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Die
Erfindung betrifft einen Ruhestromtüröffner gemäß Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Türöffner sind überwiegend
so ausgestaltet, dass sie stromlos verriegeln und durch Bestromung eines
Elektromagneten öffnen.
Jedoch ist es für Fluchttüren Vorschrift,
Ruhestromtüröffner einzusetzen,
die im stromlosen Zustand geöffnet
sind. Im verriegelten Zustand ist der Elektromagnet somit ständig bestromt.
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Bei
solchen Ruhestromtüröffnern zieht
in der Regel ein Elektromagnet gegen eine Federkraft einen Anker
an, der über
weitere Sperrelemente eine Verriegelung der Falle bewirkt. Dazu
muss der Elektromagnet stärker
sein als die Feder. Im stromlosen Zustand muss dann die Feder den
Türöffner entriegeln,
was jedoch bei einer entsprechenden Vorlast auf der Falle dazu führen kann,
dass diese von der Kraft der Feder nicht mehr geöffnet werden kann. Eine solche
Vorlast tritt beispielsweise dann auf, wenn die Türe bereits
in Richtung Öffnen
von einer Person vorbelastet wird. Auch eine kräftige Türdichtung kann eine solche
Vorlast erzeugen, die dann ein Öffnen
im stromlosen Zustand verhindern kann. Menschen, die in einem Panikfall
gegen die noch verriegelte Tür
drücken,
erzeugen bei derart aufgebauten Türöffnern eine solch große Vorlast,
dass eine Entriegelung im stromlosen Zustand gegen diese Vorlast nicht
mehr möglich
ist.
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Aus
der
DE 102 46 665
B3 ist eine elektrische Freigabevorrichtung für Türen bekannt,
die einen Ruhestromtüröffner darstellt.
Dieser Ruhestromtüröffner besitzt
einen Sperrhebel, der auf eine Sperrklinge einwirkt und von einem
Anker eines Elektromagneten gesperrt oder freigegeben wird. Der
U-förmige
Anker befindet sich seitlich neben der Falle und wirkt auf einen
hinter der Falle im Gehäuse
des Ruhestromtüröffners angeordneten
verschwenkbaren Sperrhebel. Der Ruhestromtüröffner hat eine unsymmetrische
Bauform, d. h. er muss für
links angeschlagene Türen
anders aufgebaut werden als für
rechts angeschlagene Türen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Ruhestromtüröffner zu
schaffen, der ein Öffnen der
Falle auch unter Vorlast im stromlosen Zustand sicher ermöglicht und
dessen Aufbau eine möglichst kleine
Bauform zulässt.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe erhält
man durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale. Der erfindungsgemäße Ruhestromtüröffner besitzt
einen Elektromagneten, dessen Anker direkt als Sperrelement mit
der Falle zusammenwirkt. Ist der Elektromagnet stromlos, lässt sich
der Anker aus seiner Sperrposition problemlos durch eine Öffnungsbewegung der
Falle verschieben. Kehrt die Falle in die Schließstellung zurück, kann
der Elektromagnet den Anker wieder in die Sperrposition bringen
und dort festhalten, so dass die Falle sicher gesperrt ist. Eine
am Anker angreifende Feder kann dabei das Zurückschieben des Ankers in seine
Sperrposition unterstützen.
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Dadurch,
dass der Anker selbst das Sperrelement für die Falle bildet, ergibt
sich eine äußerst kompakte
und auch symmetrische Bauform für
den Ruhestromtüröffner. Dieser
lässt sich
somit bei exakt gleicher Bauform sowohl bei links als auch bei rechts angeschlagenen
Türen einsetzen.
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Die
Position des Ankers ist vorzugsweise so gewählt, dass sich dieser rückseitig
hinter dem Drehkörper
der Falle befindet und dort einen rückseitigen Anschlag für den Drehkörper bildet.
Der Anker kann dabei eine flache Metallplatte sein, die mit einer schmalen
Sperrkante in der Sperrposition an der Rückseite des Drehkörpers der
Falle als Sperranschlag wirkt. Der Anker ist somit ebenfalls als
sehr einfaches Bauteil ausgebildet.
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Die
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass sich der Anker in Sperrposition gegen
eine vom Drehkörper
auf ihn einwirkenden Öffnungskraft
an Anschlagflächen
abstützt,
die gegenüber
der Kraftrichtung einer auf den Anker wirkenden Öffnungskraft geneigt sind.
