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Die
Erfindung betrifft ein Testverfahren für technische Geräte, insbesondere
TK-Endgeräte, PDAs,
Navigationsgeräte
oder ähnliche
Geräte
sowie Ton- und/oder Bildempfangs- oder -aufnahme/-wiedergabegeräte gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Sie betrifft des weiteren eine entsprechende Testvorrichtung,
die zur Ausführung
dieses Verfahrens geeignet ist.
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Funktions-
bzw. Benutzungstests derartiger Geräte wurden in der Vergangenheit
weitgehend „manuell" ausgeführt, wobei
selbstverständlich
bestimmte Standardabläufe
vorgeschrieben waren und verschiedenartige mechanische, elektrisch/elektronische
oder auch optische Hilfseinrichtungen bei der Testdurchführung sowie
zunehmend moderne Registrier- und Speichermittel für die Fixierung
der Ergebnisse zum Einsatz kamen.
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Mit
zunehmender Komplexität
und Funktionsvielfalt solcher Geräte gestalten sich manuelle Tests
des vollständigen
Funktionsumfanges und unter im Wesentlichen allen in Betracht zu
ziehenden Nutzungsbedingungen derart langwierig und aufwendig, dass
aus Zeit- und Kostengründen
nach Wegen zu einer effizienteren Gestaltung und zur Schaffung geeigneter
teilautomatisierter Testvorrichtungen gesucht wurde, schwerpunktmäßig zunächst in
der Telekommunikationstechnik.
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Aus
der
DE 196 51 274
C1 sind ein Verfahren und eine Testanordnung zum weitgehend
automatisierten Testen eines TK-Systems über ein an dieses angeschlossenes
TK-Endgerät
bekannt, bei dem eine Benutzerschnittstelle des TK-Endgerätes auf elektrischem
Weg über
eine mit entsprechenden Signalgebern ausgestattete Testvorrichtung
stimuliert und eine Systemreaktion auf die Stimulation erfasst wird.
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Aus
der auf die Anmelderin der vorliegenden Anmeldung zurückgehenden
DE 101 32 784 B4 sind ein
weiteres Verfahren und eine Testanordnung zum Testen eines TK-Systems,
einschließlich
angeschlossener TK-Endgeräte
bekannt, wobei über
mechanische und/oder akustische Eingabemittel und optische und/oder
akustische Ausgabemittel der Anwendungsschnittstelle automatisch
ein vorgegebenes Testprogramm abgearbeitet wird. Die in dieser Druckschrift
vorgeschlagene Testvorrichtung benutzt hierzu insbesondere eine
programmgesteuerte Tastatur-Bedieneinheit zur mechanischen Bedienung der
Endgerätetastatur
und eine Kamera zur Erfassung der Reaktion über die auf einer Anzeigeeinheit des
Endgerätes
dargebotene Anzeige.
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Für neuzeitliche
Geräteentwicklungen,
insbesondere im Bereich der Mobilfunk-Endgeräte und Handheld-PCs sowie handgehaltenen
Musik- und Video-Speicher/Abspielgeräte, reichen die Möglichkeiten
dieses bekannten Testsystems jedoch nicht aus.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, das bekannte Testverfahren
und die bekannte Testvorrichtung in Richtung auf eine bessere Passfähigkeit
für neuzeitliche
Gerätekonzepte
und eine höhere
Effizienz bei der Ausführung
umfassender Tests an komplexen Benutzerschnittstellen weiterzuentwickeln.
Die zu testenden Geräte
(Testobjekte) sollen für
die Tests möglichst
nicht instrumentiert sein, um die Reaktion der Geräte auf die
Bedienschritte nicht zu beeinträchtigen
und die Testergebnisse gegenüber
normalen Benutzungssituationen nicht zu verfälschen.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Testverfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 sowie eine Testvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 14 bzw.
15 gelöst.
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Zweckmäßige Fortbildungen
des Erfindungsgedankens sind Gegenstand der jeweiligen abhängigen Ansprüche.
