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Die
Erfindung betrifft eine Markise, mit einem Markisenträger, an
dem eine drehbar gelagerte, mittels einer Antriebseinrichtung rotatorisch
antreibbare Wickelwelle zum Auf- oder Abwickeln einer bahnförmigen Markisenbespannung
angeordnet ist, die an einem stangenförmigen, eine Grundkörperlängsachse
aufweisenden Grundkörper
der Wickelwelle und/oder einer sich im Wesentlichen parallel zur
Wickelwelle erstreckenden Ausfallstange befestigbar ist, derart,
dass der Grundkörper
eine im Wesentlichen parallel zur Grundkörperlängsachse verlaufende Kedernut
mit Nutgrund und am Außenumfang
des Grundkörpers
liegender Kedernutöffnung
aufweist, in die ein am zugeordneten Bahnende der Markisenbespannung
angeordneter stabförmiger
Keder mit gegenüber
der Öffnungsbreite
der Kedernutöffnung
geringerem Kederdurchmesser quer zur Grundkörperlängsachse einführbar und
mittels wenigstens eines, die Öffnungsbreite
der Kedernutöffnung
auf ein Maß kleiner
als der Kederdurchmesser verengenden Blockierelements gegen Herausziehen
blockierbar ist.
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Die
Markisenbespannung einer Markise ist in der Regel an ihren beiden
Bahnenden jeweils mit einem stabförmigen Keder versehen, der
seinerseits zweckmäßigerweise
in eine am Bahnende ausgebildete Aufnahmelasche bzw. -schlaufe eingeschoben werden
kann. Als Gegenstück
hierzu ist an der Wickelwelle und/oder an der Ausfallstange eine
längs verlaufende
Kedernut vorgesehen, in die das jeweilige Bahnende der Markisenbespannung
mitsamt dem Keder seitlich eingeschoben werden kann. Die Form und
die Abmessungen dieser Kedernut sind so angepasst, dass das jeweilige
Bahnende nicht quer oder radial aus der Kedernut herausgleiten kann,
da der Kederdurchmesser größer ist
als die Öffnungsbreite der
Kedernutöffnung.
Bei einer solchen Anordnung ist jedoch das Wechseln der Markisenbespannung problematisch.
Die Wickelwelle ist in der Regel beidenends am Markisenträger drehbar
gelagert, während
die Ausfallstange häufig
linear verschiebbar zwischen zwei Führungsschienen eingesetzt ist.
Soll nun die Markisenbespannung an einer bereits montierten Markise
ausgetauscht werden, muss daher zwangsläufig sowohl die Wickelwelle
als auch die Ausfallstange demontiert werden, da der Keder samt Bahnende
des Markisenzugs ja nur seitlich aus der Kedernut an der Wickelwelle
bzw. der Ausfallstange herausgezogen werden kann. Der Montageaufwand hierbei
ist natürlich
relativ hoch und kann in der Regel nicht von einem Monteur alleine
bewältigt
werden.
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Um
diesem Problem abzuhelfen, ist in der
EP 0 531 274 B1 eine Befestigungsvorrichtung
vorgeschlagen, bei der die Kedernutöffnung der an der Wickelwelle
befindlichen Kedernut größer ist
als der Durchmesser des Keders, so dass das Bahnende der Markisenbespannung
samt Keder in radialer Richtung bzw. quer zur Wickelwellenlängsachse
in die Kedernut eingeführt
werden kann. Um das Herausziehen des Keders aus der Nut zu verhindern,
ist ein Blockierelement vorgesehen, das aus einem inneren und einem äußeren Arm
besteht, wobei das Blockierelement rittlings bzw. reiterartig auf
einer der Lippen der Kedernutöffnung
sitzt. Die beiden Arme sind spitzwinkelig zueinander angeordnet,
wobei der innere Arm in die Kedernut hineinragt und eine der beiden in
Richtung Nutgrund schräg
voneinander weg laufenden Nutflanken hintergreift. Dabei wird die Öffnungsbreite
der Kedernutöffnung
verengt, so dass der Keder samt Bahnende der Markisenbespannung nicht
mehr in radialer bzw. Querrichtung herausgezogen werden kann. Der äußere Arm
liegt an der Oberfläche
der Wickelwelle an, die Fixierung des Blockierelements erfolgt also
durch die Hintergreifung des inneren Arms an einer der Nutflanken.
