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Die
Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem
Beschriftungsträger
für elektrische
Einrichtungen.
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Bedingt
durch unterschiedliche Maschinenfunktionen und komplexe Stromlaufpläne ist die
individuelle Beschriftung bzw. Bezeichnung von elektrischen Einrichtungen,
wie Reihenklemmen, Baugruppen und Verdrahtung, nicht nur wünschenswert,
sondern geradezu notwendig. Zur Beschriftung ist in der Regel jeder
einzelnen Reihenklemme ein Beschriftungselement zugeordnet, das
mit der entsprechenden Reihenklemme verbindbar ist. Vielfach sind
eine Mehrzahl von Beschriftungselementen, welche je nach ihrer Form
als Etiketten oder Schilder ausgeführt sind, auf verschiedenartigen
Beschriftungsträgern
lösbar
fixiert, wobei die Etiketten oder Schilder in folienartiger Gestalt
auf bandförmigen
Beschriftungsträgern
lösbar
aufgeklebt sind.
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Kunststoffschilder
oder Etiketten in besonders ausgestalteter Form sind häufig in
Haltevorrichtungen, insbesondere rahmenartigen Beschriftungsträgern, angeordnet
und beispielsweise an diesen über
Sollbruchstellen befestigt. Die Haltevorrichtungen enthalten somit
Beschriftungselemente, die aufgrund ihrer Gestalt im Allgemeinen
ungeeignet oder zu klein sind, um in einem Drucker separat beschriftet zu
werden. Die Beschriftungselemente sind deshalb an den Beschriftungsträger gebunden,
wobei der Beschriftungsträger
ein Format aufweist, welches vom Drucker bzw. der Positioniervorrichtung
befördert werden
kann.
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Zum
Drucken individueller Druckmuster, vor allem für kleinere Stückzahlen,
sind Druckmaschinen, insbesondere Tintendrucker, bekannt. Ferner sind
zum Bedrucken Plotter, Laserdrucker oder Matrixdrucker verwendbar.
Zur Beschriftung des Beschriftungsträgers in einem Drucker wird
vielfach der Beschriftungsträger
in einer Positioniervorrichtung eingesetzt, um den Beschriftungsträger während der Bedruckung
in dem Drucker zu fixieren. Dazu wird bei den aus dem Stand der
Technik bekannten Vorrichtungen der Beschriftungsträger vielfach
an der einen Seite in die Positioniervorrichtung eingerastet und
auf der anderen Seite, zum Ausgleich von Toleranzen, mit einem Klebemittel,
wie einem Klebeband, in der Positioniervorrichtung fixiert.
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Nachteilig
bei derartigen Vorrichtungen ist, dass die Klebewirkung des Klebemittels
nach mehrfacher Nutzung nachlässt.
Dadurch verschlechtert sich die Fixierung des Beschriftungsträgers in
der Positioniervorrichtung, was zu einer ungenauen Beschriftung
des Beschriftungsträgers
oder zu einer verwischten Beschriftung des Beschriftungsträgers führen kann.
Andererseits ist ein Wechsel des Klebemittels bei den aus dem Stand
der Technik bekannten Positioniervorrichtungen aufwändig und
mit Kosten verbunden. In der Summe führt die Fixierung des Beschriftungsträgers mit
Klebemittel an der Positioniervorrichtung zu einer aufwändigen Handhabung,
welche nach mehrfacher Nutzung die Gefahr einer ungenauen Beschriftung
inne hat, und nur durch periodischen und in der Regel manuellen
Austausch des Klebemittels verringerbar ist.
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Daher
ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Positioniervorrichtung mit
darin angeordnetem Beschriftungsträger anzugeben, die eine einfache
und zuverlässige
Fixierung des Beschriftungsträgers
in der Positioniervorrichtung erlaubt.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger für elektrische
Einrichtungen, wobei die Positioniervorrichtung eine Aufnahmeeinrichtung
und eine Halteeinrichtung aufweist, die Unterseite des einen Längsrandes
des Beschriftungsträgers
an der Aufnahmeeinrichtung anliegt, und die Unterseite des anderen
Längsrandes
des Beschriftungsträgers
und die Oberseite des anderen Längsrandes
des Beschriftungsträgers
jeweils an der Halteeinrichtung anliegen.
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Erfindungsgemäß wird damit
eine Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger angegeben,
wobei der Beschriftungsträger
einfach und sicher in der Positioniervorrichtung fixierbar ist.
