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DE102008060451A1 - Positioniervorrichtung - Google Patents

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DE102008060451A1
DE102008060451A1 DE200810060451 DE102008060451A DE102008060451A1 DE 102008060451 A1 DE102008060451 A1 DE 102008060451A1 DE 200810060451 DE200810060451 DE 200810060451 DE 102008060451 A DE102008060451 A DE 102008060451A DE 102008060451 A1 DE102008060451 A1 DE 102008060451A1
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J3/00Typewriters or selective printing or marking mechanisms characterised by the purpose for which they are constructed
    • B41J3/407Typewriters or selective printing or marking mechanisms characterised by the purpose for which they are constructed for marking on special material
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    • B41J13/00Devices or arrangements of selective printing mechanisms, e.g. ink-jet printers or thermal printers, specially adapted for supporting or handling copy material in short lengths, e.g. sheets
    • B41J13/10Sheet holders, retainers, movable guides, or stationary guides

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung 1 mit darin angeordnetem Beschriftungsträger 2 für elektrische Einrichtungen, wobei die Positioniervorrichtung 1 eine Aufnahmeeinrichtung 4 und eine Halteeinrichtung 3 aufweist, die Unterseite des einen Längsrandes 5 des Beschriftungsträgers 2 an der Aufnahmeeinrichtung 4 anliegt und die Unterseite des anderen Längsrandes 8 des Beschriftungsträgers 2 und die Oberseite des anderen Längsrandes 8 des Beschriftungsträgers 2 jeweils an der Halteeinrichtung 3 anliegen. Erfindungsgemäß wird damit eine Positioniervorrichtung 1 mit darin angeordnetem Beschriftungsträger 2 angegeben, wobei der Beschriftungsträger 2 einfach und sicher in der Positioniervorrichtung 1 fixierbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger für elektrische Einrichtungen.
  • Bedingt durch unterschiedliche Maschinenfunktionen und komplexe Stromlaufpläne ist die individuelle Beschriftung bzw. Bezeichnung von elektrischen Einrichtungen, wie Reihenklemmen, Baugruppen und Verdrahtung, nicht nur wünschenswert, sondern geradezu notwendig. Zur Beschriftung ist in der Regel jeder einzelnen Reihenklemme ein Beschriftungselement zugeordnet, das mit der entsprechenden Reihenklemme verbindbar ist. Vielfach sind eine Mehrzahl von Beschriftungselementen, welche je nach ihrer Form als Etiketten oder Schilder ausgeführt sind, auf verschiedenartigen Beschriftungsträgern lösbar fixiert, wobei die Etiketten oder Schilder in folienartiger Gestalt auf bandförmigen Beschriftungsträgern lösbar aufgeklebt sind.
  • Kunststoffschilder oder Etiketten in besonders ausgestalteter Form sind häufig in Haltevorrichtungen, insbesondere rahmenartigen Beschriftungsträgern, angeordnet und beispielsweise an diesen über Sollbruchstellen befestigt. Die Haltevorrichtungen enthalten somit Beschriftungselemente, die aufgrund ihrer Gestalt im Allgemeinen ungeeignet oder zu klein sind, um in einem Drucker separat beschriftet zu werden. Die Beschriftungselemente sind deshalb an den Beschriftungsträger gebunden, wobei der Beschriftungsträger ein Format aufweist, welches vom Drucker bzw. der Positioniervorrichtung befördert werden kann.
  • Zum Drucken individueller Druckmuster, vor allem für kleinere Stückzahlen, sind Druckmaschinen, insbesondere Tintendrucker, bekannt. Ferner sind zum Bedrucken Plotter, Laserdrucker oder Matrixdrucker verwendbar. Zur Beschriftung des Beschriftungsträgers in einem Drucker wird vielfach der Beschriftungsträger in einer Positioniervorrichtung eingesetzt, um den Beschriftungsträger während der Bedruckung in dem Drucker zu fixieren. Dazu wird bei den aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen der Beschriftungsträger vielfach an der einen Seite in die Positioniervorrichtung eingerastet und auf der anderen Seite, zum Ausgleich von Toleranzen, mit einem Klebemittel, wie einem Klebeband, in der Positioniervorrichtung fixiert.
