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DE102006003056A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Bedrucken von Gegenständen, insbesondere von Kunststoffteilen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Bedrucken von Gegenständen, insbesondere von Kunststoffteilen Download PDF

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DE102006003056A1
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Wilfried Rohde
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Abstract

Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf das Gebiet der Bedruckung von Gegenständen, insbesondere von Kunststoffteilen, wobei die Gegenstände aus unterschiedlichen Werkstoffen beispielsweise aus Keramik, Glas, Holz, Metall oder ähnlichen Werkstoffen bestehen können. DOLLAR A Zum Drucken individueller Druckmuster, vor allem für kleinere Stückzahlen, sind Druckmaschinen, insbesondere Tintendrucker, bekannt. Tintendrucker sind gekennzeichnet durch selektives Aufbringen von Flüssigkeit, insbesondere einem Tintenstrahl auf ein Aufzeichnungsmaterial, wobei der Tintendrucker ein Matrixdrucker ist, bei dem durch den gezielten Abschuss bzw. das Ablenken kleiner Tintentröpfchen die Erzeugung eines Druckmusters auf einer Oberfläche durch gesteuerte Positionierung von Tintentröpfchen entsteht. Die Erfindung betrifft somit ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bedrucken von Gegenständen, insbesondere von Kunststoffteilen, mit einer Druckmaschine der gattungsbildenden Art eines Tintenstrahldruckers.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf das Gebiet der Bedruckung von Gegenständen und betrifft insbesondere ein Verfahren zum Bedrucken von Gegenständen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Verfahrensanspruchs 1. Weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Bedrucken von Gegenständen mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 7.
  • Die bedruckbare Gegenstände können aus unterschiedlichen Werkstoffen, bspw. Kunststoff, Keramik, Glas, Holz, Metall bestehen.
  • Das Bedrucken von Kunststoffteilen, bzw. deren Oberflächen, kann durch die Anwendung unterschiedlicher Druck- Technologien erfolgen. Bekannte Verfahren sind die konventionellen Druckverfahren, wie beispielsweise das Offset- Tampon- oder Siebdruck- Verfahren.
  • Zum Drucken individueller Druckmuster, vor allem für kleinere Stückzahlen, sind Druckmaschinen, insbesondere Tintendrucker, bekannt. Tintendrucker sind gekennzeichnet durch selektives Aufbringen von Flüssigkeit, insbesondere einem Tintenstrahl auf ein Aufzeichnungsmaterial, wobei der Tintendrucker ein Matrixdrucker ist, bei dem durch den gezielten Abschuss bzw. das Ablenken kleiner Tintentröpfchen die Erzeugung eines Druckmusters auf einer Oberfläche entsteht, wobei die konventionellen Tintendrucker nicht zum Bedrucken von Kunststoffteilen geeignet sind.
  • Beispielhaft handelt es sich bei den Kunststoffteilen um Elektronik- Gehäuse/- Gehäusedeckel für die Interface- Technik und um Etiketten, so genannte selbstklebende oder einclipsbare Kennzeichnungsstreifen, Kennzeichnungskarten, Zackbänder, Einsteckschilder, Schilderplatten, Klemmleisten- Kennzeichnungen, Bezeichnungshülsen oder andere Formteile zur Kennzeichnung oder Markierung von beispielsweise Reihenklemmen, Printklemmen aller Art und Konvertern, nur um einige zu nennen.
  • Die Etiketten oder Schilder sind, je nach ihrer Form, auf verschiedenartigen Beschriftungsträgern lösbar fixiert, wobei Etiketten oder Schilder in folienartiger Gestalt auf bandförmigen Beschriftungsträgern lösbar aufgeklebt sind. Kunststoffschilder oder Etiketten in besonders ausgestalteter Form sind in Festhaltevorrichtungen, insbesondere rahmenartigen Beschriftungsträgern angeordnet und beispielsweise an diesen mit Sollbruchstellen befestigt. Die Festhaltevorrichtungen enthalten somit Formteile die aufgrund ihrer Gestalt ungeeignet oder zu klein sind, um in einem Drucker separat beschriftet zu werden. Sie sind deshalb an ein Trägerelement gebunden, wobei das Trägerelement ein Format aufweist, welches vom Drucker bzw. der Transporteinrichtung befördert werden kann.
  • Hintergrund im Stand der Technik
  • Aus dem Stand der Technik ist das Bedrucken von Gegenständen, insbesondere von Kunststoffteilen durch Sieb- und Tampondruck bekannt. Stellvertretend für die vielen Beispiele sei hier die EP 0 991 063 B1 genannt, in der das Bedrucken optischer Datenträger mit UV- härtbarer Tinte offenbart ist. Der Nachteil besteht darin, dass diese Druckverfahren nur zum Bedrucken immer gleicher Druckmuster und nicht für die zuvor genannten Gegenstände geeignet sind. Die vorgenannten Druckverfahren arbeiten alle mit speziellen Druckwerkzeugen, die nicht nur aufwendig und teuer sind, sondern auch unflexibel, was die Anpassung eines Druckmusters an verschiedene vorgegebene Druckmuster angeht.
  • Des weiteren sind aus dem Stand der Technik Stiftplotter bekannt. Der Stiftplotter ist für Druckmuster auf Papier, in der Regel DIN A3 bis AO, ausgelegt. In Sonderfällen können auch lösbare Etiketten, aufgeklebt auf flachen Beschriftungsträgern, bedruckt werden. Dazu benutzt der Stiftplatter einen Tintenstift, der auf einem Wagen angebracht ist. Der Wagen gleitet über eine Schiene, die entweder über die gesamte Papierbreite verschoben werden kann, oder aber fix montiert ist. Der Nachteil von Stiftplottern besteht darin, dass diese langsam im Bedrucken der Gegenstande sind und umständlich in der Handhabung. Des weiteren kommt es wegen der verwendeten lösungsmittelhaltigen Tinte zu Störungen im Beschriftungsprozess, beispielsweise wegen eingetrockneter Stifte. Stiftplatter finden daher im gewerblichen Bereich nur noch selten Anwendung.
  • Aus der GB 2235 163 A ist ein Plotter zum Bedrucken von Kunststoffkassetten bekannt, bei dem die Beschriftung über ein Thermoverfahren mit einem beheizbaren Plotterstift und einem Karbonband erfolgt. Nachteilig ist hier, dass sich dieses Verfahren nur auf Kunststoff anwenden lässt und außerdem nur eine geringe Auflösung und Druckgeschwindigkeit realisierbar ist. Die geringe Druckgeschwindigkeit resultiert daraus, dass der Plotterstift jeden Buchstaben einzeln nach Art eines Plotters anfahren muss.