Gegenüber
den aus dem Stand der Technik bekannten Positioniervorrichtung,
in denen der Beschriftungsträger
mittels eines Klebemittels fixiert wurde, zeichnet sich die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung
dadurch aus, dass der Beschriftungsträger an der Oberseite und an
der Unterseite an der Halteeinrichtung anliegt, wodurch die einfache
und sichere Fixierung erreicht wird. Dadurch entfällt das aus
dem Stand der Technik bekannte nachteilige und periodische Wechseln
des Klebemittels, da die erfindungsgemäße Halteeinrichtung eine verlässliche
Fixierung des Beschriftungsträgers
ermöglicht.
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Somit
ist durch die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung
mit darin angeordnetem Beschriftungsträger die Beschriftung des Beschriftungsträgers wesentlich
verbessert, da der Beschriftungsträger in der Positioniervorrichtung
in gegenüber
dem Stand der Technik vereinfachter und zuverlässigerer Weise mittels der
Aufnahmeeinrichtung und der Halteeinrichtung befestigbar ist. Ferner
ermöglicht
die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung
eine derartige Fixierung des Beschriftungsträgers, dass ein Verrutschen
oder Verschieben des Beschriftungsträgers während der Beschriftung gegenüber dem Stand
der Technik wesentlich verringert ist. Andererseits ist der Beschriftungsträger nach
der Beschriftung einfach aus der Positioniervorrichtung lösbar.
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Grundsätzlich kann
die Aufnahmeeinrichtung beliebig ausgestaltet sein. Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass
der eine Längsrand
des Beschriftungsträgers
axial entlang der Aufnahmeeinrichtung verschiebbar ist und/oder
der andere Längsrand
des Beschriftungsträgers
axial entlang der Halteeinrichtung verschiebbar ist. Damit wird
es ermöglicht,
den Beschriftungsträger
entlang der Positioniervorrichtung zu verschieben, also beispielsweise
von einer Position, in der der Beschriftungsträger in die Positioniervorrichtung
einsetzbar ist, in eine andere Position, in der der Beschriftungsträger in der
Positioniervorrichtung durch die Aufnahmeeinrichtung und die Halteeinrichtung
derart fixiert ist, dass eine zuverlässige Beschriftung des Beschriftungsträgers erfolgen
kann.
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In
diesem Zusammenhang ist gemäß einer Weiterbildung
der Erfindung bevorzugt, dass die Aufnahmeeinrichtung mit dem einen
Längsrand
des Beschriftungsträgers
formschlüssig
verbindbar ist. Eine derartige formschlüssige Verbindung zwischen dem Beschriftungsträger und
der Aufnahmeeinrichtung kann verhindern, dass der Beschriftungsträger entlang
der Positioniervorrichtung verschiebbar ist, so dass in einer möglicherweise
vorab definierten Position auf der Positioniervorrichtung die Beschriftung des
Beschriftungsträgers
derart erfolgen kann, dass die Beschriftung ohne Verrutschen des
Beschriftungsträgers
erfolgen kann.
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Ganz
besonders ist bevorzugt, dass die Unterseite des einen Längsrandes
des Beschriftungsträgers
nutartig ausgebildet ist und die Aufnahmeeinrichtung federartig
ausgebildet ist. Vorzugsweise sind die nutartig ausgebildete Unterseite
des einen Längsrandes
des Beschriftungsträgers
und die federartig ausgebildete Aufnahmeeinrichtung formschlüssig verbindbar.
Dadurch kann erreicht werden, dass der Beschriftungsträger gegenüber der
Aufnahmeeinrichtung, also gegenüber
der Positioniervorrichtung, unverschiebbar fixierbar ist.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Halteeinrichtung eine Halterippe auf, wobei
die Oberseite des anderen Längsrandes
des Beschriftungsträgers
an der Halterippe anliegt. Vorzugsweise ist die Halterippe als eine vorstehende
Rippe oder Haltenase ausgebildet. Mit anderen Worten kann mittels
der Halterippe der Beschriftungsträger auf der Positioniervorrichtung „niedergehalten” werden.
Somit lässt
sich der Beschriftungsträger
mittels der Halterippe auf einfache Weise an der Positioniervorrichtung
positionieren und/oder fixieren.
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Weiterhin
ist es gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung besonders bevorzugt, dass die Halteeinrichtung
zur Aufnahme von Beschriftungsträgern verschiedener
Breiten ausgebildet ist. Somit kann gemäß dieser bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung die Halteeinrichtung zum einen fertigungstechnische
Toleranzen der Breiten der Beschriftungsträger und/oder Beschriftungsträger verschiedener Breiten,
also beispielsweise Beschriftungsträger verschiedener Modelle mit
entsprechend verschiedenen Breiten, fixieren.