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Die
Erfindung schließt
in verfahrensseitiger Ausprägung
den wesentlichen Gedanken ein, nach Bereitstellung einer Standardkonfiguration
von Stimulationsmitteln eine Anpassung der selben zur Implementierung
einer spezifischen Stimulationsmuster-Konfiguration vorzunehmen,
bevor ein Test begonnen wird. Sie schließt weiter den Gedanken ein, diese
Anpassung in einer Test-Lernphase vorzunehmen, in der ein Bedienschritt
oder eine Bedienschrittfolge des technischen Gerätes computerbasiert in ein optisches
und/oder akustisches Interaktionsmuster transformiert wird, wobei
ein zugehöriges
Reaktionsmuster des Gerätes
registriert wird. Das gewonnene Interaktionsmuster wird, gemäß einem
weiteren Gedanken der Erfindung, in Zuordnung zu dem Reaktionsmuster
gespeichert und einer nachgeschalteten Test-Aufbauphase mit der
erwähnten
Gewinnung der spezifischen Stimulationsmuster-Konfiguration zugrunde
gelegt.
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Unter
einem Interaktionsmuster wird hier das Abbild eines kombinierten
Beobachtungs- und Stimulationsvorganges durch einen menschlichen
Benutzer des Gerätes
verstanden, welches muster-artig registriert und für die Bestimmung
eines Testablaufes bzw. einer Testkonfiguration gespeichert und
verarbeitet werden kann.
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Unter
Stimulation wird hierbei die Nachbildung eines (speziell mechanischen
oder akustischen) Bedienvorganges oder auch der Aufnahme eines Bildes
bzw. einer Bildfolge verstanden, und unter Stimulationsmuster dementsprechend
eine konkrete räumlich/zeitliche
Ausprägung
einer Stimulation. Die Stimulation hat in der Regel eine Reaktion
an der Benutzerschnittstelle zur Folge, die an den zur Informationsausgabe
dienenden Elementen des Objektes erfassbar ist. Die konkrete räumlich/zeitliche Ausprägung der
erfassbaren Ausgaben wird hier als Reaktionsmuster bezeichnet.
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Mit
einer bestimmten Folge von Testschritten zur Anwendung von Stimulationsmustern,
der entsprechenden Erfassung der zugehörigen Reaktionsmuster sowie
dem Vergleich der aktuellen Reaktionsmuster mit vorgespeicherten
Soll-Reaktionsmus tern (eine Reaktionsprognose) wird eine Testfolge
spezifiziert. Diese ist in einem Testprogramm als geeignete Kombination
von Testschritten zur Stimulation, Reaktionserfassung und Auswertung
entsprechend dem Testzweck implementiert.
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In
der Testdurchführung
wird die Stimulationsmuster-Konfiguration automatisch gesteuert
und synchron hiermit die Gerätefunktion
anhand aktueller Reaktionsmuster erfasst. Die Bewertung der Testergebnisse
läuft automatisch
als Vergleich mit den gespeicherten Reaktionsmustern ab und mündet in
einen das Vergleichsergebnis reflektierenden Bewertungs-Datensatz.
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Eine
bevorzugte Verfahrensführung
zeichnet sich dadurch aus, dass in der Test-Aufbauphase ein vorbestimmter Erfassungs-Ablauf
von Gerätefunktions-Erfassungsmitteln
der Testvorrichtung in Abhängigkeit
vom Interaktionsmuster steuerungsseitig festgelegt wird. Mit dem
vorbestimmten Ablauf ergibt sich typischerweise eine Reaktionsmuster-Folge,
die automatisch erfasst und dem erwähnten Vergleich unterzogen
wird.
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Eine
weitere bevorzugte Verfahrensführung zeichnet
sich dadurch aus, dass das Interaktionsmuster ein Abbild mindestens
eines Anzeigezustandes eines optischen Anzeigefeldes des Gerätes, insbesondere
eine geordnete Folge von Abbildern des Anzeigefeldes in mindestens
mittelbar aufeinander folgenden Bedienzuständen des Gerätes, aufweist. Alternativ
hierzu oder in Kombination hiermit kann vorgesehen sein, dass das
Interaktionsmuster ein Sprachmuster mindestens eines Sprachsteuerbefehles,
insbesondere einer geordneten Folge von zeitlich mindestens unmittelbar
aufeinander folgenden Sprachsteuerbefehlen, aufweist.
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Auf
Seiten der Stimulationsmittel ist in einer ersten bevorzugten Ausführung des
Verfahrens und der Vorrichtung vorgesehen, dass die Stimulationsmittel
eine reguläre
Anordnung einzeln ansteuerbarer mechanischer Stößel aufweisen, die zur Betätigung einer
Tastatur und/oder eines Touchscreen des Gerätes ausgebildet sind. Wiederum
alternativ hierzu oder in Kombination hiermit können als Stimulierungsmittel
Sprachausgabemittel einer Sprachsteuereinrichtung eingesetzt werden.
