Schicht, aus der Selbstklebeetiketten
hestellbar sind, trennbar ist.
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Die
Druckwerke der Etikettendruckmaschine können Offsetdruckwerke, insbesondere
Naßoffsetdruckwerke,
oder Flexodruckwerke oder Tiefdruckwerke oder Buchdruckwerke oder
Siebdruckwerke sein. Die Etikettendruckmaschine kann insofern als eine
Hybriddruckmaschine, insbesondere Etikettenhybriddruckmaschine,
bezeichnet werden, als eine Vielzahl unterschiedlicher Druckverfahren
in Kombination beim Betrieb zur Herstellung von Etiketten zum Einsatz
gelangen kann. Anders ausgedrückt,
die Etikettendruckmaschine kann mehrere Druckwerke mit voneinander
unterschiedlicher Druckverfahrenstechnik aufweisen.
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Es
ist besonders bevorzugt, wenn die entlang des Bahnpfades an der
dem Druckwerk nachgeordneten Position, an welcher die Einstelleinrichtung der
Etikettendruckmaschine zur Betätigung
der Farbzufuhrvorrichtung angeordnet ist, vor einer weiteren Position
entlang des Bahnpfades liegt, an welcher ein Veredelungswerk auf
die bedruckte Bedruckstoffbahn einwirkt. Insbesondere kann das Veredelungswerk
ein Prägewerk
oder ein Heißfolienprägewerk oder
ein Schneidwerk oder ein Stanzwerk oder ein Lackwerk sein.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist in der Etikettendruckmaschine entlang des Bahnpfades an der
dem Druckwerk nachgeordneten Position auch eine Beleuchtungseinrichtung
zur periodisch getakteten Beleuchtung der Bedruckstoffbahn angeordnet,
wobei die periodische Taktung auf die Bahngeschwindigkeit einstellbar
ist, so dass für
den Maschinenbediener ein stehendes Bild der laufenden Bedruckstoffbahn
wahrnehmbar ist. Die periodisch getaktete Beleuchtungseinrichtung
kann auch als Stroboskop bezeichnet sein. Die Beleuchtungseinrichtung
emittiert bevorzugt Licht gemäß eines
Beleuchtungsstandards oder einer Beleuchtungsnorm für eine standardisierte
oder genormte Farbmessung. Auf diese Weise kann der Maschinenbediener seinen
Vergleich des bedruckten, vervielfältigten Produkts (Ist-Färbung) mit
der Vorlage (Soll-Färbung) beim
laufenden Druck, bei laufendem Betrieb der Etikettendruckmaschine,
durchführen.
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Eine
vorteilhafte Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine
weist einen Ablagetisch für
eine Druckvorlage, insbesondere einen Referenzdruck oder einen aktuellen
Druck der Etikettendruckmaschine desselben oder eines vorhergehenden
Druckauftrags, auf, welcher entlang des Bahnpfades an der dem Druckwerk
nachgeordneten Position der Bedruckstoffbahn nah angeordnet ist.
Auf diese Weise hat der Maschinenbediener eine bequeme Sicht auf
die Vorlage, während
er sich in der Nähe
der dem Druckwerk nachgeordneten Position befindet, die Färbung der
Bedruckstoffbahn beurteilt und die gegebenenfalls notwendigen Einstellungen
vornimmt (Soll-Ist-Vergleich und Einstellung).
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Insbesondere
kann der Ablagetisch oberhalb der Bedruckstoffbahn und die Bedruckstoffbahn
in lateraler Richtung überbrückend angeordnet
ist. In dieser speziellen Ausführung
kann die Druckvorlage zur Bedruckstoffbahn ausgerichtet auf den
Ablagetisch gelegt werden, so dass korrespondierende Teilflächen der
Druckvorlage und der Bedruckstoffbahn möglichst nah zueinander zu liegen
kommen. Die Druckvorlage kann auch ein Proof sein.
