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Die
Erfindung betrifft ein aufklappbares Mittel zum sichtbaren Aufbewahren
einer CD und ihrer Informationsmaterialien nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Ein
solches Mittel weist einen aufklappbaren Teil mit einem Aufnahmeteil
zur Aufnahme und sichtbaren Aufbewahrung einer CD, einen Aufnahmeteil zur
Aufnahme und sichtbaren Aufbewahrung eines CD-Beilageheftes (Booklet)
mit einem an den wegklappbaren Teil angrenzenden und im zusammengeklappten
Zustand des Mittels dem Rest überstehenden
Aufnahmeteil, für
die Sichtung ihrer Kantenbeschriftung im nebeneinander aufgereihtem
Zustand mehrer Mittel, zur Aufnahme und sichtbaren Aufbewahrung
einer CD-Hüllenrückseiteneinlage
auf.
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Das
erfindungsgemäße Mittel
ist ein Gebrauchsgegenstand für
den privaten als auch für
den gewerblichen Gebrauch im Verpackungsbereich.
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Bisher
werden zur Aufbewahrung und Kennzeichnung von CDs feste, dicke Kunststoffhüllen verwendet
die in der Regel auf Vorder- und Rückseite über Aufdrucke oder eingefügte Beilagen
wie Rückseiteneinlage
und Beilagenheft (Booklet) Auskunft über den Inhalt/Datenträger geben.
Zudem verfügen sie
zusätzlich
durch die in sie eingebrachte Rückseiteneinlage
die an den Außenseiten
umgeknickt wird über
eine Kennzeichnung auf ihrer äußeren Kante die
sich an der Öffnungsseite
und der Scharnierseite einer handelsüblichen CD-Hülle befinden.
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Des
Weiteren gibt es noch kleinere, dünnere Hüllen aus Pappe oder Kunststoff
in die die entsprechenden Datenträger eingebracht werden und über den
Inhalt informierend auf den Vorder- und Rückseiten bedruckt sind.
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Die
bisherigen Mittel haben den Nachteil, dass sie im Verhältnis zum
Datenträger
und dessen Beilagen die verhältnismäßig flach
sind, wesentlich dicker sind. Dies ist schon bei einer geringeren
Anzahl von in Hüllen
eingebrachten Datenträgern
sehr Platz beanspruchend. Ihr Vorteil besteht in ihrer Festigkeit
und darin, dass wenn sie nebeneinander aufgereiht stehen anhand
der Kantenbeschriftung jeder einzelne Datenträger genau gesichtet und unterschieden
werden kann. Die dünneren
Papp- oder Kunststoffhüllen
zum seitlichen Einschieben eines Datenträgers beanspruchen Vorteilhafterweise
nur wenig Platz und sind einfach in der Nutzung, jedoch aufgereiht
im Regal nur schwer und umständlich
zu identifizieren und voneinander zu unterscheiden bzw. verfügen nur über geringe
Informationen. Aus Platzmangel können
in sie die Beilagen wie das Beilagenheft und die Rückseiteneinlage
einer handelsüblichen
CD nicht eingebracht werden, so dass bei einer Umstellung einer
CD-Sammlung auf kleinere Hüllen nicht
der komplette Inhalt einer CD zusammengefügt aufbewahrt werden kann.
