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Die
Erfindung betrifft eine Hobeleinrichtung, insbesondere eine Abricht- oder Fügeeinrichtung,
für eine
Maschine zum Bearbeiten von Werkstücken aus Holz, Kunststoff und
dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Es
ist bekannt, beispielsweise auf Kehlmaschinen die Werkstücke im Durchlauf
an ihren Längsseiten
zu bearbeiten bzw. zu hobeln. Die Werkstücke werden durch Vorschubwalzen
vor einer Abrichtspindel eingezogen. Die Zuführung und Beschickung der Kehlmaschine
kann von Hand, durch Einzugsmagazine oder Fördereinrichtungen erfolgen.
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Sollen
die Werkstücke
nicht nur sauber ausgehobelt werden, sondern absolut gerade und
ebene Oberflächen
erhalten, so spricht man von Abrichten, wenn es sich um die Unterseite
der Werkstücke
handelt, und von Fügen,
wenn es sich um die in Durchlaufrichtung rechte Längsseite
der Werkstücke
handelt. Um eine solche gerade Oberfläche zu erhalten, müssen die
Werkstücke
zwangfrei den entsprechenden Werkzeugen zugeführt werden; insbesondere dürfen krumme
Werkstücke
beim Transport in die Maschine nicht durchgedrückt werden.
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Zum
Abrichten an der Unter- und Oberseite ist es bekannt, die Werkstücke zwischen
einem Abrichttisch und oberen Mess- und Führungsplatten auszurichten
und einzeln in die Kehlmaschine zu fördern. Die Werkstücke können über ein
seitliches Magazin zugeführt
werden. Je nach Rohholzmaß der Werkstücke und
dem herzustellenden Fertigmaß wird
die Spanabnahme zwischen der Abrichtspindel und einer oberen Spindel
ausgemittelt. Die Werkstücke
haben häufig
größere Krümmungen.
Ist die Werkstückkrümmung beispielsweise
größer als
die zur Verfügung
stehende Spanabnahme, werden die Werkstücke nicht sauber gehobelt.
Nachteilig ist weiter, dass die Werkstücke nur einzeln in die Maschine gefördert werden
können,
so dass die Maschinenleistung gering und die Profilierung der Werkstücke im gleichen
Durchlauf problematisch ist. Zudem müssen die Werkstücke eine
Mindestlänge
haben.
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Es
ist auch bekannt, durch den Einsatz einer hochtaktbaren Vorschubrolle
vor der Abrichtspindel die Werkstücke nur so lange zu belasten,
bis sie über die
Abrichtspindel zu den Vorschubwalzen nach der Abrichtspindel gefördert sind.
Dann wird die Vorschubrolle hochgetaktet. Hierbei besteht aber trotzdem das
Problem, dass die Werkstücke,
insbesondere wenn sie dünn
sind, durch den Druck der Vorschubrolle durchgedrückt werden,
so dass ein gutes Abrichtergebnis nicht erhalten wird. Diese bekannten Lösungen beziehen
sich nur auf die Begradigung an Unter- und Oberseite.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Hobeleinrichtung
so auszubilden, dass mit ihr ein einwandfreies Hobelergebnis bezüglich geraden
und ebenen Werkstückoberflächen bei
hoher Leistung erreicht wird.
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Diese
Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Hobeleinrichtung
erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Bei
der erfindungsgemäßen Hobeleinrichtung
werden die Werkstücke
mit Hilfe des Führungskanals
dem Hobelwerkzeug zugeführt.
Der Führungskanal
wird vorzugsweise durch die beiden seitlichen Längsführungen, die Transportbahn
in Form des Abrichttisches und die obere Längsführung begrenzt. Der Führungskanal
kann je nach Einsatzfall der Hobeleinrichtung auch nur durch die
erste Längsführung, den
Abrichttisch und die obere Längsführung oder
nur durch die beiden seitlichen Längsführungen und den Abrichttisch
gebildet sein. Diese letzte Ausführung
ist vor allen Dingen dann von Vorteil, wenn die Werkstücke nur
an ihrer rechten und linken Seite, in Transportrichtung der Werkstücke gesehen, abgerichtet
werden sollen. Dann hat das Eigengewicht keine Auswirkung, und die
Werkstücke
können mit
der üblichen
Vorschubeinrichtung in die Maschine transportiert werden. Aufgrund
des Führungskanals können die
abzurichtenden Werkstücke
Stoß an
Stoß in
die Hobeleinrichtung eingegeben werden, wodurch eine sehr hohe Leistung
der Hobeleinrichtung erreicht wird. Der Führungskanal gewährleistet
eine hohe Abrichtqualität,
selbst wenn die Werkstücke sehr
starke Krümmungen
aufweisen sollten. Insbesondere lassen sich mit Hilfe des Führungskanals auch
sehr kurze Werkstücke
sowie Werkstücke
mit kleinen Querschnittsdimensionen einwandfrei abrichten. Außerdem ist
durch die Stoß an
Stoß Beschickung
auch eine nachfolgende Profilierung der Werkstücke im gleichen Durchlauf einfach
und mit hoher Bearbeitungsqualität
möglich.