Diese geneigten Anschlagflächen
können
entweder am Gehäuse
des Ruhestromtüröffners und/oder
an dem Anker selbst ausgebildet sein. Außerdem besteht die Möglichkeit, die
Anschlagflächen
in ihrer Neigung verstellbar auszuführen, um die vom Neigungswinkel
abhängige Haltekraft
für den
Anker verändern
bzw. an bestimmte örtliche
Vorgaben anpassen zu können.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung sieht die Verwendung von verstellbaren
Anschlägen in
Form von Kugelköpfen
vor, deren Rundung die geneigten Anschlagflächen bilden. Je nach Höhenposition
dieser Kugelköpfe
ist für
eine Anschlagkante oder Anlagefläche
des Ankers ein entsprechend unterschiedlicher Neigungswinkel an
den Kugelköpfen wirksam.
Anstelle von Kugelköpfen
können
auch anders gerundete Anschlagflächen
vorgesehen sein.
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Der
Ruhestromtüröffner ist
vorzugsweise so aufgebaut, dass der Elektromagnet, der den Anker betätigt, unmittelbar
hinter dem Drehkörper
der Falle im Gehäuse
des Ruhestromtüröffners angeordnet
ist. Dabei ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuse selbst mit seinen Wandungen
sowohl die Pole des Elektromagneten als auch einen Aufnahmeraum
für den
Anker bildet, in welchem der Anker begrenzt bewegbar bzw. verschiebbar
einliegt. Mittels eines Federelements wird der Anker in seine Sperrposition
vorgespannt und kann im stromlosen Zustand gegen die Federkraft
dieses Federelements von der Falle problemlos in eine geöffnete Position
weggedrückt
werden. Für den
Anker sind bei dieser Ausführungsform
keine zusätzlichen
Lagerelemente oder Führungselemente erforderlich.
Am Anker kann außerdem
ein Mikroschalter angreifen, um an eine Überwachungseinrichtung die
jeweilige Position des Ankers melden zu können. Der Mikroschalter kann
beispielsweise im verriegelten Zustand bei bestromtem Anker diese Sperrposition
des Ankers an eine Überwachungsanlage
durch ein entsprechendes elektrisches Signal mitteilen. Befindet
sich dagegen der Anker in einer geöffneten Position, meldet der
Mikroschalter dies durch eine Unterbrechung des von ihm ausgehenden elektrischen
Signals.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 die
Ansicht eines erfindungsgemäßen Ruhestromtüröffners mit
abgehobenem Anker,
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2 einen
schematisierten Querschnitt des in 1 dargestellten
Ruhestromtüröffners,
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3 und 4 einen
Ruhestromtüröffner mit
am Anker angreifendem Mikroschalter in der Sperrposition des Ankers
(3) und in der entriegelten Position des Ankers
(4),
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5 einen
Ruhestromtüröffner mit
am Grundkörper
des Gehäuses
ausgebildeten geneigten Anschlagflächen,
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6 den
Ruhestromtüröffner von 5 unmittelbar
nach dem Abschalten des Elektromagneten und
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7 den
Ruhestromtüröffner von 5 und 6 nach
dem Zurückschwenken
der Falle in die geöffnete
Stellung.
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Der
in 1 dargestellte Ruhestromtüröffner besteht aus einem Gehäuse 1,
einer schwenkbeweglichen Falle 2, einem Elektromagneten 3 und
einem auf den Elektromagneten 3 aufsetzbaren Anker 4. Der
Anker 4 liegt im zusammengebauten Zustand lose auf dem
Elektromagneten 3 auf und wirkt bei Bestromung des Elektromagneten 3 als
Sperrelement für
die Falle 2, die mit ihrem rückseitigen Drehkörper 5 an
einer schmalen Sperrkante 6 des Ankers 4 zur Anlage
kommt und von dieser in der dargestellten geschlossenen Stellung
gesperrt bzw. verriegelt wird.
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Im
Querschnitt von 2 ist der Aufbau der Falle 2 ersichtlich,
die aus dem Drehkörper 5 und
einem an diesem in der Höhe
verstellbar angeschraubten Verstellkörper 7 besteht. Die
Falle ist um einen Lagerpunkt 8 in Pfeilrichtung 9 verschwenkbar,
wenn der Anker 4 lose auf dem stromlosen Elektromagneten 3 aufliegt.
Im dargestellten Zustand ist der Elektromagnet 3 jedoch
bestromt und hält
den Anker 4 in der dargestellten Sperrposition sicher fest.
Wird nun versucht, die Falle 2 in Pfeilrichtung 9 in
eine geöffnete
Position zu drücken,
beispielsweise durch einen entsprechenden Öffnungsdruck auf die zugehörige Türe, so verhindert
der fest auf dem Elektromagneten 3 und von an Anschlagflächen 18 von
Kugelköpfen 12 gehaltene
Anker 4 das Öffnen
der Falle 2. Der Drehkörper 5 kommt
rückseitig
an der Sperrkante 6 zur Anlage, so dass die Falle verriegelt
bleibt.