Die Nutgeometrie ist derart gestaltet, dass der innere Arm neben dem
Keder zu liegen kommt und diesen zurückdrängt.
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Die
DE 20 2005 002 746
U1 befasst sich mit der Problematik des Bespannungswechsels
an der Ausfallstange. Die Idee hier ist, die Ausfallstange selber
aus mehreren Teilprofilen aufzubauen, die lösbar miteinander verbunden
sind. Das ausfallstangenseitige Bahnende der Markisenbespannung
ist an einem Zusatzprofil befestigt, das seinerseits lösbar mit dem
Hauptprofil verbunden ist. Zum Bespannungswechsel wird das Zusatzprofil
vom Hauptprofil gelöst. Die
Ausfallstange muss also nicht demontiert werden. Jedoch ist hier
das Problem nur verlagert, da zum vollständigen Bespannungswechsel das
Bahnende ja auch noch vom Zusatzprofil gelöst werden muss.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Markise der eingangs erwähnten Art
zu schaffen, bei der ein Wechsel der Markisenbespannung gegenüber dem Stand
der Technik noch einfacher und komfortabler durchführbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Markise mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs
1 gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
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Die
erfindungsgemäße Markise
zeichnet sich dadurch aus, dass das Blockierelement eine Befestigungspartie
aufweist, die über
Befestigungsmittel am Grundkörper
in Montagerichtung quer zur Grundkörperlängsachse lösbar befestigbar ist, und eine
mit der Befestigungspartie verbundene Blockierpartie zur Kederblockierung
aufweist, die im befestigten Zustand des Blo ckierelements am Grundkörper in
einer Nuttiefenrichtung zum Nutgrund hin vor dem in der Kedernut
befindlichen Keder endet.
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Zum
Wechseln der Markisenbespannung kann also in einfacher weise die
Befestigungspartie vom Grundkörper
gelöst
werden und zwar in radialer Richtung quer zur Grundkörperlängsachse,
so dass der in der Kedernut befindliche Keder freigegeben ist und
samt Bahnende der Markisenbespannung herausgenommen werden kann.
Dadurch, dass die Blockierpartie in Nuttiefenrichtung zum Nutgrund
hin vor dem Keder endet, ist gewährleistet,
dass sich der Keder samt Markisenbespannung auch nicht mit dem Blockierelement
verklemmen kann wie dies beim Stand der Technik gemäß der
EP 0 531 274 B1 der Fall
sein könnte.
Hier wird nämlich
der Keder aktiv durch das Blockierelement zurück gedrängt, wobei sich dieser unter
Zug in den Spalt zwischen der Nutflanke und dem Blockierelement
hineindrängen
und dort verklemmen könnte.
Das Lösen
des Blockierelements wäre
nun nicht mehr ohne weiteres möglich. Zweckmäßigerweise
hält das
Blockierelement gemäß der erfindungsgemäßen Markise
selbsttätig
in seiner Befestigungsposition, wohingegen das Blockierelement gemäß der
EP 0 531 274 B1 über die darüber gewickelte
Markisenbespannung selber fixiert wird, was zur Folge hat, das bei
vollständig
abgewickelter Markisenbespannung, also bei vollständig ausgefahrener
Ausfallstange gegen die Zug richtung keine Fixierung vorhanden ist,
so dass das Blockierelement bei Stößen oder Schlägen unbeabsichtigt
aus der Kedernut herausrutschen könnte. Ein nachfolgendes Aufwickeln
der Markisenbespannung wäre
dann unmöglich,
da der Keder dann aus der Nut herausgezogen werden würde. Dieses
Problem tritt bei der erfindungsgemäßen Markise nicht auf. Unter Kederdurchmesser
im Sinne der Anmeldung wird auch der bei nicht kreisrundem Querschnitt
des Keders vorhandene größte Durchmesser
bzw. die größte Querabmessung
verstanden. Unter Montagerichtung wird sowohl die Richtung der Montage
des Blockierelements als auch die entgegengesetzte Richtung der
Demontage des Blockierelements verstanden. Die Befestigung des Markisentuchs
gemäß der Erfindung
kann an der Wickelwelle oder alternativ an der Ausfallstange erfolgen,
während
korrespondierend hierzu im ersten Fall an der Ausfallstange und im
zweiten Fall an der Wickelwelle dann andere Befestigungsarten vorgesehen
sind. Besonders bevorzugt ist es jedoch, die Befestigung der Markisenbespannung
gemäß der Erfindung
sowohl an der Wickelwelle als auch an der Ausfallstange durchzuführen.