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Grundsätzlich ist
der in Rede stehende Beschriftungsträger in unterschiedlichen Weisen
ausführbar.
Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch bevorzugt, dass
der Beschriftungsträger
an der Unterseite mindestens eines Längsrandes einen Führungssteg
aufweist und der Führungssteg
an der federartig ausgebildeten Aufnahmeeinrichtung anliegt. Vorzugsweise
ist der Führungssteg
derart ausgebildet, dass der Beschriftungsträger entlang der Aufnahmeeinrichtung
verschiebbar ist oder der Beschriftungsträger an der Aufnahmeeinrichtung
fixierbar ist, also beispielsweise verrastbar ist. Somit lässt sich
ein Beschriftungsträger,
der an der Unterseite mindestens eines Längsrandes einen Führungssteg
aufweist, auf der Positioniervorrichtung verschieben und in einer
zum Beschriften geeigneten Position, in der beispielsweise der Beschriftungsträger durch
den Stift eines Plotters beschriftbar ist, fixieren.
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Grundsätzlich kann
die Halteeinrichtung beliebig ausgebildet sein. Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass
die Halteeinrichtung U-förmig ausgebildet
ist, und die U-förmige
Halteeinrichtung die Unterseite des anderen Längsrandes des Beschriftungsträgers und
die Oberseite des anderen Längsrandes
des Beschriftungsträgers
umgreift. Vorzugsweise ist die Halteeinrichtung als U-Profil ausgebildet,
wobei das U-Profil den anderen Längsrand
des Beschriftungsträgers
umgreift.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass
der Beschriftungsträger
an mindes tens einem Querrand und/oder an mindestens einem Längsrand
mit der Positioniervorrichtung verrastbar ist. In diesem Zusammenhang ist
gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung bevorzugt, dass die Positioniervorrichtung
zum Verrasten des Beschriftungsträgers eine Rastnut aufweist. Durch
eine derartige Verrastung und/oder durch eine derartige Rastnut
wird erreicht, dass der Beschriftungsträger mit der Positioniervorrichtung
auf sichere und/oder einfache Weise fixierbar ist. Ferner kann aufgrund
dieses erfindungsgemäßen Merkmals
erreicht werden, dass der Beschriftungsträger einfach und leicht, beispielsweise
nach der Beschriftung, von der Positioniervorrichtung lösbar ist.
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Weiterhin
ist es gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung besonders bevorzugt, dass der Beschriftungsträger zwischen
dem einen Längsrand und
dem anderen Längsrand
ein Beschriftungselement aufweist. Der Beschriftungsträger und/oder
das Beschriftungselement kann aus verschiedenen Werkstoffen, wie
beispielsweise Kunststoff, Keramik, Glas, Holz oder Metall, ausgebildet
sein. Beispielsweise kann es sich bei den Beschriftungselementen um
Etiketten handeln, wie selbstklebende oder einclipsbare Kennzeichnungsstreifen,
Kennzeichnungskarten, Zackbänder,
Einsteckschilder, Schilderplatten, Klemmleisten-Kennzeichnungen,
Bezeichnungshülsen
oder andere Formteile zur Kennzeichnung oder Markierung von elektrischen
Einrichtungen wie Reihenklemmen, Printklemmen oder Konvertern.
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Weiterhin
ist bevorzugt, dass die Verbindungsstelle zwischen dem Beschriftungselement
und dem einen Längsrand
und/oder dem anderen Längsrand
eine Sollbruchstelle aufweist. Somit kann das Beschriftungselement
nach der Beschriftung in einfacher Weise mittels der Sollbruchstelle
aus dem Beschriftungsträger
gelöst
werden.
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Grundsätzlich ist
die in Rede stehende Positioniervorrichtung in unterschiedlichen
Vorrichtungen verwendbar. Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass
die Positioniervorrichtung zum Beschriften des Beschriftungsträgers in
einer Beschriftungsvorrichtung verwendbar ist. In diesem Zusammenhang
ist gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung besonders bevorzugt, dass die Beschriftungsvorrichtung
als Matrixdrucker, Tintenstrahldrucker, Plotter oder Laserdrucker
ausgeführt
ist. Die Beschriftung des Beschriftungsträgers kann also in einfacher
Weise mit aus dem Stand der Technik bekannten Beschriftungsvorrichtungen
erfolgen, wobei die Anwendung unterschiedlicher Drucktechnologien
möglich
ist.
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Nachfolgend
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung weiter im
Detail erläutert.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 eine
Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung in einer Schnittansicht, und
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2 die
Positioniervorrichtung mit darin angeordnetem Beschriftungsträger gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung in einer perspektivischen Ansicht.
