DE102006007821A1 - Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Kraftfahrzeug mit einer mehrteiligen Ladefläche vorgestellt, die zumindest aus einer oberen Ladefläche (1, 2) und wenigstens einer zu der oberen Ladefläche in ihrer Höhenlage abweichenden, unteren Ladefläche (3) besteht, wobei die obere Ladefläche zu öffnen und bei geöffneter oberer Ladefläche die darunter liegende, untere Ladefläche frei zugänglich ist. Erfindungsgemäß ist zumindest ein Teil der unteren Ladefläche (3) verlängerbar, teleskopierbar und/oder entlang einer Ladeebene verschiebbar gestaltet.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Kraftfahrzeuge werden nicht nur zur Beförderung von Personen oder Gütern genutzt. Vielmehr zeichnet sich ein immer stärkerer Trend ab, ein Kraftfahrzeug möglichst multivalent einsetzen zu können, was insbesondere für den Freizeitbereich oder für die Nutzung eines Kraftfahrzeuges für Handwerksbetriebe von Interesse ist.
- So geht eine Entwicklungsrichtung dahin, Kraftfahrzeuge für unterschiedliche Anwendungsgebiete umrüstbar auszuführen, um beispielsweise Güter unterschiedlichster Abmessungen transportieren zu können.
- Bei Campingfahrzeugen ist es bekannt, die Ladefläche im Gepäckraum variabel zu gestalten. So geht aus der
DE 202 00 800 U1 eine mehrteilige Ladefläche hervor, die zumindest aus einer oberen Ladefläche und wenigstens einer zu der oberen Ladefläche in ihrer Höhenlage abweichenden, unteren Ladefläche besteht. Die obere Ladefläche dient als Auflage für die umklappbaren Sitze, sodass dadurch eine geschlossene Liegefläche innerhalb des Kraftfahrzeuges gebildet werden kann. Die untere Ladefläche ist geteilt und kann teilweise entlang einer Führung ausgefahren werden, um dadurch zusätzliche Ablagemöglichkeiten zu schaffen. - Nur beispielhaft sei an dieser Stelle auch auf herkömmliche Kombi-Pkw's verwiesen, die über eine obere Ladefläche verfügen, die als klappbarer oder entlang einer Ebene verschiebbarer Deckel ausgeführt ist. Unter dieser oberen Ladefläche befindet sich eine als Mulde für das Ersatzrad, für Werkzeug, ein Warndreieck oder ähnliche Utensilien ausgeführte untere Ladefläche. Die obere Ladefläche kann dem entsprechend geöffnet werden, sodass bei geöffneter oberer Ladefläche die darunter liegende, untere Ladefläche frei zugänglich ist.
- Nachteilig bei sämtlichen bislang bekannten Kraftfahrzeugen ist es jedoch, dass stets Einschränkungen hinsichtlich der Zugänglichkeit der einen oder der anderen Ladefläche hingenommen werden müssen, weil sich stets nur eine der vorhandenen Ladeflächen öffnen oder bewegen lässt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, das über mehrere Ladeflächen verfügt, die unabhängig voneinander zugänglich sind und somit unabhängig voneinander be- und entladen werden können.
- Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1.
- Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit einer mehrteiligen Ladefläche, die zumindest aus einer oberen Ladefläche und wenigstens einer zu der oberen Ladefläche in ihrer Höhenlage abweichenden, unteren Ladefläche besteht, wobei die obere Ladefläche zu öffnen und bei geöffneter oberer Ladefläche die darunter liegende, untere Ladefläche frei zugänglich ist, wurde dahingehend weiter entwickelt, dass die untere Ladefläche verlängerbar, teleskopierbar und/oder entlang ihrer Ladeebene verschiebbar gestaltet ist.
- Mit der Erfindung wird ein multivalent einsetzbares Kraftfahrzeug geschaffen, bei dem unabhängig von der Beladung der vorhandenen Ladeflächen jede dieser Ladeflächen frei zugänglich ist. Damit konnten die Nachteile der aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen überwunden werden.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist darin zu sehen, dass die obere Ladefläche mindestens einfach geteilt ist. Durch diese Teilung lassen sich einzelne Abschnitte der oberen Ladefläche öffnen, was die Handhabung erheblich erleichtert. Beim Öffnen muss hierbei ein geringeres Gewicht angehoben werden, sodass eine Nutzung der Erfindung auch für kleinere oder schwächere Personen ohne Einschränkungen möglich ist.
