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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf die medizinische
Bildgebung (beispielsweise auf die Kernspintomographie; Synonym:
Magnetresonanztomographie MRT) zur Untersuchung von Patienten. Dabei
bezieht sich die vorliegende Erfindung insbesondere auf ein Verfahren,
sowie auf eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen, zur Durchführung einer
medizinischen Untersuchung mittels eines medizinischen konfigurierbaren
Untersuchungsgerätes
an einem Patienten, wobei das Verfahren den durch den Anwender durchzuführenden
Arbeitsablauf (engl.: workflow) bei beabsichtigten zeitlich beabstandeten
(unter Umständen
um Wochen oder Monate) Wiederholungsmessungen an einem Patienten
stark vereinfacht. Die Erfindung wird ohne Beschränkung der
Allgemeinheit anhand der Kernspintomographie erläutert.
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Die
Kernspintomographie ist ein Verfahren der medizinischen Diagnostik,
das sich in erster Linie durch ein hohes Konstrastauflösungsvermögen für Weichgewebe
auszeichnet. Da dadurch die Strukturen des menschlichen Körpers weitestgehend
und im Detail darstellbar sind, hat sie sich in weitem Umfang durchgesetzt
und gegenüber
anderen Verfahren als vielfach überlegen
gezeigt. Die Erfassung der Strukturen und Organe des menschlichen
Körpers
erfolgt dabei überwiegend
durch Erfassung von Schichten des menschlichen Körpers. Um daher den für eine medizinische
Untersuchung gewünschten
Bereich des menschlichen Körpers
vollständig
zu erfassen, ist die Aufzeichnung einer Vielzahl solcher Schichten erforderlich.
Weiter ist es nötig,
die Aufzeichnung der einzelnen Schichten an die besonderen Bedingungen
anzupassen, die für
eine bestimmte medizinische Untersuchung erforderlich sind. So kann
es erforderlich sein, durch ein Kontrastmittel eine bestimmte Struktur
des menschlichen Körpers
verstärkt darstellbar
zu machen. Als weiteres Beispiel sei genannt, dass es möglich ist,
sich bewegende Flüssigkeiten
und Flüssigkeiten
im Allgemeinen besonders kontrastreich darzustellen, wie z.B. Blut
in den Blutgefäßen. Auch
hierzu sind vor der Aufzeichnung einer bestimmten Schnittaufnahme
die entsprechenden Parameter und Angaben in einem Steuerungsprogramm
einzustellen, das eine Kernspintomographievorrichtung steuert. Aufgrund
der sehr vielfältigen
medizinischen Untersuchungsmöglichkeiten,
die durch die Kernspintomographie ermöglicht werden, gibt es auch
eine sehr große
Anzahl unterschiedlicher Aufzeichnungsmöglichkeiten für Kernspinresonanzaufnahmen,
die jeweils optimiert für
die gewünschte
Untersuchung sind. Eine Bedienperson hat demnach bei einer bestimmten
gewünschten
medizinischen Untersuchung und dem demnach zu untersuchenden Bereich
des menschlichen Körpers
eine Vielzahl von Parametern und Einstellungen in einem Steuerungsprogramm
auf der Kernspintomographievorrichtung vorzunehmen.
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Nach
dem Stand der Technik gibt es nun eine Software-Architektur für MRT-Geräte die in
Kombination mit den entsprechenden Hardware-Komponenten dem Anwender
die Untersuchungsspezifische Konfiguration, die Bildverarbeitung
sowie die Bilddaten-Verwaltung eines MRT-Gerätes erleichtert. Eine solche
ist beispielsweise in MRT-Geräten
von der Firma Siemens unter dem Namen "Phönix" implementiert und
wird im Folgenden anhand des Schemas in
2 grob skizziert (eine ausführlichere
Darstellung erfolgt anhand der
3 und
4 in der Figurenbeschreibung):
Das
MRT-Gerät
14 ist
mit einer Untersuchungsdatenbank
15 ausgestattet die eine
Vielzahl möglicher Messprotokolle
enthält.
