DE20200800U1 - Ausziehbare Vorrichtung zur Lagerung und zum Transport in Fahrzeugen, insbesondere Campingfahrzeugen - Google Patents
Ausziehbare Vorrichtung zur Lagerung und zum Transport in Fahrzeugen, insbesondere CampingfahrzeugenInfo
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Description
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Ausziehbare Vorrichtung zur Lagerung und zum
Transport in Fahrzeugen, insbesondere
Campingfahrzeugen.
Transport in Fahrzeugen, insbesondere
Campingfahrzeugen.
Die erfindungsgemäß beschriebene Vorrichtung betrifft eine schubladenartige Anordnung, die von der Rückseite eines Fahrzeuges aus benutzbar ist und nur einen Teil der verfügbaren Breite der Ladefläche beansprucht.
Bei Fahrzeugen, die für den kombinierten Alltagsgebrauch wie auch für Campingzwecke vorgesehen sind, bestehen feste, typgebundene Einbauten, um die Fläche der hinteren Sitzbank durch Umklappen der Rückenlehne(21) und nach vorne ziehen der Sitzfläche(20) in eine Schlaf- oder Liegefläche (23) umzustellen, wobei die Polsteroberseiten in einer geschlossenen Ebene liegen (Fig. 1 bis 4) . Das Längenmaß der Sitztiefe + Höhe der Rückenlehne reichen in umgeklapptem Zustand als Liegefläche noch nicht aus. Um dies zu erreichen, wird die Liegefläche durch einen hinter der Sitzbank angeordneten, festen oder abnehmbaren, seitlich durch eine Tragkonstruktion(7.1) unterstützten Zwischenboden(7) über die ganze Breite des Innenraumes vergrößert. Das Material des plattenartigen Zwischenbodens ist Verbundholz, Blech oder Kunststoff mit Verstärkungen gegen Durchbiegung und ist vom Hersteller aus mit einem abnehmbaren Polster belegt.
Bedingt durch die Unterkonstruktion(7.2 bis 7.3) ist die freie lichte Höhe unter der Sitzbank kleiner als unter dem Zwischenboden, es entsteht im Längsschnitt ein in der Höhe abgestuftes Profil(7.4) .
Der unter dem Zwischenboden(5) entstehende Stauraum ist durch die geöffnete Hecktür noch gut erreichbar. Nicht oder nur schlecht erreichbar sind Gegenstände, die sich im Stauraum unter der Sitzbank befinden, wenn diese in Sitzstellung (Fig. 1) ist. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Fußraum der Sitzbank vom Fahrgastraum aus durch feste oder lösbare,
©Dipl.-Ingt GÜHterSfl-atJcii, pfetgi-vpn-^bfen?·^ 7$),:71:70i:Sc:hw6eberclingen 18.01.02 14:33
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plattenartige Teile(7.5) verschlossen ist. In Schlafstellung (Fig. 2) ist die Sitzfläche nach vorn verschoben, was den Zugriff auf Gegenstände.unter dem Sitzbereich vom Innenraum aus noch weiter erschwert oder unmöglich macht.
Dieser Nachteil wird durch .die beschriebene Ausführungsform beseitigt. Die Lösung besteht in der Anwendung einer schubladenartige Anordnung..
Schubladen in den verschiedensten Ausführungen sind allgemein bekannt; bei Wohnmöbeln solche aus Holz, bei Büromöbeln, in Teilelagern gewerblicher Betriebe solche aus Stahlblech. Deren Einsatz kann jedoch die beschriebenen Nachteile nicht beseitigen, sie sind dafür ungeeignet.
Es sind ferner Lösungen bei Fahrzeugen bekannt, die eine ausziehbare Plattform benutzen, um den Laderaum bequemer zugänglich zu machen.
Das DGM DE 297 .04 015 Ul beschreibt eine Anordnung zur verschieblichen Halterung von Schubkästen in einem offenen Gehäuseteil als Einbauelement bei Kraftfahrzeugen. Diese Anmeldung betrifft eine Lösung, bei der das feststehende und das bewegte Teil aus Kunststoff bestehen sollen und die dazwischenliegenden dachartigen Führungsprofile der Laufflächen für die Rollreibungselemente im bewegten Teil und im feststehenden Teil eingeformt sind.
Obige Lösung berührt die in vorliegender Anmeldung beschriebene Ausführung nicht.