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Aus 1 und 2 sind
eine Positioniervorrichtung 1 mit darin angeordnetem Beschriftungsträger 2 für elektrische
Einrichtungen gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ersichtlich. Die Positioniervorrichtung 1,
welche beispielsweise aus Metall oder Kunststoff herstellbar ist, weist
eine Halteeinrichtung 3 und eine Aufnahmeeinrichtung 4 zur
Fixierung des Beschriftungsträgers 2 auf.
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Gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung liegt der Beschriftungsträger 2 an der Unterseite
des einen Längsrandes 5 an
der Aufnahmeeinrichtung 4 an, wobei, wie aus 1 ersichtlich,
der Beschriftungsträger 2 an
der Unterseite des einen Längsrandes 5 einen
Führungssteg 6 aufweist, welcher
an der federartig ausgebildeten Aufnahmeeinrichtung 4,
angedeutet durch Pfeil 7, anliegt.
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Die
Unterseite des anderen Längsrandes 8 des
Beschriftungsträgers 2 liegt
an der Halteeinrichtung 3 an, während die Oberseite des anderen Längsrandes 8 des
Beschriftungsträgers 2 ebenfalls an
der als Halterippe 9 ausgebildeten Halteeinrichtung 3 anliegt.
Wie weiterhin aus 1 ersichtlich, weist der Beschriftungsträger 2 an
der Unterseite des anderen Längsrandes 8 ebenfalls
einen Führungssteg 6 auf.
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Der
Beschriftungsträger 2 weist
eine Mehrzahl von Beschriftungselementen 10 auf, welche
untereinander und zwischen dem jeweils einem äußeren Beschriftungselement 10 und
dem einen Längsrand 5 sowie
zwischen dem jeweils anderem äußeren Beschriftungselement 10 und
dem anderen Längsrand 8 jeweils
eine Sollbruchstelle 11 aufweisen. Wie aus 2 ferner
ersichtlich, weist der Beschriftungsträger 2 eine Mehrzahl
von Reihen von Beschriftungselementen 10 auf, welche durch
jeweils einen Querrand 12 auf der einen und anderen Querseite
des Beschriftungsträgers 2 begrenzt
sind.
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Gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist der Beschriftungsträger 2 auf der Positioniervorrichtung 1 verschiebbar
und mittels an der Positioniervorrichtung 1 vorgesehenen
Rastnuten, nicht dargestellt, an der Positioniervorrichtung 1 verrastbar.
Die Rastnuten können
zum Verrasten eines Längsrandes 5, 8 und/oder
eines Querrandes 12 des Beschriftungsträgers 2 an der Positioniervorrichtung 1 ausgestaltet
sein.
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Ferner
erlaubt die als Halterippe 9 ausgeführte Halteeinrichtung 3 das
Einsetzen von Beschriftungsträgern 2 verschiedener
Breiten und/oder Toleranzen in die Positioniervorrichtung 1,
da der Beschriftungsträger 2 je
nach Toleranz mehr oder weniger in die durch die Halterippe 9 U-förmig ausgeführte Halteeinrichtung 3 „eintaucht”.
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Der
in der Positioniervorrichtung 1 fixierbare Beschriftungsträger 2 ist
in einem Drucker, wie beispielsweise einem Matrixdrucker, Tintenstrahldrucker,
Plotter und/oder Laserdrucker, beschriftbar. Nach dem Beschriften
sind die Beschriftungselemente 10 über die Sollbruchstellen 11 aus
dem Beschriftungsträger 2 trennbar
und an elektrischen Einrichtungen, wie beispielsweise an Reihenklemmen,
Baugruppen und/oder Verdrahtung, montierbar.
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Im
Ergebnis wird eine Positioniervorrichtung 1 mit darin angeordnetem
Beschriftungsträger 2 bereitgestellt,
die eine einfache und sichere Fixierung von Beschriftungsträgern 2 verschiedener
Breiten und/oder Toleranzen erlaubt, so dass eine genaue und/oder
verlässliche
Beschriftung der Beschriftungsträger 2 in
einem Drucker erfolgen kann.
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- 1
- Positioniervorrichtung
- 2
- Beschriftungsträger
- 3
- Halteeinrichtung
- 4
- Aufnahmeeinrichtung
- 5,
8
- Längsrand
- 6
- Führungssteg
- 7
- Pfeil
- 9
- Halterippe
- 10
- Beschriftungselemente
- 11
- Sollbruchstelle
- 12
- Querrand