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DE102004002976B4 - Rundballenpresse - Google Patents

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DE102004002976B4 DE200410002976 DE102004002976A DE102004002976B4 DE 102004002976 B4 DE102004002976 B4 DE 102004002976B4 DE 200410002976 DE200410002976 DE 200410002976 DE 102004002976 A DE102004002976 A DE 102004002976A DE 102004002976 B4 DE102004002976 B4 DE 102004002976B4
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Abstract

Rundballenpresse (10) mit einem Presselemente (24) aufweisenden vorderen Teil (12) und mit einem Presselemente (24) aufweisenden rückwärtigen Teil (14), dadurch gekennzeichnet, dass der rückwärtige Teil (14) aus einer Gruppe von mit dem vorderen Teil zusammen passenden rückwärtigen Teilen (14) mit unterschiedlichen Arten von Presselementen (24) aber gleichartigen Anschlüssen zur Verbindung mit dem vorderen Teil stammt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rundballenpresse mit einem Presselemente aufweisenden vorderen Teil und mit einem Presselemente aufweisenden rückwärtigen Teil.
  • Im Stand der Technik ist eine Vielzahl von Rundballenpressentypen verschiedener Hersteller bekannt, wobei als Presselemente ausschließlich oder eine Kombination von Riemen, Walzen und Stabketten verwendet wird. Jeder Hersteller bietet verschiedene Baureihen von Rundballenpressen an, die unterschiedliche Presselementetypen verwenden. So offenbart der Prospekt ”MF 160 Pressen für perfekte Rundballen” vier verschiedene Rundballenpressen, wobei von der Baureihe der Festkammerpressen eine mit kurzen Riemen in einem vorderen und einem rückwärtigen Pressenteil und eine mit Walzen vorne und einer Stabkette hinten ausgebildet ist.
  • Das der Erfindung zugrunde liegende Problem wird darin gesehen, dass die unterschiedliche Ausbildung der Rundballenpressen hohe Kosten verursacht.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst, wobei in den weiteren Patentansprüchen Merkmale aufgeführt sind, die die Lösung in vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
  • Auf diese Weise können vordere Teile einer Rundballenpresse in einer hohen Stückzahl zu verringerten Stückkosten hergestellt werden, da diese mit den verschiedenen rückwärtigen Teilen zusammenpassen. Erforderlichenfalls braucht erst am Ende der Fertigungslinie entschieden zu werden, welcher rückwärtige Teil angebaut wird. Es wäre sogar noch möglich, dass ein Händler oder Kunde eine Rundballenpresse umrüstet. Diese Lösung macht es möglich, auf die jeweiligen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Beispielsweise können rückwärtige Teile mit Stabketten dort eingesetzt werden, wo Stroh gepresst wird und der Start der Ballendrehung schwierig zu erreichen ist. Andererseits kann bei sehr bröckeligem Pressgut auf Walzen oder Riemen zurückgegriffen werden, die die Presskammer relativ dicht umschließen. Die Anschlüsse sind derart zu gestalten, dass sie entweder identisch sind, oder dass sie so universell ausgebildet sind, dass mehrere Anschlussteile passen. Unter einer Gruppe sind wenigstens zwei rückwärtige Teile zu verstehen. Diese rückwärtigen Teile sind nicht auf das Prinzip einer Festkammerpresse beschränkt. Vielmehr kann an einen vorderen Teil in Festkammerausführung ein rückwärtiger Teil auch in einer Bauart für eine Presskammer variabler Größe angeschlossen werden; ein solcher hat z. B. Walzen oder Riemen, die auf einem federbelasteten Arm in die Presskammer schwenkbar sind. Der vordere Teil umfasst herkömmlicherweise nicht nur die Presselemente und die Wände der Presskammer, sondern zugleich auch das Fahrgestell, die Deichsel, Gutaufnehmer, etc.
  • Die Antriebsgeschwindigkeit der Presselemente in dem vorderen und in dem rückwärtigen Teil können aufeinander abgestimmt werden, wenn den jeweiligen Umständen Rechnung tragende Übersetzungsverhältnisse angeboten werden. Dies kann mittels Zahnrädern (Stirnrad- oder Planetenbauweise), Riemenscheiben, Zahnradübersetzungen und dergleichen erreicht werden. Falls also eine Drehzahlanpassung erforderlich ist, kann dies durch den einfachen Austausch eines Antriebsrads oder eines Teils davon erfolgen.
  • Eine optimale Bearbeitung von Erntegut kann erzielt werden, wenn in dem jeweiligen Teil die entsprechenden Presselemente verwendet werden. Stabketten sind sehr hilfreich, wenn Ballen mit einer relativ glatten Oberfläche in Drehung versetzt werden sollen, Walzen sind für Silagezwecke günstig, bei denen hohe Kräfte auftreten und Riemen helfen, die Presskammer gut abzuschließen, so dass kein Bröckelgut entfällt.
