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Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Gargerät mit einem Lichtleiter nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine derartige Beleuchtungsvorrichtung für ein Gargerät mit einem Lichtleiter ist bereits aus dem
EP 3 193 085 A1 bekannt. Die bekannte Beleuchtungsvorrichtung umfasst einen Lampenkörper und einen von dem Lampenkörper ausgehenden Lichtleiter, wobei der Lampenkörper mittels wenigstens einer Montageeinrichtung in einer Betriebsposition an dem Gerätekörper des Gargeräts befestigt ist.
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Der Erfindung stellt sich somit das Problem eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Gargerät mit einem Lichtleiter anzugeben, die auf konstruktiv einfache Weise realisierbar ist.
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Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Gargerät mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst, wonach der Lichtleiter in einer Montagelage des Lichtleiters mittels einer Kraftschlussverbindung mit dem Trägerteil der Beleuchtungsvorrichtung verbunden ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
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Der mit der Erfindung erreichbare Vorteil besteht insbesondere darin, dass der Lichtleiter in dessen Montagelage mit dem Trägerteil der Beleuchtungsvorrichtung auf konstruktiv einfache Weise verbunden ist. Beispielsweise sind bei einer kraftschlüssigen Verbindung des Lichtleiters mit dem Trägerteil in der Montagelage des Lichtleiters im Vergleich zu formschlüssigen Verbindungen größere Bauteiltoleranzen ermöglicht. Außerdem neigt Kunststoffmaterial zum kriechen. Deshalb verhindert die kraftschlüssige Verbindung ein Nachlassen der Spannkraft an der Fügestelle.
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Grundsätzlich ist die kraftschlüssige Verbindung des Lichtleiters mit dem Trägerteil in der Montagelage des Lichtleiters nach Art, Funktionsweise, Material, Form, Dimensionierung, Anordnung und Anzahl in weiten geeigneten Grenzen frei wählbar. Vorteilhafterweise ist es vorgesehen, dass das Trägerteil eine Aufnahme für einen in Richtung einer Aufnahmetiefe der Aufnahme einschiebbaren Verbindungsabschnitt des Lichtleiters aufweist. Auf diese Weise ist neben einer sicheren kraftschlüssigen Verbindung auch eine gute Positionierung des Lichtleiters relativ zu der an dem Trägerteil angeordneten Lichtquelle ermöglicht. Die Aufnahme kann dabei als ein integraler Bestandteil des Trägerteils ausgebildet sein. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Beispielsweise kann die Aufnahme auch auf dem Fachmann bekannte Weise mit dem Trägerteil verbunden sein.
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Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung sieht vor, dass die Beleuchtungsvorrichtung ein Klemmteil aufweist, wobei die lichte Weite der Aufnahme mittels des Klemmteils derart reduzierbar ist, dass der Lichtleiter in dessen Montagelage in der Aufnahme kraftschlüssig gehalten ist. Hierdurch ist die kraftschlüssige Verbindung des Lichtleiters mit der Aufnahme auf konstruktiv besonders einfache Weise realisiert.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der letztgenannten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung sieht vor, dass das Klemmteil als ein auf eine Außenfläche der Aufnahme aufschiebbarer Klemmring ausgebildet ist. Beispielsweise wäre es auch denkbar, dass das Klemmteil in der Montagelage des Lichtleiters zwischen dem Lichtleiter und einer Innenfläche der Aufnahme angeordnet ist. Mittels der vorliegenden vorteilhaften Weiterbildung ist das Klemmteil, nämlich der Klemmring, bei der Montage des Lichtleiters, also bei der Überführung des Lichtleiters in dessen Montagelage, auf besonders einfache Weise handhabbar. Auch ist hierdurch eine Qualitätskontrolle des ordnungsgemäßen Sitzes des Klemmteils vereinfacht. Das Klemmteil, also der Klemmring, kann dabei verliersicher an der Aufnahme angeordnet sein.
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Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Ausführungsform gemäß dem letzten Absatz sieht vor, dass der Klemmring mindestens eine Schlitzung aufweist. Auf diese Weise ist die Elastizität des Klemmrings auf konstruktiv einfache Art verbessert. Entsprechend ist eine gute kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Lichtleiter und der Aufnahme in der Montagelage des Lichtleiters mit einem geringen Kraftaufwand realisierbar. Es kann aber auch ein Wellfederring oder eine Spiralfeder eingesetzt werden.