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Wenn
zuvor und im Folgenden allgemein von Abrichten die Rede ist, so
ist damit nicht nur das Geradehobeln oder Begradigen an der Unterseite
gemeint, sondern kann auch auf die Fügeseite oder die anderen Längsseiten
des Werkstückes
bezogen sein. Mit Abrichten ist allgemein die Herstellung einer geraden
und ebenen Werkstückoberfläche gemeint. Wenn
im Folgenden von Spindeln die Rede ist, dann sind darunter die eigentlichen
Spindeln und die auf ihnen sitzenden Werkzeuge zu verstehen.
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Vorteilhaft
sind die beiden seitlichen Längsführungen
und/oder die obere Längsführung und/oder
die Transportbahn quer zur Transportrichtung der Werkstücke einstellbar.
Dadurch kann der Querschnitt des Führungskanals an den Querschnitt der
zu bearbeitenden Werkstücke
optimal angepasst werden.
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Vorteilhaft
reicht die obere Längsführung bis nahe
an eine Vorschubeinheit für
die Werkstücke. Dadurch
ist gewährleistet,
dass die Werkstücke
ein wandfrei von der Vorschubeinheit erfasst und weitertransportiert
werden. Insbesondere können
somit auch kurze Werkstücke
bis zur Vorschubeinheit zuverlässig
zugeführt
werden.
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Von
Vorteil ist es, wenn die erste seitliche Längsführung bis nahe an eine dem
Hobelwerkzeug nachgeordnete Vertikal/Fügespindel und die zweite seitliche
Längsführung in
Vorschubrichtung über
diese hinaus reicht. Dadurch können
die Werkstücke beispielsweise
durch das Hobelwerkzeug, das in diesem Fall eine horizontale Abrichtspindel
ist, an ihrer Unterseite geradegehobelt und durch die nachgeordnete
Fügespindel
an ihrer rechten Längsseite
bearbeitet werden. Die beiden seitlichen Längsführungen sorgen dann dafür, dass
das Werkstück
an den beiden Spindeln optimal bearbeitet, insbesondere an dessen
rechter Längsseite,
gerade gehobelt wird.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist in Transportrichtung der Werkstücke kurz vor der Abrichtspindel
eine Vorschubwalze vorgesehen. Diese kann unter nur geringer Kraft
auf dem Werkstück
aufliegen. Dadurch ist zum einen sichergestellt, dass dieses Werkstück im Bereich
der Abrichtspindel geführt
und gehalten ist und durch die Abrichtspindel mit hoher Oberflächengüte bearbeitet
wird. Andererseits wird durch die nur geringe Auflagekraft sichergestellt,
dass insbesondere dünne
Werkstücke
durch die Vorschubwalze nicht durchgedrückt werden, so dass das Werkstück einwandfrei
bearbeitet wird.
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Damit
die Werkstücke
zuverlässig
durch die verschiedenen Werkzeuge bearbeitet werden, ist die Breite
und/oder die Höhe
des Führungskanals ≤ der Summe
aus Rohholzmaß des
Werkstückes
und der Spanabnahme an der Fügespindel
und/oder der Abrichtspindel.
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Vorzugsweise
ist die Breite und/oder die Höhe
des Führungskanals
gleich der Summe aus Rohholzmaß des
Werkstückes
und der Spanabnahme an der Fügespindel
und/oder an der Abrichtspindel abzüglich eines Sicherheitsmaßes. Dadurch
ist auf jeden Fall sichergestellt, dass das Werkstück an den
entsprechenden Seiten einwandfrei abgerichtet und sauber ausgehobelt
wird.
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Für das Sicherheitsmaß reicht
es aus, wenn es zwischen etwa 0 mm und 2 mm liegt. Dadurch wird auch
der Abfall, der bei der Spanabnahme entsteht, gering gehalten.
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Eine
optimale Spanabnahme der Fügespindel
ergibt sich, wenn dieses Spanabnahmemaß ≤ der Differenz aus Rohholzmaß und Fertigmaß des Werkstückes ist.
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Um
eine hohe Sicherheit zu gewährleisten, ist
das Spanabnahmemaß gleich
der Differenz aus Rohholzmaß und
Fertigmaß des
Werkstückes
abzüglich
eines Sicherheitsmaßes.
Dieses Sicherheitsmaß kann,
um den Abfallanteil klein zu halten, zwischen etwa 0 mm und 2 mm
liegen.
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Um
die Werkstücke
bei ihrem Durchlauf durch die Hobeleinrichtung einwandfrei zu führen, kann
die Hobeleinrichtung mit wenigstens einem Falzwerkzeug versehen
sein, mit dem ein Falz am Werkstück
hergestellt wird. Das Falzwerkzeug sitzt vorteilhaft auf der Abrichtspindel.
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In
den am Werkstück
hergestellten Falz greift ein Falzlineal ein, durch welches das
Werkstück
im Anschluss an die Abrichtspindel zuverlässig geführt wird.
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Das
Falzlineal reicht vorteilhaft bis nahe an die der Abrichtspindel
nachgeordnete Fügespindel. Dadurch
ist eine genaue Führung
des durch die Abrichtspindel abgerichteten Werkstückes zur
Fügespindel
gewährleistet.