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Eine
für komplexere
Geräte
mit Menüführung besonders
geeignete Verfahrensführung
sieht vor, dass in der Test-Lernphase eine jeweils einzeln adressierbare
Menge von alternativen und/oder kombinierbaren Interaktionsmustern
erzeugt wird, wobei jedem der einzelnen Interaktionsmuster eine
spezifische Testkonfiguration zugeordnet wird. In der Test-Durchführungsphase
wird dann eine Auswahl unter den vorbestimmten Stimulationsmustern
gemäß einem
spezifischen Testprogramm vorgenommen. In einer Fortbildung dieser
Ausführungsform
ist das Testprogramm zum manuellen Navigieren zwischen den Interaktionsmustern
und zugeordneten Stimulationsmuster-Konfigurationen ausgebildet. Zweckmäßigerweise
wird zudem die Erfassung der Reaktionsmuster selbsttätig beim
Navigieren gesteuert.
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Des
weiteren ist in dieser bevorzugten Verfahrensführung vorgesehen, dass das
Interaktionsmuster eine geordnete Folge von Abbildern des Anzeigefeldes
oder von Sprachsteuerbefehlen entsprechend einem Menübaum des
Gerätes
umfasst, wobei insbesondere nur dem letzten Glied der Folge ein Schritt
der synchronisierten Erfassung der Gerätefunktion zugeordnet ist.
Auf der Basis von an sich bekannten Selbstlern-Prozeduren kann hierbei
die Test-Lernphase in iterativer Verknüpfung mit der Test-Aufbauphase
als selbstlernender Konfigurierungsprozess der Stimulationsmittel
ausgestaltet sein.
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Speziell
zum Testen eines Gerätes
mit Touchscreen umfasst die Test-Lernphase eine Mustererkennung
der bedienungsseitig ansteuerbaren Bildelemente eines optischen
Anzeigefeldes des Gerätes
in verschiedenen Bedienzuständen.
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Bei
vielen modernen Geräten
spielen auch (erwünschte
oder unerwünschte)
Zeitabstände
zwischen Eingabevorgängen
und Gerätereaktionen/Ausgaben
eine erhebliche Rolle bei der Gerätebewertung. In diesem Sinne
ist in einer weiter bevorzugten Verfahrensführung vorgesehen, dass die
Erfassung der Gerätefunktion
die Erfassung einer Zeitdifferenz zwischen einem Stimulationsschritt
und der Erfassung eines zugehörigen
Reaktionsmusters umfasst. Die Test-Bewertung schließt dann
einen Vergleich mit vorgegebenen (gespeicherten) Zeitdifferenzen
ein.
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Wesentliche
Vorrichtungsaspekte der Erfindung ergeben sich für den Fachmann ohne weiteres aus
den oben erläuterten
Verfahrensaspekten und werden daher hier nicht nochmals angeführt.
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Hingewiesen
wird jedoch darauf, dass in einer bevorzugten Ausführung der
Testvorrichtung die Steuereinheit einen Programmspeicher zur Speicherung
eines in Abhängigkeit
von der Testkonfiguration der Stimulationsmittel bestimmten Testprogramms aufweist.
Weiter bevorzugt sind der Steuereinheit manuelle Eingabemittel zur,
insbesondere interaktiven, Modifizierung des gespeicherten Steuerprogramms
und damit des Testablaufes zugeordnet.
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Des
weiteren ist darauf hinzuweisen, dass eine weiter bevorzugte Ausführung des
Gerätes
sich auszeichnet durch eine Gerätehalterung
zur Positionierung des zu testenden Gerätes in vorbestimmter räumlicher
Beziehung zu den Stimulationsmitteln und ggf. Erfassungsmitteln.
Die Gerätehalterung
ist verstellbar zur Aufnahme von Geräten unterschiedlicher Bauart
ausgeführt.
Weiter bevorzugt ist die Gerätehalterung
zur selbsttätigen
Aufnahme, Fixierung und Ablage der zu testenden Geräte zur Testdurchführung unter
Steuerung durch die Steuereinheit ausgebildet.