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Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung, rückbezogen auf Anspruch 2 sieht vor, dass an einer Innenfläche und/oder an einer Außenfläche der Aufnahme mindestens eine Rippe angeordnet ist. Zum einen kann die mindestens eine Rippe als eine Versteifung der Aufnahme des Trägerteils ausgebildet sein. Beispielsweise ist für diesen Zweck insbesondere mindestens eine an einer Außenfläche der Aufnahme angeordnete Rippe der mindestens einen Rippe geeignet. Zum anderen kann die mindestens eine Rippe als ein Haltesteg für den Lichtleiter in dessen Montagelage ausgebildet sein. Für diesen Zweck eignet sich insbesondere mindestens eine an einer Innenfläche der Aufnahme angeordnete Rippe der mindestens einen Rippe.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung sieht vor, dass die mindestens eine Rippe an einem freien Ende der Rippe eine Positionierschräge aufweist. Auf diese Weise ist beispielsweise die Positionierung des Lichtleiters relativ zu der Aufnahme bei der Überführung des Lichtleiters in dessen Montagelage vereinfacht. Eine ordnungsgemäße Positionierung des Lichtleiters in dessen Montagelage ist wichtig für eine ordnungsgemäße Funktion der Beleuchtungsvorrichtung. Dies gilt insbesondere für die Positionierung des Lichtleiters relativ zu der Lichtquelle in der Montagelage des Lichtleiters.
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Eine weitere besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung, rückbezogen auf Anspruch 2, sieht vor, dass die Aufnahme mindestens eine Schlitzung aufweist. Hierdurch ist die Elastizität der Aufnahme auf konstruktiv einfache Art verbessert. Entsprechend ist eine gute kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Lichtleiter und der Aufnahme in der Montagelage des Lichtleiters mit einem geringen Kraftaufwand realisierbar.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung sieht vor, dass die Aufnahme mindestens zwei Schlitzungen aufweist, wobei lediglich ein Teil der Mehrzahl von Schlitzungen eine im Wesentlichen über die gesamte Aufnahmetiefe der Aufnahme reichende Schlitztiefe aufweist. Zum einen ist die Elastizität der Aufnahme auf diese Weise zusätzlich verbessert. Zum anderen ist es ermöglicht, dass die Aufnahme gleichzeitig eine gewünschte Formstabilität aufweist. Aufgrund dessen, dass lediglich ein Teil der Mehrzahl von Schlitzungen eine im Wesentlichen über die gesamte Aufnahmetiefe reichende Schlitztiefe aufweist, kann die Aufnahme gerade in einem dem Trägerteil und damit der Lichtquelle zugewandten Bereich eine genaue Positionierung des Lichtleiters relativ zu dem Trägerteil und damit relativ zu der Lichtquelle gewährleisten.
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Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung sieht vor, dass das Trägerteil zur Befestigung der Beleuchtungsvorrichtung mit einem Gargerät ausgebildet ist. Hierdurch ist die Beleuchtungsvorrichtung auf konstruktiv einfache Weise mit einem Gargerät verbindbar. Zusätzliche Bauteile oder Baugruppen zur Befestigung der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung an einem Gargerät sind nicht erforderlich oder zumindest in deren Anzahl reduziert. Bevorzugt ist das Trägerteil in einem Bereich der Aufnahme gemäß Anspruch 2 zur Befestigung mit einem Gargerät ausgebildet. Dies ist deshalb besonders vorteilhaft, weil die Aufnahme für eine kraftschlüssige Verbindung des Lichtleiters mit dem Trägerteil und damit auch für eine ordnungsgemäße Positionierung des Lichtleiters relativ zu der Lichtquelle sorgt. Entsprechend ermöglicht eine Befestigung der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung an einem Gargerät in dem Bereich der Aufnahme des Trägerteils eine gute und damit ordnungsgemäße Positionierung des Lichtleiters relativ zu dem Gargerät.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
- 1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung für ein Gargerät in einer Explosionsdarstellung,
- 2 das Ausführungsbeispiel aus 1 in einer perspektivischen Darstellung mit Blick in das Innere der Aufnahme, in teilweiser Ansicht und
- 3 das Ausführungsbeispiel aus 1 in einer weiteren perspektivischen Darstellung, mit dem Lichtleiter in dessen Montagelage.