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Damit
mit der Fügespindel
das Werkstück einwandfrei
bearbeitet wird, liegt der Fügespindel wenigstens
eine Andruckrolle gegenüber,
die am Werkstück
während
der Bearbeitung durch die Fügespindel
anliegt und das Werkstück
gegen das Falzlineal belastet.
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Das
Falzlineal ist vorteilhaft so in Bezug auf den Flugkreis der Fügespindel
zurückgesetzt,
dass dieses Werkzeug den Falz durch entsprechenden Abtrag an der
Längsseite
des Werkstückes
entfernt.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der
Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die
Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es
zeigen
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1 in
schematischer Darstellung eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Hobeleinrichtung
zum Abrichten am Beispiel von gekrümmten Werkstücken,
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2 in
schematischer Darstellung eine Vorderansicht der Hobeleinrichtung
gemäß 1,
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3 in
schematischer Darstellung eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Hobeleinrichtung
zum Abrichten am Beispiel von geraden Werkstücken,
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4 in
schematischer Darstellung eine Vorderansicht der Hobeleinrichtung
gemäß 3, mit
der beispielhaft gerade Werkstücke
oben und unten abgerichtet werden,
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5 in
Stirnansicht eine erfindungsgemäße Hobeleinrichtung,
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6 die
erfindungsgemäße Hobeleinrichtung
in Vorderansicht,
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7 die
erfindungsgemäße Hobeleinrichtung
in Draufsicht,
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8 die
erfindungsgemäße Hobeleinrichtung
in perspektivischer Darstellung,
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9 eine
Detailansicht der Hobeleinrichtung gemäß 8,
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10 den
Querschnitt eines in der Hobeleinrichtung zu behandelnden Werkstückes.
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Im
Folgenden wird die Hobeleinrichtung beispielhaft in Form einer Abricht- bzw. Fügeeinrichtung beschrieben,
mit der Werkstücke
an ihren Seiten durch Geradehobeln begradigt werden.
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Dabei
zeigen die 1 bis 4 eine Ausführungsform
einer solchen Abrichteinrichtung in Draufsicht und in Vorderansicht.
Abweichend vom beschriebenen Ausführungsbeispiel können die
in den 1 bis 4 dargestellten Gestaltungen auch
jeweils eine Ausführungsform
einer Abrichteinrichtung sein. In diesem Fall werden die Werkstücke nur
an ihren seitlichen Längsseiten
(1 und 3) oder nur an ihrer Ober- und
Unterseite (2 und 4) abgerichtet.
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Die
Abrichteinrichtung hat eine Transportbahn 1, auf der Werkstücke 2 durch
die Abrichteinrichtung transportiert werden. An der in Transportrichtung 3 der
Werkstücke
rechten Seite befindet sich ein Fügelineal 4, an dem
die Werkstücke 2 bei
ihrem Transport mit ihrer in Transportrichtung 3 rechten Seite
anliegen (1) können. Zum Transport der Werkstücke 2 ist
eine Vorschubeinrichtung vorgesehen, von der im Ausführungsbeispiel
lediglich die Vorschubwalzen 5, 6 dargestellt
sind, die drehbar angetrieben werden und die Werkstücke 2 in
Transportrichtung 3 fördern.
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Die
Abrichteinrichtung ist mit einer horizontalen Abrichtspindel 7 versehen,
welche die Unterseite der Werkstücke 2 bei
ihrem Durchlauf durch die Abrichteinrichtung geradehobelt. In Transportrichtung 3 mit
Abstand hinter der Abrichtspindel 7 befindet sich eine
vertikale rechte Fügespindel 8,
welche die in Transportrichtung 3 rechte Längsseite
der Werkstücke 2 bearbeitet.
Mit der in Transportrichtung linken vertikalen Spindel 9 wird
beim Transport der Werkstücke 2 durch
die Abrichteinrichtung deren linke Längsseite bearbeitet.
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Dem
Fügelineal
gegenüber
liegt ein linkes Führungslineal 10,
das sich parallel zum Fügelineal 4 erstreckt.
Es erstreckt sich in Transportrichtung 3 bis nahe an die
linke Spindel 9. Das Fügelineal 4 erstreckt
sich bis nahe an die Fügespindel 8.
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Wie 2 zeigt,
liegen die Werkstücke 2 auf einem
Abrichttisch 11 auf, dessen Oberseite die Transportbahn 1 bildet.
Dem Abrichttisch 11 liegt mit Abstand ein oberes Führungslineal 12 gegenüber, das
parallel zur Transportbahn 1 verläuft und sich bis nahe an die
Vorschubwalze 6 erstreckt. Sie liegt in Transportrichtung 3 geringfügig vor
der Abrichtspindel 7.
