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DE102006009126B4 - Messer und Kunststoffbearbeitungsmaschine mit einem solchen Messer - Google Patents

Messer und Kunststoffbearbeitungsmaschine mit einem solchen Messer Download PDF

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Abstract

Messer (1) für die Bearbeitung des Schweißwulstes bei zusammengeschweißten Kunststoffprofilen, wobei das Messer eine Schneide (11) und mindestens eine Gleitfläche (3) besitzt, die am Kunststoffprofil aufliegt, wobei die Gleitfläche (3) eine Kunststoffschicht aus einem Kunststoff, der eine hohe Abriebfestigkeit besitzt, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitfläche (3) als Gleitstück oder Gleitleiste (2) oder dergleichen ausgebildet ist, das Gleitstück oder die Gleitleiste (2) auswechselbar und die Gleitleiste (2) in Bewegungsrichtung seitlich neben der Schneide (11) und/oder im hinteren Bereich oder hinter der Schneide (11) des Messers (1) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Messer, insbesondere ein Abziehmesser oder Stechmesser für die Bearbeitung des Schweißwulstes bei zusammengeschweißten Kunststoffprofilen wie zum Beispiel Fenstern oder Türen bzw. Fenster- oder Türrahmen,nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie eine Kunststoffbearbeitungsmaschine nach Anspruch 16.
  • Es ist hinlänglich bekannt, Kunststoffprofile auf Gehrung zuzuschneiden und diese Kunststoffprofile hernach zu verschweißen. Es ergibt sich dann, dass an den Gehrungsflächen ein Schweißwulst entsteht, der zum einen unschön ist und zum anderen natürlich in einen Falz beziehungsweise den Eckbereich des Fensters hineinragt und einen dichten Verschluss des Fensters oder der Türe behindert. Es ist daher üblich, entsprechend verschweißte Fenster oder Türen hernach in einer als Verputzmaschine bezeichneten Kunststoffbearbeitungsmaschine gerade in den Eckbereichen zu bearbeiten. Hierzu werden dann Messer, die insbesondere als Abziehmesser oder Abstechmesser ausgebildet sind, entlang dem Profilverlauf im Gehrungsbereich geführt, derart, um den entstandenen Schweißwulst abzustechen oder abzuschneiden.
  • Die Messer sind nach dem Stand der Technik zum Beispiel aus einem Werkzeugstahl geschaffen. Um die Schweißwulst auf ein gewünschtes Maß bezüglich der Rahmenoberfläche abzutragen, besitzt das Messer mindestens eine Gleitfläche, deren Lage bezüglich der Schneide letztendlich das Schneidergebnis bestimmt. Die Gleitfläche liegt also am Kunststoffprofil auf.
  • Im Stand der Technik ist es auch bekannt, die Gleitflächen entweder als Gleitschuhe auszubilden, die beheizt werden, oder aber die Gleitfläche mit einem Belag zu versehen, der ein Anhaften des Kunststoffs verhindert. Es ist auch bekannt, das Material für die Gleitbeschichtung aus einem weichen Kunststoffmaterial auszubilden.
  • Aus der Druckschrift DE 199 18 427 A1 ist eine Vorrichtung und eine Maschine für das Abtrennen beziehungsweise Bearbeiten eines Schweißwulstes an Kunststoffprofilen bekannt. In dieser Druckschrift wird vorgeschlagen, die Auflagefläche eines Messers, die auf dem Profil aufliegt, mit einer Gleitfläche oder einer Gleitbeschichtung auszustatten.
  • Aus der Druckschrift DE 30 01 370 C2 ist ein Verfahren zum Abstechen von überstehenden Schweißraupen bekannt, wobei während der Abstechbewegung und/oder der Rücklaufbewegung des Abstechmessers eine Wärmebehandlung der Schweißstelle an der Sichtfläche dadurch erfolgt, dass eine auf die Schweißraupe bzw. die Sichtfläche des Rahmens gerichtete Heizdüse zusammen mit dem Abstechmesser entlang der Schweißraupe bewegt wird.