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1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung für ein Gargerät in einer Explosionsdarstellung. Die Beleuchtungsvorrichtung ist für die Beleuchtung eines Garraums eines als Backofen ausgebildeten Gargeräts ausgebildet. Der Backofen mit dem Garraum, also mit der Backmuffel, ist nicht dargestellt. Die Beleuchtungsvorrichtung umfasst ein Trägerteil 2, eine an dem Trägerteil 2 angeordnete, nicht dargestellte, Lichtquelle und einen an dem Trägerteil 2 angeordneten Lichtleiter 4 zur Weiterleitung von in den Lichtleiter 4 mittels der Lichtquelle eingekoppelten Lichts. Die nicht dargestellte und als LED ausgebildete Lichtquelle ist in der 1 in einem zentralen Bereich 2.1.1 einer Oberseite 2.1 des Trägerteils 2 auf einer ebenfalls nicht dargestellten Platine angeordnet, die auf dem Fachmann bekannte Weise mit dem Trägerteil 2 verbunden ist. Das Trägerteil 2 ist als ein Kunststoffteil 2 ausgebildet, an dem ein Kühlkörper 6 aus Aluminium lösbar befestigbar ist. Das Trägerteil 2 ist zur Befestigung der Beleuchtungsvorrichtung mit dem Backofen ausgebildet und weist hierfür ein an einer Unterseite 2.2 des Trägerteils 2 angeordnetes Ringsegment 2.3 auf. Dem zentralen Bereich 2.1.1 gegenüberliegend angeordnet ist auf der Unterseite 2.2 des Trägerteils 2 ferner eine Aufnahme 2.4 an dem Trägerteil 2 angeordnet. Das Ringsegment 2.3 wie auch die Aufnahme 2.4 sind als ein integraler Bestandteil des als Kunststoffteil ausgebildeten Trägerteils 2 ausgebildet. Wie aus den 1 bis 3 hervorgeht, ist das Ringsegment 2.3 zur Befestigung der Beleuchtungsvorrichtung mit dem Backofen in einem Bereich der Aufnahme 2.4 an dem Trägerteil 2 ausgebildet.
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Der Lichtleiter 4 ist mit einem Verbindungsabschnitt 4.1 in Richtung einer Aufnahmetiefe der Aufnahme 2.4 in die Aufnahme 2.4 einschiebbar. An dem Verbindungsabschnitt 4.1 des Lichtleiters 4 ist ein Einkopplungsabschnitt 4.1.1 für die Einkopplung von durch die LED emittierten Lichts angeordnet. Mittels des Lichtleiters 4 ist das in den Lichtleiter 4 mittels des Einkopplungsabschnitts 4.1.1 eingekoppelte Licht auf dem Fachmann bekannte Weise zu mindestens einem nicht dargestellten Auskopplungsabschnitt des Lichtleiters 4 zur Beleuchtung des Garraums des Backofens weiterleitbar.
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Die Aufnahme 2.4 ist derart ausgebildet, dass die lichte Weite der Aufnahme 2.4 mittels eines Klemmteils 8 derart reduzierbar ist, dass der Lichtleiter 4 in dessen in der 3 gezeigten Montagelage in der Aufnahme 2.4 kraftschlüssig gehalten ist. Das Klemmteil 8 ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel als ein auf eine Außenfläche 2.4.1 der Aufnahme 2.4 aufschiebbarer Klemmring 8 ausgebildet. Der Klemmring 8 weist eine im Wesentlichen diagonal zu einer Mittelachse 10 des Klemmrings 8 verlaufende, durchgehende Schlitzung 8.1 auf.
