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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen MOSFET mit Kompensationsstruktur
und Randabschluss.
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Bei
einem solchen MOSFET mit Kompensationsstruktur ist der pn-Lastübergang
des MOSFET insbesondere in seinem an die Bodyzone angrenzenden Abschnitt
der Driftzone stärker
dotiert als bei einem herkömmlichen
MOSFET, was eine deutliche Verringerung der Durchlassverluste bewirkt.
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Damit
wird gleichzeitig am pn-Lastübergang des
MOSFET eine Sperrfähigkeit
erreicht, die höher ist,
als die Sperrfähigkeit
eines planaren pn-Übergangs
mit sonst gleichem Dotierungsprofil. Das Prinzip einer solchen Struktur
ist in der
US 4,941,026 näher erläutert.
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1a zeigt einen Vertikalschnitt
durch einen Abschnitt einer Zelle eines vertikalen MOSFET mit einer
solchen Kompensationsstruktur gemäß dem Stand der Technik. Der
MOSFET umfasst einen Halbleiterkörper 1 mit
einer Vorderseite 11 und einer der Vorderseite 11 gegenüberliegenden
Rückseite 12.
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In
dem Halbleiterkörper 1 sind
aufeinanderfolgend eine stark n-dotierte Drainzone 10 (n+),
eine n-dotierte Driftzone 20 (n), eine p-dotierte Bodyzone 30 (p)
und eine n-dotierte Sourcezone 40 (n) angeordnet. In einer
lateralen Richtung r von der Bodyzone 30 beabstandet ist
eine Gate-Elektrode 4 angeordnet, die mittels eines Oxids 5 gegenüber der
Bodyzone 30, der Driftzone 20 sowie gegenüber einer Source-Elektrode 3 elektrisch
isoliert ist. Die Source-Elektrode 3 und die Sourcezone 40 sind – in der vorliegenden
Ansicht nicht erkennbar – elektrisch
leitend miteinander verbunden. Auf der Rückseite 12 kontaktiert
eine Drain-Elektrode 2 die stark n-dotierte Drainzone 10.
Die Driftzone 20 grenzt unmittelbar an die Bo dyzone 30 und
ist zur Verringerung der Durchlassverluste des MOSFET stärker dotiert,
als es bei einem herkömmlichen
MOSFET üblich
ist.
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Hierzu
ist eine Kompensationsstruktur vorgesehen, die dadurch gebildet
ist, dass sich die Source-Elektrode 3 in der vertikalen
Richtung v – im
Gegensatz zu einem herkömmlichen
MOSFET – weit
in die Driftzone 20 hinein erstreckt. Dies bewirkt, dass beim
Abschalten des MOSFET die Raumladungszone nicht nur in der vertikalen
Richtung v, sondern auch in der lateralen Richtung r ausgeräumt wird.
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Um
das Sperrvermögen
eines MOSFET mit einer solchen Kompensationsstruktur weiter zu erhöhen, kann
die Driftzone 20 eine erste Teilzone 21 und eine
zweite Teilzone 22 umfassen, wobei die zweite Teilzone 22 zwischen
der ersten Teilzone 21 und der Rückseite 12 angeordnet
und schwächer
dotiert ist als die erste Teilzone 21. Die Dotierstoffkonzentration der
ersten Teilzone 21 entspricht der Dotierstoffkonzentration
der Driftzone 20 gemäß 1a, so dass die zweite Teilzone 22 als
Erweiterung der Driftzone 20 gemäß 1a angesehen werden kann.
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Mit
der zusätzlichen
schwach n-dotierten zweiten Teilzone 22 steht zum Abbau
einer am Bauelement anliegenden Sperrspannung mehr Halbleitervolumen
zur Verfügung,
wodurch das Sperrvermögen
im Volumenbereich gegenüber
dem Sperrvermögen
im Volumenbereich des MOSFET gemäß 1a erhöht ist.
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Das
Sperrvermögen
im Volumenbereich wird nachfolgend auch als "Volumensperrvermögen" bezeichnet. Entsprechend wird unter
dem Begriff "Randsperrvermögen" das Sperrvermögen des MOSFET
im Randbereich bezeichnet.
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Durch
die zusätzlich
vorgesehene, beispielsweise mittels eines Epitaxieverfahrens hergestellte schwach
n-dotierte zweite Teilzone 22 kann somit das Volumensperrvermögen gegenüber der Anordnung
gemäß 1a erhöht werden, ohne dass eine erneute
Optimierung der eigentlichen MOSFET-Zellen, insbesondere der Source-Elektroden 3,
der Gate-Elektroden 4, der ersten Teilzonen 21 der
Driftzone 20, der Bodyzone 30 und des Oxids 5,
erforderlich ist.
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Der
Nachteil der Anordnung gemäß 1b besteht darin, dass das
infolge der schwach n-dotierten Teilzone 22 erhöhte Volumensperrvermögen nicht
voll ausgenutzt werden kann, da sich das Randsperrvermögen des
MOSFET nicht in gleichem Maße erhöht wie das
Volumensperrvermögen.
In der Folge ist insbesondere die randnächste MOSFET-Zelle höheren Belastungen
des elektrischen Feldes ausgesetzt als die weiter vom Rand beabstandeten
MOSFET-Zellen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Kompensations-MOSFET
mit jeweils einer solchen ersten und zweiten Teilzone der Driftzone
bereitzustellen, der das geforderte Randsperrvermögen aufweist.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung
eines derartigen MOSFET anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird durch einen MOSFET gemäß Patentanspruch 1 sowie durch
Verfahren zur Herstellung eines solchen MOSFET gemäß den Patentansprüchen 15,
19 und 22 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Ein
erfindungsgemäßer MOSFET
weist einen Halbleiterkörper
auf, in dem eine Anzahl von MOSFET-Zellen ausgebildet ist. Jede
MOSFET-Zelle umfasst insbesondere eine Source-Elektrode. Im Halbleiterkörper sind
in einer vertikalen Richtung aufeinanderfolgend eine Drainzone von
einem ersten Leitungstyp, eine Driftzone vom ersten Leitungstyp und
eine Bodyzone vom zweiten Leitungstyp angeordnet.