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Um
eine gleichmäßige Fixierung
der Markisenbespannung über
die gesamte Länge
des Grundkörpers
zu erhalten, kann sich das wenigstens eine Blockierelement im Wesentlichen über die
gesamte Länge
des Grundkörpers
erstrecken. Es ist möglich, dass das
Blockierelement einstückig
ausgebildet ist. Alternativ hierzu ist es möglich, dass mehrere in Grundkörperlängsrichtung
dicht hintereinanderliegende Blockierelemente vorgesehen sind.
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Zweckmäßigerweise
weist die Kedernut eine zwischen dem Nutgrund und der Kedernutöffnung liegenden
Nutmittelbereich auf, in den die Blockierpartie des Blockierelements
in dessen am Grundkörper befestigten
Zustand hineinragt. Alternativ hierzu ist es möglich, dass das Blockierelement
die Kedernutöffnung
lediglich teilweise überdeckt,
also nicht in den Nutmittelbereich hineinragt.
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In
besonders bevorzugter Weise ist das Blockierelement clipartig ausgebildet,
wobei die Befestigungspartie Befestigungsmittel in Form von Rastmitteln
zur Verrastung am Grundkörper
besitzt. Das clipartige Blockierelement könnte auch als Cliplasche bezeichnet
werden. Zweckmäßigerweise
sind als Rastmittel ein an der Befestigungspartie angesetzter, insbesondere
angeformter Rastabschnitt und ein mit dem Rastabschnitt verrastbarer
am Grundkörper
angesetzter, insbesondere angeformter Gegenrastabschnitt vorgesehen.
Bei dieser Variante sind also keine zusätzlichen Befestigungselemente,
wie Schrauben, Nägel,
Klammern oder dergleichen, notwendig.
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Selbstverständlich ist
es jedoch auch möglich,
das Blockierelement im Bereich der Befestigungspartie mit den eben
bereits erwähnten
separaten Befestigungselementen mit dem Grundkörper zu verbinden, beispielsweise
das Blockierelement mit dem Grundkörper zu verschrauben.
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Bei
dem in der
EP 0 531
274 B1 offenbarten Blockierelement tritt ein weiteres Problem
auf, nämlich
das Blockierelement, insbesondere dessen äußerer Arm, hat eine relativ
große
Bauhöhe
und steht deutlich vom Außenumfang
der Wickelwelle hervor. Dies führt
zu ungleichmäßigem Auf-
oder Abwickeln der Markisenbespannung. Zweckmäßigerweise ist bei der Erfindung
das Blockierelement im befestigten Zustand zumindest teilweise in
den Grundkörper
integriert, wobei vorzugsweise eine Krümmung vorgesehen ist, mit einem
Krümmungsradius,
der im Wesentlichen dem Außendurchmesser
der Wickelwelle entspricht. Dadurch ist ein gleichmäßiges Auf-
und Abwickeln der Markisenbespannung gewährleistet.
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In
besonders bevorzugter Weise ist der Grundkörper der Wickelwelle hohlwellenartig
ausgebildet, mit einer Wellenwand, die eine die Stabilität der Wickelwelle
erhöhende
Profilierung aufweist. Dadurch ist es möglich, dass die Wickelwelle
einen gegenüber
den Standard-Wickelwellen größeren Durchmesser
hat und dennoch die Wandstärke
der Wellenwand relativ ge ring bleiben kann. Die Wickelwelle kann
also bei größerem Durchmesser
dennoch relativ leicht bleiben. Ein größerer Durchmesser der Wickelwelle
sorgt für
ein besseres Auf- und Abwickelverhalten der Markisenbespannung.
Auch die Durchbiegung der Wickelwelle ist verringert.