  • Die Verwendung eines als Zugmittelgetriebe ausgebildeten Getriebes zwischen den beiden Teilen hat den Vorteil, dass Abstandsänderungen beim Schwenken des rückwärtigen Teils um eine Schwenk- und Antriebsachse – wenn diese auch relativ gering sein mögen – sich nicht auf die Antriebsverbindung auswirken. Dies erlaubt es, mit größeren und somit kostengünstigeren Toleranzen zu arbeiten, während bei einer reinen Zahnradverbindung Probleme entstehen könnten.
  • Mittels einer Spannvorrichtung für den Antrieb zwischen den beiden Teilen können Verschleiß in dem Antrieb bzw. in der Schwenkverbindung beider Teile ausgeglichen werden.
  • In der Zeichnung ist ein nachfolgend näher beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
  • 1 eine Rundballenpresse mit einem vorderen Teil und einem rückwärtigen Teil, dessen Presselemente als Walzen ausgebildet sind, und
  • 2 eine Rundballenpresse mit einem vorderen Teil und einem rückwärtigen. Teil, dessen Presselemente als eine Stabkette ausgebildet sind.
  • Eine in 1 dargestellte Rundballenpresse 10 weist einen vorderen Teil 12 und einen rückwärtigen Teil 14 auf.
  • Der vordere Teil 12 enthält einen Rahmen 16, ein Fahrwerk 18, eine Deichsel 20, Seitenwände 22, Presselemente 24, einen Zuführzusammenbau 26 und eine Antriebsvorrichtung 28. Der Rahmen 16 besteht aus Streben und dergleichen, die die vorgenannten Komponenten zusammenhalten und tragen und somit den vorderen Teil 12 zu einer Einheit formen.
  • Das Fahrwerk 18 setzt sich nicht näher bezeichnet aus einer Achse und daran angebrachten Rädern zusammen, die sich im unteren rückwärtigen Bereich des vorderen Teils 12 befinden und die gesamte Rundballenpresse 10 auf dem Boden fahrbar abstützen.
  • Die Deichsel 20 dient dem Anschluß der Rundballenpresse 10 an einem Zugfahrzeug, z. B. an einem Ackerschlepper, und ist fest mit dem Rahmen 16 verbunden.
  • Die Seitenwände 22 sind ebenfalls fest mit dem Rahmen 16 verbunden und schließen eine Presskammer 30 stirnseitig ab. Die Seitenwände 22 nehmen hierzu einen Abstand zueinander ein und nehmen die Presselemente 24 beweglich auf. Im oberen rückwärtigen Bereich der Seitenwände 22 ist ein Lager 32 vorgesehen, das dem vertikal schwenkbaren Anschluß des rückwärtigen Teils 14 dient. Die Seitenwände 22 sind durch nicht näher bezeichnete aber hinlänglich bekannte Querstreben miteinander verbunden und erstrecken sich ungefähr soweit vor die Presskammer 30 wie im Bereich der Presskammer 30.
  • Die Presselemente 24 sind in diesem Ausführungsbeispiel als Walzen ausgebildet, die sich in bekannter Weise aus einem Blechmantel und einer Welle oder Wellenstummeln zusammensetzen. Die Mittelpunkte der Presselemente 24, d. h. deren Drehachsen liegen im Wesentlichen auf einem Teil eines Kreises, der die Presskammer 30 umgibt. Einige der Presselemente 24 befinden sich sehr nahe beieinander, andere bilden zwischen sich einen Guteinlass 34 und einen Bindemitteleinlass 36. Auf wenigstens einer Seite der Rundballenpresse 10 sind auf der Außenseite der Seitenwände 22 auf den Presselementen 24 Zahnräder 38 vorgesehen.
  • Der Zuführzusammenbau 26 wird in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel von einem Gutaufnehmer, einer sogenannten Pick-Up, und einem diesem nachgeordneten Schneidwerk gebildet, die Erntegut vom Boden aufnehmen und es durch den Einlaß 34 in die Presskammer 30 fördern. Der Zuführzusammenbau 26 ist vertikal verstellbar an dem Rahmen 16 aufgehängt und angetrieben. Der Zuführzusammenbau 26 ist so angeordnet, dass eine einwandfreie Übergabe des Pressguts in den Einlass 34 erfolgen kann.