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Am
Gehäuse 1 des
Ruhestromtüröffners sind
Gewindebohrungen 10 ausgebildet, in die Verstellschrauben 11 mit
oben angeordneten Kugelköpfen 12 eingesetzt
sind. Diese Kugelköpfe 12 ragen vorzugsweise
teilweise in Bohrungen 13 des Ankers 4 hinein
und bilden dadurch mit ihren gerundeten Oberflächen die Anschlagflächen 18 für den Anker 4. Werden
die Stellschrauben 11 verstellt, so ändert sich dadurch die Höhenposition
der Kugelköpfe 12. Der
untere Öffnungsrand 14 der
Bohrungen 13 liegt dann je nach Höhenstellung der Kugelköpfe 12 an
einer mehr oder weniger stark geneigten Kugelfläche an. Dadurch lässt sich
je nach Höhenposition
der Kugelköpfe 12 eine Änderung
der auf den Öffnungsrand 14 ausgeübten Haltekraft
vornehmen.
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3 und 4 zeigen
den Ruhestromtüröffner von 2 mit
einem zusätzlichen
Mikroschalter 15, dessen Betätigungshebel 16 an
einem am Anker 4 vorgesehenen Mitnehmer 17 angreift.
In 3 ist das Betätigungselement 16 des
Mikroschalters 15 von dem in Sperrposition befindlichen
Anker 4 niedergedrückt,
so dass der Mikroschalter 15 diesen verriegelten Zustand
elektrisch an eine hier nicht dargestellte Überwachungseinrichtung melden
kann.
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In 4 ist
der Anker 4 vom Elektromagneten 3 abgehoben, so
dass der Betätigungshebel 16 in eine
obere Stellung zurückgekehrt
ist und dadurch der Mikroschalter 15 den geöffneten
Zustand meldet.
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5 zeigt
eine geringfügig
abgeänderte Ausführungsform,
bei der der Anker 4 an geneigten Anschlagflächen 18 anliegt,
die am Gehäuse 1 ausgebildet
sind. Der Anker 4 befindet sich in 5 in der
Sperrposition, d. h. der Elektromagnet 3 ist bestromt.
Hier ist auch eine rückseitig
am Anker 4 angreifendes Federelement 19 ersichtlich,
das den Anker 4 in Richtung Sperrposition vorspannt.
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6 zeigt
den stromlosen Zustand des Elektromagneten 3, so dass der
Anker 4 durch eine Bewegung der Falle 2 in Pfeilrichtung 9 vom
Elektromagneten 3 zunächst
in die hier dargestellte Position abgehoben werden kann, um dann
bei einer weiteren Bewegung der Falle 2 in Pfeilrichtung 9,
wie dies in 7 dargestellt ist, ganz vom
Elektromagneten 3 abgehoben zu werden. In 7 ist
dann die geöffnete
Stellung der Falle 2 dargestellt.
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In 6 ist
ersichtlich, dass sich der Anker 4 nach einer ersten geringen Öffnungsbewegung
der Falle 2 entlang der geneigten Anschlagflächen 18 nach
oben abgehoben hat. Entsprechend geneigte Anlageflächen 20 sind
auch am Anker 4 ausgebildet. Die gewählte Neigung dieser Anschlagflächen 18 und
der korrespondierenden Anlageflächen 20 bestimmt,
wie groß die
maximale Haltekraft in der Verriegelungsposition bei bestromten
Elektromagneten 3 ist. Je nach örtlichen Gegebenheiten und
Vorgaben können
hier mehr oder weniger steile Anschlagflächen und Anlageflächen ausgebildet
sein.
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Es
wird noch erwähnt,
dass der Anker 4 in dem Gehäuse 1 durch die Wandungen
des Gehäuses 1 begrenzt
verschiebbar gelagert sein kann. Die Wandungen können dabei die Verschiebbarkeit
des Ankers 4 begrenzen. Selbstverständlich können auch spezielle Anschläge im Gehäuse 1 ausgebildet sein,
die den Raum, in welchem der Anker 4 beweglich einliegt,
definiert begrenzen. In 7 sind die Windungen der Spule 21 des
Elektromagneten 3 als leicht gebogene Linien angedeutet.
In 1 ist die Spule 21 ebenfalls gekennzeichnet.
Außerdem
sind in 1 Remanenznieten 22 ersichtlich,
die ebenfalls Teil des Elektromagneten 3 sind.
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Die
Anschlagflächen 18 und/oder
der Anker 4 können
mit einer Gleitbeschichtung versehen sein.