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Besonders
bevorzugt wird die Profilierung durch mehrere konvex nach außen gekrümmte Profilabschnitte
gebildet. Vorzugsweise sind diese Profilabschnitte aneinander angrenzend über den
gesamten Umfang der Wickelwelle ausgebildet.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung besitzt die Wellenwand der Wickelwelle
eine Innenwandung, von der mehrere Stege mit im Wesentlichen gleicher Steglänge nach
innen abragen, die gemeinsam eine zylindrische Komponentenaufnahme
zur Aufnahme in der Wickelwelle zu lagernder Komponenten, beispielsweise
Wickelmotor oder dergleichen bilden. Es ist also beispielsweise
möglich,
den Wickelmotor direkt in die Komponententaufnahme einzuschieben.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden
näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
schematische, perspektivische Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der
erfindungsgemäßen Markise,
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2 einen
Querschnitt durch Markisenträger,
Wickelwelle und Ausfallstange in Einfahrposition,
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3 die
Wickelwelle von 2 in separater vergrößerter Darstellung,
wobei das Blockierelement von der Wickelwelle getrennt ist,
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4 die
Wickelwelle von 3, wobei das Blockierelement
im am Grundkörper
der Wickelwelle befestigten Zustand gezeigt ist,
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5 eine
separate vergrößerte Darstellung der
Ausfallstange von 2 mit erster Ausführungsform
des Blockierelements und
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6 ein
Schnitt durch die Ausfallstange mit einer alternativen zweiten Ausführungsform
des Blockierelements.
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1 zeigt
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Markise 11.
Sie besitzt einen Markisenträger 12,
an dem eine drehbar gelagerte, mittels einer Antriebseinrich tung 13,
insbesondere in Form eines Wickelmotors 13 (2)
rotatorisch antreibbare Wickelwelle 14 (2)
zum Auf- oder Abwickeln einer bahnförmigen Markisenbespannung 15 angeordnet
ist. Die Markisenbespannung 15 ist an einem stangenförmigen,
eine Grundkörperlängsachse 16 aufweisenden
Grundkörper 17 der
Wickelwelle 14 und/oder einer sich im wesentlichen parallel
zur Wickelwelle 14 erstreckenden Ausfallstange 18 in
nachfolgend näher
beschriebener Weise befestigbar.
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Die
Ausfallstange 18 ist zwischen zwei sich quer zur Wickelwelle 14 erstreckenden
Führungsschienen 19 linear
verschieblich eingesetzt und kann zwischen einer im Bereich des
Markisenträgers 12 liegenden
Einfahrposition und einer gewünschten, entfernt
vom Markisenträger 12 liegenden
Ausfahrposition in Einfahrrichtung eingefahren und in Ausfahrrichtung
ausgefahren werden, wobei die Bewegung in Einfahrrichtung über die
Motorkraft des Wickelmotors 13 und die Bewegung in Ausfahrrichtung über eine
entgegen der Motorkraft des Wickelmotors 13 wirkende Gegenkraft
einer Gegenzugeinrichtung erfolgt.
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Der
Markisenträger 12 ist
in 2 beispielhaft in Form eines geschlossenen Kastens
bzw. einer Kassette dargestellt, so dass sie auch als Kasten- oder
Kassettenmarkise bezeichnet werden könnte. Der kassettenartige Markisenträger 12 seiner seits
ist zweiteilig aufgebaut und besitzt ein Kassettendach 20,
das die gesamte Wickelwelle 14 überspannt und an einem Kassettenunterteil 21 lösbar befestigt
werden kann. Das Kassettenunterteil 21 hat vorzugsweise
die Form einer Halbschale und umgreift die Wickelwelle 14 samt
aufgewickelter Markisenbespannung 15. Das Kassettenunterteil 21 kann über eine Befestigungseinrichtung 22 an
einer Unterkonstruktion, beispielsweise einem Dach eines Wintergartens, befestigt
werden. An der Innenseite des Kassettenunterteils 21 kann
ein Markisenbespannungsschoner 23 vorgesehen sein, damit
die Markisenbespannung 15 beim Auf- bzw. Abwickeln auf
der Wickelwelle 14 nicht am Kassettenunterteil 21 entlang
scheuert und dabei verschmutzt oder beschädigt wird. Als Markisenbespannungsschoner 23 kann
beispielsweise eine Halbschale, insbesondere aus Kunststoff bestehend,
eingesetzt werden, die an der Innenseite des Kassettenunterteils 21 lösbar befestigt
werden kann. Um die Reibung noch mehr zu verringern, kann der Markisenbespannungsschoner
eine reibungsvermindernde Beschichtung, beispielsweise aus Polytetraflourethylen
(PTFE) aufweisen.