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Die
Driftzone weist eine erste Teilzone und eine zweite Teilzone jeweils
vom ersten Leitungstyp auf, wobei die erste Teilzone zwischen der
zweiten Teilzone und der Bodyzone angeordnet und stärker dotiert
ist als die zweite Teilzone.
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Zur
Bildung eines Randabschlusses umfasst die Driftzone eine zwischen
der zweiten Teilzone und dem seitlichen Rand des Halbleiterkörpers angeordnete
dritte Teilzone vom ersten Leitungstyp, welche schwächer dotiert
ist als die zweite Teilzone.
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Durch
die am seitlichen Randbereich des Halbleiterkörpers lokal verringerte Dotierung
der Driftzone verringert sich dort im Sperrzustand des Bauelements
der Gradient des elektrischen Feldes, was zu einer erhöhten Randsperrfähigkeit
des MOSFET führt.
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Als
MOSFETs kommen sowohl n-Kanal MOSFETs in Frage, bei denen der erste
Leitungstyp n-leitend ist, als auch p-Kanal MOSFETs, bei denen der
erste Leitungstyp p-leitend ist.
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Zur
Herstellung eines Halbleiterbauelements mit einem solchen Randsabschluss
sind drei Varianten vorgesehen, die auch in beliebiger Kombination miteinander
eingesetzt werden können.
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Bei
den drei Varianten wird zunächst
im Bereich der herzustellenden Driftzone eine Epitaxieschicht vom
ersten Leitungstyp – vorzugsweise mit
in lateraler Richtung konstanter Dotierung -auf ein Substrat aufgebracht.
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Anschließend wird
bei der ersten Variante mittels eines maskierten Dotierverfahrens
die Dotierung der Driftzone im herzustellenden Zellbereich, d.h.
in einem vom seitlichen Rand des Halbleiterkörpers beabstandeten Bereich,
erhöht.
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Bei
der zweiten Variante wird nach der Herstellung der Epitaxieschicht
die elektrisch aktive Nettodotierung der Driftzone am seitlichen
Rand des Halbleiterkörpers
mittels eines maskierten Dotierverfahrens lokal abgesenkt.
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Bei
der dritten Variante wird nach der Herstellung der Epitaxieschicht
die Dotierung der Driftzone im herzustellenden Zellbereich, d.h.
in einem vom seitlichen Rand des Halbleiterkörpers beabstandeten Bereich,
mittels einer maskierten Bestrahlung – im Fall einer n-dotierten
Driftzone beispielsweise mittels Protonenbestrahlung – erhöht.
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Die
Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
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1a einen
Vertikalschnitt durch einen Abschnitt eines MOSFET gemäß dem Stand
der Technik mit einer einfachen Driftzone,
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1b einen
Vertikalschnitt durch einen Abschnitt eines weiteren MOSFET gemäß dem Stand der
Technik, dessen Driftzone einen ersten Abschnitt aufweist, sowie
einen zwischen der Drainzone und dem ersten Abschnitt angeordneten,
schwächer
als der erste Abschnitt dotierten zweiten Abschnitt,
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2a einen
Vertikalschnitt durch einen Randabschnitt eines erfindungsgemäßen MOSFET mit
einer Driftzone, deren Dotierung am seitlichen Rand des Halbleiterkörpers abgesenkt
ist,
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2b den
Verlauf der Dotierstoffkonzentration des MOSFET gemäß 2a in
einer Schnittebene A-A',
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2c den
Verlauf der Dotierstoffkonzentration des MOSFET gemäß 2a in
einer Schnittebene B-B',
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3 den
Verlauf der Drain-Ströme
im Sperrzustand zweier MOSFETs gemäß dem Stand der Technik ohne
Absenkung der Dotierung der Driftzone im Randbereich des Halbleiterkörpers (Kurven (a)
und (b)) im Vergleich zum Drain-Strom eines erfindungsgemäßen, entsprechend 2 ausgebildeten MOSFET (Kurve (c)), jeweils
in Abhängigkeit
von der Drain-Spannung,
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4a die
Potentialverteilung eines MOSFET gemäß dem Stand der Technik entsprechend 1b,
bei dem sich die zweite Teilzone bis zum seitlichen Rand des Halbleiterkörpers erstreckt,
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4b die
Potentialverteilung eines erfindungsgemäßen MOSFET gemäß 2,
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5a einen
Vertikalschnitt durch einen Randabschnitt eines erfindungsgemäßen MOSFET, bei
dem in der lateralen Richtung die dem seitlichen Rand des Halbleiterkörpers nächstliegende
Source-Elektrode weiter von der nächsten Source-Elektrode beabstandet
ist als alle anderen benachbarten Source-Elektroden,
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5b den
Verlauf der Dotierstoffkonzentration des MOSFET gemäß 5a in
einer Schnittebene C-C',
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5c den
Verlauf der Dotierstoffkonzentration des MOSFET gemäß 5a in
einer Schnittebene D-D',
und
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6a-f
mehrere Schritte eines Verfahrens zur Herstellung eines erfindungsgemäßen MOSFET, bei
dem die Dotierung der Epitaxieschicht im Bereich des späteren Zellenfeldes
gemäß der ersten
Variante erhöht
wird,
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7a-b
mehrere Schritte eines Verfahrens zur Herstellung eines erfindungsgemäßen MOSFET, bei
dem die Nettodotierung der Epitaxieschicht im Bereich des seitlichen
Randes des Halbleiterkörpers gemäß der zweiten
Variante mittels einer Dotierstoff-Implantation z.B. von Bor lokal abgesenkt
wird,
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8a ein
Schritt eines Verfahrens zur Herstellung eines erfindungsgemäßen MOSFET,
bei dem die Dotierung der Epitaxieschicht im späteren aktiven Zellbereich gemäß der dritten
Variante mittels einer Bestrahlung lokal mit Protonen sowie einem
geeigneten Ausheilschritt angehoben wird,
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8b den
Verlauf der n-Dotierungskonzentration eines mit Protonen durchstrahlten
n-dotierten Halbleiters in Abhängigkeit
von der Bestrahlungstiefe nach verschiedenen Temperschritten mit
400°C, 450°C bzw. 500°C, und
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9a-b
mehrere Schritte eines Verfahrens zur Herstellung eines erfindungsgemäßen MOSFET gemäß der ersten
Variante, bei dem in der Epitaxieschicht im Bereich der herzustellenden
Driftzone ein in vertikaler Richtung inhomogener Dotierungsverlauf
mittels unterschiedlich schnell diffundierender Dotierstoffe erzeugt
wird.
