DE102006000899A1 - System, bestehend aus einer Dunstabzugsvorrichtung und einem Träger zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein System, bestehend aus einer Dunstabzugsvorrichtung (4), mit einem Gehäuse (6) und einer an dem Gehäuse (6) angeordneten Abluftleitung (12), und einem Träger (2) zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugsvorrichtung (4), wobei die Abluftleitung (12) ein erstes Kupplungsglied (26) aufweist, das an einer Halterung (18) an dem Gehäuse (6) gehalten ist und bei der Überführung des Systems in die Montagelage an einem zweiten Kupplungsglied (34) eines in der Wand oder Decke (10) verlaufenden Abluftkanals (16) selbsttätig strömungsleitend angekuppelt wird und zumindest eines der beiden Kupplungsglieder (34) ein Mittel (39) aufweist, das die beiden Kupplungsglieder (26, 34) dabei selbsttätig zueinander ausrichtet. Um ein aus einer Dunstabzugsvorrichtung (4), mit einem Gehäuse (6) und einer an dem Gehäuse (6) angeordneten Abluftleitung (12), und einem Träger (2) zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugshaube (4) bestehendes System anzugeben, dessen Montage an einer Wand oder Decke (10) erleichtert ist, ist das zweite Kupplungsglied (34) an dem Träger (2) gehalten und sowohl das erste Kupplungsglied (26) relativ zu der Halterung (18) wie auch das zweite Kupplungsglied (34) relativ zu dem Träger (2) im Wesentlichen senkrecht zur Ankuppelrichtung beweglich gehalten.
Description
- Die Erfindung betrifft ein System, bestehend aus einer Dunstabzugsvorrichtung, mit einem Gehäuse und einer an dem Gehäuse angeordneten Abluftleitung, und einem Träger zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugsvorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
- Ein derartiges System ist aus der
DE 198 37 412 A1 bereits bekannt. Das bekannte System, besteht aus einer Dunstabzugshaube, mit einem Gehäuse und einer an dem Gehäuse angeordneten Abluftleitung, und einem als Kasten ausgebildeten Träger zur Wandbefestigung der Dunstabzugshaube, wobei die Abluftleitung ein als Abluftstutzen ausgebildetes erstes Kupplungsglied aufweist, das an einer Halterung an dem Gehäuse gehalten ist und bei der Überführung des Systems in die Montagelage an einem als Zentrierstutzen ausgebildeten zweiten Kupplungsglied eines in der Wand verlaufenden Abluftkanals selbsttätig strömungsleitend angekuppelt wird. Das zweite Kupplungsglied weist ein als korbartiger Zentrierkegel ausgebildetes Mittel auf, das die beiden Kupplungsglieder dabei selbsttätig zueinander ausrichtet. - Der Erfindung stellt sich somit das Problem ein aus einer Dunstabzugsvorrichtung, mit einem Gehäuse und einer an dem Gehäuse angeordneten Abluftleitung, und einem Träger zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugsvorrichtung bestehendes System anzugeben, dessen Montage an einer Wand oder Decke erleichtert ist.
- Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein System mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
- Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere in der erleichterten Wand- oder Deckenmontage des Systems. Für den Monteur ist es häufig problematisch, dass die erforderliche Ausrichtung des Trägers an der Wand oder Decke sowie des Gehäuses der Dunstabzugsvorrichtung oftmals von der gewünschten Endlage der Dunstabzugsvorrichtung, beispielsweise über einem Kochbereich eines Kochfeldes, abweicht. Das erfindungsgemäße System schafft hier Abhilfe. Darüber hinaus ist durch die gleichzeitige Beweglichkeit des ersten Kupplungsgliedes relativ zur Halterung und des zweiten Kupplungsgliedes relativ zum Träger ein größerer Spielraum senkrecht zur Ankuppelrichtung zum Ausgleich des Abstandes zwischen dem Durchstoßpunkt des Abluftkanals durch die Wand oder Decke und dem gewünschten Befestigungsort der Dunstabzugsvorrichtung an der Wand oder Decke ermöglicht.
- Somit ist es möglich, dass im Vergleich zum Stand der Technik bei gleichem Platzbedarf noch größere Toleranzen ausgeglichen werden können.
- Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, dass das erste oder das zweite Kupplungsglied ein als kegelartiges Führungsteil ausgebildetes Mittel aufweist. Auf diese Weise ist das Mittel auf konstruktiv einfache und robuste Weise verwirklicht. Ferner ist die Funktionssicherheit hierdurch erhöht.
- Eine andere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Halterung als eine Platte ausgebildet ist, die das Gehäuse in der Montagelage des Systems, bis auf eine Öffnung für das erste Kupplungsglied, zur Wand oder Decke hin im Wesentlichen verschließt. Auf diese Weise ist der ungewünschte Zugriff auf das Innere des Gehäuses und damit auf elektrische oder sich bewegende Bauteile wirksam verhindert.
- Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass das erste Kupplungsglied in Ankuppelrichtung zueinander beabstandete, flügelartige Haltelaschen aufweist, die in der Montagelage des Systems die Platte übergreifen. Hierdurch ist das erste Kupplungsglied auf konstruktiv einfache und robuste Weise an der Platte gehalten.
- Grundsätzlich ist die vorgenannte Platte in den Dimensionen und der Materialauswahl in weiten geeigneten Grenzen wählbar. Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass das erste Kupplungsglied in dem Kontaktbereich zu dem zweiten Kupplungsglied und die Öffnung in der Platte kreisförmige Querschnitte aufweisen und der Radius der Öffnung der Summe aus dem Radius R des ersten Kupplungsglieds und einem Verschiebebereich VB entspricht, der sich nach der Formel VB = (K – 2·R – A)/4 berechnet, wobei K die kürzeste Kantenlänge der Platte und A der Überlappungsbereich der flügelartigen Haltelaschen mit der Platte ist und A etwa 5 mm beträgt. Hierdurch ist zum einen eine sichere Halterung des ersten Kupplungsgliedes an dem Gehäuse bei gleichzeitig weitgehender Ausgleichsmöglichkeit erreicht.
- Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der beiden letztgenannten Ausführungsformen sieht vor, dass der Träger als weitere Platte ausgebildet ist und in der Montagelage des Systems zwischen dem Träger und der Wand oder Decke ein Zwischenraum gebildet ist, in den das zweite Kupplungsglied mit flügelartigen Haltelaschen eingreift. Auf diese Weise ist das zweite Kupplungsglied auf konstruktiv einfache und robuste Weise an dem Träger gehalten.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
-
1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Systems in der Endlage der Dunstabzugsvorrichtung, -
2 das System aus1 in der Demontage- und der Montagelage, in teilweiser, perspektivischer Darstellung, -
3 eine teilweise Vorderansicht des oberen Bereichs des Gehäuses der Dunstabzugsvorrichtung in geschnittener Darstellung und -
4 eine Untersicht des Gehäuses aus3 . - In
1 ist ein erfindungsgemäßes System in dessen Montagelage gezeigt. Das System besteht aus einem als weitere Platte ausgebildeten Träger2 und einer Dunstabzugsvorrichtung4 , die ein als Kamingehäuse ausgebildetes Gehäuse6 aufweist und mittels des Trägers2 über einem Kochbereich8 an der Decke10 befestigt ist. Das System ist in1 nach vorne offen dargestellt, so dass eine in dem Kamingehäuse6 verlaufende Abluftleitung12 sichtbar ist. Die Abluftleitung12 ist an einem ebenfalls in dem Kamingehäuse6 angeordneten Absauggebläse14 und an einem in der Decke10 befindlichen Abluftkanal16 strömungsleitend angeschlossen. - In
2 ist die Dunstabzugsvorrichtung4 und der Träger2 losgelöst von der Decke10 gezeigt, nämlich in2a in der Demontagelage und in der2b in der Montagelage. - Wie aus
2 ersichtlich, ist die Dunstabzugsvorrichtung4 mittels einer an dem Kamingehäuse6 angeordneten Platte18 in der Montagelage an dem als weitere Platte ausgebildeten Träger2 gehalten. Hierzu sind in dem Träger2 eingreifende Befestigungsschrauben20 vorgesehen, die in der Montagelage des Systems in Befestigungsöffnungen22 der Platte18 eingreifen und die Platte18 mit den Schraubenköpfen in der Montagelage des Systems untergreifen. Die Platte18 schließt das Kamingehäuse6 bis auf eine zentral angeordnete Öffnung24 nach oben hin, in Richtung des Trägers2 ab. In der Montagelage des Systems ist in der Öffnung24 ein erstes Kupplungsglied26 der Abluftleitung12 angeordnet. Das erste Kupplungsglied26 ist aus Kunststoff hergestellt und weist einen zentralen rohrförmigen Abschnitt28 auf, an dem sich radial gegenüberliegende flügelartige Haltelaschen30 angeformt sind. Die jeweils auf einer Seite des rohrförmigen Abschnitts28 liegenden flügelartigen Haltelaschen30 sind in Ankuppelrichtung zueinander beabstandet angeordnet, so dass sie die Platte18 in der Montagelage des Systems beidseitig übergreifen. Die Ankuppelrichtung ist in1 durch die strichpunktierte Linie symbolisiert, wobei die Ankuppelrichtung in der Bildebene nach oben verläuft. - Der Träger
2 weist ebenfalls eine zentrale Öffnung32 auf, in die in der Montagelage des Systems ein zweites Kupplungsglied34 des Abluftkanals16 eingreift, dessen Rest in2 nicht dargestellt ist. - Wie aus