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Vorteile
und Zweckmäßigkeiten
der Erfindung ergeben sich im übrigen
aus den abhängigen Ansprüchen sowie
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der
Figuren. Von diesen zeigen:
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1A und 1B skizzenartige
Darstellungen (Draufsichten) eines konventionellen Mobilfunk-Endgerätes und
des Interface-Teils eines zugehörigen
Testautomaten, und
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2A und 2B skizzenartige
Darstellungen (Draufsichten) eines PDA mit Mobilfunk-Endgerätefunktion
und Touchscreen-Eingabe sowie des hieran angepassten Interface-Teils
eines Testautomaten.
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1A zeigt
ein typisches Mobilfunk-Endgerät
(Handy) 100 mit einem in der Draufsicht annähernd rechteckigen
Gehäuse 101,
dessen Vorderseite im Wesentli chen von einem TFT-Punktmatrix-Display 103 und
einer Tastatur 105 eingenommen wird. Nahe der Oberkante
des Gerätes
ist mittig ein Lautsprecher 107 vorgesehen, und seitlich
davon befindet sich das Objektiv 109 einer Digitalkamera.
An der Unterkante des Gerätes
ist mittig ein Mikrofon 111 angeordnet.
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Die
Tastatur 105 umfasst in an sich bekannter Weise eine Gruppe
von Ziffern-/Buchstaben-Tasten 113, eine zwischen diesen
und dem Display 103 mittig angeordnete Joystick-Taste 115,
und seitlich von dieser sind Rufannahme-/Rufbeendigungs-Tasten 117, 119 und
Softkeys 121, 123 angeordnet.
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Korrespondierend
zu der Benutzerschnittstelle des Mobilfunk-Endgerätes 100 hat
ein daran angepasstes Testautomaten-Interface 200 gemäß 1B eine
geeignete räumliche
Anordnung von Stimulations- und Erfassungsmitteln auf einer Trägerplatte 201,
welche in eine (in den Figuren nicht dargestellte) Gerätehalterung
anzuspannen ist. Die Trägerplatte 201 ist
mit einem Lochraster 203 zur Fixierung der verschiedenen
Stimulations- und Erfassungsmittel ausgestattet, in die Halter 205 eingreifen können.
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Die
in 1B gezeigte, an das Mobilfunk-Endgerät gemäß 1A angepasste
Testkonfiguration umfasst eine erste und zweite Tastenstößel-Anordnung 207, 209,
die jeweils eine reguläre Anordnung
von Tastenstößeln zur
Bedienung der verschiedenen Elemente der Tastatur 105 des
Handys 100 umfassen. Die einzelnen Tastenstößel 211 bzw. 213 der
beiden Anordnungen 207 bzw. 209 sind in ihrer
Form, Anordnung und mechanischen Funktionsweise so gestaltet, dass
damit verschiedene Ausführungen
von Mobilfunk-Endgeräten
oder anderen zu testenden Geräten
tastaturseitig stimulierbar sind.
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Unterhalb
der unteren Stößel-Anordnung 209 ist
ein kleiner Lautsprecher 215 als Mittel zur Sprachausgabe
an das Mikrofon 111 des Handys 100 platziert,
während
im oberen Bereich des Trägers 201 mittig
ein Mikrofon 217 zur Erfassung von Sprachausgaben über den
Lautsprecher 107 des Handys platziert ist. Seitlich von
diesem ist ein Miniatur-Monitor 219 zur wahlweisen Stimulation
der Digitalkamera des Handys 100 angeordnet, und eine mittig über dem
Display 103 des Handys po sitionierte hochauflösende CCD-Kamera 221 dient
zur Erfassung von Anzeigen auf dem Display 103.
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Zur
Tastatur eines zu testenden Gerätes
ist allgemein Folgendes anzumerken: Tasten zur Bedienung eines Gerätes sind
in dessen Gehäuse
an einer konstruktiv bestimmten Lage angeordnet und haben damit
unveränderliche
geometrische Koordinaten. Die meisten Tasten haben mehrere Funktionen.
Diese können
entweder fest zugeordnet sein oder z.B. von einer Applikation variabel
zugewiesen werden (Softkeys).
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Beispielsweise
können über die
Zifferntasten eines Mobilfunk-Endgerätes üblicherweise die Ziffern einer
zu wählenden
Rufnummer oder durch Mehrfachbedienung auch Buchstaben eingegeben
werden. Eine Taste als Softkey ist z.B. zum Annehmen eines ankommenden
Telefonats oder nach dem Erstellen einer SMS zum Absenden dieser
Nachricht zu verwenden.