  • Nachteilig bei derartigen Vorrichtungen ist, dass die Klebewirkung des Klebemittels nach mehrfacher Nutzung nachlässt. Dadurch verschlechtert sich die Fixierung des Beschriftungsträgers in der Positioniervorrichtung, was zu einer ungenauen Beschriftung des Beschriftungsträgers oder zu einer verwischten Beschriftung des Beschriftungsträgers führen kann. Andererseits ist ein Wechsel des Klebemittels bei den aus dem Stand der Technik bekannten Positioniervorrichtungen aufwändig und mit Kosten verbunden. In der Summe führt die Fixierung des Beschriftungsträgers mit Klebemittel an der Positioniervorrichtung zu einer aufwändigen Handhabung, welche nach mehrfacher Nutzung die Gefahr einer ungenauen Beschriftung inne hat, und nur durch periodischen und in der Regel manuellen Austausch des Klebemittels verringerbar ist.
  • Daher ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger anzugeben, die eine einfache und zuverlässige Fixierung des Beschriftungsträgers in der Positioniervorrichtung erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger für elektrische Einrichtungen, wobei die Positioniervorrichtung eine Aufnahmeeinrichtung und eine Halteeinrichtung aufweist, die Unterseite des einen Längsrandes des Beschriftungsträgers an der Aufnahmeeinrichtung anliegt, und die Unterseite des anderen Längsrandes des Beschriftungsträgers und die Oberseite des anderen Längsrandes des Beschriftungsträgers jeweils an der Halteeinrichtung anliegen.
  • Erfindungsgemäß wird damit eine Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger angegeben, wobei der Beschriftungsträger einfach und sicher in der Positioniervorrichtung fixierbar ist. Gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Positioniervorrichtung, in denen der Beschriftungsträger mittels eines Klebemittels fixiert wurde, zeichnet sich die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung dadurch aus, dass der Beschriftungsträger an der Oberseite und an der Unterseite an der Halteeinrichtung anliegt, wodurch die einfache und sichere Fixierung erreicht wird. Dadurch entfällt das aus dem Stand der Technik bekannte nachteilige und periodische Wechseln des Klebemittels, da die erfindungsgemäße Halteeinrichtung eine verlässliche Fixierung des Beschriftungsträgers ermöglicht.
  • Somit ist durch die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger die Beschriftung des Beschriftungsträgers wesentlich verbessert, da der Beschriftungsträger in der Positioniervorrichtung in gegenüber dem Stand der Technik vereinfachter und zuverlässigerer Weise mittels der Aufnahmeeinrichtung und der Halteeinrichtung befestigbar ist. Ferner ermöglicht die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung eine derartige Fixierung des Beschriftungsträgers, dass ein Verrutschen oder Verschieben des Beschriftungsträgers während der Beschriftung gegenüber dem Stand der Technik wesentlich verringert ist. Andererseits ist der Beschriftungsträger nach der Beschriftung einfach aus der Positioniervorrichtung lösbar.
  • Grundsätzlich kann die Aufnahmeeinrichtung beliebig ausgestaltet sein. Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass der eine Längsrand des Beschriftungsträgers axial entlang der Aufnahmeeinrichtung verschiebbar ist und/oder der andere Längsrand des Beschriftungsträgers axial entlang der Halteeinrichtung verschiebbar ist. Damit wird es ermöglicht, den Beschriftungsträger entlang der Positioniervorrichtung zu verschieben, also beispielsweise von einer Position, in der der Beschriftungsträger in die Positioniervorrichtung einsetzbar ist, in eine andere Position, in der der Beschriftungsträger in der Positioniervorrichtung durch die Aufnahmeeinrichtung und die Halteeinrichtung derart fixiert ist, dass eine zuverlässige Beschriftung des Beschriftungsträgers erfolgen kann.
  • In diesem Zusammenhang ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung bevorzugt, dass die Aufnahmeeinrichtung mit dem einen Längsrand des Beschriftungsträgers formschlüssig verbindbar ist. Eine derartige formschlüssige Verbindung zwischen dem Beschriftungsträger und der Aufnahmeeinrichtung kann verhindern, dass der Beschriftungsträger entlang der Positioniervorrichtung verschiebbar ist, so dass in einer möglicherweise vorab definierten Position auf der Positioniervorrichtung die Beschriftung des Beschriftungsträgers derart erfolgen kann, dass die Beschriftung ohne Verrutschen des Beschriftungsträgers erfolgen kann.
