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Die
Erfindung betrifft einen Förderer
in einer landwirtschaftlichen Maschine, der Erntegut entlang einer
Strecke fördert
und mit einem Rotor mit Mitnehmern versehen ist, und eine Presse
mit einem solchen Förderer.
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Aus
der
EP 815 720 geht eine
Rundballenpresse mit einer Schneidvorrichtung hervor, deren Rotor
sich über
die gesamte Breite des Aufnehmers erstreckt. Ein an einem Rahmen
angebrachtes Getriebe weist eine seitliche Ausgangswelle auf, die
mittels einer Kette den Rotor antreibt.
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Das
der Erfindung zugrunde liegende Problem wird darin gesehen, dass
in dem Antrieb hohe Kräfte
bzw. Torsionsmomente wirken, die entsprechend große Teilebemessungen
erfordern.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
die Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst, wobei in den weiteren Patentansprüchen Merkmale
aufgeführt
sind, die die Lösung
in vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
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Auf
diese Weise wird der Rotor nicht vom Ende her angetrieben, so dass
in ihm die Torsionsmomente begrenzt sind, und auch eine mittig zu
der Presse bzw. Maschine geführte
Antriebswelle muß nicht
erst über
eine mehr oder weniger große
seitliche Abtriebswelle mit einem Ende des Rotors verbunden werden,
so dass auch keine zu hohen Torsionsmomente aufgefangen werden müssen. Bei
der Maschine kann es sich um jede Art von Presse, Ladewagen, Gemüse- oder
Rübenvollernter
und dergleichen handeln, bei denen ein relativ breiter Rotor insbesondere
mittels einer zu seiner Mitte verlaufenden Welle angetrieben wird.
Vorzugsweise greift der Antrieb- ein Wellen-, Riemen-, oder Kettenantrieb – in der
Mitte des Rotors an; ein außermittiger
Antrieb erbringt dennoch die gleichen Vorteile, allerdings nicht unbedingt
in demselben Maß.
Bei dem Rotor kann es sich um einen Schneidrotor, einen rein tangential
wirkenden Förderrotor,
eine Schnecke und dergleichen handeln.
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Entsprechend
sind die Mitnehmer als Zinken, Wendel, Stege und dergleichen ausgebildet.
Der Rotor kann unter- wie auch oberschlächtig fördernd ausgebildet bzw. angetrieben
sein. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Gesamtbaubreite
der Maschine geringer gehalten werden kann, weil sich an der Maschinenseite
keine Antriebselemente befinden.
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Eine
hohe Antriebsleistung tritt dann auf, wenn der Rotor Teil einer
Schneidvorrichtung ist, so dass dann, wenn die Mitnehmer Gut an
Messern zerkleinern, der erfindungsgemäße Vorteil entsprechend groß ist.
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Der
Antriebsstrang wird kurz gehalten und macht von der Verringerung
des Torsionsmoments Gebrauch, wenn der Rotor selbst wiederum als
Antrieb für
eine weitere Komponente wirkt, bei der er sich um den Rotor eines
Aufnehmers, einer Schnecke oder dergleichen handeln könnte.
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Da
es bei Pressen, insbesondere bei solchen für die Landwirtschaft, oft zu
unvorhersehbaren Lastspitzen kommt und auch sonst stets der maximal mögliche Durchsatz
angestrebt wird, ist es sehr hilfreich, wenn dort ein mit einer
Deichsel oder sonstigem Teil eines Aufbaus verbundener Antriebszusammenbau
direkt mit dem Rotor verbunden ist. Bei dem Antriebszusammenbau
kann es sich um ein mechanisches, wie auch um ein hydraulisches
Getriebe handeln. Wichtig ist die direkte Verbindung zu dem Rotor
nicht vom Ende her.
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Eine
kostengünstige
Antriebsübertragung kann
durch die Verwendung eines Zugmittels, insbesondere einer Kette,
eines Riemens oder dergleichen erfolgen.
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Insbesondere
dann, wenn kein Riementrieb vorgesehen ist, ist die Verwendung einer Überlastkupplung
sinnvoll, weil es in Pressen leicht zu Verstopfungen kommen könnte, die
beim Fehlen von Überlastkupplungen
zu Schäden
führen
können.
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Eine
einfache Übertragung
des Antriebs zwischen dem Rotor und einem weiteren stromauf- oder stromabwärts gelegenen
Rotor an einem Aufnehmer, einer Zusammenführschnecke oder einem Querförderer ist
dann gegeben, wenn sich die jeweiligen Rotorachsen parallel zueinander
erstrecken.