  • Es sind auch Druckmaschinen bekannt, die handelsübliche Tintendrucker adaptieren. Diese Tintendrucker sind auf wasserbasierende Tinte angewiesen. Bei diesem Druckvorgang wird der Beschriftungsträger nach dem kompletten Druckvorgang so stark erhitzt, bis der wässrige Anteil der Tinte verdampft ist. Aus der EP 0 619 849 B1 ist ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät ersichtlich, welches mit einer kombinierten Heizvorrichtung und Gebläseanlage zum Trocknen der aufgedruckten Tinte durch warme Luft ausgestattet ist. Nachteilig ist, dass die Beschriftungsträger auf eine Temperatur über 100 Grad Celsius erhitzt werden müssen, damit der in der Tinte enthaltene Wasseranteil verdampft. Die Beschriftungsmaterialen werden durch die Hitze sehr stark gestresst und können ihre Form verändern bzw. verziehen. Auch die Haftung von wässrigen Tinten auf Kunststoffoberflächen ist unzureichend. Um die Gegenstände beim Bedrucken vor zu großer Erwärmung zu schützen, offenbart die DE 43 42 643 C2 ein Verfahren, welches mit einer erwärmungsarmen Strahlung die aufgedruckte Tinte fixiert, wobei die Tinte durch eine photochemische Reaktion fixiert wird. Die Fixierung erfolgt durch die Verwendung einer UV- Strahlenquelle, wodurch die druckverzögernde Wartephase bei thermischer Fixierung entfällt. Dazu wird eine UV- Strahlungsquelle verwendet, die dem Druckprozess nachgeschaltet ist. Zwischen der Tintenauftragseinheit und der UV- Strahlungsquelle besteht eine räumlich enge Zuordnung, die sich aufgrund der erzeugten Wärme durch die UV- Strahlungsquelle nachteilig auf die Tintenauftragseinheit auswirkt. Die erzeugte Wärme wirkt ungehindert in alle Richtungen und eine Bedruckung unterschiedlicher Gegenstände ist mit diesem Tintenstrahldrucker nicht möglich.
  • Zur Vermeidung der ungehinderten Verbreitung der entstehenden Wärme bei Strahlungsquellen schlägt die DE 200 22 158 U1 ein Trocknungsgerät vor, welches mit einer Infrarotstrahlungsquelle einsetzbar ist. Hierbei handelt es sich um ein separates Trocknungsgerät, ausgestattet mit passivem Kühlmittel, das Tintenstrahldruckern nachgeschaltet ist. Der Nachteil dieses Trocknungsgerätes besteht darin, dass es nur als Stand Alone Gerät zur Papierblatttrocknung in einem Abstand von etwa 20 bis 30 cm zum Tintendrucker verwendbar ist. Das Trocknen anderer bedruckter Gegenstände ist nicht möglich.
  • In einer weiterführenden Ausführung beschreibt die DE 198 23 195 C2 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bedrucken von Kunststoffwerkstückoberflächen. Das Verfahren und die Vorrichtung sind speziell nur auf die Bedruckung von Profilleisten ausgelegt, wobei deren Oberfläche zur besseren Haftung der Tinte durch ein Plasmaverfahren vorbehandelt wird. Eine Behandlung der Oberfläche durch UV- Strahlung zur schnelleren Trocknung und Aushärtung der Tinte erfolgt nicht. Der Tintendrucker ist auch nicht zum Bedrucken der zuvor genannten Gegenstände geeignet.
  • Aus der DE 101 15 065 , welche als nächstkommender stand der Technik betrachtet wird, ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bedrucken von Kassetten oder Objektträgern für histologische Präparate und/oder von Glasobjektträgern für mikroskopische Dünnschnitte beschrieben, bei dem eine Rechnereinrichtung zum Steuern der Druckeinrichtung vorgesehen ist und die Druckeinrichtung einen Tintenstrahldrucker zum Bedrucken der Kassetten und/oder Objektträger aufweist. Die Tinte wird über eine Warmlufttrocknung vorgetrocknet und über eine Blitzeinrichtung durchgetrocknet. Die Verarbeitungsgeschwindigkeit in der Druckeinrichtung ist aber durch die Warmlufttrocknung sehr begrenzt. Die Warmluft- und Blitzeinrichtung ist nicht in Tintenstrahldruckern integriert. Des weiteren handelt es sich bei dem in der Druckeinrichtung verwendeten Tintenstrahldrucker um einen konventionellen Tintendrucker, der mit einem ortsfesten Tintentank am Druckerrahmen zur Versorgung des Druckkopfes ausgestattet ist. Beispiele ortsfester Tintentanks sind den Druckschriften DE 199 23 291 B4 und DE 199 16 219 C2 zu entnehmen. Ortsfeste Tintentanks besitzen den Nachteil, dass diese mit komplizierten technischen Einzelteilen ausgestattet sind, um einen Unterdruck im Druckkopf bzw. an der Düseneinrichtung zu erzeugen. Solche Ausführungsformen von Tintentanks sind konstruktiv zu kompliziert aufgebaut und somit in der Herstellung zu teuer.
  • Ein weiteres Problem bei der Erzielung eines kontrastreichen Druckbildes besteht in der Sicherstellung eines an der Düseneinrichtung der Druckvorrichtung anliegenden Unterdrucks von einigen Millibar. Der Unterdruck kann, wie aus dem Stand der Technik bekannt, durch einen mit einem Tintenabsorber ausgestatteten Tintentank gewährleistet werden. So ein Tintentank ist aus der US 4,771,295 bekannt, wobei solche Ausführungsformen von Tintentanks räumlich oberhalb der Düseneinrichtung in der Druckmaschine angeordnet sind. Einen wesentlichen Nachteil besitzt der in den Tintentanks eingesetzte Absorber der in einem aufwendigen Verfahren hergestellt wird. Der Absorber besteht aus einem Schaumblock der gegenüber lösungsmittelhaltigen Tinten nur eine begrenzte Beständigkeit aufweist. Da die zu bedruckenden Gegenstände aus verschiedenen Materialien bestehen kommen im Druckverfahren aber nur lösungsmittelhaltige Tinte in Frage.