  • Ganz besonders ist bevorzugt, dass die Unterseite des einen Längsrandes des Beschriftungsträgers nutartig ausgebildet ist und die Aufnahmeeinrichtung federartig ausgebildet ist. Vorzugsweise sind die nutartig ausgebildete Unterseite des einen Längsrandes des Beschriftungsträgers und die federartig ausgebildete Aufnahmeeinrichtung formschlüssig verbindbar. Dadurch kann erreicht werden, dass der Beschriftungsträger gegenüber der Aufnahmeeinrichtung, also gegenüber der Positioniervorrichtung, unverschiebbar fixierbar ist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Halteeinrichtung eine Halterippe auf, wobei die Oberseite des anderen Längsrandes des Beschriftungsträgers an der Halterippe anliegt. Vorzugsweise ist die Halterippe als eine vorstehende Rippe oder Haltenase ausgebildet. Mit anderen Worten kann mittels der Halterippe der Beschriftungsträger auf der Positioniervorrichtung „niedergehalten” werden. Somit lässt sich der Beschriftungsträger mittels der Halterippe auf einfache Weise an der Positioniervorrichtung positionieren und/oder fixieren.
  • Weiterhin ist es gemäß einer Weiterbildung der Erfindung besonders bevorzugt, dass die Halteeinrichtung zur Aufnahme von Beschriftungsträgern verschiedener Breiten ausgebildet ist. Somit kann gemäß dieser bevorzugten Weiterbildung der Erfindung die Halteeinrichtung zum einen fertigungstechnische Toleranzen der Breiten der Beschriftungsträger und/oder Beschriftungsträger verschiedener Breiten, also beispielsweise Beschriftungsträger verschiedener Modelle mit entsprechend verschiedenen Breiten, fixieren.
  • Grundsätzlich ist der in Rede stehende Beschriftungsträger in unterschiedlichen Weisen ausführbar. Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch bevorzugt, dass der Beschriftungsträger an der Unterseite mindestens eines Längsrandes einen Führungssteg aufweist und der Führungssteg an der federartig ausgebildeten Aufnahmeeinrichtung anliegt. Vorzugsweise ist der Führungssteg derart ausgebildet, dass der Beschriftungsträger entlang der Aufnahmeeinrichtung verschiebbar ist oder der Beschriftungsträger an der Aufnahmeeinrichtung fixierbar ist, also beispielsweise verrastbar ist. Somit lässt sich ein Beschriftungsträger, der an der Unterseite mindestens eines Längsrandes einen Führungssteg aufweist, auf der Positioniervorrichtung verschieben und in einer zum Beschriften geeigneten Position, in der beispielsweise der Beschriftungsträger durch den Stift eines Plotters beschriftbar ist, fixieren.
  • Grundsätzlich kann die Halteeinrichtung beliebig ausgebildet sein. Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass die Halteeinrichtung U-förmig ausgebildet ist, und die U-förmige Halteeinrichtung die Unterseite des anderen Längsrandes des Beschriftungsträgers und die Oberseite des anderen Längsrandes des Beschriftungsträgers umgreift. Vorzugsweise ist die Halteeinrichtung als U-Profil ausgebildet, wobei das U-Profil den anderen Längsrand des Beschriftungsträgers umgreift.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass der Beschriftungsträger an mindes tens einem Querrand und/oder an mindestens einem Längsrand mit der Positioniervorrichtung verrastbar ist. In diesem Zusammenhang ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung bevorzugt, dass die Positioniervorrichtung zum Verrasten des Beschriftungsträgers eine Rastnut aufweist. Durch eine derartige Verrastung und/oder durch eine derartige Rastnut wird erreicht, dass der Beschriftungsträger mit der Positioniervorrichtung auf sichere und/oder einfache Weise fixierbar ist. Ferner kann aufgrund dieses erfindungsgemäßen Merkmals erreicht werden, dass der Beschriftungsträger einfach und leicht, beispielsweise nach der Beschriftung, von der Positioniervorrichtung lösbar ist.
  • Weiterhin ist es gemäß einer Weiterbildung der Erfindung besonders bevorzugt, dass der Beschriftungsträger zwischen dem einen Längsrand und dem anderen Längsrand ein Beschriftungselement aufweist. Der Beschriftungsträger und/oder das Beschriftungselement kann aus verschiedenen Werkstoffen, wie beispielsweise Kunststoff, Keramik, Glas, Holz oder Metall, ausgebildet sein. Beispielsweise kann es sich bei den Beschriftungselementen um Etiketten handeln, wie selbstklebende oder einclipsbare Kennzeichnungsstreifen, Kennzeichnungskarten, Zackbänder, Einsteckschilder, Schilderplatten, Klemmleisten-Kennzeichnungen, Bezeichnungshülsen oder andere Formteile zur Kennzeichnung oder Markierung von elektrischen Einrichtungen wie Reihenklemmen, Printklemmen oder Konvertern.