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In
der Zeichnung ist ein nachfolgend näher beschriebenes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
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1 eine
Presse mit einem erfindungsgemäßen Förderer in
Seitenansicht und schematischer Darstellung und
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2 die
Presse nach 1 in Draufsicht.
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Eine
in 1 gezeigte Presse 10 weist einen Aufbau 12,
ein Fahrgestell 14, Presselemente 16, einen Pressraum 18,
einen Aufnehmer 20, einen Querförderer 22 und einen
Förderer 24 auf.
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Die
Presse 10 steht hier stellvertretend für jede Bauart einer Presse,
d.h. als Rundballenpresse mit festem oder variablen Pressraumvolumen,
mit Riemen, Rollen oder Ketten, als Quaderballenpresse, in der Landwirtschaft,
in der Industrie oder im Gewerbe, etc.. Im herkömmlichen Fall wird eine solche Presse 10 über ein
Feld gezogen, um Erntegut, z.B. Stroh, Heu oder Silage vom Boden
aufzunehmen und es dem Pressraum 18 zuzuführen, um
darin z.B. einen Ballen 26 zu bilden. Genauso könnte es
sich um einen Ladewagen handeln, der das Gut in einen Laderaum weiterleitet.
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Der
Aufbau 12 enthält
Wände und
Streben, die auf dem Fahrgestell 14 ruhen und mittels einer Deichsel 28 an
ein Fahrzeug, z.B. einen Ackerschlepper, anschließbar sind.
Die Deichsel 28 verläuft
in dem Längsmittenbereich
der Presse 10 in der Fahrtrichtung und weist einen Antriebszusammenbau 42 auf,
der sich in diesem Ausführungsbeispiel mittig
vor und oberhalb des Aufnehmers 20 und des Förderers 24 befindet.
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Das
Fahrgestell 14 besteht aus einer Achse und Rädern in
herkömmlicher
Weise.
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Die
Presselemente 16 werden bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
von Riemen gebildet, die über
Rollen 30 geführt
oder mit diesen kombiniert sind. Diese Presselemente 16 belassen
einen Abstand, um einen Einlaß 32 für den Eintritt
des Ernteguts in den Pressraum 18 zu bilden. Die Presselemente 16 können in
einer von beiden Richtungen umlaufen.
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Der
Pressraum 18 ist in diesem Ausführungsbeispiel in konstanter
Größe ausgebildet,
kann aber beliebig ausgeführt
werden.
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Der
Aufnehmer 20, eine sogenannte Pick-up, nimmt Erntegut vom
Boden auf, das in einem Schwad von sich ändernder Stärke und Größe abgelegt ist und auf dem
Weg zu dem Pressraum 18 auf eine schmalere Breite zusammengeführt wird. Der
Aufnehmer 20 fördert
unten herum und führt
das Erntegut dem Förderer 24 zu.
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Der
Querförderer 22 ist
als eine Querförderschnecke
ausgebildet, die in diesem Ausführungsbeispiel
von gleicher Breite ist wie der Förderer 24; dieser
kann grundsätzlich überkopf
oder unten fördern.
Der Querförderer 22 reicht
so nahe wie möglich an
den Einlaß 32 heran
oder befindet sich sogar in diesem. In anderen Ausführungsformen
kann auch auf diesen Querförderer 22 verzichtet
werden.
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Der
Förderer 24 enthält in diesem
Ausführungsbeispiel
einen Rotor 34, Abstreifer 36, eine Wandung 38,
Messer 40, Mitnehmer 44 und einen Abtrieb 46.
Es ist die Aufgabe des Förderers 24,
das Erntegut von dem Aufnehmer 20 anzunehmen und es dem
Querförderer 22 gegebenenfalls
geschnitten aufzugeben.
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Der
Einlass 32 wird oben und unten von einer Rolle 30 begrenzt
und schließt
unmittelbar an den Querförderer 22 und
den Förderer 24 an.
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Der
Rotor 34 wird auf nicht gezeigte aber bekannte Weise in
Drehung versetzt, so dass er fördert; im
Falle einer Verstopfung kann die Drehrichtung umgekehrt werden.
Auf der Umfangsfläche
des Rotors 34 sind eine Vielzahl von Mitnehmern 44 vorzugsweise
starr angebracht, die zwischen sich eine Spalte belassen, um an
den Messern 40 mit geringem Abstand vorbei gleiten zu können. Die
Mitnehmer 44 reichen bis nahe an die Wandung 38 heran.
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Die
Abstreifer 36 sind an dem Aufbau 12 befestigt
und erstrecken sich ebenfalls in die Zwischenräume zwischen den Mitnehmern 44,
um das Erntegut dem Querförderer 22 zuzuführen.