2b deutlich erkennbar, weist das aus Kunststoff hergestellte zweite Kupplungsglied34 ebenfalls einen zentralen rohrförmigen Abschnitt36 auf, an dem sternförmig radial nach außen verlaufende, flügelartige Haltelaschen38 angeformt sind. Ferner ist an dem rohrförmigen Abschnitt36 ein als kegelartiges Führungsteil ausgebildetes Mittel39 angeformt, das die beiden Kupplungsglieder26 und34 bei der Überführung des Systems in die Montagelage auf nachfolgend noch näher erläuterte Weise selbsttätig zueinander ausrichtet. Das kegelartige Führungsteil39 ist hier aus vier Streben gebildet, so dass ein möglichst geringer Strömungswiderstand an der Übergangsstelle von der Abluftleitung12 in den Abluftkanal16 induziert wird. - In der Montagelage des Systems ist der Träger
2 auf dem Fachmann bekannte Weise an der Decke10 , beispielsweise mittels Schraubverbindungen, befestigt. Auf der der Decke10 zugewandten Seite des Trägers2 sind Abstandhalter40 angeformt, so dass sich der rohrförmige Abschnitt36 in der Montagelage des Systems größtenteils in einer Öffnung der Decke10 befindet, während die Haltelaschen38 in einen durch die Abstandhalter40 gebildeten Zwischenraum zwischen dem Träger2 und der Decke10 eingreifen. Aufgrund dieser Anordnung ist das zweite Kupplungsglied34 in der Montagelage des Systems parallel zur Ankuppelrichtung bis auf ein erforderliches Spiel festgelegt, während es senkrecht zur Ankuppelrichtung in der Öffnung32 beweglich ist. - In den
3 und4 ist der in der Montagelage des Systems obere Bereich des Kamingehäuses6 zu sehen. Wie hier deutlich zu erkennen ist, übergreift das erste Kupplungsglied 26 im Bereich der Öffnung24 mit den an dem rohrförmigen Abschnitt28 angeformten flügelartigen Haltelaschen30 beidseitig die Platte18 , so dass es parallel zur Ankuppelrichtung bis auf ein erforderliches Spiel festgelegt ist, während es senkrecht zur Ankuppelrichtung in der Öffnung24 beweglich ist. - Bei dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Dimensionen der Öffnung
24 der Platte18 und der Querschnitt des ersten Kupplungsgliedes26 in dem rohrförmigen Abschnitt28 derart aufeinander abgestimmt, das zum einen in allen relativen Lagen des ersten Kupplungsgliedes26 zu der als Platte ausgebildeten Halterung18 das erste Kupplungsglied26 mittels der flügelartigen Haltelaschen30 sicher an der Platte18 gehalten ist. Zum anderen ist dadurch eine platzsparende Anordnung ermöglicht. Hierzu ist der Verschiebebereich VB in Millimetern nach der Formel VB = (K – 2·R – A)/4 berechnet, wobei K die kürzeste Kantenlänge der Platte18 , R der Radius des ersten Kupplungsgliedes26 im Kontaktbereich zu dem zweiten Kupplungsglied34 und A der Überlappungsbereich der flügelartigen Haltelaschen30 mit der Platte18 ist und A etwa 5 mm beträgt. - Im nachfolgenden ist die Funktionsweise anhand der
1 bis4 näher erläutert:
Die Dunstabzugsvorrichtung4 soll wunschgemäß, wie in1 dargestellt, mittig über dem Kochbereich8 an der Decke10 befestigt werden. Um nun unvermeidliche Abweichungen zwischen der Längsachse des in der Decke10 befindlichen Abluftkanals16 und der in1 als strichpunktierte Linie symbolisierten Mittelachse des Kochbereichs8 auszugleichen, schlägt die Erfindung was folgt vor:
Zuerst wird das zweite Kupplungsglied34 auf dem Fachmann bekannte Weise mit dem Rest des Abluftkanals16 strömungsleitend verbunden. Danach wird die weitere Platte2 derart an der Decke10 befestigt, dass das zweite Kupplungsglied34 , wie in2 dargestellt, durch die Öffnung32 hindurchragt. - An dem Kamingehäuse
6 der Dunstabzugsvorrichtung4 ist die Platte18 , wie in den2 dargestellt, auf dem Fachmann bekannte Weise befestigt. In die Öffnung24 der Platte18 wird das erste Kupplungsglied26 , wie aus den2 bis4 ersichtlich, eingesetzt. Da das erste Kupplungsglied26 und damit auch die flügelartigen Haltelaschen30 aus einem elastischen Kunststoff hergestellt ist, lassen sich die Haltelaschen30 hierfür leicht verformen und kehren danach wieder in die in den Fig. gezeigte Normallage zurück. - Bei der Überführung des Systems in die Montagelage, nämlich bei der Bewegung des Kamingehäuses