©Dipl.-Ing: (5iJoterSfrai3cJi,PfeteiJ--vbn:HjoWen>^tt TjO; 7|7&thgr;1 Sphweieberdingen 18.01.02 14:33
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BlättS vor! 10
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Das DGM DE 299 20 087 Ul beschreibt eine als Gepäckteil bezeichnete Plattform für ein Kraftfahrzeug mit einem über die ganze Breite des Innenraumes reichenden, horizontalen Boden, der bei geöffneter Heckklappe nach hinten ausziehbar ist. Die erwähnte Benutzung von Gleit- oder Rollelementen zur leichtgängigen Längsführung ist trivialer Stand der Technik. Diese Lösung■verbraucht die gesamte verfügbare Ladefläche des Stauraumes und zwingt dazu, stets das gesamte Ladegut zu bewegen.
Der vorgestellten Neuerung liegt die Erfahrung zugrunde, dass nur für ein bestimmtes, eingeschränktes Sortiment von im Fahrzeug mitzunehmenden Gegenständen und Materialien, Platzbedarf mit gutem Zugriff von außerhalb des Fahrzeuges besteht. Als Beispiel beim Camping: Behälter mit Kleinteilen, Kartons mit Lebensmitteln, Sportausrüstung,· Schuhe oder dergleichen, beim Handwerker Werkzeuge und Kleinteile. Demzufolge ist es praktisch, nur einen Teil der Ladefläche für die Schublade zu verbrauchen und die größere Restfläche für herkömmliche Nutzungen zu belassen, wie sie ist. Selbst bei ausgebauten Sitzen und herausgenommenem Zwischenboden kann die vorgeschlagene Neuerung im Fahrzeug eingebaut bleiben, wenn die Anforderung an den Transportfall dies zuläßt.
Die durch Skizzen dargestellte, beschriebene Neuerung erleichtert insbesondere die Nutzung des ohne sie schwer erreichbaren Stauraumes unter der Sitzbank vom Heck aus und beansprucht nur etwa 1/3 der Breite des lichten Innenraumes.
Die verbleibende Fläche zwischen der Schublade und der gegenüberliegenden Seite des Innenraumes und der darüber liegende, gestufte Stauraum kann für lange, flache Ladung wie bisher genutzt oder mit einer weiteren erfindungsgemäßen Vorrichtung belegt werden.
©Dipl.-Ing? Gunter Strauch, fetef-vpn-^bienr-ijte. 7J3· 717Ot Sfclrofleberdingen 18.01.02 14:33
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Der Beschreibung liegen folgende Skizzen zur Darstellung und Erläuterung bei.
Fig. 1 zeigt das Fahrzeug schematisch im Längsschnitt, hintere Sitzbank in Sitzstellung, Zwischenboden(7) mit Polster, darunter ist das Profil des gestuften Stauraumes(7.4) durch eine unterbrochene Linie angedeutet, Schublade(2) in Grund- bzw. Fahrstellung.
Fig. 2 wie Fig. 1, jedoch hintere Sitzbank in SchlafStellung, Heckklappe geöffnet, Schublade mit Kleinteilebehälter(4) in Gebrauchstellung ausgefahren.
Fig. 3 wie Fig. 1, jedoch in Blickrichtung von oben und innerhalb des Fahrzeuges.
Fig. 4 wie Fig. 2, jedoch in Blickrichtung von oben und innerhalb des Fahrzeuges, ohne offene Heckklappe.
Fig. 5 zeigt das Fahrzeug von hinten bei geschlossener, im unteren Bereich aufgeschnittener Heckklappe, gestufter Stauraum durch eine unterbrochene Linie angedeutet.
Fig. 6 zeigt die erfindungsgemäße Anordnung von der Rückseite des Fahrzeuges aus im Querschnitt mit seitlichen Rollführungselementen(3), schematisch dargestelltem Zwischenboden(7) und Kleinteilebehälter.
Fig. 7 wie Fig. 6, jedoch Rollführungselemente(3) zwischen Träger- und Schieberboden.
Fig. 8 wie Fig. 6, jedoch Träger aus einzelnen, seitlichen Führungsprofilen(10) mit Verbindungsplatte(n)(12).
Fig. 9 wie Fig. 6, jedoch Gleitführungen(14;16) anstelle von Rollführungselementen.
Fig. 10 wie Fig. 9, wobei der Schieber(2) unmittelbar auf dem Träger (1) gleitet und oben durch Formgebung des Trägers Stützelemente(15; 17) aufweist. Aus Gründen der Übersicht ist nur in dieser Figur die Fahrzeugmitte(24) angedeutet.
©Dipl.-Inrf. efioter Strauch,•Freter-\4on:tiobSeriz-»§tr.^O:7370-ESCh\A5eberdingen 18.01.02 14:33
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Fig. 11 stellt die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer möglichen
Ausführung der Bremse und des Feststeller von
der rechten hinteren Seite aus dar.