- Diesem Gedanken folgend kann die obere Ladefläche durch wenigstens einen Deckel oder mindestens ein Rollo gebildet sein. Dem entsprechend besteht die obere Ladefläche selbst aus einem Deckel oder einem Rollo. Sie ist ohne Einschränkungen als Ladefläche nutzbar und kann zudem geöffnet beziehungsweise geschlossen werden, um einen Zugang zu der darunter befindlichen unteren Ladefläche auch auf diesem Weg zu ermöglichen.
- Da die erfindungsgemäße Lösung für verschieden Kraftfahrzeuge anwendbar ist, kann sie auch für Kraftfahrzeuge mit einer offenen Ladefläche, also für genannte „Pick-up-Fahrzeuge", genutzt werden. Die obere Ladefläche ist insbesondere für diese Einsatzzwecke wasserdicht verschließbar ausgeführt.
- Für Kraftfahrzeuge mit einer offenen, also von außen zugänglichen oberen Ladefläche sollte darüber hinaus der Deckel oder das Rollo abschließbar ausgeführt sein, um unberechtigte Zugriffe auf Gegenstände zu vermeiden, die sich unterhalb der oberen Ladefläche befinden.
- Da die Anforderungen an ein erfindungsgemäßes, multivalent einsetzbares Kraftfahrzeug hinsichtlich der Transportaufgaben sehr unterschiedlich sein können, wird vorgeschlagen, dass der geöffnete Deckel oder das geöffnete Rollo in eine hierfür am Kraftfahrzeug vorhandene Aufnahme absenkbar ist. Somit lassen sich auch sehr sperrige oder hoch aufragende Gegenstände transportieren, die in diesem Fall auf der unteren Ladefläche angeordnet werden.
- Zur Platz sparenden Unterbringung des während eines Transportes nicht benötigten Deckels kann die als Deckel ausgeführte obere Ladefläche auch mehrfach faltbar ausgeführt sein.
- Darüber hinaus besteht eine vorteilhafte Weiterentwicklung der Erfindung darin, dass die als Deckel gestaltete obere Ladefläche lösbar am Kraftfahrzeug befestigt ist. Somit kann der nicht benötigte Deckel auch vollständig aus dem Kraftfahrzeug entfernt werden beziehungsweise besteht die Möglichkeit, am Heck des Kraftfahrzeuges zumindest eine Aufnahme vorzusehen, in die die abgenommene obere Ladefläche eingehängt werden kann, sodass sie eine Laderampe bildet.
- Bei einem Kraftfahrzeug nach der Erfindung ist vorgesehen, dass die untere Ladefläche verlängerbar, teleskopierbar und/oder entlang ihrer Ladeebene verschiebbar gestaltet ist. Diese Bewegbarkeit der unteren Ladefläche beziehungsweise eines Teiles der unteren Ladefläche erfordert ein erhöhtes Maß an Sicherheit, um Unfälle oder Verletzungen zu verhindern. Deshalb werden der unteren Ladefläche Bremsmittel zugeordnet, die die Beweglichkeit der unteren Ladefläche reduzieren.
- Eine weitere Variante geht dahin, dass der unteren Ladefläche Arretierungsmittel zugeordnet sind, mit denen die untere Ladefläche am Kraftfahrzeugaufbau befestigt werden kann. Darüber hinaus können beispielsweise auch zusätzlich noch Fangseile vorhanden sein, um die Sicherheit gegen ein selbsttätiges Lösen der unteren Ladefläche im ausgefahrenen Zustand zu erhöhen.
- In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Bremsmittel oder die Arretierungsmittel lösbar sind, um die Bedienbarkeit nicht unnötig einzuschränken. Durch die zuvor genannten Maßnahmen wird verhindert, dass sich die bewegbare Ladefläche unkontrolliert selbsttätig bewegt.