Der Anwender kann sich diese in einem Schritt S1 durch den Untersuchungs-Explorer
16 in
einem Fenster (Pop-Up-Window) auf dem Anwenderbildschirm
24 anzeigen
lassen, darunter eine Auswahl treffen und diese ausgewählten Messprotokolle
gemäß Schritt
S2 in die Programmsteuerung
17 laden. Das Fenster der Programmsteuerung
17 wird
ebenfalls gleichzeitig auf dem Anwenderbildschirm
24 angezeigt.
Weiterhin hat der Anwender nun die Möglichkeit Änderungen an der Messparameterkonfiguration
eines ausgewählten
Messprotokolls vorzunehmen (nicht dargestellt). Initiiert der Anwender
gemäß Schritt
S3 die Messung, so erfolgt ein Abarbeiten der ausgewählten möglicherweise
manuell angepassten Messprotokolle durch das Meßsystem
18, wobei
die vom Bildrechner
18 erzeugten Bilder (gegebenenfalls
auch Bildserien) gemäß Schritt
S4 in einer Bilderdatenbank
19 abgespeichert werden. Die
Bilderdatenbank
19 entspricht quasi einem Festplattenspeicher
eines PC's oder
einer Workstation. Der Anwender kann sich nun die akquirierten Bilddaten
gemäß Schritt
S5 über
einen Patienten-Browser
20 ebenfalls in einem Fenster auf
dem Anwenderbildschirm
24 anzeigen lassen. Nun ist es mit
der derzeitigen MRT-Software (Firma Siemens: Phönix) möglich, die Messung, die zu
einem bestimmten Bild bzw. zu einer bestimmten Bildserie geführt hat,
dadurch exakt wiederholen zu lassen indem der Anwender gemäß Schritt
S6 das besagte Bild (die Bildserie) bzw. ein diesem Bild (dieser
Bildserie) zugehöriges
Icon per Drag&Drop
auf eine interaktive Schaltfläche
im Fenster der Programmsteuerung
17 zieht. Ausführlich beschrieben
ist dieser Schritt S6 (die Maustechnische Übertragung einer Messparameterkonfiguration
auf ein Messprotokoll durch Drag&Drop)
in
DE10118194A1 ("Rekonstruktion von Messprotokollen
und Messparametern aus gemessenen Bildern bei MR-Anlagen" von R. Schneider und
M. Müller).
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Es
tritt jedoch häufig
der Fall auf, dass an einem Patienten nicht nur eine einzelne Messung,
basierend auf einem einzigen Messprotokoll, durchgeführt wird,
sondern im Rahmen einer Krankheits-spezifischen Studie ein umfangreiches
sogenanntes Messprogramm – bestehend
aus einer Vielzahl von nacheinander abzuarbeitenden in der Regel
unterschiedlichen Messprotokollen inklusive Patienten-Verlagerung
durch Tisch-Verschiebung und gegebenenfalls unterschiedlichen Messpausen.
Auf Basis des Ergebnisses eines solchen Messprogramms erstellt der
Anwender (i.a. der Radiologe oder der behandelnde Arzt) eine Diagnose,
die wiederum die Grundlage für
eine mehr oder weniger zeitbeanspruchende Therapie bildet. Dabei
ist es notwendig den Patienten in mittel- oder langfristigen Zeitabständen erneut
zu untersuchen, um auf Basis von Vergleichsbildern den Krankheitsverlauf
bzw. den Therapieverlauf beobachten zu können, was als "FollowUp-Studie" bezeichnet wird.