  • Die Kunststoffprofile sind entweder durchgängig eingefärbt oder auf ihrer Außenseite mit einer Kunststofffolie überkaschiert. Die Gleitfläche muss mit einem gewissen Druck gegen die Oberfläche des Kunststoffprofiles angestellt werden, um ein entsprechendes Schneidergebnis zu erreichen. Die aufkaschierten Folien werden oftmals kurz vor der Bearbeitung auf das Profil aufgetragen und sind zu dem Zeitpunkt, an welchem der Schweißwulst abgetragen wird, noch nicht vollständig ausgehärtet. Es kann sich nun ergeben, dass die Folie gegenüber dem darunterliegenden Profilrohling verschiebbar ist, was durch das Messer nach dem Stand der Technik auch erfolgt.
  • Auch ist beobachtet worden, dass in Bereichen, in welchen die Gleitfläche am Profil anliegt, eine hernach glänzende Stelle verbleibt, die im Verhältnis zu dem sonst matt erscheinenden Kunststoffprofil als Fehlstelle angesehen wird.
  • Eine Reduzierung der Kraft, mit welcher das Messer gegen das Profil angestellt wird, ist nicht unbedingt zielführend, da dann das gewünschte Schneidergebnis nicht erreicht wird.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik hat es sich die Erfindung zur Aufgabe gemacht, das Bearbeitungsergebnis beim Entfernen eines Schweißwulstes bei zusammengeschweißten Kunststoffprofilen zu verbessern.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einem Messer, wie eingangs beschrieben, wobei die Gleitfläche eine Kunststoffschicht aus einem Kunststoff, der eine hohe Abriebfestigkeit besitzt, aufweist, und wobei erfindungsgemäß die Gleitfläche als Gleitstück, Gleitleiste oder dergleichen ausgebildet ist, das Gleitstück oder die Gleitleiste auswechselbar und die Gleitleiste in Bewegungsrichtung seitlich neben der Schneide und/oder im hinteren Bereich oder hinter der Schneide des Messers angeordnet ist.
  • Es ist beobachtet worden, dass durch diesen Vorschlag das Bearbeitungsergebnis erheblich verbessert worden ist, ohne die Andruckkraft des Messers gegen den Rahmen zu reduzieren.
  • Es ist beobachtet worden, dass bei Verwendung der Erfindung eine Beschädigung oder ein Verschieben der soeben aufkaschierten Folie auf dem Profilrohling vermieden wird.
  • Auch bei den durchgefärbten Kunststoffprofilen wird die matt reflektierende Oberfläche im Eckbereich nicht verändert.
  • In gleicher Weise wird die Aufgabe durch ein Messer gelöst, bei welchem die Gleitfläche aus einem anderen Material als das Messer selber bzw. die Schneide besteht und insbesondere aus einer Metalllegierung, einer Bronze, Messing oder Hartholz besteht. Es ist gefunden worden, dass eine Vermeidung des bislang verwendeten Werkzeugstahles als Gleitfläche bereits zu Verbesserungen im Arbeitsergebnis führt. Die anderen Materialien, die zur Bildung der Gleitfläche dienen, sind „weicher“ wie der Stahl und vermeiden die Ausbildung von entsprechenden glänzenden Bereichen. Dabei werden diese Materialien ebenfalls auf den Messerkörper aufgebracht, z. B. aufgeklebt oder aufgeschweißt. Es ist aber auch möglich, die Gleitflächen als entsprechende Gleitleisten zu realisieren und diese dann austauschbar, z. B. durch Schraubverbindungen an dem Messer zu befestigen. Insofern ähnelt diese Konstruktion der später nochmals im Zusammenhang mit der Ausgestaltung einer Gleitleiste aus Kunststoff als Vollmaterial in verschiedenen Varianten. Insofern sind alle die Merkmale, die im Zusammenhang mit der aus Kunststoff geschaffenen Gleitleiste beschrieben sind, in gleicher Weise auf diese aus anderen Materialien bestehende Gleitleiste zu übertragen und als mit offenbart anzusehen.