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Das
Fügelineal 4,
das Führungslineal 10,
der Abrichttisch 11 und das Führungslineal 12 bilden
einen in Transportrichtung 3 sich erstreckenden Einlauf-
bzw. Führungskanal 13,
in welchen die Werkstücke 2 geschoben
werden. Der Einlaufkanal 13 hat viereckigen Querschnitt
und erlaubt, die Werkstücke 2 Stoß an Stoß durch
die Abrichteinrichtung zu transportieren, wie dies beispielhaft
für zwei
aneinanderstoßende
Werkstücke 2 dargestellt
ist. Für
eine solche Stoß-an-Stoß-Beschickung
wird vorteilhaft eine Mechanisierungseinrichtung eingesetzt, die
beispielsweise eine Rollenbahn aufweist, die sich in Achsrichtung
der Werkstücke 2 erstreckt.
Auf einer solchen Rollenbahn lassen sich die Werkstücke 2 problemlos
hintereinander in den Einlaufkanal 13 transportieren. Dadurch
ist eine hohe Produktionsleistung der Abrichteinrichtung bei gleichzeitig
hoher Abrichtqualität
gewährleistet.
Insbesondere können auch
sehr kurze Werkstücke 2 oder
Werkstücke
mit kleinen Querschnittsdimensionen, beispielsweise Leisten, bearbeitet
werden. Mit Hilfe des Fügelineals 4 und
des gegenüberliegenden
Führungslineals 10 lassen
sich insbesondere Leisten zumindest an ihren zwei einander gegenüberliegenden,
in Transportrichtung 3 seitlichen Längsseiten sehr exakt gerade
bearbeiten, da bei der vertikalen Bearbeitung der Werkstücke 2,
Gewichtskräfte
keine Rolle spielen.
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Vorteilhaft
können
die den Führungskanal 13 begrenzenden
Lineale 4, 10, 12 und der Abrichttisch 11 motorisch
verstellt werden, so dass eine schnelle und komfortable Bedienung
gegeben ist. Es ist aber auch möglich,
diese Teile oder auch nur einige von ihnen in bekannter Weise von
Hand einzustellen.
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Bei
einer sehr einfachen Ausführungsform
ist es möglich,
das Führungslineal 10 beispielsweise
mit Hilfe eines Holzmusters relativ zum Fügelineal 4 einzustellen.
Dieses Holzmuster wird an das Fügelineal 4 angelegt.
Anschließend
wird das gegenüberliegende
Führungslineal 10 so
weit in Richtung auf das Fügelineal 4 verschoben,
bis es am Holzmuster anliegt. Dann wird das Führungslineal 10 auf
dem Abrichttisch 11 geklemmt.
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Vorteilhaft
ist es auch möglich,
das Werkstück 2 vorab
zu vermessen und danach die Spanabnahme und die Breite des Führungskanales 13 zu
berechnen und automatisch einzustellen.
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In 1 ist
die Breite 14 des Einlaufkanals 13 angegeben.
Dieses Breitenmaß wird
durch den Abstand zwischen dem Fügelineal 4 und
dem Führungslineal 10 bestimmt.
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Die
Fügespindel 8 und
die linke Spindel 9 werden quer zur Transportrichtung 3 so
eingestellt, dass die Werkstücke 2 nach
Passieren der Spindeln 8, 9 das Fertigmaß 15 haben.
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In 1 sind
die Werkstücke 2 beispielhaft als
quer zur Transportrichtung 3 gekrümmte Werkstücke dargestellt, die infolge
der Krümmung
mit ihren beiden Längsseiten
im Wesentlichen jeweils nur linienförmig an den Linealen 4 und 10 anliegen.
Die Spindeln 8, 9 werden auf das gewünschte Fertigmaß eingestellt.
Sie nehmen an den Längsseiten
der Werkstücke 2 Material
ab.
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In 1 ist
das Rohholzmaß 18 angegeben, das
heißt
die Rohholzbreite, parallel zur Transportbahn 1 und quer
zur Transportrichtung 3 gemessen.
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Die
Breite 14 des Einlaufkanals 13 entspricht etwa
der Summe aus Rohholzmaß 18 und
Spanabnahme 16 durch die Fügespindel 8.
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Die
Spanabnahme 16 an der Fügespindel 8 ergibt
sich aus der Differenz des Rohholzmaßes 18 und des Fertigmaßes 15.
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Wie
sich aus 2 ergibt, können die Werkstücke 2 auch
so in den Einlaufkanal 13 eingegeben werden, dass sie aufwärts gekrümmt sind.
Dann liegen die gekrümmten
Werkstücke 2 am
Abrichttisch 1 sowie am oberen Führungslineal 12 im
Wesentlichen linienförmig
an. In diesem Falle wird der Abrichttisch 11 in Höhenrichtung
so eingestellt, dass mit der Abrichtspindel 7 so viel Material
an der Unterseite der Werkstücke 2 abgenommen
wird, dass diese eine ebene Unterseite 20 erhalten. Die
eingestellte Spanabnahme 16' ergibt
sich analog zu 1 aus der Differenz aus Rohholzmaß 18' und Fertigmaß 15', in diesem
Fall also aus der Rohholzhöhe/stärke und
der Fertigmaßhöhe/stärke. Mit
einer (nicht dargestellten) oberen Horizontalspindel kann auch an
der Oberseite der Werkstücke 2 so
viel Material abgenommen werden, dass die Werkstücke 2 auch eine ebene Oberseite
erhalten. Der Einlaufkanal 13 hat die Höhe 19.