  • Um Kunststoffmaterialien zu markieren ist es daher notwendig, Drucktinte zu verwenden, die beim Drucken auf einer großen Auswahl von Kunststoffmaterialien mittels Tintenstrahldrucker besonders wirksam ist ( EP 0 419 442 B1 ), wobei diese eine definierte Aushärtungs-, Fixier- oder Härtungsphase besitzen, die bei der Belichtung der Tinte mit UV- Strahlung wirksam wird. Bei dem Einsatz solcher UV- härtbaren Tinten ( DE 699 093 322 T2 ) ist es notwendig, um Druckfehler zu vermeiden, den Tintendrucker mit einer Tintenentfernungsvorrichtung ( DE 10 2004 058 084 A1 ) auszustatten, welche die restliche Tinte von einem Tintendruckkopf entfernt. Die aus dem Stand der Technik bekannten Tintenentfernungsvorrichtungen umfassen nur Abwischelemente, welche über die Düsen des Tintendruckkopfes streifen. Folglich wird ein optimierter Tintenentfernungsaufbau gefordert, der auch eine Reinigung der Düseneinrichtung mittels einer Pumpe ermöglicht.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche die vorgenannten Nachteile der bekannten Anordnungen vermeidet und eine technische Lösung anzugeben, die es ermöglicht, Gegenstände aus unterschiedlichen Werkstoffen, insbesondere Kunststoffteile, zu bedrucken. Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen zu bedruckenden Gegenstände mit schnell wechselnden Druckmustern gilt, diese weitgehend thermisch schonend mit einem kontrastreichen Druckbild zu beschriften und dabei einen hohen Durchsatz pro Zeiteinheit an Festhaltevorrichtungen oder Beschriftungsträgern zu erreichen, wobei die Zuführung der Festhaltevorrichtungen oder der Beschriftungsträger eines Druckauftrages vom Vorratsstapel in der Druckmaschine zur Druckvorrichtung und von dort zur gesammelten Ablage in der Druckmaschine nach dem Bedrucken der Gegenstände bzw. deren Oberflächen automatisch auf geradlinigem Wege erfolgen soll.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch die Merkmale des Verfahrensanspruchs 1 und des Vorrichtungsanspruchs 7 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen und den nachfolgenden Beschreibungen.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Um ein mit diesen Merkmalen der vorliegenden Erfindung ausgestattetes Verfahren zum Bedrucken von Gegenständen aus unterschiedlichen Werkstoffen und unterschiedlichen Größen, insbesondere von Kunststoffteilen für die Interface-Technik und deren Produkte auf Festhaltevorrichtungen und/oder zum Bedrucken von Schildern, Etiketten usw. auf Beschriftungsträgern zu erhalten, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, eine Datenverarbeitungsanlage bereitzustellen, die einerseits eine Vielzahl von in Datenbanken gespeicherten Druckmuster enthält, um den Bedarf von schnell zu wechselnden Druckmustern zu erfüllen und eine Druckvorrichtung zur Verfügung zu stellen, wodurch ein flexibles Wechseln der Druckmuster auch während des Druckbetriebs sicher gestellt ist und die andererseits zum Steuern der Druckmaschine geeignet ist. Im zweiten Verfahrensschritt wird eine Druckmaschine bereitgestellt, die über Schnittstellen mit der Datenverarbeitungsanlage verbunden ist. Bei der Druckmaschine werden die zu bedruckenden Gegenstände bzw. Kunststoffteile mit Hilfe einer Festhaltevorrichtung oder mit einem Beschriftungsträger in das Einlegefach der Eingabestation gelegt und mit einer Transporteinrichtung der Druckvorrichtung zugeführt. Befinden sich die Gegenstände in der Druckposition der Druckmaschine, werden die zu bedruckenden Oberflächen der Gegenstände durch die rechnergesteuerte Druckvorrichtung mit mindestens einem von der Datenverarbeitungsanlage vorgegebenen Druckmuster beschriftet. In einem weiteren Verfahrensschritt werden nach dem Druckvorgang, bzw. nach dem Aufbringen eines oder mehrerer Druckmuster, die Gegenstände durch eine neben der Druckvorrichtung auf dem gleichen Schlitten angeordneten Strahlungsquelle, die von der Datenverarbeitungsanlage gesteuert wird, belichtet. D.h., die Gegenstände werden einer Strahlung ausgesetzt, wodurch die durch die Druckvorrichtung aufgebrachte Flüssigkeit getrocknet und ausgehärtet wird, ohne das die Gegenstände, die Festhaltevorrichtung oder die Beschriftungsträger nennenswert erhitzt werden. Dieser vorteilhafte Effekt wird durch eine abgestimmte Wellenlänge der Strahlung der Strahlungsquelle, welche die flüssigen Bestandteile der Flüssigkeit schlagartig erhitzt und in Bruchteilen einer Sekunde verdampft, erreicht. Nach der Durchtrocknung und Aushärtung der aufgebrachten Flüssigkeit wird die Festhaltevorrichtung oder der Beschriftungsträger mit Hilfe der Transporteinrichtung dem Ausgabefach der Ausgabestation zugeführt, wobei die Festhaltevorrichtungen und die Beschriftungsträger im Ausgabefach der Ausgabestation stapelbar sind. In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann die Datenverarbeitungsanlage aus einem Rechner und die Druckmaschine aus einem Tintendrucker bestehen, wobei die Druckmuster durch Tintenstrahldrucker gebildet werden können und uv- härtbar sind.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Bedrucken von Gegenständen, insbesondere von Kunststoffen, weist zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6 eine Datenverarbeitungsanlage zum Steuern einer Druckmaschine auf. Die Druckmaschine umfasst eine Transportvorrichtung zum Transportieren der Festhaltevorrichtung oder der Befestigungsträger, eine Druckvorrichtung zum Bedrucken der Gegenstände, insbesondere von Kunststoffteilen, eine Strahlungsquelle zum Trocknen und Aushärten des durch Flüssigkeitsstrahl erzeugten Druckmusters, einen wechselbaren Flüssigkeitsbehälter zum Versorgen der Druckvorrichtung mit Flüssigkeit, eine wechselbare Reinigungsvorrichtung zum Reinigen der Düseneinrichtung und eine Eingabe- und Ausgabestation für die Festhaltevorrichtung oder die Beschriftungsträger, wobei die Druckvorrichtung, die Strahlungsquelle und der Flüssigkeitsbehälter erfindungsgemäß auf einem gemeinsamen, hin- und her bewegbaren Schlitten angeordnet sind.
  • Der Schlitten ist an verschiedenen Traversen, die mit dem Druckergestell innerhalb des Gehäuses verbunden sind, befestigt. Das Gehäuse der Druckmaschine ist derart gestaltet, dass die Eingabestation zur Aufnahme der Festhaltevorrichtung oder der Beschriftungsträger gegenüber der Ausgabestation erhöht angeordnet ist, wodurch sich zwischen der Ein- und Ausgabestation eine schiefe Ebene ergibt, die auch die Druckebene bildet oder parallel zu der Druckebene steht. Die schiefe Ebene wird durch die dem Gehäuse zugehörigen Stützen gebildet, wobei die Stützen eine Form besitzen, die einem Keil entsprechen. Aufgrund der Keilform der Stützen nimmt die Druckmaschine eine geneigte Position zur horizontalen Ebene ein, wodurch sich auch die Druckebene auf einer schiefen Ebene befindet. An den Enden der schiefen Ebene befinden sich die Ein- und Ausgabestationen, wobei die Eingabestation an der höchsten Stelle und die Ausgabestation an der niedrigsten Stelle angeordnet ist. Ungefähr auf dem halben Wege zwischen der Ein- und Ausgabestation ist die Druckvorrichtung angeordnet. Die Druckvorrichtung steht senkrecht auf der Druckebene und der Flüssigkeitsbehälter zur Versorgung der Druckvorrichtung mit Flüssigkeit befindet sich Hang abwärts hinter der Druckvorrichtung in Richtung Ausgabestation. Die Druckvorrichtung und der Flüssigkeitsbehälter stehen dabei in geringem Abstand zur schiefen Druckebene und sind derart zueinander angeordnet, dass der Flüssigkeitsbehälter mit seinem Flüssigkeitsniveau in abgesenkter Position zur Düseneinrichtung der Druckvorrichtung steht, so dass das Flüssigkeitsniveau im Flüssigkeitsbehälter über das Prinzip der kommunizierenden Röhren in der Düseneinrichtung der Druckvorrichtung einen Unterdruck erzeugt.