  • Weiterhin ist bevorzugt, dass die Verbindungsstelle zwischen dem Beschriftungselement und dem einen Längsrand und/oder dem anderen Längsrand eine Sollbruchstelle aufweist. Somit kann das Beschriftungselement nach der Beschriftung in einfacher Weise mittels der Sollbruchstelle aus dem Beschriftungsträger gelöst werden.
  • Grundsätzlich ist die in Rede stehende Positioniervorrichtung in unterschiedlichen Vorrichtungen verwendbar. Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass die Positioniervorrichtung zum Beschriften des Beschriftungsträgers in einer Beschriftungsvorrichtung verwendbar ist. In diesem Zusammenhang ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung besonders bevorzugt, dass die Beschriftungsvorrichtung als Matrixdrucker, Tintenstrahldrucker, Plotter oder Laserdrucker ausgeführt ist. Die Beschriftung des Beschriftungsträgers kann also in einfacher Weise mit aus dem Stand der Technik bekannten Beschriftungsvorrichtungen erfolgen, wobei die Anwendung unterschiedlicher Drucktechnologien möglich ist.
  • Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung weiter im Detail erläutert.
  • In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Schnittansicht, und
  • 2 die Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer perspektivischen Ansicht.
  • Aus 1 und 2 sind eine Positioniervorrichtung 1 mit darin angeordnetem Beschriftungsträger 2 für elektrische Einrichtungen gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ersichtlich. Die Positioniervorrichtung 1, welche beispielsweise aus Metall oder Kunststoff herstellbar ist, weist eine Halteeinrichtung 3 und eine Aufnahmeeinrichtung 4 zur Fixierung des Beschriftungsträgers 2 auf.
  • Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung liegt der Beschriftungsträger 2 an der Unterseite des einen Längsrandes 5 an der Aufnahmeeinrichtung 4 an, wobei, wie aus 1 ersichtlich, der Beschriftungsträger 2 an der Unterseite des einen Längsrandes 5 einen Führungssteg 6 aufweist, welcher an der federartig ausgebildeten Aufnahmeeinrichtung 4, angedeutet durch Pfeil 7, anliegt.
  • Die Unterseite des anderen Längsrandes 8 des Beschriftungsträgers 2 liegt an der Halteeinrichtung 3 an, während die Oberseite des anderen Längsrandes 8 des Beschriftungsträgers 2 ebenfalls an der als Halterippe 9 ausgebildeten Halteeinrichtung 3 anliegt. Wie weiterhin aus 1 ersichtlich, weist der Beschriftungsträger 2 an der Unterseite des anderen Längsrandes 8 ebenfalls einen Führungssteg 6 auf.
  • Der Beschriftungsträger 2 weist eine Mehrzahl von Beschriftungselementen 10 auf, welche untereinander und zwischen dem jeweils einem äußeren Beschriftungselement 10 und dem einen Längsrand 5 sowie zwischen dem jeweils anderem äußeren Beschriftungselement 10 und dem anderen Längsrand 8 jeweils eine Sollbruchstelle 11 aufweisen. Wie aus 2 ferner ersichtlich, weist der Beschriftungsträger 2 eine Mehrzahl von Reihen von Beschriftungselementen 10 auf, welche durch jeweils einen Querrand 12 auf der einen und anderen Querseite des Beschriftungsträgers 2 begrenzt sind.
  • Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Beschriftungsträger 2 auf der Positioniervorrichtung 1 verschiebbar und mittels an der Positioniervorrichtung 1 vorgesehenen Rastnuten, nicht dargestellt, an der Positioniervorrichtung 1 verrastbar. Die Rastnuten können zum Verrasten eines Längsrandes 5, 8 und/oder eines Querrandes 12 des Beschriftungsträgers 2 an der Positioniervorrichtung 1 ausgestaltet sein.
  • Ferner erlaubt die als Halterippe 9 ausgeführte Halteeinrichtung 3 das Einsetzen von Beschriftungsträgern 2 verschiedener Breiten und/oder Toleranzen in die Positioniervorrichtung 1, da der Beschriftungsträger 2 je nach Toleranz mehr oder weniger in die durch die Halterippe 9 U-förmig ausgeführte Halteeinrichtung 3 „eintaucht”.