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Darüber hinaus
oder alternativ dazu kann die Etikettendruckmaschine auch wenigstens
eine elektronische Anzeigeeinrichtung aufweisen, die entlang des
Bahnpfades an der dem Druckwerk nachgeordneten Position der Bedruckstoffbahn
nah angeordnet ist. Es können
verschiedene Anzeigeeinrichtungen zum Einsatz gelangen, wie beispielsweise
Leuchtelemente, graphikfähige
Bildschirme, digitale oder analoge Messwertdarstellelemente oder
dergleichen. Die wenigstens eine Anzeigeeinrichtung kann derart ausgestaltet
sein, dass die aktuellen Einstellwerte der einzelnen, auf einzelne
Zonen wirkenden Farbzufuhrelemente der Farbzufuhrvorrichtung angezeigt werden.
Alternativ dazu oder darüber
hinaus kann bei Offsetdruckwerken auch vorgesehen sein, dass Maschinenparameter
des Farbwerk und/oder des Feuchtwerks des Offsetdruckwerks, wie
beispielsweise die aktuelle Duktordrehzahl, angezeigt werden. Die
Anzeigeeinrichtung ist insbesondere in Sichtweite des Maschinenbedieners
angeordnet, wenn er sich in der Nähe der dem Druckwerk nachgeordneten
Position der Bedruckstoffbahn befindet.
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In
einer weiteren, auch ergänzenden
Weiterentwicklung kann die Etikettendruckmaschine eine Signalaufnahmeeinrichtung
für eine
Wandlung des von einem Teil der Bedruckstoffbahn remittierten Lichtes
in elektronische Form, insbesondere in digitaler Form, beispielsweise
eine Videokamera, ein CCD-Feld, ein CMOS-Feld oder dergleichen,
aufweisen, das entlang des Bahnpfades an der dem Druckwerk nachgeordneten
Position der Bedruckstoffbahn nah angeordnet ist. Auf diese Weise
können
Daten in elektronischer Form sowohl der Maschinensteuerung zugeführt werden
als auch dem Maschinenbediener auf einer Ausgabeeinrichtung, beispielsweise
einem Monitor, zur Verfügung
gestellt werden.
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In
einer ersten besonderen Ausführungsvariante
der Etikettendruckmaschine kann die Einstelleinrichtung zur Betätigung der
Farbzufuhrvorrichtung eine Mehrzahl von Betätigungselementen aufweisen, wobei
jedes Betätigungselement
eindeutig einer einzelnen Farbzone eines Druckwerks der Mehrzahl
von Druckwerken zugeordnet ist. Die Betätigungselemente können insbesondere
Tasten oder Schalter oder Regler oder Schieber oder Drehknöpfe sein.
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In
einer zweiten besonderen Ausführungsvariante
der Etikettendruckmaschine kann die Einstelleinrichtung zur Betätigung der
Farbzufuhrvorrichtung eine erste Mehrzahl von ersten Betätigungselementen
und eine zweite Mehrzahl von zweiten Betätigungselementen aufweist,
wobei die ersten Betätigungselemente
eine Auswahl eines Druckwerks der Mehrzahl von Druckwerken ermöglichen
(Wahlmittel der Farbe, da in unterschiedlichen Druckwerken a priori
unterschiedliche Farben verdruckt werden) und die zweiten Betätigungselemente
eine Bedienung der einzelnen Farbzonen der Farbzufuhrvorrichtung des
ausgewählten
Druckwerks gestatten. Insbesondere kann jedes der zweiten Betätigungselemente eindeutig
einer einzelnen Farbzone des ausgewählten Druckwerks der Mehrzahl
von Druckwerken zugeordnet sein oder kann die Position der zweiten
Betätigungselemente
in Bezug auf die Bedruckstoffbahn bestimmen, welche einzelne Farbzone
des ausgewählten
Druckwerks bedienbar ist.
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In
konkreten Realisierungen der erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine
können
Eingabemöglichkeiten
mittels Betätigungselementen
vorgesehen sein, um alle einzelnen Farbzufuhrelemente einer Farbzufuhrvorrichtung
gleichzeitig um einen bestimmten definierten Wert, beispielsweise
um einen definierten absoluten oder relativen Prozentwert, zu verändern. Des
Weiteren oder alternativ dazu können
Eingabemöglichkeiten
mittels Betätigungselementen
vorgesehen sein, um für
ein ausgewähltes Offsetdruckwerk
die Geschwindigkeit des Farbwerksduktors und/oder die Drehzahl des
Feuchtwerks und/oder die Geschwindigkeit des Feuchtwerksduktors
zu verändern.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen der Erfindung werden anhand der nachfolgenden
Figuren sowie deren Beschreibungen dargestellt. Es zeigt im Einzelnen:
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1 eine
Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine
für den
mehrfarbigen Druck mit einer Einstelleinrichtung nach dem letzten
Druckwerk,
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2 eine
Ausführungsform
einer Einstelleinrichtung in einer erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine,
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3 eine
weiterentwickelte Ausführungsform
einer Einstelleinrichtung in einer erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine,
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4 eine
alternative Ausführungsform
einer Einstelleinrichtung in einer erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine,
und
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5 eine
vorteilhafte Weiterbildung einer Ausführungsform einer Einstelleinrichtung
in einer erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine.