  • Der Flüssigkeitsbehälter ist eingangsseitig, unter Zwischenschaltung eines Ventils mit einem Gerät, insbesondere Luftverdichter zur Erzeugung eines Überdrucks im Flüssigkeitsbehälter und ausgangsseitig mit der Druckvorrichtung lösbar verbunden, wodurch der Flüssigkeitsbehälter auswechselbar wird und somit einen leicht zu wechselnden Tank ergibt. Die ausgangsseitig lösbare Verbindung am Flüssigkeitsbehälter besteht aus einer Zuleitung, die eingangsseitig mit der Druckvorrichtung gekoppelt ist. Ausgangsseitig besitzt die Druckvorrichtung eine Auslassöffnung, wobei unmittelbar an der Auslassöffnung eine Messvorrichtung, insbesondere ein Flüssigkeitsniveausensor angeschlossen ist, dessen Ausgang bzw. Ausgangsöffnung durch ein angeschlossenes Ventil wahlweise geöffnet oder geschlossen werden kann. Die Funktion der Flüssigkeitsversorgungseinheit wird in der 2 näher beschrieben.
  • Die Erfindung zum Bedrucken von Gegenständen zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass nach dem Bedrucken der Gegenstände die Druckvorrichtung zu der in Zeilenrichtung angeordneten Parkposition fährt, an der sich eine Reinigungsstation befindet. Auf dem Weg zur Parkposition streift die Düseneinrichtung der Druckvorrichtung über eine Wischeinrichtung, insbesondere Wischblatt der Reinigungsvorrichtung, die zur Absorption der von der Düseneinrichtung abgewischten Flüssigkeit einen Speicherraum enthält. Ist die Druckvorrichtung in der Parkposition der Reinigungsstation, steht die Düseneinrichtung der in der Reinigungsvorrichtung enthaltenen Trichteröffnung gegenüber, wobei die Reinigungsvorrichtung der Reinigungsstation unterhalb der geneigten Druckebene angeordnet ist und einen wechselbaren Reinigungsbehälter umfasst. Der Reinigungsbehälter dient einerseits zur Aufnahme der Flüssigkeitsreste, die beim Entfernen an der Düseneinrichtung anfallen und andererseits zur Aufnahme der Flüssigkeit, die bei dem Reinigungsvorgang der Düseneinrichtung entsteht. Die Reinigungsvorrichtung enthält daher einen wechselbaren Reinigungsbehälter mit einer Öffnung zur Aufnahme der Flüssigkeit, mit einem Speicheraum für die Flüssigkeit, mit einer Wischeinrichtung und mit mindestens einer Öffnung neben der Wischeinrichtung. Der Reinigungsvorgang wird in 2 näher erläutert.
  • Die Druckmaschine zeichnet sich erfindungsgemäß auch dadurch aus, dass neben der auf dem Schlitten befindlichen Druckvorrichtung eine Strahlungsquelle angeordnet ist, welche die auf den Gegenständen aufgebrachten Druckmuster nach dem Druckvorgang mit Strahlung, insbesondere Licht, bestrahlt, wobei das Licht zur Trocknung und Aushärtung eine auf die Flüssigkeit abgestimmte Wellenlänge enthält, welche die flüssigen Druckmuster aushärtet, ohne die Gegenstände stark zu erwärmen, bzw. zu erhitzen. Erfindungsgemäß wird eine größere Erwärmung der Gegenstände durch die der Strahlungsquelle nachgeschalteten Elemente vermieden, bzw. stark reduziert. Dazu befindet sich in der Parkposition der Druckvorrichtung oberhalb der geneigten Druckebenen die Strahlungsaustrittsseite der Strahlungsquelle in einem definierten Abstand zur Oberfläche der zu bestrahlenden Gegenstände und unterhalb der geneigten Druckebenen ein Schacht, insbesondere Lichtschacht. Am Ende des Schachtes ist in der Wanne des Gehäuses ein Durchbruch enthalten. Der Durchbruch dient der Befestigung eines in den Schacht hinein reichenden Energieabsorbers, insbesondere eines Lichtabsorber. An den Lichtabsorber ist ein nach außen gerichtetes Kühlelement befestigt. D.h., dass der Strahlungsaustrittsseite der Strahlungsquelle in der Parkposition der Druckvorrichtung ein Schacht mit einem integrierten Energieabsorber gegenüber steht, welcher die eingestrahlte Energie durch mehrfache Reflektion an schräg zur Strahlungsrichtung angeordneten Rippen in Wärmeenergie umwandelt und über das Kühlelement an die Außenluft abgibt.
  • Das Kühlelement befindet sich außerhalb des Gehäuses zwischen den beiden Stützen der Druckmaschine und ragt aus der schräg zur horizontalen Ebene angeordneten bodengerichteten Wanne hervor.