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Somit
stellt sich für
den Bediener des MRT-Gerätes
das Problem, das erstmals verwendete Messprogramm mit den jeweiligen
unter Umständen während der
Untersuchung manuell angepassten Messprotokollen zu ermitteln. Im
Stand der Technik ist es jedoch nicht möglich, aus den gespeicherten Daten
einer Erst-Untersuchung
bzw. einer vorangegangenen Untersuchung (also Bilder und/oder Bildserien
die in der Bilder-Datenbank 19 abgelegt sind) das entsprechende
Messprogramm exakt wiederzufinden bzw. abzuleiten. In größeren Praxen
und Kliniken wird das Problem noch verschärft, weil derartige Untersuchungen
an einem RIS 23 (Radiologisches-Informations-System) geplant
werden, die eigentliche Untersuchung dann aber an dem jeweiligen medizinischen
Untersuchungsgerät 14 (in
der Fachsprache auch als "medizinische
Bildgebungs-Modalität" oder auch nur als "Modalität" bezeichnet; hier dem
MRT-Gerät)
von anderem Personal durchgeführt
wird. Das derzeitige Phönix
als Teil der Betriebsystemsoftware von Siemens-MRT-Geräten (syngoMR-Software) erlaubt
es derzeit nur zu einer einzigen Serie oder einem Bild, das Teil
einer Serie ist, ein entsprechendes ablauffähiges Messprotokoll zu rekonstruieren,
wobei dazu der Anwender an der MR-Anlage 14 sitzen und
der Patient bereits registriert sein muss, d.h. eine Untersuchung
des Patienten durch den Anwender bereits im Gange ist.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren sowie
eine Kernspintomographievorrichtung zur Durchführung des Verfahrens bereit
zu stellen, welches auf einfache Weise die exakte Wiederholung einer
umfassenden MRT-Untersuchung beispielsweise im Rahmen einer laufenden Therapie
oder einer Nachuntersuchung am Patienten auch nach großen Zeiträu men und
bei beliebig komplexer Messparameterkonfiguration ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch
die Merkmale der unabhängigen
Ansprüche gelöst. Die
abhängigen
Ansprüche
bilden den zentralen Gedanken der Erfindung in besonders vorteilhafter
Weise weiter.
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Erfindungsgemäß wird ein
Verfahren beansprucht, zur Durchführung einer medizinischen Untersuchung
mittels eines medizinischen konfigurierbaren Untersuchungsgerätes an einem
Patienten,
durch
- – Laden eines bei einer einer
beabsichtigten Wiederholungsmessung zugrunde liegenden Basismessung
angelegten Rekonstruktions-Dokumentes in die Programmsteuerung (17)
des Untersuchungs-Gerätes
(14),
- – Durchführen der
Wiederholungsmessung durch automatisiertes Abarbeiten der im Rekonstruktions-Dokument
abgelegten Messprotokolle mit der ebenfalls in dem Rekonstruktions-Dokument
abgelegten der Basismessung zugrunde liegenden Messparameter-Konfiguration.
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Dabei
enthält
das Rekonstruktions-Dokument erfindungsgemäß das bei der Basismessung verwendete
Messprogramm sowie die gemessenen Ergebnisbilder und/oder Ergebnisserien.
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Vorteilhafterweise
kann der Anwender Einfluss auf die Wiederholungsmessung nehmen indem er
nach dem Laden aber vor der Wiederholungsmessung im Messprogramm
irrelevante Messprotokolle eliminiert.
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Ebenso
vorteilhaft erfolgt das Laden des Rekonstruktions-Dokumentes automatisch
auf Basis einer Verknüpfung
der bei der Wiederholungsmessung eingegebenen oder aufgerufenen
Patientendaten mit den entsprechenden Patientendaten der bei der
Basismessung erfolgten Patienten-Registrierung.
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In
einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Verknüpfung manuell
mittels Drag&Drop
durch Ziehen eines die Basismessung symbolisierenden graphischen
Elementes vom Patient-Browser des Untersuchungs-Gerätes in die
Programm-Steuerung des Untersuchungs-Gerätes durch den Anwender initiiert.
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Das
Laden des Rekonstruktions-Dokumentes erfolgt ebenso vorteilhaft
automatisch aus einer lokalen Datenbank des Untersuchungs-Gerätes, aus einem
transportablen Datenspeicher, wie z.B. einer CD, oder gegebenenfalls über ein
RIS aus einem Langzeitspeicher, wie z.B. dem Archiv eines PACS.
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Erfindungsgemäß ist das
Untersuchungs-Gerät
als Kernspintomographie-Gerät,
Ultraschall-Gerät,
C-Bogen, CT-Gerät,
PET-Gerät, SPELT-Gerät, usw.
ausgebildet.
