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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Sägeblatt mit Zerspanungszähnen zum
Trennen von Werkstoff bzw. zum Herstellen einer Sägefuge sowie ein
Verfahren zum Herstellen eines solchen Sägeblatts.
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Zum
Trennen von festen Werkstoffen, wie Holz, Kunststoff oder Metall
bzw. zum Herstellen von Nuten und Fugen werden verschiedene Arten
von Sägen
verwendet. Je nach Bearbeitungsvorgang kommen bspw. Kreis-, Band-,
Säbel-
oder Stichsägen
bzw. Sägen
mit hin und her verlaufenden oder oszillierenden Bewegungen zum
Einsatz. Für
eine wirtschaftliche Bearbeitung eines Werkstücks wird ein möglichst
großer
Sägevorschub
angestrebt. Dies führt
jedoch zu groben und rauen Schnittflächen und insbesondere zu ausgerissenen
und gratigen Schnittkanten. Sowohl die Schnittflächen als auch die Schnittkanten
müssen
deshalb nachbearbeitet, also geglättet bzw. entgratet werden,
was zusätzliche Arbeitszeit
bedeutet und Kosten verursacht.
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Es
gibt mehrere Möglichkeiten,
die Schnittkanten sauber zu erhalten. Einige Maßnahmen sind in der
DE 42 31 498 A1 beschrieben.
Diese Maßnahmen
sind jedoch umständlich
und kostspielig. Weiter ist zur Vermeidung von derartig schlechten
Schnittflächen
und Schnittkanten aus der
DE
199 26 881 A1 ein Sägeblatt
bekannt geworden, das ein Stammblatt mit Zerspanungszähnen aufweist.
An den Flachseiten des Stammblatts ist jeweils eine messerartige Schneide
angeordnet, die Teil einer mit dem Stammblatt verbundenen Klinge
ist. Dabei können
die Schneiden der Klingen auf der gleichen Höhe wie die Zerspanungszähne liegen
oder dieselben auch überragen.
Die Schneiden können
auch einen Wellenschliff aufweisen.
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Ferner
sind der internationalen Patentanmeldung WO 86/05727 ein Sägeverfahren
und eine Säge
bekannt, bei der zwei Sägeblätter oder
zwei Kreissägeblätter sich
gegensinnig zueinander bewegen, wobei die Zerspanungszähne dementsprechend
gegeneinander ausgerichtet sind.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Sägeblatt
bereitzustellen, das einen einfachen Aufbau hat und mindestens eine saubere,
glatte und möglichst
gratfreie Schnittfläche und/oder
Schnittkante (für
das verbleibende Werkstück)
ermöglicht.
Aufgabe der Erfindung ist ferner die Bereitstellung eines wirtschaftlichen
Verfahrens zur Herstellung eines solchen Sägeblatts.
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Die
Lösung
besteht in einem Sägeblatt
mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Erfindungsgemäß ist hierbei vorgesehen, dass
mindestens zwei parallel zueinander verlaufende Reihen von Zerspanungszähnen vorgesehen
sind, deren Zahnstellungen entgegengesetzt zueinander angeordnet
sind. Die entgegengesetzt zueinander gerichteten Reihen von Zerspanungszähnen sorgen
dann dafür,
dass zumindest eine Schnittfläche
bzw. Schnittkante, nämlich diejenige
an dem verbleibenden Werkstück,
sauber, glatt und praktisch gratfrei ist. Die Schnittkante bleibt deswegen
sauber und praktisch gratfrei, weil sie bei der Abwärtsbewegung
des erfindungsgemäßen Sägeblattes
durch die entgegengesetzte Anordnung der Zerspanungszähne gebildet
wird. Sollen beide Schnittkanten sauber sein, so kommt eine Ausführung mit
beidseitig entgegengesetzt angeordneten Zerspanungszähnen zum
Einsatz.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist durch folgende Verfahrensschritte gekennzeichnet:
- – Ausstanzen
der Zerspanungszähne
und der Austrittskanäle
aus dem Sägeblattkörper unter Beibehaltung
eines sämtliche
Zerspanungszähne verbindenden
Steges;
- – Verbinden
der Sägeblattkörper zu
einem Sägeblatt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung der erfindungsgemäßen Sägeblätter ist äußerst einfach und wirtschaftlich
durchzuführen.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Es
ist von Vorteil, mindestens eine Reihe von Zerspanungszähnen mit
Austrittskanälen
für die
Späneabfuhr
zu versehen. Dadurch wird verhindert, dass die anfallenden Späne sich
im Sägeblatt
verklemmen.