  • Die Druckmaschine ist ferner mit einer Transport- und Abzugseinrichtung ausgestattet, um die in der erhöhten Eingabestation befindliche Festhaltevorrichtung oder den Beschriftungsträger mit den darin enthaltenen unbeschrifteten Gegenständen auf der geneigten Druckebene der Druckposition zu führen. Die Festhaltevorrichtung oder der Beschriftungsträger kann auch als Stapel im Eingabefach gelagert sein, von dem es über eine Abzugseinrichtung der Transporteinrichtung zugeführt wird, die es beschriftungsgerecht an der Druckposition positioniert und danach in ein an dem niedrigeren Teil der geneigten Druckebene anschließenden Ausgabefeld der Anlagestation der Druckmaschine zu transportieren. In dem Ausgabefach werden die Festhaltevorrichtung oder die Beschriftungsträger mit den beschrifteten Gegenständen eines Druckauftrages gestapelt. D.h., dass die in der Festhaltevorrichtung oder dem Beschriftungsträger angeordneten unbeschrifteten Gegenstände auf dem höher gelegenen Abschnitt der gegenüber der waagrechten Aufstellebenen schräg angeordneten Druckebenen im Eingabefach der Druckmaschine stapelbar sind, von einer Abzugseinrichtung einzeln der Transporteinrichtung zugeführt und von dieser Druckposition und nach dem Beschriften durch die Transporteinrichtung in das Ausgabefach der Druckmaschine unterhalb der schrägen Druckebene befördert und dort gestapelt werden. Der Transport der Festhaltevorrichtung oder der Beschriftungsträger in der Druckmaschine erfolgt vom Vorratsstapel im Eingabefach bis zur Ablage im Ausgabefach geradlinig.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 eine Prinzipdarstellung einer Flüssigkeitsversorgungseinheit mit Reinigungseinrichtung im Schnitt,
  • 3 einen Querschnitt durch die erfindungsgemäße Druckmaschine und
  • 4 einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Druckmaschine
  • Die perspektivische Ansicht der 1 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung , wobei die Vorrichtung 1 vorzugsweise eine als Rechner 3 ausgeführte Datenverarbeitungsanlage 2, und eine Druckmaschine 4, insbesondere einem Tintendrucker 5 aufweist, dessen Gerätesteuerung 26 über eine Datenleitung 6 und einer Schnittstelle (nicht dargestellt) mit der Datenverarbeitungsanlage 2 verbunden ist und darüber mit dieser kommuniziert. Der Tintendrucker 5 ist mit einem Gehäuse 7 verkleidet. Das Gehäuse umfasst eine Wanne 8, eine Haube 9 und eine Abdeckung 10, wobei die Abdeckung 10 die Bedien- und Anzeigeelemente 11 enthält. Unter der Wanne 8 sind zwei Stützen 12 parallel zueinander in einem bestimmten Abstand und orthogonal zu der Schlittenführung in der Druckmaschine 4 angeordnet. Die Stützen 12 sind keilförmig ausgebildet, wodurch die Druckmaschine 4 eine geneigte Position senkrecht zur Beschriftungsrichtung einnimmt. Die erfindungsgemäße Neigung der Druckmaschine 4 entspricht in etwa einem Winkel von 20 Grad bis 60 Grad, vorteilhafterweise von 40 Grad und wird durch die Schräge der Keilform 13 der Stützen 12 erzielt. Aufgrund der vorteilhaften Neigung der Druckmaschine 4 befindet sich die Eingabestation 15 für die Festhaltevorrichtung 21 oder der Beschriftungsträger 22 oberhalb bzw. erhöht zur Ausgabestation 18, wobei die beiden Stationen 15, 18 durch eine Ebene 23 miteinander verbunden sind. Die Ebene 23 entspricht aufgrund der keilförmigen Stützen 12 einer schiefen Ebene 23, auf der die Festhaltevorrichtung 21 oder die Beschriftungsträger 22 durch eine Transporteinrichtung (siehe 3) von der Eingabestation 15 über die Druck- und Belichtungsstation (siehe 3 und 4) zur Ausgabestation 18 befördert werden. Die Eingabestation 15 enthält zur Aufnahme der Festhaltevorrichtungen 21 oder der Beschriftungsträger 22 ein Eingabefach 16, in dem die Vorrichtungen 21 und die Träger 22 mit den unbeschrifteten Gegenständen 14 gestapelt werden können. Des weiteren ist das Eingabefach 16 mit einem verstellbaren Seitenanschlag 17 ausgestattet, wodurch unterschiedliche Abmessungen von Vorrichtung 21 und Träger 22 im Eingabefach 16 stapelbar sind. Die Ausgabestation 18 besitzt im Ausgabefach 19 einen Endanschlag 20, an dem die Vorrichtung 21 und der Träger 22 mit den beschrifteten Gegenständen 14 zum Anliegen kommen. Das Ausgabefach 19 ist derart gestaltet, dass ebenfalls, wie im Eingabefach 16, die Vorrichtungen 21 und die Träger 22 an der schiefen Ebene 23 gestapelt werden können. Unterhalb der Wanne 8 befindet sich, angeordnet zwischen den beiden Stützen 12, ein Kühlkörper 24, der aus 3 und 4 ersichtlich ist.
  • Die 2 zeigt in prinzipieller Darstellung eine erfindungsgemäße Flüssigkeitsversorgungseinheit 30 mit einer Reinigungsvorrichtung 60 in Schnittdarstellung, wobei die Flüssigkeitsversorgungseinheit 30 ein Verfahren und eine Vorrichtung umfasst, die zum Messen eines Füllstandes 54 einer Flüssigkeit 37, zum Steuern eines Gerätes 32, zur Erzeugung eines Überdrucks in einem Flüssigkeitsbehälter 31 und zur Abgabe einer Flüssigkeit 37 zur Reinigung einer Düseneinrichtung 45 geeignet ist. Die Flüssigkeitsversorgungseinheit 30 besteht im Wesentlichen aus einem wechselbaren Flüssigkeitsbehälter 31, der über ein lösbares Ventil 38 mit einem Gerät 32, insbesondere eines Luftverdichters 33 über eine Zuleitung 34 verbunden ist, einer lösbaren Flüssigkeitsleitung 35 zur Weiterleitung der Flüssigkeit 37 aus dem Flüssigkeitsbehälter 31 an eine Druckvorrichtung 40, die aus einem geschlossenen Gehäuse 41, einer Zulauföffnung 42, einem Reservoir 43, einem Druckkopf 44 mit Düseneinrichtung 45, einer Auslassöffnung 47 gebildet ist, wobei an der Auslassöffnung 47 eine Messvorrichtung 50, insbesondere ein Flüssigkeitsniveausensor 51 mit einer Einlassöffnung 52 die in einer Kammer 53 zur Messung des Flüssigkeitsniveaus 54 mündet, einer Auslassöffnung 55 und einem an der Auslassöffnung 55 installierten Ventil 56 angeschlossen ist.
  • Die Funktion der Flüssigkeitsversorgungseinheit 30 in Verbindung mit der Reinigungsvorrichtung 60 wird nachfolgend an den typischen Funktionen erläutert.
  • Mit dem Luftverdichter 33 wird zur Befüllung der Druckvorrichtung 40 mit Flüssigkeit 37 ein Überdruck über das zu dem Luftverdichter 33 geöffnete Ventil 38 in dem Luftraum über dem Flüssigkeitsniveau 36 im Flüssigkeitsbehälter 31 erzeugt. Dadurch wird die Flüssigkeit 37 über die Flüssigkeitsleitung 35 in Richtung Druckvorrichtung 40 gedrückt, wodurch das Reservoir 43 der Druckvorrichtung 40 geflutet wird und steigt anschließend in der Auslassöffnung 47 empor, wobei sich die Kammer 53 des über der Auslassöffnung 47 angeschlossenen Flüssigkeitsniveausensors 51 füllt. Bei dem Erreichen eines Sollpegels im Sensor 51 gibt dieser ein Signal an die Gerätesteuerung 26, welche den Luftverdichter 33 abschaltet und das Ventil 56 oberhalb des Flüssigkeitsniveausensors 51 schließt und das Ventil 38 zwischen dem Flüssigkeitsbehälter 31 und dem Luftverdichter 33 auf Außenbelüftung 39 umschaltet. Damit herrscht auf dem Flüssigkeitsniveau 36 im Flüssigkeitsbehälter 31 und an der Düseneinrichtung 45 der Druckvorrichtung 40 jederzeit der gleiche atmosphärische Druck. Durch die Kapillarwirkung der Düsen 46 in der Düseneinrichtung 45 tropft aus diesen keine Flüssigkeit 37, wenn das Flüssigkeitsniveau 36 um das Maß 29 in der Größenordnung von einigen Millimetern gegenüber der Düseneinrichtung 45 abgesenkt bzw. tiefer liegt.