- Zum Transport lang gestreckter Teile kann das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug ebenfalls problemlos eingesetzt werden. Hierzu ist vorgesehen, dass die untere Ladefläche im ausgezogenen Zustand am Kraftfahrzeug fixierbar und durch eine Beladung belastbar ist. Mit der verlängerten und beladenen unteren Ladefläche kann beispielsweise ein Motorrad auf einem derartig ausgestatteten Pick-up-Fahrzeug transportiert werden. Der normalerweise erforderliche Transport eines Motorrades mittels eines Anhängers hat den Nachteil, dass nach der geltenden Strassenverkehrsordnung nur mit begrenzter Geschwindigkeit gefahren werden darf. Dieser Einschränkung unterliegt das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug selbst dann nicht, wenn auf der Ladefläche ein Motorrad transportiert wird. Auch hierin ist ein wesentlicher Vorteil der Erfindung zu sehen.
- Zur Verbesserung der Beladung des Kraftfahrzeuges ist es von Vorteil, wenn die untere Ladefläche neigbar und/oder absenkbar ist. Mit dieser Ausführung können auch schwergewichtige Gegenstände mühelos auf eine der Ladeflächen verbracht werden.
- Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darüber hinaus darin, dass die untere Ladefläche insgesamt oder teilweise als eine Schublade ausgeführt ist. Damit lässt sich die obere Ladefläche beispielsweise mit sperrigen Gegenständen beladen, während die darunter befindliche Ladefläche vorzugsweise für kleineres Gut genutzt werden kann. Durch die Möglichkeit, die untere Ladefläche axial zu bewegen, ist sie ohne Behinderungen durch die darüber vorhandene obere Ladefläche zugänglich. Die Ausführung als Schublade gestattet ferner eine sinnfällige Unterteilung in verschiedene Abschnitte, also in Einzelfächer, sodass ein derart ausgestattetes Kraftfahrzeug insbesondere für Handwerksbetriebe vorteilhaft sein kann.
- Die zuvor beschriebene Möglichkeit, mit ausgefahrener unterer Ladefläche lange Gegenstände transportieren zu können, was am Beispiel eines Motorrades erläutert wurde, kann es erforderlich machen, dass die fahrzeugrückseitige Rückwand der Schublade schwenkbar ausgeführt wird, um diese Rückwand zum Beispiel während des Transportes offen zu lassen. Für diesen Fall ist jedoch sicher zu stellen, dass das Kraftfahrzeug weiterhin eine vorschriftsmäßige Beleuchtung aufweist und das polizeiliche Kennzeichen lesbar bleibt. Erforderlichenfalls werden aus diesem Grund an der unteren Ladefläche an der Fahrzeugrückseite zusätzliche Fahrzeugbeleuchtungen bzw. ein zusätzliches Kennzeichen angebracht.
- Zum Transport sehr sperriger oder leicht kippender Gegenstände ist es hilfreich, wenn zumindest eine der Ladeflächen Bohrungen, Halterungen und/oder Umlenkrollen zur Anbringung von Befestigungsmitteln wie Spanngurten aufweist. Mittels dieser Befestigungsmittel können die Gegenstände problemlos verzurrt werden und sind damit gesichert.
- Ein weitergehender Gedanke sieht zur Optimierung der Raumnutzung bei einem Kraftfahrzeug nach der Erfindung vor, an der Rückseite der Fahrerhauskabine zumindest eine klappbare Rückwand anzuordnen. Damit kann ein zusätzlicher Stauraum geschaffen werden, in dem Gegenstände kleineren Volumens sicher und trocken untergebracht werden können.
- Am Heck des Kraftfahrzeugs ist zumindest eine den Abschluss des Kraftfahrzeuges bildende Tür vorhanden, die um eine Achse schwenkbar oder als versenkbares Rollo ausgeführt sein kann.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Das gezeigte Ausführungsbeispiel stellt keine Einschränkung auf die dargestellte Variante dar, sondern dient lediglich der Erläuterung eines Prinzips der Erfindung. Dabei sind gleiche oder gleichartige Bauteile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden sind.