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Der
Erfindung lag demgemäß das Problem zugrunde,
ein Aufbewahrungsmittel für
CDs und deren beiliegende Informationsmaterialien zu schaffen, das
den geringsten möglichen
Platz beansprucht und nebeneinander aufgereiht gut zu identifizieren
und gut voneinander zu unterscheiden ist. Dies unter der Voraussetzung,
dass der Benutzer seine schon vorhandenen CDs mitsamt ihrer Beilagen
in die neuen Hüllen
einbringen kann. Die neue Hülle
ist durch ihren Aufbau für
jeden zu gebrauchen bzw. insbesondere auch für CD-Sammler interessant und
nützlich, da
durch ihren logischen Aufbau informative Teile gut sichtbar eingebracht
werden können
bzw. der Datenträger
und das Informationsheft aus ihr schnell und leicht zu entnehmen
und nach Gebrauch wieder schnell und leicht in ihr einzubringen
sind. Der entscheidende Vorteil der Hülle liegt insbesondere in ihrer
Abmessung, da ihre Dicke bei eingebrachtem Datenträger und
ihrer Beilagen nur etwa ein Viertel einer üblichen dicken festen CD-Hülle und
nur die Hälfte
einer festen dünnen
CD-Hülle
entspricht. So kann die CD mit dem beiliegenden Heftchen und der
rückseitigen
Einlage aus einer normalen alten CD-Hülle entnommen werden und komplett
in die neu entwickelte Hülle
eingebracht werden, so dass eine komplette CD-Sammlung geordnet,
vor Schmutz geschützt
und gut identifizierbar bis auf ein Viertel des bisher beanspruchten
Platzes reduziert werden kann. Das heißt bei etwa ein Meter nebeneinander
gestellter in handelsübliche
CD-Hüllen
eingebrachter Datenträger mitsamt
ihrer Beilagen kann durch Einbringen in die neue Hülle auf
eine Breite von etwa fünfundzwanzig Zentimeter
(1/4) reduziert werden. Ein weiterer Vorteil besteht in der Abmessung
von Höhe
und Breite der neuen Hülle
die die gleiche Höhe
aufweist wie eine handelsübliche
CD-Hülle. Dies
stellt den Vorteil dar, dass die neue Hülle genauso in schon vorhandene
CD-Halterungen/-Ständer/-Regale eingebracht werden
kann wie die bisherigen Hüllen
und vorteilhaft nur ein Viertel des Platzes beansprucht. Weitergehend
sind die im Mittel eingebrachten Teile durch die Klappvorrichtung
gegen ein Herausfallen geschützt, da
im zusammengefalteten Zustand des Mittels die Öffnungen der Aufnahmeteile
abgedeckt sind.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
die Schaffung eines aufklappbaren Aufnahmemittels mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Das
aufklappbare Mittel zum sichtbaren Aufbewahren einer CD und seiner
Informationsmaterialien weist erfindungsgemäß einen aufklappbaren Teil mit
sichtbarem Aufnahmeteil zum Einbringen und Aufbewahren einer CD
und einen sichtbaren Aufnahmeteil für das Beilagenheftchen und
einen mit dem wegklappbaren Teil verbundenen über das Mittel im zusammengeklappten
Zustand am weitesten hervorstehenden sichtbaren Aufnahmeteil für die Rückseiteneinlage
einer handelsüblichen
CD auf die gleichzeitig zur Identifizierung des entsprechend in
die neue Hülle
eingebrachten Datenträgers
samt Informationsmaterialien in nebeneinander aufgereihtem Zustand
dient.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung ist das aufklappbare Mittel mit seinen Aufnahmeteilen und
Kennzeichnungseinheiten lediglich aus dünner transparenter Kunststofffolie
in einem Teil gefertigt.
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In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung wird das Mittel aus einzelnen Teilen gefertigt die an
entsprechenden Stellen miteinander verbunden werden. Die Aufnahmeeinheit
für den
Datenträger wird
innenseitig verstärkt/ausgepolstert
um den Datenträger
zusätzlich
schützend
im Mittel ein- und unterzubringen und zu entnehmen. Die Hülle verfügt über eine
weitere Zwischenwand zum Einbringen eines weiteren Datenträgers was
bei einer Umstellung von handelsüblichen
Doppel-CD-Hüllen
auf die neuen Hüllen
von Vorteil ist. Die Öffnungen
zum Befüllen sind
an anderen Stellen angeordnet und verfügen über Schutzmechanismen bzw.
Verschlüsse
(z.B. Klappen, Überlappungen,
Riegel etc.) die zusätzlich ein
hinausfallen der eingebrachten Teile verhindern. Weitergehend kann
es über
einen weiteren wegklappbaren Teil verfügen, so dass im auseinander
geklappten Zustand des Mittels dieses drei Klappteile für den Datenträger und
seine Informationsmaterialien aufweist, in denen die separat eingebrachten
Teile dann gleichzeitig nebeneinander liegend von Vorder- und Rückseite
betrachtet werden können.