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Die Aufnahme 2.4 ist in der 2 näher dargestellt. Wie aus 2 hervorgeht, weist die Aufnahme 2.4 zwei Schlitzungen 2.4.2 auf, wobei eine der beiden Schlitzungen 2.4.2 eine im Wesentlichen über die gesamte Aufnahmetiefe der Aufnahme 2.4 reichende Schlitztiefe aufweist, während die andere Schlitzung 2.4.2 eine lediglich bis etwa zur Mitte der Aufnahmetiefe der Aufnahme 2.4 reichende Schlitztiefe aufweist. Die Aufnahmetiefe der Aufnahme 2.4 reicht von einem freien Ende 2.4.3 der Aufnahme 2.4, im rechten Winkel zu der Unterseite 2.2 des Trägerteils 2 verlaufend, bis zu der Unterseite 2.2 des Trägerteils 2. Die jeweilige Schlitztiefe reicht von dem freien Ende 2.4.3 der Aufnahme 2.4, im rechten Winkel zu der Unterseite 2.2 des Trägerteils 2 verlaufend, in Richtung der Aufnahmetiefe bis zu einem Schlitzgrund der jeweiligen Schlitzung 2.4.2. Die beiden Schlitzungen 2.4.2 sind einander gegenüberliegend an der Aufnahme 2.4 ausgebildet. Die Aufnahme 2.4 weist an der Außenfläche 2.4.1 insgesamt sechs als Versteifungsrippen ausgebildete Rippen 2.4.4 und an einer Innenseite 2.4.5 insgesamt vier als Halterippen ausgebildete Rippen 2.4.6 auf. Die Rippen 2.4.4 und die Rippen 2.4.6 sind jeweils im Wesentlichen gleichmäßig über den Umfang der jeweiligen Fläche 2.4.1, 2.4.5 angeordnet. Ferner weisen alle Rippen 2.4.4, 2.4.6 an einem freien Ende der jeweiligen Rippe 2.4.4, 2.4.6 eine Schräge 2.4.4.1, 2.4.6.1 auf. Zum einen dienen die Schrägen 2.4.4.1, 2.4.6.1 der leichteren Entformbarkeit des als Kunststoffteil ausgebildeten Trägerteils 2. Zum anderen sind die Schrägen 2.4.4.1 der an der Außenfläche angeordneten Rippen 2.4.4 und die Schrägen 2.4.6.1 der an der Innenfläche 2.4.5 angeordneten Rippen 2.4.6 als Positionierschrägen 2.4.4.1 für den Klemmring 8 und als Positionierschrägen 2.4.6.1 für den Lichtleiter 4 bei dessen Überführung in dessen Montagelage ausgebildet.
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Nachfolgend wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel anhand der 1 bis 3 näher erläutert.
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Um den Lichtleiter 4 kraftschlüssig mit dem Trägerteil 2 zu verbinden, wird der Lichtleiter 4 mit dessen Verbindungsabschnitt 4.1 in die Aufnahme 2.4 des Trägerteils 2 in Richtung der Aufnahmetiefe der Aufnahme 2.4 eingeschoben. Die lichte Weite der Aufnahme 2.4, also der Freiraum zwischen den an der Innenfläche 2.4.5 angeordneten Rippen 2.4.6, nämlich zwischen den sich jeweils diametral gegenüberliegenden Rippen 2.4.6, ist derart bemessen, dass der Lichtleiter 4 mit leichtem Widerstand, also mit einer geringen Presspassung, in die Aufnahme 2.4 eingeschoben werden kann. Mittels der Positionierschrägen 2.4.6.1 der Rippen 2.4.6 ist das Einführen des Lichtleiters 4 in die Aufnahme 2.4 zum einen erleichtert. Zum anderen helfen die Positionierschrägen 2.4.6.1 dabei, den Lichtleiter 4 relativ zu der Aufnahme 2.4 und damit relativ zu der nicht dargestellten Lichtquelle auszurichten.