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Eine
besonders bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Sägeblatts
weist drei parallel zueinander verlaufende Reihen von Zerspanungszähnen mit
entgegengesetzt zueinander angeordneten Zahnstellungen auf. Ein
solches Sägeblatt
hat eine besonders gute Führung,
weil die mittlere Reihe von Zerspanungszähnen das Sägeblatt im Werkstück bzw.
im Ausschnitt zentriert.
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In
vorteilhafter Weise kann mindestens eine Reihe von Zerspanungszähnen in
ihrer Höhe
niedriger angeordnet/und oder feiner gezahnt sein als die restliche(n)
Reihe(n) von Zerspanungszähnen.
Auch dadurch wird die Qualität
der Schnittflächen
und Schnittkanten weiter verbessert. Insbesondere wenn bei einem
Sägeblatt
mit drei Reihen von Zerspanungszähnen
die beiden äußeren Reihen
in ihrer Höhe
niedriger angeordnet und/oder feiner gezahnt sind als die mittlere
Reihe, wird das erfindungsgemäße Sägeblatt
durch die mittlere Reihe von Zerspanungszähnen besonders leicht im Werkstück bzw. Ausschnitt
zentriert, während
die beiden äußeren Reihen
von Zerspanungszähnen
die Qualität
der Schnittflächen
bzw. Schnittkanten positiv beeinflussen.
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Die
einzelnen Reihen von Zerspanungszähnen können auf separaten Sägeblattkörpern vorgesehen
sein, die vorzugsweise fest miteinander verbunden sind. Zur Herstellung
von Austrittskanälen kann
aber auch mindestens ein Sägeblattkörper, bei einem
Sägeblatt
mit drei Reihen von Zerspanungszähnen
vorzugsweise der mittlere Sägeblattkörper, abgetrennt
sein, so dass nur noch die Zerspanungszähne stehen bleiben. Die Zwischenräume zwischen den
Zerspanungszähnen
bilden dann die Austrittskanäle
für die
Späneabfuhr.
Die verbleibenden Zerspanungszähne
sind fest miteinander bzw. mit den verbleibenden Sägeblattkörpern verbunden.
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Bei
einem Sägeblatt
mit drei Reihen von Zerspanungszähnen
können
die einzelnen Reihen von Zerspanungszähnen aber auch auf einem einstückigen,
im Querschnitt U-förmig,
V-förmig
o der halbkreisförmig
ausgebildeten Sägeblattkörper vorgesehen
sein. Dieser Sägeblattkörper ist
vorzugsweise mit einem Steg und zwei Schenkeln ausgebildet, wobei
die mittlere Reihe von Zerspanungszähnen aus dem Steg herausgeformt
ist und die seitlichen Reihen von Zerspanungszähnen im Bereich des Übergangs vom
Steg in die Schenkel herausgeformt sind. Ein derartiger einstückiger Sägeblattkörper ist
besonders einfach herzustellen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines Sägeblatts
mit mindestens zwei Sägeblattkörpern erlaubt
es, mindestens einen der die Zerspanungszähne verbindenden Stege so abzutrennen,
dass ein Bereich als Anlagefläche
für eine Stützrolle
erhalten bleibt. Die Anlagefläche
muss dann nicht mehr separat hergestellt werden.
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Das
erfindungsgemäße Sägeblatt
in all seinen Ausführungsformen
ist besonders zur Verwendung mit einer motorisch betriebenen Stichsäge geeignet.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen
näher beschrieben.