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Das
aus vorzugsweise dünner,
transparenter und flexibler Kunststofffolie gefertigte Mittel besteht
in seiner Grundform aus einem Teil und unterteilt sich in die fünf Hauptteile
wie innere Sichtdeckwand A, hintere Sichtdeckwand, vordere Sichtdeckwand,
Zwischenwand und der inneren Sichtdeckwand B die entsprechend durch
die Umschlagkante, die Klapplinie, die Falzkante A und die Falzkante
B miteinander verbunden sind und an diesen, im zusammengefügtem Zustand
des Mittels, entsprechend übereinander gefaltet
und sowohl an linker Seite als auch an Ober- und Unterseite durch
die Schweißnaht
miteinander verbunden sind.
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Die
im Grundschnitt des Mittels an der linken Außenseite liegende transparente
innere Sichtdeckwand A ist rechteckig ausgeformt und stellt den zweitgrößten Teil
des Mittels dar. Sie ist in der Höhe 2–3 mm höher als eine handelsübliche CD-Hülle bzw. weist sie dieselbe
Höhe auf,
wie die hintere Sichtdeckwand, die vordere Sichtdeckwand, die Zwischenwand
und die innere Sichtdeckwand B. In der Breite ist sie bis zur Umschlagkante
welche sie mit der hinteren Sichtdeckwand verbindet einige Millimeter
breiter als eine Rückseiteneinlage
einer handelsüblichen
CD, um eine solche in ihr in zusammengefügtem Zustand mitsamt der verschweißten Kanten des
Mittels, optimal einbringen zu können.
In zusammengefügtem
Zustand des Mittels ist die innere Sichtdeckwand A an der Umschlagkante
auf die hintere Sichtdeckwand bis an deren Anlegekante A gelegt.
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Die
Umschlagkante bildet die Falz an der die innere Sichtdeckwand A
auf die hintere Sichtdeckwand gefaltet wird und ist die im zusammengefügten Zustand
des Mittels am weitesten herausstehende Kante, an der sich die Kantenbeschriftung
der in dem Mittel eingebrachten Rückseiteneinlage befindet und dessen Überstand
im aufgereihten Zustand mehrerer Mittel, mit einem Finger zur Seite
gedrückt
und somit gesichtet werden kann.
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Die
hintere Sichtdeckwand stellt den größten Teil des Mittels dar und
ist so hoch wie die innere Sichtdeckwand A und die anderen drei
Teile des Mittels. In der Breite ist sie ab der auf ihr liegenden
Anlegekante A um etwa 2 mm breiter als die durch die Umschlagkante
mit ihr verbundene innere Sichtdeckwand A. Die hintere Sichtdeckwand
verläuft
um die von ihrer Anlegekante A 2 mm Zugabe bis zu der Klapplinie
die sie im Grundschnitt des Mittels mit der vorderen Sichtdeckwand
verbindet. Die Anlegekante A der hinteren Sichtdeckwand bildet die
Anlegekante für
die innere Sichtdeckwand A die mit ihrer im Grundschnitt außen liegenden
Kante auf dieser im zusammengefügten
Zustand des Mittels aufliegt und die Öffnung zum Einfügen der
Rückseiteneinlage darstellt.
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Im
zusammengefügten
Zustand des Mittels bilden die transparente innere Sichtdeckwand
A und die transparente hintere Sichtdeckwand den Aufnahme- und Informationsteil
für die
Rückseiteneinlage
einer handelsüblichen
CD.
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Die
Klapplinie des Mittels stellt im zusammengefügten und zusammengefalteten
Zustand des Mittels die rechte Außenkante dar. Sie verhindert
ein Hinausrutschen der in die jeweiligen Aufnahmeteile eingebrachten
Teile im zusammengeklappten Zustand des Mittels. An die Klapplinie
grenzt im Grundschnitt des Mittels die vordere Sichtdeckwand an.