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Die 1 ist
eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine 10 für den mehrfarbigen
Druck, hier beispielhaft von Selbstklebeetiketten, einer Bedruckstoffbahn 12 mit
einer Einstelleinrichtung 38 nach dem letzten Druckwerk 20.
Die gezeigte Etikettendruckmaschine 10 weist eine Mehrzahl
von Druckwerken 16 in Reihenbauweise (angeordnet in horizontaler
Richtung) auf, welche teilweise Offsetdruckwerke 18, teilweise
Flexodruckwerke 20 und teilweise Druckwerke mit anderen
Druckverfahren sind. Die Offsetdruckwerke 18 sind zonale
Druckwerke, das heißt
sie weisen Farbzonen in Richtung lateral zur Transportrichtung der
Bedruckstoffbahn auf. In lateraler Richtung ist die Lage und Anzahl
der Farbzonen der Offsetdruckwerke 18 gleich. Die Bedruckstoffbahn 12 wird
entlang eines Bahnpfades 14 durch die Maschine transportiert.
Die unbearbeitete Bedruckstoffbahn 12 wird in einer Abwickeleinheit 22 von
einer Rolle abgewickelt, die bearbeitete Bedruckstoffbahn 12 wird
in einer Aufwickeleinheit 24 für Produkte zu einer Rolle aufgewickelt.
Des weiteren weist die Etikettendruckmaschine 10 eine Aufwickeleinheit 26 für den Abfall
der in einem Prägewerk 28 erfolgte Stanzung
auf, in welchem ein oberer Teil der Bedruckstoffbahn 12 durchtrennt
wird, so dass die Selbstklebeetiketten ausgeschnitten werden, wobei sie
auf einem unteren Teil der Bedruckstoffbahn 12 als Träger verbleiben.
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Die
gezeigte Etikettendruckmaschine 10 ist eine modular aufgebaute
Druckmaschine, welche Komponenten 42, 44 von Druckwerken 16, 18, 20 auf Schnittstellen 46 lösbar verbindbar
aufnehmen kann, so dass die Komponenten 42, 44 in
Zusammenwirkung mit einem Gegendruckzylinder 48, über den
der Bahnpfad 14 der Bedruckstoffbahn 12 verläuft, ein funktionstüchtiges
Druckwerk 16, 18, 20 ergeben. Für den Fall
eines Offsetdruckwerks 18 kann eine erste Komponente 42 einen
Druckformzylinder und einen Umdruckzylinder umfassen, während eine zweite
Komponente 44 ein Farbwerk und ein Feuchtwerk umfassen
kann. Erfindungsgemäß kann das Farbwerk
ein zonales Farbwerk sein, das heißt in lateraler Richtung einzelne
Farbzonen aufweisen, in welche eine unterschiedliche, voneinander
unabhängige
Farbzufuhr erfolgen kann. Die Schnittstellen 46 können einerseits
eine mechanische Fixierung gestatten (Aufnahmeelemente durch Reibschluss, Kraftschluss
oder dergleichen), andererseits auch eine Antriebsverbindung herstellen
(beispielsweise mittels eines Wellenzapfens). Insbesondere können an
den Schnittstellen 46 die Komponenten 42, 44 von ihren
Antrieben trennbar sein.