  • Die Erfindung schlägt zwei Wege vor, wie die Kunststoffschicht an der Gleitfläche zu realisieren ist. Zunächst wird vorgeschlagen, dass die Kunststoffschicht als Beschichtung auf dem Messer angeordnet ist. Die entsprechenden Beschichtungsvorgänge, ein sogenanntes „coating“ oder Überziehen sind hinlänglich bekannt.
  • In einer anderen, vorteilhaften Variante, wird vorgesehen, dass eine aus Kunststoff bestehende Gleitleiste vorgesehen ist und die dem Profil zugewandte Oberfläche der Gleitleiste die Gleitfläche bildet.
  • Ein Vorteil dieser Ausgestaltung liegt darin, dass die Gleitleiste deutlich verschleißärmer ist als eine Beschichtung, da die zur Verfügung stehende Kunststoffschicht einer Gleitleiste sehr viel dicker ist als bei einer Beschichtung. Natürlich ist es möglich, auch eine Beschichtung in einer entsprechenden Dicke auszuführen. Der Vorteil des Einsatzes einer Beschichtung liegt darin, dass keine zusätzlichen Befestigungsmittel verwendet werden müssen, wohingegen eine Gleitleiste oftmals noch zusätzlich anzukleben ist oder mit separaten Befestigungsmitteln, wie zum Beispiel Schrauben und so weiter an dem Messer gehalten ist. Der Einsatz einer Gleitleiste ist auch beim Nacharbeiten des Messers günstig, da die Gleitleisten, soweit auch diese einem Verschleiß unterliegen, auswechselbar sind. So ist es zum Beispiel möglich, wenn die Schneide des Messers nachzuschärfen ist und sich daher die jeweiligen geometrischen Lagen verändern, entsprechend variierte Gleitleisten zur Verfügung zu stellen, um wiederum ein gleiches Bearbeitungsergebnis zu erreichen, wie bei einem neuen Messer, bevor dieses das erste mal geschliffen wurde.
  • Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass sich die Gleitleiste in Bewegungsrichtung des Messers seitlich neben der Schneide befindet. In der Regel ist je eine Gleitfläche auf jeder Seite der Schneide angeordnet und stützt so das Messer möglichst gleichartig am Profil ab. Alternativ ist auch vorgesehen, dass eine Gleitfläche, bezogen auf die Bewegungsrichtung des Messers, hinter der Schneide angeordnet ist. Hierunter wird auch verstanden, dass sich die Gleitfläche seitlich neben der Schneide aber, in Bewegungsrichtung gesehen, zur Schneide zurückgesetzt also im hinteren Bereich beziehungsweise hinter der Schneide befindet. Auch ist es günstig, hinter der Schneide, gerade im seitlichen Endbereich der Schneiden, eine Gleitfläche im Sinne der Erfindung anzuordnen, um das Kunststoffprofil, das gerade hier durch die Schneide bearbeitet wurde, durch die Kunststoffschicht nicht weiter zu verletzen. Gerade dieser Ansatzbereich ist verhältnismäßig heikel und kann unter Umständen einreißen oder optisch wahrnehmbar verformt werden. Dabei ist natürlich auch zu beachten, dass das Material des Kunststoffprofiles in einem gewissen Maße elastisch ist und nach der Schneidbewegung wieder zurückfedert und dann der zurückfedernde Bereich nicht mit dem aus Metall gefertigten Schneidrücken anliegt, sondern auch hier auf Gleitflächen mit einer Kunststoffschicht, entsprechend der Erfindung, aufliegt.
  • Das erfindungsgemäße Messer wird nicht nur entlang seiner Längserstreckung bewegt, sondern auch in einer Ebene, um zum Beispiel den verschiedenen Konturverläufen des Profils optimal folgen zu können. Es ergibt sich daher, dass das Messer zum Beispiel schräg verlaufende Kanten oder auch gebogene Flächen zu bearbeiten hat. In all diesen Bereichen ist es günstig, wenn eine entsprechend der Erfindung ausgebildete Gleitfläche zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist gefunden worden, dass es günstig ist, dass die am in Bewegungsrichtung des Messers vorderen Messerende vorgesehene Gleitflächenkante als Rundung ausgebildet ist, wodurch in jeder Bearbeitungssituation eine Gleitfläche mit einer Kunststoffschicht am Kunststoffprofil anliegt. Es resultiert ein sehr gutes Bearbeitungsergebnis, da sich auch bei schwierigen Anwendungsfällen, bei welchen sich zum Beispiel an eine Rundung ein entsprechend radial abstehender Absatz anschließt, ebenfalls keine Ausrisse oder Glanzstellen ergeben.