6 in Ankuppelrichtung auf den Träger2 zu, richtet das kegelartige Führungsteil39 die beiden Kupplungsglieder26 und34 selbsttätig zueinander und passend zu der gewünschten Endlage der Dunstabzugsvorrichtung4 , nämlich mittig über dem Kochbereich8 , aus. Gleichzeitig wird das erste Kupplungsglied26 und damit die Abluftleitung12 selbsttätig an das zweite Kupplungsglied34 und damit den Abluftkanal16 angekuppelt. Schließlich befestigt der Monteur die Dunstabzugsvorrichtung4 mittels der Befestigungsöffnungen22 der Platte18 und den Befestigungsschrauben20 an dem Träger2 . Auf diese Weise sind unvermeidbare Abweichungen in der Lage des Abluftkanals16 in der Decke10 zu dessen für die gewünschte Endlage der Dunstabzugsvorrichtung4 erforderlichen Lage wirksam ausgeglichen. Aufgrund der gleichzeitigen Beweglichkeit des ersten Kupplungsgliedes26 relativ zu der Halterung18 sowie des zweiten Kupplungsgliedes34 relativ zu dem Träger2 ist die Ausgleichsmöglichkeit verbessert, so dass auch größere Abweichungen ausgeglichen werden können. - Die Erfindung ist nicht auf das obige Ausführungsbeispiel begrenzt. Beispielsweise wäre es auch denkbar, das die Dunstabzugsvorrichtung an einer Wand befestigt ist. Darüber hinaus kann das Mittel zur selbsttätigen Ausrichtung der beiden Kupplungsglieder auch an dem ersten Kupplungsglied angeordnet sein. Ferner sind die Befestigungstechniken und verwendeten Materialien in weiten geeigneten Grenzen wählbar.
Claims (6)
- System, bestehend aus einer Dunstabzugsvorrichtung (
4 ), mit einem Gehäuse (6 ) und einer an dem Gehäuse (6 ) angeordneten Abluftleitung (12 ), und einem Träger (2 ) zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugsvorrichtung (4 ), wobei die Abluftleitung (12 ) ein erstes Kupplungsglied (26 ) aufweist, das an einer Halterung (18 ) an dem Gehäuse (6 ) gehalten ist und bei der Überführung des Systems in die Montagelage an einem zweiten Kupplungsglied (34 ) eines in der Wand oder Decke (10 ) verlaufenden Abluftkanals (16 ) selbsttätig strömungsleitend angekuppelt wird und zumindest eines der beiden Kupplungsglieder (34 ) ein Mittel (39 ) aufweist, das die beiden Kupplungsglieder (26 ,34 ) dabei selbsttätig zueinander ausrichtet, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Kupplungsglied (34 ) an dem Träger (2 ) gehalten ist und sowohl das erste Kupplungsglied (26 ) relativ zu der Halterung (18 ) wie auch das zweite Kupplungsglied (34 ) relativ zu dem Träger (2 ) im Wesentlichen senkrecht zur Ankuppelrichtung beweglich gehalten ist. - System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste oder das zweite Kupplungsglied (
34 ) ein als kegelartiges Führungsteil (39 ) ausgebildetes Mittel aufweist. - System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung als eine Platte (
18 ) ausgebildet ist, die das Gehäuse (6 ) in der Montagelage des Systems, bis auf eine Öffnung (24 ) für das erste Kupplungsglied (26 ), zur Wand oder Decke (10 ) hin im Wesentlichen verschließt. - System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kupplungsglied (
26 ) in Ankuppelrichtung zueinander beabstandete, flügelartige Haltelaschen (30 ) aufweist, die in der Montagelage des Systems die Platte (18 ) übergreifen. - System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kupplungsglied (
26 ) in dem Kontaktbereich zu dem zweiten Kupplungsglied (34 ) und die Öffnung (24 ) in der Platte (18 ) kreisförmige Querschnitte aufweisen und der Radius der Öffnung (24 ) der Summe aus dem Radius R des ersten Kupplungsglieds (26 ) und einem Verschiebebereich VB entspricht, der sich nach der Formel VB = (K – 2·R – A)/4 berechnet, wobei K die kürzeste Kantenlänge der Platte (18 ) und A der Überlappungsbereich der flügelartigen Haltelaschen (30 ) mit der Platte (18 ) ist und A etwa 5 mm beträgt. - System nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger als weitere Platte (
2 ) ausgebildet ist und in der Montagelage des Systems zwischen dem Träger (2 ) und der Wand oder Decke (10 ) ein Zwischenraum gebildet ist, in den das zweite Kupplungsglied (34 ) mit flügelartigen Haltelaschen (38 ) eingreift.
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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