- Es zeigen:
-
1 : ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug in perspektivischer Ansicht, -
2 : eine Rückansicht des Kraftfahrzeuges nach der Erfindung mit geöffneter oberer Ladefläche
und -
3 : die Rückansicht des in den1 und2 gezeigten Kraftfahrzeuges mit geöffneter oberer Ladefläche und versenkten Ladeflächenteilen. - In der
1 ist ein so genanntes „Pick-up-Fahrzeug" gezeigt. Dieses Kraftfahrzeug weist eine Fahrerhauskabine10 mit zwei, vier oder mehr Sitzplätzen auf. Hinter der Fahrerhauskabine10 befindet sich eine insgesamt mit14 bezeichnete, offene Ladefläche. Das dargestellte Kraftfahrzeug verfügt rückseitig über Türen12 ,13 , die zum Zweck der Be- und Entladung des Fahrzeugs geöffnet werden können. - Wesentlich detaillierter lässt sich die Erfindung anhand der
2 und3 erläutern. In der2 ist die obere Ladefläche geteilt und besteht aus zwei Deckeln1 und2 , die im geöffneten Zustand dargestellt sind. Dadurch ist die unterhalb der oberen Ladefläche1 ,2 vorhandene untere Ladefläche3 frei zugänglich und kann be- oder entladen werden. Die untere Ladefläche3 ist vorliegend als Schublade mit einer Rückwand7 ausgeführt. An dieser Rückwand7 ist auf jeder Seite eine Fahrzeugbeleuchtung8 beziehungsweise9 angeordnet. Diese ist bei geschlossenen Türen12 und13 nicht sichtbar. Die Fahrzeugbeleuchtung8 ,9 kommt nur zum Einsatz, wenn die untere Ladefläche3 in axialer Richtung verschoben wird, um lang gestreckte Gegenstände mit ausgefahrener Ladefläche3 zu transportieren. In dieser ausgefahrenen Position der unteren Ladefläche3 , wie dies in der3 anschaulicher erkennbar ist, werden die Türen12 und13 mittels daran vorhandener Riegel15 ,16 an der unteren Ladefläche3 befestigt. - Zur Umsetzung der Verschiebbarkeit der unteren Ladefläche ist diese auf zwei Laufschienen
17 und18 bewegbar geführt. Um eine unerwünschte selbsttätige Bewegung der Ladefläche3 auszuschließen, wird diese zusätzlich mit Arretierungsmitteln gesichert, die jedoch in den Figuren nicht dargestellt sind. Seitlich der unteren Ladefläche ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils eine Aufnahme4 beziehungsweise5 vorhanden, in die die abnehmbaren Deckel1 und2 bei Nichtgebrauch eingeführt werden können, um sie dort sicher und geschützt aufzubewahren. In der3 sind die Deckel1 und2 in diese Aufnahmen4 und5 eingesetzt. - An der Rückseite der Fahrerhauskabine
10 ist zudem ein Klappfach11 vorhanden, in dem zusätzlicher Stauraum zur Verfügung steht. - Der Deckel
2 weist ein Schloss19 auf, das die Möglichkeit bietet, die obere Ladefläche abzuschließen und damit gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Das Schloss19 kann natürlich an die Zentralverriegelung des Kraftfahrzeuges angeschlossen sein. Somit sind die Deckel1 und2 nur zu öffnen, wenn eine Fahrzeugtür, oder eine Heckklappe, die auch durch ein Schloss gesichert ist, geöffnet ist. Der Türgriff20 dient zum Öffnen und Schließen des Deckels2 in an sich bekannter Weise. Im geschlossenen Zustand ist die als Schublade ausgeführte Ladefläche3 deshalb wie ein trockener, gegen Diebstahl geschützter Kofferraum anzusehen. Um bei geschlossenen Deckeln1 und2 einen Ablauf für Regenwasser zu schaffen, ist an dem Deckel1 außenseitig eine Ablaufrinne21 vorhanden. Zur Abdichtung der Deckel1 ,2 verfügen diese über in den Figuren nicht gezeigte Dichtungen. Damit bleibt die untere Ladefläche3 im geschlossenen Zustand der Deckel1 ,2 trocken. - Bei geöffneter, oberer Ladefläche
1 ,2 lassen sich auch höhere Gegenstände transportieren, weil man die gesamte Höhe ab dem Boden der Ladefläche3 nutzen kann. -
- 1
- obere Ladefläche – erster Deckel
- 2
- obere Ladefläche – zweiter Deckel
- 3
- untere Ladefläche
- 4
- Aufnahme
- 5
- Aufnahme
- 6
- Fahrzeugrückseite
- 7
- Rückwand
- 8