Es zeigen:
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1a eine
Draufsicht auf eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Sägeblatts in
einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;
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1b eine
Seitenansicht des Sägeblatts gemäß 1a in
einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen
Darstellung;
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1c eine
perspektivische Ansicht des Sägeblatts
gemäß 1a in
einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen
Darstellung;
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1d eine
perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sägeblatts
in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;
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2a eine
Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Sägeblatts in
einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;
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2b eine
perspektivische Ansicht des Sägeblatts
gemäß 2a in
einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen
Darstellung;
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2c eine
Einzelheit A aus 2b in vergrößerter Darstellung;
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3a eine
Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sägeblatts
in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;
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3b eine
perspektivische Ansicht des Sägeblatts
gemäß 3a in
einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen
Darstellung;
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3c eine
Einzelheit A aus 3b in vergrößerter Darstellung;
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3d einen
Schnitt entlang der Linie IIId – IIId
in 3b.
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In
den 1a, 1b und 1c ist
ein erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Sägeblatts 1 für eine Stichsäge dargestellt.
Dieses Sägeblatt 1 weist
drei Reihen von Sägeblattkörpern 2, 3, 4 mit
Zerspanungszähnen 2a, 3a, 4a auf. Zwei äußere Sägeblattkörper 2, 4 sind
zu beiden Seiten eines mittleren Sägeblattkörpers 3 angeordnet. Die
Zerspanungszähne 3a des
mittleren Sägeblattkörpers 3 sind
entgegengesetzt zu den Zerspanungszähnen 2a, 4a der äußeren Sägeblattkörper 2, 4 ausgerichtet.
Dabei sind die Zerspanungszähne 3a in
Schnittrichtung, das heißt,
in der Regel von unten nach oben, ausgerichtet.
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Der
mittlere Sägeblattkörper 3 ist
mit einem Einspannschaft 5 zum Befestigen des Sägeblatts 1 in einer
motorbetriebenen Stichsäge
versehen.
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Der
mittlere Sägeblattkörper 3 und
die äußeren Sägeblattkörper 2, 4 sind
durch Schweißen,
Löten,
Kleben o. dgl. fest miteinander verbunden. Dabei ist im Ausführungsbeispiel
die mittlere Reihe von Zerspanungszähnen 3a höher als
die äußeren Reihen von
Zerspanungszähnen 2a, 4a,
so dass die Zerspanungszähne 3a die
Zerspanungszähne 2a, 4a überragen.
Es ist aber auch möglich,
sämtliche
Zerspanungszähne 2a, 3a, 4a in
gleicher Höhe
anzuordnen. Außerdem
sind im Ausführungsbeispiel
die Zerspanungszähne 2a, 4a mit
einer feineren Zähnung
versehen als die Zerspanungszähne 3a.
Die Zähnung kann
aber auch bei allen Zerspanungszähnen 2a, 3a, 4a gleich
sein.
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Die
einzelnen Sägeblattkörper 2, 3, 4 können an
ihrer den Zerspanungszähnen 2a, 3a, 4a gegenüber liegenden
Längsflächen 2b, 3b, 4b bündig miteinander
abschließen
(vgl. 1d). In den 1a, 1b, 1c ist
eine weitere Variante dargestellt, bei der die Längsfläche 3b des mittleren
Sägeblattkörpers 3 über die
Längsflächen 2b, 4b der äußeren Sägeblattkörper 2, 4 hinaus
ragt. Das hat den Vorteil, dass die Längsfläche 3b in ihrem sich
an den Einspannschaft 5 anschließenden Bereich als Anlagefläche für eine Stützrolle
einer motorbetriebenen Stichsäge
dienen kann.
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Im
in den 1a, 1b, 1c dargestellten
Ausführungsbeispiel
sind für
die ungehinderte Abfuhr der anfallenden Sägespäne zwischen den einzelnen Zerspanungszähnen 3a des
mittleren Sägeblattkörpers 3 Austrittskanäle 6 ausgebildet.