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In
den Figuren bezeichnen, sofern nicht anders angegeben, gleiche Bezugszeichen
gleiche Elemente mit gleicher Funktion.
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2a zeigt
einen Vertikalschnitt durch einen Randabschnitt eines erfindungsgemäßen, beispielhaft
als n-Kanal MOSFET ausgebildeten MOSFET.
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Der
MOSFET umfasst einen Halbleiterkörper 1 mit
einer Vorderseite 11 und einer dieser gegenüberliegenden
Rückseite 12,
in dem in einer zur vertikalen Richtung v senkrechten lateralen
Richtung r eine Anzahl von MOSFET-Zellen mit jeweils einer Source-Elektrode 31, 32, 33, 34 aufeinanderfolgend angeordnet
sind. Ausgehend von der Rückseite 12 sind
in einer vertikalen Richtung v aufeinanderfolgend eine stark n-dotierte
Drainzone 10, eine sich über alle MOSFET-Zellen erstreckende
n-dotierte Driftzone 20, p-dotierte Bodyzonen 30 sowie
stark n-dotierte Source-Zonen 40 angeordnet.
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Der
MOSFET umfasst eine Anzahl von MOSFET-Zellen, die in einer zur vertikalen
Richtung v senkrechten lateralen, d.h. seitlichen Richtung r aufeinanderfolgend
angeordnet sind. Jede der MOSFET-Zellen umfasst eine Source-Elektrode 31, 32, 33, 34,
sowie eine Gate-Elektrode 4. Eine Drain-Elektrode 2 ist
auf der Rückseite 12 angeordnet
und kontaktiert die Drainzone 10.
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Jede
der MOSFET-Zellen weist ein Dielektrikum 51, 52, 53, 54 auf,
das die Source-Elektroden 31, 32, 33, 34 und
die zugehörige
Gate-Elektroden 4 untereinander sowie gegenüber der
Driftzone 20 elektrisch isoliert.
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Die
Driftzone 20 umfasst jeweils n-dotierte erste Teilzonen 21,
eine n-dotierte zweite Teilzone 22 sowie eine n-dotierte
dritte Teilzone 23. Die ersten Teilzonen 21 sind
zumindest abschnittweise zwischen den in lateraler Richtung r voneinander
beabstandeten Source-Elektroden 31, 32, 33, 34 benachbarter
MOSFET-Zellen angeordnet.
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Die
zweite Teilzone 22 ist zwischen den ersten Teilzonen 21 und
der Drainzone 10, die dritte Teilzone 23 zwischen
der zweiten Teilzone 22 und dem seitlichen Rand 13 des
Halbleiterkörpers 1 angeordnet.
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Die
n-Dotierung der ersten Teilzonen 21 (n) ist stärker gewählt als
die n-Dotierung der zweiten Teilzone 22 (n–), und
schwächer
als die n-Dotierung der Drainzone 10 (n+). Außerdem ist
die n-Dotierung der dritten Teilzone 23 (n--) schwächer als
die n-Dotierung der zweiten Teilzone 22 (n–).
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Die
n-Dotierungskonzentration der dritten Teilzone 23 kann
allerdings auch ebenso groß gewählt werden
wie die n-Dotierungskonzentration
der zweiten Teilzone 22, wenn sich die dritte Teilzone 23 in
der vertikalen Richtung v über
einen größeren Bereich
erstreckt als die zweite Teilzone 22.
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Durch
die im Bereich des seitlichen Randes 13 des Halbleiterkörpers 1 angeordnete,
sehr schwach dotierte und/oder sich in der vertikalen Richtung v
weiter als die zweite Teilzone 22 zur Drainzone 10 hin
erstreckende dritte Teilzone 23 kann sich im Sperrzustand
des MOSFET die Raumladungszone im Randbereich weiter in Richtung
der Rückseite
erstrecken und damit das elektrische Feld mit einem geringeren Gradienten
bzw. über
eine größere vertikale
Ausdehnung abgebaut werden als bei einem sonst gleich aufgebauten
MOSFET gemäß dem Stand
der Technik, der jedoch keine dritte Teilzone 23 aufweist,
d.h. bei dem sich die zweite Teilzone 22 ohne randseitige
Absenkung der Dotierung bzw. ohne randseitige stärkere vertikale Ausdehnung
in Richtung der Drainzone 10 bis zum seitlichen Rand 13 erstreckt.
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Die
dritte Teilzone 23 weist vorderseitig einen Abschnitt 231 auf,
der zwischen dem seitlichen Rand 13 des Halbleiterkörpers 1 und
einem ersten Dielektrikum 51 angeordnet ist, welches die
Source-Elektrode 31 einer ersten, dem seitlichen Rand 13 in
der lateralen Richtung r nächstgelegenen
MOSFET-Zelle gegenüber der
Driftzone 20 isoliert.
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Dabei
erstreckt sich die dritte Teilzone 23 in der lateralen
Richtung r vorzugsweise bis zum seitlichen Rand 13 des
Halbleiterkörpers 1 und/oder
bis an das erste Dielektrikum 51.