  • Es ist gefunden worden, dass es günstig ist, dass die Schneide V-förmig abgewinkelt ist. Durch eine solche Ausgestaltung wird eine im Schnitt V-förmige Nut in den Schweißwulst eingearbeitet. Die V-förmige Ausgestaltung hat im übrigen den Vorteil, dass es auf die exakte Höhenlage nicht ankommt und die Bearbeitung auch bei gewissen Höhenmaßdifferenzen, wie sie zum Beispiel bei den Profilen manchmal auftreten, nicht zu sichtbaren Beeinträchtigungen führt.
  • Neben der Verwendung einer V-förmig abgewinkelten Schneide sind natürlich auch gerade Schneiden möglich.
  • Auch ist es günstig, dass die Verlängerung der jeweils seitlich sich an der Schneide anschließenden Gleitflächenkanten V-förmig angeordnet sind. Gerade bei komplex ausgebildeten Profilkonturverläufen ist es günstig, dass das Messer sich seitlich neben dem Gehrungsbereich die tatsächliche Lage des Profils ertastet und so in der richtigen Weise den Schweißwulst absticht. Durch das unmittelbare Antasten wird also ein günstiges und ordentliches Arbeitsergebnis erreicht, wobei dieses Antasten gerade dadurch erreicht wird, dass die Verlängerung der Gleitflächenkanten sich seitlich an die Schneide anschließt.
  • Je nachdem, wie die V-förmig abgewinkelte Schneide bezüglich der Verlängerung der Gleitflächenkanten orientiert ist, ergibt sich ein entsprechendes Bearbeitungsergebnis. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass die V-förmige Schneide geringfügig gegenüber der Verlängerung der Schneidflächenkante zurücksteht. Es wird so ein geringerer Teil des Schweißwulstes abgetragen. Es besteht aber auch die Variante, dass die beiden Schenkel der V-förmig abgewinkelten Schneide mit der Verlängerung der Gleitflächenkante fluchten, also Teil der Verlängerungen sind, wodurch eine etwas tiefere Nut entsteht.
  • Auch ist es günstig, dass der Schneidrücken gegenüber der Gleitfläche zurücksteht, wodurch erreicht wird, dass nur die mit einer Kunststoffschicht ausgestattete Gleitfläche mit dem Profil in Berührung kommt.
  • Geschickterweise besitzt das Messer eine oder mehrere Halteleisten, die die Gleitleisten seitlich begrenzen. Sie erleichtern somit zum Beispiel die Montage der Gleitleisten auf dem Messer, da die Gleitleisten an den Halteleisten anlegbar sind und so eine entsprechende Positionierung erfahren.
  • Günstigerweise wird vorgesehen, dass ein harter und abriebfester Kunststoff an der Gleitfläche eingesetzt wird. Durch entsprechend abriebfesten Kunststoff wird die Standzeit eines solchen Messers entsprechend erhöht.
  • Hierbei ist gefunden worden, dass es günstig ist, dass die Kunststoffschicht zum Beispiel aus folgenden Kunststoffen besteht:
    • Polyethylen hoher Dichte (PE-HD), Polyacetal (POM), Polyvinylidenfluorid (PVDF), Tetrafluorethylen/Ethylen-Copolymer (E/TEF), Polyamid 6 (PA6), Polyamid 66 (PA66), Polyamid 12 (PA12), Polyphthalamid (PPA), Polycarbonat (PC), Polyethylenterephthalat (PET), Polybutylenterephthalat (PBT), Polyetherimid (PEI), Polysulfon (PSU), Polyphenylensulfid (PPS), Polyethersulfon (PES), Polybismaleinimid, Polybenzimidazol (PBI), Phenol /Formaldehyd-Formmasse, Typ 31 oder Polymid-Formstoff (PI).