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Zur
mechanischen Ansteuerung einer Taste durch den Stößel des
angepassten Testautomaten-Interface müssen u.a. deren geometrische
Koordinaten, die notwendige Kraft zur Betätigung, die Dauer der Betätigung sowie
die Betätigungsart
(z.B. Seitentaste, Joystick, Jog-Dial, ...) bekannt sein. Diese
Daten werden für
einen Gerätetyp
in einem Anlernvorgang einmalig ermittelt und in der Datenbasis des
Testautomaten als Stimulationsmuster gespeichert.
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Um
einen Testautomaten mit seinen Testprogrammen möglichst universell für alle relevanten
Geräte
einsetzen zu können,
ist es notwendig, die Anweisungen zur Stimulation der Tasten in
einem Testprogramm frei von typspezifischen Daten zu halten. Dazu
wird z.B. vom Befehl „PRESS_KEY" nicht die Taste
direkt, sondern die durch die Tasten bediente Funktion adressiert.
Im Anlernvorgang werden die Tastenfunktionen eindeutig und für alle TE-Typen gültig bezeichnet.
Die jeweilige Taste mit ihren physikalischen Daten wird der Funktionsbezeichnung
zugeordnet. Derselben Taste können
mehrere Funktionen zugewiesen werden. Bei der Ausführung eines Testprogramms
für einen
definierten Gerätetyp
werden die der adressierten Tastenfunktion zugeordneten Tastendaten
aus der Datenbasis ausgelesen, und die mechanische Ansteuerung wird
ausgeführt.
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Das
Mikrofon eines TK-Endgerätes
wird über einen
externen Lautsprecher (Ziffer 215 in 2B) oder über eine
vergleichbare elektrische Ansteuerung stimuliert, um z.B. die erfolgreiche
Durchschaltung nach Verbindungsaufbau bzw. die vollständige Trennung
nach Verbindungsende zu überprüfen. Bei Verbindungen,
die vom Testsystem gesteuert werden, wird in beiden Richtungen über das
Mikrofon ein Audiosignal gesendet und am Lautsprecher der Gegenseite
der Empfang geprüft.
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Darüber hinaus
dient das Mikrofon auch der Steuerung von Funktionen mittels Sprache.
Das können
Funktionen des Gerätes
selbst oder in der Infrastruktur sein. Mit dem externen Lautsprecher – oder, falls
vorhanden, über
eine elektrische Ankopplung – können aufgezeichnete
Sprachmuster dem Mikrofon zugeführt
werden. Die Reaktion wird durch Auswertung der Reaktion an der Anzeige
oder am Lautsprecher überprüft.
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Auf
diese Weise lassen sich z.B. Systeme der Infrastruktur mit Interactive
Voice Response (IVR) testen. Die im Menübaum des IVR-Systems enthaltenen
Sprachblöcke
werden als Reaktionsmuster für
die Reaktionsprognosen verwendet. Der zu testende Pfad durch den
Menübaum
wird durch Stimulation mir aufgezeichneten Sprachmustern, mit in
Sprache umgewandeltem Text („speech-to-text") oder mit durch
Tastenbetätigungen
ausgelösten
Tonmustern (MFV) durchsteuert.
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Um
die Aufzeichnungsfunktion der Kamera überprüfen zu können, muss ihr ein Standbild
bzw. ein Bewegtbild als Stimulationsmuster zugeführt werden. Dies kann z.B.
durch Ausrichtung der Kamera auf eine Fotovorlage bzw. auf ein externes
Display (wie in 1B gezeigt), auf dem ein Film
dargestellt wird, geschehen.
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Der
Inhalt der Anzeige 103 zeigt dem Bediener die Reaktion
des Handys 100 bzw. der Infrastruktur auf seine Stimulation
bzw. informiert ihn über spontane
Ereignis se. Die bildliche oder textuelle Darstellung der Reaktion
wird mit der Kamera 221 erfasst und für den Testautomaten mittels
Bildverarbeitung verwertbar gemacht.
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Um
Reaktionsprognosen in Testprogrammen zu ermöglichen, werden die für Reaktion
bzw. für
die Zustände
des TE charakteristischen Bildmuster aufgezeichnet. Die Bildmuster
werden während
des Anlernvorgangs gewonnen, indem die Bedienfolge zum Test einer
Funktion zunächst
manuell ausgeführt wird.