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Im
Folgenden werden die Zusammenhänge beim
Einstellen anhand von 1 für die Breite 14 des
Einlaufkanals 13 beschrieben. Die gleichen Zusammenhänge bestehen
für die
Einstellung des Abrichttisches und der oberen Führung zur Bearbeitung von unten
und oben (2).
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Der
Einlaufkanal 13 bildet einen Führungskanal für die Werkstücke 2,
der dafür
sorgt, dass die Werkstücke
einwandfrei abgerichtet bzw. geradegehobelt werden. Die am Fügelineal 4 eingestellte Spanabnahme 16 der
Fügespindel 8 ist
maximal gleich der, vorzugsweise kleiner als die Differenz aus dem
Rohholzmaß 18 und
dem Fertigmaß 15.
Anders ausgedrückt
heißt
dies, die Spanabnahme 16 am Fügelineal 4 ist gleich
dem Rohholzmaß 18 abzüglich des
Fertigmaßes 15 und
abzüglich
eines Sicherheitsmaßes.
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Das
Sicherheitsmaß liegt
vorzugsweise zwischen etwa 0 mm und 2 mm und bestimmt, wie viel Spanabnahme
auf der linken Vertikalspindel 9 im ungünstigsten Fall mindestens zur
Verfügung
steht.
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Die
Breite 14 des Einlaufkanals 13 ist maximal gleich,
vorzugsweise kleiner als das Rohholzmaß 18 zuzüglich der
Spanabnahme 16 der Fügespindel 8.
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Die
Breite 14 des Einlaufkanals 13 entspricht dem
Rohholzmaß 18 zuzüglich der
Spanabnahme 16 abzüglich
einer Sicherheit. Das Sicherheitsmaß kann wiederum zwischen etwa
0 mm und 2 mm liegen und bestimmt die minimale Spanabnahme an der
rechten Längsseite
des Werkstückes 2,
wenn dieses mit seiner linken Längsseite
anlagegeführt
ist und wiederum im ungünstigsten
Fall.
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Je
größer die
erwähnten
Sicherheiten für
die Spanabnahme am Werkstück 2 gewählt werden, desto
geringer ist die Kanalbreite und desto geringer kann die maximale
Krümmung
der Werkstücke 2 sein,
bei der die Werkstücke
noch gerade gehobelt werden.
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Die 3 und 4 zeigen
den Fall, dass mit der Abrichteinrichtung gerade Werkstücke 2 bearbeitet
werden. Unter geraden Werkstücken
ist zu verstehen, dass sie ebene Außenseiten haben. Das Fügelineal 4 und
das gegenüberliegende
Führungslineal 10 sind
auf das Breitenmaß 14 eingestellt.
Die Werkstücke 2,
die Stoß an
Stoß durch
den Einlaufkanal 13 gefördert
werden, liegen im dargestellten Ausführungsbeispiel nach 3 mit
ihrer in Transportrichtung 3 rechten Längsseite am Fügelineal 4 an. Das
Fügelineal 4 ist
entsprechend der vorigen Ausführungsform
relativ zur Fügespindel 8 so
eingestellt, dass am Werkstück 2 Span
mit der Spandicke 16 abgenommen wird. Das gegenüberliegende
Führungslineal 10 ist
entsprechend der vorigen Ausführungsform
eingestellt. Die linke Vertikalspindel 9 nimmt an der linken
Längsseite
des Werkstückes 2 entsprechend
dem gewählten
Sicherheitsmaß Material
ab. Die Werkstücke 2 müssen nicht
zwangsläufig
am Fügelineal 4 anliegen,
sondern können
auch Abstand von ihm haben und beispielsweise am Führungslineal 10 anliegen.
Dann ergibt sich die Spanabnahme 17 an der Vertikalspindel 9 (1).
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Durch
die eingestellte Spanabnahme und Kanalbreite nach den beschriebenen
Zusammenhängen
ist immer gewährleistet,
dass die Werkstücke 2 sauber
und mit gegenüberliegenden
parallelen Längsseiten
bearbeitet werden.
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Da
die Höhe 19 des
Einlaufkanales 13, wie beschrieben, größer als die Dicke der Werkstücke 2 ist,
ergibt sich bei geraden Werkstücken 2 und
bei Werkstücken
mit geringer Krümmung
ein Abstand zwischen Rohholzoberseite und dem oberen Führungslineal 12.
Die Vorschubwalzen 5, 6 sind so eingestellt, dass
sie die Werkstücke 2 nach
dem Austritt aus dem Einlaufkanal 13 erfassen.
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Durch
die Einstellung der Breite 14 bzw. Höhe 19 des Einlaufkanals
werden Werkstücke 2, deren
absolute Breite bzw. Dicke inklusive Krümmung kleiner ist als die Breite 14 bzw.