  • Der in der Positioniervorrichtung 1 fixierbare Beschriftungsträger 2 ist in einem Drucker, wie beispielsweise einem Matrixdrucker, Tintenstrahldrucker, Plotter und/oder Laserdrucker, beschriftbar. Nach dem Beschriften sind die Beschriftungselemente 10 über die Sollbruchstellen 11 aus dem Beschriftungsträger 2 trennbar und an elektrischen Einrichtungen, wie beispielsweise an Reihenklemmen, Baugruppen und/oder Verdrahtung, montierbar.
  • Im Ergebnis wird eine Positioniervorrichtung 1 mit darin angeordnetem Beschriftungsträger 2 bereitgestellt, die eine einfache und sichere Fixierung von Beschriftungsträgern 2 verschiedener Breiten und/oder Toleranzen erlaubt, so dass eine genaue und/oder verlässliche Beschriftung der Beschriftungsträger 2 in einem Drucker erfolgen kann.
  • 1
    Positioniervorrichtung
    2
    Beschriftungsträger
    3
    Halteeinrichtung
    4
    Aufnahmeeinrichtung
    5, 8
    Längsrand
    6
    Führungssteg
    7
    Pfeil
    9
    Halterippe
    10
    Beschriftungselemente
    11
    Sollbruchstelle
    12
    Querrand

Claims (14)

  1. Positioniervorrichtung (1) mit darin angeordnetem Beschriftungsträger (2) für elektrische Einrichtungen, wobei die Positioniervorrichtung (1) eine Aufnahmeeinrichtung (4) und eine Halteeinrichtung (3) aufweist, die Unterseite des einen Längsrandes (5) des Beschriftungsträgers (2) an der Aufnahmeeinrichtung (4) anliegt, und die Unterseite des anderen Längsrandes (8) des Beschriftungsträgers (2) und die Oberseite des anderen Längsrandes (8) des Beschriftungsträgers (2) jeweils an der Halteeinrichtung (3) anliegen.
  2. Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 1, wobei die Aufnahmeeinrichtung (4) derart ausgestaltet ist, dass der eine Längsrand (5) des Beschriftungsträgers (2) axial entlang der Aufnahmeeinrichtung (4) verschiebbar ist und/oder der andere Längsrand (8) des Beschriftungsträgers (2) axial entlang der Halteeinrichtung (3) verschiebbar ist.
  3. Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Aufnahmeeinrichtung (4) mit dem einen Längsrand (5) des Beschriftungsträgers (2) formschlüssig verbindbar ist.
  4. Positioniervorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Unterseite des einen Längsrandes (5) des Beschriftungsträgers (2) nutartig ausbildet ist und die Aufnahmeeinrichtung (4) federartig ausgebildet ist.
  5. Positioniervorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Halteeinrichtung (3) eine Halterippe (9) aufweist und die Oberseite des anderen Längsrandes (8) des Beschriftungsträgers (2) an der Halterippe (9) anliegt.
  6. Positioniervorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Halteeinrichtung (3) zur Aufnahme von Beschriftungsträgern (2) verschiedener Breiten ausgebildet ist.
  7. Positioniervorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, wobei der Beschriftungsträger (2) an der Unterseite mindestens eines Längsrandes (5, 8) einen Führungssteg (6) aufweist und der Führungssteg (6) an der federartig ausgebildeten Aufnahmeeinrichtung (4) anliegt.
  8. Positioniervorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Halteeinrichtung (3) U-förmig ausgebildet ist, und die U-förmige Halteeinrichtung (3) die Unterseite des anderen Längsrandes (8) des Beschriftungsträgers (2) und die Oberseite des anderen Längsrandes (8) des Beschriftungsträgers (2) umgreift.
  9. Positioniervorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Beschriftungsträger (2) an mindestens einem Querrand (12) und/oder an mindestens einem Längsrand (5, 8) mit der Positioniervorrichtung (1) verrastbar ist.
  10. Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 9, wobei die Positioniervorrichtung (1) zum Verrasten des Beschriftungsträgers (2) eine Rastnut aufweist.
  11. Positioniervorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Beschriftungsträger (2) zwischen dem einen Längsrand (5) und dem anderen Längsrand (8) ein Beschriftungselement (10) aufweist.
  12. Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 11, wobei die Verbindungsstelle zwischen dem Beschriftungselement (10) und dem einen Längsrand (5) und/oder dem anderen Längsrand (8) eine Sollbruchstelle (11) auf weist.
  13. Verwendung einer Positioniervorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche zum Beschriften des Beschriftungsträgers (2) in einer Beschriftungsvorrichtung.
  14. Verwendung einer Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 13, wobei die Beschriftungsvorrichtung als Matrixdrucker, Tintenstrahldrucker, Plotter oder Laserdrucker ausgeführt ist.
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