  • Die Antriebsvorrichtung 28 wird auf nicht gezeigte Weise von dem Zugfahrzeug, z. B. über eine Gelenkwelle, gespeist und enthält im rückwärtigen Bereich der Deichsel 20 eine quer verlaufende Welle 40. Von der Welle 40 geht ein Zugmittel 42, d. h. ein Riemen oder eine Kette, aus, das erforderlichenfalls über nicht gezeigte Spannvorrichtungen zu einem Antriebsrad 44 führt. Das Antriebsrad 44 ist drehfest mit einer nicht gezeigten Welle eines Presselements 24 im oberen rückwärtigen Bereich des vorderen Teils 12 verbunden. Gegebenenfalls kann die Verbindung auch über eine Kupplung erfolgen. Zwischen der Welle 40 und dem Antriebsrad 44 verläuft das Zugmittel 42 über ein weiteres Antriebsrad 46, von dem ein zweites gleichartiges Zugmittel 48 aus angetrieben wird. Dieses zweite Zugmittel 48 verbindet antriebsmäßig alle Presselemente 24 in dem vorderen Teil 12 und kämmt im Falle der Ausführung als Kette mit den Zahnrädern 38. Auch dieses Zugmittel 48 wird mittels nicht näher bezeichneter Spannvorrichtungen gespannt. Das erstgenannte Antriebsrad 44 weist einen Antriebsteil 50 und einen Abtriebsteil 52 auf, wobei der Antriebsteil 50 mit dem ersten Zugmittel 42 und der Abtriebsteil 52 mit einem dritten Zugmittel 54 auf dem rückwärtigen Teil 14 in antriebsmäßiger Verbindung steht. Der Antriebs- und der Abtriebsteil 50 und 52 sind ebenfalls antriebsmäßig miteinander verbunden – entweder fest oder lösbar.
  • Die Presskammer 30 weist in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel eine im Wesentlichen rund-zylindrische Gestalt auf, deren Zylinderachse quer zur Fahrtrichtung und horizontal verläuft. Die Größe der Presskammer 30 ist in diesem Ausführungsbeispiel konstant, wie dies an sich bekannt ist; sie könnte auch variabel ausgebildet werden. Die Presskammer 30 teilt sich im Wesentlichen in zwei Hälften, eine vordere 56 und eine rückwärtige 58. Die Presskammer 30 kann zur Abgabe eines nicht dargestellten fertigen Rundballens auf den Boden durch Aufwärtsschwenken des rückwärtigen Teils 14 geöffnet werden, wie dies an sich bekannt ist. Die vordere Hälfte 56 wird von Seitenwänden 22 und von den Presselementen 24 jeweils des vorderen Teils 12 umschlossen und die rückwärtige Hälfte 58 von Seitenwänden 22 und Presselementen 24 jeweils des rückwärtigen Teils 14.
  • Das Lager 32 weist eine Schwenkachse auf, die koaxial zu der Drehachse des Antriebsrads 42 verläuft. Infolgedessen ändert sich die Spannung des dritten Zugmittels 54 beim Schwenken des zweiten Teils 14 nicht.
  • Der Einlaß 34 ergibt sich durch eine Lücke zwischen zwei benachbarten Presselementen 24 in der vorderen unteren Hälfte des vorderen Teils 12.
  • Der Bindemitteleinlass 36 ergibt sich ebenfalls aus einer Lücke zwischen zwei benachbarten Presselementen 24 in der vorderen oberen Hälfte des vorderen Teils 12 und dient der Zufuhr von Bindemittel jeglicher Art, z. B. Garn, Netz, Folie oder dergleichen. Selbstverständlich könnten auch mehrere Bindemitteleinlässe 36 vorgesehen sein und sie könnten sich an anderen Stellen befinden, z. B. auch in dem rückwärtigen Teil 14.
  • Der rückwärtige Teil 14 ist in seinem vorderen oberen Eckbereich in dem Lager 32 an den vorderen Teil 12 vertikal schwenkbar anschließbar. Der rückwärtige Teil 14 enthält ebenfalls einen Rahmen 16, Seitenwände 22, Presselemente 24 und eine Antriebsvorrichtung 28, die jeweils in einer für einen rückwärtigen Teil 14 passender Weise ausgebildet sind. Da dies ausreichend bekannt ist, bedarf es insoweit keiner eingehenden Beschreibung. Für die Schwenkbewegung werden üblicherweise nicht gezeigte hydraulische Stellmotoren eingesetzt. Aus dem Vergleich der 1 und 2 der Zeichnung wird deutlich, dass die Presselemente 24 bei ansonsten gleichen oder ähnlichen rückwärtigen Teilen 14 unterschiedlich ausgebildet sind. Maßgeblich ist lediglich, dass mehrere Bauarten rückwärtiger Teile 14 an denselben vorderen Teil 12 angebaut werden können. Dies bedeutet, dass die Maße des rückwärtigen Teils 14 so gewählt werden müssen, dass sich eine homogene Form der Presskammer 30 in der Rundballenpresse 10 ergibt. Der Anschluß an das Lager 32 muß ebenso jeweils gleich ausgebildet sein, wie die Seitenwände 22 des rückwärtigen Teils 14. Außerdem muß die Antriebsvorrichtung 28 so ausgebildet sein, dass das dritte Zugmittel 54 angeschlossen und mit der richtigen Geschwindigkeit betrieben werden kann.