  • Beim Reinigungsvorgang steht die Druckvorrichtung 40 in Parkposition 48 direkt gegenüber der Reinigungsstation 61, die im wesentlichen aus der Reinigungsvorrichtung 60, einem wechselbaren Reinigungsbehälter 62, einer Wischeinrichtung 63 und einer Antriebseinheit 68 besteht, wobei der Reinigungsbehälter 62 eine Öffnung 65 zur Aufnahme der beim Reinigungsvorgang anfallenden Flüssigkeit 37 enthält. In der Parkposition 48 steht der Druckkopf 44 mit seiner Düseneinrichtung 45 direkt gegenüber der Öffnung 65. Das Ventil 56 über dem Sensor 51 ist geschlossen und das Ventil 38 über dem Flüssigkeitsbehälter 31 zum Luftverdichter 33 ist geöffnet. Der Luftverdichter 33 erzeugt im Flüssigkeitsbehälter 31 einen Überdruck, wodurch die im Reservoir 43 der Druckvorrichtung 40 enthaltene Flüssigkeit 37 aus der Düseneinrichtung 45 austritt und in die Öffnung 65 der Reinigungsvorrichtung 60 tropft. Anschließend bewegt die Antriebseinheit 68 die Reinigungsvorrichtung 60 in Richtung des Druckkopfes 44. Durch den Hub der Reinigungsvorrichtung 60 wird die Wischeinrichtung 63 in Höhe der Düseneinrichtung 45 gefahren und durch die Bewegung des Schlittens 76 in Zeilenrichtung streift der Druckkopf 44 über das in der Wischeinrichtung 63 enthaltene Wischblatt 64 und entfernt die an der Düse 46 bzw. den Düsen befindlichen Flüssigkeitsreste ab. Die abgestreifte Flüssigkeit sickert durch kleine Öffnungen 66, die neben dem Wischblatt 64 angeordnet sind, in den Speicherraum 67 des Reinigungsbehälters 62.
  • Die 3 zeigt einen Querschnitt durch die erfindungsgemäße Druckmaschine 4 in geneigter Form und in kompletter Ausführung eines Tintendruckers 5 und in 4 wird eine Ausführung der Druckmaschine 4 im Längsschnitt dargestellt.
  • Der Tintendrucker 5 besteht aus den Elementen eines Druckmaschinengehäuses 7, einem Druckergestell 70, einem Schlitten 76 mit Antriebseinheit 79, einer Flüssigkeitsversorgungseinheit 30 bestehend aus einer Druckvorrichtung 40, Flüssigkeitsbehälter 31, Flüssigkeitsniveausensor 51 und einem Luftverdichter 33, einer Reinigungsvorrichtung 60 bestehend aus Reinigungsbehälter 62 , einer Wischeinrichtung 63 und einer Antriebseinheit 68, einer Strahlungsquelle 86 mit Energieabsorber 87 und Kühlelement 24, einer Transporteinrichtung 90 und Abzugseinrichtung 91 mit Transport- 92, 93 und Andruckrollen 94, 95, einer Festhaltevorrichtung 21 und eines Beschriftungsträgers 22.
  • Der Tintendrucker 5 enthält ein Gehäuse 7 mit den daran angeordneten Stützen 12 in Keilform 13, wodurch sich die Neigung der Druckmaschine 4 ergibt, sowie ein Druckergestell 70 mit dem die Seitenwände 71, 72 des Gehäuses 7 durch eine Traverse 75 und Winkeltraversen 73, 74 auf Distanz gehalten werden. Darüber hinaus ist in dem Gehäuse 7 des Tintendruckers 5 ein Schlitten 76 mit einer Antriebseinheit 79 montiert, die innen an den Traversen 73, 74, 75 befestigt ist. Der Schlitten 76 wird durch die Schlittenführung 77 mit der Führungsachse 78 parallel zur Druckzeilenrichtung 84 geführt und über einen Riemen 80, der über eine Rolle 81 umgelenkt wird, von der Antriebseinheit 79 angetrieben. Ferner sind auf dem in dem Gehäuse 7 befestigten Schlitten 76 eine Druckvorrichtung 40 und ein damit über eine Flüssigkeitsleitung 35 verbundener Flüssigkeitsbehälter 31 angeordnet. Beide Elemente 40, 31 sind in einem geringen Abstand 98, 99 über die Druckebene 83 geführt, wobei die Druckebene 83 zur horizontalen Ebene 82 in dem Maße geneigt ist, dass der wechselbare Flüssigkeitsbehälter 31 mit seinem Flüssigkeitsniveau 36 in einer abgesenkten Position gegenüber der Düseneinrichtung 45 der Druckvorrichtung 44 liegt. Durch den geneigten Verlauf der Druckebene 83 bzw. der Ebene 23 über die die zu beschriftenden Gegenständen 14 geführt und beim Drucken zu der Ausgabestation 18 transportiert werden, gelingt es, den wechselbaren Flüssigkeitsbehälter 31 mit seiner obersten Gehäusekante unterhalb der Düsen 46 zu positionieren sowie in einem in Druckzeilenrichtung 84 geringen Abstand zur Druckvorrichtung 44 anzuordnen.
  • Hingegen kann bei einer nicht geneigten Führung der zu beschriftenden Gegenstände 14 der Flüssigkeitsbehälter 31 nur tiefer als die Druckvorrichtung angeordnet sein, wenn der Abstand auf der Schiene zwischen dem Tintentank und der Druckvorrichtung mindestens der Breite der zu beschriftenden Gegenständen 14 entspricht. In diesem Fall würden bei einem Druckvorgang die Gegenstände 14, in Druckzeilenrichtung 84 gesehen, zwischen dem Flüssigkeitsbehälter 31 und der Druckvorrichtung 44 zu der Ausgabestation 18 transportiert.
  • Deshalb gelingt es durch die geneigte Ebene, den Drucker besonders schmal auszuführen.