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Weiterhin
wird eine Vorrichtung beansprucht welches zur Durchführung des
Verfahrens geeignet ist.
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Ferner
wird ein Computersoftwareprodukt beansprucht welches ein Verfahren
nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche implementiert, wenn es
auf einer mit der genannten Vorrichtung verbundenen Recheneinrichtung
läuft.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Eigenschaften der vorliegenden Erfindung
werden im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen bezugnehmend auf
die begleitenden Abbildungen näher
erläutert.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Kernspintomographiegerätes gemäß der vorliegenden
Erfindung,
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2 zeigt
anhand eines Flussdiagrammes die MRT-Gerät-interne Funktionsweise der
Phönix-Technologie
nach dem Stand der Technik,
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3 zeigt
anhand eines Flussdiagrammes die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Auto-Phönix-Technologie
bei Anbindung des MRT-Gerätes
an ein PACS, und
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4 zeigt
anhand eines Flussdiagrammes die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Auto-Phönix-Technologie,
wobei in einer möglichen Ausführungsform
die Anbindung des MRT-Gerätes an
ein PACS über
ein RIS erfolgt.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer Kernspintomographievorrichtung
zur Erzeugung eines Kernspinbildes eines Objektes, bei der das erfindungsgemäße Verfahren
angewandt wird. Der Aufbau der Kernspintomographievorrichtung entspricht
dabei dem Aufbau einer herkömmlichen
Kernspintomographievorrichtung. Ein Grundfeldmagnet 1 erzeugt
ein zeitlich konstantes starkes Magnetfeld zur Polarisation bzw.
Ausrichtung der Kernspins im Untersuchungsbereich eines Objektes,
wie z.B. eines zu untersuchenden Teils eines menschlichen Körpers. Die
für die
Kernspinresonanzmessung erforderliche hohe Homogenität des Grundmagnetfeldes
ist in einem kugelförmigen
Messvolumen M definiert, in das die zu untersuchende Person auf
einem in die Kernspintomographievorrichtung verfahrbaren Objekttisch 5 so
eingebracht wird, dass sich die zu untersuchenden Teile des menschlichen
Körpers
im Messvolumen M befinden. Um die Homogenitätsanforderungen an das Magnetfeld
zu erfüllen
und zur Eliminierung zeitlich invariabler Einflüsse werden an geeigneter Stelle
sogenannte Shim-Bleche aus ferromagnetischem Material angebracht.
Zeitlich variable Einflüsse
werden durch Shim-Spulen 2 eliminiert. In den Grundfeldmagneten 1 ist
ein zylinderförmiges Gradientenspulensystem 3 eingesetzt,
das aus drei Teilwicklungen besteht. Jede Teilwicklung wird von einem
Verstärker 8 mit
Strom zur Erzeugung eines linearen Gradientenfeldes in die jeweilige
Richtung des kartesischen Koordinatensystems versorgt. Die erste
Teilwicklung des Gradientenfeldsystems 3 erzeugt dabei
einen Gradienten Gx in x-Richtung, die zweite
Teilwicklung einen Gradienten Gy in y-Richtung
und die dritte Teilwicklung einen Gradienten Gz in
z-Richtung. Durch das Gradientenfeld wird das durch die gewählte Auflösung festgelegte
auszumessende Volumen angesteuert, das einem Punkt des späteren Bildes
entspricht.
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Innerhalb
des Gradientenfeldsystems 3 befindet sich eine Hochfrequenzantenne 4,
die die von einem Hochfrequenzleistungsverstärker 9 über eine Sende-Empfangsweiche 6 abgegebenen
Hochfrequenzpulse in ein magnetisches Wechselfeld zur Anregung der
Kerne und Ausrichtung der Kernspins des zu untersuchenden Objektes
bzw. des zu untersuchenden Bereiches des Objektes umsetzt. Von der Hochfrequenzantenne 4 wird
auch das von den präzedierenden
Kernspins ausgehende Wechselfeld, d.h. in der Regel die von einer
Pulssequenz aus einem oder mehreren Hochfrequenzpulsen und einem oder
mehreren Gradientenpulsen hervorgerufenen Kernspinechosignale, in
eine Spannung umgesetzt, die einem Hochfrequenzsystem 22 über die
Sende-Empfangsweiche 6 sowie
einen Verstärker 7 zugeführt wird.