Die Austrittskanäle 6 sind
im vorderen Bereich des Sägeblattkörpers 3 durchgehend
ausgebildet, während
sie im hinteren Bereich oberhalb der Längsfläche 3b enden, so dass
die Anlagefläche
für die
Stützrolle
erhalten bleibt.
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Bei
der in der 1d dargestellten Variante eines
erfindungsgemäßen Sägeblatts
sind keine Austrittskanäle
für Sägespäne vorgesehen.
Außerdem
schließen
die den Zerspanungszähnen 2a, 3a, 4a gegenüber liegenden
Längsflächen 2b, 3b, 4b bündig miteinander
ab. Im Übrigen
ist dieses Ausführungsbeispiel
genauso ausgebildet wie das in den 1a, 1b, 1c dargestellte
Ausführungsbeispiel.
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In
den 2a, 2b und 2c ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Sägeblatts 10 für eine Stichsäge gezeigt.
Dieses Sägeblatt 10 weist
drei Reihen von Zerspanungszähnen 11, 12, 13 auf.
Zwei äußere Reihen
von Zerspanungszähnen 12 und 13 sind
zu beiden Seiten einer mittleren Reihe von Zerspanungszähnen 11 angeordnet.
Die Zerspanungszähne 11 der
mittleren Reihe sind entgegengesetzt zu den Zerspanungszähnen 12, 13 der äußeren Reihen
ausgerichtet. Dabei sind die Zerspanungszähne 11 in Schnittrichtung,
das heißt,
in der Regel von unten nach oben, ausgerichtet.
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In
der Verlängerung
der mittleren Reihe von Zerspanungszähnen 11 ist ein Einspannschaft 14 zum
Befestigen des Sägeblatts 10 in
einer motorbetriebenen Stichsäge
vorgesehen.
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Die
mittlere Reihe von Zerspanungszähnen 11 und
die äußeren Reihen
von Zerspanungszähnen 12, 13 sind
durch Schweißen,
Löten,
Kleben o. dgl. fest miteinander verbunden. Dabei ist im Ausführungsbeispiel
die mittlere Reihe von Zerspanungszähnen 11 höher als
die äußeren Reihen
von Zerspanungszähnen 12, 13,
so dass die Zerspanungszähne 11 die
Zerspanungszähne 12, 13 überragen.
Es ist aber auch möglich,
sämtliche
Zerspanungszähne 11, 12, 13 in
gleicher Höhe
anzuordnen. Außerdem
sind im Ausführungsbeispiel
die Zerspanungszähne 12, 13 mit
einer feineren Zähnung
versehen als die Zerspanungszähne 11.
Die Zähnung
kann aber auch bei allen Zerspanungszähnen 11, 12, 13 gleich
sein.
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Im
Ausführungsbeispiel
sind für
die ungehinderte Abfuhr der anfallenden Sägespäne sowohl zwischen den einzelnen
Zerspanungszähnen 11 als auch
zwischen den einzelnen Zerspanungszähnen 12 und 13 durchgehende
Austrittskanäle 15 bzw. 16 ausgebildet.
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Die
in den 1a bis 2c dargestellten Ausführungsformen
können
in folgender Weise hergestellt werden. Ggf. wird aus einem Sägeblattkörper (vgl. 1a, 1b, 1c)
oder mehreren, vorzugsweise allen Sägeblattkörpern (vgl. 2a, 2b, 2c)
die Zerspanungszähne
und ggf. Austrittskanäle
ausgestanzt. Dabei verbleibt ein durchgehender Steg, der sämtliche
Zerspanungszähne
eines Sägeblattkörpers miteinander
verbindet. Die so bearbeiteten Sägeblattkörper werden
anschließend
miteinander zu einem Sägeblatt
verbunden, bspw. durch Schweißen,
Lö ten oder
Kleben. Wenn keine Austrittskanäle
vorgesehen sind, ist das Sägeblatt
fertig (vgl. 1d). Wenn Austrittskanäle vorgesehen
sind, wird anschließend
der die Zerspanungszähne
verbindende, überragende
Steg abgetrennt, so dass durchgehende Austrittskanäle entstehen.