- Fahrzeugbeleuchtung
- 9
- Fahrzeugbeleuchtung
- 10
- Fahrerhauskabine
- 11
- Klappfach
- 12
- Tür
- 13
- Tür
- 14
- Ladefläche
- 15
- Riegel
- 16
- Riegel
- 17
- Laufschiene
- 18
- Laufschiene
- 19
- Schloss
- 20
- Türgriff
- 21
- Ablaufrinne
Claims (20)
- Kraftfahrzeug mit einer mehrteiligen Ladefläche, die zumindest aus einer oberen Ladefläche (
1 ,2 ) und wenigstens einer zu der oberen Ladefläche in ihrer Höhenlage abweichenden, unteren Ladefläche (3 ) besteht, wobei die obere Ladefläche zu öffnen und bei geöffneter oberer Ladefläche die darunter liegende, untere Ladefläche frei zugänglich ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der unteren Ladefläche (3 ) verlängerbar, teleskopierbar und/oder entlang einer Ladeebene verschiebbar gestaltet ist. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Ladefläche (
1 ,2 ) mindestens einfach geteilt ist. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Ladefläche (
1 ,2 ) durch wenigstens einen Deckel oder mindestens ein Rollo gebildet ist. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Ladefläche (
1 ,2 ) wasserdicht verschließbar ist. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
1 ,2 ) oder das Rollo abschließbar ausgeführt ist. - Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der geöffnete Deckel (
1 ,2 ) oder das geöffnete Rollo in eine hierfür am Kraftfahrzeug vorhandene Aufnahme (4 ,5 ) absenkbar ist. - Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die als Deckel ausgeführte obere Ladefläche (
1 ,2 ) mehrfach faltbar ist. - Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die als Deckel gestaltete obere Ladefläche (
1 ,2 ) lösbar am Kraftfahrzeug befestigt ist. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fahrzeugrückseite (
6 ) des Kraftfahrzeuges zumindest eine Aufnahme vorhanden ist, in die die abgenommene obere Ladefläche (1 ,2 ) eingehängt werden kann, sodass sie eine Laderampe bildet. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der unteren Ladefläche (
3 ) Bremsmittel zugeordnet sind, die die Beweglichkeit der unteren Ladefläche reduzieren. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der unteren Ladefläche (
3 ) Arretierungsmittel zugeordnet sind, die die untere Ladefläche fixieren. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Ladefläche (
3 ) im ausgezogenen Zustand am Kraftfahrzeug fixierbar und durch eine Beladung belastbar ist. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Ladefläche (
3 ) neigbar und/oder absenkbar ist. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Ladefläche (
3 ) insgesamt oder teilweise als eine Schublade ausgeführt ist. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die fahrzeugseitige Rückwand (
7 ) der Schublade schwenkbar ist. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Ladefläche (
3 ) an der Fahrzeugrückseite (6 ) zusätzliche Fahrzeugbeleuchtungen (8 ,9 ) aufweist. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Ladeflächen (
1 ,2 ,3 ) Bohrungen, Halterungen und/oder Umlenkrollen zur Befestigung von Befestigungsmitteln wie Spanngurten aufweist. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Rückseite der Fahrerhauskabine (
10 ) zumindest ein Klappfach (11 ) angeordnet ist. - Kraftfahrzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fahrzeugrückseite (
6 ) des Kraftfahrzeugs zumindest eine den Abschluss des Kraftfahrzeuges bildende Tür (12 ,13 ) vorhanden ist. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (
12 ,13 ) um eine Achse schwenkbar oder als versenkbares Rollo ausgeführt ist.
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2006
- 2006-02-17 DE DE200610007821 patent/DE102006007821B4/de not_active Expired - Fee Related
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