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Die
bevorzugte erfindungsgemäße Etikettendruckmaschine 10 kann über ein
Bedienungsterminal 30, das eine graphikfähige Anzeige
mit Berührungseingabe
(so genanntes Touchscreen) aufweist, von einem Maschinenbediener
gesteuert werden. das Bedienungsterminal 30 ist auf einer
linearen Führung 32 aufgenommen,
so dass es längs
der Etikettendruckmaschine 10 (entlang der hauptsächlichen Richtung
des Bahnpfades 14) bewegbar ist. Auf diese Weise kann der
Maschinenbediener das Bedienungsterminal 30 an diejenige
Stelle oder Position der Etikettendruckmaschine 10 verbringen,
an welcher er sich gerade aufhält,
insbesondere an eine wenigstens einem Druckwerk 16 nachgeordnete
Position 36, um Dateneingaben in die Maschinensteuerung
durchzuführen.
Zwar nicht in der gezeigten Ausführungsform
der 1, jedoch alternativ dazu kann die erfindungsgemäße Einstelleinrichtung 38 Teil
des Bedienungsterminals 30 sein und/oder in diesem integriert
sein. Es können
auch nur Teile der erfindungsgemäßen Einstelleinrichtung 38 im
Bedienungsterminal 30 integriert sein.
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Um
den bevorzugten Einsatz von UV-Licht härtenden Druckfarben im Etikettendruck
möglichst bedienungsfreundlich
und umweltverträglich
zu gestalten, weist die Etikettendruckmaschine 10 auch eine
Absaugung 34 für
Abluft auf. Die Abluft kann bei Verwendung von UV-Licht härtenden
Druckfarben mit Ozon angereichert sein.
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An
einer der Mehrzahl von Druckwerken 16, 18, 20 nachgeordneten
Position 36 entlang des Bahnpfades 14 weist die
erfindungsgemäße Etikettendruckmaschine 10 eine
Einstelleinrichtung 38 auf, mittels welcher der Maschinenbediener
die Farbzufuhr in einzelnen Farbzonen einer vorgeordneten Druckwerks 16, 18, 20 voreinstellen,
einstellen, verändern
oder korrigieren (kurz und allgemein gesagt, betätigen) kann. Insbesondere kann
bei einem Offsetdruckwerk auch eine Einstellung der für alle Farbzonen
gleichen Betriebsparameter, wie die Duktorwalzengeschwindigkeit,
die Hebertaktfrequenz oder dergleichen, mittels der Einstelleinrichtung 38 vorgesehen
sein. Für
zonale Druckwerke, insbesondere Offsetdruckwerke ist vorgesehen,
dass die Menge der zugeführten
Farbe mittels der Einstelleinrichtung 38 für jede einzelne
Farbzone einstellbar ist, beispielsweise kann die Öffnung eine
Farbdosierelements der Farbzone in der Farbzufuhrvorrichtung beeinflusst
werden. Die Einstelleinrichtung 38 umfasst auch einen Ablagetisch 40,
auf welchen eine Druckvorlage gelegt werden kann, so dass der Maschinenbediener
erfindungsgemäß eine bequeme
Möglichkeit
hat, einen Soll-Ist-Vergleich der Färbungen vorzunehmen. Es ist
eine Beleuchtungseinrichtung 62 vorgesehen, die eine genormte
oder standardisierte Ausleuchtung des Bereichs der Bedruckstoffbahn 12 und
der Druckvorlage gestattet, so dass eine möglichst exakte Farbbeurteilung
durchgeführt
werden kann.
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Die 2 zeigt
eine Ausführungsform
einer Einstelleinrichtung 38 in einer erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine,
insbesondere gemäß der Ausführungsform
in 1. Die Einstelleinrichtung 38 weist ein
Gestell auf, welches brückenartig
die Bedruckstoffbahn 12, welche beispielhaft vier in lateraler
Richtung liegende Etikettenabzüge
trägt und
mittels Transportwalzen oder Führungsrollen 64 unter der
Einstelleinrichtung 38 vorbeigeführt wird, überspannt. Für jede der
in lateraler Richtung angeordneten Farbzonen (insbesondere der Offsetdruckwerke 18)
sind Anzeigeelemente einer elektronischen Anzeigeeinrichtung 50 vorgesehen.