  • Die vorgenannten Kunststoffe sind insbesondere dafür einzusetzen, dass aus ihnen zum Beispiel Zahnräder oder andere, mechanisch stark belastete Teile gefertigt werden. So ist es zum Beispiel bekannt, aus Polyamid 12 Gleitlager oder auch Schneckenbeziehungsweise Kettenräder zu fertigen. Es zeichnen sich Kunststoffe, die für solche Anwendungsbereiche einsetzbar sind, natürlich durch eine entsprechend hohe Abriebsfestigkeit aus. Des Weiteren sind natürlich auch Werkstoffe aus Kunststoff verwendbar, die zum Beispiel auch für andere, mechanisch entsprechend belastete Funktionen eingesetzt werden, wie es zum Beispiel bei Lageraufgaben, zum Beispiel einem Gleitlager bei Buchsen oder Führungen und so weiter auftritt. Die vorgenannten Kunststoffe zeichnen sich insbesondere für diesen Anwendungsbereich aus.
  • Die Erfindung beschränkt sich nicht nur auf ein Messer, wie eingangs beschrieben, sondern umfasst auch eine Kunststoffbearbeitungsmaschine, insbesondere eine Eckenverputzmaschine, welche für die Bearbeitung von aus Kunststoffprofilen hergestellte Rahmen, wobei sich bei der Herstellung im Verbindungsbereich der Kunststoffprofile ein Schweißwulst ergibt, mit einem Messer, wie vorbeschrieben, ausgestattet ist. Dieses Messer dient zum Abtragen des Schweißwulstes. Der Wert einer entsprechend ausgebildeten Kunststoffbearbeitungsmaschine steigt erheblich, da das Bearbeitungsergebnis gerade durch den letzten Schritt der Eckenverputzung erheblich verbessert wird.
  • Um alle Bereiche eines entsprechend kompliziert gestalteten Profiles zu erreichen, ist das Messer in der Ebene, die die Schweißwulst beinhaltet, beweglich gelagert. In der Regel ist diese Ebene rechtwinklig zur Längserstreckung des Profiles beziehungsweise den durch die Profile gebildeten Rahmen. Letztendlich ergibt sich die Beweglichkeit des Messers in der Form, wie die Profile miteinander verschweißt worden sind, da in diesem Bereich der Schweißwulst entsteht.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
    • 1, 2 je in einer dreidimensionalen Ansicht verschiedene Varianten nach der Erfindung;
    • 3 ebenfalls in einer dreidimensionalen Ansicht das Messer mit noch nicht montierten Gleitflächen nach der Erfindung.
  • In 1 bzw. 2 ist das erfindungsgemäße Messer 1 schematisch dargestellt. Üblicherweise wird das Messer 1 in umgekehrter Weise an einen Halter, der nicht dargestellt ist, montiert, derart, dass die Schneide 11 am Messer unten vorsteht, um die Oberseite eines Rahmens zum Abtragen des Schweißwulstes bearbeiten zu können. Das Messer 1 wird z. B. durch eine Schraube, die in die Bohrung 10 hindurchgeführt wird, an dem Halter befestigt. Um aber die Erfindung besser erläutern zu können, ist das Messer umgedreht dargestellt. Die so dargestellte Variante könnte zum Bearbeiten der Rahmenunterseite dienen. Das Messer 1 besteht aus einem Messerkörper 17, der die Schneide 11 mittig am vorderen Ende trägt. Unterhalb der Schneide 11 besitzt der Messerkörper 17 eine Ausnehmung 14, um einen Freiraum zu schaffen für den abgehobenen Schweißwulst oder sonstige Späne. Die Schneide 11 ist in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel V-winklig ausgeführt, derart, dass zwei Schenkel 12 und 13 winklig, bevorzugt spitzwinklig oder aber auch rechtwinklig bzw. stumpf zueinander orientiert sind und eine Spitze bilden. Natürlich ist die hier entstehende Kante entsprechend scharf geschliffen. Dies ist der Bereich, der den Schweißwulst absticht.