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In
einem Steuerungscomputer 12 wird aus den solcherart gewonnenen
Messdaten ein Bild erzeugt. In dem Steuerungscomputer 12 erfolgt
auch die Verwaltung der Bilddaten und der für den Ablauf der einzelnen
Messungen nötigen
Aufzeichnungsparameter, durch die das Zusammenwirken des Gradientenfeldsystems
und des Hochfrequenzsystems 22 gesteuert wird. Insbesondere
steuert der Steuerungscomputer 12 die Sequenzabfolge, d.h.
das zeitrichtige Schalten der Gradienten, das Aussenden der Hochfrequenzpulse
mit definierter Phase und Amplitude sowie den Empfang der Kernresonanzsignale. Die
Auswahl entsprechender Sätze
von Aufzeichnungsparametern zur Erzeugung eines Kernspinbildes sowie
die Darstellung des erzeugten Kernspinbildes erfolgt ebenfalls über den
Steuerungscomputer 12, der ein Terminal 13, eine
Tastatur sowie einen oder mehrere Bildschirme umfasst.
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In
den 2, 3 und 4 (2 wurde eingangs
bereits kurz beschrieben) sind diejenigen Komponenten eines eben
beschriebenen MRT-Gerätes
dargestellt, die im wesentlichen für den Datenfluss, den Datenaufruf
und Datenablage (seien es Messdaten, Messprotokolldaten oder Bilddaten)
verantwortlich sind, einschließlich
der Benutzerschnittstellen auf dem Anwenderbildschirm 24, über die
der Anwender Einfluss auf die Datenverarbeitung nehmen kann.
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Ausgangsbasis
ist die Untersuchungs-Datenbank UDB 15 (engl. ExamDB),
die eine Datenablage für
eine Vielzahl von Messprotokollen darstellt und aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten eines
MRT-Gerätes 14 in
folgender Weise streng hierarchisch strukturiert ist:
Die UDB 15 enthält "Regionen" entsprechend einer anatomischen
Aufteilung des menschlichen Körpers, eine "Region" enthält "Untersuchungen" (engl. Exams), entsprechend
möglicher
diagnostischer Fragestellungen, eine "Untersuchung" enthält "Messprogramme", entsprechend einer bestimmten Vorgehensweise
bei einer Untersuchung und ein "Messprogramm" enthält "Mess-Protokolle" entsprechend einer
Akzentuierung in der Abfolge eines "Messprogramms". Ein "Messprotokoll" (als kleinste Einheit) besteht aus
sämtlichen
für die
Steuerung einer Messung benötigten
Messparameter.
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Die
Struktur der UDB 15 kann sich der Anwender in einem Schritt
S1 über
den Untersuchungs-Explorer 16 auf dem Anwenderbildschirm 24 anzeigen
lassen und sich einzelne Messprotokolle, in der Regel aber ein zur
Verfügung
stehendes, der beabsichtigten Untersuchung entsprechendes Messprogramm
gemäß einem
Schritt S2 in die Programmsteuerung 17 laden.
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Ein
solches Messprogramm besteht aus einer Anzahl an Messprotokollen,
die möglicherweise durch
Pausen zeitlich beabstandet sind und als solche in ihrer Abfolge
die sogenannte Messqueue bilden.
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In
der Regel hat der Anwender auch die Möglichkeit, über das Fenster der Programmsteuerung 17 Einfluss
auf die Messqueue zu nehmen und wird dieses auch tun, in dem er
beispielsweise die Messparameterkonfiguration eines oder mehrerer Messprotokolle
und/oder die Pausen zwischen den einzelnen Messungen variiert. Der
Eingriff in einzelne Elemente der Messqueue basiert üblicherweise
auf dem Erfahrensschatz des Anwenders, wobei bei der Modifizierung
der Messqueue dem individuellen patientenspezifischen Krankheitsbild
Rechnung getragen wird.