Ggf. kann ein Bereich des Stegs beibehalten werden, der dann als
Anlagefläche
für eine
Stützrolle einer
motorbetriebenen Stichsäge
dient.
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Die 3a, 3b, 3c und 3d zeigen
ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Sägeblatts 100.
Das Sägeblatt 100 weist
wie das in den 2a, 2b, 2c dargestellte
Sägeblatt 10 drei
Reihen von Zerspanungszähnen 101, 102, 103 auf,
wobei jede Reihe von Zerspanungszähnen mit Austrittskanälen 104, 105, 106 versehen
ist. Im Unterschied zum Sägeblatt 10 ist
ein einstückiger,
im Querschnitt U-förmiger
Sägeblattkörper 108 vorgesehen.
Der Sägeblattkörper 108 weist einen
Steg 109 und zwei rechtwinklig zum Steg 109 angeordnete,
parallel zueinander verlaufende Schenkel 110, 111 auf.
Die mittlere Reihe von Zerspanungszähnen 101 ist aus dem
Steg 109 herausgeformt, indem die Zerspanungszähne 101 teilweise aus
dem Steg 109 frei gestanzt und aufgebogen sind. Die beiden äußeren Reihen
von Zerspanungszähnen 102, 103 sind
im Bereich des Übergangs
vom Steg 109 in die Schenkel 110, 111 herausgeformt.
Hierfür sind
die Zerspanungszähne 102, 103 teilweise
aus dem erwähnten Übergangsbereich
frei gestanzt und aufgebogen. Das Freistanzen und Aufbiegen der Zerspanungszähne 101, 102, 103 erfolgt
dergestalt, dass die mittlere Reihe von Zerspanungszähnen 101 entgegengesetzt
zu den äußeren Reihen
von Zerspanungszähnen 102, 103 ausgerichtet
ist. Dabei sind die Zerspanungszähne 101 in
Schnittrichtung, das heißt,
in der Regel von unten nach oben, ausgerichtet.
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Durch
das Freistanzen und Aufbiegen der Zerspanungszähne 101, 102, 103 entstehen
im Sägeblattkörper 108 Öffnungen,
welche als Austrittskanäle 104, 105, 106 für die Abfuhr
von Sägespänen wirken.
Die Sägespäne werden
dabei in den Innenraum 112 des Sägeblattkörpers 108 geleitet.
Daraus folgt eine zuverlässige,
störungsfreie
Abfuhr der Sägespäne.
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An
einem Ende des U-förmigen
Sägeblattkörpers 108 ist
ein Einspannschaft 107 für eine motorbetriebene Stichsäge befestigt.
Der Einspannschaft 107 ist so ausgebildet, dass er eine
Anlagefläche 113 für eine Stützrolle
einer motorbetriebenen Stichsäge
aufweist.
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In
der Praxis hat sich gezeigt, dass mit allen Varianten eines erfindungsgemäßen Sägeblatts,
insbesondere sowohl mit einem Sägeblatt
mit zwei Reihen von entgegengesetzt zueinander angeordneten Zerspanungszähnen als
auch mit den beschriebenen Ausführungsbeispielen
mit drei Reihen von entgegengesetzt zueinander angeordneten Zerspanungszähnen saubere,
glatte und gratfreie Schnittflächen und
Schnittkanten an Werkstücken
aus unterschiedlichsten Werkstoffen wie Holz, Kunststoff, Metall,
o. dgl. hergestellt werden können.
Das erfindungsgemäße Sägeblatt
in seinen verschiedenen Ausführungsformen
ist somit leicht herzustellen und gewährleistet die Herstellung sauberer,
glatter und möglichst
gratfreier Schnittflächen
und Schnittkanten. Dabei ergibt sich durch die optionale Hinzufügung von
Austrittskanälen
für die
anfallenden Späne ggf.
auch eine verbesserte Späneabfuhr.