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Die
vordere Sichtdeckwand ist rechteckig ausgeformt und weist in einem
Abstand von 2 mm die auf ihr liegende, über ihre gesamte Höhe verlaufende Anlegekante
B auf, an der sich die durch im zusammengefügtem Zustand des Mittels aufliegende
Zwischenwand und innere Sichtdeckwand B mit ihren entsprechenden
Kanten die Öffnungen
zum Befüllen der
Aufnahmeteile mit den entsprechenden Teilen bilden. Die Höhe der vorderen
Sichtdeckwand entspricht der der anderen Teile des Mittels. In der
Breite ist sie um die einige Millimeter breiter als ein Beilagenheftchen
(Booklet) einer handelsüblichen
CD und weist zudem eine Mehrweite von 2 mm für die im zusammengefügten Zustand
des Mittels benötigte
verbindende Schweißnaht
auf. Im Grundschnitt des Mittels befindet sich an ihrer linken Seite
die Falzkante A die sie mit der Zwischenwand verbindet.
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An
der Falzkante A werden die vordere Sichtdeckwand und die Zwischenwand
aufeinander gefaltet und bilden im zusammengefügten Zustand des Mittels den
Aufnahmeteil für
das Beilagenheftchen (Booklet).
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Die
Zwischenwand ist so hoch wie die anderen Teile des Mittels und weist
eine Breite auf die der vorderen Zwischenwand bis zu deren Anlegekante
B gemessen von der Falzkante A entspricht bzw. weist sie die gleichen
Abmessungen auf wie die mit ihr zur ihrer Unterseite durch die Falzkante
B verbundene innere Sichtdeckwand B. Die Zwischenwand wird entlang
der Falzkante A mit ihrer linken Seite bis an die Anlegekante B
der vorderen Sichtdeckwand gefaltet und bildet den Aufnahmeteil
für das
Beilagenheftchen. An ihrer Unterseite liegt die Falzkante B die
sie mit der inneren Sichtdeckwand B verbindet.
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Die
Falzkante B verbindet im Grundschnitt des Mittels die Unterseite
der Zwischenwand mit der Oberseite der inneren Sichtdeckwand B bzw.
werden diese an ihr entlang aufeinander gefaltet und bilden entsprechend
verschweißt
den Aufnahmeteil für
die CD.
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Die
innere Sichtdeckwand B ist von ihren Abmessungen her genauso ausgeformt
wie die mit ihr im Grundschnitt zu ihrer Oberseite durch die Falzkante
B verbundene Zwischenwand. Sie ist im zusammengefügten Zustand
des Mittels auf die Zwischenwand gefaltet und liegt ebenso wie diese
mit ihrer linken Außenkante
an der Anlegekante B der vorderen Sichtdeckwand die die Öffnung zum
Befüllen
des entstehenden Aufnahmeteils für
die CD bildet.
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Wenn
die Wände
des Mittels wie innere Sichtdeckwand A, hintere Sichtdeckwand, vordere Sichtdeckwand,
Zwischenwand und innere Sichtdeckwand B entsprechend an Umschlagkante,
Anlegekante A, Anlegekante B, Falzkante A und Falzkante B aufeinander
gefaltet sind wird das Mittel im aufgeklappten Zustand an seiner
linken Seite und Ober- und Unterseite in 2 mm Breite verschweißt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Figuren deutlich werden.
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Da
in allen Figuren dieselbe Ausführungsform
dargestellt ist, werden dieselben Teile jeweils in allen Figuren
mit demselben Bezugszeichen bezeichnet.
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Es
zeigen:
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1 Mittel 100 in
seinem Grundschnitt mit innerer Sichtdeckwand A 1, Umschlagkante 2,
hinterer Sichtdeckwand 3, Anlegekante A 4, Klapplinie 5, Anlegekante
B 6, vorderer Sichtdeckwand 7, Falzkante A 8,
Zwischenwand 9, Falzkante B 10, innerer Sichtdeckwand
B 11 in Draufsicht;
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2 Mittel 100 in
zusammengefügtem
aufgeschlagenem Zustand, mit seiner inneren Sichtdeckwand A 1,
Umschlagkante 2, Anlegekante A 4, Klapplinie 5,
Anlegekante B 6, innerer Sichtdeckwand B 11 mit
seiner Schweißnaht 12 in
frontaler Draufsicht;
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3 Mittel 100 in
zusammengefügtem
zusammengeklappten Zustand, mit seiner inneren Sichtdeckwand A 1,
Umschlagkante 2, Klapplinie 5, Anlegekante B 6,
vorderer Sichtdeckwand 7 und der Schweißnaht 12 in frontaler
Draufsicht.