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In
der lateralen Richtung r erstreckt sich die dritte Teilzone 23 ausgehend
vom seitlichen Rand 13 zumindest bis auf Höhe eines
zweiten Dielektrikums 52, das die Source-Elektrode 32 einer
der ersten MOSFET-Zelle in der lateralen Richtung r nächstgelegenen
zweiten MOSFET-Zelle gegenüber
der Driftzone 20 isoliert. Weiterhin reicht die zweite
Teilzone 22 bis an das erste Dielektrikum 51 heran.
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Zwischen
der zweiten Teilzone 22 und der Drainzone 10 ist
noch eine optionale Feldstoppzone 50 angeordnet, die stärker n-dotiert
ist als die zweite Teilzone 22 und schwächer als die Drainzone 10.
Die Feldstoppzone 50 ist in der lateralen Richtung r bevorzugt
wenigstens so weit vom seitlichen Rand 13 beabstandet wie
die erste Source-Elektrode 31.
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Bevorzugt
sind die ersten Teilzonen 21 von der Rückseite 12 des Halbleiterkörpers 1 mindestens so
weit beabstandet wie die Source-Elektroden 31, 32, 33, 34.
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Die 2b und 2c zeigen
die Verläufe der
Dotierstoffkonzentrationen N des MOSFET gemäß 2a, einmal
in einer Schnittebene A-A' im Volumenbereich
(2b) und einmal in einer Schnittebene B-B' im Randbereich (2c).
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Mit
einem gemäß 2a ausgebildeten MOSFET
läßt sich
das Randsperrvermögen
gegenüber
dem Randsperrvermögen
eines MOSFETs gemäß dem Stand
der Technik deutlich verbessern.
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Alternativ
zu den zuvor erläuterten
Dotierungsverhältnissen
können
die zweite Teilzone 22 und die dritte Teilzone 23 auch
dieselbe Dotierungskonzentration aufweisen, wenn sich die dritte
Teilzone 23 in der vertikalen Richtung v über einen
größeren Bereich
erstreckt als die zweite Teilzone 22. Bei dem Bauelement
gemäß 2a wird
eine solche größere vertikale
Ausdehnung der dritten Teilzone 23 im Vergleich zu der
zweiten Teilzone 22 zum Einen dadurch erreicht, dass die dritte
Teilzone 23 bis an die Vorderseite 11 des Halbleiterkörpers 1 reicht, während die
zweite Teilzone 22 in Richtung der Vorderseite 11 durch
die höher
dotierte erste Teilzone 21 begrenzt ist. Zum Anderen reicht
bei dem Bauelement gemäß 2a die
dritte Teilzone 23 weiter in Richtung der rückseitigen
Drainzone 10 als die zweite Teilzone 22, die in
dieser Richtung durch die der Drainzone 10 vorgelagerte
Feldstoppzone 50 begrenzt ist.
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Die
genannte Bedingung, wonach bei einer gleichen Dotierung der zweiten
und dritten Teilzonen 22, 23 die dritte Teilzone 23 eine
größere vertikale Abmessung
aufweist, ist bei dem Bauelement gemäß 2a auch
dann noch erfüllt,
wenn auf die optional vorhandene Feldstoppzone 50 verzichtet
wird.
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3 zeigt
die Strom-Spannungs-Kennlinie eines gemäß 2 aufgebauten
MOSFET im Vergleich zur Strom-Spannungs-Kennlinie zweier MOSFETs
gemäß dem Stand
der Technik, jeweils für
den Sperrzustand. Auf der Abszisse ist die am MOSFET jeweils anliegende
Sperrspannung in Volt aufgetragen, auf der Ordinate der Drainstrom
pro Bauelementweite in der lateralen Richtung r und in logarithmischer
Darstellung.
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Die
gestrichelte Kurve (a) betrifft einen MOSFET gemäß dem Stand der Technik, dessen
Driftzone im Randbereich des Halbleiterkörpers keine gegenüber dem
Volumenbereich zumindest lokal reduzierte Dotierung aufweist. Der
MOSFET wurde für
ein vorgegebenes Volumensperrvermögen im Hinblick auf einen niedrigen
Einschaltwiderstand ausgelegt.
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Die
punktierte Kurve (b) betrifft ebenfalls einen MOSFET gemäß dem Stand
der Technik, dessen Driftzone im Randbereich des Halbleiterkörpers keine
gegenüber
dem Volumenbereich reduzierte Dotierung aufweist. Im Unterschied
zu dem MOSFET zu Kurve (a) wurde der MOSFET zu Kurve (b) unter Inkaufnahme
eines im Vergleich zu dem MOSFET zu Kurve (b) erhöhten Einschaltwiderstandes
für ein
vorgegebenes Volumensperrvermögen ausgelegt.
Die unterschiedlichen Einschaltwiderstände sind 3 nicht
zu entnehmen.
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Die
durchgezogene Kurve (c) stellt die Kennlinie eines gemäß 2 ausgebildeten erfindungsgemäßen MOSFET
dar, dessen Einschaltwiderstand ebenso niedrig ist wie der des MOSFET
zu Kurve (a), der jedoch ein Randsperrvermögen aufweist, das höher ist
als das des MOSFET zu Kurve (b).
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Die 4a und 4b zeigen
die Potenzialverläufe
der MOSFETs zu den Kurven (a) bzw. (b) gemäß 3. Der Potenzialverlauf
gemäß 4a entspricht
dem MOSFET gemäß dem Stand
der Technik zu Kurve (a), der Potenzialverlauf gemäß 4b einem
erfindungsgemäßen MOSFET
zu Kurve (b). Beide MOSFETs weisen denselben Einschaltwiderstand auf.
Dargestellt sind jeweils Äquipotentiallinien
mit identischem Potenzialabstand. Die Ansichten entsprechen der
Schnittansicht aus 2a, wobei sich davon abweichend
bei dem MOSFET zu 4a die zweite Teilzone 22 bis
zum seitlichen Rand 13 des Halbleiterkörpers 1 ohne Absenkung
der Dotierung im Bereich des seitlichen Randes 13 des Halbleiterkörpers 1 erstreckt.