Höhe 19 des Einlaufkanales 13,
immer gerade abgerichtet und sauber gehobelt. Werkstücke 2,
deren Krümmung größer ist,
werden in den Einlaufkanal 13 gezwängt und in diesem gezwängten Zustand
durch den Einlaufkanal 13 transportiert und den Werkzeugen
zugeführt,
das heißt
die Werkstücke 2 werden
etwas gerade gebogen, so dass sie auf jeden Fall von den entsprechenden
Werkzeugen sauber gehobelt werden. Die Werkstücke 2 federn um das
Maß, um
welches sie geradegebogen worden sind, nach der Bearbeitung wieder
zurück.
Dann sind die Werkstücke 2 um diesen
zurückgefederten
Betrag wieder krumm. Die Spanabnahme 16, 16' wird etwas
geringer eingestellt als die Differenz zwischen dem Rohholzmaß 18, 18' und dem Fertigmaß 15, 15', damit nach
der Füge- bzw. Abrichtbearbeitung
der Werkstücke 2 noch
ein Übermaß und damit
eine Spanabnahme auch an der gegenüberliegenden Längsseite
durch die linke Vertikalspindel 9 und an der Oberseite
durch die zweite (nicht dargestellte) obere Horizontalspindel vorgenommen
werden kann. Die Werkstücke 2 werden
mit der beschriebenen Abrichteinrichtung auf jeden Fall sauber und
gerade gehobelt, auch wenn die Krümmung der Werkstücke 2 geringer
als das Übermaß (die Differenz
zwischen Rohholzbreite 18 und Fertigmaß 15) ist. Ist die
Krümmung
der Werkstücke 2 hingegen
größer als
die mögliche
Spanabnahme, das heißt
die Werkstücke 2 werden
durch den Einlaufkanal 13 gezwängt, werden die Werkstücke zwar
nicht gerade, aber vor allen Dingen sauber gehobelt.
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Um
hervorragende Abricht/Fügeergebnisse, insbesondere
Werkstücke 2 mit
geraden Außenseiten,
zu erhalten, werden sie zwangfrei zumindest bis kurz vor die Ablichtspindel 7 geführt. Vorteilhaft
ist es sogar, dass die Werkstücke 2 zwangfrei
bis über
die Abrichtspindel 7 geführt werden. Mit ihr wird dann eine
Bezugsfläche 20 (2)
am Werkstück 2 erzeugt.
Auf dieser Bezugsfläche 20 werden
die Werkstücke 2 auf
dem Maschinentisch weiter durch die Abrichteinrichtung geführt.
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Im
beispielhaft dargestellten Ausführungsbeispiel
befindet sich in Transportrichtung 3 noch vor der Abrichtspindel 7 die
Vorschubwalze 6. Sie ist für den ruhigen, schwingungsfreien
Transport der Werkstücke 2 über die
Abrichtspindel 7 hinweg in die Maschine von Vorteil. Damit
die Werkstücke 2 quasi zwangfrei
bis über
die Abrichtspindel 7 geführt werden, liegt die Vorschubwalze 6 nur
mit geringer Kraft auf dem Werkstück 2 auf. Sind die
Werkstücke 2 darüber hinaus
ausreichend dick, könnte
die Vorschubwalze 6 sogar mit einer etwas höheren Kraft
auf dem Werkstück
aufliegen, ohne dass dieses durchgedrückt wird und somit negative
Auswirkungen beim Abrichten durch das auf der Abrichtspindel 7 sitzende Werkzeug
hat.
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Wenn
Leisten nur an zwei gegenüberliegenden
Seiten gerade bearbeitet werden müssen, werden hierzu die beiden
vertikalen Spindeln 8, 9 herangezogen. Der Vorschub
zum Werkstücktransport
wird in bekannter Weise vorgenommen.
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Anhand
der 5 bis 9 wird als konkretes Ausführungsbeispiel
ein Teil einer Kehlmaschine mit einer Abrichteinrichtung näher beschrieben.
Sie hat ein Maschinenbett 21, auf dem sich ein Maschinenständer 22 befindet.
Auf ihm ist der Abrichttisch 11 gelagert. Auf ihm werden
die Werkstücke 2,
wie anhand der 1 bis 4 erläutert worden
ist, durch die Abrichteinrichtung geführt. Auf der in Transportrichtung 3 rechten
Längsseite
der Werkstücke 2 ist
das Fügelineal 4 angeordnet.
Die Vorschubwalzen 5, 6 sind an einem Pendelhalter 23 gelagert (6).
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Wie
sich aus 6 ergibt, wird das Führungslineal 10 durch
zwei mit Abstand voneinander liegende Schlitten 24 verstellt.
Dadurch wird erreicht, dass das Führungslineal 10 auch
bei großer
Länge einwandfrei
eingestellt werden kann. Die Verstellung erfolgt jeweils mit einem
Motor 28, mit denen die Schlitten 24 senkrecht
zur Transportrichtung 3 in der Horizontalen verstellt werden
können.
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Mit
einer Anzeige 25 (5) kann
die Lage des Führungslineals 10 einfach
festgestellt werden. Wie 5 zeigt, liegt dem Führungslineal 10 das
Fügelineal 4 gegenüber.