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Wie
bereits vorstehend erwähnt,
ist die Markisenbespannung lösbar
am Grundkörper 17 der
Wickelwelle 14 und/oder der Ausfallstange 18 befestigbar.
Der Grundkörper 17 besitzt
hierzu eine im Wesentlichen parallel zur Grundkörperlängsachse 16 verlaufende
Kedernut 24 mit Nutgrund 25 und am Außenumfang des
Grundkörpers 17 liegender
Kedernutöffnung 25,
in die am zugeordneten Bahnende 26 der Markisenbespannung 15 angeordneter
stabförmiger
Keder 27 einsetzbar ist. Der Keder 27 ist in eine
Aufnahmelasche 28 bzw. einen Kedersaum am Bahnende 26 der
Markisenbespannung eingeschoben. Die Aufnahmelasche 28 ist
zweckmäßigerweise durch
schlaufenförmiges
Umnähen
des Bahnendes 26 gebildet. Um ein Wechsel der Markisenbespannung
einfach und schnell, also komfortabel durchführen zu können, besitzt der stabförmige Keder 27 einen
gegenüber
der Öffnungsbreite
der Kedernutöffnung 25 geringeren
Durchmesser, so dass er mitsamt dem Bahnende der Markisenbespannung 15 quer
zur Grundkörperlängsachse 16 in
die Kedernut 24 einführbar
ist. Ein seitliches Ausschieben des Keders 27 aus der Kedernut 24,
das nur möglich
ist, wenn der Grundkörper
demontiert ist, ist nicht mehr notwendig.
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Um
das Herausrutschen bzw. Herausziehen des Keders 27 aus
der Kedernut 24 zu verhindern, ist ein Blockierelement 29 vorgesehen,
das die Öffnungsbreite
der Kedernutöffnung 25 derart
verengt, dass sie kleiner ist als der Kederdurchmesser. Der Keder 27 kann
also bei befestigten Blockierelement 29 nicht mehr die
Kedernutöffnung 25 passieren.
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Das
Blockierelement 29 besteht im Wesentlichen aus einer Befestigungspartie 30 die über Befestigungsmittel
am Grundkör per 17 in
Montagerichtung quer zur Grundkörperlängsachse 16 lösbar befestigbar
ist und eine mit der Befestigungspartie 30 verbundene Blockierpartie 31 zur
Kederblockierung. Die Blockierpartie 31 ist frei von Befestigungsaufgaben
und endet im befestigten Zustand des Blockierelements 29 am
Grundkörper 17 in
einer Nuttiefenrichtung zum Nutgrund 40 hin vor dem in
der Kedernut 24 befindlichen Keder 27. Wie insbesondere
in den 3 bis 6 dargestellt, besitzt die Kedernut 24 einen
in etwa halbkreisförmig
ausgebildeten Nutgrund 40 und eine dem Nutgrund 40 gegenüberliegender
Kedernutöffnung 25,
wobei zwischen dem Nutgrund 40 und der Kedernutöffnung 25 ein
Nutmittelbereich 32 vorgesehen ist. Im Nutmittelbereich 32 ist
eine im Wesentlichen konstante Nutbreite vorgesehen. Allenfalls
der Übergang
zwischen der dem Nutgrund 40 und dem Nutmittelbereich kann
sich etwas verjüngen,
so dass ein in der Regel im Querschnitt kreisrunder Keder 27 mitsamt
dem Bahnende der Markisenbespannung 15 in den Bereich des
Nutgrunds 40 „einschnappen" kann.