Die Anzeigeelemente, hier in Form von Gruppen von Leuchtdioden (LEDs),
dienen der Darstellung der in der betreffenden Farbzone zum Anzeigezeitpunkt
eingestellten Flächendeckung
oder eines Maßes
für die
eingestellte Flächendeckung
(wie beispielsweise die Öffnung des
Farbdosierelements der Farbzone oder dergleichen). Die Anzahl der
emittierenden Leuchtdioden ist ein Maß für die Größenklasse oder Größenstufe
der Farbzufuhr oder Flächendeckung
in der zugeordneten Farbzone. Es existiert eine erste Mehrzahl von ersten
Betätigungselementen 56,
welche der Auswahl eines zu bedienenden Druckwerks 16,
insbesondere Offsetdruckwerks 18, also der einzustellenden
Farbe, durch den Maschinenbediener dienen. Mit Hilfe einer zweiten
Mehrzahl von zweiten Betätigungselementen 58,
hier je zwei pro Farbzone, kann die Farbzufuhr in der betreffenden
Farbzone erhöht (durch
das eine der zwei Betätigungselemente)
beziehungsweise erniedrigt (durch das andere der zwei Betätigungselemente)
werden. Die Anordnung der zweiten Betätigungselemente 58 und
der Anzeigeelemente der elektronischen Anzeigeeinrichtung 50 entsprechen
der Lage der Zonen auf der vorbeigeführten Bedruckstoffbahn 12,
so dass der Maschinenbediener leicht und bequem die zu bedienenden Betätigungselemente
identifizieren und die Auswirkungen einer Einstellungsänderung
feststellen kann.
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Die 3 bezieht
sich auf eine weiterentwickelte Ausführungsform einer Einstelleinrichtung 38 in
einer erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine 10,
insbesondere gemäß der Ausführungsform
in 2. Neben dem bereits bei der Beschreibung der 2 erläuterten
brückenartig
die Bedruckstoffbahn 12 brückenartig überspannende Gestell mit den
einzelnen Betätigungselementen 56, 58 und
der elektronischen Anzeigeeinrichtung 50 weist die Einstelleinrichtung
auch einen Ablagetisch 40 oberhalb der Bedruckstoffbahn 12 auf.
Der Ablagetisch 40 kann auch eine hier nicht im Detail
gezeigte Anschlags- oder Ausrichtungsmöglichkeit aufweisen, so dass
der Maschinenbediener eine abgelegte Vorlage hinreichend genau für den Färbungsvergleich
in Bezug auf die Bedruckstoffbahn 12, genauer die Lage
der einzelnen Zonen der zonalen Druckwerke in lateraler Richtung,
ausrichten kann.
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In
der 4 ist eine Darstellung einer alternativen Ausführungsform
einer Einstelleinrichtung 38 in einer erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine 10,
insbesondere gemäß der Ausführungsform
in 1. Die Einstelleinrichtung 38 weist ein
Gestell auf, welches brückenartig
die Bedruckstoffbahn 12, welche beispielhaft vier in lateraler
Richtung liegende Etikettenabzüge
trägt und
mittels Transportwalzen oder Führungsrollen 64 unter
der Einstelleinrichtung 38 vorbeigeführt wird, überspannt. Für jede der
in lateraler Richtung angeordneten Farbzonen (insbesondere der Offsetdruckwerke 18)
sind Anzeigeelemente einer elektronischen Anzeigeeinrichtung 50 vorgesehen.
Die Anzeigeelemente, hier in Form von Gruppen von Leuchtdioden (LEDs),
dienen der Darstellung der in der betreffenden Farbzone zum Anzeigezeitpunkt eingestellten
Flächendeckung
oder eines Maßes
für die
eingestellte Flächendeckung
(wie beispielsweise die Öffnung
des Farbdosierelements der Farbzone oder dergleichen). Die Anzahl
der emittierenden Leuchtdioden ist ein Maß für die Größenklasse oder Größenstufe
der Farbzufuhr oder Flächendeckung
in der zugeordneten Farbzone. Die Anordnung der Anzeigeelemente
der elektronischen Anzeigeeinrichtung 50 entspricht der
Lage der Zonen auf der vorbeigeführten
Bedruckstoffbahn 12. Es existiert eine erste Mehrzahl von
ersten Betätigungselementen 56, welche
der Auswahl eines zu bedienenden Druckwerks 16, insbesondere
Offsetdruckwerks 18, also der einzustellenden Farbe, durch
den Maschinenbediener dienen. Eine zweite Mehrzahl von zweiten Betätigungselementen 58 befindet
sich auf einer in lateraler Richtung, also entlang des brückenartigen Querträgers des
Gestells, verschiebbaren Bedieneinrichtung 60. Mit Hilfe
zweier der zweiten Betätigungselementen 58 kann
die Farbzufuhr jeweils in derjenigen Farbzone erhöht (durch
das eine der zwei Betätigungselemente)
beziehungsweise erniedrigt (durch das andere der zwei Betätigungselemente) werden,
in welcher die verschiebbare Bedieneinrichtung 60 positioniert
ist. Es sind weitere zweite Betätigungselemente 58 vorgesehen,
welche eine Erhöhung
beziehungsweise Erniedrigung gleichförmig für alle Farbzonen des ausgewählten Druckwerks
bewirken.