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Aus
dem Vergleich der Potenzialverläufe
ist ersichtlich, dass der Abstand der Äquipotentiallinien auf der
dem seitlichen Rand 13 zugewandten Seite des ersten Dielektrikums 51 bei
dem MOSFET gemäß dem Stand
der Technik (4a) geringer ist als bei dem
erfindungsgemäßen MOSFET
(4b). Das bedeutet, dass im Sperrzustand die Spannungsbelastung
der randseitigen MOSFET-Zelle bei einem erfindungsgemäßen MOSFET
geringer ist als bei einem herkömmlichen
MOSFET.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen MOSFET
ist in 5a dargestellt.
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Im
Unterschied zu dem MOSFET gemäß 2a ist
in der lateralen Richtung r der Abstand der dem seitlichen Rand 13 nächstliegenden
ersten Source-Elektrode 31 zu der der ersten Source-Elektrode 31 nächstliegenden
zweiten Source-Elektrode 32 größer als der Abstand aller benachbarter
Source-Elektroden 32, 33, 34, die in
der lateralen Richtung r weiter vom seitlichen Rand 13 beabstandet sind
als die erste Source-Elektrode 31.
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Ein
weiterer Unterschied besteht darin, dass bei dem MOSFET gemäß 5a die
dritte Teilzone 23 bis an das Dielektrikum 52 der
zweiten Source-Elektrode 32 heranreicht, während die
zweite Teilzone 22 vom Dielektrikum 51 der ersten
Source-Elektrode 31 beabstandet
ist und sich nur noch bis zum Dielektrikum 52 der zweiten
Source-Elektrode 32 erstreckt. In der Folge erstreckt sich
die dritte Teilzone 23 bis zu der zwischen der ersten Source-Elektrode 31 und
der zweiten Source-Elektrode 32 befindlichen Bodyzone 30.
Außerdem
erstreckt sich die dritte Teilzone 23 in einem Abschnitt 231 bis
an die Vorderseite 11 des Halbleiterkörpers 1.
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Die 5b und 5c zeigen
die Verläufe der
Dotierstoffkonzentrationen N des MOSFET gemäß 5a in
einer Schnittebene C-C' im
Volumenbereich (5b) bzw. in einer Schnittebene
D-D' im Randbereich
(5c).
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Der
Aufbau eines erfindungsgemäßen MOSFETs
wurde beispielhaft anhand von n-Kanal MOSFETs erläutert. Jedoch
kann ein erfindungsgemäßer MOSFET
ebenso auch als p-Kanal MOSFET ausgebildet sein. In diesem Fall
sind im Vergleich zu den erläuterten
Ausführungsbeispielen
p-dotierte Gebiete durch n-dotierte Gebiete und n-dotierte Gebiete durch
p-dotierte Gebiete zu ersetzen.
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Allerdings
sind die nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Herstellung eines
n-Kanal MOSFETs nicht in gleicher oder analoger Weise zur Herstellung
eines p-Kanal MOSFETs anwendbar, soweit diese Verfahren zur Bildung
von als Donatoren wirkenden Zentrenkomplexen eine Protonenbestrahlung
mit nachfolgendem Temperaturschritt beinhalten.
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6 zeigt in den Teilfiguren 6a bis 6f ein
Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen MOSFET.
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Dabei
wird zunächst
ein stark n-dotiertes Substrat 10 bereitgestellt, wie es
in 6a dargestellt ist. Das Substrat 10 bildet
zumindest im Wesentlichen die spätere
Drainzone dar des herzustellenden MOSFET dar. Es kann beispielsweise
aus Silizium gebildet und mittels Arsen und/oder Antimon dotiert
sein.
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Anschließend werden
gegenüberliegend
der Rückseite 12 unter
Verwendung eine Maske 100, die den späteren Randbereich abdeckt und
nur den Bereich des Zellenfeldes freilässt, in dem später die MOSFET-Zellen
hergestellt werden, n-dotierende Teilchen 110 (Donatoren)
in eine oberflächennahe oder
an die vorderseitige Oberfläche
grenzende Implantationszone 50' implantiert, was aus 6b ersichtlich
ist.
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Als
Teilchen 110 eignen sich beispielsweise Phosphor, Selen,
oder ein Donator, der schneller diffundiert als die Dotierstoffe
des Substrates 10.
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Darauffolgend
wird auf das Substrat 10 vorderseitig eine Epitaxieschicht 20' aufgebracht,
die so schwach n-dotiert ist wie herzustellende dritte Teilzone 23 gemäß den 2a bzw. 5a,
was im Ergebnis in 6c dargestellt ist.
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Wie 6d zeigt,
werden danach n-dotierende Teilchen 111 (Donatoren, wegen
der erforderlichen weit reichenden Ausdiffundierung bevorzugt Phosphor
und/oder Selen), in eine tief reichende Implantationszone 43 implantiert.
Hierzu wird eine vorderseitige Maske 101 verwendet, die
nur den Randbereich des Halbleiterkörpers 1 abdeckt und
den Bereich des herzustellenden Zellenfeldes frei lässt. Um zu
erreichen, dass sich die Implantationszone 43 ausreichend
tief in den Halbleiterköper 1 hinein
erstreckt, können
auch zwei oder mehrere Implantationsschritte mit verschiedenen Teilchenenergien
vorgenommen werden, um unterschiedliche Eindringtiefen und/oder
unterschiedliche Dotierungsstärken
zu erreichen. Dies ist in 6d durch
verschieden lange Pfeile angedeutet.
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Danach
wird unter Verwendung einer Maske 102 vorderseitig eine
weitere Implantationszone 21' durch
die Implantation n-dotierender
Teilchen 112 (im vorliegenden Ausführungsbeispiel Donatoren, wegen der
erforderlichen weit reichenden Ausdiffundierung bevorzugt Phosphor)
erzeugt, die sich weniger tief in den Halbleiterkörper 1 erstreckt
als die Implantationszone 43 (6d),
was im Ergebnis in 6e gezeigt ist. Hierdurch ist
die Dotierung in der Implantationszone 21' gegenüber der Dotierung des von der Implantationszone 43 verbleibenden
Abschnitts 22' erhöht.