Das Gerät
befindet sich dazu in der Gerätehalterung
der Testvorrichtung, und die Betätigung
der Tasten erfolgt bereits mechanisch. Die für die Testaussage relevanten
Bildmuster werden auf diese Weise auf der Anzeige erzeugt, über die
externe Kamera erfasst und zusammen mit der Positionsangabe des
Bildmusters auf der Anzeige in der Datenbasis abgespeichert.
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Textueller
Inhalt von Anzeigen wird während der
Ausführung
eines Testprogrammes mittels Opical Character Recognition (OCR)
in ASCII-Zeichen umgewandelt. Das OCR-Verfahren benötigt dazu
Informationen über
den Zeichensatz sowie die Position des zu erkennenden Textes auf
der Anzeige. Diese Daten werden in einem Anlernprozess ähnlich dem für Bildmuster
gewonnen. Auch normalerweise spontane Ereignisse wie z.B. ein ankommendes
Telefonat werden in der Test-Lernphase gezielt erzeugt, um die für diese
Fälle erforderlichen
Bildmuster gewinnen zu können.
Zur Bezeichnung der Bildmuster sowie der Auswertebereiche für Text werden ähnlich wie
oben beschrieben allgemeingültige
kontextbezogene Namen zugeordnet.
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Z.B.
prüft der
Befehl „CHECK_PATTERN ALERT" den Inhalt der Anzeige,
ob das Bildmuster mit dem Namen ALERT an der durch sein Positionsangaben
definierten Stelle auf der Anzeige sichtbar ist. Bildmuster und
Positionsangaben werden bei der Ausführung eines Testprogramms für einen
definierten Typ aus der Datenbasis gelesen. Ähnliches gilt für den Befehl „GET_CHARACTER
ACCOUNT". Der Name
ACCOUNT repräsentiert
hier den Auswertebereich und den Zeichensatz für das OCR-Verfahren.
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Bei
Video-Telefonie und Video-Streaming wird die Anzeige zur Darstellung
bewegter Bilder verwendet. Um Qualitätsmerkmale der bewegten Bilder prüfen zu können, werden
die Bewegtbilder mit der externen Kamera kontinuierlich oder für eine bestimmte
Zeitspanne erfasst. Aus dem Vergleich zwischen den erfassten und
den gesendeten Videobildern können
Qualitätsabweichungen
ermittelt werden.
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Bei
Filmübertragungen
ist die Synchronität zwischen
Bild und Ton ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Zur Prüfung der
Synchronität
muss mit den Bewegtbildern auch das Audiosignal des Lautsprechers 107 erfasst
werden, und die erfassten Daten müssen mit den ursprünglich gesendeten
Video- und Audioinformationen verglichen werden. Aufgrund der Art
der Anzeige-Adaption (asynchron zur Bildrate) mit einer externen
Kamera wird bevorzugt ein präparierter
Referenzfilm genutzt, in dem die Folge der einzelnen Bilder z.B.
optisch erkennbar nummeriert ist.
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Über den
Lautsprecher 107 des Handys 100 werden sowohl
akustische Signale zur Bedienerführung
(Signaltöne
beim Verbindungsaufbau, wie z.B. Freiton, Besetztton, Rufton; Quittungstöne nach
erfolgter Tastenbetätigung;
Klingelton bei ankommender Verbindung) als auch Nutzinformationen
(Sprache, Musik) ausgegeben. Die akustischen Signale werden mit
den Mikrofon 217 – oder,
falls vorhanden, über
eine elektrische Ankopplung – erfasst.
Die akustischen Signale werden mit während der Test-Lernphase gewonnenen
Reaktionsmustern (Tonmuster, Sprachmuster, ...) verglichen, um das
Testergebnis ermitteln zu können.
Im Falle von Tonmustern kann der Vergleich auch auf der Basis einer
Beschreibung der Tonmuster (Frequenz, Folge, Puls-/Pauseverhältnis, ...)
erfolgen. Bei Video-Telefonie und Video-Streaming muss das Audiosignal
der Bewertung der Synchronität
von Bild und Ton zugeführt
werden.
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Neben
optischer und akustischer Kommunikation mit dem Bediener kann ein
zu testendes Gerät weitere
Möglichkeiten
bieten. Ein Beispiel hierfür
ist der Vibrationsalarm eines Handys bei ankommender Verbindung.