  • Zwischen der Schneide 11 und der ebenfalls mittig angeordneten Befestigungsöffnung 10 erstreckt sich der Schneidrücken 15. Je nach Schliff ist dieser spitz zulaufend oder auch im Wesentlichen rechteckig ausbildbar.
  • Links und rechts neben der Schneide 11 ist je eine Gleitfläche 3, 3' vorgesehen. Gemäß einer erfindungsgemäßen Variante besteht die Gleitfläche 3,3' aus einer Kunststoffschicht, wobei diese entweder als Beschichtung auf dem Messerkörper 17 aufgetragen ist, wie dies z. B. in 1 gezeigt ist oder aber als separates einzelnes Bauteil, dem Gleitstück 2, 2' aus vollem Material gebildet ist (2). Um sich insbesondere den sehr variablen Profiltypen der zu verarbeitenden Kunststoffprofile möglichst optimal anzupassen, sind die in Bewegungsrichtung des Messers 1 vorne liegenden Gleitflächenkanten 30, 30' der Gleitfläche 3 abgerundet, wobei der Radius dieser Rundung verhältnismäßig klein z. B. kleiner 1 cm, bevorzugt kleiner 5 mm ist. Würde man die Gleitflächenkanten 30 verlängern, so würden auch diese sich V-förmig schneiden, bevorzugt unter dem gleichen Winkel, wie die beiden Schenkel 12, 13 der Schneide 11 zueinander orientiert sind. Dabei wird günstigerweise angestrebt, diesen Winkel dem Winkel der winkelig zueinander verarbeitenden Kunststoffprofile anzupassen bzw. anzugleichen, um zu erreichen, dass auch bei komplexen Profilausgestaltungen z. B. Rundungen oder schrägen Kanten, der Schneidebereich durch die Gleitflächenkante 30 bzw. die Gleitfläche 3 richtig angetastet wird.
  • Das erfindungsgemäße Messer 1 nach 2 ist im Wesentlichen gleichartig aufgebaut, wie das Beispiel nach 1. Wie bereits erwähnt werden aber anstelle einer Beschichtung, die zu der Gleitfläche 3 führt, aus einem Vollmaterial bestehende Gleitstücke 2, 2' vorgesehen. Die beiden Gleitstücke 2, 2' erstrecken sich links und rechts des Schneidrückens 15 bzw. der Bohrung 10 und sind je durch zwei Befestigungsschrauben 20 am Messerkörper 17 befestigt. Sie können auch im Verschleißfalle durch Ausbauen, also Lösen der Befestigungsschraube 20 ausgewechselt werden. Die Oberseite der Gleitstücke 2, 2' bildet eine Oberfläche 21, die als Gleitfläche 3, 3' dient.
  • Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt insbesondere darin, dass die verhältnismäßig harten und widerstandsfähigen Kunststoffe, die für die Verwendung als Gleitstück 2 eingesetzt werden, mit den gleichen Werkzeugen bearbeitbar sind, wie auch der Stahl, aus welchem das Messer 1 bzw. der Messerkörper 17 ist. Er lässt sich also in gleicher Weise zerspanen. Dies ist insbesondere bei den Polyamidwerkstoffen aufgefunden worden, beschränkt sich aber nicht nur auf diese. Es führt dazu, dass die Gleitfläche 3 als Rohling montiert werden kann und dann bei einem Bearbeitungsschritt sowohl der Messerkörper, die Schneide, wie auch das Gleitstück bearbeitet wird, wobei ein Austausch oder Umbau von Werkzeugen nicht mehr notwendig ist.
  • 3 zeigt den Messerkörper 17 mit nicht eingebauten Gleitstücken 2. Um den Gleitstücken 2 eine gewisse Führung zu geben, sind am seitlichen Rand des Messerkörpers 17 Halterleisten 19, 19' und 19" vorgesehen. Zusammen mit dem Schneidrücken 15 geben diese Anlageflächen für die Gleitstücke 2 und erleichtern so die Montage der Gleitstücke. Für das Eindrehen der Befestigungsschrauben 20 sind Bohrungen 18 im Messerkörper 17 vorgesehen.