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Wie
in den 3 bis 6 dargestellt, ist das Blockierelement 29 clipartig
ausgebildet, wobei die Befestigungspartie 30 Befestigungsmittel
in Form von Rastmitteln zur Verrastung am Grundkörper 17 besitzt. Als
Rastmittel ist ein an der Befestigungspartie 30 einstückig angeformter
Rastabschnitt 33 und ein mit dem Rastabschnitt 33 verrastbarer
am Grundkörper 17 einstückig angeformter
Gegenrastabschnitt 34 vorgesehen. 3 und 4 zeigen
ein für
den Grundkörper 17 der
Wickelwelle 14 vorgesehenes Blockierelement 29,
bei dem an der Unterseite der Befestigungspartie 30 zwei
leistenförmige
Rastelemente 35 vorgesehen sind, die jeweils an ihrem freien
Ende eine seitlich vorspringende Rastnase 36 aufweisen.
Die Rastnasen 36 sind dabei voneinander wegweisend seitlich
nach außen
gerichtet. Am Grundkörper 17 der
Wickelwelle 14 befindet sich der Gegenrastabschnitt 34,
der insgesamt in einer Aufnahmevertiefung 37 des Grundkörpers 17 der
Wickelwelle 14 sitzt. Am Gegenrastabschnitt 34 sind zwei
leistenförmige
Gegenrastelemente 38 mit jeweils seitlich nach innen vorspringenden
Gegenrastnasen 39 vorgesehen. Der Abstand der beiden Gegenrastelemente 38 ist
größer als
der Abstand der beiden Rastelemente 35, so dass die beiden
Rastelemente 35 in die von den Gegenrastelementen 38 gebildete
Aufnahme eingerastet werden können,
wobei die seitlich nach außen
vorspringenden Rastnasen sich widerhakenartig mit den seitlich nach
innen vorspringenden Gegenrastnasen 39 verrasten. Die Aufnahmevertiefung 37 bildet
zudem im Bereich zwischen dem äußeren Gegenrastelement 38 und
dem durch den Grundkörper 17 gebildeten
Ende der Aufnahmevertiefung 37 eine Handhabungsnut 41,
in die, um das Blockierelement zu lösen, von Hand oder mit einem
geeigneten Werkzeug, beispielsweise einem Schraubendreher, hebelmäßig eingegriffen
werden kann.
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Die
Blockierpartie 31 des Blockierelements 29 aus 3 und 4 ist
im Wesentlichen rechtwinkelig von der Befestigungspartie nach unten
abgebogen und ragt im befestigten Zustand des Blockierelements 29 am
Grundkörper 17 in
den Nutmittelbereich 32 der Kedernut 24 hinein,
endet jedoch wie insbesondere in 4 dargestellt
in Nuttiefenrichtung vor dem in der Kedernut 24 befindlichen
Keder 27. Beim Befestigungsvorgang des Blockierelements
wird der Keder 27 also durch die Blockierpartie 31 nicht
beaufschlagt, insbesondere nicht berührt.
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Das
in den 3 und 4 beispielhaft gezeigte Blockierelement 29 ist
im befestigten Zustand zumindest teilweise in der Aufnahmevertiefung 37 versenkt,
so dass es in etwa mit dem Umfang des Grundkörpers 17 der Wickelwelle 14 abschließt. Zudem
besitzt das Blockierelement 29 im Bereich seiner Befestigungspartie 30 eine
Krümmung,
mit einem Krümmungsradius,
der im wesentlichen dem Außendurchmesser
des Grundkörpers 17 entspricht.
Dadurch ist gewährleistet,
dass das Blockierelement im befestigten Zustand kein Hindernis beim
Auf- oder Abwickeln der Markisenbespannung darstellt und somit der
Aufwickel- bzw. Abwickelvorgang gleichmäßig stattfinden kann.
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Der
in 3 und 4 dargestellte Grundkörper 17 der
Wickelwelle 14 ist hohlwellenartig ausgebildet, und besitzt
eine Wellenwand 42, die eine die Stabilität der Wickelwelle 14 erhöhende Profilierung 60 aufweist.
Die Profilierung 60 ist hierbei durch mehrere aneinander
angrenzende über
den gesamten Umfang des Grundkörpers 17 ausgebildete,
konvex nach außen
gekrümmte
Profilabschnitte 43 gebildet. Diese Profilabschnitte 43 verleihen
dem Grundkörper 17 und
somit der gesamten Wickelwelle 14 eine höhere Stabilität bzw. Festigkeit,
die ansonsten bei gleichem Durchmesser nur durch wesentlich größere Wandstärken erreicht
werden könnte.