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Die
Implantationszone 21' stellt
eine Vorstufe der herzustellenden ersten Teilzonen 21 gemäß den 2a bzw. 5a dar.
Der Abschnitt 22' stellt
eine Vorstufe der herzustellenden zweiten Teilzone 22 der Driftzone 20 gemäß den 2a bzw. 5a dar.
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Auch
die Maske 102 überdeckt
bevorzugt nur den Randbereich des herzustellenden MOSFET und lässt den
Bereich des herzustellenden Zellenfeldes frei. Die Masken 101 (6d)
und 102 können abhängig von
der Ausgestaltung des herzustellenden MOSFET zumindest im Übergangsbereich
zwischen dem späteren
Zellbereich und dem späteren
Randbereich unterschiedlich ausgebildet sein, d.h. verschieden große Öffnungen
aufweisen.
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Besonders
bevorzugt sind die Masken 101, 102 jedoch gleich
ausgebildet, so dass es ausreichend ist, für die anhand der 6d und 6e beschriebenen
Implantationsschritte lediglich eine Maske 101 zu verwenden.
Hierdurch ist es möglich,
einen Maskenschritt einzusparen.
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In
einem nachfolgenden, durch Temperaturerhöhung realisierten Diffusionsschritt
kommt es zu einer Diffusion der jeweils in den Implantationszonen 21', 22' und 50' befindlichen
Donatoren, so dass sich diese Implantationszonen 21', 22' und 50' entsprechend
den Diffusionseigenschaften der jeweiligen Donatoren vergrößern.
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6f zeigt
den Halbleiterkörper 1 nach
Abschluss des Diffusionsschrittes. Aus den Zonen 21', 22', 50' sind Zonen 21'', 22'' bzw. 50 entstanden.
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Besonders
hinzuweisen ist darauf, dass für die
Donatoren 110 (6b) schneller
diffundierende Teilchen gewählt
sind als für
die Donatoren, die zur Herstellung der Grunddotierung des Substrates 10 gemäß 6a verwendet
wurden.
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Dadurch
diffundieren bei dem Diffusionsschritt ausgehend von der Anordnung
gemäß 6e die
in der Implantationszone 50' befindlichen
Donatoren 110 deutlich schneller in die Epitaxieschicht 20' als die zur
Herstellung der Grunddotierung des Substrates 10 verwendeten
Donatoren.
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Im
Ergebnis entsteht – wie
in 6f gezeigt – die
durch die Diffusion der in der Implantationszone 50' befindlichen
Donatoren 110 gemäß 6e gebildete
Feldstoppzone 50. Diese entspricht der Feldstoppzone 50 gemäß den 2a bzw. 5a.
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Die
Abmessungen der einzelnen Implantationszonen und die Donatoren mit
ihren Diffusionseigenschaften in den 6b bis 6e sind
derart aufeinander abgestimmt, dass die hergestellte Feldstoppzone 50 nach
dem Diffusionsschritt wie in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
an die Zone 22'' angrenzt.
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Infolge
der maskierten Herstellung der Implantationszonen 43 (6d)
und 22' (6e)
verbleibt im Randbereich der herzustellenden MOSFET eine sehr schwach
dotierte Randzone 23',
aus der später
die herzustellende dritte Teilzone 23 der Driftzone 20 gemäß den 2a bzw. 5a entsteht.
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Nach
dem Diffusionsschritt wird der Zellbereich des MOSFET durch Grabenätzung und
anschließender
Herstellung der Dielektrika, der Source-Elektroden, der Gate-Elektroden,
der Bodyzonen und der Sourcezonen in an sich bekannter Weise erzeugt.
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Alternativ
zu dem vorangehenden Ausführungsbeispiel
kann auf das Substrat 10 mit der Implantationszone 50' gemäß 6b vorderseitig
eine Epitaxieschicht 20'' erzeugt werden,
die optional drei aufeinanderfolgend auf die Vorderseite des Substrates 10 aufgebrachte
Teil-Epitaxieschichten 20''', 22''' und 21''' umfasst.
Dabei ist die Teil-Epitaxieschicht 20''' sehr schwach
n-dotiert (n--), die Teil-Epitaxieschicht 22''' schwach n-dotiert
(n–) und
die Epitaxieschicht 21''' n-dotiert (n), was im Ergebnis in 7a dargestellt
ist.
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Um
davon ausgehend einen MOSFET herzustellen, bei dem die Dotierung
der Driftzone im Bereich des seitlichen Randes des Halbleiterkörpers 1 abgesenkt
ist, kann der Halbleiterkörper 1 vorderseitig
im Bereich des später
herzustellenden Zellenfeldes mittels einer Maske 103 abgedeckt
werden. Dadurch wird bei einer nachfolgenden Implantation von Akzeptoren
erzeugenden Teilchen 113 im Randbereich der Epitaxieschichten 21''' und 22''' gemäß 7a die
dort vorliegende n-Dotierung teilweise kompensiert, d.h. abgesenkt,
so dass eine aus 7b ersichtliche, schwach n-dotierte
(n--) Randzone verbleibt, aus der die dritte Teilzone 23 des
herzustellenden MOSFET gemäß den 2a bzw. 5a gebildet
wird.
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Die
nachfolgenden Schritte entsprechen den Schritten, wie sie vorangehend
bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 6 im Anschluss an die Anordnung gemäß 6e vorgenommen
wurden.
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Wie 8a zeigt,
ist anstelle einer Absenkung der Dotierung im Randbereich auch eine
Anhebung der Dotierung im späteren
aktiven Zellbereich möglich.
Hierzu wird der Halbleiterkörper 1 nach
der Erzeugung der Epitaxieschicht vorseitig im Randbereich mit einer
Maske 106 bedeckt. Anschließend erfolgt eine vorderseitige
Bestrahlung mit Donatoren erzeugenden Teilchen 116, vorzugsweise
leichte Teilchen wie z.B. Protonen, da in der Regel hohe Eindringtiefen
erforderlich sind, die mit schwereren Teilchen nicht oder nur unter
unverhältnismäßigem Aufwand
erreicht werden können.