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4 Mittel 100 in
zusammengefügtem
zusammengeklappten Zustand, mit seiner inneren Sichtdeckwand A 1,
Umschlagkante 2, Klapplinie 5, vorderer Sichtdeckwand 7 und
der Schweißnaht 12 schräg frontaler
Draufsicht.
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5 Mittel 100 in
zusammengefügtem
weit nach hinten aufgeschlagenem Zustand mit seiner inneren Sichtdeckwand
A 1, Umschlagkante 2, innerer Sichtdeckwand B 11 und
seiner Schweißnaht 12 in frontaler
Draufsicht.
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6 Mittel 100 in
zusammengefügtem
weit nach hinten aufgeschlagenem Zustand mit seiner inneren Sichtdeckwand
A 1, Umschlagkante 2, innerer Sichtdeckwand B 11 und
seiner Schweißnaht 12 mit einer
teilweise eingefügten
Rückseiteneinlage
in frontaler Draufsicht.
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7 Mittel 100 in
zusammengefügtem
weit nach hinten aufgeschlagenem Zustand mit seiner inneren Sichtdeckwand
A 1, Umschlagkante 2, innerer Sichtdeckwand B 11 und
seiner Schweißnaht 12 mit einer
teilweise eingefügten
CD in frontaler Draufsicht.
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8 Mittel 100 in
zusammengefügtem
weit nach hinten aufgeschlagenem Zustand mit seiner inneren Sichtdeckwand
A 1, Umschlagkante 2, Klapplinie 5, Zwischenwand 9,
innerer Sichtdeckwand B 11 und seiner Schweißnaht 12 mit
einer eingefügten
CD und Rückseiteneinlage
in frontaler Draufsicht.
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9 Mittel 100 in
zusammengefügtem
weit nach hinten aufgeschlagenem Zustand mit seiner inneren Sichtdeckwand
A 1, Umschlagkante 2, Zwischenwand 9,
innerer Sichtdeckwand B 11 und seiner Schweißnaht 12 mit
einem teilweise eingefügten Beilagenheftchen
(Booklet) in frontaler Draufsicht.
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10 Mittel 100 in
zusammengefügtem weit
nach hinten aufgeschlagenem Zustand mit seiner inneren Sichtdeckwand
A 1, Umschlagkante 2, Zwischenwand 9,
innerer Sichtdeckwand B 11 und seiner Schweißnaht 12 mit
einer teilweise eingefügten
CD und teilweise eingefügtem
Beilagenheftchen (Booklet) in frontaler Draufsicht.
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11 Mittel 100 in
zusammengefügtem leicht
nach vorn geschlagenem Zustand mit seiner Umschlagkante 2,
hinterer Sichtdeckwand 3, Anlegekante A 4, Klapplinie 5,
Anlegekante B 6, vorderer Sichtdeckwand 7 und
seiner Schweißnaht 12 in
frontaler Rückansicht.
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Das
erfindungsgemäße Mittel
kann für
den gewerblichen Bereich wie Videotheken zum Verleih, den CD-Verkauf
im Einzelhandel oder auch für
den privaten Bereich um den durch die bisher verwendeten Hüllen in
Anspruch genommenen Platz deutlich zu reduzieren genutzt werden.
Normale CD-Hüllen beanspruchen
gemessen an dem in sie eingebrachten Datenträger unnötig viel Platz. Die neu entwickelte
Hülle ermöglicht es
die CD mitsamt ihrer Beilagen geordnet und gut zu erkennen unterzubringen.