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Nach
der Initiierung der Messung gemäß Schritt
S3 und der Messung selbst, die gemäß Schritt 4 durch
ein chronologisches Abarbeiten der (womöglich modifizierten) Messqueue
durch das Messsystem 18 erfolgt, werden die mittels Bildrechner 18 erstellten
Bilddaten in Form von Einzelbildern oder Bildserien in der Bilderdatenbank 19 gespeichert.
Die Bilderdatenbank 19 stellt eine primäre Datenablage für die bei
der Messung erzeugten Bilddaten dar.
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Auch
die Bilderdatenbank 19 ist hierarchisch strukturiert: Sie
enthält
auf oberster Ebene "Patienten", ein "Patient" enthält "Studien", eine "Studie" enthält "Serien" und eine "Serie" enthält "Bilder". Auch diese Struktur
kann sich der Anwender gemäß Schritt S5
durch den Patienten-Browser 20 in einem Pop-up-Fenster
auf dem Anwender-Bildschirm 24 zur Sofortdiagnose anzeigen
lassen, in dem die entsprechenden Bilddaten aus der Bilderdatenbank 19 ausgelesen
werden.
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Da
die Bilderdatenbank 19 generell nur über eine begrenzte Speicherkapazität verfügt, werden vor
allem in kleineren radiologischen Praxen nicht unmittelbar relevante
Bilddaten auf CD/DVD gebrannt und Praxis-intern, beispielsweise
in einem CD/DVD-Archiv-Schrank, abgelegt und aufbewahrt. Bei größeren Praxen
und Krankenhäusern
ist die Bilderdatenbank 19 einer MRT-Modalität 14 an
ein Bilder-Langzeitarchiv 22 eines PACS 21 (Picture
Archiving and Communicating System) angebunden, welches in der Regel
aus Magnetspeichermedien (z.B. Magnetbändern) besteht, die zwar an
einem geschützten
Ort (z. B. Tresor im Keller) verwahrt werden, netztechnisch aber
mit dem Bildarbeitsplatz am MRT-Gerät 14 über ein
LAN (Local Area Network) verbunden ist.
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Ebenso
kann es sein, dass eine größere radiologische
Praxis oder ein Krankenhaus (wie bereits erwähnt) an ein Radiologisches-Informations-System 23 (RIS)
angebunden ist und ein Datenzugriff auf die Bilddaten des PACS-Langzeitarchivs 22 dieser
oder einer anderen Praxis oder Klinik über das RIS 23 erfolgt.
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Die
vorliegende Erfindung besteht nun darin, die Software-Architektur eines
MRT-Systems 14 gegebenenfalls unter Anbindung an weitere
Informationssysteme (PACS 21, RIS 23) so auszubilden,
dass im Rahmen einer maximal komplexen Follow-up-Studie (wiederholte mehrschrittige Unterschuchung
eines Patienten an einem MRT-Gerät 14)
das der Wiederholungsmessung zugrundeliegende Messprogramm exakt
wieder aufgerufen bzw. rekonstruiert werden kann, was mit der derzeitigen
Phönix-Software nur mit
ausgesprochen hohem Aufwand bzw. überhaupt nicht möglich ist.
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Dazu
wird erfindungsgemäß beim Speichern der
Untersuchungsergebnisse einer Follow-up-Studie auf die erwähnten Bildspeichermedien
zukünftig mehr
Information hinterlegt. So werden nicht nur Bilder, Bildserien und
die dazugehörigen
Messprotokolle in der Bilderdatenbank auf einer CD/DVD oder in einem
PACS-Archiv 22 gespeichert, sondern auch weitere für einen
automatisierten Ablauf benötigten Daten.
Dies sind beispielsweise sämtliche
demographische Patientendaten wie Name, Geburtsname, Gewicht, Alter
usw., aber auch charakteristische Messdaten wie Messpausen, Tischverschiebung,
Atmungsanweisungen oder andere Instruktionen (Augen auf, Augen zu,
Kopf drehen usw.).