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Sobald der Lichtleiter 4 vollständig in die Aufnahme 2.4 eingeschoben worden ist, wird der Klemmring 8 auf die an der Außenfläche 2.4.1 der Aufnahme 2.4 ausgebildeten Rippen 2.4.4 aufgeschoben. Analog zu den Positionierschrägen 2.4.6.1 erleichtern die Positionierschrägen 2.4.4.1 der Rippen 2.4.4 das Aufschieben des Klemmrings 8 auf die Rippen 2.4.4 der Aufnahme 2.4. Der Klemmring 8 und die Aufnahme 2.4 mit den Rippen 2.4.4 sind dabei derart aufeinander abgestimmt ausgebildet, dass der Klemmring 8 bei dem Aufschieben auf die Rippen 2.4.4 mittels der Schlitzung 8.1 aufgespreizt wird und aufgrund seiner Elastizität und der Elastizität der Aufnahme 2.4 die lichte Weite der Aufnahme 2.4 derart reduziert, dass der Lichtleiter 4 in dessen in der 3 gezeigten Montagelage in der Aufnahme 2.4 kraftschlüssig gehalten ist. Hierbei wirken auch die beiden Schlitzungen 2.4.2 der Aufnahme 2.4 mit. Die beiden Schlitzungen 2.4.2 sorgen dafür, dass die lichte Weite der Aufnahme 2.4 mittels des Klemmrings 8 im erforderlichen Umfang reduziert werden kann, um den an den Rippen 2.4.6 anliegenden Lichtleiter 8 in der Aufnahme 2.4 in allen Betriebszuständen der Beleuchtungsvorrichtung und des Backofens kraftschlüssig zu halten. Abstandhalter 2.4.7 der Aufnahme 2.4 sorgen dafür, dass der Klemmring 8 in eine vorher festgelegte Endposition in der Montagelage des Lichtleiters 4 geschoben werden kann. Der korrekte Sitz des Klemmrings 8, der für eine ordnungsgemäße Funktion der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel erforderlich ist, kann so auf einfache Weise hergestellt und kontrolliert werden.
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Im Wartungsfall oder dergleichen lässt sich die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel analog zu den obigen Ausführungen demontieren. Für eine Überführung des Lichtleiters 4 von dessen in 3 dargestellter Montagelage in eine Demontagelage des Lichtleiters 4 ist es lediglich erforderlich, den Klemmring 8 in der Bildebene von 3 nach unten von den Rippen 2.4.4 der Aufnahme 2.4 abzuziehen. Dabei entspannt sich die Aufnahme 2.4, so dass sich die lichte Weite der Aufnahme 2.4 wieder auf deren ursprüngliches Maß in der Demontagelage des Lichtleiters 4 vergrößert. Der Lichtleiter 4 lässt sich im Wesentlichen ohne Widerstand aus der Aufnahme 2.4 entfernen. Um ein ungewolltes, plötzliches Lösen des Lichtleiters von der Aufnahme zu verhindern, kann es in einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung vorgesehen sein, dass der Lichtleiter bei dessen Überführung in dessen Montagelage von den an der Innenfläche angeordneten Rippen auch ohne auf die Aufnahme aufgeschobenen Klemmring bereits kraftschlüssig, beispielsweise mit einer geringeren Haltekraft als mit aufgeschobenen Klemmring, gehalten ist. Entsprechend könnten die Rippen an der Innenfläche der Aufnahme und der Lichtleiter derart aufeinander abgestimmt ausgebildet sein, dass sich ein diesbezüglicher Kraftschluss auch ohne den aufgeschobenen Klemmring ergibt.
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Die Erfindung ist nicht auf das vorliegende Ausführungsbeispiel und auf die obigen Erläuterungen beschränkt. Beispielsweise kann die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung auch bei anderen Gargeräten, beispielsweise Kochfeldern, Herden, Dampfgarern, Mikrowellengeräten oder Kombinationsgeräten, vorteilhaft eingesetzt werden. Die Baugruppe kann auch mit einer zum Garraum hin wirkenden Dichtung ausgestattet sein, um den Austritt von Dampf oder Wrasen an dieser Stelle zu unterbinden. Denkbar ist auch eine vorteilhafte Verwendung der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung bei anderen Haushaltsgeräten, wie beispielsweise Getränkeautomaten, Waschmaschinen oder Spülmaschinen. Selbstverständlich ist der Einsatz der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung nicht auf Anwendungen im Haushalt beschränkt. Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung ist auch bei Geräten für den professionellen Einsatz vorteilhaft verwendbar. Die Lichtquelle ist nach Art, Funktionsweise, Material, Dimensionierung, Anordnung und Anzahl in weiten geeigneten Grenzen frei wählbar. Beispielsweise könnten mehrere LED's mit voneinander verschiedenen Farben eingesetzt werden, so dass sich auch eine farbige Beleuchtung mittels der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung realisieren lässt. Die Kraftschlussverbindung braucht nicht mittels einer Aufnahme ausgebildet sein. Anstelle eines Klemmrings sind auch andere geeignete Klemmteile, beispielsweise Klemmkeile oder dergleichen, denkbar. Das Klemmteil kann dabei auch für den Einschub zwischen dem Lichtleiter und der Aufnahme ausgebildet sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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