In die Hülle
kann der komplette Inhalt einer handelsüblichen CD geschützt, geordnet,
gut zu identifizieren, praktisch eingefügt, aufbewahrt und bei Bedarf
wieder leicht entnommen werden. Die neu entwickelte Hülle bietet
insbesondere für
Besitzer von vielen Datenträgern
den Vorteil, dass die in die neue Hülle eingebrachten aus der eigentlichen
CD-Hülle
entfernte CD und ihre Beilagen wie Beilagenheft (Booklet) und Rückseiteneinlage
geordnet eingebracht werden können.
Die neue Hülle
benötigt
befüllt
nur ein viertel des Platzes einer ursprünglichen CD-Hülle. Sie
beherbergt alle Teile wie CD, Beilagenheftchen und Rückseiteneinlage
einer handelsüblichen
CD und kann nebeneinander aufgereiht, aufgrund ihres durch die Überlappung
entstehenden Informationsteils gut voneinander differenziert werden.
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Das
erfindungsgemäße Mittel
ist einfach in seiner Nutzung da die aufzubewahrenden Teile leicht in
die einzelnen dafür
vorgesehenen Aufbewahrungseinheiten einzubringen sind. Es stellt
zu der Nutzung einer handelsüblichen
CD-Hülle
keinerlei umständlichen
Mehraufwand dar und bietet den Vorteil, dass es bei gleicher Anzahl
der in ihm unterzubringenden Teile nur etwa ein Viertel des bisher
beanspruchten Platzes in Anspruch nimmt. Durch seine drei Informationsteile
ist der entsprechende Datenträger
mitsamt seiner Beilagen gut zu erkennen bzw. durch seine spezielle Überlappung
in einem CD-Ständer,
CD-Regal einsortiert einfach zu sichten und voneinander zu unterscheiden.
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Bei
einer großen
CD-Sammlung entsteht zwangsläufig
das Problem des Platzmangels bzw. sorgen schon kleinere Sammlungen
für unschön aussehende
Ansammlungen in CD-Regalen oder anderer Ablagen. Durch das neue
Mittel 100 kann die vorhandene CD-Sammlung handelsüblicher
CDs samt seiner Beilagen bis auf ein viertel reduziert werden. Die
entsprechende CD wird zwischen Zwischenwand 9 und innerer
Sichtdeckwand 11, das Beilagenheft (Booklet) zwischen vorderer
Sichtdeckwand 7 und Zwischenwand 9 und die Rückseiteneinlage
zwischen innerer Sichtdeckwand 1 und hinterer Sichtdeckwand 3 eingebracht.
Aufgrund der Abmessungen des Mittels kann die neue Hülle in übliche CD-Regale
und anderweitige CD-Halterungen
eingebracht werden und eine Menge von einhundert handelsüblichen
CDs kann auf den Platz von fünfundzwanzig
handelsüblichen
entsprechenden CD-Hüllen reduziert
werden. Durch diese Abmessung des Mittels 100 ist der Nutzer
der neuen Hülle
nicht gezwungen sich neue Regale oder Halterungen anzuschaffen da
diese ebenso schon in vorhandene Halterungen von handelsüblichen
CDs eingefügt
werden kann. Der eingebrachte Datenträger und seine Informationsmaterialien
wie Rückseiteneinlage
und Informationsheftchen können
aufgrund des sichtdurchlässigen
Materials der identifiziert und angesehen werden. Durch die Sichtdurchlässigkeit
des Materials ist der dem restlichen Mittel überstehende Teil indem die Rückseiteneinlage
eingebracht wird als Informationsteil bei nebeneinander aufgereihtem
Zustand mehrerer Hüllen
dienend der mit einem Finger weggeklappt und dadurch die Kantenbeschriftung
der Rückseiteneinlage
sichtbar freigelegt wird.
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Das
erfindungsgemäße Mittel
ist für
den heimischen Bereich, insbesondere für Sammler oder Besitzern von
vielen CDs die ihre Datenträger
sicher, identifizierbar, vollständig
und vor allem Platz sparend unterbringen wollen ohne darauf verzichten
zu müssen
die üblichen
Beilagen einer CD wie Beilagenheftchen und Rückseiteneinlage separat lagern zu
müssen.