  • Ausgehend von diesen allgemeinen Anforderungen enthält der rückwärtige Teil 14 der Rundballenpresse 10 auf einem Halbkreisbogen gelegene Presselemente 24, die als Walzen aus Stahl oder Kunststoff ausgebildet sind. Diese Presselemente 24 weisen in wenigstens einem äußeren Bereich Zahnräder 38 auf, die in Antriebsverbindung mit dem dritten Zugmittel 54 stehen. Eine Spannvorrichtung 60 ist auf dem rückwärtigen Teil 14 vorgesehen. Das dritte Zugmittel 54 ist schließlich über den Abtriebsteil 52 des Abtriebsrads 44 geführt und wird hierüber in Bewegung gesetzt.
  • Der rückwärtige Teil 14 nach 2 hat wie zuvor beschrieben die gleichen Anschlussmaße wie der rückwärtige Teil nach 1, weist aber andere Presselemente 24 auf. Die Presselemente 24 des rückwärtigen Teils 14 nach 2 sind als eine Stabkette ausgebildet, die sich ebenfalls auf dem zuvor beschriebenen Halbkreisbogen bewegen und somit das in die Presskammer 30 gelangte Pressgut in Drehung versehen. Die seitlichen Endbereiche der Presselemente 24 sind in einer Führung 62 an den Seitenwänden 22 aufgenommen. Auf der der Presskammer 30 abgelegenen Seite der Presselemente 24 ist eine gekrümmte Wand 64 vorgesehen, die die Presskammer 30 nach außen abschließt und somit verhindert, dass Pressgut nach außen entfällt; allerdings kann auch unter Umständen auf diese Wand 64 verzichtet werden. Die Presselemente 24 sind ebenfalls über die Spannvorrichtung 60 geführt, die hierzu entsprechend ausgebildet ist, da in diesem Fall das dritte Zugmittel 54 von dem Presselement 24 selbst gebildet wird. Der Antrieb der Presselemente 24 des rückwärtigen Teils 14 nach 2 erfolgt wiederum über das Antriebsrad 44, wobei von dessen Abtriebsteil 52 aus ein Getriebe 64 angetrieben wird, das den Antrieb der Presselemente 24 bewirkt. Dieses Getriebe 64 ist als ein Zugmittelgetriebe ausgebildet und mit einer Spannvorrichtung 66 versehen.
  • In nicht dargestellten Ausführungsbeispielen könnten die Presselemente 24 des vorderen und/oder rückwärtigen Teils 12 und/oder 14 als Riemen ausgebildet werden, die z. B. als kurze Schlaufen ausgebildet sind und sich jeweils über zwei parallele Walzen oder Rollen erstrecken. Es könnten auch Walzen auf verschwenkbaren Armen vorgesehen sein, die entweder die Presskammer 30 begrenzen oder über die Riemen verlaufen, die eine größenvariable Presskammer 30 teilweise umschließen.

Claims (5)

  1. Rundballenpresse (10) mit einem Presselemente (24) aufweisenden vorderen Teil (12) und mit einem Presselemente (24) aufweisenden rückwärtigen Teil (14), dadurch gekennzeichnet, dass der rückwärtige Teil (14) aus einer Gruppe von mit dem vorderen Teil zusammen passenden rückwärtigen Teilen (14) mit unterschiedlichen Arten von Presselementen (24) aber gleichartigen Anschlüssen zur Verbindung mit dem vorderen Teil stammt.
  2. Rundballenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Teil (12) ein Antriebsrad (44) mit einem Antriebs- und einem Abtriebsteil (50, 52) aufweist, wobei jedem rückwärtigen Teil (14) unterschiedlicher Presselemente (24) ein entsprechendes Antriebsrad (44) zugeordnet ist.
  3. Rundballenpresse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Presselemente (24) des rückwärtigen Teils (14) und/oder des vorderen Teils (12) als Stabkettenförderer oder als Walzen oder als Riemen ausgebildet sind.
  4. Rundballenpresse nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb von dem vorderen auf den rückwärtigen Teil (12, 14) mittels eines als Zugmittelgetriebe ausgebildeten Getriebes (64) übertragen wird.
  5. Rundballenpresse nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Spannvorrichtung (66) für den Antrieb zwischen den beiden Teilen (12, 14).
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