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Die
Wandung 38 besteht aus einer gegebenenfalls verstärkten und
gekrümmten
Stahlplatte, die einem Teil des Umfangs des Rotors 34 mit
geringem Abstand folgt. Die Wandung 38 reicht mit ihrem
rückwärtigen,
stromabwärts
gelegenen Endbereich bis an den Querförderer 22 heran und
kann zu dem Rotor 34 schwenkbar oder diesem gegenüber statt
an den Aufbau 12 angeschlossen sein. Insgesamt folgt die Wandung 38 dem
Rotorumfang über
circa ein Viertel.
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Die
Messer 40 sind von bekannter Ausführung und starr, wenn auch
lösbar,
mit der Wandung 38 verbunden. Die Messer 40 können in üblicher Weise
angeordnet sein, d.h. mit änderbaren
Abständen
und gegebenenfalls mit einer Überlastsicherung für Fremdkörper. Diese Überlastsicherung
sollte jedoch nicht bei einem normalen Überlastzustand aufgrund der
Gutmenge ansprechen.
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Der
Antriebszusammenbau 42 enthält ein Winkelgetriebe 48 und
einen Zugmitteltrieb 50 und dient sowohl dem Antrieb des
Rotors 34 als auch der Presse 10 insgesamt.
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Das
Winkelgetriebe 48 enthält
eine Eingangswelle 52, die sich in der Längsrichtung
der Presse 10 erstreckt, einen Ausgangswellenstrang 54 und
eine Ausgangswelle 56. Das Winkelgetriebe 48 befindet
sich in, auf, an oder unter einer Querspange der Deichsel 28 und
wird mittels einer nicht gezeigten Gelenkwelle von dem ebenfalls
nicht gezeigten Ackerschlepper angetrieben. Der Ausgangswellenstrang 54 erstreckt
sich von dem Winkelgetriebe 48 aus nach beiden Seiten,
um z.B. die Presselemente 16 antreiben zu können. Die
Ausgangswelle 56 verläuft
zu dem Ausgangswellenstrang 54 parallel aber mit einem
geringen Abstand nach hinten versetzt und ist als ein Wellenstummel
ausgebildet.
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Der
Zugmitteltrieb 50 weist ein oberes Zahnrad 58 an
dem Winkelgetriebe 48, ein unteres Zahnrad 60 auf
dem Rotor 34 und ein Zugmittel 62 in der Form
einer Kette auf, die beide Zahnräder 58, 60 antriebsmäßig miteinander
verbindet. Das obere Zahnrad 58 sitzt drehfest auf der
Ausgangswelle 56. Das untere auf dem Rotor 34 sitzende
Zahnrad 60 hat einen wesentlich größeren Durchmesser als das obere,
da auch der Rotor 34 wesentlich langsamer umlaufen soll
als die Ausgangswelle 56. Im Bereich des Zahnrads 60 auf
dem Rotor 34 befinden sich keine Mitnehmer 44;
erforderlichenfalls können
Schutzelemente vorgesehen werden, die verhindern, dass Erntegut
zwischen dem Zahnrad 60 und dem Zugmittel 62 eingeklemmt
wird. Allerdings ist die Gefahr, dass Erntegut eingeklemmt wird,
nicht sehr groß,
da sich das Erntegut unterhalb des Spalts zwischen dem Zugmittel 62 und
dem Zahnrad 60 befindet. Statt des dargestellten Zugmitteltriebs 50 mit
fester Übersetzung
könnte
auch ein Riemen oder eine Kette mit einem Variator verwendet werden.
Desgleichen kann das Winkelgetriebe 48 so ausgebildet werden,
dass es einen drehzahlvariablen Abtrieb liefert.
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Der
Abtrieb 46 enthält
ein Verteilergetriebe 64, ein Getriebe 66 für den Aufnehmer 20,
ein Getriebe 68 für
den Querförderer 22 und
Wellen 70 zwischen dem Verteilergetriebe 64 und
den Getrieben 66, 68. Dieser Abtrieb 46,
in dem nicht gezeigte Kupplungen enthalten sein können, überträgt die Drehbewegung
des Rotors 34 auf den Aufnehmer 20 und den Querförderer 22 und
stellt somit deren synchronen Umlauf sicher. Die Wellen 70 können erforderlichenfalls
teleskopisch ausgebildet sein, so dass eine Relativbewegung zwischen
dem Aufnehmer 20, dem Rotor 34 und dem Querförderer 22 möglich ist.