Das Mittel ist einfach in seiner Handhabung da die entsprechenden
Teile der handelsüblichen
CD entnommen werden und einfach in die entsprechend für sie vorgesehenen
Fächer
eingebracht werden. Bei Bedarf die entsprechende CD zu hören oder
das Beilagenheft zu lesen werden diese einfach aus dem jeweiligen
Aufbewahrungsfach entnommen und danach ebenso leicht wieder in diese
eingeführt. Bei
nebeneinander aufgereihten Hüllen
vom Typ des neuen Mittels, wird zur Sichtung einer bestimmten CD
einfach der vom Mittel überstehende
Umschlag der aufgereihten CDs mit einem Finger einer Hand beiseite
gedrückt
und somit erhält
der Suchende den Blick auf die Außenkante der beschrifteten
Rückseiteneinlage.
Zusätzlich
kann der Nutzer der neuen Hülle
die Rückseiteneinlagen
an den Kanten deren unbeschrifteter Seite kennzeichnen und erhält dadurch
einen zusätzlich
zu erkennenden Teil.
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Mit
dem Mittel ist es möglich
den bisher beanspruchten Platz handelsüblicher CDs bei ebenso geordnetem
Einbringen der einzelnen Teile auf ein viertel zu reduzieren und
dies bei gleicher Menge der Datenträger und deren Beilagen. Dies
kommt insbesondere Sammlern zugute die Aufgrund ihrer Vielzahl von
Datenträgern
bei handelsüblichen
CD-Hüllen,
vom Platz her wachsender Sammlungen, in Bedrängnis geraten und teilweise
aus diesem Grund gezwungen sind diese reduzieren müssen.
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Das
Mittel 100 besteht in seiner Grundform aus einer fünfteiligen
miteinander verbundenen Kunststofffolie.
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Zu
seiner linken Seite liegt die innere Sichtdeckwand A 1 die
eine Höhe
von 12,8 cm aufweist und sich in einer Länge von 15,3 cm bis zur sie
mit der hinteren Sichtdeckwand 3 verbindenden Umschlagkante 2 erstreckt,
an der sie entlang mit ihrer im Grundschnitt des Mittels 100 rechten
Außenkante auf
die hintere Sichtdeckwand 3 bis an deren Anlegekante A 4 gelegt
wird.
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Die
Umschlagkante 2 weist eine Höhe von 12,8 cm auf und verbindet
die innere Sichtdeckwand A 1 und hintere Sichtdeckwand 3 somit
auf der ganzen Höhe.
Im gefertigten Zustand des Mittels 100 liegt an ihr die
wegzudrückende
Kante der Rückseiteneinlage
einer handelsüblichen
CD. Die Umschlagkante 2 ist der im fertigen zusammengeklappten
Zustand des Mittels 100 zu seiner rechten Seite am weitesten hervorstehende
Teil des Mittels 100 der zur Sichtung im nebeneinander
aufgereihten Zustand mehrer Hüllen
dient.
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Die
hintere Sichtdeckwand 3 ist rechteckig ausgeformt, 12,8
cm hoch und 15,5 cm breit. Sie grenzt zu ihrer rechten Seite an
die sie mit der inneren Sichtdeckwand A 1 verbindenden
Umschlaglinie 2 und zur ihrer linken Seite an die sie mit
der vorderen Sichtdeckwand 7 verbindende Klapplinie 5 an.
Sie weist parallel zu der Klapplinie 5 verlaufend in einem Abstand
von 2 mm die Anlegekante A 4 auf, an die in zusammengefügtem Zustand
des Mittels 100 die linke Außenkante der inneren Sichtdeckwand
A 1 gelegt ist.
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Die
Klapplinie 5 ist 12,8 cm hoch und verbindet die hintere
Sichtdeckwand 3 mit der vorderen Sichtdeckwand 7.
Sie dient im gefertigten Zustand des Mittels 100 bei zusammengeklapptem
Zustand als Verschluss der die eingebrachten Teile wie CD, Rückseiteneinlage
und Beilagenheftchen beim Transport vor einem Herausfallen schützt. An
ihr wird das Mittel 100 im zusammengefügten Zustand auf und zu geklappt.