Ausführung der Bremse und des Feststeller von
der rechten hinteren Seite aus dar.
Die Vorrichtung besteht aus einem u-förmigen Träger(1), einem u-förmigen Schieber(2) und zwei Führungselementen(3). Wannenartig geschlossen wird der Schieber durch ein hinteres(4) und ein vorderes(5) Begrenzungselement. Der Träger(1) wird mittels Anschlußelementen(13) an vorhandenen Befestigungspunkten(13.1) mit dem Fahrzeug lösbar verbunden.
Der U-Schenkel(1.2) des Trägers(1) ist auf der Seite zur Fahrzeugmitte hin höher als jener zur Fahrzeugaußenseite und hat die Funktion einer feststehenden Trennwand zum benachbarten Laderaum.
Das Verwinden des Trägers (1) bei ausgefahrenem Schieber(2) wird durch die vertikal justierbare Abstützung(9) verhindert. Über die Breite des Zwischenbodens dient die Abstützung als Trennwand und ist mit der Fläche des langen U-Schenkels(1.2) lösbar verbunden.
Der U-Schenkel(2.1) des Schiebers(2) ist auf der Seite zur Fahrzeugmitte hin niedrig und erlaubt in ausgefahrenem Zustand unbehinderten Zugriff von der Seite aus. Dies ist von besonderem Vorteil, wenn eine Person daneben sitzt und den Schieber als Arbeits- oder Abstellfläche benutzt.
Der U-Schenkel (2.2.) des Schiebers (2) zur Fahrzeug-Außenseite hin ist hoch und hat die Funktion eines Hilfsträgers zur Befestigung von Hilfsvorrichtungen wie Behältern für Werkzeuge und andere diverse kleine Gebrauchsgegenstände und Haltern fürschnellen Zugriff von Warndreieck oder Abschleppstange und ist bewegliche Trennwand gegenüber bestehenden typgebundenen Einbauten im Laderaum.
© Dipl.-lng'Viföier 8tVWfaPeteryoVKoBlen&Sfr.7a,7il70J S£hvjieberdingen 18.01.02 14:33
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Diese Hilfsvorrichtungen nutzen den Querschnitt zwischen außenseitigen Einbauten(7.1) des Fahrzeuges, der Oberkante des niedrigen U-Schenkels(1.1) des Trägers und oben zwischen Zwischenboden(7) und Unterkante Sitzkonstruktion(7.2; 7.3); sie sind deshalb gestuft ausgeführt.
Hilfsvorrichtungen(6) werden am hohen U-Schenkel (2.2) anges.chraubt oder in hakenartigen Elementen bzw. an der Oberkante eingehängt.
Je nach Gewicht der Beladung des Schiebers (2) erfordert dessen Aus- oder Einfahrbewegung Kraft zur Überwindung des Reibungswiderstandes .
Die Führungselemente(3) sind deshalb wahlweise als Gleit- Rollen- oder Kugelführung im Raum zwischen den senkrechten U-Schenkeln von Träger(l) und Schieber(2), (Fig. 6) oder unter dem Schieber angeordnet (Fig. 7).
In fahrbereitem Zustand ist der Schieber (2) gegenüber dem Träger(1) ,durch einen federbelasteten Feststeller in seiner eingeschobenen Stellung fixiert. In den Zwischenstellungen zwischen Grundstellung (= Fahrstellung Fig.3) und maximalem Auszug (Fig. 4) ist der federbelastete Feststeller als Bremse ausgebildet.
Insbesondere, wenn das Fahrzeug auf einer in Fahrtrichtung nach vorn geneigten Ebene steht, verhindert die Bremse ein ungewolltes Zurückfahren in Richtung Grundstellung.
Feststeller und Bauelemente mit Bremsfunktion sind in vielfacher Form bekannt, teilweise handelsüblich und Stand der Technik.
Bei vorliegender Anordnung der mechanischen Komponenten ist die Bremse beispielsweise in Fig. 11 von der Fahrzeugmitte aus dargestellt. Sie besteht hier aus einem seitlichen Hebel(26), der über eine Welle (27) und den Hebel (28), an dessen freiem
©Dipl.-Inö. Günter Strckfch;.Pet§r-\jor£l$ol$leqz*$i3-. "&£ 7J|70{ Schviieberdingen 18.01.02 14:33
\PATMELD1 .SAM MVS J *■··· · · · J Bl|ttivgfi*10
Ende ein Bremselement (29) angeordnet ist, welches auf die Unterseite des Schiebers(2) wirkt. Angedrückt wird das Bremselement(29) durch eine Druckfeder(30). An der Unterseite des Schiebers(2) ist ein Rastelement(31) angeordnet, an dem sich das Bremselement(29) abstützt und somit die Grund- oder Fahrstellung des Schiebers bestimmt.