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Durch
die Wahl unterschiedlicher Teilchenenergien können in vertikaler Richtung
v unterschiedlich tief liegende Bestrahlungsgebiete 21', 22' erzeugt werden,
um ein vorgegebenes Dotierungsprofil herzustellen. Die Anhebung
der Dotierung ist dabei umso stärker,
je mehr Teilchen 116 in ein bestimmtes Gebiet eingestrahlt
werden. Im Falle von Protonen ist lediglich eine Anhebung der Dotierung
von n-dotierten Gebieten oder eine Absenkung der Dotierung von p-dotierten
Gebieten möglich.
-
Nach
der Bestrahlung ist ein Temperschritt zur Beseitigung unerwünschter
Defekte erforderlich, um unerwünschte,
durch die Bestrahlung erzeugte Defekte in der Kristallstruktur des
Halbleiterkörpers 1 auszuheilen.
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Außerdem ist
bei der Verwendung von Protonen ein Temperaturschritt erforderlich,
um als Donatoren wirkende Zentrenkomplexe [STD(H), shallow thermal
hydrogen-induced donors] auszubilden, da die eingestrahlten Protonen
selbst keine elektrische Aktivität
aufweisen.
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Bei
der weiteren Prozessierung des Halbleiterkörpers 1 ist zu beachten,
dass jeder nachfolgende Temperschritt je nach gewählter Temperatur
eine Veränderung
der Dotierung bewirken kann, insbesondere wenn die Temperatur gleich
oder größer ist als
die zur Ausbildung der Zentrenkomplexe gewählte Tempera tur. Eine Temperatur
von mehr als 550°C nach
der Ausbildung der Zentrenkomplexe bewirkt eine Ausheilung der durch
thermische Aktivierung erzeugten Donatoren und ist daher im Regelfall
zu vermeiden.
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Die
Temperschritte zur Ausheilung unerwünschter Defekte und zur Ausbildung
von Zentrenkomplexen können
unabhängig
voneinander mittels zweier Temperschritte oder aber kombiniert mittels eines
gemeinsamen Temperschritts durchgeführt werden. Insbesondere können auch
zwei oder mehrere Temperschritte unter Berücksichtigung ihrer Summenwirkung
zur Ausbildung der Zentrenkomplexe vorgesehen werden.
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Da
durch die Einstrahlung von Protonen mit nachfolgendem Temperaturschritt
nur die Ausbildung von Donatoren möglich ist, eignet sich das
anhand von 8a vorgestellten Verfahren lediglich
zur Herstellung von Bauelementen mit einer n-dotierten Driftzone.
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Die
Herstellung einer n-dotierten Feldstoppzone (Bezugszeichen 50 gemäß den 2a und 5a)
kann alternativ oder zusätzlich
zur Einstrahlung n-dotierender Teilchen 110 gemäß 6b auch dadurch
erfolgen, dass Protonen in das Gebiet der herzustellenden Feldstoppzone
eingestrahlt und der Halbleiterkörper
anschließend
einem Temperschritt zur Ausbildung von als Donatoren wirkender Zentrenkomplexe
unterzogen wird. Die Einstrahlung erfolgt bevorzugt ausgehend von
der Vorderseite 11 des Halbleiterkörpers 1 bei bereits
aufgebrachter Epitaxieschicht 20' gemäß 6c. Dabei
kommt es auch in den von Protonen lediglich durchstrahlten Zonen
zwischen der Vorderseite 11 und der herzustellenden Feldstoppzone 50,
insbesondere in den Zonen 21' und 22', nach dem Temperaturschritt
zur Bildung der Zentrenkomplexe zu einer Anhebung der n-Dotierung.
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8b zeigt
beispielhaft den Verlauf der Dotierungskonzentration eines mit Protonen
durchstrahlten, n-dotierten Halbleiters in Abhängigkeit von der Bestrahlungstiefe
nach verschiedenen Temperschritten mit 400°C, 450°C bzw. 500°C. Daraus ist ersichtlich, dass
durch eine geeignete Temperaturwahl eine Anhebung der n-Dotierung
erreicht werden kann.
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Das
anhand von 8a erläuterte Verfahren eignet sich
lediglich zur Herstellung von Bauelementen mit n-dotierter Driftzone,
da sich mit der Protonenbestrahlung und nachfolgendem Temperschritt lediglich
eine Erhöhung
der n-Dotierung erreichen lässt.
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Allerdings
kann das Verfahren auch bei Bauelementen mit p-dotierter Driftzone angewendet werden,
indem in geeigneter Weise eine vorhandene p-Dotierung einer Halbleiterzone
durch die Bestrahlung bzw. Durchstrahlung mit Protonen gefolgt von
einem Temperschritt abgesenkt wird.
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Um
bei einem Bauelement mit p-dotierter Driftzone mittels Protonenbestrahlung
und nachfolgendem Temperaturschritt eine Absenkung der p-Dotierung
im Bereich des seitlichen Randes des Halbleiterkörpers zu erzeugen, können beispielsweise
auf einem stark p-dotierten Substrat (p+) aufeinanderfolgende eine
schwach p-dotierte (p–)
erste Epitaxieschicht und eine p-dotierte
(p) zweite Epitaxieschicht aufgebracht werden, welche sich in der
lateralen Richtung bis zum seitlichen Rand des Halbleiterkörpers erstrecken.
-
Die
erste und die zweite Epitaxieschicht bilden im Wesentlichen die
spätere
Driftzone, wobei im Bereich des seitlichen Randes deren Dotierung
((p–) bzw.
(p)) auf eine Dotierung (p--) werden muss, die schwächer ist,
als die Dotierung (p–)
der ersten Epitaxieschicht. Hierzu wird auf der Vorderseite des Halbleiterkörpers eine
Maske angeordnet, die den Bereich des herzustellenden Zellenfeldes
abdeckt und den Randbereich, in dem die (p) bzw. (p–) Dotierung
abgesenkt werden soll, frei läßt.