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Im
Bereich oberhalb des Führungslineals 10 und
des Fügelineals 4 befindet
sich das obere Führungslineal 12,
das über
zwei mit Abstand voneinander liegende Schlitten 40 in Höhenrichtung
verstellt werden kann. Jeder Schlitten 40 ist mit einem
Motor 26 versehen.
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Dadurch
wird ebenfalls sichergestellt, dass auch sehr lange Führungslineale 12 zuverlässig eingestellt
werden können.
Jedem Motor 26 kann hierbei eine Anzeige 27 (5)
zugeordnet sein, womit die Höhenlage
des Führungslineals 12 zuverlässig erfasst
werden kann.
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In 6 ist
die in den 1 bis 4 nicht dargestellte
obere Horizontalspindel 29 erkennbar, mit der die Oberseite
der Werkstücke 2 bearbeitet wird.
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Die
untere Abrichtspindel 7 befindet sich unterhalb einer Schutzabdeckung 30 (8),
die sich bei Bearbeitung der Werkstücke 2 außerhalb
des Vorschubweges befindet, damit die Abrichtspindel 7 das
Werkstück 2 bearbeiten
kann.
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Wie
sich aus 9 ergibt, sitzt auf der Abrichtspindel 7 ein
Falzwerkzeug 31, mit dem im Werkzeug 2 im Bereich
seiner rechten Längsseite
ein Falz 32 (10) gefräst wird. Er befindet sich im
Eckbereich zwischen der rechten Längsseite 33 und der Bezugsfläche 20 (Unterseite)
des Werkstückes 2.
In den Falz 32 greift ein Falzlineal 34 ein, das
in einer Aussparung des Fügelineals 4 sitzt
(9). Das Falzwerkzeug 31 greift in eine
Aussparung 35 des Fügelineals 4 ein.
Das Falzlineal 34 erstreckt sich mit geringem Abstand vom
Falzwerkzeug 31 bis nahe an die rechte Fügespindel 8.
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Aufgrund
der Führung
der Werkstücke 2 mit Hilfe
des Falzlineals 34, das sich in Transportrichtung 3 erstreckt,
können
die Werkstücke 2 bereits
in Transportrichtung vor der Fügespindel 8 durch
Andruckrollen 36 gegen das Falzlineal 34 gedrückt werden.
Die Andruckrollen 36 liegen an der in Transportrichtung
linken Längsseite
der Werkstücke 2 an.
Zur Anpassung an unterschiedlich breite Werkstücke sind die Andruckrollen 36 in
einem Halter 37 drehbar gelagert, der quer zur Transportrichtung 3 vorzugsweise
zusammen mit der linken Spindel 9 verstellbar ist. Durch
die Andruckrollen 36 wird das Werkstück 2 auch im Bereich
der Fügespindel 8 während der Spanabnahme
geführt.
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Der
Falzfräser 31 und
das Falzlineal 34 stehen, in Transportrichtung 3 gesehen,
geringfügig
gegenüber
dem Flugkreis der Fügespindel 8 zurück, beispielsweise
um etwa 0,5 mm. Auch gegenüber dem
der Fügespindel 8 nachfolgenden
Anschlag steht das Falzlineal 34 um das entsprechende Maß zurück. Dadurch
ist sichergestellt, dass der Falz 32 von der Fügespindel 8 sauber
weggehobelt wird. Die Tiefe 38 des Falzes 32 (10)
ergibt sich dann aus der am Fügelineal 4 eingestellten
Spanabnahme 16 (1 und 3) abzüglich des
Maßes,
um den das Fügelineal 34 gegenüber der
Fügespindel 8 und
dem nachfolgenden Anschlag zurücksteht,
beispielsweise um 0,5 mm.
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Die
Höhe 39 des
Falzes 32 ergibt sich aus der Flugkreisdifferenz zwischen
dem Falzwerkzeug 31 und der Abrichtspindel 7.
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Durch
die Anbringung des Falzes 32 auf der Abrichtspindel 7 und
Führung
des Werkstückes 2 durch
das Falzlineal 34 unmittelbar nach der Abrichtspindel 7 und
vor der Bearbeitung durch die Fügespindel 8 wird
in sehr einfacher Weise eine optimale Bearbeitung des Werkstückes 2 gewährleistet.
Das Führungslineal 10 erstreckt
sich dadurch nur bis nahe an die horizontale untere Abrichtspindel 7 und nicht
bis in Höhe
oder gar über
die Fügespindel 8. Dennoch
wird das Werkstück 2 einwandfrei
geführt. Der
Falz 32 kann verhältnismäßig klein
ausgebildet sein, so dass die Spanabnahme an der den Falz aufweisenden
Seite nur gering ist und damit der Materialabfall klein gehalten
werden kann.
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Das
Führungslineal 10, 12,
insbesondere das obere Führungslineal 12,
kann bei einer Handbeschickung des Einlaufkanals 13 und
beim Geradehobeln nur der rechten und linken Längsseite der Werkstücke 2,
in Transportrichtung 3 gesehen, auch entfallen. Das obere
Führungslineal 12 wird
insbesondere bei mechanisierter Beschickung des Einlaufkanals 13 eingesetzt,
um zu verhindern, dass die Werkstücke 2 übereinander
laufen. Die Einstellung könnte dann
direkt auf Rohholzmaß erfolgen.