©Dipl.-Ing; Güftter Straüfcfi, fet^i-vln-fCpblpnj-Sjr: 7{>,:71:701:S<:hwteberclingen 18.01.02 14:33
Claims (20)
1. Schublade zur optimierten Nutzung des Laderaumes in Fahrzeugen, insbesondere Campingfahrzeugen, bestehend aus einem mit dem Fahrzeug verbundenen, feststehenden, im Querschnitt ungleichschenkligen, u-förmigen Träger (1) und einem, im Querschnitt ungleichschenkligen, u-förmigen Schieber (2), wobei der lange U-Schenkel (1.2) des Trägers an der Seite zur Fahrzeugmitte, der kurze (1.1) zur Fahrzeug-Außenwand hin angeordnet ist, während der kurze U-Schenkel (2.1) des Schiebers an der Seite zur Fahrzeugmitte, der lange (2.2) zur Fahrzeugaußenwand hin angeordnet ist und der durch Führungselemente(3) mit dem Schieber (2) verbundene Träger (1) in seinem Baumaß nur einen Teil der Gesamtbreite des lichten Fahrzeuginnenraumes beansprucht.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (3) zwischen den senkrechten U- Schenkeln von Träger (1) und Schieber (2) angeordnet sind.
3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (3) an den waagrechten Flächen zwischen Träger (1) und Schieber (2) angeordnet sind.
4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus zwei Formprofilen (10) besteht, die spiegelbildlich angeordnet und durch Abstandshalter (12) verbunden sind.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der lange U-Schenkel (2.2) des Schiebers als Aufnahme für behälterartige und klammer- oder bügelartige Hilfsvorrichtungen (6) ausgebildet ist.
6. Anordnung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Träger (1) und Schieber (2) aus blankem oder an der Oberfläche beschichtetem Stahlblech bestehen.
7. Anordnung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Träger (1) und Schieber (2) aus blankem oder an der Oberfläche beschichtetem Aluminiumblech bestehen.
8. Anordnung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Träger (1) und Schieber (2) aus rostfreiem Stahlblech bestehen.
9. Anordnung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Träger (1) und Schieber (2) aus Kunststoff bestehen.
10. Anordnung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Träger (1) und Schieber (2) aus Holzplatten, beispielsweise aus Sperrholzplatten, bestehen.
11. Anordnung nach Anspruch 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass Träger (1) und Schieber (2) aus einer Kombination der genannten Materialien bestehen.
12. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die senkrechten U-Schenkel von Träger (1) und Schieber (2) selbst als Führungselemente ausgebildet sind (14; 15; 16; 17).
13. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche des Schiebers mittelbar auf einer Gleitschicht (25) zwischen Träger (1) und Schieber (2) oder unmittelbar auf der Fläche der Oberseite des Trägers (1) geführt ist.
14. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber in eingefahrener Endlage fixiert ist.
15. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber an jeder beliebigen Stelle zwischen eingefahrener und ausgefahrener Endlage feststellbar ist.
16. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger nach oben abgestützt ist.
17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze in der Senkrechten verschieblich ist und die spielfreie Anpassung an feste Einbauelemente des Fahrzeuges bewirkt.
18. Anordnung nach Anspruch 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze als Trennwand ausgebildet ist.
19. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Schiebers einen Normbehälter der Breite 400 aufnimmt.
20. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber in Fächer unterteilbar ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20200800U DE20200800U1 (de) | 2002-01-18 | 2002-01-18 | Ausziehbare Vorrichtung zur Lagerung und zum Transport in Fahrzeugen, insbesondere Campingfahrzeugen |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20200800U1 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102006007821B4 (de) * | 2006-02-17 | 2010-09-16 | Stockel, Jürgen | Kraftfahrzeug |
| EP2574500A1 (de) * | 2011-09-28 | 2013-04-03 | Ulrich Vielmetter | Mobile Campingeinheit |
| DE202019101750U1 (de) | 2019-03-27 | 2019-04-08 | Stefanie Andrews | Aufbewahrungsvorrichtung für den Kofferraum eines Fahrzeuges |
| DE102019114859A1 (de) * | 2019-06-03 | 2020-12-03 | Seitz Gmbh | Freizeitfahrzeug |
| FR3110505A1 (fr) * | 2020-05-20 | 2021-11-26 | Adapt'espace | Dispositif pour l’aménagement d’une soute d’un véhicule de loisir |
-
2002
- 2002-01-18 DE DE20200800U patent/DE20200800U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
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|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20050804 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20080801 |