Claims (17)

  1. Messer (1) für die Bearbeitung des Schweißwulstes bei zusammengeschweißten Kunststoffprofilen, wobei das Messer eine Schneide (11) und mindestens eine Gleitfläche (3) besitzt, die am Kunststoffprofil aufliegt, wobei die Gleitfläche (3) eine Kunststoffschicht aus einem Kunststoff, der eine hohe Abriebfestigkeit besitzt, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitfläche (3) als Gleitstück oder Gleitleiste (2) oder dergleichen ausgebildet ist, das Gleitstück oder die Gleitleiste (2) auswechselbar und die Gleitleiste (2) in Bewegungsrichtung seitlich neben der Schneide (11) und/oder im hinteren Bereich oder hinter der Schneide (11) des Messers (1) angeordnet ist.
  2. Messer (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitfläche (3) aus einem anderen Material als das Messer (1) oder die Schneide (11) besteht, dieses Material eine hohe Abriebfestigkeit besitzt und insbesondere aus einer Metalllegierung, einer Bronze, Messing oder Hartholz besteht.
  3. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Messer (1) als Beziehmesser oder Stechmesser ausgebildet ist.
  4. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitfläche (3) auf dem Gleitstück oder der Gleitleiste (2) als Beschichtung ausgebildet ist.
  5. Messer (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Profil zugewandte Oberfläche (21) der Gleitleiste (2) die Gleitfläche (3) bildet.
  6. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneide (11) V-förmig abgewinkelt ist und/oder der Messerkörper (17) an der Schneide (11) eine Ausnehmung (14) aufweist.
  7. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gleitflächenkante (30) am in Bewegungsrichtung des Messers (1) vorderen Messerende angeordnet ist.
  8. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitflächenkante (30) als Rundung ausgebildet ist.
  9. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerung der jeweils seitlich sich an der Schneide (11) anschließenden Gleitflächenkanten (30, 30') V-förmig angeordnet ist.
  10. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneide (11) gegenüber der Verlängerung der Gleitflächenkante (30, 30') zurücksteht oder die Schneide (11) Teil der Verlängerung ist.
  11. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidrücken (15) gegenüber der Gleitfläche (3, 3') zurücksteht.
  12. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitleiste (2) mit Befestigungsmitteln (20), insbesondere Schrauben, am Messer (1) gehalten ist.
  13. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Messer (1) Halteleisten (19, 19', 19") aufweist, die die Gleitleiste (2, 2') seitlich begrenzen.
  14. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen harten und abriebfesten Kunststoff der Gleitfläche (3) und/oder der Gleitleiste oder des Gleitstücks (2).
  15. Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitfläche (3), als Kunststoffschicht aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD), Polyacetal (POM), Polyvinylidenfluorid (PVDF), Tetrafluorethylen/Ethylen-Copolymer (E/(TEF), Polyamid 6 (PA6), Polyamid 66 (PA66), Polyamid 12 (PA 12), Polyphthalamid (PPA), Polycarbonat (PC), Polyethylenterephthalat (PET), Polybutylenterephthalat (PBT), Polyetherimid (PEI), Polysulfon (PSU), Polyphenylensulfid (PPS), Polyethersulfon (PES), Polybismaleinimid, Polybenzimidazol (PBI), Phenol/Formaldehyd-Formmasse - Typ 31 oder Polymid-Formstoff (PI) ausgeführt ist.
  16. Kunststoffbearbeitungsmaschine, insbesondere Eckenverputzmaschine, insbesondere für aus Kunststoffprofilen hergestellte Rahmen wobei sich bei der Herstellung im Verbindungsbereich der Kunststoffprofile eine Schweißwulst ergibt, und die Kunststoffbearbeitungsmaschine ein Messer (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche besitzt und das Messer (1) zum Abtragen des Schweißwulstes dient.
  17. Kunststoffbearbeitungsmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Messer (1) in der Ebene, die die Schweißwulst beinhaltet, beweglich gelagert ist.
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