  • Der Flüssigkeitsbehälter 31 ist, des weiteren unter Zwischenschaltung eines Ventils 38, mit einem Luftverdichter 33 der zur Erzeugung von Überdruck in dem Flüssigkeitsbehälter 31 sorgt, verbunden. An der Auslassöffnung 47 der Druckvorrichtung 40 ist ein Flüssigkeitsniveausensor 51 installiert, an dessen Ausgang 55 ein Ventil 56 angeschlossen ist. Bei der am Druckkopf 44 angeordneten Düseneinrichtung 45 gegenüber, unterhalb der geneigten Druckebene 83, befindet sich eine Reinigungsvorrichtung 60 bestehend aus einem Reinigungsbehälter 62 zur Aufnahme der Reinigungsflüssigkeit 37, einer Wischeinrichtung 63 mit einem Wischerblatt 64 zum Entfernen von Flüssigkeitsresten an der Düseneinrichtung 45 und einer Antriebseinheit 68, welche die Reinigungsvorrichtung 60 in vertikaler Richtung zur Düseneinrichtung 45 hebt und senkt. Neben der Druckeinrichtung 40 auf dem gemeinsamen Schlitten 76 in Druckzeilenrichtung 84 befindet sich eine Strahlungsquelle 86, welche die Gegenstände 14 nach dem Druckvorgang mit einer Strahlung belichtet und die Druckmuster 85 trocknet und aushärtet. Um ein unnötiges Ein- und Ausschalten der Strahlungsquelle 86 zu vermeiden, bleibt die Strahlungsquelle 86 bei Betrieb des Druckers 4, 5 auch eingeschaltet, wenn sich die Druckvorrichtung 40 in der Parkposition 48 befindet (s. 5). In Parkposition 48 der Druckvorrichtung 40 befindet sich die Strahlungsquelle 86 gegenüber einem Schacht 27 der unterhalb der Druckebene 83 angeordnet ist. Am Ende des Schachtes 27, in einem Durchbruch 28 der Gehäusewand, ist ein Energieabsorber 87 befestigt, an dessen schrägen Rippen 25 die Strahlung mehrfach reflektiert und in Wärme umgewandelt wird. An den Energieabsorber 87 schließt sich ein Kühlelement 24 zum Abtransport der Wärme an die Außenluft an, wobei das Kühlelement 24 zwischen den beiden Stützen aus der schräg zur horizontalen Ebene 82 angeordneten bodengerichteten Wanne 8 des Gehäuses 7 ragt. Die Druckmaschine 4 ist ferner mit einer Transport- 90 und Abzugseinrichtung 91 zum Transport der zu bedruckenden Gegenstände 14 ausgestattet. Die zu bedruckenden Gegenstände 14 können in einer Festhaltevorrichtung 21 oder in einem Beschriftungsträger 22 angeordnet sein, wobei die Festhaltevorrichtung 21 oder der Beschriftungsträger 22 Einzeln oder als Vorratsstapel 88 im Eingabefach 16 der erhöhten Eingabestation 15 liegen und sich am Winkelanschlag 96 gegen herunterrutschen abstützen, weil sich die Eingabestation 15 auf dem erhöhten Abschnitt der geneigten Druckebene 83 befindet. Mit einer Abzugseinrichtung 91 wird jeweils die unterste Festhaltevorrichtung 21 oder der unterste Beschriftungsträger aus dem im Eingabefach 16 liegenden Vorratsstapel 88 gezogen und der Transporteinrichtung 90, bestehend aus einem Transportrad 92 und einer Andruckrolle 94, zugeführt. Die Transporteinrichtung 90 befördert die Festhaltevorrichtung 21 oder den Beschriftungsträger 22 positionsgenau in die Druckposition 89 und nach der Beschriftung mit dem Druckmuster 85 mit dem Transportrad 93 und der Andruckrolle 95 in das Ausgabefach 19 der Ausgabestation 18 zur Ablage 89, wobei die Ablage 89 zum Stapeln der Festhaltevorrichtung 21 oder der Beschriftungsträger 22 geeignet ist. Das Ausgabefach 19 befindet sich auf dem niedrigen Abschnitt der geneigten Druckebene 83, wobei die Festhaltevorrichtung 21 oder der Beschriftungsträger gegen herausrutschen aus dem Ausgabefach durch einen Winkelanschlag 97 geschützt sind.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Datenverarbeitungsanlage
    3
    Rechner
    4
    Druckmaschine
    5
    Tintendrucker
    6
    Datenleitung
    7
    Gehäuse
    8
    Wanne
    9
    Haube
    10
    Abdeckung
    11
    Bedien-/Anzeigeelemente
    12
    Stütze
    13
    Keil (schiefe Ebene)
    14
    Gegenstände
    15
    Eingabestation
    16
    Eingabefach
    17
    Seitenanschlag
    18
    Ausgabestation
    19
    Ausgabefach
    20
    Endanschlag
    21
    Festhaltevorrichtung
    22
    Beschriftungsträger
    23
    schiefe Ebene
    24
    Kühlelement
    25
    Kühlrippen
    26
    Gerätesteuerung
    27
    Schacht
    28
    Durchbruch
    29
    Maß
    30
    Flüssigkeitsversorgungseinheit
    31
    Flüssigkeitsbehälter
    32
    Gerät
    33
    Luftverdichter
    34
    Zuleitung
    35
    Flüssigkeitsleitung
    36
    Flüssigkeitsniveau
    37
    Flüssigkeit
    38
    Ventil
    39
    Außenluft
    40
    Druckvorrichtung
    41
    Gehäuse
    42
    Zulauföffnung
    43
    Reservoir
    44
    Druckkopf
    45
    Düseneinrichtung
    46
    Düse
    47
    Auslassöffnung
    48
    Parkposition
    49
    Frei
    50
    Messvorrichtung
    51
    Flüssigkeitsniveausensor
    52
    Einlassöffnung
    53
    Kammer
    54
    Flüssigkeitsniveau
    55
    Auslassöffnung
    56
    Ventil
    57
    Frei
    58
    Außenluft
    59
    Frei
    60
    Reinigungsvorrichtung
    61
    Reinigungsstation
    62
    Reinigungsbehälter
    63
    Wischeinrichtung
    64
    Wischblatt
    65
    Öffnung
    66
    Kleine Öffnung
    67
    Speicherraum
    68
    Antriebseinheit
    69
    Frei
    70
    Druckergestell
    71
    Seitenwand links
    72
    Seitenwand rechts
    73
    Winkeltraverse
    74
    Winkeltraverse
    75
    Traverse
    76
    Schlitten
    77
    Schlittenführung
    78
    Führungsachse
    79
    Antriebseinheit
    80
    Riemen
    81
    Rolle
    82
    Horizontale Ebene
    83
    Druckebene
    84
    Druckzeilenrichtung
    85
    Druckmuster
    86
    Strahlungsquelle
    87
    Energieabsorber
    88
    Strahlungsrichtung
    89
    Druckposition
    90
    Transporteinrichtung
    91
    Abzugseinrichtung
    92
    Transportrad I
    93
    Transportrad II
    94
    Andruckrolle I
    95
    Andruckrolle II
    96
    Winkelanschlag oben
    97
    Winkelanschlag unten
    98
    geringer Abstand von 31
    99
    geringer Abstand von 40

Claims (17)