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Für diese
Follow-up-Studiendaten wird während
bzw. nach der Messung in die Struktur der Bilderdatenbank 19 ein
neues eigenes Dokument eingehängt,
welches beim Aufruf durch den Patienten-Browser 20 mit
den bisher üblich
angezeigten Daten zusätzlich
auf dem Anwender-Bildschirm 24 erscheint.
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Für die Bilderdatenbank 19 bzw.
für die
dort angelegten Dokumente ergibt sich erfindungsgemäß beispielsweise
folgende Struktur:
Die Bilderdatenbank 19 enthält "Patienten", ein "Patient" enthält "Studien" und eine "Studie" enthält "Report-Serien". In eine solche "Report-Serie" wird erfindungsgemäß ein sogenanntes "Rekonstruktions-Dokument" (Phönix-Evidence-Document)
eingetragen. Dieses dient als Datencontainer für das verwendete Messprogramm,
für relevante
Ergebnisbilder und/oder relevante Ergebnisserien sowie optional
für den
Befund des Radiologen. Relevanz bedeutet, dass nur aussagefähige Ergebnisse
gespeichert und qualitativ unbrauchbare Bilder/Bildserien von vornherein
verworfen, also gelöscht
werden. In diesem Rekonstruktions-Dokument werden also Daten aus unterschiedlichen
Abschnitten einer Untersuchung gesammelt (z. B. die Benutzerauswahl
des Messprogramms mit der jeweiligen Messparameterkonfiguration
der jeweiligen Messprotokolle, Bilder des Patienten und der Befund,
der typischerweise erst entsteht, wenn der Patient längst gegangen
ist), wodurch es möglich
ist – je
nach Art der Implementierung dieser Rekonstruktions-Dokumente – bei späteren Folgeuntersuchungen
die Basisuntersuchung exakt und Bediener-freundlich (beispielsweise
per Mausklick auf einer entsprechend angelegten Schaltfläche eines aktivierten
Fensters auf dem Anwender-Bildschirm 24) rekapitulieren
zu können.
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Dabei
sind hinsichtlich der Folgeuntersuchungen im wesentlichen zwei Fälle zu unterscheiden:
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I) MRT-System ohne RIS 23(-Anbindung):
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Kommt
der Patient zu einer Folgeuntersuchung in eine Praxis ohne RIS-Anbindung,
so muss gemäß Schritt
S5 das Rekonstruktions-Dokument, welches bei der Erstuntersuchung
erstellt und abgespeichert worden ist, wieder aufgerufen werden.
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Ist
dieses nicht mehr in der lokalen Bilderdatenbank 19 der
MR-Anlage 14 vorhanden (ist insbesondere nach längeren Zeiträumen der
Fall), so muss es gemäß Schritt
S7 (3) aus dem Bilder-Langzeitarchiv 22 des
PACS 21 oder aber – falls die
Anbindung an ein solches nicht existiert – sogar direkt von einer CD/DVD
geladen werden. In einem weiteren Schritt S6 der Folgeuntersuchung
wird das Rekonstruktions-Dokument mittels Drag&Drop (Maus-basiert, wie derzeit bei
Phönix
für Bilder
und Bildserien, siehe Beschreibungseinleitung) in die Messqueue
der Programmsteuerung 17 geladen, wodurch das erstmals
verwendete Messprogramm mit allen Messprotokollen, Messparametern
und weiteren Einzelheiten exakt rekonstruiert wird.
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II) MRT-System mit RIS 23(-Anbindung)
(4)
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In
größeren (Radiologie-)Praxen
oder in gut ausgestatteten Kliniken werden aufwändigere Untersuchungen, z.
B. an MRT-Geräten
an einem RIS 23 (-Terminal), geplant (4).