Mittels eines Testschritts zur Erfassung kann auch diesbezüglich der
Zustand (vibrieren/in Ruhe) festgestellt werden.
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In 1B nicht
dargestellt ist der elektronische Steuerungs- und Auswertungsteil
des Testautomaten, der einen Programmspeicher für das Testprogramm und die
daraufhin konkret auszuführenden Stimulationsschritte
sowie Speicher für
vorgegebene sowie die aktuell erfassten Reaktionsmuster und eine Auswertungsstufe
mit Vergleicherfunktion zu deren Vergleich aufweist. Es versteht
sich, dass eine zeitgemäße Ausführung der
Steuerungs-/Auswertungsabschnitte des Testautomaten als PC, Notebook
oder Workstation mit geeigneter Speicherausrüstung und Softwarekonfiguration
vorliegen wird. Hierzu zählen insbesondere
auch Bild- und/oder Sprachspeichereinheiten zur Speicherung von
in einer Test-Lernphase gewonnenen optischen und/oder akustischen
Bedienmustern und mit den entsprechenden Speichereinheiten zusammenwirkende
Software zur Bild- und/oder Sprachverarbeitung.
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Es
versteht sich auch, dass eine adäquate Steuereinheit
etwa für
die in 1 gezeigte Tastenstößel-Konfiguration,
die zur Stimulation des Handys in 1A geeignet
positionierten Tastenstößel auswählt und
gemäß dem Testprogramm
ansteuert etc.. Entsprechende Ausgestaltungen des Testautomaten liegen
im Rahmen des Könnens
des Durchschnittsfachmanns und sind im übrigen für verschiedene Gerätstypen
so spezifisch, dass auf weitergehende Hinweise an dieser Stelle
verzichtet werden soll.
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2A und 2B zeigen
einen PDA mit Mobilfunk-Funktionalität 100' bzw. ein an dessen Benutzerschnittstelle
angepasstes Interface 200' eines Testautomaten
in einer an die 1A und 1B angelehnten
Darstellung und unter Benutzung der selben Bezugsziffern für gleiche
bzw. gleichwirkende Teile. Zu diesen Teilen wird auf die Beschreibung
weiter oben hingewiesen.
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Der
im Hinblick auf die Erläuterung
der Erfindung wesentlichste Unterschied des PDA 100' gegenüber dem
reinen Mobilfunk-Gerät 100 nach 1A liegt
im Vorhandensein eines Touchscreen 102 anstelle der reinen
Anzeigeeinheit und im hiermit in Zusammenhang stehenden Fortfall
der Ziffern-/Buchstabentasten 113, aus dem sich eine wesentliche
reduzierte Tastatur 105' ergibt.
Diese unterscheidet sich auch hinsichtlich der verbleibenden Tasten 115 bis 123 von
der Ausführung
nach 1A durch deren geometrisch veränderte Anordnung.
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Das
modifizierte Testautomaten-Interface 200' gemäß 2B unterscheidet
sich von der oben beschriebenen ersten Ausführung grundsätzlich durch
das Vorsehen eines einzelnen Tastenstößels 211, welcher
mit einer Halterung 207 auf einer y-Schiene 208 und zusammen mit
dieser auf einer x-Schiene 209 in xy-Richtung verfahr-
und mittels einer geeigneten Positionssteuereinheit präzise positionierbar
ist. Mit dieser Anordnung werden aufgrund eines geeigneten Positionssteuerprogramms
(als Teil des Testprogramms) sequenziell vorbestimmte Positionen
auf dem Touchscreen des Gerätes 100' angefahren,
und der Stößel wird
dann auf die entsprechende Stelle des Touchscreen gedrückt. Diese Ein-Stößel-Testkonfiguration
ermöglicht
alle für
einen Benutzer unter Benutzung eines Eingabestiftes möglichen
Berührungen
von Anzeigefeldern des Touchscreen.
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Es
ist hier darauf hinzuweisen, dass eine Modifikation dieser Anordnung
im Vorsehen zweier einzeln in der xy-Ebene verfahrbarer Stößel bestehen kann,
um beidhändig
zu bedienende Geräte
(etwa Computertastaturen, Spielekonsolen o.ä.) realitätsnah stimulieren und somit
testen zu können.