Diese Funktion könnten
beispielsweise auch Rollen übernehmen.
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Frei
drehbare oder angetriebene, in ihrer Position starre Rollen oder
auch angetriebene, endlos umlaufende Bänder könnten generell auch Bestandteil
des Führungskanals 13 sein
bzw. diesen bilden, wenn sie beispielsweise in sehr geringem Abstand hintereinander
angeordnet sind.
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Um
eine saubere Bearbeitung zu gewährleisten,
müssen
die Werkstücke 2 ruhig
und schwingungsfrei an den Werkzeugen geführt sein, das heißt sie dürfen nicht
flattern. Dies wird über
dem Abrichtwerkzeug 7, wie im Ausführungsbeispiel nach 5–10,
beschrieben durch die aufliegenden Vorschubwalzen 5, 6 und
gegenüber
der Fügespindel 8 durch
das Andrücken
an den Falzanschlag 34 gewährleistet.
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Anstelle
des beschriebenen Falzanschlages 34 kann das Werkstück auch
durch ein an sich bekanntes Nutenbett seitlich geführt werden.
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Wenn
die Führungslineale 4, 10, 12 des
Kanals 13 bis über
die jeweilige Spindel reichen (1), wären die
Werkstücke 2 im
Bereich der Werkzeuge frei. In diesem Fall können, um die Führung der Werkstücke 2 zu
unterstützen
und um ein Flattern der Werkstücke 2 zu
verhindern, bekannte Elemente, wie Abrichtrollen oder Ziehklingen,
eingesetzt werden. Die Abrichtrolle ist ein Rad mit mindestens einer
umlaufenden scharfkantigen Schneide, die über der Abrichtspindel 7 eingebaut
ist und das Werkstück 2 seitlich
führt und
damit an einer vertikalen Bewegung hindert. Ziehklingen sind beispielsweise
in den Maschinentisch eingebaut und verhindern die seitliche, horizontale
Bewegung im Bereich der Fügespindel 8.
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Durch
den fest eingestellten Kanal 13 könnte es bei sehr stark gekrümmten Werkstücken 2 vorkommen,
dass diese durch die eingesetzte Zuführeinrichtung, z. B. das Magazin,
nicht durch den Kanal 13 gefördert werden können, steckenbleiben
oder sich verkeilen und somit zu einer Funktionsstörung führen. In
diesem Fall kann die Abrichteinrichtung vorteilsweise so ausgeführt sein,
dass der Kanal 13 kurzzeitig geöffnet werden kann, indem die
Führungslineale 4, 10, 12 auf
eine größere Kanalbreite/höhe verstellt
bzw. verfahren werden. Dies kann auch automatisch erfolgen. Insbesondere
ist es von Vorteil, wenn das Steckenbleiben selbsttätig erkannt wird.
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Bei
einer weiteren (nicht dargestellten) Ausführungsform sind die beiden
Führungslineale 10, 12 so
ausgebildet, dass ein Verkeilen oder Stecken bleiben der Werkstücke 2 im
Einlaufkanal 13 vermieden wird. Zu diesem Zweck sind die
beiden Führungslineale 10, 12 beispielsweise
durch Pneumatikzylinder in ihrer jeweiligen Einstelllage gehalten.
Gelangen in den Einlaufkanal 13 Werkstücke, die beispielsweise stark
gekrümmt
sind, dann können
diese Führungslineale 10, 12 gegen
den Pneumatikdruck so weit nachgeben, dass diese Werkstücke im Einlaufkanal 13 nicht
hängenbleiben,
sondern durch den Einlaufkanal 13 transportiert werden.
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Die
Abrichteinrichtung kann auch dort eingesetzt werden, wo Werkstücke an wenigstens
einer Seite nicht mehr bearbeitet werden sollen. Das Werkstück wird
dann auf dieser Seite geführt,
so dass die Abrichtspindel 7 nicht erforderlich ist.
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Wenn
die Werkstücke 2 an
der Ober- und Unterseite nicht abgerichtet, sondern nur sauber ausgehobelt
werden sollen (dann spricht man von egalisieren), kann das Führungslineal 12 auch
dazu dienen, dass bei einer Stoß-an-Stoß-Beschickung
die Werkstücke 2 im
Einlaufkanal 13 nicht übereinander geraten
können.
In diesem Fall werden die Werkstücke
nach dem Führungslineal
von den Vorschubwalzen erfasst und von diesen auf die Transportbahn
gedrückt.
Aufwärts
gekrümmte
Werkstücke
werden so durchgedrückt
und können
an deren Unter- und Oberseiten mit nur geringer Spanabnahme sauber gehobelt
werden. Außerdem
werden die Werkstücke durch
die Vorschubwalzen auf geradem Weg und mit festem Halt zur Bearbeitung
an der Fügespindel 8 vorbeigeführt, so
dass sie auf den seitlichen Längsseiten
geradegehobelt werden, ohne dass die beschriebenen zusätzlichen
Führungselemente,
wie Falzlineal, Nutenbett, Abrichtrollen oder Ziehklingen, benötigt werden.