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Die
vordere Sichtdeckwand 7 ist rechteckig ausgeformt und weist
eine Höhe
von 12,8 cm auf und verläuft
von der an ihrer rechten Seite liegenden Klapplinie 5 in
einer Breite von 12,7 cm bis zu der an ihrer linken Seite liegenden
Falzkante A 8 die sie mit der Zwischenwand 9 verbindet.
Sie weist von der Klapplinie 5 in linker Richtung in einem
Abstand von 2 mm parallel zu dieser verlaufend die Anlegekante B 6 auf,
an der im zusammengefügten
Zustand des Mittels 100 die Kanten der Zwischenwand 9 und
inneren Sichtdeckwand B 11 liegen die die Öffnungen
zum Befüllen
der entsprechenden Aufnahmeteile für das Beilagenheftchen und
die CD bilden.
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Die
Falzkante A 8 ist 12,8 cm hoch und an ihr werden die durch
sie verbundene vordere Sichtdeckwand 7 und die Zwischenwand 9 übereinander
gefaltet.
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Die
Zwischenwand 9 ist 12,8 cm hoch und 12,5 cm breit rechteckig
ausgeformt. Sie wird entlang der an ihrer rechten Seite liegenden
Falzkante A 8 mit ihrer linken Außenkante auf die Anlegekante
B 6 der vorderen Sichtdeckwand 7, als Öffnung zum
Befüllen
mit dem Beilagenheftchen dienend, anliegend gefaltet. An ihrer Unterseite
liegend befindet sich die Falzkante B 10 die sie mit der
inneren Sichtdeckwand B 11 verbindet.
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Die
Falzkante B 10 ist 12,5 cm lang und verläuft im Grundschnitt
des Mittels 100 über
die komplette Breite der Unterseite der Zwischenwand 9 und der
Oberseite der inneren Sichtdeckwand B 11 an der diese übereinander
gefaltet werden.
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Die
innere Sichtdeckwand B 11 ist 12,8 cm hoch und 12,5 cm
breit. Sie liegt unterhalb der Falzkante B 10 und weist
die gleichen Abmessungen in Höhe
und Breite auf wie die durch die Falzkante B 10 mit ihr
zur Oberseite verbundene Zwischenwand 9. Sie wird entlang
der Falzkante B 10 mit ihrer zur Unterseite liegenden Kante
bis an die auf der vorderen Sichtdeckwand 7 gefaltete obere
Kante der Zwischenwand 9 ebenso wie diese bis an die Anlegekante
B 6 mit ihrer im Grundschnitt linkseitig liegenden Außenkante
gefaltet. Dies bildet die Öffnung
für den Aufnahmeteil
für die
CD.
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Die
aufeinander gefaltete transparente innere Sichtdeckwand B 11 und
die transparente Zwischenwand 9 bilden den sichtbaren Aufnahmeteil
für die
CD.
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Wenn
die einzelnen Teile wie innere Sichtdeckwand A 1, hintere
Sichtdeckwand 3, vordere Sichtdeckwand 7, Zwischenwand 9 und
innere Sichtdeckwand B 11 entsprechend an Umschlagkante 2, Falzkante
A 8 und Falzkante B 10 gefaltet in ihre entsprechende
Position gebracht sind, wird das Mittel 100 aufgeklappt
an Ober- und Unterseite und linker Seite in kompletter Länge in 2
mm Breite entlang der Schweißnaht 12 verschweißt/-klebt.
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- 100
- Mittel
- 1
- innere
Sichtdeckwand A
- 2
- Umschlagkante
- 3
- hintere
Sichtdeckwand
- 4
- Anlegekante
A
- 5
- Klapplinie
- 6
- Anlegekante
B
- 7
- vordere
Sichtdeckwand
- 8
- Falzkante
A
- 9
- Zwischenwand
- 10
- Falzkante
B
- 11
- innere
Sichtdeckwand B
- 12
- Schweißnaht