Eine derart profilierte Wickelwelle 14 vereint also den
Vorteil des relativ geringen Gewichts und damit verbunden eines
relativ großen
Durchmessers, der eine gleichmäßigere Auf-/
bzw. Abwicklung der Markisenbespannung gewährleistet. Darüber hinaus
ist die Durchbiegung bei Wellen mit größerem Durchmesser geringer.
Die Wellenwand 42 besitzt eine Innenwandung 44,
von der mehrere Stege 45 mit im Wesentlichen gleicher Steglänge nach
innen abragen, die gemeinsam eine zylindrische Komponentenaufnahme 46 zur
Aufnahme im Grundkörper 17 zu
lagernder Komponenten, beispielsweise einem Wickelmotor 13 oder
dergleichen, bilden. In bevorzugter Weise sind die Stege T-förmig ausgebildet,
mit jeweils einem Stegbasisabschnitt 47, der einenends
einstückig
an die Innenwandung 44 angeformt ist und andernends einstückig in
einen im Wesentlichen senkrecht dazu angeordneten bogenförmigen Anlageabschnitt 48 übergeht.
Es ist selbstverständlich
möglich,
dass die Keder/Kedernut- Verbindung
gemäß der Erfindung
an einer unprofilierten Wickelwelle (2) vorgesehen ist.
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Die 5 und 6 zeigen
die Situation der Anbindung der Markisenbespannung 15 an
dem Grundkörper 17 der
Ausfallstange 18. 5 zeigt eine
erste Variante, wobei hier die Befestigungspartie 30 ein
einziges Rastelement 35 mit nach außen vorspringender Rastnase 36 hat,
das widerhakenartig mit einer am Gegenrastelement 38 des
Grundkörpers 17 ausgebildeten
nach innen vorspringenden Gegenrastnase 39 verrastbar ist.
Das andere Paar Rastnasen ist hier durch einen an der Befestigungspartie 30 nach
unten einstückig
abragenden Vorsprung 49 gebildet, der an einer Anlagepartie 50 am Grundkörper zur
Anlage kommt. In diesem Bereich kann nunmehr ein Befestigungselement,
beispielsweise eine Schraube, befestigt werden. Das in der 5 gezeigte
Blockierelement 29 ist zudem um ein Schwenklager 55 schwenkbar
am Grundkörper 17 schwenkbar
gelagert, wobei das Schwenklager 55 durch eine am Grundkörper 17 einstückig angeformte
im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete Schwenkleiste 51 und
korrespondierend hierzu eine am Blockierelement 29 einstückig ausgebildete,
die zylindrische Schwenkleiste 51 halbschalenmäßig umgreifende
Nutleiste 52 gebildet ist. Die Blockierpartie 31 ist
hierbei bogenförmig
von der Befestigungspartie nach unten abgebogen und endet ein gutes
Stück vor der
Kedernutöffnung 25.
Das Blockierelement 29 ist damit beim Lösen der Verrastung zwischen
Rastnase 36 und Gegenrastnase 39 um das Schwenklager 55 verschwenkbar,
wobei die Blockierpartie 31 weiter in die Kedernut 24 hineingeschwenkt
wird.
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6 zeigt
eine weitere Variante des Blockierelements am Grundkörper 17 der
Ausfallstange 18, das sich von der zuvor gezeigten Ausführungsform
der 5 dadurch unterscheidet, dass hier keine Verrastung,
sondern lediglich eine Befestigung über separate Befestigungsmittel,
beispielsweise Schrauben, erfolgt. Das Blockierelement 29 hat
eine relativ geringe Tiefe.
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Um
die Blockierelemente 29 vom Grundkörper 17 lösen zu können, ist
ein Bereich des Grundkörpers 17 mit
einer Materialdicke versehen, die eine elastische Verformung des
Blockierelements beim Anhebeln durch ein Werkzeug zulässt. Dies
wird beispielsweise durch eine Verminderung der Dicke des zwischen
den beiden Rastelementen 35 liegenden Bereichs der Befestigungspartie 30 erreicht.