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Die 5 zeigt
eine vorteilhafte Weiterbildung einer Ausführungsform einer Einstellungseinrichtung 38 in
einer erfindungsgemäßen Etikettendruckmaschine 10,
insbesondere mit der Einstellungseinrichtung 38 gemäß der Ausführungsform
in 3. Neben dem bereits bei der Beschreibung der 2 erläuterten
brückenartig
die Bedruckstoffbahn 12 brückenartig überspannende Gestell mit den
einzelnen Betätigungselementen 56, 58 und
der elektronischen Anzeigeeinrichtung 50 und dem bereits
anhand der der 3 erklärten Ablagetisch 40 weist
die Einstelleinrichtung 38 auch in dieser Weiterbild auch eine
Signalaufnahmeeinrichtung 52, hier beispielhaft ein Messkopf
zur Spektralmessung, auf. Eine spektrale Messung für die quantitative
Bestimmung einer Färbung
auf integriertem, automatisiertem, technischem Wege ist insbesondere
für den
Etikettendruck sinnvoll, da viele Druckanwendungen mit Sonderfarben
(Farben, die nicht zu einem Satz Standardfarbauszüge, wie
CMYK im Vierfarbdruck, gehören) hergestellt
werden. Für
eine korrekte Messung durch die Signalaufnahmeeinrichtung wird die
Bedruckstoffbahn 12 genormt oder standardisiert beleuchtet. Die
Beleuchtung kann bevorzugt entweder direkt in oder an der Signalaufnahmeeinrichtung 52 integriert oder
als separate Installation am Gestell der Einstelleinrichtung 38 aufgenommen
sein.
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Für eine einfache
Visualisierung kann, hier in 5 nicht
explizit gezeigt, im Zusammenhang aller in den Figuren gezeigten
Ausführungsformen
jeweils zusätzlich
eine weitere elektronischen Anzeigeeinrichtung in Form eines Bildschirms
vorgesehen sein, so dass beispielsweise Färbungsdaten, Farbprofile, Farbkurven
oder Feuchtmittelkurven in verschiedenen funktionellen Abhängigkeiten
grafisch dem Maschinenbediener dargestellt werden können. Der Bildschirm
kann darüber
hinaus im Wechsel mit den Färbungsdaten
und ähnlichen
färbungsbezogenen Daten
auch für
die Darstellung der bei geläufigen
Maschinen oft vorgesehenen Bahnvideoaufnahme verwendet werden.
-
- 10
- Etikettendruckmaschine
- 12
- Bedruckstoffbahn
- 14
- Bahnpfad
- 16
- Druckwerk
- 18
- Offsetdruckwerk
- 20
- Flexodruckwerk
- 22
- Abwickeleinheit
- 24
- Aufwickeleinheit
für Produkte
- 26
- Aufwickeleinheit
für Beschnitt
- 28
- Prägewerk
- 30
- Bedienungsterminal
- 32
- Führung
- 34
- Absaugung
- 36
- nachgeordnete
Position
- 38
- Einstelleinrichtung
- 40
- Ablagetisch
- 42
- erste
Komponente
- 44
- zweite
Komponente
- 46
- Schnittstelle
- 48
- Gegendruckzylinder
- 50
- elektronische
Anzeigeeinrichtung
- 52
- Signalaufnahmeeinrichtung
- 54
- Betätigungselemente
- 56
- erste
Mehrzahl von ersten Betätigungselementen
- 58
- zweite
Mehrzahl von zweiten Betätigungselementen
- 60
- verschiebbare
Bedieneinrichtung
- 62
- Beleuchtungseinrichtung
- 64
- Führungsrolle