Das heißt
dort wird festgelegt, welcher Patient wann und an welcher Modalität untersucht
wird, wobei auch die Patienten-Registrierung
(d. h. die Eingabe der Patienten-Demographie) vor Ort erfolgt. Auf
Basis dieser Informationen ist der RIS-Anwender in der Lage sich gemäß Schritt S8
zu informieren, ob zu diesem Patienten bereits im PACS 21 eine
Voruntersuchung vorliegt. Ist dies der Fall, so werden die Patientendokumente
bzw. wird die Patientenstruktur einschließlich des Rekonstruktions-Dokumentes
gemäß Schritt
S9 und Schritt S10 über
das RIS 23 vom PACS 21 an das MR-Gerät 14 übertragen
und über
den Patienten-Browser 20 gemäß Schritt S5 am Anwender-Bildschirm 24 angezeigt.
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Der
Anwender am MR-Gerät 14 ist
dann in der Lage, die MR-Protokolle
zu begutachten und zu entscheiden, welche Messprotokolle zu relevanten Ergebnissen
geführt
haben und deshalb wiederverwendet werden sollen.
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Ferner
wird die Registrierung des Patienten am MR-Gerät 14 bestätigt, was
dazu führt,
dass auf Basis des Rekonstruktions-Dokuments die ausgewählten Messprotokolle
des zugrundeliegenden Messprogramms so in die Programmsteuerung 17 geladen
werden, dass automatisch eine Messqueue generiert wird, die – bis auf
die eliminierten Messprotokolle – exakt der Messqueue der im
Rahmen der Voruntersuchung erfolgten Erst- oder Basismessung entspricht.
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Dies
hat zur Folge, dass der Anwender nicht manuell in der lokalen Bilderdatenbank 19 nach
allen brauchbaren Bildern oder Serien suchen muss und womöglich (im
Falle ohne PACS) noch nach CD's oder
DVD's suchen und
diese einlegen muss, falls die Daten nicht mehr in der lokalen Bilderdatenbank 19 vorhanden
sind, um dann die MR-Messprotokolle mittels Phönix einzeln in die Messqueue
der Programmsteuerung 17 zu laden.
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Aufgrund
des Rekonstruktions-Dokumentes kann die Wiederholungs-Messung nach
einer Patientenregistrierungsbestätigung auf einfache Weise automatisiert
ablaufen. Dieses erfindungsgemäße Vorgehen
bzw. die diesem Vorgehen zugrunde gelegte Software wird als Auto-Phönix bezeichnet.
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In
beiden Fällen
I) und II) kann ohne nennenswerten Personaleinsatz eine einer Erst-
oder Basismessung exakt entsprechende Wiederholungsmessung durchgeführt werden,
die aufgrund der gleichen Messqueue zu messtechnisch identischen
Vergleichsbildern/Vergleichsbildserien führt und dem Arzt eine bestmögliche Beurteilung
des zeitlichen Krankheitsverlaufs gewährleistet.
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Die
Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden im Folgenden kurz zusammengefasst:
- – Es ergibt
sich eine Reduzierung des personellen (Bedien- und Zeit-)Aufwandes bei einer Folgeuntersuchung
durch das automatische Laden des der Folgeuntersuchung zugrundeliegenden
Messprogramms der Voruntersuchung.
- – Die
Selektion relevanter Messprotokolle vermeidet unnötige Untersuchungsschritte
bei Folgeuntersuchungen und damit verbundener Kostenersparnis, da
nur nötige
Untersuchungsschritte abgerechnet werden dürfen.
- – Folgeuntersuchungen
können
auch dann mittels Auto-Phönix
auf einfache Weise durchgeführt werden,
wenn die Messprotokolle mit der Konfiguration der Basismessung in
der Untersuchungs-Datenbank gar nicht mehr vorhanden sind, da im
Rekonstruktions-Dokument alle Informationen gespeichert sind.
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Die
Erfindung ist anhand der Kernspintomographie erläutert worden. Es zeigt sich
aber, dass die vorliegende Erfindung auch bei anderen medizinischen
Untersuchungsverfahren anwendbar ist (z.B. CT, PET, SPECT, US, AX,
etc.), bei denen Geräteparameter
für Untersuchungen
eingestellt werden müssen,
um korrelierbare Untersuchungsergebnisse erzielen zu können.