  1. Verfahren zum Bedrucken von Gegenständen, insbesondere von Kunststoffteilen, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: 1.1 Bereitstellen einer Datenverarbeitungsanlage (2), die in Datenbanken gespeicherte Druckmuster (85) enthält und die zum Steuern einer Druckmaschine (4) geeignet ist, 1.2 mit einer daran angeschlossenen Druckmaschine (4), bei der die zu bedruckenden Gegenstände (14) mit Hilfe einer Festhaltevorrichtung (21) oder eines Beschriftungsträgers (22) einer Druckvorrichtung (40) zugeführt werden, 1.3 wobei auf der zu bedruckenden Oberfläche der Gegenstände (14) durch die Druckvorrichtung (40) mindestens ein durch die Datenverarbeitungsanlage (2) vorgegebenes Druckmuster (85) erzeugt wird, 1.4 und das nach dem Aufbringen eines oder mehrerer Druckmuster (85) die Gegenstände (14) einer Strahlung ausgesetzt werden, wodurch die durch die Druckvorrichtung (40) aufgebrachte Flüssigkeit (37) getrocknet und ausgehärtet wird, 1.5 das nach der Durchtrocknung und Aushärtung der aufgebrachten Flüssigkeit (37) die Festhaltevorrichtung (21) oder der Beschriftungsträger (22) einer Ausgabestation (18) zugeführt wird, 1.6 das die Festhaltevorrichtung (21) und der Beschriftungsträger (22) in der Ausgabestation (18) stapelbar sind.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Datenverarbeitungsanlage (2) ein Rechner (3) eingesetzt wird.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Druckmaschine (4) ein Tintendrucker (5) eingesetzt wird
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmuster (85) durch Tintenstrahldrucken gebildet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmuster (85) UV-härtbar ist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeitsversorgungseinheit (30) zum Messen eines Füllstandes (36) einer Flüssigkeit (37), zum Steuern eines Gerätes (32), zur Erzeugung eines Überdrucks und zur Abgabe einer Flüssigkeit (37) geeignet ist.
  7. Vorrichtung zum Bedrucken von Gegenständen, insbesondere von Kunststoffteilen, welche zur Durchführung eines Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6 geeignet ist, wobei eine Datenverarbeitungsanlage (2) zum Steuern einer Druckmaschine (4) vorgesehen ist und die Druckmaschine (4) eine Transportvorrichtung (90) zum Transportieren der Festhaltevorrichtung (21) oder Beschriftungsträger (22), eine Druckvorrichtung (40) zum Bedrucken der Kunststoffteile, eine Strahlungsquelle (86) zum Trocknen und Aushärten des durch Flüssigkeitsstrahl erzeugten Druckmusters (85), einen wechselbaren Flüssigkeitsbehälter (31) zum Versorgen der Druckvorrichtung (40), eine wechselbare Reinigungsvorrichtung (60) zum Reinigen der Düseneinrichtung (45) und eine Ein- und Ausgabestation (15, 18) für die Festhaltevorrichtung (21) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckvorrichtung (40), die Strahlungsquelle (86) und der Flüssigkeitsbehälter (31) auf einem hin – und her bewegbaren Schlitten (76) angeordnet sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (41) der Druckmaschine (4) derart gestaltet ist, dass die Eingabestation (15) zur Aufnahme der Festhaltevorrichtung (21) oder Beschriftungsträger (22) gegenüber der Ausgabestation (18) erhöht angeordnet ist, wodurch sich zwischen der Ein- und Ausgabestation (15,18) eine schräge Ebene (23) ergibt, die auch die Druckebene (83) bildet.
  9. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckvorrichtung (40) und der Flüssigkeitsbehälter (31) in geringem Abstand (98, 99) zur schrägen Druckebene (83) stehen und derart zueinander angeordnet sind, dass der Flüssigkeitsbehälter (31) mit seinem Flüssigkeitsniveau (36) in abgesenkter Position zur Düseneinrichtung (45) der Druckvorrichtung (40) steht, so dass das Flüssigkeitsniveau (36) im Flüssigkeitsbehälter (31) über das Prinzip der kommunizierenden Röhren in der Düseneinrichtung (45) der Druckvorrichtung (40) einen Unterdruck erzeugt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitsbehälter (31) eingangsseitig, unter Zwischenschaltung eines Ventils (38), mit einem Gerät (32) zur Erzeugung eines Überdrucks im Flüssigkeitsbehälter (31) und ausgangsseitig mit einer Druckvorrichtung (40) lösbar verbunden ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar an der Auslassöffnung (47) der Druckvorrichtung (40) eine Messvorrichtung (50) angeschlossen ist, deren Ausgang (55) durch ein Ventil (56), wahlweise geöffnet oder geschlossen ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsvorrichtung (60) einen wechselbaren Reinigungsbehälter (62) mit einer Öffnung (65) zur Aufnahme der Flüssigkeit (37), mit einem Speicherraum (67) für die Flüssigkeit (37), mit einer Wischeinrichtung (63) und mit mindestens einer Öffnung (66) neben der Wischeinrichtung (63), aufweist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlungsaustrittsseite der Strahlungsquelle (86) in einer Parkposition (48) der Druckvorrichtung (40) ein Schacht (27) mit einem Energieabsorber (87) gegenüber steht, welcher die eingestrahlte Energie durch mehrfache Reflektion an schräg zur Strahlungsrichtung (88) angeordneten Rippen (25) in Wärmeenergie umwandelt und über ein Kühlelement (24) an die Außenluft abgibt.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unbeschriftete Beschriftungsträger auf dem höher gelegenen Abschnitt der gegenüber der waagerechten Aufstellebene (82) schräg angeordneten Druckebene (83) im Eingabefach (16) stapelbar sind und von der Abzugseinrichtung (91) einzeln der Transporteinrichtung (90) zugeführt werden und von dieser zur Druckposition (89) befördert und nach dem Beschriften durch die Transportvorrichtung (90) in das Ausgabefach (19) unterhalb der schrägen Druckebene (83) befördert werden und dort stapelbar sind.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Festhaltevorrichtung (21) oder der Beschriftungsträger (22) im Ein – und Ausgabefach (16, 19) stapelbar sind.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transport der Festhaltevorrichtung (21) oder der Beschriftungsträger (22) in der Druckmaschine (40) vom Vorratsstapel (88) im Eingabefach (16) bis zur Ablage (89) im Ausgabefach (19) geradlinig erfolgt.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckmaschine (4) mindestens auf zwei Stützen (12) steht zwischen denen das Kühlelement (24) angeordnet ist und aus der schräg zur horizontalen Ebene (82) bodengerichteten Wanne (8) des Gehäuses (7) ragt.
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