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Unter
Verwendung dieser Maske wird der Halbleiterkörper im Randbereich mit Protonen
bestrahlt und/oder durchstrahlt und danach einem Temperschritt unterzogen,
um als Donatoren wirkende Zentrenkomplexe zu erzeugen und damit
die (Netto)-p-Dotierung
im Randbereich zu verringern.
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Dabei
ist im Randbereich der ursprünglich stärker p-dotierten
(p) zweiten Epitaxieschicht eine stärkere Absenkung der ursprünglichen
p-Dotierung (p) erforderlich als im Randbereich der ersten Epitaxieschicht.
Dies kann durch eine zweistufige Protonenbestrahlung mit unterschiedlichen
Protonenenergien erfolgen, wobei die Protonenbestrahlung mit höherer Protonenenergie
zur Absenkung der (p–)-Dotierung
im Randbereich der ersten Epitaxieschicht und die Protonenbestrahlung
mit niedrigerer Protonenenergie zur Absenkung der (p)-Dotierung
im Randbereich der zweiten Epitaxieschicht vorgesehen sind. Dabei
ist bei der Protonenbestrahlung mit geringerer Protonenenergie eine
höhere
Bestrahlungsdosis erforderlich als bei der Protonenbestrahlung mit höherer Protonenenergie.
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Eine
weitere Alternative zur Herstellung eines MOSFET gemäß den 2a bzw. 5a wird nachfolgend
anhand von 9 unter Bezugnahme auf
deren Teilfiguren 9a und 9b erläutert.
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Ausgehend
von der in 6c gezeigten und ebenso hergestellten
Anordnung werden vorderseitig unter Verwendung von Masken 104 (9a)
bzw. 105 (9b) Implantationszonen 44 (9a)
bzw. 45 (9b) mit unterschiedliche Diffusionsgeschwindigkeiten
aufweisenden Donatoren 114 (9a) bzw. 115 (9b)
erzeugt.
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Die
Implantationszonen 44 und 45 können sich vollständig oder
teilweise überlagern.
Die Masken 104 bzw. 105 überdecken im Wesentlichen den Randbereich
des herzustellenden MOSFET, so dass sich die Implantationszonen 44 und 45 im
Wesentlichen im Bereich des Zellenfeldes des herzustellenden MOSFET
befinden. Besonders bevorzugt wird anstelle einer neuen Maske 105 die bereits
zur Implantation der Donatoren 114 gemäß 9a verwendete
Maske 104 eingesetzt.
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Bei
einem nachfolgenden Diffusionsschritt diffundieren die Donatoren
mit höherer
Diffusionsgeschwindigkeit weiter in den Halbleiterkörper 1 hinein als
die Donatoren mit geringerer Diffusionsgeschwindigkeit, so dass
im Ergebnis eine Anordnung entsprechend 6f vorliegt.
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Ausgehend
davon erfolgt die Fertigstellung des MOSFET wie in Bezug auf die
Anordnung gemäß 6 beschrieben.
-
Bei
der Implantation der Teilchen 104 bzw. 105 gemäß den 9a und 9b ist
es unerheblich, ob für
die Teilchen 104 schnell diffundierende Donatoren und für die Teilchen 105 langsamer
diffundierende Donatoren verwendet werden oder umgekehrt.
-
Mit
sämtlichen
der genannten Verfahren lassen sich nicht nur Randabschlüsse für MOSFETs sondern
für beliebige
andere Halbleiterbauelemente herstellen.
-
- 1
- Halbleiterkörper
- 2
- Drain-Elektrode
- 3
- Source-Elektrode
- 4
- Gate-Elektrode
- 5
- Dielektrikum
- 10
- Substrat
(n+)
- 11
- Vorderseite
des Halbleiterkörpers
- 12
- Rückseite
des Halbleiterkörpers
- 13
- Rand
des Halbleiterkörpers
- 14
- Randzone
- 20
- Driftzone
- 20'
- Epitaxieschicht
- 20''
- Epitaxieschicht
- 20'''
- Teilschicht
der Epitaxieschicht
- 21
- erste
Teilzonen der Driftzone (n)
- 21'
- Vorstufe
der ersten Teilzonen
- 21''
- Vorstufe
der ersten Teilzonen
- 21'''
- Teilschicht
der Epitaxieschicht (Vorstufe der ersten Teilzonen)
- 22
- zweite
Teilzone der Driftzone (n–)
- 22'
- Vorstufe
der zweiten Teilzone
- 22''
- Vorstufe
der zweiten Teilzone
- 22'''
- Teilschicht
der Epitaxieschicht (Vorstufe der zweiten Teilzone)
- 23
- dritte
Teilzone der Driftzone (n--)
- 30
- Bodyzone
(p)
- 31
- Source-Elektrode
- 32
- Source-Elektrode
- 33
- Source-Elektrode
- 34
- Source-Elektrode
- 40
- Sourcezone
(n)
- 43
- Implantationszone
- 44
- Implantationszone
- 50
- Feldstoppzone
(n)
- 50'
- Vorstufe
der Feldstoppzone (n)
- 51
- Dielektrikum
- 52
- Dielektrikum
- 53
- Dielektrikum
- 54
- Dielektrikum
- 100
- Maske
- 101
- Maske
- 102
- Maske
- 103
- Maske
- 104
- Maske
- 105
- Maske
- 110
- Teilchen
- 111
- Teilchen
- 112
- Teilchen
- 113
- Teilchen
- 114
- Teilchen
- 115
- Teilchen
- 116
- Teilchen
- 231
- Abschnitt
der dritten Teilzone
- A-A'
- Schnittebene
- B-B'
- Schnittebene
- C-C'
- Schnittebene
- D-D'
- Schnittebene
- N
- Dotierstoffkonzentration
- r
- laterale
Richtung
- v
- vertikale
Richtung