Auch eine Kombination einer Ein-Stößel-Konfiguration
mit einer ergänzenden
Matrixanordnung aus mehreren Stößeln (wie
in 1B gezeigt und weiter oben beschrieben) liegt
im Rahmen der Erfindung. Grundsätzlich
ist zur Positionierung des oder eines Stößels auch ein mehrachsiger
Knickarmroboter einsetzbar.
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Bei
der Anordnung nach 2B ist des weiteren ein Vibrations-Sensor 213 zur
Abfühlung
von Vibrationen des Gerätes
vorgesehen, wie sie bei Auslösung
eines Vibrationsalarmes (lautloser Rufsignalisierung) auftreten.
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Ein
Touchscreen vereinigt die Funktionen einer Anzeige mit denen einer
Tastatur. Auf dem Anzeigefeld werden Bereiche ausgewiesen, die bei
Berührung
eine bestimmte Aktion auslösen.
Die Eigenschaften solcher Bereiche (auszulösende Aktion(en)/Funktion(en),
Art, Größe, Position,
Farbe, Bildmuster, ...) werden von der zu bedienenden Applikation
bzw. Betriebsystem meist über
deren Programmcode bestimmt. Insbesondere die Position eines Bereiches
kann variieren. Z.B. hängt
die Position eines Eintrags in einem alphabetisch geordneten Inhaltsverzeichnis
von der Anzahl der Einträge
ab und kann dynamisch geändert
werden. Weiterhin können Einträge kontextabhängig ein-
oder ausgeblendet werden. Im Gegensatz zu einer Tastatur gibt es
beim Touchscreen damit keine unabhängig von einer Applikation
anlernbaren Tastenkoordinaten.
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Um
die erforderlichen Daten für
den automatischen Test des Gerätes 100' mit Touchscreen 102 erfassen
zu können,
müssen
die Aktivitäten
der Test-Lernphase und der Test-Aufbauphase teilweise kombiniert
ausgeführt
werden. Der Bedienvorgang für
eine zu testende Funktion muss schrittweise manuell ausgeführt werden.
Es sind sowohl die Folge der mechanischen Stimulationen als auch
die Bezeichnung jeder bedienten Funktion zu erfassen bzw. zuzuordnen.
Da, wie oben beschrieben, die Position eines Bedienbereichs variabel
sein kann, werden seine geometrischen Koordinaten nicht direkt gespeichert.
Es wird statt dessen während
des Bedienvorgangs ein Bildmuster festgelegt und gespeichert, das den
Bereich und damit die Funktion identifiziert.
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Bei
der Testdurchführung
können
die geometrischen Koordinaten für
die mechanische Stimulation mit Hilfe eines Bildmustervergleichs
ermittelt werden. Ggf. muss der Bildmustervergleich mehrfach durchgeführt werden,
wenn nicht alle Informationen auf dem Display dargestellt werden
können
und ein Zeilen- oder Bildwechsel durchgeführt werden muss (scrolling).
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Die
Ausführung
der Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele
sowie hervorgehobenen Aspekte beschränkt, sondern ebenso in einer
Vielzahl von Abwandlungen möglich, die
im Rahmen fachgemäßen Handelns
liegen. Insbesondere sollen beliebige Kombinationen der Merkmale
der abhängigen
Ansprüche
als dem Schutzbereich der Erfindung zugehörig betrachtet werden.
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Eine
für spezielle
Anwendungen geeignete Ausführung
des vorgeschlagenen Testverfahrens und der Testvorrichtung zeichnet
sich dadurch aus, dass Interaktionsmuster an einem ersten zu testenden
Gerät gewonnen
und daraus erzeugte Stimulationsmuster an diesem Gerät angewandt
werden, während
die Reaktionen eines zweiten Gerätes
erfasst werden, welches mit dem ersten Gerät in einer Signalver bindung
steht. Bei dieser Signalverbindung kann es sich um eine Mobilfunk-,
WLAN- oder andere drahtlose oder auch eine drahtgebundene Kommunikationsverbindung
handeln, und die erwähnte
Testausführung
ist geeignet, Einflüsse
dieser Kommunikationsverbindung auf die Gerätefunktion (mit) zu erfassen.
Lediglich als ein Beispiel wird darauf verwiesen, dass an einem
ersten Gerät
eine (über
ein Display dargebotene) Videosequenz mit der eingebauten Kamera
erfasst und diese Videosequenz am anderen Gerät angezeigt und die Qualität der Anzeige erfasst
und bewertet wird.